Sitzungsunterlagen
Sitzung des Stadtrates
17.04.2024
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2023 Berichtvorlage OA/002/2024 5 Sicherheitsbericht 2023 OA/002/2024 9 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 13.03.2024 (Anlage 1) OA/002/2024 157 Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 18.12.2023 (Anlage 2) OA/002/2024 158 Sachbericht Ordnungsamt (Anlage 3) OA/002/2024 159 TOP Ö 2 Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2023 Berichtvorlage OA/003/2024 161 Sicherheitsbericht 2023 OA/003/2024 165 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 13.03.2024 (Anlage 1) OA/003/2024 224 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 17.07.2023 (Anlage 2) OA/003/2024 225 Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 04.08.2023 (Anlage 3) OA/003/2024 227 Sachverhalt Außendienst Nürnberg (Anlage 4) OA/003/2024 228 TOP Ö 3 Städtepartnerschaft Nürnberg – Brasov (Kronstadt) in Rumänien Sitzungsvorlage IB/001/2024 236 Vertragsentwurf IB/001/2024 240 TOP Ö 4 Überblick zum Stand der Luftreinhaltung in Nürnberg Sachbericht_Luftqualität UwA/006/2024 243 Stellungnahme_EU-Ranking UwA/006/2024 255 Antrag_Die Linke vom 6.2.2024 UwA/006/2024 261 TOP Ö 5 Geplante Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE Nürnberg Berichtvorlage UwA/005/2024 263 Bericht UwA/005/2024 267 ÖDP-Antrag_Altholzverbrennung vom 08.02.2024 UwA/005/2024 272 TOP Ö 7 Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS Sitzungsvorlage Ref.VII/003/2024 274 Entscheidungsvorlage Ref.VII/003/2024 278 Satzungstext Reinschrift Ref.VII/003/2024 284 Satzungstext Korrekturfassung Ref.VII/003/2024 289 TOP Ö 8 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/007/2024 295 TOP Ö 9 Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Dringliche Anordnungen 298
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 17.04.2024, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2023 Bericht
hier: Anträge der Stadtratsfraktion der CSU vom 13.03.2024 sowie OA/002/2024
der Freien Allianz für Nürnberg vom 18.12.2023
Sachverständige: Herr Polizeipräsident Adolf Blöchl, Polizeipräsidium Mittelfranken,
Herr Leitender Polizeidirektor Herbert Donner, Polizeipräsidium
Mittelfranken,
Herr Kriminaldirektor Holger Stein, Polizeipräsidium Mittelfranken
König, Marcus
2. Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2023 Bericht
hier: Anträge der Stadtratsfraktion der CSU vom 13.03.2024 und OA/003/2024
17.07.2023 sowie der Freien Allianz für Nürnberg vom 04.08.2023
König, Marcus
3. Städtepartnerschaft Nürnberg – Brasov (Kronstadt) in Rumänien Beschluss
hier: Städtepartnerschaftsvertrag IB/001/2024
König, Marcus
4. Überblick zum Stand der Luftreinhaltung in Nürnberg Beschluss
hier: Antrag Die Linke vom 06.02.2024 UwA/006/2024
Walthelm, Britta
5. Geplante Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE Nürnberg Bericht
hier Antrag der ÖDP vom 08.02.2024 UwA/005/2024
Walthelm, Britta
6. Entwicklung Neubau Haus der Athleten Beschluss
Ref.IV/005/2024 Trinkl, Cornelia (Unterlagen werden nachgereicht)
7. Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS Beschluss
Neuerlass Ref.VII/003/2024
Heilmaier, Andrea, Dr.
8. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss
J/007/2024 Ries, Elisabeth
9. Auflage des Referates I/II: Kenntnisnahme
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.03.2024,
öffentlicher Teil
OA/002/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.04.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2023
hier: Anträge der Stadtratsfraktion der CSU vom 13.03.2024 sowie der Freien Allianz für
Nürnberg vom 18.12.2023
Sachverständige: Herr Polizeipräsident Adolf Blöchl, Polizeipräsidium Mittelfranken, Herr Leitender Polizeidirektor Herbert Donner, Polizeipräsidium Mittelfranken,
Herr Kriminaldirektor Holger Stein, Polizeipräsidium Mittelfranken
Anlagen: Sicherheitsbericht 2023 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 13.03.2024 (Anlage 1) Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 18.12.2023 (Anlage 2) Sachbericht Ordnungsamt (Anlage 3)
Bericht:
Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für das Jahr 2023 wird vorgestellt.
Die Polizei stellt die Lage bzgl. politisch motivierter bzw. antisemitischer Hasskriminalität im Netz dar; dies wird ergänzt durch einen kurzen Sachbericht des Ordnungsamts, der die aktuellen Zahlen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorstellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Polizeipräsidium
Mittelfranken
| SICHER HEITS | BERICHT 2023 |
|---|
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg
VERANTWORTLICHER REDAKTEUR
POR Markus Feder, Leiter Präsidialbüro
REDAKTIONSMITGLIEDER
POR Markus Feder, Leiter Präsidialbüro; LPD Herbert Donner, Leiter Sachgebiet E 2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben); KD Holger Stein, Leiter Sachgebiet E 3 (Kriminalitätsbekämpfung); PD Ingo Lieb, Leiter Sachgebiet E 4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben)
GRAFIK
PANG Moritz Bohner, Präsidialbüro
FOTOS
Wenn nicht anders angegeben: Polizeipräsidium Mittelfranken
DRUCK
Druckerei Stock GmbH Marienplatz 35 92676 Eschenbach i. d. OPf.
Auflage: 350 Stück Erscheinungsweise: jährlich
ISSN: 2513-034X
Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Herausgeber.
© Polizeipräsidium Mittelfranken Stand: 19.03.2024
VORWORT
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wieder ist ein Jahr vergangen und wieder kam manches anders als erwartet.
Die Hoffnung auf eine baldige Beilegung des seit Februar 2022 herrschenden Kriegs in der Ukraine erwies sich als eine Illusion - nach wie vor tobt diese zerstörerische Auseinandersetzung mitten in Europa und bringt viel Leid mit sich. Polizeipräsident Adolf Blöchl und Im Herbst des Jahres 2023 entfachte zudem der Polizeivizepräsident Gernot Rochholz (v. l. n. r) schwelende Nahostkonflikt erneut und forderte bereits zahlreiche Menschenleben auf beiden Seiten. Dieser Krieg zeigt im besonderen Maße, wie tief ge- Zusammenarbeit mit unseren Sicherheitspartnern tragspalten Teile der Bevölkerung sind – auch mit Aus- fähige Lösungen zu finden, um diesem Trend des Jahwirkungen hier für uns in Mittelfranken. res 2023 gezielt, vor allem aber nachhaltig entgegen zu wirken. Unter dem Eindruck solcher globaler Ereignisse dürfen wir einmal mehr dankbar sein, in einer so sta- Sehr erfreulich hingegen ist, dass die mittelfränkibilen und sicheren Region leben zu dürfen. sche Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr um einen weiteren Prozentpunkt angestiegen ist und nun Dennoch hielt auch das Jahr 2023 wieder ganz be- bei 67,8 Prozent liegt. sondere Aufgaben für uns alle bereit – die Polizei in Mittelfranken war hiervon nicht ausgenommen und Sie dürfen versichert sein, dass wir mehr denn je anso forderte das letzte Jahr unsere Polizeibeamtinnen gespornt sind, engagiert für die Sicherheit der uns anund Polizeibeamten wieder in mannigfaltiger Art und vertrauten Bevölkerung einzustehen. Weise. Gerade für die Bürgerinnen und Bürger ist jedoch Der Sicherheitsbericht 2023 ermöglicht dazu eine nicht nur die faktische Sicherheitslage, welche der Siobjektive Sicht auf die vom Polizeipräsidium Mittel- cherheitsbericht umfassend und gut verständlich darfranken geleistete Sicherheitsarbeit in Zahlen, Daten zulegen versucht, ausschlaggebend. Vielmehr ist hier und Fakten für die Bereiche Kriminalität, Verkehr auch die individuelle Wahrnehmung – das Sicherheitsund Einsatz. gefühl – von entscheidender Bedeutung.
So wurden im Jahr 2023 im Regierungsbezirk Und so ist es auch im Jahr 2024 wichtiges und we- Mittelfranken insgesamt 87.339 Straftaten (ohne aus- sentliches Bestreben des Polizeipräsidiums Mittelfranländerrechtliche Verstöße 82.523) erfasst. Dies stellt ken, stets auch hier anzusetzen und den Sorgen und Beeinen Aufwuchs von 5.219 (bzw. 4.261) Straftaten im dürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu Vergleich zum Vorjahr dar. tragen sowie neben der objektiven Sicherheitslage auch das subjektive Sicherheitsgefühl weiter zu stärken. Wir Diesen Anstieg der erfassten Straftaten um 6,4 als Polizei Mittelfranken werden auch im Jahr 2024 alles Prozent (bzw. 5,4 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr daran setzen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sich können und wollen wir nicht beschönigen. Hier ist zu objektiv wie auch subjektiv sicher und sorglos fühlen erwähnen, dass bayernweit ein Anstieg der erfassten können – und vor allem auch Vertrauen in eine bürger- Straftaten festzustellen ist. Mittelfranken liegt hier, nahe Sicherheitsarbeit ihrer Polizei setzen können. im Vergleich zu anderen Verbänden, im Mittelfeld. Wichtig ist es deshalb nun, mögliche Ursachen für diesen Anstieg zu ergründen und diesem Trend best- Ihr möglich mit wirksamen Maßnahmen entgegenzuwirken. Hier ist jedoch unserer Einschätzung nach kein „blinder Aktionismus“, sondern vielmehr eine besonnene und objektive Herangehensweise in relevanten Adolf Blöchl Gernot Rochholz Kriminalitätsbereichen geboten. Wir sind bestrebt, in Polizeipräsident Polizeivizepräsident
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
SICHERHEIT 2023
IN MITTELFRANKEN
STRAFTATEN 87.839 +6,4 %
(2023) GESAMT
82.120 (2022)
GEWALTKRIMINALITÄT 3.273 +3,4 %
3.165
STRAẞENKRIMINALITÄT 13.777 -0,3 %
13.815
ROHHEITSDELIKTE 14.548 +4,3 %
13.945
RAUSCHGIFTDELIKTE 7.235 +9,6 %
6.599
Über dem
AUFKLÄRUNGSQUOTE 67,8 % bayerischen
Durchschnitt OHNE AUSLÄNDERRECHTLICHE VERSTÖSSE 66,8 % von 65,2 %
HÄUFIGKEITSZAHL 4.570 +3,7 %
OHNE AUSLÄNDERRECHTLICHE VERSTÖSSE
4.404
CALLCENTERBETRUG 610 -10,0 %
VOLLENDETE TATEN
PER TELEFON 197 -22,7 %
PER MESSENGER 413 -2,6 %
WOHNUNGSEINBRUCH 541 +3,0 %
AUFKLÄRUNGSQUOTE 34,8 %
16,6 %
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
Wichtige Aussagen
auf den Punkt gebracht.
EINSÄTZE 291.364 +1,0 %
288.410
NOTRUFE 246.627 +4,4 %
236.190
VERSAMMLUNGEN 1.638 -32,8 %
2.439
VERKEHRSUNFÄLLE 50.262 +3,79 %
48.426
UNTER ALKOHOLEINFLUSS 630 +0,16 %
UNTER DROGENEINFLUSS 79 -15,96 %
GETÖTETE 58 -3,33 %
VERLETZTE 8.140 -0,02 %
8.142
INHALT
2.2.19.7 Reichsbürger/Selbstverwalter 38 2.2.19.8 Querdenker 38 2.2.19.9 Klimaaktivismus 38
1.1 Daten und Zahlen 8 2.2.19.10 H asskriminalität 39
1.2 Unsere Dienststellen 10 2.2.20 Organisierte Kriminalität 40
1.3 Unsere Einsatzzentrale 12 2.2.20.1 Kriminalitätsphänomen Rocker 40
2.2.20.2 Menschenhandel/Prostitution 40 2.2.21 Prävention 41
2.3 Kriminalitätsbericht
Stadt Nürnberg 42
Vorwort 15 2.3.1 Gesamtentwicklung 42 2.3.2 Aufklärungsquote 42
2.1 Begriffserläuterungen 16 2.3.3 Häufigkeitszahl 42
2.3.4 Tatverdächtige 43
2.2 Kriminalitätslage 2.3.5 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz
Regierungsbezirk Mittelfranken 18 Jugendliche Intensivtäter 43
2.2.1 Gesamtentwicklung 18 2.3.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 46 2.2.2 Aufklärungsquote 19 Reisende Täter 47 2.2.3 Häufigkeitszahl 19 2.3.7 Kriminalitätsopfer 47 2.2.4 Tatverdächtige 20 2.3.8 Straftaten gegen das Leben 49 2.2.5 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 20 2.3.9 Straftaten gegen die sexuelle Jugendliche Intensivtäter 22 Selbstbestimmung 50 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 22 2.3.10 Rohheitsdelikte 51 Reisende Täter 23 2.3.11 Eigentumsdelikte 53 2.2.7 Kriminalitätsopfer 23 2.3.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte 54 2.2.8 Straftaten gegen das Leben 25 2.3.13 Sachbeschädigung 55 2.2.9 Straftaten gegen die sexuelle 2.3.14 Aufenthaltsgesetz 55 Selbstbestimmung 25 2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität 55 2.2.10 Rohheitsdelikte 26 Rauschgifttote 56 2.2.11 Eigentumsdelikte 26 2.3.16 Gewaltkriminalität 57 2.2.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte 28 2.3.17 Straßenkriminalität 58 2.2.12.1 Callcenterbetrug 28 2.3.18 Cybercrime und Straftaten 2.2.12.2 Enkeltrick/ Tatmittel Internet 58 Schockanruf per Messenger 30 2.3.19 Politisch motivierte Kriminalität/ 2.2.13 Sachbeschädigung 30 Hasskriminalität 58 2.2.14 Aufenthaltsgesetz 30 2.2.15 Betäubungsmittelkriminalität/ 2.4 Kriminalitätslage Rauschgifttote 31 regional 60 2.2.16 Gewaltkriminalität/ 2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth 60 Häusliche Gewalt 31 2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen 63 2.2.17 Straßenkriminalität 32 2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach 67 2.2.18 Cybercrime und 2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach 69 Straftaten Tatmittel Internet 33 2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach 72 2.2.19 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 35 2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis 2.2.19.1 Entwicklung der PMK – Gesamt 35 Erlangen-Höchstadt 75 2.2.19.2 Entwicklung der PMK – Links 35 2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth 78 2.2.19.3 Entwicklung der PMK – Rechts 36 2.4.8 Kriminalitätsbericht Landkreis 2.2.19.4 Entwicklung der PMK – Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 80 Ausländische Ideologie 37 2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis 2.2.19.5 Entwicklung der PMK – Nürnberger-Land 83 Religiöse Ideologie 37 2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth 86 2.2.19.6 Entwicklung der PMK – 2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Sonstige/nicht zuzuordnen 38 Weißenburg-Gunzenhausen 89
INHALT
4.2.4 Allgemeine Unfallursachen 112
EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben
4.2.5 Besondere Unfallursachen 114 4.2.6 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 116 Vorwort 93 4.2.7 Besondere Risikogruppen 117 4.2.8 Herausragende Verkehrsunfälle 122
3.1 Herausragende Einsatzanlässe 94
3.1.1 38. Deutscher Evangelische Kirchentag 94 4.3 Verkehrsunfallentwicklung 3.1.2 Sportministerkonferenz 94 Stadt Nürnberg 123 3.1.3 Klimaaktivistische Aktionen 95 4.3.1 Unfallbilanz und -entwicklung 123 3.1.4 Versammlungsgeschehen nach dem Angriff 4.3.2 Entwicklung der Personenschäden 123 der Hamas auf Israel am 07.10.2023 und dem 4.3.3 Örtliche und zeitliche Verteilung anschließenden Krieg im Gaza-Streifen 95 der Verkehrsunfälle 125 3.1.5 Einsatzgeschehen Jahreswechsel 4.3.4 Besondere Unfallarten 126 2023/2024 95 4.3.5 Verkehrsunfallfluchten 128 4.3.6 Besondere Risikogruppen 128
3.2 Allgemeines Einsatzgeschehen 96
3.2.1 Versammlungen 96 4.4 Verkehrsunfallentwicklung 3.2.2 Volksfeste und Kirchweihen 98 Regional 131 3.2.3 Festivals 98 4.4.1 Stadt Fürth 131 3.2.4 Sporteinsätze 99 4.4.2 Stadt Erlangen 132 3.2.4.1 Fußball 99 4.4.3 Stadt Schwabach 133 3.2.4.2 Eishockey 99 4.4.4 Stadt Ansbach 134 3.2.4.3 Handball 99 4.4.5 Landkreis Ansbach 135 3.2.4.4 Weiterer Spitzensport in Mittelfranken 99 4.4.6 Landkreis Erlangen-Höchstadt 136 4.4.7 Landkreis Fürth 137
3.3 Umfeld Hauptbahnhof Nürnberg 100 4.4.8 Landkreis Nürnberger Land 138
4.4.9 Landkreis Neustadt a. d. Aisch-
3.4 Besondere Einsatzeinheiten 101 Bad Windsheim 139
3.4.1 Unterstützungskommando Mittelfranken 101 4.4.10 Landkreis Roth 140 3.4.2 Diensthundestaffel 101 4.4.11 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 141 3.4.3 Kommunikationsbeamte 102 3.5.4 Jubiläum 50 Jahre 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten Spezialeinsatzkommando 102 im Verkehrsdienst 142 4.5.1 Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 142
3.5 Weiteres aus dem Einsatzbereich 103 4.5.2 Einsatz der Messgeräte 142
3.5.1 Sicherheitswacht 103 4.5.3 Gurtanlegepflicht und Benutzung von 3.5.2 Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden 103 Mobiltelefonen 143 4.5.4 Überwachung des Güter- und Personenverkehrs 143 4.5.5 Schwerpunktaktionen 144 4.5.5.1 24-Stunden-Blitzmarathon 144 Vorwort 105 4.5.5.2 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 144 4.5.5.3 Präventionsaktionenzu verbotenen
4.1 Begriffsdefinitionen und Kraftfahrzeugrennen 144
Strukturdaten 106 4.5.5.4 Schwerpunkteinsatz Geschwindigkeit 144
4.1.1 Begriffe 106 4.5.5.5 Aktionstage Gurtanlege- und 4.1.2 Strukturdaten 107 Kindersicherungspflicht 145 4.5.5.6 Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken 145
4.2 Verkehrsunfallentwicklung 4.5.5.7 Kontrollgruppe CarTuning Mittelfranken 145
Regierungsbezirk Mittelfranken 108 4.5.6 Verkehrsprävention/-erziehung 146
4.2.1 Unfallbilanz und -entwicklung 108 4.5.6.1 Verkehrserziehung 146 4.2.2 Entwicklung der Personenschäden 109 4.5.6.2 Kontroll- und Präventionstage auf 4.2.3 Örtliche und zeitliche Verteilung dem PWC Ludergraben-West 146 der Verkehrsunfälle 110 4.5.6.3 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause 147
1.1 Daten und Zahlen
Personal
4.283
Polizeivollzugsbeamte/ -beamtinnen
Reiterstaffel
Polizeiangestellte
Polizeivollzugs- Verwaltungsdienst beamte/ (technisch/nichttechnisch) -beamtinnen
Pferde
Diensthundestaffel
Polizeivollzugsbeamte/ -beamtinnen
Hunde
Fahrzeuge
1.271
davon:
Pkw uniformiert
Pkw neutral
Motorräder
Boote 3202.21.13 :dnatS
1.2 Unsere Dienststellen
POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN
Personalvertretungen Polizeipräsident Präsidialbüro Abteilung Personal Abteilung Einsatz Abteilung Versorgung P 1 P 2 P 3 E 1 E 2 E 3 E 4 EZ V 1 V 2 V 3 V 4 V 5 V 6
| P 1 | P 2 |
|---|
| E 1 | E 2 | E 3 | E 4 | EZ |
|---|
P 3
| V 1 | V 2 | V 3 | V 4 | V 5 | V 6 |
|---|
Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim
| SCHUTZ | POLIZEI |
|---|
| KRIMINA | LPOLIZEI |
|---|
| PI Altdorf b | . Nürnberg |
|---|
| KFD 1 N | ürnberg |
|---|
| PI An | sbach |
|---|
| KFD 2 N | ürnberg |
|---|
Bad
| PI Bad W | indsheim |
|---|
| KFD 3 N | ürnberg |
|---|
Windsheim
| PI Dink | elsbühl |
|---|
| KFD 4 N | ürnberg |
|---|
| PI Erlang | en-Land |
|---|
| KFD 5 N | ürnberg |
|---|
| PI Erlang | en-Stadt |
|---|
| KPI An | sbach |
|---|
| PI Feuch | twangen |
|---|
| KPI Er | langen |
|---|
Rothenburg
| PI F | ürth |
|---|
KPI Fürth o. d. Tauber KPI Schwabach
| PI Gunze | nhausen |
|---|
| PI Heil | sbronn |
|---|
| PI Her | sbruck |
|---|
VERKEHRSPOLIZEI Landkreis
| PI Herzog | enaurach |
|---|---|
| PI Hilp | oltstein |
| PI Höchstad | t a. d. Aisch |
Ansbach
| VPI An | sbach |
|---|---|
| VPI Erl | angen |
| PI Lauf a. | d. Pegnitz |
|---|
| VPI F | eucht |
|---|---|
| VPI F | ürth |
| VPI Nü | rnberg |
PI Neustadt a. d. Aisch
Feuchtwangen
| PI Nürnb | erg-Mitte |
|---|
| PI Nürn | berg-Ost |
|---|
| PI Nürnb | erg-Süd |
|---|
| SPEZIAL | KRÄFTE |
|---|
| PI Nürnb | erg-West |
|---|
Dinkelsbühl
| PI Zentrale Ei Mittelf | nsatzdienste ranken |
|---|
| PI R | oth |
|---|
| PI Rothenbur | g o. d. Tauber |
|---|
| PI Spezial Nordb | einheiten ayern |
|---|
| PI Schw | abach |
|---|---|
| PI S | tein |
EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken GPI Grenzpolizeiinspektion mit schutzpolizeilichen Aufgaben PI Polizeiinspektion KFD Kriminalfachdezernat KPI Kriminalpolizeiinspektion GPI Nürnberg-Flughafen VPI Verkehrspolizeiinspektion
| PI Treuc | htlingen |
|---|
| GRENZ | POLIZEI |
|---|
| PI Weißen | burg i. Bay. |
|---|
| PI Zir | ndorf |
|---|
Höchstadt
a. d. Aisch
Landkreis Erlangen- Höchstadt
Neustadt Erlangen-
a. d. Aisch Stadt Erlangen-
Land
Herzogen- Stadt
Landkreis
aurach Erlangen
Nürnberger Land Stadt Fürth Landkreis -Flughafen Lauf Hersbruck
a. d. Pegnitz
Fürth Fürth -Ost
-Mitte
Zirndorf -West
Nürnberg
Stein Stadt -Süd
Feucht
Nürnberg
Altdorf
Stadt
b. Nürnberg
Schwabach
Stadt Heilsbronn Ansbach Schwabach
Ansbach
Roth
Landkreis Roth
Hilpoltstein
Gunzenhausen
3202.21.13 :dnatS Wir sind eines von zehn bayerischen Landespolizeipräsidien. Der Zuständigkeitsbereich deckt sich mit dem Gebiet des Regierungsbezirks Mittelfranken.
Weißenburg
Landkreis i. Bay. Weißenburg- Gunzenhausen
Wir betreuen ca. 1,77 Mio.
Einwohner und eine
Treuchtlingen
Fläche von
7.243 km2
ca. .
1.3 Unsere Einsatzzentrale
Die polizeiliche Einsatzzentrale steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite, die den Notruf 110 wählen. Die dort 246.627 Tage 291.364 ca. 90 beschäftigten Mitarbeiterinnen 24
Notrufe Stunden Einsätze
und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 645 Hilfesuchen- (2023) erreichbar (2023) den täglich.
Unser Ziel ist es, den Anrufern schnellstmöglich und umfassend Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund werden die Daneben hat die Einsatzzentrale eine Polizeibeamtinnen und -beamten. Heeingehenden Notrufe systematisch be- Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispiel- rausragende Einsatzlagen werden von wertet und alle erforderlichen polizei- haft hierfür ist die Verständigung von ihm geleitet. Zur Bewältigung dieser lichen Maßnahmen veranlasst. Abschleppdiensten, der Stadtreini- Aufgaben kommt modernste Technik gung, von Ärzten und Bestattern, der zum Einsatz. Neben dem Digitalfunk Im Zusammenwirken mit den Polizei- Autobahnmeisterei und sonstiger Not- und dem Einsatzleitsystem steht mit und Kriminaldienststellen des Schutz- falldienste. dem digitalen Sprachkommunikabereichs Mittelfranken wurden 2023 tionssystem eine hervorragende Infra- 291.364 Einsätze gesteuert und ko- Weiterhin werden hier Verkehrsdurch- struktur zur Verfügung. ordiniert. Das Spektrum reicht hierbei sagen und Warnmeldungen an die Bevon der verparkten Ausfahrt bis zum völkerung gesteuert. Angeschlossene So können beispielsweise medizini- Tötungsdelikt. Alarmanlagen werden betreut, Mobil- sche Notfälle unmittelbar an die zutelefone von vermissten oder hilflo- ständigen Integrierten Leitstelle wei- Die Top 5 der Einsatzanlässe sind: sen Personen geortet (181) und vieles tergeleitet werden. Von dort erfolgen 1. Verkehrsunfälle mehr. weitere erforderliche Alarmierungen, 2. Verkehrsbehinderung und insbesondere der Feuerwehr oder des -gefahr Der Leiter der Einsatzzentrale (LEZ) ver- Rettungsdienstes. Die Zusammen- 3. Verdächtige Wahrnehmung tritt außerhalb der Geschäftszeiten die arbeit mit den Integrierten Leitstellen 4. Streit Behördenleitung. Er ist somit Dienst- Nürnberg, Ansbach und Mittelfranken 5. Ruhestörungen vorgesetzter aller zur Zeit eingesetzten Süd (Standort Schwabach) ist hervor-
ragend. EbNenostor uzufe den LeitsEteinllesnä dtzese zugänglichen Quellen des Internets wert erreichte die Anzahl der angeangrenzenden Bundeslandes Baden- nachgeforscht und den eingesetzten legten und übertragenen Einsätze mit 2015 306.168 261.061 Württemberg und der Bundespolizei. Kräften via mpolice-Chat zur Verfügung 291.364. 2016 289.406 287.834 gestellt werden. Bereits in 177 Einsät- 2017 Zusätzlich2 v8er2fü.1gt6 d6ie Einsa2t7zz1en.7tr4al9e zen (+32,1 %) wurde diese Möglichkeit Neu ist zudem die Möglichkeit alle im über einen eigenen Arbeitsplatz zur im Jahr 2023 genutzt und zeigt die Viel- Digitalfunknetz angemeldeten Einhei- 2018 275.350 267.916 Recherche in sozialen Medien (SEN- seitigkeit der Einsatzzentrale. ten in der Karte des Einsatzleitsystems 2019 TINEL). So2 k5ö1n.n4e5n,9 insbeso2n8d2er.e6 6be5i darzustellen. Damit konnte eine noch Vermissten2fä2l7le.n5 9o4der Su2iz6id5a.n4d5ro2- Die Anzahl der Notrufe überstieg 2023 effizientere Steuerung der polizeilihungen, weitere Kontaktdaten oder das 5-Jahresmittel von 239.230 Not- chen Streifen zur Einsatzbewältigung 2021 234.278 260.473 Lichtbilder der Betroffenen in frei rufen um 3,0 %. Einen neuen Rekord- erreicht werden. 2022 236.190 288.410 2023 246.627 291.364 Statistik der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken 350.000
| 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| Notrufe | 306.168 | 289.406 | 282.166 | 275.350 | 251.459 | 227.594 | 234.278 | 236.190 | 246.627 |
| Einsätze | 261.061 | 287.834 | 271.749 | 267.916 | 282.665 | 265.452 | 260.473 | 288.410 | 291.364 |
KRIMINALITÄT Zuständiges Sachgebiet: E 3 Kriminalitätsbekämpfung Die polizeiliche Kriminalstatistik – kurz PKS – von Lebensfreude und – Qualität. Daher ist es für uns ermöglicht einen Blick auf die Tätigkeit der als Polizei in Mittelfranken selbstverständlich, auf der Polizei und auf ihre Ermittlungsarbeit. In ihr Grundlage einer eingehenden Analyse, unsere Kräfte, werden nach bundeseinheitlichen Kriterien durch Ideen und Optionen zu bündeln und uns mit unsedie Polizei bearbeitete Straftaten erfasst, dargestellt ren Sicherheitspartnern weiter intensiv zu vernetund strukturiert ausgewertet. Die so zur Verfügung zen, um für die Zukunft wieder sinkende Fallzahlen gestellten Daten und Informationen bilden das so- registrieren zu können. Unser Fokus liegt bei einer genannte Hellfeld ab und ermöglichen Vergleiche Betrachtung der Entwicklungen des Jahres 2023 auf zwischen Regionen und Städten, beispielsweise hin- dem Bereich der Eigentumskriminalität mit einem sichtlich der Entwicklung einzelner Deliktsgruppen, Hauptaugenmerk auf den sogenannten „einfachen der Frage personenbezogener Aspekte von Täterin- Diebstahl“ – wie bspw. den Ladendiebstahl. Dabei nen und Tätern und des Risikos für diese, ermittelt, werden wir vor allem auch den Bereich der „Callüberführt und gefasst zu werden. Gleichzeitig dient Center-Betrügereien“ – insbesondere mit der Methosie in gewissem Rahmen als Indikator für den Erfolg de der Schockanrufe – nicht aus dem Auge verlieren. der Polizeiarbeit. Damit ist die PKS ein unverzicht- Das Jahr 2023 mit fallenden Zahlen in diesem Bereich barer Baustein des Qualitätsmanagements moderner hat gezeigt, dass Information, Kommunikation, Verpolizeilicher Kriminalitätsbekämpfung. netzung und Präventionsbemühungen auf verschiedensten Ebenen hier die kriminellen Handlungen der Wie sieht es vor diesem Hintergrund für das Jahr Täterinnen und Täter zurückdrängen können. 2023 in Mittelfranken aus? Ist die Polizei in Mittelfranken ihrem Anspruch gerecht geworden – „Ihre Ebenfalls einen Schwerpunkt setzen wir auf die Sicherheit – unser Ansporn“? Die reinen Zahlen zei- öffentlichen Räume in den Städten. Einer teilweise gen einen Anstieg der Anzahl der von uns bearbei- im Jahr 2023 zu beobachtenden Entwicklung bei der teten Straftaten um 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr Bildung von Gruppierungen (junge Menschen oder 2022. Wir haben zudem mehr Tatverdächtige ermit- zusammengehörige Ethnien), die Räume belegen, telt als im Jahr 2022 und die Häufigkeitszahl (die An- Straftaten begehen und Passanten ängstigen, sind wir zahl der erfassten Straftaten im Verhältnis zur Ein- im vergangenen Jahr entschieden mit offenen und wohnerzahl) ist ebenfalls leicht gestiegen. erkennbaren polizeilichen Maßnahmen der Präsenz und auch verdeckten Ermittlungshandlungen ent- Wird also alles immer schlimmer und immer gegen getreten. Wir werden diesen Erfolgsweg weiter schlechter? Unsere Einschätzung als Polizei Mittel- konsequent beschreiten. franken ist: „Nein – es wird weder immer schlimmer, noch immer schlechter!“ Das Leben in Mittelfranken Die mittelfränkische Polizei hat also viel vor und normalisiert sich nach den Jahren der Pandemie in viel zu tun im Jahr 2024, um wie im Jahr 2023 „mit vielen Bereichen auf sehr erfreuliche Art und Weise Sicherheit für Sie da“ zu sein und wieder, wie im Jahr und mit erstaunlicher Schnelligkeit. Die Kehrseite 2023, mehr als zwei von drei Straftaten zu klären. der Medaille ist, dass auch diejenigen, die mehr oder Stolze 67,8 % Aufklärungsquote in 2023! Mit diesem weniger oft „mit dem Gesetz in Konflikt“ kommen, hervorragenden Wert können wir – so denke ich – diesen neuerlichen „Schwung“ verspüren. Die welt- bei allen erkannten unerfreulichen Entwicklungen weiten Krisen wie der rechtswidrige Angriffskrieg feststellen: „Ja, wir sind unserem Anspruch gerecht Russlands gegen die Ukraine oder der Terrorangriff geworden!“ Gleichzeitig werden wir unsere ganze der HAMAS gegen den Staat Israel leisten hierzu das Energie daran setzen, dieses Ziel für 2024 ebenfalls zu Ihre – im negativen Sinn. erreichen – nehmen Sie uns beim Wort.
Nach wie vor zeigt ein vergleichender Blick in die PKS, dass die Kriminalitätsentwicklung in Mittelfran- Ihr ken erkennbar hinter der in anderen vergleichbaren Regionen zurück bleibt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Entwicklung der Straftaten insgesamt als auch hinsichtlich der zu erkennenden Steigerungen in ein- Holger Stein zelnen relevanten Deliktsbereichen. In Mittelfranken leben heißt nach wie vor „sicher leben“ – deutlich sicherer als in anderen vergleichbaren Regionen!
Natürlich ist aber nach wie vor und jederzeit jede einzelne verübte Straftat eine Straftat zu viel. Jede Straftat verursacht bei den Opfern Schaden, Leid, KD Holger Stein Schmerzen und Ängste – nicht zuletzt den Verlust Leiter Sachgebiet E 3
2.1 Begriffserläuterungen
2.1.1 Polizeiliche 2.1.5 Nichtdeutsche und
Kriminalstatistik (PKS) Zuwanderer
In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nichtdeutsche TV sind Personen mit werden alle polizeilich erfassten Straf- ausländischer oder ungeklärter Staatstaten nach dem Strafgesetzbuch und angehörigkeit sowie Staatenlose. Als dem Nebenstrafrecht, die innerhalb Zuwanderer werden bundesweit eineines Jahres bekannt wurden, regis- heitlich diejenigen nichtdeutschen TV triert und statistisch aufbereitet. Die bezeichnet, bei denen folgende Aufent- PKS bildet die Grundlage zur Betrach- haltsgründe erfasst wurden: unerlaubtung und Beobachtung der Kriminali- ter Aufenthalt, Asylbewerber, Kontintätsentwicklung insgesamt sowie auch gent-/Bürgerkriegsflüchtling, Duldung einzelner Delikte bzw. Deliktsgruppen. und international/national Schutzbe- Nicht in der Polizeilichen Kriminalsta- rechtigte sowie Asylberechtigte. tistik enthalten sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte.
2.1.6 Kriminalitätsopfer
2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ) Opfer sind natürliche Personen, gegen
die sich eine mit Strafe bedrohte Hand- Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der lung unmittelbar gerichtet hat. Hierbei bekannt gewordenen Fälle insgesamt ist zu erwähnen, dass die Opferzahlen oder innerhalb einzelner Deliktsarten, in der PKS nur bei Straftaten gegen das errechnet auf 100.000 Einwohner einer Leben, Straftaten gegen die sexuelle bestimmten Region. Sie ist ein Index Selbstbestimmung, Raub- und Körder Kriminalitätsbelastung in Relation perverletzungsdelikten, Nötigung und zur Wohnbevölkerung und dient bun- Bedrohung, Freiheitsberaubung sowie desweit als gebräuchlicher und griffi- Widerstandshandlungen statistisch ger Vergleichswert. ausgewiesen werden.
2.1.3 Tatverdächtige (TV) 2.1.7 Öffentlicher Raum (ÖR)
Tatverdächtig ist jeder, der nach dem Der „Öffentliche Raum“ i.S. der PKS polizeilichen Ermittlungsergebnis zu- umfasst alle Tatörtlichkeiten, die für mindest hinreichend verdächtig ist, ein breites Spektrum der Bevölkeeine rechtswidrige (Straf-)Tat began- rung zugänglich sind (also bspw. auch gen zu haben. Dazu zählen auch Mittä- Einzelhandelsgeschäfte, Fitness-Stuter, Anstifter und Gehilfen. dios, Erholungsorte in der freien Natur etc.). Zugangsbeschränkungen alleine heben diese Festlegung nicht zwangs- 2.1.4 Jugendliche läufig auf.
Intensivtäter (JUIT)
Jugendlicher Intensivtäter (JUIT) ist 2.1.8 Straftaten gegen die weder eine Zuschreibung noch ein sexuelle Selbstbestimmung Persönlichkeitsmerkmal. Unter diese Bezeichnung fallen junge Menschen Unter dem Begriff „Straftaten gegen die (bis zum 21. Lebensjahr), um die sich sexuelle Selbstbestimmung“ werden die Sicherheitsbehörden in einem unter anderem die Vergewaltigung, sehohen Maße kümmern. Dies be- xuelle Nötigung, sexuelle Missbrauchsinhaltet nicht nur eine konsequente handlungen, der Menschenhandel und Strafverfolgung, sondern sieht auch exhibitionistische Handlungen, aber diverse Unterstützungsmaßnahmen auch Missbrauchsdarstellung sexualioder die Vermittlung von Hilfsangebo- sierter Gewalt an Kindern (hierbei hanten vor. delt es sich um die Verbreitung, den
Erwerb, Besitz und die Herstellung kin- 2.1.13 Cybercrime1 derpornografischer Schriften), erfasst. Der in bundesweiten Gremien festgelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst
2.1.9 Vermögens- und sämtliche Straftaten, die sich gegen
Fälschungsdelikte das Internet, weitere Datennetze, in-
formationstechnische Systeme oder Zu den Vermögens- und Fälschungs- deren Daten richten. Das Strafgesetzdelikten werden u.a. Betrugsdelikte, buch kennt dabei zwölf Tatbestände, Untreue, Geld- und Wertzeichenfäl- die als Cybercrime im engeren Sinn schung sowie die Urkundenfälschung bezeichnet werden. Lediglich diese gezählt. Straftatbestände werden in der PKS als Cybercrime geführt. Daneben umfasst Cybercrime auch solche Straftaten, die
2.1.10 Gewaltkriminalität1 mittels Informations- und Kommuni-
kationstechnik (Tatmittel Internet) be- Die Gewaltkriminalität umfasst u.a. fol- gangen werden, z.B. Rauschgifthandel gende Delikte: Straftaten gegen das Le- im Darknet, Beleidigung in sozialen ben, Vergewaltigung und sexuelle Nö- Netzwerken. tigung, Raubdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, erpresserischen 2.1.14 Politisch motivierte Menschenraub sowie Geiselnahme. Kriminalität (PMK)
Der Politisch motivierten Kriminali-
2.1.11 Häusliche Gewalt tät werden neben den klassischen
Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel Häusliche Gewalt beinhaltet alle For- §§ 86a, 89a, b, 129a, b StGB, auch Delikmen körperlicher, sexueller oder psy- te zugeordnet, bei denen in Würdigung chischer Gewalt und umfasst familiäre der Tatumstände und/oder der Einstelsowie partnerschaftliche Gewalt. Häus- lung des Täters Anhaltspunkte dafür liche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt vorliegen, dass eine politische Motizwischen Personen stattfindet, die in vation für die Tatbegehung gegeben einer familiären oder partnerschaft- war. Demzufolge ist jedes Delikt, z.B. lichen Beziehung zusammenwohnen. Körperverletzung, Sachbeschädigung Sie liegt auch vor, wenn sie unabhän- oder Beleidigung aus einer politischen gig von einem gemeinsamen Haushalt Motivation heraus begehbar. innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften ge- Das Definitionsfeld der Politisch motischieht. vierten Kriminalität differenziert dabei zwischen den Phänomenbereichen „links“, „rechts“, „ausländische Ideo-
2.1.12 Straßenkriminalität1 logie“, „religiöse Ideologie“ und „nicht
zuzuordnen“. Unter den Begriff der Straßenkriminalität fallen z.B. gefährliche und schwere Körperverletzungsdelikte, Sachbe- 2.1.15 Prävention schädigungen (auch Graffiti), ausgewählte Diebstahls- und Raubdelikte so- In der polizeilichen Kriminalprävention wie zwei Arten von Sexualdelikten, die wird zwischen der verhaltensorientiersich im öffentlichen Raum zutragen ten und der sicherungstechnischen oder sich dort fortsetzen. Prävention unterschieden.
1 Für eine detaillierte Erläuterung der enthaltenen Straftaten siehe Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html unter dem jeweiligen Berichtsjahr „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“
87.839 Häufigkeitszahl 4.570 Straftaten Aufklärungsquote 67,8 %
- tnelaTotoF
Regierungsbezirk Mittelfranken
.greblesseH
1.805.791
Einwohner
Bevölkerungsdichte Einwohner je km2
16,7 %
Ausländeranteil
Allgemeines Im Jahr 2023 wurden in nahezu allen
Deliktsbereichen Fallzahlensteigerun-
7.243,69 km²
2.2.1 Gesamtentwicklung gen festgestellt. Fläche Im Regierungsbezirk Mittelfranken Wie schon in den Vorjahren angestieg die Anzahl der erfassten Strafta- merkt, werden die Fallzahlen von der ten insgesamt in der PKS im Vergleich Flüchtlings- und Zuwanderersituation zum Vorjahr um 6,4 % an (im ersten nicht unwesentlich mitbeeinflusst. Im nachpandemischen Jahr 2022 betrug Bereich der Straftaten gegen das Aufdie Steigerung 12,7 %). Die für das Jahr enthalts- bzw. Asylverfahrensgesetz 2023 registrierten 87.339 Straftaten wurden im abgelaufenen Jahr erneut bedeuten den Höchstwert der letzten mehr Delikte registriert. Natürlich füSntf rJaafhtraet, ebne wine gMeni tstiechlf rjeadnokceh nnur wirkt sich dies auch in der PKS aus leicht über dem Zehnjahresmittel. und beeinflusst u.a. die Aufklärungs-
10-Jahres-Vergleich
120.000
Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000 3202.21.13 :dnatS moc.eboda.kcots
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 93.682 | 94.462 | 95.260 | 90.498 | 87.792 | 84.256 | 78.745 | 72.845 | 82.120 | 87.339 |
| ohne AufenthG | 91.582 | 90.985 | 91.846 | 86.149 | 83.942 | 80.904 | 76.714 | 69.917 | 78.262 | 82.523 |
| geklärte Fälle ohne AufenthG | 57.796 | 57.722 | 58.945 | 57.798 | 56.345 | 54.258 | 52.244 | 48.411 | 52.274 | 55.915 |
AQ (in Prozent) – BReezgiriekr Munitgtseblferazinrkk eMnittelfranken AQ in % 70 69,2 69 68,1 67,8 68 67,1 67,1 67,1 66,8 67 66 65 64,2 64 63,4 63,1 63 62 61 60 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
70 69,2 69 68,1 67,8 68 67,1 67,1 67,1 66,8 67 66 65 64,2 64 63,4 63,1 63 62 61 60 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Häufigkeitszahlen Regierungsbezirk Mittelfranken HZ – Bezirk Mittelfranken 6.000 5.364 5.305 5.282 4.923 4.770 5.000 4.570 4.570 4.322 4.404 3.937 4.000 3.000 2.000 1.000 0
6.000 5.364 5.305 5.282 4.923 4.770 5.000 4.570 4.570 4.322 4.404 3.937 4.000 3.000 2.000 1.000 0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
quote und Häufigkeitszahl. Allerdings handelt es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Delikte, die juristisch nur von Nichtdeutschen begangen werden (können) und es in der Folge zu statistischen Verzerrungen kommen kann. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten des Sicherheitsberichts 2023 analog der Vorjahre ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKS-Schlüssel *890000) dargestellt werden.
| 68,1 | 67,8 |
|---|---|
| 67,1 67,1 67,1 | 66,8 |
| 64,2 |
Bei der Betrachtung der 82.523 in der PKS registrierten Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist ein Anstieg von 5,4 % zu verzeichnen, was ebenfalls einen Fünfjahreshöchstwert darstellt.
4.322 4.404 3.937
2.2.2 Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße stieg um 1,0 Prozentpunkte auf 67,8 %. Sie liegt weiterhin über dem bayernweiten Durchschnittswert von 65,2 %. Die mittelfränkische Polizei hat durch ihre professionelle Ermittlungsarbeit somit Regierungsbezirk Mittelfranken 2023 auch 2023 wieder mehr als zwei von Kriminalitätsbelastung (HZ 4.570) HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken drei Straftaten aufgeklärt.
| ¯ Lkr. Erlangen-Höchstadt 2.435 er- Lkr. Neustadt Stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Erlangen mi- 2.796 5.498 Lkr. Nürnberger ten Stadt Land he F L ü k r r t . h F 4 ü .6 r 8 th 4 Stadt 2.847 be- 2.075 Nürnberg 7.611 er- Stadt 3,8 Schwabach Stadt 3.794 cht Ansbach 7.105 nd: Lkr. eri- Ansbach Lkr. Roth HZ bis 2.200 2.795 2.671 HZ bis 2.700 an- HZ bis 3.300 HZ bis 4.000 eit- HZ bis 6.000 nur HZ über 6.000 Lkr. ch- Weißenburg-Gunzenhausen 3.238 0 12,5 25 50Kilometer | |
|---|---|
| 0 12,5 | 25 50Kilometer |
2.2.3 Häufigkeitszahl
Auch die Häufigkeitszahl (HZ) als v gleichbarer Gradmesser für die Kri nalitätsbelastung einer bestimm Region ist ohne ausländerrechtlic Verstöße berechnet. Im Präsidiums reich Mittelfranken stieg die HZ im V gleich zum Jahr 2022 moderat um % von 4.404 auf 4.570, bei einer lei gestiegenen Einwohnerzahl (Sta 31.12.2022). Im Vergleich der bay schen Polizeipräsidien hat Mittelfr ken nach München (5.402) die zw höchste Häufigkeitszahl. Sie liegt knapp über dem bayerischen Dur schnittswert von 4.361.
2.2.4 Tatverdächtige
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 43.685 Tatverdächtige (TV) ermittelt. Ohne Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verstöße betrug deren Anzahl 39.531. Hiervon waren rund drei Viertel männlich.
Den größten Teil der TV stellen die Erwachsenen (Personen über 21 Jahre).
2.2.5 Jugendkriminalität/
Kinderdelinquenz
Die Anzahl der in der PKS erfassten delinquenten Kinder, tatverdächtigen Jugendlichen sowie Heranwachsenden (also Personen unter 21 Jahren) betrug zusammen 8.750 Personen. Sie ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen und erreicht damit ein Zehnjahreshoch.
Personen unter 21 Jahren waren an Vorjahr; trotzdem handelt es sich um Sachbeschädigungen, aber auch an insgesamt 12.452 Straftaten beteiligt. den zweithöchsten Wert der vergan- Sexualstraftaten beteiligt. Mit 1.647 delinquent handelnden Kin- genen zehn Jahre. Die Delinquenten dern (Personen unter 14 Jahre) sank waren insbesondere an Eigentums-, Im Bereich der Jugendkriminalität deren Anzahl zwar im Vergleich zum Rohheits- und Gewaltdelikten sowie (Personen zwischen 14 und 18 Jahren)
Entwicklung der Tatverdächtigen
Entwicklung der TV – Bezirk Mittelfranken 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TV | 41.362 | 42.627 | 43.326 | 43.937 | 42.061 | 40.978 | 36.884 | 35.641 | 40.602 | 43.685 |
| TV *890000 | 39.898 | 39.768 | 40.549 | 40.146 | 38.785 | 38.144 | 35.271 | 33.119 | 37.289 | 39.531 |
Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken
Kinder / Jugendliche / Heranwachsende
Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende – Bezirk Mittelfranken 4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kinder | 1.294 | 1.096 | 1.216 | 1.722 | 1.647 |
| Jugendliche | 3.521 | 2.988 | 2.888 | 3.636 | 3.785 |
| Heranwachsende | 3.428 | 3.136 | 2.770 | 3.070 | 3.318 |
wurden 3.785 Tatverdächtige zur PKS Die Anzahl der Tatverdächtigen, die bei gemeldet. Dies bedeutet einen Anstieg Tatbegehung unter dem Einfluss harter im Vergleich zum Vorjahr und gleich- Drogen standen, beträgt mit 8,1 % denzeitig den höchsten Wert seit 2014. Die selben Wert wie im Vorjahr. Im Zehntatverdächtigen Jugendlichen wurden Jahresvergleich ist das weiterhin der vor allem bei der Straßenkriminalität, geringste Wert. Die Anzahl der Tatverden Rohheits- und Gewaltdelikten, dächtigen unter 21 Jahren, die unter Eigentumsdelikten, der Leistungser- dem Einfluss harter Drogen standen, schleichung sowie den Sexualdelikten stieg minimal auf 3,7 %. und bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig.
Es wurden 3.318 Heranwachsende als Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken Straftaten begangen unter Alkoholeinfluss (in %) Tatverdächtige ermittelt (also Personen zwischen 18 und 21 Jahren). Trotz einer Steigerung im Vergleich zum Vor- 16 14,5 14,2 jahr liegt deren Anzahl noch unter den Werten der präpandemischen Jahre.
| 11,9 | 13,3 13,3 12,6 11,9 | |||
|---|---|---|---|---|
| 10,1 | 9,8 | |||
| 8,2 |
Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl 10 aller Tatverdächtigen, die unter Alkoholeinfluss standen, auf 12,5 %.
Bei der Anzahl der Straftaten, die durch unter Alkoholeinfluss stehende Tatverdächtige unter 21 Jahren begangen 2 wurden, messen wir einen erneuten Rückgang auf 8,3 %. Dies ist der nied- 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt unter 21 Jahren rigste Wert der letzten fünf Jahre.
Jugendliche Intensivtäter nach Wohnorten
Jugendliche Intensivtäter JUIT nach Wohnorten – Bezirk Mittelfranken
Junge Menschen bis zum 21. Lebens- sonst. MFR PI Ansbach jahr werden entsprechend einer bay- 20% 12% ernweit verbindlichen konzeptionellen Vorgabe als jugendliche Intensivtäter PI Fürth (JUIT) geführt, wenn nach intensiver 7% Fall- und biografischer Analyse damit gerechnet werden kann, dass sie weiterhin eine Vielzahl von Delikten in ei- PI Lauf a. d. ner kurzen zeitlichen Abfolge begehen Pegnitz 5% oder in der Zukunft schwerwiegende Straftaten verüben werden. Dann wird Nürnberg durch einen personenorientierten Er- 56% mittlungsansatz versucht, dieser prognostisch ungünstigen Entwicklung interdisziplinär vorzubeugen. 2.2.6 Kriminalität wie Vermögens- und Fälschungsdelikdurch Nichtdeutsche ten in Erscheinung. Die Anzahl der als JUIT geführten Per- (ohne ausländerrechtliche Verstöße) sonen beläuft sich in Mittelfranken auf Zuwanderer sind eine Teilmenge der insgesamt 105. Diese verteilen sich ne- Der Anteil der nichtdeutschen Tatver- Gruppe der nichtdeutschen TV. Der Anben Nürnberg mit 59 Personen (siehe dächtigen (TV) stieg erneut an und liegt teil der Zuwanderer an der Gesamtzahl hierzu Ziffer 2.3.5.1) u.a. auf die Polizei- mit 41,5 % auf dem höchsten Stand der der TV betrug im Berichtszeitraum 13,1 inspektionen Ansbach (13 Personen) letzten zehn Jahre. Der Bevölkerungs- % (Vorjahr: 11,0 %). Er stieg ebenfalls Fürth (sieben), und Lauf a.d. Pegnitz anteil dieser Gruppe stieg in Mittelfran- mit der steigenden Zahl aller Tatver- (fünf). ken zugleich von 15,8 % im Vorjahr auf dächtigen. aktuell 16,7 %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV erhöhte sich also parallel Der Status „Zuwanderer“ wird von den zur ebenfalls steigenden Zahl aller Tat- Meldebehörden allerdings nicht gesonverdächtigen. Nichtdeutsche TV traten dert erfasst, sodass zu ihrem Bevölkevor allem bei Eigentums-, Rohheits- so- rungsanteil und damit zu den üblichen
Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken
Tatverdächtige (TV) – Bezirk Mittelfranken
| 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2019 2020 2021 2022 2023 TV gesamt 38.144 35.271 33.119 37.289 39.531 TV deutsch 24.321 22.516 21.126 22.981 23.178 TV nichtdeutsch 13.844 12.776 12.021 14.329 16.390 TV nichtdeutsch o. Zuwanderer 10.484 9.681 9.147 10.707 11.883 TV Zuwanderer 3.731 3.505 3.248 4.105 5.195 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||
| TV gesamt | 38.144 | 35.271 | 33.119 | 37.289 | 39.531 | |
| TV deutsch | 24.321 | 22.516 | 21.126 | 22.981 | 23.178 | |
| TV nichtdeutsch | 13.844 | 12.776 | 12.021 | 14.329 | 16.390 | |
| TV nichtdeutsch o. Zuwanderer | 10.484 | 9.681 | 9.147 | 10.707 | 11.883 | |
| TV Zuwanderer | 3.731 | 3.505 | 3.248 | 4.105 | 5.195 |
TV Tatort-Wohnort-BezieThVun Tga ntoicrhtt -deWuotshcnheorr Tt-äBteerz i–e Bheuznirgk -Mnititcehlftrdaenkuetnscher Täter 18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| TV gesamt | 13.844 | 12.776 | 12.021 | 14.329 | 16.390 |
| Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde/TO- Landkreis) | 7.726 | 7.410 | 7.141 | 8.135 | 9.229 |
| Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) | 7.193 | 6.397 | 5.804 | 7.288 | 8.769 |
Relationen innerhalb der statistischen telfränkischen PKS erfasste nichtdeut- Es wurden 1.418 Kinder als Kriminali- Indexwerte keine exakte Aussage ge- sche Straftäter nicht in der jeweiligen tätsopfer erfasst, ein erneuter Anstieg. troffen werden kann. Nach einer vor- Tatortgemeinde (56,3 %). Im Bereich der Sexualstraftaten (und läufigen Statistik des Ausländerzentral- hier hauptsächlich beim sexuellen registers leben in Mittelfranken derzeit Im Vergleich hierzu lebten ca. 26 % der Missbrauch, der sexuellen Belästigung ca. 63.700 Zuwanderer. Etwa 23.100 deutschen Tatverdächtigen nicht in der sowie der Missbrauchsdarstellung se- Personen stammen aus der Ukraine. Tatortgemeinde. xualisierter Gewalt an Kindern) wurden Vor Beginn des russischen Angriffskrie- 287 Kinder Opfer. ges belief sich deren Zahl noch auf ca. 2.800 Personen. 2.2.7 Kriminalitätsopfer Im Bereich der Sexualstraftaten (und hier hauptsächlich beim sexuellen Auf der Grundlage dieses statistisch Im Berichtszeitraum wurden im Regie- Missbrauch, der sexuellen Belästigung allerdings „nicht amtlichen“ Wertes rungsbezirk Mittelfranken 18.476 Per- sowie der Kinderpornografie) wurden ergibt sich bei den Zuwanderern ein sonen als Kriminalitätsopfer registriert, 282 Kinder Opfer. Im Vorjahr regist- Bevölkerungsanteil von ca. 3,5 %. Nä- was einen Zehn-Jahres-Höchstwert rierten wir hier noch 336 und 2019 319 here Auswertungen, insbesondere zur bedeutet. Kinder. Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen, sind jedoch nicht möglich. Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene, die meisten von ihnen Zuwanderer traten hauptsächlich bei männlich. Eigentums-, Rohheits-, Vermögensund Fälschungsdelikten sowie Verstö- Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken ßen nach dem Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung.
Anzahl Opfer männlich weiblich
Straftaten insgesamt 18.476 11.254 7.222
Straftaten gegen das Leben 89 70 19
Straftaten gegen die sexuelle 1.143 147 996 Selbstbestimmung
Gewaltkriminalität 3.693 2.562 1.131
Straßenkriminalität 1.747 1.080 667
Raub, räuberische Erpressung 553 416 137
Körperverletzungsdelikte 11.235 7.167 4.068
Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 58,5 %. In Relation hierzu liegt der Bevölkerungsanteil Deutscher in Mittelfranken bei 83,3 %.
Reisende Täter
Wie die nachfolgende Grafik im Mehrjahresvergleich zeigt, wohnte mehr als jeder zweite Tatverdächtige in der mit-
Ausgewählte Deliktsbereiche
PKS-Entwicklung RB Mittelfranken
PKS-Entwicklung – Bezirk Mittelfranken
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | in % | ||||||||
| Straftaten insgesamt | 84.256 | 78.745 | 72.845 | 82.120 | 87.339 | 5.219 | 6,4% | ||
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 80.904 | 76.714 | 69.917 | 78.262 | 82.523 | 4.261 | 5,4% | ||
| oAhQn veo Anu 8f9en00th0G0 | 67,1 | 68,1 | 69,2 | 66,8 | 67,8 | 1,0 | |||
| Mord | 23 | 16 | 15 | 13 | 14 | 1 | 7,7% | ||
| Totschlag | 41 | 29 | 33 | 41 | 50 | 9 | 22,0% | ||
| Sexualdelikte | 1.309 | 1.321 | 1.728 | 2.058 | 2.025 | -33 | -1,6% | ||
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 172 | 142 | 150 | 209 | 189 | -20 | -9,6% | ||
| sexuelle Belästigung | 276 | 223 | 237 | 308 | 335 | 27 | 8,8% | ||
| exhibitionistische Handlungen | 164 | 175 | 139 | 164 | 157 | -7 | -4,3% | ||
| Kinderpornographie gesamt | 201 | 257 | 671 | 816 | 752 | -64 | -7,8% | ||
| Rohheitsdelikte | 13.767 | 12.882 | 11.360 | 13.943 | 14.548 | 605 | 4,3% | ||
| Raub | 416 | 369 | 319 | 407 | 468 | 61 | 15,0% | ||
| Straßenraub | 123 | 103 | 95 | 98 | 100 | 2 | 2,0% | ||
| KV-Delikte insgesamt | 10.479 | 9.751 | 8.099 | 10.182 | 10.585 | 403 | 4,0% | ||
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 874 | 716 | 669 | 881 | 932 | 51 | 5,8% | ||
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 24.550 | 22.464 | 18.678 | 23.398 | 25.938 | 2.540 | 10,9% | ||
| einfacher Diebstahl | 15.907 | 13.782 | 11.722 | 15.805 | 17.605 | 1.800 | 11,4% | ||
| schwerer Diebstahl | 8.643 | 8.682 | 6.956 | 7.593 | 8.333 | 740 | 9,7% | ||
| Wohnungseinbruch | 789 | 810 | 391 | 525 | 541 | 16 | 3,0% | ||
| Ladendiebstahl | 6.100 | 5.456 | 4.879 | 6.984 | 8.492 | 1.508 | 21,6% | ||
| Taschendiebstahl | 829 | 723 | 379 | 593 | 581 | -12 | -2,0% | ||
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 610 | 739 | 429 | 481 | 551 | 70 | 14,6% | ||
| schwerer Diebstahl von Kfz | 265 | 184 | 187 | 230 | 246 | 16 | 7,0% | ||
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 107 | 119 | 110 | 233 | 323 | 90 | 38,6% | ||
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 4.533 | 4.224 | 3.233 | 3.881 | 3.929 | 48 | 1,2% | ||
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 12.108 | 11.548 | 11.690 | 12.521 | 13.099 | 578 | 4,6% | ||
| Betrug | 9.147 | 8.704 | 8.465 | 8.835 | 9.603 | 768 | 8,7% | ||
| Cybercrime | 977 | 937 | 925 | 1.201 | 1.194 | -7 | -0,6% | ||
| Sachbeschädigung | 9.915 | 9.882 | 9.600 | 9.576 | 9.104 | -472 | -4,9% | ||
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 1.446 | 1.727 | 1.773 | 1.713 | 1.610 | -103 | -6,0% | ||
| Rauschgiftdelikte | 7.935 | 7.217 | 6.341 | 6.599 | 7.235 | 636 | 9,6% | ||
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 4.154 | 3.701 | 3.334 | 3.771 | 4.174 | 403 | 10,7% | ||
| Straßenkriminalität | 15.239 | 14.546 | 12.447 | 13.815 | 13.777 | -38 | -0,3% | ||
| AufenthG | 3.352 | 2.031 | 2.928 | 3.858 | 4.816 | 958 | 24,8% | ||
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 1.997 | 2.203 | 2.807 | 3.246 | 3.343 | 97 | 3,0% | ||
| Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten – Bezirk Mittelfranken sonst. Straftaten gem. StGB 20,5% Straftaten gem. NebenG Vermögens-und 15,7% Fälschungsdelikte 15,0% Straftaten gegen das Leben 0,1% Sexualstraftaten 2,3% Eigentumsdelikte Rohheitsdelikte 29,7% 16,7% |
2.2.8 Straftaten Anteil an der Gesamtzahl der im Be- Ein erneuter Anstieg war bei der sexuelgegen das Leben reich der Sexualdelikte erfassten Tat- len Belästigung festzustellen. Dagegen verdächtigen beträgt somit 11,6 %. waren die Fallzahlen der exhibitionisti- Im Jahr 2023 erfassten wir 83 Fälle von schen Handlungen rückläufig. Straftaten gegen das Leben (darunter In Mittelfranken registrierten wir 1.143 14 Mord- und 50 Totschlagsdelikte) bei Personen als Opfer von Sexualstraf- Die Fallzahlen beim sexuellen Misseiner hervorragenden Aufklärungsquo- taten, die allermeisten hiervon, näm- brauch von Kindern blieben mit 215 te von 92,8 %. lich 87,1 %, waren weiblich. 14,5 % der gemeldeten Delikten nahezu auf Vor- Opfer hatten eine familiäre bzw. ver- jahresniveau (207). wandtschaftliche Beziehung zum Tat- 2.2.9 Straftaten gegen die verdächtigen, 40,3 % hatten erweiterte Erfreulich zeigte sich der Rückgang bei sexuelle Selbstbestimmung Vorbeziehungen, gehörten bspw. zum der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz Freundeskreis oder zum beruflichen und der Herstellung kinderpornografi- Bei den Sexualdelikten wurde ein leich- Umfeld. Der Rest hatte keinerlei Vorbe- scher Schriften (Missbrauchsdarstelter Rückgang gemessen. Trotzdem be- ziehung zum Tatverdächtigen bzw. ließ lung sexualisierter Gewalt an Kindern). deuten die 2.025 registrierten Fälle den sich dies nicht feststellen. Diese Taten werden größtenteils mit zweithöchsten Wert im Zehnjahresver- dem Tatmittel Internet bzw. über die gleich. Die Aufklärungsquote sank um Von den insgesamt 2.025 Sexualstrafta- sozialen Medien (WhatsApp, Instagram 5,8 Prozentpunkte auf 80,2 %. ten ereigneten sich 598 Fälle im öffent- etc.) begangen. lichen Raum (29,5 %). Wir konnten 1.456 Tatverdächtige ermitteln. Hiervon hatten 947 die deut- Die Anzahl der gemeldeten Vergewaltische Staatsangehörigkeit und 509 gungen / sexuellen Übergriffe sank von waren nichtdeutsch. Unter den 509 209 auf 189 Delikte. Hiervon ereigneten nichtdeutschen Tatverdächtigen wa- sich 48 Vergewaltigungen im öffentliren wiederum 169 Zuwanderer. Deren chen Raum (Vorjahr: 61).
| Sexualstraftaten – PKS-EntwickluSnegx u–a Blsterzaifrtakt Meni t-t PeKlfSr-aEnntkweincklung RB Mittelfranken | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022/2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung | 1.309 | 1.321 | 1.728 | 2.058 | 2.025 | -33 | -1,6% | |
| Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung | 588 | 460 | 485 | 631 | 627 | -4 | -0,6% | |
| Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe | 172 | 142 | 150 | 209 | 189 | -20 | -9,6% | |
| Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB | 156 | 134 | 140 | 202 | 179 | -23 | -11,4% | |
| Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung | 16 | 8 | 10 | 7 | 10 | 3 | 42,9% | |
| sexuelle Belästigung | 276 | 223 | 237 | 308 | 335 | 27 | 8,8% | |
| Beleidigung auf sexueller Grundlage | 118 | 158 | 141 | 135 | 126 | -9 | -6,7% | |
| Exhibitionistische Handlungen | 164 | 175 | 139 | 164 | 157 | -7 | -4,3% | |
| Verbreitung pornografischer Schriften | 297 | 375 | 836 | 1.002 | 943 | -59 | -5,9% | |
| Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften | 201 | 257 | 671 | 816 | 752 | -64 | -7,8% | |
| sexueller Missbrauch | 419 | 481 | 398 | 377 | 376 | -1 | -0,3% | |
| sexueller Missbrauch von Kindern | 248 | 279 | 249 | 207 | 215 | 8 | 3,9% |
2.2.10 Rohheitsdelikte Jahre gemessen. Die AQ stieg um 3,4 sächlich der gehäuften Entwendung Prozentpunkte auf 47,4 %. von Elektrokleinstfahrzeugen (sog. E- Die Anzahl der Rohheitsdelikte (hier- Scooter) geschuldet. unter werden u.a. Raub und Körper- Schon im Bereich des einfachen Diebverletzungen subsumiert) nahm im stahles war mit gemeldeten 17.605 Im Bereich des Wohnraumeinbruchzweiten Jahr infolge zu. Die gemeldeten Fällen ein erneut auffälliger Anstieg diebstahles (WED) kam es im Berichts- 14.548 Delikte bewegen sich aber noch festzustellen. Allein der Ladendieb- zeitraum zu einem minimalen Anstieg im Rahmen der Schwankungsbreite stahl schlägt hier mit einer Fallzahlen- auf 541 Delikte. In den Vorcoronajahder vergangenen zehn Jahre. Für den steigerung auf 8.492 Delikte (+21,6 %) ren 2019 und 2018 meldeten wir 789 Anstieg zeichnen hauptsächlich die ge- zu Buche. bzw. 886 Wohnungseinbrüche. Die stiegenen Fallzahlen in den Bereichen Fallzahlen der Jahre davor lagen sogar der Körperverletzungsdelikte, Raub- Aber auch beim schweren Diebstahl noch deutlich höher. straftaten sowie der Bedrohung verant- messen wir einen Anstieg. Die erfasswortlich. Die AQ konnte um 0,7 Prozent- ten 8.333 Fälle liegen jedoch noch Der Wohnraumeinbruchdiebstahl punkte auf 91,0 % gesteigert werden. unter dem Niveau der Vorcoronajahre. (WED) wird von der Bevölkerung nach Die Fahrraddiebstähle stiegen auf wie vor als besorgniserregend wahr- 3.929, bewegen sich damit aber im genommen und beeinträchtigt das
2.2.11 Eigentumsdelikte Fünfjahresmittel. subjektive Sicherheitsgefühl der Men-
schen substantiell. Die mit enormem Ebenso war ein Anstieg bei den Dieb- Anstiege gab es auch bei den schweren Kräfteansatz sowohl präventive wie stahlsdelikten zu verzeichnen. Mit Diebstählen in/aus Kfz, den Kfz-Dieb- auch repressive polizeiliche Schwerinsgesamt 25.938 erfassten Delikten stählen sowie den Diebstählen von punktsetzung wird deshalb auch im wurde der Höchstwert der letzten fünf Krafträdern. Dieser Anstieg ist haupt- Jahr 2024 unvermindert fortgeführt.
Herausragender Fall zu 2.2.11 gebiet durch zivile Kräfte zu Tageszeiten
in Augenschein genommen. Mitten im Seit Mitte Februar 2023 wurde in Nürn- Wald entdeckten sie einen mutmaßlich berg und Fürth vermehrt in Wohnungen selbst erbauten, wohnlich eingerichtevon Mehrfamilienhäusern, die sich im ten Verschlag, der großzügig mit Stö- Erdgeschoss bzw. Hochparterre be- cken, Ästen und darunter einer Plane gefanden, eingebrochen. Hierbei wurden tarnt war und als solcher ohne Weiteres überwiegend Fenster aufgehebelt oder zunächst nicht als Behausung erkannt Scheiben eingeschlagen. Bei einem werden konnte. Am gleichen Abend er- Einbruch im März 2023 wurden eine folgte der Zugriff auf die Personen. Bei männliche und weibliche Person von der Durchsuchung der Behausung im einer Videoüberwachungsanlage auf- Wald konnten innerhalb der Umfriedung gezeichnet. Während sich die männ- zunächst keine relevanten Gegenstände liche Person in Richtung des Tatortes aufgefunden werden. Allerdings konnte entfernte, stand die weibliche Person bei näherer Betrachtung unmittelbar offensichtlich Schmiere. Anhand dieser vor der Umfriedung ein Erdbunker ent- Erkenntnisse konnten zielgerichtet kri- deckt werden, der ebenfalls aufwendig minaltaktische Maßnahmen eingeleitet mit Zweigen, Ästen, Erde und Moos als werden. Recherchen in den sozialen Me- warnte im weiteren Verlauf ihren Part- natürlicher Waldboden getarnt war, an dien und Anfragen bei rumänischen Be- ner telefonisch vor Fahrzeugverkehr und einer Ecke jedoch die blaue Plastikplahörden führten zu Bildern von dem Pär- Fußgängern. Letztendlich konnte in die- ne erkennen ließ. In diesem Erdbunker chen, was den Ermittlungseinstieg doch ser Nacht jedoch zunächst kein aktives befanden sich ebenfalls in Folien einetwas erleichterte, da man zumindest Ansetzen an eine Tat erkannt werden. gewickelt die Koffer des Täterpärchens, nach diesen Personen Ausschau halten Zur Nachtzeit begaben sich die beiden die wiederum Diebesgut aus begangekonnte. Aufgrund der zuvor getroffenen in ein Waldgebiet am östlichen Nürnber- nen WED enthielten. Die nachfolgenden kriminaltaktischen Maßnahmen konnte ger Stadtrand und verschwanden dort Ermittlungen führten zur Aufklärung das Täterpärchen durch Observations- in der Dunkelheit. Eine Observation im von 17 WED mit einem Gesamtentwenkräfte im Nürnberger Stadtwesten auf- Waldgebiet zur Nachtzeit wurde als we- dungsschaden von ca. 33.000 Euro (insgenommen werden. Schließlich trennte nig zielführend angesehen. In den Folge- besondere Bargeld, Schmuck, Parfüms, sich das Pärchen. Die weibliche Täterin tagen wurde das zum Teil dichte Wald- Spirituosen). moc.eboda.kcots
- lukzants
:otoflobmyS
| ´ Wohnungseinbruchdiebstahl Karte – © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf | ||||
|---|---|---|---|---|
| ´ Wohnungseinbruchdiebstahl Karte – d Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf | Be | |||
| ´ sie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf | ´ © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf |
0 5 10 20Kilometer
| moc.e | WohnungseinbrWucohhdniuenbgssteaihnlb –ru Bchedziirekb sMtaithtle lMfraitnteklfernanken |
|---|---|
| 900 50,0% 789 810 800 45,0% 700 34,8% 40,0% 35,0% 600 28,1% 525 541 26,9% 30,0% 500 391 25,0% 400 17,0% 16,6% 20,0% 300 212 15,0% 188 200 138 110 10,0% 87 100 5,0% 0 0,0% 2019 2020 2021 2022 2023 Fallzahl aufgeklärte Fälle Aufkärungsquote |
| 26,9% | |||
|---|---|---|---|
| 391 17,0% | |||
| 16,6% | |||
| 212 | |||
| 138 | 110 | 87 |
2.2.12 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Herausragender Fall (1) zu 2.2.12.1 des Geschädigten benachrichtigt. Mit
Die Vermögens- und Fälschungsde- Hilfe des Sohns, des Handwerkers und likte, darunter insbesondere Betrugs- Anfang Dezember 2023 wollte ein der schnell beorderten uniformierten 87-jähriger Rentner aus Nürnberg Polizeibeamten konnte eine Abholerin straftaten und Straftaten mit dem 85.000 Euro übergeben. Er hatte einen festgenommen werden. Bei der Abho- Tatmittel Internet, erfuhren ebenfalls Telefonanruf erhalten, in dem ihm mit- lerin handelte es sich um ein 13-jähri-
- wenn zum Teil auch moderat – einen
geteilt worden war, sein Sohn habe ges Mädchen aus Nordrhein-Westfalen. Anstieg. einen tödlichen Verkehrsunfall ver- Sie äußerte, dass ihre ganze Familie ursacht und er müsse jetzt Kaution und ihre Freunde so „arbeiten“ würden. Anzumerken bleibt jedoch, dass vor bezahlen, damit der Sohn nicht ins Damit meinte das Mädchen Abholunallem bei den Betrugsarten mit dem Gefängnis komme. In Wahrheit hatten gen im Rahmen von Callcenterbetrug. Tatmittel Internet (z. B. Warenbetrug), Callcenterbetrüger diesen Sachverhalt Mit 13 Jahren ist das Mädchen noch aber auch beim sog. „Callcenterbe- nur erfunden. Im Moment der geplan- strafunmündig und wurde nach der trug“ eine nicht unerhebliche Anzahl ten Geldübergabe an der Haustür kam polizeilichen Sachbearbeitung einer an Straftaten kriminalstatistisch mit zufällig ein Handwerker vorbei, der Jugendschutzstelle übergeben. Es gibt gerade an der Klingelanlage arbeitete. jedoch Spuren zu den Hintermännern dem Marker „Tatort Ausland bzw. un- Dank dem Handwerker wurde die Über- und -frauen, die die 13-Jährige anleitebekannt“ erfasst worden sind. Wegen gabe verhindert und der wirkliche Sohn ten. Die Ermittlungen hierzu dauern an. der bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien sind diese (noch) nicht in der PKS aufgeführt.
2.2.12.1 Callcenterbetrug den. Der erfasste Vermögensschaden langten Nummern unbekannt) auf und Die „BAO Herbst“, die sich mittelfran- wurde mit über 3,6 Millionen Euro an- suggerieren durch die vermeintliche kenweit mit dem Phänomen befasst, gegeben. persönliche Ansprache und Wortwahl wurde 2021 aus dem K 27 ausgeglie- zunächst, dass es sich bei ihnen tatdert. Durch diese werden durch Call- Die umfassenden interdisziplinären sächlich um den Sohn oder die Tochter center begangene Betrugsdelikte zum Präventionsmaßnahmen wurden mit der Geschädigten handelt, um somit Nachteil hauptsächlich älterer Men- hoher Priorität und unter Aktivierung ohne größere Nachfragen seitens der schen bearbeitet. Bei diesen banden- eines inzwischen weitverzweigten Geschädigten die geforderten Übermäßig und gewerblich begangenen Netzwerkes von Partnern weiterge- weisungen generieren zu können. Taten war 2023 ein deutlicher Rück- führt. gang der Fallzahlen feststellbar. Der Ob es sich hierbei analog um die glei- Rückgang dürfte auch durch die Zer- 2.2.12.2 Enkeltrick/ che Tätergruppierung, verweisend auf schlagung eines organisierten libanesi- Schockanruf per Messenger das Phänomen „Call-Center-Betrug“ schen Callcenters im September 2023 Die Täter nehmen mittels SMS oder handelt, konnte bislang noch nicht erbedingt sein. Das durch dieses Call- WhatsApp-Textnachrichten Kontakt mittelt werden. center bediente Phänomen „Falsche mit den Geschädigten (Herkunft der er- Polizeibeamte“ kam daraufhin vorü- Es ist lediglich festzustellen, dass für bergehend nahezu zum Erliegen. Nach die Erfüllung des Delikts kein im Inland einiger Zeit nahmen die Zahlen auch in befindlicher Abholer notwendig ist, da diesem Bereich - wenn auch in geringe- die geforderte Geldsumme im unteren rem Umfang - wieder zu. vierstelligen Bereich ausschließlich per Online-Banking, entweder auf ein „on- Im Berichtszeitraum kam es im Bereich line eröffnetes“ Konto bei einer deut- „Falsche Polizeibeamte“ zu insgesamt schen Bank oder auch auf eine auslän- 26 vollendeten und 371 versuchten dische Bankverbindung, durchgeführt Taten. Es konnte eine Person festge- wird. nommen werden. Der verursachte Vermögensschaden belief sich auf knapp Hinsichtlich der angegebenen Bank- 1.020.000 Euro. verbindungen im Inland ist festzustellen, dass die meist gutgläubigen Bei den sog. „Schockanrufen/Enkel- Kontoinhaber unter verschiedenen tricks“ kam es 2023 zu 88 Vollendungen Gründen dazu gebracht werden, ihr und 1.834 Versuchen. Hierbei konnten Konto für die Überweisungen zur Versieben Personen festgenommen wer- fügung zu stellen. Sie werden z.B. mitmoc.eboda.kcots
- ttorP
saerdnA :otoflobmyS
Herausragender Fall (2) zu 2.2.12.1 Bitte beachten Sie
folgende Präventions-
Ende Oktober 2023 bekamen mehre-
hinweise
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re Geschädigte Anrufe von falschen Bankangestellten. Den Opfern wurde » Sollte Ihnen ein Anruf seltsam telefonisch mitgeteilt, dass auf ihrem vorkommen, legen Sie einfach Konto verdächtige Abbuchungen aufauf und lassen Sie sich von gefallen wären. Um das Konto und einem nochmaligen Anruf des die Bankkarten zu sperren, würden Täters nicht verunsichern. sämtliche EC- und Bankkarten mit PIN benötigt. Die Opfer glaubten die » Geben Sie am Telefon niemals Geschichte und übergaben die Daten Auskunft über ihre Kontodaten mit den Karten kurze Zeit später an bzw. Vermögenswerte zu Haueine weibliche Abholerin. Anschliese, auf dem Konto oder einem ßend kam es zu mehreren unberech- Schließfach. Die echte Polizei tigten Abhebungen und Einkäufen fragt Bürger niemals am Teleim Raum Nürnberg und Regensburg. fon nach Bargeld oder Wert- Durch enge Zusammenarbeit mehregegenständen bzw. bittet Sie rer Polizeidienststellen konnten zeitin keinem Fall, diese auszuhännah drei tatverdächtige Personen, digen. alle wohnhaft in Bayern, identifiziert Türkei, von dem aus diese und ähnwerden. Die Wohnungen der Beschul- liche Betrugsmaschen durch Anrufe » Möchte der angebliche Polidigten wurden aufgrund richterlicher nach Deutschland getätigt werden. zist seine Echtheit am Telefon Beschlüsse durchsucht. Es wurde Der Haftbefehl eines Tatverdächtigen durch einen Notruf bestätigen umfangreiches Beweismaterial auf- wurde nach seiner Rückkehr aus der lassen und fordert Sie auf, die gefunden. Gegen die Abholerin der Türkei unter Auflagen außer Vollzug Notrufnummer „110“ zu wäh- Bankkarten und einen Mittäter wur- gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Nürnlen, legen Sie den Hörer immer den Haftbefehle erlassen. Es ergaben berg-Fürth hat das Verfahren zentral korrekt auf und lassen Sie sich sich Bezüge zu einem Callcenter in der übernommen. niemals durch den Anrufer weiterverbinden.
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» Wählen Sie erst nach dem kortels eines Minijob-Inserats (auch on- haben. Hierzu gingen von verschiede- rekten Auflegen und nach dem erneuten Abheben mit Freiline) bzw. Testung Banking Apps oder nen Staatsanwaltschaften aus ganz zeichen den Notruf „110“. Nur aufgrund persönlicher Kontakte als Deutschland Ermittlungsakten beim K so können Sie sicher sein, eine „Finanzagent“ angeworben. 27 ein. Verbindung mit der echten Polizei hergestellt zu haben. Teilnehmerfeststellungen zu den Mo- Aufgrund durchgeführter Ermittlunbilfunkrufnummern der Täter ergeben gen und Vernehmungen von Finanzregelmäßig, dass diese mit Fake-Per- agenten konnten mehrere Anwerber sonalien hinterlegt sind. identifiziert werden. Zur Bewältigung der aufwendigen Ermittlungen wurde 2023 kam es in diesem Bereich zu ins- hierzu am 19.01.2023 die „EKO Geist“ gesamt 413 vollendeten Taten. gegründet, die beim K 47 angesiedelt wurde. Gegen den dort geführten Zu den Vollendungen zählen 60 Anzei- Haupttäter ist inzwischen ein Haftbegen wegen Geldwäsche mit einer Scha- fehl ergangen und bereits vollstreckt denssumme von 232.536 Euro. Ermit- worden. telt wurde gegen Finanzagenten mit Wohnsitz in Nürnberg, die ihr Konto für Darüber hinaus wurde ein weiterer An- Geldeingänge zur Verfügung stellten werber, der inzwischen als jugendliund das eingegangene Geld entweder cher Intensivtäter eingestuft wurde, erselbst weitergeleitet haben oder ihre mittelt. Diesem Anwerber werden bis EC-Karten und Online-Banking-Daten dato zehn Anwerbungen von Finanzan sogenannte Läufer übergeben hat- agenten mit einer Schadenssumme ten, die dann das Geld weitergeleitet von 50.000 Euro angelastet. moc.eboda.kcots
2.2.13 Sachbeschädigung 15-Jährigen in einer Sozialeinrichtung
in Nürnberg. Erfreulich zeigte sich weiterhin der positive Trend bei den Sachbeschädi- Die Ursachen für RG-Todesfälle lassen gungen, deren Zahl auf den niedrigs- sich nach wie vor nicht an einem beten Stand der letzten fünf Jahre sank. stimmten Einzelfaktor festmachen. Die AQ bei den Sachbeschädigungen Vielmehr besteht häufig ein Kausalinsgesamt sank um 1,5 Prozentpunkte zusammenhang zwischen einem auf für dieses Phänomen immer noch schlechten gesundheitlichen Allgebeachtliche 27,9 %. meinzustand, diversen Vorerkrankungen und der Verbindung mit Polytoxikomanie oder auch der verfügbaren 2.2.14 Aufenthaltsgesetz Stoffqualität.
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Aufgrund der erhöhten Migration im Aus den erstellten Gutachten geht hervergangenen Jahr sind auch die Ver- vor, dass nach wie vor der Heroinkonstöße gegen ausländerrechtliche Be- sum die vorwiegende Todesursache stimmungen um beinahe ein Viertel war. Aber auch Mischintoxikationen, (+24,8 %) gestiegen. Es handelt sich um ches Kontrollverhalten wesentlich mit- u.a. mit Fentanyl oder Benzodiazepine, den höchsten Wert der vergangenen beeinflusst werden. bei häufig gleichzeitiger Einnahme von zehn Jahre. Alkohol, wurden angeführt.
Rauschgifttote
Das Jahr 2023 zeigte im Vergleich zum Im Jahr 2022 waren sieben Tote im öf- 2.2.15 Betäubungsmittel- Vorjahr 2022 eine erheblich geringere fentlichen Raum aufgefunden worden, kriminalität Anzahl der Rauschgifttoten im Bereich wovon fünf im Stadtgebiet Nürnberg des PP Mittelfranken. Im Jahr 2022 verstarben und je einer in Fürth und Die Rauschgiftkriminalität stieg erneut wurden 36 Rauschgifttote verzeichnet; Gunzenhausen. Im Jahr 2023 waren es an. Die hohe AQ hält sich mit 94,5 % in 2023 waren es 26 im Alter zwischen zwei Tote, von denen einer in Nürnberg etwa auf dem Vorjahresniveau. Anzu- 15 und 60 Jahren. Hiervon waren 23 aufgefunden worden war. Zudem die merken ist, dass in diesem Bereich die männlich und drei weiblich. Beson- Teilnehmerin eines Festivals im Land- Fallzahlen durch proaktives polizeili- ders tragisch war der Drogentod eines kreis Ansbach.
Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken
Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 5-Jahres-Verlauf | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| männlich weiblich gesamt | männlich weiblich gesamt | männlich weiblich gesamt | männlich weiblich gesamt | männlich weiblich gesamt | ||
| Ansbach | 2 0 2 | 1 0 1 | 2 0 2 | 3 0 3 | 1 1 2 | |
| Erlangen | 1 0 1 | 5 1 6 | 1 0 1 | 2 0 2 | 3 1 4 | |
| Fürth | 5 1 6 | 3 0 3 | 1 2 3 | 2 1 3 | 4 1 5 | |
| Nürnberg | 30 4 34 | 19 4 23 | 21 4 25 | 20 7 27 | 15 0 15 | |
| Schwabach | 2 0 2 | 3 0 3 | 1 0 1 | 1 0 1 | 0 0 0 | |
| Mittelfranken | 40 5 45 | 31 5 36 | 26 6 32 | 28 8 36 | 23 3 26 |
Sicherstellungsmengen mit Stoffgruppen in Gramm – Bezirk Mittelfranken moc.eboda.kcots
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Amfetamin | 13.019 | 92.585 | 16.322 | 14.636 | 8.538 | |
| 46.871 | 14.822 | 15.974 | 20.572 | 50.602 | ||
| Heroin | 2.861 | 1.307 | 2.269 | 3.719 | 844 | |
| 2.719 | 4.673 | 974 | 3.657 | 45.490 | ||
| Marihuana | 93.538 | 155.121 | 114.499 | 324.860 | 429.093 | |
| 3.113 | 13.491 | 4.514 | 7.019 | 3.625 | ||
| NPS-Fertigprodukt | 2.558 | 3.004 | 731 | 586 | 753 | |
| 11 | 130 | 130 | 3 | 0 | ||
| Psilocybin | 305 | 191 | 379 | 1.092 | 1.711 |
2.2.16.1 Häusliche Gewalt Polizeiliche Einsätze wegen Häuslicher Um einer möglichen Eskalation ent- Das Phänomen „Häusliche Gewalt“ Gewalt sind für Polizeibeamte und gegen zu wirken, stehen die Sachbearwar bislang auf Gewalt innerhalb von -beamtinnen oftmals sehr herausfor- beiter Häusliche Gewalt der örtlichen ehelichen oder nicht ehelichen Part- dernd. Zum einen können sie mit einer Inspektionen, die Beauftragten für Krinerschaften beschränkt, auch wenn emotionsgeladenen, ggf. eskalieren- minalitätsopfer sowie das polizeiintersie sich nach oder im Zusammenhang ne Bedrohungsmanagement in engem mit einer Trennung ereignete. Austausch. Auch der Vernetzung und Kooperation mit anderen Behörden Es wurde eine bundeseinheitliche und Beratungsstellen kommt eine polizeiliche Definition erarbeitet, die hohe Bedeutung zu. Das Jugendamt im letzten Jahr von der Bayerischen erhält beispielweise regelmäßig Mittei- Polizei übernommen wurde. Diese um- lungen über die polizeilichen Erkenntfasst nun neben der Partnerschaftsge- nisse, wenn bei Fällen Häuslicher Gewalt auch die familiäre Gewalt. Beiden walt Kinder und Jugendliche betroffen Ausprägungen ist gemein, dass sich oder anwesend sind. Ferner erfolgt die Opfer durch die Gewalt in ihrem mit Einverständnis der geschädigten engsten sozialen Nahraum oftmals in Person eine Datenweitergabe an ge- Abhängigkeiten zu den Tatverdächti- eignete Fachberatungsstellen. Die gen befinden und sich nur schwer Hilfe Beratungsstelle nimmt dann proaktiv holen können. Kontakt mit der betroffenen Person auf und versucht durch Hilfestellungen Gleichzeitig mit der Erweiterung der ein Durchbrechen der Gewaltspirale zu Definition werden die Fallzahlen bay- ermöglichen. ern- und bundesweit nun einheitlich auf Basis der polizeilichen Kriminal- Ein hilfreiches Instrument für das Opfer statistik erhoben. Die Änderung der ist das Erwirken einer strafbewehrten Datenerhebung hat zur Folge, dass die Schutzanordnung nach dem Gewaltnachfolgenden Zahlen nicht mehr mit schutzgesetz beim zuständigen Famider Statistik aus früheren Sicherheits- liengericht. Dieses kann ein Kontaktberichten vergleichbar sind. Deshalb und Näherungsverbot aussprechen wird in der beiliegenden Grafik die oder eine Wohnungszuweisung vor- Entwicklung der letzten fünf Jahre, er- nehmen. weitert um den Bereich der familiären Gewalt, dargestellt. Auch wurde in den vergangenen Jahren das Hilfenetzwerk für Männer als Hierbei lässt sich feststellen, dass die Opfer von Häuslicher Gewalt gestärkt Fallzahlen der familiären Gewalt im und auch Beratungsangebote für Täter Vergleichszeitraum nahezu konstant und Täterinnen geschaffen. Zwischen
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ehcilsuäH :otoflobmyS Ausgewählte sind. Bei der Partnerschaftsgewalt den Situation konfrontiert werden, Phänomenbereiche zeigt sich im Jahr 2021, zur Hochphase zum anderen zeigt sich die Brisanz der Corona-Pandemie, ein Rückgang oft auch in der Intensität. Die Delikts- 2.2.16 Gewaltkriminalität von rund 11 % und in den Folgejahren qualität reicht von psychischer Gewalt wieder ein Anstieg auf das Vor-Corona- bis hin zu Kapitalverbrechen, wie Ver- Die Gewaltkriminalität, worunter u.a. Niveau. gewaltigung und Tötungsdelikten. Ein Kapitalverbrechen wie Tötungsdelikte, Schwerpunkt liegt auf Delikten gegen Vergewaltigung und Raub, aber auch Der Anteil der nichtdeutschen Tatver- die körperliche Unversehrtheit und die schwere und gefährliche Körper- dächtigen liegt im gesamten Phäno- gegen die persönliche Freiheit. Im Beverletzung subsumiert werden, stieg menbereich etwas über 40 Prozent. reich der Partnerschaftsgewalt stieg leicht von 3.165 auf 3.273 Delikte an. die Anzahl der vorsätzlichen Körper- Die AQ blieb mit 84,6 % faktisch auf Im Bereich der Partnerschaftsgewalt verletzungen um 8 % auf insgesamt Vorjahresniveau. sind 80 % der Opfer weiblich und 20 1.639 Fälle. Auch die Fälle von Nöti- % männlich. Bei der familiären Gewalt gung, Bedrohung und Nachstellung Von den gemeldeten 3.273 Gewaltde- ist das Verhältnis zwischen weiblichen stiegen leicht an und bewegen sich likten ereigneten sich 2.254 im öffent- und männlichen Opfern nahezu aus- nun wieder auf dem Niveau des Jahres lichen Raum (69,6 %). geglichen. 2019.
den entsprechenden Einrichtungen (PKS) wird der Deliktsbereich Cybercri- Aspekt ist), müsste von deutlich höheund den Dienststellen des PP Mittel- me im engeren Sinne durch den Sum- ren Fallzahlen sowie einer auffälligen franken besteht ein enger Kontakt und menschlüssel Cybercrime (bis 2020 als prozentualen Steigerung ausgegangen Austausch; verschiedene Kooperatio- Computerkriminalität bezeichnet) ab- werden. nen befinden sich in der Vorbereitung. gebildet. Bei den PKS-Fallzahlen für Internet Einige Phänomene, die als Cybercrime als Tatmittel ist für das Jahr 2023 ein 2.2.17 Straßenkriminalität bezeichnet werden, wie beispielsweise Anstieg zu verzeichnen, der mit einer „Gesperrter Computer mittels Schad- Steigerung um 3 % aber im Vergleich Die Delikte des Summenschlüssels software“ oder „Betreiben von Fake- zum Anstieg in den beiden Vorjahren Straßenkriminalität (darunter fallen shops“ erscheinen in der PKS als Er- (2021 um 15 %, 2022 um 27 %) modeu.a. Sexual- und Raubstraftaten, qua- pressung oder Betrug. Dies führt dazu, rater ausfällt. Auffällig ist auch in dielifizierte Körperverletzungsdelikte dass die PKS für den Deliktsbereich sem Jahr erneut die deutliche Steigesowie Eigentums- und Sachbeschä- Cybercrime nur eine eingeschränkte rung der Fallzahlen im Deliktsbereich digungsdelikte im öffentlichen Raum) Aussagekraft besitzt. Kinder- und Jugendpornografie. Eine lagen in etwa auf Vorjahresniveau. leichte Steigerung ist im Bereich der Cybercrime ist darüber hinaus ein Vermögensdelikte zu verzeichnen, wointernationales Phänomen und die Tä- hingegen bei den Betäubungsmitteln 2.2.18 Cybercrime und Straf- ter agieren oft aus dem Ausland bzw. ein Rückgang zu verzeichnen ist. Diese taten „Tatmittel Internet“ nutzen Logistik im Ausland zur Tat- Delikts-/Phänomenbereiche werden in begehung. In der Vergangenheit war diesem Bericht an anderer Stelle näher Der in bundesweiten Gremien festge- es nicht möglich, diese sogenannten betrachtet. legte Begriff Cybercrime umfasst sämt- Auslandsstraftaten in der PKS darliche Straftaten, die sich gegen das zustellen. Ab dem Jahr 2019 können Aktuelle Phänomene/ Internet, weitere Datennetze, informa- Straftaten mit ausländischem oder Falldarstellungen tionstechnische Systeme oder deren ungeklärtem Tatort in der PKS geson- Daten richten. Das Strafgesetzbuch dert abgebildet werden. Da die Zahlen Ermittlungen im Bereich kennt dabei zehn Tatbestände, die als insbesondere bundesweit nicht valide Datenausspähung Cybercrime im engeren Sinn bezeich- sind, können sie derzeit (noch) nicht in Im Februar 2023 erstattete eine Nürnnet werden. Auswertungen und Veröffentlichungen berger Rechtsanwaltskanzlei im einfließen. Auftrag ihres Mandanten, einem Ge- Daneben umfasst Cybercrime im enge- schäftsmann, Anzeige wegen des Verren Sinne auch solche Straftaten, die Die PKS-Fallzahlen der Cybercrime im dachts der Datenausspähung. Ein unmittels Informations- und Kommuni- engeren Sinne (Summenschlüssel Cy- bekannter Täter hatte auf zunächst kationstechnik (Internet als Tatmittel) bercrime, ohne Auslandstaten) sind im unbekannte Art und Weise Kenntnis begangen werden. Hierbei steht das Jahr 2023 im Bereich des Polizeipräsi- von einer Steuerprüfung einer bayeeigentliche Delikt im Vordergrund, z.B. diums Mittelfranken im Vergleich zum rischen Finanzbehörde bei dem Ge- Rauschgifthandel, Verbreitung von Jahr 2022 um 0,6 % gesunken. Würden schädigten erlangt. Der unbekannte Kinderpornografie oder Beleidigung. die Daten der Auslandsstatistik mit ein- Täter versandte mehrere E-Mails an Als Tatwerkzeug wird das Internet bzw. fließen (wobei dies im Bereich der Cy- Unternehmen und Finanzdienstleister Komponenten des Internets genutzt. bercrime aufgrund des „grenzenlosen“ aus dem geschäftlichen Umfeld des In der Polizeilichen Kriminalstatistik Raumes im Internet ein erheblicher Geschädigten, die von graphischer moc.eboda.kcots
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Falldarstellung
Im November 2023 wurde durch einen Produzenten von Metall- bzw. Malerwerkzeugen mit Hauptsitz im Landkreis Ansbach Strafanzeige erstattet. Das Unternehmen hat insgesamt 13 Standorte in ganz Europa und ca. 1.300 Mitarbeiter. Die Firma hatte festgestellt, dass ein Großteil der Systeme bzw. der Serveranlage der Firma verschlüsselt wurden. Die polizeilichen Ermittlungen durch die KPI Ansbach ergaben, dass auf ca. 1,1 Millionen Euro. Durch die Täes sich bei der Schadsoftware um die ter wurde zudem angedroht, Daten aus bekannte Ransomware „Blackcat“ han- dem Computersystem des Unternehdelte (zentrale Ermittlungen zur Ran- mens auf der Leak-Seite der Ransomsomware Blackcat werden durch die Kri- waregruppe zu veröffentlichen. Dazu minalpolizei in Göttingen geführt). Laut kam es jedoch nicht, da durch das FBI Auskunft eines Administrators waren in Zusammenarbeit mit verschiedenen ca. 85 Server verschlüsselt worden. Be- anderen Behörden, u.a. der ZKI Göttintroffen war jedoch „nur“ der Hauptsitz gen, die Leak Seite Mitte Dezember 2023 des Unternehmens im Landkreis Ans- übernommen und darauf veröffentlichte bach. Die auf den Rechnern täterseitig Daten entfernt wurden. Täter konnten hinterlassene Lösegeldforderung belief bislang nicht ermittelt werden.
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sich zunächst auf 500.000 US-Dollar. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist wurde die Forderung verdoppelt. Da für sämtliche Server Backups vorhanden waren, gab es zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungsbereitschaft des geschädigten Unternehmens. Die betroffene Firma war für die Dauer von einer Woche nicht arbeitsfähig. Nach Angaben des Unternehmens beläuft sich der entstandene Schaden, inklusive Ausfall und Kosten für die Wiederherstellung der Server,
und inhaltlicher Gestaltung den Ein- dächtigen hatte in der Vergangenheit generierten. Im Laufe der umfangdruck erweckten, tatsächlich von der eine gemeinsame Geschäftsbeziehung reichen und technisch aufwendigen Steuerfahndung versandt worden zu in Form eines Start-Ups verbunden, Ermittlungen konnten bis dahin anosein. Ziel war dabei vermutlich die Dis- aus welchem der Tatverdächtige vor nym geführte Teamspeak-Gespräche kreditierung des Geschädigten in sei- geraumer Zeit jedoch wegen man- detektiert und die Sprecher in der nem geschäftlichen Umfeld, da durch gelnden wirtschaftlichen Erfolgs aus- Folge identifiziert werden. Im März die Formulierungen in den E-Mails gestiegen und der Kontakt zueinander 2023 wurden die beiden Haupttäter in der Eindruck entstand, dass die Ad- abgebrochen war. Tatsächlich hatte Nordrhein-Westfalen festgenommen. ressaten Fragen zu einem laufenden der Tatverdächtige aus dieser Zeit je- Einem dritten Täter konnte keine di- Steuerstrafverfahren gegen den Ge- doch noch Zugangsmöglichkeiten zu rekte Beteiligung an den Solar-Fakeschädigten beantworten sollen. Sei- den EDV-Systemen des Geschädigten shops nachgewiesen werden. Er wird tens der Anzeige erstattenden Kanzlei und somit von den Ermittlungen des wegen anderer gewerbsmäßiger Bewar zunächst von einem Datenverstoß Finanzamtes erfahren. Das Motiv für trugs- und Geldwäschedelikte gesoninnerhalb des Finanzamtes bzw. von die Tat dürften wahrscheinlich Neid- dert verfolgt, u.a. wegen Containereinem Ausspähen von Daten des Fi- gefühle des Tatverdächtigen sein, da Fakeshops. Die Rechnungen für die nanzamtes ausgegangen worden. Die sich das Business des Geschädigten, Shop-Bestellungen wurden über die Ermittlungen der KPI Fürth ergaben, welches auf dem damaligen gemein- seriösen Rechnungsdienste „Fastbill“ dass die E-Mails von einer IP-Adresse, samen Start-Up basiert, mittlerweile und „Firstbill“ erstellt und hundertfach die im Großraum Frankfurt/Main loka- wirtschaftlich auf der „Überholspur“ an die Geschädigten versandt. Die verlisiert werden konnte, versandt wor- befindet. Der Tatverdächtige ist derzeit sendeten Rechnungen mit jeweils verden waren. Durch Ermittlungen konnte zur Fahndung ausgeschrieben. anschlagtem Kaufpreis ergeben in der als Urheber der E-Mails ein 31-jähriger Summe mehr als 1,3 Millionen Euro. deutscher Staatsangehöriger, der sich Ermittlungen im Bereich Fakeshop Im Rahmen der Ermittlungen wurden seit längerem in Dubai/VAE aufhält, er- Die KPI Schwabach ermittelte zu- insgesamt 139 Fakeshop-Betrugsfälmittelt werden. Eine Ausspähung von nächst gegen einen Geldwäschedienst le bearbeitet, mit betrügerisch gene- Daten bzw. eine Weitergabe von Daten und in der Folge gegen Täter, die über rierten Überweisungen in Höhe von konnte somit ausgeschlossen werden. Solar-Fakeshops betrügerisch Über- 548.668,40 Euro. Durch die Auswertung Den Geschädigten und den Tatver- weisungen auf die Geldwäschekonten der sichergestellten Beweismittel wurmoc.eboda.kcots
den 34 andersartige Warenbetrugsfäl- 2.2.19 Politisch motivierte nen Zuwachs um 279 Fälle (34,0 %) dar. le bekannt, die ebenfalls ausermittelt Kriminalität (PMK) Von den 1.099 Fällen sind 38 Straftaten werden konnten. Bei diesen Fällen der Deliktsqualität der Gewaltstraftawurden Überweisungen in Höhe von Nach den bundesweit einheitlichen ten zuzuordnen (Vorjahr 33). Die Auf- 94.274,00 Euro betrügerisch generiert. PKS-Erfassungsrichtlinien wird der klärungsquote PMK-Gesamt liegt mit Insgesamt konnten 173 Betrugsfälle Phänomenbereich „politisch moti- 47,2 % unter dem Niveau des Vorjahres aufgeklärt und zugeordnet werden. vierte Kriminalität“ (PMK) grds. nicht in (51,3 %). Daneben konnte aufgeklärt werden, der Polizeilichen Kriminalstatistik erdass der Hauptbeschuldigte eine se- fasst. Der nachfolgende Bericht stützt 2.2.19.2 Entwicklung der riöse Plattform (Photovoltaik-Markt- sich auf den vorgeschriebenen Melde- PMK – Links platz) mit einer DDOS-Attacke angriff dienst der mittelfränkischen Staats- Im Phänomenbereich „Links“ wurden und die Firma für die Beendigung der schutzdienststellen, welcher im Zuge im Berichtszeitraum 2023 insgesamt Attacke zu erpressen versuchte (BTC- der kriminalpolizeilichen Sachbearbei- 202 Straftaten und somit 76 mehr Forderung). Außerdem konnten durch tung dem BLKA übermittelt und dort als im Vorjahreszeitraum vermeldet. die Ermittlungen zusätzlich diverse Be- in der Falldatenbank für politisch mo- Sechs Straftaten sind der Deliktsqualitäubungsmitteldelikte, Kinderporno- tivierte Kriminalität (kurz PMK) erfasst tät der Gewaltstraftaten zuzuordnen. grafie sowie Urkundenfälschungen etc. wird. Die Aufklärungsquote liegt bei 21,8 % festgestellt und zur Anzeige gebracht (Vorjahr: 17,5 %). werden. Der Hauptbeschuldigte war Der PMK werden neben den sog. „echwährend des Großteils der Delikte zur ten“ Staatsschutzdelikten, z.B. §§ 86a Linksextremismus ist ein Überbegriff Tatzeit Heranwachsender. (u.a. Zeigen des „Hitlergrußes“) und für alle gegen die freiheitliche demo- 130 StGB (Volksverhetzung), auch De- kratische Grundordnung gerichteten, Cyberangriffe mittels Kryptotrojaner likte zugeordnet, bei denen in Würdi- politischen Bestrebungen, die sich an Cyberangriffe mit Verschlüsselung des gung der Tatumstände und/oder der den Grundideen von Sozialismus, Mar- Systems kamen im Vergleich zu den Einstellung des Täters Anhaltspunkte xismus und Anarchismus orientieren. Vorjahren nicht mehr so häufig vor. Um dafür vorliegen, dass eine politische Linksextremisten versuchen, gesellals Polizei bei Cyberangriffen schneller Motivation für die Tatbegehung gege- schaftliche Debatten und Konflikte im und vor allem rund um die Uhr reagie- ben war. Sinne ihrer revolutionären Ziele zu insren zu können, wurden bei der Bayeri- trumentalisieren. Dafür engagieren sie schen Polizei, u.a. auch beim Polizei- Demzufolge kann jedes Delikt, z.B. sich in verschiedenen gesellschaftlipräsidium Mittelfranken, sogenannte Körperverletzung, Sachbeschädigung chen Aktionsfeldern – vom Antifaschis- „Quick Reaction Teams“ (QRT) einge- oder Beleidigung, aus einer politischen mus über die Antiglobalisierung bis hin richtet. Ziel ist es, möglichst schnell Motivation heraus begangen werden. zur Anti-Gentrifizierung. nach einem erfolgten Angriff Kontakt mit dem betroffenen Unternehmen 2.2.19.1 Entwicklung der Die linke Szene in Mittelfranken setzt aufzunehmen und eine polizeiliche Be- PMK – Gesamt sich aus einer breiten Basis nicht geratung anzubieten. Vor Ort beim Unter- Im Berichtszeitraum 2023 wurden waltbereiter Personen und aus genehmen werden dann – soweit nötig 1.099 politisch motivierte Straftaten waltbereiten linksextremistischen/
- erste polizeiliche Maßnahmen im in Mittelfranken bekannt. Im Vergleich autonomen Aktivisten zusammen.
Zusammenwirken mit dem Unterneh- zum Vorjahreszeitraum stellt dies ei- Politische Ereignisse und bundesweite men getroffen und kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Im Jahr 2023 kam es zu insgesamt 29 QRT-Einsätzen PMK – Gesamt – Bezirk Mittelfranken bei Geschädigten aus dem privaten und öffentlichen Bereich (Firmen, Ins- 1400 titutionen, Behörden). Die Anzahl der 1200 Einsätze hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 32 Einsätzen kaum verändert. In jedem der Fälle konnte die Polizei 800 zeitnah verständigt und entsprechend 600 tätig werden. Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken war kein Unternehmen der kritischen Infrastruktur 200 betroffen. 0
| 1099 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 820 | ||||
| 29 | 24 | 40 | 33 | 38 |
Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte
Szeneaufrufe werden tagesaktuell auf- PMK – Links – Bezirk Mittelfranken gegriffen und im Rahmen eigenhändig 250 geplanter Aktionen (u.a. durch Versammlungen) umgesetzt. Dabei hängt 200 das jeweilige Mobilisierungspotential von bis zu mehreren hundert Personen nicht zuletzt davon ab, ob thematisch ein emotionaler Bezug zu aktuellen lokalen Ereignissen und darüber hinaus 50 ein breiter Konsens innerhalb der Szene gefunden werden kann. Die „linke 0 Szene“ in Mittelfranken ist gut organisiert und verfügt über eine bundeswei- Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte te Vernetzung. Vor diesem Hintergrund finden klassische, im Fokus der Öffent- PMK – Rechts – Bezirk Mittelfranken lichkeit stehende „linke Themen“, wie Antimilitarismus, Antirepression und 450 411 Antikapitalismus breite Unterstützung 400 und ein zumeist positives Medienecho. 350 Zentrale Themenfelder der linken Sze- 300 ne in Mittelfranken sind nach wie vor 250 der Kampf gegen „Rechts“ und der 200 Kampf gegen den Staat sowie den Ka- 150 pitalismus und gegen Repression. 100
| 142 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 126 | ||||
| 8 | 9 | 11 | 5 | 6 |
| 343 | |||
|---|---|---|---|
| 315 292 | |||
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Im Kampf gegen den Rechtsextremis- 0 mus steht die Partei AfD weiterhin im Fokus linksextremistischer Aktionen. In Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte Mittelfranken manifestierte sich dieses Feindbild in den vergangenen Jahren durch Übergriffe auf Informationsstän- Inhalt. Bei den Graffiti-Motiven stan- net, wenn in Würdigung der Umstände de bei Wahlkampfveranstaltungen, den dieses Jahr erneut Forderungen der Tat und/oder der Einstellung des Diebstahl von bzw. Sachbeschädigung über die Freilassung vermeintlich poli- Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, an Wahlplakaten, öffentlichen Outings tischer Gefangener im Vordergrund. dass sie nach verständiger Betrachvon Parteifunktionären sowie Sachbe- Das fortgesetzte Kriegsgeschehen in tung einer rechten Orientierung zuzuschädigungen an deren Wohnhäusern der Ukraine und sowie das aktuelle rechnen sind, ohne dass die Tat bereits und Fahrzeugen. Kriegsgeschehen rund um den Nah- die Außerkraftsetzung oder Abschafostkonflikt waren ebenfalls Thema der fung eines Elementes der freiheitlichen Der Kampf gegen den Staat und gegen „linken Szene“. Hier positionierte man demokratischen Grundordnung zum den Kapitalismus wurde 2023 fortge- sich vor allem deutlich gegen Waffen- Ziel haben muss. führt. Die Aktionsformen „ideologisch exporte und gegen das Aufrüstungslegitimierter Straftaten“ reichen da- vorhaben für die Bundeswehr. Der deliktische Schwerpunkt im Phäbei von einfachen Beleidigungs- oder nomenbereich „Rechts“ liegt mit 253 Sachbeschädigungsdelikten bis hin 2.2.19.3 Entwicklung der Fällen bei den Propagandadelikten zu sorgfältig vorbereiteten Angriffen PMK – Rechts (z.B. öffentliches Zeigen und Rufen verauf Infrastruktureinrichtungen (Bahn, Im Phänomenbereich „Rechts“ wurden botener Parolen oder Schmieren von Strom und Telekommunikation) sowie im Berichtszeitraum 2023 insgesamt Kennzeichen verfassungswidriger Or- Fahrzeuge und Gebäude. 390 Straftaten und somit 98 mehr als ganisationen) und Volksverhetzung in im Vorjahreszeitraum bekannt. Sieb- 61 Fällen. Bei den Gewaltdelikten han- Die sich fortsetzende Gentrifizierung zehn Straftaten sind der Deliktsquali- delt es sich um 14 Körperverletzungsdes Nürnberger Stadtteils Gostenhof tät der Gewaltstraftaten zuzuordnen. delikte, ein versuchtes Tötungsdelikt hat in diesem Zusammenhang nach Die Aufklärungsquote liegt bei 57,7 % und ein Raubdelikt. wie vor eine hohe Bedeutung innerhalb (Vorjahr: 62,2 %). der linken Szene. Im Berichtszeitraum Die rechtsextremistische Szene in kam es u.a. zu gezielten Sachbeschädi- Der Politisch motivierten Kriminalität Mittelfranken besteht öffentlich wahrgungen durch Graffiti mit politischem „Rechts“ werden Straftaten zugeord- nehmbar aus den Parteien NPD, die
sich im Juni 2023, im Rahmen des Bun- nutzen. land, um in ihren Heimatländern eine desparteitags in Riesa, als „Die Heimat“ Veränderung der politischen Verhältbzw. „Heimat“ umbenannte und „Der Zahlreiche Straftaten PMK „Rechts“ nisse zu bewirken. III. Weg“. Letztgenannte Kleinpartei fallen aufgrund ihres Modus Operankonnte sich durch die Eröffnung eines di unter die Rubrik „Hasskriminalität“. Grundsätzlich bestehen im Phänomen- Parteibüros in Schweinfurt im Oktober Bezüglich der kriminalpolizeilichen bereich „AI“ thematische Überschnei- 2022 entsprechend etablieren. Die AfD Bearbeitung von Hasskriminalität und dungen mit dem Phänomenbereich wird, nicht zuletzt wegen Ihrer bundes- der damit einhergehenden Opferbera- Links. Bei Solidaritätskundgebungen weit zunehmenden Umfragewerte, für tung darf an dieser Stelle auf den nach- für die Opfer von Bürgerkriegen oder viele Szeneangehörige als politisches stehenden Punkt 2.2.19.10 verwiesen politische Gefangene werden häufig Sprachrohr gesehen. werden. auch die deutsche Politik und Wirtschaft (Waffenexporte) als verantwort- Auch im Jahr 2023 konnte sich rechts- 2.2.19.4 Entwicklung der liche Täter deklariert. extremes Gedankengut innerhalb von PMK – Ausländische Chatgruppen und in den sozialen Me- Ideologie Mit Beginn des rechtswidrigen Angriffsdien weiter ausbreiten. Vermeintlich Im Phänomenbereich „ausländische kriegs Russlands auf die Ukraine am 24. patriotische Social-Media-Kommen- Ideologie“ wurden im Berichtszeit- Februar 2022 hat sich der thematische tare zu den Themen Zuwanderung so- raum 2023 insgesamt 64 Straftaten Schwerpunkt im Phänomenbereich bis wie Finanz- und Energiepolitik zeigen vermeldet. Dies stellt im Vergleich zum heute verlagert. Es handelte sich um auch im Jahr 2023, dass innerhalb der Vorjahr einen Anstieg um acht Fälle pro-russische Propaganda, z.B. durch rechtsextremistischen Szene entspre- dar. Zwei Straftaten sind der Delikts- Zerstören oder Verunstalten ukrainichende Radikalisierungsprozesse ein- qualität der Gewaltstraftaten zuzu- scher Flaggen oder das Anbringen des zelner Personen stattfinden. ordnen. Die Aufklärungsquote liegt bei „Z-Symbols“ im öffentlichen Raum. Das 42,2 % (Vorjahr: 27,6 %). Verwenden dieses Symbols stellt nach Beleidigungen und Drohungen gegen einhelliger Rechtsauffassung den An- Parlamentarier und gegen lokale Man- Der PMK-Phänomenbereich „Auslän- fangsverdacht der Belohnung und Bildatsträger waren ebenfalls in hohem dische Ideologie“ setzt sich in Mittel- ligung von Straftaten gem. §140 StGB Maße feststellbar. franken insbesondere aus diversen i.V.m dem VStGB dar. Russische Militärtürkisch-linken, türkisch-nationalen fahrzeuge sind oftmals mit einem „V“ Die Veranstaltungs- und Protestforma- und pro-kurdischen Organisationen oder häufig auch einem „Z“ markiert. te beschäftigten sich federführend mit zusammen. In Deutschland leben Letzteres steht für „Za Podeu“, was so den Themen Energiekrise, Zuwande- etwa drei Millionen Menschen türkei- viel bedeutet wie „für den Sieg“. Das rung, Ampelkoalition und dem Krieg stämmiger Herkunft (Quelle: Bundes- Zeigen oder Verwenden dieses Symim Nahen Osten. Aktivisten beteiligten amt für Statistik) mit unterschiedlich bols in Deutschland wird rechtlich als sich an Kundgebungen, dokumentier- ethnischem Hintergrund. Von daher Billigung des illegalen Angriffskrieges ten ihre Teilnahme auf Social-Media- ist Deutschland schon seit jeher Spie- Russlands auf die Ukraine gewertet. Kanälen und versuchten, über Online- gel und Resonanzboden türkisch-kur- Beiträge die Kritik an den staatlichen discher und innertürkischer Konflikte. Im Zusammenhang mit dem Ver- Vorgaben der Regierung als rhetori- Zudem transportieren Anhänger aus- sammlungsgeschehen rund um das sches Vehikel für die eigene staats- und ländischer extremistischer Gruppie- aktuelle Kriegsgeschehen im Nahen verfassungsfeindliche Propaganda zu rungen diese Konflikte nach Deutsch- Osten wurden im Zuge verschiedener propalästinensischer Kundgebungen israelkritische Redebeiträge und Skan- PMK – Ausländische Ideologien – Bezirk Mittelfranken dierungen regelmäßig auf strafrecht- 80 liche Relevanz geprüft. Im Jahr 2023 70 trat bei Versammlungen zusehends die palästinensische Gefangenenhilfsorganisation „SAMIDOUN“ in Erscheinung. Das Bundesinnenministerium hat zum Jahresende 2023 eine Betätigung dieser Organisation verboten. 20 Öffentlich skandierte Parolen und die 10 öffentliche Verwendung von Symbolen 0 dieser Vereinigung sind seitdem nach 2019 2020 2021 2022 2023 dem Vereinsgesetz strafbar. Bei der Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte Bearbeitung von Straftaten mit auslän-
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discher Ideologie bestehen teilweise PMK – Religiöse Ideologien – Bezirk Mittelfranken auch thematische Überschneidungen 50 mit dem Phänomenbereich „Religiöse 45 Ideologie“. 40
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2.2.19.5 Entwicklung der 30
PMK – Religiöse Ideologie
Im Berichtszeitraum 2023 sind 44 Straftaten dem Phänomenbereich religiöse Ideologie zuzurechnen, 5 mit Abstand der höchste Wert der 0 vergangenen Jahre. Gewalttaten wa- 2019 2020 2021 2022 2023 ren nicht zu verzeichnen. Die Aufklä- Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte rungsquote liegt bei 63,6 % (Vorjahr: 90,0 %). PMK – Sonstige/nicht zuzuordnen – Bezirk Mittelfranken Der andauernde Krieg im Nahen Osten 800 743 wirkt sich unverändert negativ auf die 700 Sicherheitslage in Deutschland, Bayern und Mittelfranken aus. Auch gab es im Zuge des Nahostkonflikts in Mittelfranken mehrere gegen Israel gerichtete Versammlungslagen. Im Falle damit einhergehender, thematischer Bezüge 200 zu der Terrororganisation „HAMAS“ 100 wurden Reden und entsprechende 0 Skandierungen, gerade auch im Hin- 2019 2020 2021 2022 2023 blick auf israelbezogenen Antisemitis- Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte mus, fundiert auf strafrechtliche Relevanz geprüft. lität der Gewaltstraftaten zuzuordnen. tiz und Verwaltung jedwede Legitima- Nach Einschätzung des Bundeskrimi- Die Aufklärungsquote liegt bei 50,9 % tion ab und sehen sich als außerhalb nalamtes besteht in Deutschland die (Vorjahr: 59,2 %). der Rechtsordnung stehend an. Dabei anhaltend hohe Gefahr jihadistisch bedienen sie sich unterschiedlicher motivierter Gewalttaten weiter fort. Jeder polizeiliche Sachverhalt kann Argumentationsmuster. Sie halten Diese kann sich jederzeit in Form von immer nur einem konkreten Phäno- sich nach wie vor für Bürger des „Deutgefährdungsrelevanten Ereignissen bis menbereich (z.B. links, rechts, auslän- schen Reichs“, welches derzeit ledighin zu jihadistisch motivierten Anschlä- dische Ideologie, religiöse Ideologie) lich handlungsunfähig sei. Vorrangiges gen, ausgehend von Einzelpersonen zugeordnet werden. Ziel ist demnach die Wiederherstellung oder autonom agierenden Gruppen, der Handlungsfähigkeit des Deutschen konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegs- In Fällen einer nicht möglichen Sub- Reichs. gebieten stellen hier ein besonderes sumtion wird die Straftat oder das Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu staatsschutzrelevante Ereignis dem Die sogenannten „Selbstverwalter“ beschaffenden und einzusetzenden Phänomenbereich PMK „Sonstige Zu- unterscheiden sich von den „Reichs- Tatmitteln (z. B. Messer oder Fahrzeug) ordnung“ zugeschrieben. bürgern“ im Wesentlichen durch den haben an Bedeutung gewonnen. oftmals fehlenden Bezug auf ein ver- Beispiele hierfür sind u.a. die soge- meintliches Fortbestehen des „Deut- 2.2.19.6 Entwicklung der nannte „Reichsbürgerbewegung“ und schen Reiches“. Jedoch bedienen sie PMK – Sonstige/ „Selbstverwalterszene“, „Querdenker“ sich in ihren mündlichen und schrift-
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nicht zuzuordnen sowie der Klimaaktivismus. lichen Ausführungen nahezu identi-
Dem Phänomenbereich „sonstige Zu- scher Argumente und Wortschöpfunordnung“ wurden im Berichtszeitraum 2.2.19.7 Reichsbürger/ gen. Hauptsächlich wird dabei unter 2023 insgesamt 399 Straftaten zuge- Selbstverwalter Berufung auf den Art. 9 der UN-Resoordnet. Dies stellt im Vergleich zum Sogenannte „Reichsbürger“ lehnen die lution 56/83 behauptet, dass man sich Vorjahr eine Steigerung um 63 Fälle Existenz der Bundesrepublik Deutsch- über diese zum „Selbstverwalter“ erdar. 13 Straftaten sind der Deliktsqua- land strikt ab. Sie sprechen Politik, Jus- klären könnte.
des Pariser Übereinkommens und das Erreichen des sog. „1,5-Grad-Zieles“ zur Aufgabe machten. Im Berichtszeitraum dominierten insbesondere die Aktionen der Gruppierung „Letzte Generation“, die im Volksmund umgangssprachlich als „Klimakleber“ bezeichnet wurden.
- zeergaed
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Bekannt wurden die Umweltaktivisten durch ihre organisierten und öffentlichkeitswirksamen Blockadeaktionen auf verkehrsträchtigen Straßen verschiedener Großstädte, mit denen sie sich, in Ermangelung einer gewissen Medienpräsenz, die Aufmerksamkeit und das klimapolitische Umdenken der Regierungsverantwortlichen erhofften.
Häufigkeit, Dauer und Intensität der Aktionen nahmen ein bis dato unbekanntes Ausmaß an. In Mittelfranken kam es 2023 zu 20 Aktionen und weiteren 20 nicht angezeigten Versamm- Beide Bewegungen fallen den Behör- breitet. Extreme Positionen finden in lungen. Beispielsweise versuchten am den vor allem durch ihre einschlägigen einschlägigen Netzwerken entspre- 07.07.2023 insgesamt 13 Aktivisten das Petitionen, sogenannte „Vielschrei- chendes Gehör, u.a. auch solche von Rennen am Nürnberger Norisring zu bereien“, auf. Sie positionieren sich Rechtspopulisten und Rechtsextremis- blockieren. klar außerhalb der Rechtsordnung und ten. In Nürnberg fanden auch im Jahr stellen somit unmissverständlich eine 2023 wieder zahlreiche Kundgebungen 2.2.19.10 Hasskriminalität Gefahr für die freiheitliche demokrati- aus der Querdenker-Szene statt. Die Politisch motivierter Hasskriminalische Grundordnung dar. sogenannten „Montagsspaziergänge“ tät werden Straftaten zugerechnet, fanden, wenn auch mit deutlich weni- wenn in Würdigung der Umstände In Mittelfranken waren mit Ende 2023 ger Zulauf als zu Corona-Zeiten, nach der Tat und/oder der Einstellung des insgesamt 649 Personen (Vorjahr: 638) wie vor statt und orientierten sich be- Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, als sog. „Reichsbürger/Selbstverwal- züglich ihrer Versammlungsthemen an dass sie aufgrund von Vorurteilen des ter“ identifiziert. weltpolitischen und wirtschaftlichen Täters bezogen auf Nationalität, eth- Ereignissen. nische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Reli- 2.2.19.8 Querdenker gionszugehörigkeit, Weltanschauung, Sog. „Querdenker“ unterstützen eine 2.2.19.9 Klimaaktivismus sozialen Status, physische und/oder Protestform, die sich ursprünglich Auch 2023 setzte sich das Protestge- psychische Behinderung oder Beeingegen die staatlichen Maßnahmen schehen der Klimabewegung weiter trächtigung, Geschlecht/geschlechtwährend der Coronapandemie gerich- fort. Die Szene kann immer noch als liche Identität, sexuelle Orientierung, tet hat und die individuellen Freiheits- heterogen beschrieben werden und äußeres Erscheinungsbild begangen rechte sowie das Recht zur Selbst- setzt sich in der Gesamtschau aus werden. bestimmung besonders betont. Sie Personen des zivil-bürgerlichen Spektist gekennzeichnet durch eine hohe rums aber auch aus Aktivisten des ins- Straftaten der Hasskriminalität können Distanz zu staatlichen und politischen besondere linksextremistischen Spek- sich unmittelbar gegen eine Person Systemen, Staatsverdrossenheit und trums zusammen. oder Personengruppe, eine Institution Elitenfeindlichkeit. So steht die Quer- oder ein Objekt/eine Sache richten, denkerszene auch den Medien und Bereits vor zwei Jahren vernetzten sich welche(s) seitens des Täters einer der der Wissenschaft kritisch gegenüber. auf Bundesebene zahlreiche Gruppie- o. g. gesellschaftlichen Gruppen zu- Innerhalb der Bewegung werden nicht rungen von Umweltaktivisten, die sich gerechnet wird (tatsächliche oder zuselten Falschinformationen und Ver- mit dem politischen Instrument des geschriebene Zugehörigkeit) oder sich schwörungstheorien bewusst ver- zivilen Ungehorsams die Einhaltung im Zusammenhang mit den vorgemoc.eboda.kcots
nannten Vorurteilen des Täters gegen die Lageentwicklung in dem Phäno- dem Verbot und den damit verbundeein beliebiges Ziel richten. Bei der Wür- menbereich der Rockerkriminalität nen Durchsuchungen insgesamt undigung der Umstände der Tat ist neben nach wie vor weitgehend als moderat auffällig. anderen Aspekten auch die Sicht der/ zu bewerten. Im Gegensatz hierzu kam des Betroffenen mit einzubeziehen. es in anderen Bundesländern wieder- In 2023 wurden beim K 41 drei Erholt zu gewalttätigen Auseinander- mittlungsverfahren mit Bezug in die Für das PP Mittelfranken wurden im setzungen, welche auch in der Bevöl- Rockerszene geführt. Im Einzelnen Jahr 2023 ca. 250 politisch motivierte kerung wahrgenommen bzw. in den handelt es sich um ein Ermittlungs- Straftaten im Themenfeld Hasskrimi- Medien publiziert wurden. Die Outlaw verfahren wegen des Verdachts des nalität angezeigt und sind somit im Motorcycle Gangs (OMCG) meiden im Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei Vergleich zum Vorjahr um fast 75 % ge- Zuständigkeitsbereich des K 41 weiter- einem Verfahren wegen räuberischer stiegen. hin öffentlich wahrnehmbare Ausein- Erpressung ist eine Person beteiligt, andersetzungen und beachten zudem die Bezüge zu „Osmanen Germania“ Proaktiver Beratungsansatz für strikt das Kuttentrageverbot. aufweist. Aktuell läuft noch das Verfah-
Opfer von Hasskriminalität ren gegen ein in Nürnberg wohnendes
Das Staatsministerium des Innern, für Das im Jahr 2022 vollzogene Verbot Mitglied der „Hells Angels Danube City“ Sport und Integration hat gemeinsam der „United Tribuns“ spiegelt sich in wegen Betruges durch den Verkauf von mit dem Staatsministerium für Familie, den Mitgliederzahlen rockerähnlicher Faksimiles. Arbeit und Soziales beschlossen, eine Gruppierungen wider, die erneut eine standardisierte und strukturierte Ver- leicht sinkende Tendenz aufweisen. Bezüge ins Rotlichtmilieu sind bei den mittlung von Opfern der Hasskriminali- Angehörigen der hiesigen Rockerclubs tät im Bereich der Politisch Motivierten Ebenso verhält es sich mit der Zahl nicht festzustellen. Kriminalität an geeignete Beratungs- der in diesem Bereich geführten Erstellen zu implementieren. mittlungsverfahren. Im Vorjahr waren In Mittelfranken waren zum Jahreshier noch insgesamt neun Verfahren ende 108 Mitglieder (Vorjahr: 114) in Mit einer entsprechenden Pilotierung anhängig, wovon ein Großteil auf den sieben OMCG (Vorjahr: sechs) bekannt. dieses proaktiven Beratungsansatzes kriminellen Aktivitäten der United Tri- Ein Supporter-Chapter der OMCGwurde das Polizeipräsidium Mittelfran- buns (UT) basierten. Die Angehörigen Clubs bestand in Mittelfranken nicht ken beauftragt. Dieser Pilot lief vom dieser Vereinigung verhielten sich nach mehr (Vorjahr: eins). In dieser Mitglie- 01.05.2023 bis 31.10.2023. Nach erfolgreicher Evaluierung der Pilotierungsphase wird die Kooperation mit den Interventionsstellen „B.U.D.“, „Strong!“ und „WEISSER RING“ fortgeführt und der proaktive Beratungsansatz dauerhaft beim PP Mittelfranken implementiert.
Ziel ist es, allen Opfern der Hasskriminalität mit Beratungsbedarf unabhängig vom betreffenden Phänomenbereich der Politisch Motivierten Kriminalität ein proaktives Beratungsangebot zu vermitteln und das Beratungsangebot nach der erfolgreichen Pilotierung im PP Mittelfranken auf ganz Bayern auszuweiten.
2.2.20 Organisierte
Kriminalität
2.2.20.1 Kriminalitäts-
phänomen Rocker
In Mittelfranken ist, wie auch in den anderen Regierungsbezirken Bayerns,
derzahl sind auch 32 in Mittelfranken sexuellen Ausbeutung geführt. Bei sie- ten „Joint Actions Days“ durchgeführt wohnende Personen enthalten, die ben Verfahren wurde der Tatbestand wurden. Diese Kontrolltage werden Mitglieder in teils neu gegründeten polizeilich als erfüllt angesehen. In von Europol bzw. dem BKA initiiert. Im OMCG bzw. MC außerhalb Mittelfran- zwei Ermittlungsverfahren wurden Rahmen der Kontrollwochen im Mai kens sind (Vorjahr: 32). langfristige operative Maßnahmen 2023 wurden in Nürnberg/Fürth/Erlandurchgeführt. gen 45 Prostitutionsörtlichkeiten und Abschließend bleibt festzustellen, dass 83 Personen kontrolliert, die dem Rotman sich trotz augenscheinlich sinken- Insgesamt betrachtet ist bayernweit lichtmilieu zuzuordnen sind. der Mitgliederzahlen der OMCG in Mit- ein leichter Anstieg der Anzeigen wegen telfranken und der geringeren Anzahl Zwangsprostitution und Menschenvon in 2023 geführter Ermittlungsver- handel durch überwiegend weibliche 2.2.21 Prävention fahren nicht in falscher Sicherheit wie- Asylsuchende zu verzeichnen. Durch gen sollte. Derartige Entwicklungen, das Bundesamt für Migration und Jeden Tag wehren Polizeibeamte in das zeigt die Vergangenheit, sind Mo- Flüchtlinge wurden dem BLKA Mün- Ausübung ihres Dienstes Gefahren für mentaufnahmen und können sich in chen im Jahr 2023 insgesamt 35 Fälle die öffentliche Sicherheit und Ordnung kurzer Zeit, beispielsweise durch das (2022: 20 Fälle) mitgeteilt, in denen Be- ab. Auftreten neuer Konkurrenten oder die troffene in ihrer Anhörung Angaben zu Verschiebung von Machtverhältnissen Menschenhandel oder Zwangsprosti- Ihr Aufgabenfeld umfasst dabei auch vor Ort, rasch ändern. Es bleibt daher tution im Ausland machten. Für den die verhaltensorientierte und sicheeine vordringliche Aufgabe, die regio- Zuständigkeitsbereich des PP Mittel- rungstechnische Prävention. Seit 50 nalen und auch überregionalen Struk- franken wurden 2023 insgesamt zwei Jahren arbeiten der Bund und die turen aufzuklären, neue Mitglieder zu Anzeigen (2022: drei Anzeigen) vom K Länder eng zusammen, um in diesem identifizieren und deliktische Aktivitä- 41 bearbeitet. Verbund und mit hoher Expertise eine ten frühzeitig zu erkennen und ihnen möglichst große Sicherheit für die Bürentgegenzuwirken. Nach dem Aufenthaltsgesetz wurden gerinnen und Bürger zu schaffen. hier 25 Vergehen (Vorjahr: elf) bearbei- 2.2.20.2 Menschenhandel/ tet. Markant ist dabei der starke An- Die Bandbreite der Themenfelder er- Prostitution stieg von Verstößen durch chinesische streckt sich von diversen Betrugsfor- Nach den schweren Beeinträchtigun- Staatsangehörige - ein Phänomen, men über die Eigentumskriminalität, gen durch Corona in den Vorjahren welches im gesamten Bundesgebiet Sucht, Formen der Diskriminierung, wirkte sich die Pandemie im Berichts- seit mehreren Jahren zunehmend zu Integration und Flüchtlinge, Gewaltjahr 2023 kaum mehr auf die Ausübung beobachten ist. kriminalität, sexualisierte Gewalt, Juder Prostitution im Berichtszeitraum gendkriminalität bis hin zum Erkennen aus. Dennoch wurde das Verhalten Wegen Ausübung der verbotenen Pros- und Bewerten von Bedrohungslagen. der Prostituierten durch die vorüber- titution (StGB) wurden im Jahr 2023 in gehenden Betätigungsverbote in den Mittelfranken 13 Personen angezeigt Das Maßnahmenbündel hierfür ist Jahren zuvor dahingehend nachhaltig (beharrlicher Verstoß). Gegen 32 Per- ebenso vielfältig wie die potenziellen beeinflusst, ihre Dienstleistungen ver- sonen wurde nach dem Ordnungswid- Gefahren, die es abzuwehren gilt. Die mehrt außerhalb der bekannten und rigkeitengesetz wegen der verbotenen bewilligten Prostitutionsbetriebe, wie Ausübung der Prostitution ermittelt. z.B. in Ferienwohnungen oder Hotels, Ergänzend zu diesen angeführten Veranzubieten. Dies hat zur Folge, dass die fahren wurden vereinzelt auch Sexual-, sexuellen Dienstleistungen vermehrt Gewalt- und Eigentumsdelikte zur Andort ausgeübt werden, wo Prostitution zeige gebracht. generell verboten ist (Sperrbezirk, Gemeinden unter 30.000 Einwohner) und Bei 261 durchgeführten Kontrollen die Betreffenden sich häufig nicht um im Jahr 2023 wurden insgesamt 407 die rechtlichen Voraussetzungen küm- Prostituierte (davon 17 männlich und mern, die zur Ausübung der Prostitu- eine divers) festgestellt. Der Anteil der tion erforderlich sind (Aufenthaltstitel, nichtdeutschen Personen bei den 389 Anmeldebescheinigung). kontrollierten weiblichen Prostituierten beträgt 95,6 Prozent. Im Jahr 2023 wurden vom K 41 in Mittelfranken insgesamt neun Ermittlungs- Die aufgezeigte Kontrollstatistik beverfahren wegen Zwangsprostitution inhaltet die Erkenntnisse aus Kontrolund Menschenhandel zum Zwecke der len, die im Rahmen von bundeswei-
Rechtsgrundlage hierfür bietet das den Polizeiinspektionen zu den ver- len aus anderen Bundesländern aus- Bayerische Polizeiaufgabengesetz. schiedenen Präventionsthemen bera- tauschen und neue Impulse für die ten. Auch hier wird durch unterschied- Präventionsarbeit in der Region mit- Um Gefahren langfristig abwehren zu liche Methoden versucht, Wissen zu nehmen. können, ist es notwendig, täterorien- transportieren. Dabei versuchen wir tiert zu handeln. Polizeibeamtinnen möglichst viele Alterskategorien ziel- Im Gegensatz zur Repression ist Präund -beamte sprechen mit Personen, gerichtet zu den Themen zu erreichen, vention kaum messbar. Der Erfolg lässt die ein Fehlverhalten gezeigt haben. die sie individuell betreffen können. sich lediglich aus verschiedenen mit- Durch Aufzeigen der Konsequenzen Dazu bieten wir unsere Präventions- telbar erkennbaren Faktoren ableiten, aber auch möglicher alternativer arbeit z. B. in Form von Öffentlichkeits- beispielsweise durch themenspezifi- Handlungsstrategien sowie im Be- arbeit, etwa im Schulunterricht, bei sches Feedback aus der Bevölkerung, darfsfall der Vermittlung hin zu polizei- Elternabenden, Multiplikatorenschu- den Rückgang von Straftaten oder ein externen Beratungsstellen, unterbleibt lungen, Seniorenveranstaltungen, empirisch gemessen gutes Sichererneutes gefahrenträchtiges oder Bürgersprechstunden, in Fernseh- heitsgefühl in der Bevölkerung. strafbares Handeln in der Mehrzahl sowie Rundfunkbeiträgen oder auch der Fälle. auf Messen an. Daneben werden eine Wie schon im Vorjahr nahm der sog. Vielzahl individuell vereinbarter Be- Callcenterbetrug einen großen Raum Zum anderen werden potenzielle Op- ratungsgespräche geführt und gezielt bei der polizeilichen Präventionsfer gestärkt. Sofern es bereits zu einer präventive Schutzmaßnahmen für arbeit ein. Polizeibeamte sensibilisierschädigenden Handlung gekommen stark gefährdete Opfer – beispielswei- ten nicht nur potenzielle Opfer durch ist, werden die Geschädigten über ihre se von Stalking – getroffen. Flyer, Informationsveranstaltungen Rechte im Strafverfahren informiert und Hinweise in den sozialen Medien, und im Bedarfsfall Handlungsempfeh- In professionsübergreifenden Arbeits- sondern informierten auch mittelfränlungen ausgesprochen, wie sich die kreisen werden verschiedene Präven- kische Taxiunternehmen und Banken Person zukünftig vor weiteren Über- tionsansätze diskutiert, um für Krimi- über diese Betrugsmasche. Durch griffen schützen kann. nalitätsformen, insbesondere auch im aufmerksame Bankmitarbeiterinnen Bereich Cybercrime, möglichst zeitnah und -mitarbeiter konnten daher einige Anlassunabhängig wird die Bevölke- wertvolle Handlungsempfehlungen potenzielle Opfer vor einem großen firung durch Präventionsbeamte in den geben zu können. Beim Besuch des nanziellen Schaden bewahrt werden. Kriminalpolizeiinspektionen der Flä- Deutschen Präventionstags in Mann- Hier hat sich die engagierte konzertierche, dem Präventionsfachkommissa- heim konnten sich mittelfränkische te Präventionsarbeit der Kriminal- und riat 34 in Nürnberg oder speziell fort- Präventionsbeamte mit Präventions- Schutzpolizei durchaus bezahlt gegebildete Beamtinnen und Beamte bei dienststellen und Fachberatungsstel- macht. ed.gnutareb-iezilop.www :otoflobmyS
39.807 Häufigkeitszahl 7.611 Straftaten Aufklärungsquote 67,3 %
Stadt Nürnberg
523.026
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.805
Einwohner je km2
26,1 %
Ausländeranteil
2.3.1 Gesamtentwicklung bei 39.807 und damit auf dem Höchst-
186,44 km²
wert der vergangenen fünf Jahre. Für die Stadt Nürnberg meldeten wir im Jahr 2023 insgesamt 40.838 Straftaten zur PKS. Zunahmen der Fallzahlen 2.3.2 Aufklärungsquote messen wir in nahezu allen Deliktsbereichen. Die AQ konnte gleichzeitig um 0,9 Prozentpunkte auf 67,3 % gesteigert wer- Es wird – wie bereits im mittelfränki- den. (66,6 %). schen Teil des Sicherheitsberichts erwähnt – auch an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die 2.3.3 Häufigkeitszahl Fallzahlen, Häufigkeitszahlen sowie die Aufklärungsquoten bereinigt, dem- Die HZ in der Stadt Nürnberg als vernach ohne ausländerrechtliche Verstö- gleichender Gradmesser für die Kriße (PKS-Schlüssel *890000), dargestellt minalitätsbelastung in Relation zur werden. Bevölkerungsentwicklung stieg im Berichtszeitraum auf 7.611. Sie liegt aber Bei der Betrachtung der registrierten noch unter den Werten der Vorcorona- Gesamtstraftaten ohne ausländer- jahre bis 2018. rechtliche Verstöße liegt deren Anzahl .fohnhabtpuaH
Fläche
Zuständige Polizeidienststellen: PI Nürnberg-Mitte PI Nürnberg-Ost PI Nürnberg-Süd PI Nürnberg-West GPI Nürnberg-Flughafen KFD 1 Nürnberg KFD 2 Nürnberg KFD 3 Nürnberg KFD 4 Nürnberg KFD 5 Nürnberg VPI Nürnberg
Personal Polizei Nürnberg 1.920 Beschäftigte (insgesamt*), davon: Polizeivollzugsbeamte: 1.704 (männlich 1.238, weiblich 466) Schutzpolizei: 1.055 (m 768, w 287) Verkehrs- und Wasserschutzpolizei: 181 (m 134, w 47) Kriminalpolizei: 468 (m 336, w 132) * Ohne Polizeipräsidium und PI Spezialeinheiten Nordbayern.
AQ – Stadt Nürnberg HZ – Stadt Nürnberg AQ Stadt Nürnberg HZ Stadt Nürnberg
Jahr AQ in %
2023 67,3
Jahr HZ
2023 7.611
2022 66,4 2022 7.393 2021 68,7 2021 6.449 2020 67,3 2020 7.133 2019 66,6 2019 7.423 3202.21.13 :dnatS
Straftaten in Nürnberg
10-Jahres-Vergleich
Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg
50.000
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ohne AufenthG | 44.928 | 45.946 | 45.992 | 42.948 | 41.606 | 38.476 | 36.974 | 33.249 | 37.750 | 39.807 |
2.3.4 Tatverdächtige höchsten Wert der vergangenen zehn Jugendliche Intensivtäter Jahre. Die in Nürnberg straffällig ge- Die Anzahl der beim Kommissariat 22 Ohne Berücksichtigung der ausländer- wordenen Jugendlichen fielen insbe- als jugendliche Intensivtäter geführten rechtlichen Verstöße stieg die Anzahl sondere bei der Eigentumskriminalität, Personen betrug zum 31.12.2023 47 der Tatverdächtigen (TV) um 6,5 % von der Rohheits- und Gewaltkriminalität, Personen (Vorjahr 51). Davon waren 17.775 auf 18.922 (14.238 männlich/ bei den Rauschgiftdelikten sowie den 22 Jugendliche im Sinne des JGG. 25 4.684 weiblich). Vermögens- und Fälschungsdelikten Personen waren Heranwachsende. Mit Den größten Teil der TV insgesamt stel- (z. B. der Leistungserschleichung) auf, Stand vom 31.12.2023 wurde kein Kind len die Erwachsenen (Personen über weniger bei Sexualdelikten und Sach- als jugendlicher Intensivtäter geführt. 21 Jahre). beschädigungen. Von den 47 als jugendliche Intensivtäter geführten Personen hatten 21 die Bei Heranwachsenden (Personen zwi- deutsche Staatsangehörigkeit. Sieben 2.3.5 Jugendkriminalität/ schen 18 und 21 Jahre) musste eine davon hatten die syrische Staatsan- Kinderdelinquenz signifikante Steigerung von 1.559 auf gehörigkeit und vier kamen aus dem 1.831 Personen festgestellt werden. Irak. Weitere sieben Personen haben Bei der Kinderdelinquenz verzeichne- Trotzdem liegt die Zahl innerhalb des die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitten wir einen erfreulichen Rückgang. Zehnjahresdurchschnitts. gliedstaates. In Ergänzung zu den 47 Die Anzahl deviant handelnder Kinder jugendlichen Intensivtätern wurden (Personen unter 14 Jahre) sank von Personen unter 21 Jahren waren insge- zum 31.12.2023 51 Personen als beson- 761 auf 643. Trotzdem handelt es sich samt an 5.651 Straftaten beteiligt. ders auffällige jugendliche Straftäter hierbei um den zweithöchsten Wert (baJuS) in das polizeiliche Monitoring im Fünfjahresvergleich. Kinder traten Unter Alkoholeinfluss begangene aufgenommen. Durch diese neue Kahauptsächlich bei der Eigentumskri- Straftaten stiegen minimal von 3.528 tegorie soll der Informationsaustausch minalität, aber auch bei den Rohheits- auf 3.594, was immer noch einen der zwischen den Polizeidienststellen inund Gewaltdelikten in Erscheinung. niedrigsten Werte der vergangenen tensiviert werden. Die bisher gemach- Weniger auffällig waren sie im Bereich zehn Jahre bedeutet. ten Erfahrungen sind positiv. der Sexualdelikte und Sachbeschädigungen. Bei den Straftaten unter Alkoholein- Der fachliche Hintergrund dieser Katefluss, die durch Tatverdächtige unter gorie ist, dass sich erfahrungsgemäß Die Anzahl der straffällig gewordenen 21 Jahren begangen wurden, messen aus den als besonders auffälligen ju- Jugendlichen (Personen von 14 bis 18 wir einen erfreulichen Rückgang. Die gendlichen Straftätern geführten Per- Jahre) stieg im letzten Jahr von 1.646 erfassten 482 Delikte sind der zweit- sonen zukünftige jugendliche Intenauf 1.772 Personen. Das bedeutet den beste Wert seit 2014. sivtäter herauskristallisieren. Damit nelhazllaF
Tatverdächtige -Stadt Nürnberg Tatverdächtige Kinder/JugenKdilnicdheer/ /H Jeurgaennwdalicchhsee n/ dHee –ra Sntwadatc hNsüernndbeerg
| 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 2019 2020 2021 2022 2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| Kinder | 520 | 449 | 518 | 761 | 643 |
| Jugendliche | 1.531 | 1.295 | 1.230 | 1.646 | 1.772 |
| Heranwachsende | 1.707 | 1.467 | 1.314 | 1.559 | 1.831 |
wird der vom BLKA erstellten Indika- sachbearbeitern des K 22 und der an- Immer wenn es darum geht, jugendtorenliste vorgegriffen, die mit einer grenzenden Dienststellen etabliert. liche Täter zu identifizieren, wird auf Zeitverzögerung von sechs Monaten Die Veranstaltung erfährt großen Zu- Erkenntnisse des K 22 zurückgegriffen. generiert wird und qualitative Auffällig- spruch. Mittlerweile kommen Jugend- Zum Teil werden durch das K 22 auch keiten nicht berücksichtigen kann. Hin- sachbearbeiter aus Ansbach, Schwa- bekannte Jugendliche zu Vernehmunzu kommen vier weitere Personen, die bach und dem restlichen Mittelfranken gen bei anderen Dienststellen begleials Gefährder im Rahmen des Bedro- zu dem Erfahrungsaustausch, zudem tet. hungsmanagements betreut werden. auch Jugendbeamte der Bundespolizei und Beamte der Zivilen Einsatz- Ferner wurden zwei Aufklärungsein- Im Jahr 2023 wurden 121 Vorgänge gruppen. Letztendlich wird mit dem sätze im Bereich der örtlichen Jugendanderer Dienststellen durch das K 22 Treffen dem Umstand Rechnung getra- szene gefahren. Beim ersten Einsatz übernommen (Vorjahr 106). Hinter- gen, dass auffällige Jugendliche mitt- mit zwei Kontrolltagen am 03. und grund der Steigerung waren mehrere lerweile überregional unterwegs sind. 05.07.2024 wurde das K 22 durch Ju- Serien in den Deliktsfeldern Einbruch gendbeamte anderer Dienststellen und Raub. Bei diversen Dienststellen, u.a. beim und Kräfte der Bereitschaftspolizei KFD 1 Nürnberg/K 11, hat sich das K 22 unterstützt. Beim zweiten Einsatz am Im Berichtszeitraum wurden regel- als Ansprechpartner in verschiedens- 25.10.2023 musste wegen der sonstimäßige Treffen zwischen den Jugend- ten Ermittlungsverfahren etabliert. gen Einsatzlage auf die Kräfte der Bereitschaftspolizei verzichtet werden. Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) -Stadt Nürnberg Bei beiden Einsätzen konnten wertvol- Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg le Erkenntnisse gewonnen werden, die letztendlich zu Fallaufklärungen beige- 16 15,4 15,6 tragen haben.
| 11,3 | |||
|---|---|---|---|
| 10 | 9,6 | ||
| 8,5 |
Der Freistaat Bayern ist über den Leiter des K 22 in einer Arbeitsgruppe zur 10 Neufassung der bundesweiten Polizeidienstvorschrift 382 – Bearbeitung von Jugendsachen – vertreten. Das Gremi- 6 um arbeitet der Vorschriftenkommis- 4 sion zu. Die PDV 382 stammt aus dem Jahr 1995 und ist mittlerweile in weiten Bereichen nicht mehr aktuell. Dazu 0 kommen gesetzliche Neuregelungen durch die Änderungen der Strafverfah- Gesamt unter 21 Jahren rensvorschriften im JGG.
Herausragender Fall (1) zu 2.3.5
Bereits am 30.01.2023 überfielen zwei Jugendliche und ein seinerzeit noch 13-Jähriger aus dem Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Nürnberg einen Schreibwarenladen in Gostenhof. Die Jugendlichen schüchterten die ältere Dame an der Kasse mit einem Einhandmesser ein und erbeuteten einen Rucksack mit Zigaretten. Der 13-Jährige konnte noch im Rahmen der Tatortortbereichsfahn- Bedrohung mit dem Messer ausführen le infrage kamen, bei dem ebenfalls Zigadung festgenommen werden. Wie die sollte, weil dieser noch strafunmündig retten entwendet wurden. Das Motiv für weiteren Ermittlungen ergaben, hatten war. Ferner wurde bekannt, dass die Tä- die Taten dürfte in klassischer Beschafdie drei Jugendlichen abgesprochen, ter in gleicher Besetzung bereits für einen fungskriminalität zu sehen sein. dass der schuldunfähige 13-Jährige die räuberischen Diebstahl in einer Tankstel-
Das K 22 trifft sich auf Arbeits- und Lei- ren Vernetzung der in der Jugendkrimi- Am 15.05.2023 war das K 22 bei der retungsebene regelmäßig mit Vertretern nalrechtspflege tätigen Akteure. gelmäßig stattfindenden Podiumsdisder Kinder- und Jugendpsychiatrie kussion im Rahmen des Rechtspsychound des Kinder- und Jugendnotdiens- Die fachliche Kompetenz des K 22 logischen Kollegiums der Uni Erlangen tes. Anlassbezogen bzw. mindestens wird im Bereich der Jugendkriminal- vertreten. einmal im Jahr finden Kooperationsge- rechtspflege von verschiedenen Stelspräche mit der Bewährungshilfe und len abgefragt. Regelmäßig kommen Im Jahr 2023 erfolgte ein Kooperader Staatsanwaltschaft statt. Ferner ist Studenten der sozialen Arbeit oder aus tionsgespräch mit Vertretern des das K 22 im Beirat des „Treffpunkt e.V.“ dem Bereich der Polizeiausbildung auf Ausländeramtes, welches durch die vertreten, der erzieherische Maßnah- das K 22 zu, um Einzelfragen in dieser Leitung der für Rückführungen zustänmen und Unterstützung für den Täter- Thematik abzuklären. Soweit es der digen Abteilung im Team des K 22 vor- Opfer-Ausgleich für die Stadt Nürnberg Dienstbetrieb zulässt, erfolgen kurz- stellig wurde. anbietet. zeitige Hospitationen oder sog. „Experteninterviews“, die für Fach- und Zulas- Eine weitere Podiumsveranstaltung Ein fester Termin im Jahreslauf ist die sungsarbeiten verschriftet werden. Das fand am 16.11.2023 am Scharrer-Gym- Teilnahme an der Herbsttagung der Fortbildungsinstitut der Bayerischen nasium in Nürnberg statt. Es waren „DVJJ“. Nachdem der Leiter des K 22 Polizei fordert regelmäßig Referenten Stadträte, eine Jugendrichterin, ein zum Vorsitzenden der Regionalgruppe aus dem K 22 für das Seminar „Ge- Schöffe sowie eine Kindertherapeutin Nordbayern gewählt wurde, ergaben fährderansprache bei Kindern und Ju- auf dem Podium. sich weitere Ansatzpunkte zur besse- gendlichen“ an.
Herausragender Fall (2) zu 2.3.5 me festgestellt werden. Dem zur Tatzeit und in Untersuchungshaft genommen, 18-jährigen jungen Mann konnten acht nachdem er insbesondere am vorherge- Nach der Beendigung einer Jugendhil- Einbrüche zur Last gelegt werden. Er henden Wochenende eine größere Einfemaßnahme in Dachau im Dezember kam am 07.01.2023 in die JVA Nürnberg. bruchsserie verübt hatte. Letztendlich 2022 kehrte ein aus Zirndorf stammen- Die Entlassung erfolgte am 10.08.2023 konnten ihm elf Einbrüche an diesem der jugendlicher Intensivtäter in den nach einer Verurteilung zu zwei Jahren Wochenende und den Wochen zuvor Großraum Nürnberg zurück. Zeitgleich Einheitsjugendstrafe auf Bewährung. nachgewiesen werden. konnten verstärkt Einbrüche in Gast- Keine zwei Monate danach wurde der stätten, Kioske und andere Verkaufsräu- junge Mann am 24.10.2023 erneut fest- .otoflobmyS tgiez gnudlibbA
2.3.6 Kriminalität ten Wert der vergangenen zehn Jahre. Der Anteil der Zuwanderer an der Gedurch Nichtdeutsche In Relation hierzu beträgt der Wohn- samtzahl der TV beträgt 16,6 %. Der (ohne ausländerrechtliche Verstöße) bevölkerungsanteil dieser Gruppe 26,1 Status „Zuwanderer“ wird von den Mel- %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV debehörden nicht gesondert erfasst. Die Anzahl der nichtdeutschen TV stieg stieg parallel zur ebenfalls steigenden Somit kann zu ihrem Bevölkerungsim Vergleich zum Vorjahr erneut an. Der Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen. Zu- anteil und damit zu den Relationen in- Anteil nichtdeutscher TV an deren Ge- wanderer sind hierbei eine Teilmenge nerhalb der üblichen Indexwerte keine samtzahl beträgt in Nürnberg aktuell der Gruppe der nichtdeutschen Tatver- exakte relationale Aussage getroffen 49,8 %. Es handelt sich um den höchs- dächtigen. werden. Tatverdächtigenverteilung -Stadt Nürnberg Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg
| 22.000 17.000 12.000 7.000 2.000 -3.000 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| TV gesamt | 19.458 | 18.969 | 18.046 | 16.472 | 15.370 | 17.775 | 18.922 |
| deutsche TV | 10.781 | 10.392 | 10.249 | 9.174 | 8.573 | 9.504 | 9.511 |
| TV nichtdeutsch | 8.677 | 8.595 | 7.811 | 7.308 | 6.811 | 8.281 | 9.427 |
| TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer | 6.440 | 6.418 | 5.913 | 5.487 | 5.147 | 6.115 | 6.720 |
| TV Zuwanderer | 2.484 | 2.415 | 2.109 | 2.085 | 1.887 | 2.449 | 3.146 |
TV Tatort -Wohnort -Beziehung / nichtdeutsche Täter TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg
| 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2020 2021 2022 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| TV gesamt | 7.308 | 6.811 | 8.281 | 9.427 |
| Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde) | 4.280 | 4.150 | 4.576 | 4.489 |
| Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) | 3.457 | 3.041 | 4.161 | 5.020 |
Der Anteil der deutschen TV an der Gesamtzahl der TV beträgt 50,2 %, ihr Bevölkerungsanteil in Nürnberg beträgt 73,9 %.
Reisende Täter
Wie die nachfolgende Grafik zeigt, wohnte in den vergangenen Jahren nahezu jeder zweite nichtdeutsche Straftäter außerhalb der Stadt Nürnberg; aktuell sind es sogar 53,3 % und somit mehr als die Hälfte.
Im Vergleich hierzu lebten im Berichtszeitraum ca. 32 % der deutschen Tatverdächtigen nicht in der Tatortgemeinde. Nürnberg ist und bleibt demnach kriminologisches „Attraktionsgebiet“, was bei der Relation der Tatverdächtigen im Vergleich zur Wohnbevölkerung besonders berücksichtigt werden muss.
2.3.7 Kriminalitätsopfer
Im Jahr 2023 wies die Statistik für die Stadt Nürnberg insgesamt 8.331 Kriminalitätsopfer aus und somit 146 Personen mehr als im Vorjahr. Hierbei han- Zahl der heranwachsenden Opfer liegt derum häufig von Gleichaltrigen bedelt es sich um den höchsten Wert der bei 688, die der Jugendlichen bei 693 gangen wurden. Ein Rückgang konnte letzten fünf Jahre. und die der Kinder bei 508 (Vorjahr: erneut bei Sexualdelikten zum Nach- 567). teil von Kindern beobachtet werden. Beim Großteil der Kriminalitätsopfer Waren 2022 noch 92 Kinder hiervon handelt es sich um Erwachsene (6.442). Kinder waren hauptsächlich Opfer von betroffen, wurden im Jahr 2023 zwölf Der Männeranteil beträgt 63,6 %. Die Rohheits- und Gewaltdelikten, die wie- Kinder weniger zum Opfer.
Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg
| Anzahl Opfer | männlich | weiblich | |
|---|---|---|---|
| Straftaten insgesamt | 8.331 | 5.297 | 3.034 |
| Straftaten gegen das Leben | 38 | 35 | 3 |
| Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung | 471 | 66 | 405 |
| Gewaltkriminalität | 1.953 | 1.394 | 559 |
| Straßenkriminalität | 1.034 | 691 | 343 |
| Raub, räuberische Erpressung | 324 | 248 | 76 |
| Körperverletzungsdelikte | 5.295 | 3.502 | 1.793 |
| PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg | ||||||||
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 39.504 | 37.683 | 33.952 | 38.905 | 40.838 | 1.933 | 5,0% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 38.476 | 36.974 | 33.249 | 37.750 | 39.807 | 2.057 | 5,4% | |
| AQ von 890000 | 66,6 | 67,3 | 68,7 | 66,4 | 67,3 | 0,9 | ||
| Mord | 16 | 3 | 6 | 4 | 6 | 2 | 50,0% | |
| Totschlag | 23 | 16 | 18 | 19 | 23 | 4 | 21,1% | |
| Sexualdelikte | 507 | 415 | 579 | 804 | 818 | 14 | 1,7% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 70 | 42 | 59 | 94 | 88 | -6 | -6,4% | |
| sexuelle Belästigung | 125 | 105 | 107 | 142 | 160 | 18 | 12,7% | |
| exhibitionistische Handlungen | 88 | 89 | 80 | 67 | 84 | 17 | 25,4% | |
| Kinderpornographie gesamt | 47 | 60 | 153 | 293 | 312 | 19 | 6,5% | |
| Rohheitsdelikte | 6.439 | 6.009 | 5.365 | 6.443 | 6.506 | 63 | 1,0% | |
| Raub | 251 | 200 | 178 | 245 | 272 | 27 | 11,0% | |
| Straßenraub | 104 | 76 | 75 | 84 | 77 | -7 | -8,3% | |
| KV-Delikte insgesamt | 5.085 | 4.742 | 4.014 | 4.886 | 4.986 | 100 | 2,0% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 551 | 453 | 423 | 586 | 596 | 10 | 1,7% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 13.100 | 12.461 | 9.598 | 12.315 | 13.427 | 1.112 | 9,0% | |
| einfacher Diebstahl | 8.479 | 7.625 | 6.067 | 8.227 | 8.884 | 657 | 8,0% | |
| schwerer Diebstahl | 4.621 | 4.836 | 3.531 | 4.088 | 4.543 | 455 | 11,1% | |
| Wohnungseinbruch | 394 | 405 | 198 | 270 | 250 | -20 | -7,4% | |
| Ladendiebstahl | 3.967 | 3.559 | 3.010 | 4.245 | 4.764 | 519 | 12,2% | |
| Taschendiebstahl | 579 | 420 | 293 | 477 | 406 | -71 | -14,9% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 227 | 418 | 173 | 175 | 215 | 40 | 22,9% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 101 | 62 | 69 | 93 | 82 | -11 | -11,8% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 57 | 60 | 66 | 133 | 148 | 15 | 11,3% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 2.276 | 2.191 | 1.618 | 1.854 | 1.926 | 72 | 3,9% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 5.105 | 5.181 | 5.525 | 6.207 | 6.459 | 252 | 4,1% | |
| Betrug | 3.946 | 3.989 | 4.131 | 4.541 | 5.080 | 539 | 11,9% | |
| Cybercrime | 434 | 402 | 436 | 584 | 506 | -78 | -13,4% | |
| Sachbeschädigung | 4.106 | 4.287 | 4.180 | 4.139 | 3.832 | -307 | -7,4% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 584 | 772 | 694 | 766 | 757 | -9 | -1,2% | |
| Rauschgiftdelikte | 4.259 | 3.767 | 3.290 | 3.523 | 4.353 | 830 | 23,6% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 2.052 | 1.759 | 1.626 | 1.904 | 2.422 | 518 | 27,2% | |
| Straßenkriminalität | 7.121 | 7.152 | 6.030 | 6.673 | 6.567 | -106 | -1,6% | |
| AufenthG | 1.028 | 709 | 703 | 1.155 | 1.031 | -124 | -10,7% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 786 | 800 | 997 | 1.324 | 1.276 | -48 | -3,6% |
Ausgewählte Deliktsbereiche
2.3.8 Straftaten Herausragender Fall (1) zu 2.3.8 delt. Mehrere unbeteiligte Zeugen zo-
gegen das Leben gen den Täter von seinem Opfer weg
An einem Nachmittag im März hatten und konnten so die Fortsetzung der zwei männliche Personen, welche in Angriffe verhindern. Der Täter floh zu Im Jahr 2023 wurden in Nürnberg 34 keinerlei Vorbeziehung zueinander Fuß vom Tatort und konnte im Rah- Straftaten gegen das Leben zur PKS standen, am Vorplatz des Hauptbahn- men der Tatortnahbereichsfahndung gemeldet, darunter sechs Mord- und hofs zunächst einen verbalen Streit. mit Hilfe der vorhandenen Lichtbil- 23 Totschlagsdelikte. Die AQ bleibt Dieser gipfelte in einem wuchtigen der der Videoüberwachung identimit 91,2 % auf einem konstant hohen Faustschlag des 37-Jährigen ins Ge- fiziert und festgenommen werden. Niveau. sicht des 27-jährigen Tatopfers. Der Der Ermittlungsrichter erließ Untersu- Geschädigte ging zu Boden und wurde chungshaftbefehl gegen den Beschulvom Täter sofort mit einem massiven digten wegen versuchten Totschlags. Stampftritt und anschließend einem Dieser sitzt seitdem in Untersuchungsebenso massiven Spanntritt gegen haft. Der Geschädigte wurde durch die den Kopf des Geschädigten, welcher Tat erheblich verletzt. wehrlos auf dem Boden lag, misshan-
Herausragender Fall (2) zu 2.3.8
Eine 14-Jährige ging am 09.05.2023 mit ihrer 17-jährigen Schwester die U-Bahnrampe am Maffeiplatz hinunter, als sie plötzlich von einem 1.400 Gramm schweren Stein am Kopf getroffen wurde. Sie wurde durch den Rettungsdienst ins Klinikum Nord verbracht. Dort konnten glücklicherweise nur leichte Verletzungen festgestellt werden, da sie der Stein nur gestreift hatte. Die Wurf- bzw. Fallhöhe betrug ca. fünf Meter. Die sofort eingeleitete Fahndung nach dem Täter verlief erfolglos. Am Nachmittag desselben Tages fiel einer Zeugin ein Jugendlicher an der Tatörtlichkeit auf, der einen großen Stein in den Händen hielt. Der Jugendliche wurde von der Zeugin fotografiert. Anhand des Bildes konnte dieser als Be-
- sukratauqa
:otoflobmyS
schuldigter ermittelt werden. Durch die gen Fremdgefährdung in der Psychiatrie Staatsanwaltschaft wurde kein Haftan- untergebracht. trag gestellt; der Beschuldigte wurde we-
Herausragender Fall (3) zu 2.3.8 der Aufforderung nicht nachkam, wurde zu. Die Staatsanwaltschaft stellte Haftaner zu Boden gebracht. Im anschließen- trag, u.a. wegen versuchten Totschlags, Der spätere 28-jährige Beschuldigte pö- den Gerangel und Versuch der Fesselung und der Ermittlungsrichter nahm den belte am Hauptbahnhof mit einer abge- führte der Täter mehrere Stichbewegun- Beschuldigten in Untersuchungshaft. Die brochenen Glasflasche in der Hand Pas- gen in Richtung der Beamten aus und rief vom Kriminalfachdezernat 1 Nürnberg santen an. Die hinzugerufene Streife der dabei mehrfach "Allahu Akbar". Bei dem geführten Abklärungen ergaben, dass PI Nürnberg Mitte (bestehend aus drei Einsatz zogen sich die Polizeibeamten keine Hinweise auf einen islamistischen Beamten) forderte den Beschuldigten leichte Schnitt- und Stichverletzungen Hintergrund als Tatmotiv vorliegen. auf, die Flasche wegzulegen. Nachdem er an Oberschenkel, Hand und Unterarm moc.eboda.kcots
2.3.9 Straftaten gegen die Rückgang auf 88 Fälle. Bei der Mehr- Umstand bei den Ermittlungen nicht sexuelle Selbstbestimmung zahl der Delikte bestanden zwischen feststellen. Täter und Opfer zumindest lose Vorbe- Im Berichtszeitraum registrierten wir ziehungen. 80 Kinder wurden Opfer von Sexualinsgesamt 818 Straftaten gegen die straftaten (im Jahr zuvor waren es noch sexuelle Selbstbestimmung und somit Bei Sexualdelikten ermittelte die 92 Kinder). Die Kinder wurden hierbei eine minimale Steigerung im Vergleich Nürnberger Polizei 527 Personen als hauptsächlich Opfer sexuellen Misszum Vorjahr. Die AQ sank auf 71,8 %. Tatverdächtige, darunter 236 Nicht- brauchs und sexueller Belästigung. deutsche. Bei der Missbrauchsdarstellung sexua- Von den 818 Sexualstraftaten in Nürnlisierter Gewalt an Kindern verzeichne- Für das Jahr 2023 weist die PKS 471 berg ereigneten sich 195 Fälle im öften wir einen Anstieg um 6,5 %. Die 312 Opfer von Sexualstraftaten aus, vier fentlichen Raum, davon 17 Vergewaltigemeldeten Delikte bedeuten ein Fünf- mehr als im Vorjahr. Von den Opfern gungen. Die Karte (nächste Seite, rechts jahreshoch. Die Mehrzahl der Delikte waren 86,0 % weiblichen und 14,0 % unten) bietet eine Grobübersicht der ereignete sich unter Nutzung des Tat- männlichen Geschlechts. 17,0 % der Tatörtlichkeiten, die – mit Ausnahme mittels Internet. Steigerungen mussten Opfer hatten eine familiäre / verwandt- eines geografischen Schwerpunktes auch bei der sexuellen Belästigung so- schaftliche Beziehung zum Tatver- in der Innenstadt – relativ gleichmäßig wie den exhibitionistischen Handlun- dächtigen, ca. 32,3 % hatten weitere über das Stadtgebiet verteilt liegen. gen festgestellt werden. räumlich soziale Vorbeziehungen, wie z.B. über Freundeskreis und durch den Eine positive Entwicklung zeigte sich Beruf. Der Rest hatte keinerlei Vorbebei den Vergewaltigungen mit einem ziehungen zum TV bzw. ließ sich dieser
Herausragender Fall zu 2.3.9 und man entschied sich, zusammen et- die Geschädigte gewaltsam festhielt. Der was zu trinken. Letztlich gelangte man Frau gelang es, einem der beiden Täter Am 04.08.2022, am frühen Vormittag, am Morgen nach dem Einkauf weiterer dessen Mobiltelefon aus der hinteren wurde eine 38 Jahre alte Frau in ihrer Alkoholika in die Wohnung der Geschä- Hosentasche zu ziehen und unter der Wohnung in der Nürnberger Südstadt digten. Nachdem man auch dort etwas Couch zu verstecken. Weiterhin gelang von zwei eritreischen Staatsangehöri- getrunken hatte, fielen die beiden Män- es ihr, auf ihrem eigenen Handy die 110 gen vergewaltigt. Die Frau lernte die bei- ner ohne Vorwarnung über ihr Opfer her. zu wählen und das Gerät auf dem Boden den Täter am Vorabend im Bereich des Sie wechselten sich bei der Vergewal- abzulegen. Somit konnte die Einsatzzen- Nürnberger Hauptbahnhofes kennen tigung ab, während der jeweils andere trale die Vergewaltigung live mithören und nach Ortung des Handys sowie einer Anschlussinhaberfeststellung Streifen zur Tatwohnung beordern. Nach dem gewaltsamen Öffnen der Wohnungstür konnte die Geschädigte noch auf der Couch liegend festgestellt werden. Die beiden Täter waren allerdings kurz vor dem Eintreffen der Polizei geflohen. Nach kurzer Fahndung konnten die Männer schließlich im Hauptbahnhof durch Streifen festgenommen werden. Beim Entkleiden einer der Täter konnte festgestellt werden, dass dieser das benutzte Kondom noch übergestreift hatte. Beide Eritreer kamen in U-Haft und wurden schließlich zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren sowie sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach der Haft ist eine Rückführung in ihr Heimatland bereits in Vorplanung. moc.eboda.kcots
- 7700atewi
:otoflobmyS
| Sexualstraftaten PKS-EntwickluSnegx u–a Slsttardaftt Natüernn -b PeKrgS-Entwicklung Stadt Nürnberg | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022/2023 Anzahl in % | Verlauf | |
| in % | ||||||||
| Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung | 507 | 415 | 579 | 804 | 818 | 14 | 1,7% | |
| Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung | 259 | 183 | 210 | 292 | 294 | 2 | 0,7% | |
| Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe | 70 | 42 | 59 | 94 | 88 | -6 | -6,4% | |
| Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB | 62 | 41 | 54 | 89 | 83 | -6 | -6,7% | |
| Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung | 8 | 1 | 5 | 5 | 5 | 0 | 0,0% | |
| sexuelle Belästigung | 125 | 105 | 107 | 142 | 160 | 18 | 12,7% | |
| Beleidigung auf sexueller Grundlage | 40 | 42 | 38 | 43 | 36 | -7 | -16,3% | |
| Exhibitionistische Handlungen | 88 | 89 | 80 | 67 | 84 | 17 | 25,4% | |
| Verbreitung pornografischer Schriften | 77 | 83 | 183 | 359 | 365 | 6 | 1,7% | |
| Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften | 47 | 60 | 153 | 293 | 312 | 19 | 6,5% | |
| sexueller Missbrauch | 169 | 146 | 183 | 139 | 153 | 14 | 10,1% | |
| sexueller Missbrauch von Kindern | 79 | 57 | 98 | 72 | 66 | -6 | -8,3% |
| ´ ohheitsdelikte Sexualdelikte im Öffentlichen Rau er Rohheitsdelikte stieg mode- meldeten 6.506 Fälle bedeuten n höchsten Wert aus den ver- fünf Jahren. Ausschlaggebend ren vor allem die Anstiege der ie Körperverletzungsdelikte. ichen Raum registrierten wir Rohheitsdelikte den höchsten ergangenen fünf Jahre. rungsquote bei den Rohheits- ieg um 1,4 Prozentpunkte auf 9 %. he Schwerpunkte der Raub- erverletzungsdelikte befinden r Innenstadt, insbesondere in dt mit Hauptbahnhof und Kö- sage sowie im Bereich Plärrer. © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bun 0 1 2 4Kilometer | |
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| ´ Sexualdelikte im Öffentlichen Rau © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bun 0 1 2 4Kilometer |
| eitsdelikte hheitsdelikte stieg mode- ten 6.506 Fälle bedeuten hsten Wert aus den ver- ahren. Ausschlaggebend or allem die Anstiege der rperverletzungsdelikte. Raum registrierten wir eitsdelikte den höchsten genen fünf Jahre. quote bei den Rohheits- m 1,4 Prozentpunkte auf chwerpunkte der Raub- etzungsdelikte befinden enstadt, insbesondere in t Hauptbahnhof und Kö- sowie im Bereich Plärrer. | ´ Sexualdelikte im Öffentlichen © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf | |
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2.3.10 R m – Stadt Nürnberg
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| Herausragender Fall zu 2.3.10 entwenden. Im Rahmen der Flucht ließen eine Wohnungsdurchsuchung durch. Es die Täter den Roller zurück und flüch- konnten bislang zwei offenbar bundes- Am 10.08.2023, gegen 09:25 Uhr, betraten teten zu Fuß weiter. An einem U-Bahn- weit agierende Tatverdächtige ermit- zwei maskierte Männer ein Nürnberger hof konnten die Täter von einer Kamera telt werden. Es handelt sich um einen Autohaus. Zielstrebig gingen die komplett gefilmt werden. Beide hatten sich ihrer 54-Jährigen und einen 49-Jährigen. Der maskierten Männer (Mützen, Einweg-Mas- Overalls entledigt und trugen „normale“ 54-Jährige, welcher nachweislich mehre- ken, Schlauchschal, Overall) zu einer im Straßenbekleidung (Hemd und Hose). re Alias-Personalien und totalgefälschte Verkaufsraum stehenden Vitrine, in der Während ein Täter zu Fuß flüchtete, nutz- Dokumente besaß, konnte mittlerweile hochwertigste Uhren im Wert von meh- te der andere die U-Bahn. Aufgrund der festgenommen werden und sitzt in Haft. reren Hunderttausend Euro ausgestellt Schwere der Tat, durch die bundesweite Seine aktive Tatbeteiligung konnte mit- waren. Ein Täter versuchte, die Vitrine mit Berichterstattung und der Tatsache, dass tels DNA zweifelsfrei festgestellt werden. einem Vorschlaghammer einzuschlagen, der geschädigte Autohändler für die Er- Der andere hingegen ist offenbar als während der zweite Täter anwesendes greifung der Täter 10.000 Euro auslobte, „Logistiker“ im Hintergrund an der Tat Personal und Kunden mit einer Pisto- wurde zur Abarbeitung des Ermittlungs- beteiligt. Er hat u.a. zweifelsfrei nachweis- le bedrohte. Nachdem es den Männern komplexes innerhalb des KFD 2 Nürnberg bar das Fluchtfahrzeug beschafft. Beide nicht gelang, die Panzerglas-Vitrine ein- eine Arbeitsgruppe unter Leitung des K21 Personalien werden auch im Zusammen- zuschlagen, verließen sie den Verkaufs- gegründet. Im Rahmen der Ermittlungen hang mit Überfällen auf Juweliere in Düs- raum, wobei es zu einem kurzen Geran- wurden vielfältige operative Maßnahmen seldorf und der Schweiz in Verbindung gel mit Angestellten kam. Diese wurden ergriffen und eng mit Polizeibehörden der gebracht. Möglicherweise handelt es sich erneut mit der Schusswaffe bedroht, die Bundesländer Brandenburg und Berlin um (ehemalige) Mitglieder der sog. „Pink Täter flüchteten anschließend mit einem zusammengearbeitet. So führten etwa Panther“-Gruppierung, welche seit den Motorroller ohne Kennzeichen. Verletzt Sachbearbeiter des K21 gemeinsam mit 90er Jahren organisierte Raubüberfälle wurde niemand, es gelang nicht, etwas zu Berliner Kräften in der Bundeshauptstadt beging. |
| Wohnungseinbruchdiebstahl -Stadt Nürnberg 450 Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg 40,0% 405 394 400 34,4% 35,0% 350 30,0% 300 270 25,0% 250 250 22,1% 21,2% 20,0% 198 200 16,3% 15,0% 150 12,2% 10,0% 100 87 86 66 50 42 33 5,0% 0 0,0% 2019 2020 2021 2022 2023 Fallzahl aufgeklärte Fälle Aufklärungsquote | ||||||||
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| 405 394 | ||||||||
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| 2019 2020 2021 2022 2023 Fallzahl aufgeklärte Fälle Aufklärungsquote | ||||||||
| besondere in den Bereichen Fahrrad- 2019 2020 2021 diebstahl, Diebstahl von Krafträdern Fallzahl aufgeklärte Fälle ´ (darunter auch Elektrokleinstfahrzeu- ge, sog. E-Scooter), Ladendiebstahl WED Karte – Stadt Nürnberg und bei Diebstahl an/aus Kraftfahrzeu- gen. Rückläufig hingegen waren die Fallzah- len bei den Taschendiebstählen und den Kfz-Diebstählen. Positiv gestaltete sich die Entwick- lung im Bereich des Wohnraumein- bruchdiebstahles (WED). Hier sanken die Fallzahlen in Nürnberg um 7,4 % auf 250 registrierte Delikte. Durch die Nürnberger Kriminalpolizei konnten 34,4 % aufgeklärt werden. Der WED wird von der Bevölkerung auch weiterhin als besorgniserregen- des Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt das subjektive Sicher- heitsgefühl der Menschen stark. Die mit beachtlichem Kräfteeinsatz so- wohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunktsetzung wird daher auch im Jahr 2024 intensiv fort- geführt. © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bund 0 1 2 4Kilometer | 2019 2020 2021 Fallzahl aufgeklärte Fälle | |||||||
| ´ WED Karte – Stadt Nürnberg © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bund 0 1 2 4Kilometer |
Herausragender Fall zu 2.3.11
Seit dem letzten Quartal 2022 kam es zu einer eklatanten Steigerung von Diebstählen bei Kelleraufbrüchen im östlichen bzw. südlichen Stadtgebiet von Nürnberg. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen der „EKO Cramer“ führten zu einer Gruppe von fünf Tatverdächtigen, die alle aus dem Großraum Nürnberg stammen und die entsprechenden Taten in jeweils unterschiedlichen Zusammensetzungen verübten. Bei mehreren Wohnungsdurchsuchungen konnte eine erhebliche Zahl an Beutestücken sicher- gen wurde. Im Ergebnis wurden durch Mitte Juli 2023 wurde der Haupttäter gestellt werden. Es handelte sich um die mit dem Fall betraute „EKO Cramer“ der zusammengesetzten Diebes- und insgesamt rund 1.400 Asservate unter- 78 bis dato ungeklärte Einbrüche in Kel- Hehlergruppierung, obwohl er bis dato schiedlichster Art, von Haushaltsgeräten ler und Firmen sowie weitere Delikte, nicht relevant strafrechtlich aufgefallen über Kleidung bis hin zu Fahrrädern. Der darunter Fälle von Missbrauchsdarstel- war, vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu Gesamtwert belief sich auf geschätzt lungen sexualisierter Gewalt an Kindern einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und rund 150.000 Euro. Die logistisch und sowie unerlaubtem Waffen- und Betäu- sechs Monaten verurteilt. Die übrigen personell anspruchsvolle Sicherstellung bungsmittelbesitz, aufgeklärt. Zahlrei- Tatverdächtigen wurden jeweils separat lieferte zahlreiche Ermittlungsansätze, che Beutestücke konnten an die jeweils verfolgt und angeklagt. denen mit hohem Aufwand nachgegan- Geschädigten zurückgeführt werden.
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2.3.12 Vermögens- und
Fälschungsdelikte
Herausragender Fall zu 2.3.12 wurden die Skimmer sowie teils auch
Die Fallzahlen stiegen erneut an, es wur- die Spionagekameras zum Ausspähen den 6.459 Delikte gezählt. Das ist der Im ersten Halbjahr 2023 kam es zu der PIN fest- und sichergestellt. Diese einem signifikanten Anstieg von Skim- offensichtlich schlechte Qualität der Höchstwert der letzten fünf Jahre. Allein ming-Angriffen auf Geldautomaten Skimmer und das frühe Entdecken beim Betrug mit seinen Unterformen reder „Postbank“ und der „Targo-Bank“. der Skimming-Hardware ermöglichte gistrierten wir eine Steigerung von 11,9 Ursache hierfür dürfte der geplante aussichtsreiche Spurensicherungs- %. Die AQ bei den Vermögens- und Fäl- Tausch von nicht fälschungssicheren maßnahmen an der sichergestellten schungsdelikten sank auf 73,9 %. in fälschungssichere Zahlungskar- Hardware, insbesondere im Hinblick ten bis Ende 2023 sein. Im Rahmen auf mögliche DNA-Spuren. U.a. durch des ersten Angriffs eines aktuellen die Auswertung von DNA-Material und Falls wurde festgestellt, dass sich die von Videoaufnahmen konnten letzt- Deep-Insert Skimmer, welche zum lich drei bulgarische Staatsangehörige Auslesen der Zahlungskartendaten als Tatverdächtige ermittelt werden. verwendet werden, beim Ausbau aus Diesen wurden bis jetzt zehn Skimdem Kartenschacht verklemmten. ming-Angriffe in den Stadtgebieten Hierdurch war es den Tätern nicht Nürnberg und Neumarkt nachgewiemöglich, die gespeicherten Daten sen. Es ist jedoch davon auszugehen, auszulesen und Kartendubletten an- dass die Dunkelziffer weitaus höher zufertigen. Nachdem die Geldauto- ist, da entsprechende Skimming-Anmaten Störungen meldeten, wurden griffe erst bekannt werden, nachdem sie von bankeigenen Technikern in es zu unberechtigten Verfügungen ge- Augenschein genommen. Hierbei kommen ist. moc.eboda.kcots
2.3.13 Sachbeschädigung Bestimmungen einen Rückgang um Mit Ausnahme von Heroin ist für alle 10,7 % auf 1.031 Verstöße. Betäubungsmittel ein Anstieg bei den Der positive Trend aus 2022 setzte sich Konsumentendelikten (Besitz) festfort; die Fallzahlen der Sachbeschädi- zustellen. Diese Ermittlungsverfahren gungen nahmen erfreulicherweise wei- 2.3.15 Betäubungsmittel- werden vorrangig durch proaktive terhin ab. Mit insgesamt 3.832 Fällen kriminalität Kontrollen generiert. Schwerpunkte vermelden wir den niedrigsten Stand polizeilicher Aktionen bildeten im Jahr der vergangenen fünf Jahre. Diese Ent- Es wurden 23,6 % mehr Verstöße nach 2023 die „EKO Mauer“ bei der PI Nürnwicklung zeigte sich auch im Bereich dem Betäubungsmittelgesetz fest- berg Mitte sowie eine Razzia der PI der Graffiti-Straftaten, wo ebenfalls ein gestellt, was bedeutet, dass die nun Nürnberg Süd. Rückgang feststellbar war. Die AQ bei gemeldeten 4.353 Delikte den Höchstden Sachbeschädigungen sank auf wert aus den vergangenen fünf Jahren Die höchsten Anstiege in allen Delikts- 28,2 %. darstellen. Die Anzahl der Tatverdächti- bereichen hat Kokain zu verzeichnen. gen stieg von 2.937 auf 3.511. Anzumer- Diese Entwicklung hat sich bereits im ken bleibt jedoch, dass dieser Delikts- Vorjahr abgezeichnet und spiegelt sich 2.3.14 Aufenthaltsgesetz bereich durch proaktives polizeiliches auch in den operativ geführten Ermitt- Kontrollverhalten wesentlich mitbe- lungsverfahren des KFD 4 Nürnberg Entgegen des mittelfränkischen Trends einflusst wird. Die Aufklärungsquote und den Sicherstellungsmengen wider. registrierten wir für Nürnberg bei den blieb mit 95,0 % nahezu auf Vorjahres- So haben sich die allgemeinen Ver- Verstößen gegen ausländerrechtliche niveau. stöße mit Kokain mehr als verdoppelt
| ´ Sachbeschädigungen © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenze web_public/Datenquellen_TopPlus_ 0 1 2 4Kilo | ||||||||
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| ´ Sachbeschädigungen © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenze web_public/Datenquellen_TopPlus_ | (link | und Betäubungsmitt | eldelikt © Bu ntrum.de/ | e (rechts) im öffentlichen | ||||
| ´ ndesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenze web_public/Datenquellen_TopPlus_ | ntrum.de/ Open.pdf | ´ ndesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenze | ntrum.de/ | © Bu | ´ ndesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf | ´ ndesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/ web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf | ||
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5.000 100,0 Rauschgiftdelikte – Stadt Nürnberg
4.500 99,0
4.000 98,0
3.500 97,0
3.000 96,0
lhazllaF % ni QA (62 → 154). Die Handelsdelikte sind bei Methamfetamin. Der starke Anstieg bei Heroin ist in allen Bereichen im Jahr den einfach gelagerten Fällen um 44 % Amfetamin ergibt sich fast ausschließ- 2023 rückläufig. Dieser Trend spiegelt und für die Qualifizierungen bei nicht lich aus den Verstößen wegen Besitzes sich in den Fallzahlen (Konsumengeringer Menge um 23 Fälle auf 38 Er- (+88 %) und bezieht sich auf das Am- tendelikte -10%, Handelsfälle -26%, mittlungsverfahren angestiegen. In der fetaminderivat MDMA in Ecstasy-Ta- Qualifizierungen -63%), den Sicher- Gesamtschau nimmt Kokain aber den- bletten. Der Handel mit Ecstasy-Tab- stellungsmengen und auch der Anzahl noch nur den fünften Platz ein. letten war Hauptgegenstand der oben an Rauschgifttodesfällen wider. Der genannten EKO Mauer und der damit Abwärtstrend bei Verstößen mit NPS- Cannabis bleibt anhand der Fallzahlen verbundenen Kontrollaktionen. Die Produkten (BtMG und NpSG) hat zwar deutlich die am stärksten vertretene Fallzahlen bei Methamfetamin sind, geendet, dennoch bewegen sich die Betäubungsmittelart. Die Konsumen- mit Ausnahme eines leichten Anstiegs insgesamt 149 Fallzahlen auf dem letztendelikte sind hier nochmals um 27 der Konsumentendelikte (232 → 279), ten Platz der Betäubungsmittel. Auf die % auf insgesamt 2.422 Verstöße ge- rückläufig (Handel -12,0 % bzw. -31,0 Thematik NPS wird nachfolgend eingestiegen. Entsprechend weisen auch die %). Hier ist ein direkter Zusammen- gangen. Ermittlungsverfahren für qualifizierte hang mit den gestiegenen Kokainzah- Handelsdelikte ebenfalls einen Anstieg len erkennbar. Das Konsumenten- und Rauschgifttote von 27 % auf. Händlerverhalten hat sich offenkundig Für das Jahr 2023 sind 15 Rauschvon Methamfetamin zu Kokain verla- gifttote – ausschließlich Männer - im Nach Cannabis folgen auf dem zwei- gert. Stadtgebiet Nürnberg bestätigt, darten und dritten Platz Amfetamin und unter acht deutsche Staatsangehörige Stadt Nürnberg -Rauschgiftdelikte
2.500 95,0
2.000 94,0
1.500 93,0
1.000 92,0
500 91,0
90,0
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Delikte gesamt | 4.259 | 3.767 | 3.290 | 3.523 | 4.353 |
| AQ in % | 97,2 | 97,1 | 96,1 | 95,2 | 95,0 |
Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken
Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 5-Jahres-Verlauf | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| männlich weiblich gesamt | männlich weiblich gesamt | männlich weiblich gesamt | männlich weiblich gesamt | männlich weiblich gesamt | ||
| Ansbach | 2 0 2 | 1 0 1 | 2 0 2 | 3 0 3 | 1 1 2 | |
| Erlangen | 1 0 1 | 5 1 6 | 1 0 1 | 2 0 2 | 3 1 4 | |
| Fürth | 5 1 6 | 3 0 3 | 1 2 3 | 2 1 3 | 4 1 5 | |
| Nürnberg | 30 4 34 | 19 4 23 | 21 4 25 | 20 7 27 | 15 0 15 | |
| Schwabach | 2 0 2 | 3 0 3 | 1 0 1 | 1 0 1 | 0 0 0 | |
| Mittelfranken | 40 5 45 | 31 5 36 | 26 6 32 | 28 8 36 | 23 3 26 |
Herausragender Fall zu 2.3.15
Bereits im Sommer 2022 wurden im Rahmen der Durchsuchung einer Wohnung im Nürnberger Westen 25 Kilogramm Marihuana und 30 Gramm Kokain sichergestellt. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen konnte ein 31-jähriger Serbe als Hintermann und Organisator identifiziert werden. Gegen diesen wurde in der Vergangenheit bereits durch das K 44 ermittelt. Er hatte sich aufgrund dessen nach Serbien abgesetzt und wird seitdem mit EU-Haftbefehl gesucht. Mit diesen Erkenntnissen wurde ab Herbst 2022 das Ermittlungsverfahren „Kamion“ mit umfangreichen kriminaltaktischen und operativen Maßnahmen geführt. Der Modus Operandi umfasste bandenähnliche Strukturen mit dem Serben als dezentral agierenden Hauptakteur, der RG- auf frischer Tat bei der Auslieferung von Gruppierung und weitere RG-Abnehmer Lieferungen aus Spanien nach Nürnberg 2,38 Kilogramm Marihuana festgenom- erstreckten sich bis in den Spätsommer organisierte. Vor Ort waren sechs weitere men werden. Im lokalisierten RG-Bunker 2023. Der RG-Bunkerhalter wurde bereits Mittäter bzw. Gehilfen tatbeteiligt, unter und weiteren sieben Wohnungen wurden zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren anderem als RG-Bunkerhalter und RG- 27,59 Kilogramm Marihuana, 10,64 Kilo- und neun Monaten verurteilt. Die weite- Verteiler. Hierbei handelte es sich über- gramm Haschisch, zweistellige Gramm- ren Gerichtsverhandlungen sind für Jahwiegend um serbische Staatsangehörige mengen Kokain und Methamfetamin resbeginn 2024 terminiert. Der 31-jährige im Alter von 28 bis 65 Jahren und einen sowie verschiedene Hieb- und Stichwaf- serbische Haupttäter befindet sich nach 33-jährigen Deutschen. Zum Jahresbe- fen sichergestellt. Darüber hinaus konn- wie vor auf der Flucht. Gegen ihn wurde ginn 2023 konnte einer der örtlichen Tä- ten 23.420 Euro Bargeld beschlagnahmt auf Grundlage des Ermittlungsergebnister, im Rahmen operativer Maßnahmen, werden. Die Ermittlungen gegen die ses ein weiterer EU-Haftbefehl erlassen.
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(besonders tragisch war hierbei der wertungen zur Anzahl der Drogento- Drogentod eines erst 15-Jährigen). Bei Von den 15 im Stadtgebiet aufgefunde- ten lässt regelmäßig Wellenbeweguneinem weiteren Verstorbenen besteht nen Rauschgifttoten hatten zwölf ihren gen erkennen. Die Gründe dafür sind der Verdacht auf eine Ketamin-Into- Wohnsitz in Nürnberg, die anderen drei in der Regel individuell vielschichtig xikation. Zur Bestätigung muss das waren ohne festen Wohnsitz. und nicht monokausal erklärbar. Ein chemisch-toxikologische Gutachten sich über Jahre aufbauender schlechabgewartet werden. Im Vergleich zum In 14 Fällen ordnete die Staatsanwalt- ter körperlicher Allgemeinzustand, Vorjahr mit 27 RG-Toten sank die Zahl schaft Nürnberg-Fürth ein chemisch- Mehrfachintoxikationen bzw. auf dem um 45 %. toxikologisches Gutachten durch die „Markt“ wechselnde Wirkstoffkonzen- Rechtsmedizin Erlangen an. In einem trationen etc. sind mögliche Gründe Die Verstorbenen waren zwischen 15 Fall wäre ein Gutachten aufgrund des für diese z.T. starken Schwankungen im und 60 Jahre alt. Jeweils zwei Perso- langen Krankenhausaufenthaltes vor Mehrjahresvergleich. Die rückläufigen nen hatten die ukrainische und irani- dem Tod nicht mehr aussagekräftig ge- Fallzahlen bei Heroinverstößen zeigen sche und je eine Person die türkische, wesen. aber dennoch Auswirkung auf die RGbosnische und russische Staatsange- Toten im Jahr 2023. hörigkeit. Acht der Verstorbenen waren Eine Heroinüberdosierung ist nach wie bereits zuvor polizeilich aufgrund von vor die häufigste Todesursache (11). Verstößen nach dem Betäubungsmit- In zwei Fällen war Oxycodon, in einem 2.3.16 Gewaltkriminalität telgesetz auffällig. Fall Methamfetamin und in einem weiteren Fall Morphin todesursächlich. Die Gewaltkriminalität stieg auf 1.727 Ein Toter wurde im öffentlichen Raum Delikte und befindet sich damit an- (Hauptbahnhof) aufgefunden. Die mehrjährigen statistischen Aus- nähernd wieder auf dem Niveau der moc.eboda.kcots
Vorcoronajahre. Die AQ konnte um 1,5 Die PKS-Fallzahlen der Cybercrime im Bei der PMK mit dem Merker „Auslän- Prozentpunkte auf 80,9 % gesteigert engeren Sinne (Summenschlüssel Cy- dische Ideologie“ ist ein minimaler werden. bercrime, ohne Auslandstaten) sind Anstieg von 29 auf 32 Straftaten zu verim Jahr 2023 in Nürnberg im Vergleich zeichnen gewesen. Von den erfassten 1.727 Delikten der zum Vorjahr um 13,4 % gesunken. Wür- Gewaltkriminalität ereigneten sich 998 den die Daten der Auslandsstatistik mit Ein Rückgang von 124 auf 104 Delikte im öffentlichen Raum (57,8 %). einfließen (wobei dies im Bereich der war im Bereich der PMK mit dem Merker Cybercrime aufgrund des „grenzen- „Sonstige Zuordnung“ festzustellen. losen“ Raumes im Internet ein erheb-
2.3.17 Straßenkriminalität licher Aspekt ist), müsste von deutlich
höheren Fallzahlen sowie einer pro- Hasskriminalität Bei der Straßenkriminalität verzeichne- zentualen Steigerung ausgegangen „Hatespeech“ verbreitet sich in den ten wir einen leichten Rückgang um 1,6 werden. letzten Jahren immer stärker, vor allem % auf jetzt 6.567 Delikte. Dies bedeutet im Internet. Sollten Artikel bzw. Beiträden zweitniedrigsten Wert der vergan- Für die Bearbeitung der Fälle mit Tat- ge im Internet eigentlich zum gegengenen zehn Jahre. Die AQ ging um 1,9 mittel Internet im Betrugsbereich (E- seitigen Gedankenaustausch und als Prozentpunkte auf 24,5 % zurück. Commerce) ist in Nürnberg überwie- Diskussionsgrundlage im öffentlichen gend das Kommissariat 25 zuständig. Diskurs dienen, werden diese immer mehr als Rechtfertigung missbraucht, 2.3.18 Cybercrime und Die Fallzahlen der mit dem Tatmittel um seine eigene, z.T. hasserfüllte An- Straftaten Tatmittel Internet Internet begangenen Straftaten sanken sicht in der Öffentlichkeit zu verbreiten. zum ersten Mal in den vergangenen Diese Hasskommentare treffen v.a. In Nürnberg wurde im Jahr 2021 das fünf Jahren. Wir messen mit insgesamt Menschen aufgrund deren Hautfarbe, Kriminalfachdezernat (KFD) 5 als 1.276 Delikten 3,6 % weniger als im Vor- Geschlecht, politischer Einstellung, Dienststelle zur Bekämpfung der Cy- jahr. Glaubensrichtung oder auch sexueller bercrime neu eingerichtet. Es ist zu- Orientierung. ständig für die Bearbeitung von Fällen der Cybercrime im engeren Sinne für 2.3.19 Politisch motivierte Das Phänomen „Hatespeech“ ist seit den Stadtbereich Nürnberg. Darüber Kriminalität (PMK) vielen Jahren bekannt. Mit der hohen hinaus ist das KFD 5 Nürnberg mittel- Reichweite virtueller sozialer Netzwerfrankenweit zuständig für Digitale Fo- Die Gesamtzahl der politisch motivier- ke und Messengerdienste wird klar, rensik sowie mit Einzelfallzuweisung ten Straftaten im Zuständigkeitsbereich dass dieses Problem aktiv und entauch für die Bearbeitung von herausra- des Kriminalfachdezernates 1 in Nürn- schlossen angegangen werden muss. genden Ermittlungsverfahren aus den berg stieg im Jahr 2023 von 358 auf Aufgrund inzwischen niederschwelli- Bereichen Ansbach, Erlangen, Fürth 418, also um 16,8 %. Ausschlaggebend ger und medienbruchfreier digitaler und Schwabach. hierfür sind nahezu ausschließlich die Übermittlungswege sind Geschädigte Steigerungen bei der PMK-Links und inzwischen eher bereit, Anzeige zu er- Das KFD 5 Nürnberg deckt mittelfran- PMK-Rechts. statten und nicht nur individuell eine kenweit Themenfelder im Bereich Löschung inkriminierter Inhalte bei Cybercrime ab, die einer erheblichen Die Straftaten im Phänomenbereich den Telemedienbetreibern zu veran- Professionalisierung bezüglich Wissen, PMK-Links stiegen von 99 auf 130, im lassen. So darf sich niemand mehr Erfahrung und Ausstattung bedürfen Bereich PMK-Rechts von 106 auf 152. sicher sein, dass er als „Hater“ in der und gewährleistet dadurch die ergän- Anonymität des digitalen Raums abzende Unterstützung der Fachdienst- tauchen und dort ungestraft weiterhin stellen bei der Bearbeitung von „Digita- Hassparolen verbreiten kann! len Spuren“. Auch in Nürnberg wurde eine Vielzahl Beim KFD 5 Nürnberg sind beispiels- solcher Fälle angezeigt und bearbeitet. weise IT-Kriminalisten tätig, die sich im Die Anzeigen erfolgen entweder durch Bereich Kryptowährung spezialisiert NGO, wie bspw. die „Meldestelle rehaben. Mit spezieller Analyse-Software spect!“, die gezielt nach solchen Hasskönnen die IT-Spezialisten den Geld- kommentaren im Netz suchen, oder fluss der virtuellen Währung nachver- auch durch die Geschädigten selbst folgen und Ermittlungsansätze gene- sowie durch unbeteiligte Personen, die rieren. solche Kommentare zufällig im Netz entdecken. moc.eboda.kcots
- nenialasevoret
:otoflobmyS
Politisch motivierte Kriminalität – Stadt Nürnberg
| 600 500 400 300 200 100 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 PMK-Links 55 162 138 143 138 86 137 95 99 130 PMK-Rechts 89 109 175 174 112 156 165 138 106 152 PMK-Al 52 20 29 11 75 68 23 8 29 32 PMK-SZ 21 13 23 27 28 54 115 359 124 104 Gesamt 217 304 365 355 353 364 440 600 358 418 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||
| PMK-Links | 55 | 162 | 138 | 143 | 138 | 86 | 137 | 95 | 99 | 130 | |
| PMK-Rechts | 89 | 109 | 175 | 174 | 112 | 156 | 165 | 138 | 106 | 152 | |
| PMK-Al | 52 | 20 | 29 | 11 | 75 | 68 | 23 | 8 | 29 | 32 | |
| PMK-SZ | 21 | 13 | 23 | 27 | 28 | 54 | 115 | 359 | 124 | 104 | |
| Gesamt | 217 | 304 | 365 | 355 | 353 | 364 | 440 | 600 | 358 | 418 |
Herausragender Fall zu 2.3.19 wurde bereits im Vorfeld in den sozialen
Medien angekündigt und war Teil der Im Jahr 2023 kam es zu insgesamt 15 zeitlich versetzten, bundesweiten Groß- Straßenblockaden sowie zu zwei Sach- aktion „110 für Bayern“. Sie beinhaltete beschädigungsaktionen im Stadtgebiet zahlreiche Aktionen in ganz Bayern, u.a. Nürnberg durch Klimaaktivisten der in Bamberg, Bayreuth, Nürnberg, Würz- „Letzte Generation“ (LG). Insgesamt wur- burg, Regensburg und München. Ein den 23 Ermittlungsverfahren gegen 101 Großteil der Aktivisten reiste hierzu aus Aktivisten der LG eingeleitet. Überwie- anderen Bundesländern und darüber gend handelte es sich hierbei um Straf- hinaus an. Wie bereits im Vorjahr ist erverfahren wegen Nötigung, gefährlichen kennbar, dass die Vereinigung LG und Eingriffs in den Straßenverkehr, Verstöße weitere Gruppierungen untereinander gegen das Bayer. Versammlungsgesetz bundesweit sehr gut vernetzt sind und sowie Sachbeschädigung. Der Höhe- sich zunehmend besser informieren und punkt war am 17. und 18. August mit organisieren. Sowohl die Qualität als insgesamt sieben durchgeführten Stra- auch die Quantität der Aktionen haben ßenblockaden. Hierbei wurden gegen 63 2023 deutlich zugenommen. Die Grup- Personen der LG Ermittlungsverfahren pierung kündigte in den sozialen Medien eingeleitet. Diese konzertierte Aktion bereits Aktionen für 2024 an. moc.eboda.kcots
- araK
:otoflobmyS
2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth
Sicherste Großstadt Bayern in 2023
6.156 Häufigkeitszahl 4.684 Straftaten Aufklärungsquote 68,5 %
- saerdnA
:otoF Stadt Fürth
131.433
Einwohner
Bevölkerungsdichte
2.075
Einwohner je km2
21,8 %
Straftaten - Stadt Fürth
Ausländeranteil
8.000 Straftaten – Stadt Fürth 7.000 6.156 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000
63,35 km²
Fläche
Zuständige Polizeidienststellen:
PI Fürth KPI Fürth VPI Fürth 3202.21.13 :dnatS
AQ – StadtA FQü Srttahdt Fürth HZ – StadtH FZü Srttahdt Fürth
Jahr AQ in %
2023 68,5
Jahr HZ
2023 4.684
2022 66,6 2022 3.982 2021 72,2 2021 3.899 2020 65,9 2020 4.136 2019 68,8 2019 4.221
In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl 1,9 Prozentpunkte auf 68,5 % gesteider Straftaten im Jahr 2023 nicht unwe- gert werden. Die Häufigkeitszahl (HZ) sentlich von 5.142 auf 6.156 gestiegen, als Gradmesser für die Kriminalitätsbewas einen Anstieg um 19,7 % bedeutet. lastung einer Kommune stieg auf 4.684. Es handelt sich um den zweithöchsten Dieser Wert ist der niedrigste in Bayern Wert seit 2014. Fallzahlensteigerungen und sichert der Stadt Fürth auch im waren in nahezu allen Deliktsbereichen Jahr 2023 erneut und mit Abstand das festzustellen. Gleichzeitig konnte aller- Prädikat „sicherste Großstadt“ (über dings die Aufklärungsquote (AQ) um 100.000 Einwohner) in Bayern. moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche
Wir registrierten sieben Fälle von Straf- Herausragender Fall (1) – Streit. Beide Kontrahenten gingen zu taten gegen das Leben. Das sind fünf Stadt Fürth Boden. Einer von ihnen blockierte den Fälle weniger als im Vorjahr. Darunter Kopf seines Gegners zwischen den Knivier Morde und ein Totschlagsdelikt. Vor einer Gaststätte in Fürth versam- en und schlug mit Fäusten auf ihn ein. melten sich am 06.08.2023, gegen 05:15 Ein weiterer Gast ging dazwischen und Alle Straftaten gegen das Leben konn- Uhr, einige Personen, da die Wirtin die trennte die Streitenden. Der Verprüten von der Fürther Kriminalpolizei auf- Bar schließen wollte. Aus unerklärli- gelte erlitt schwere Verletzungen, dargeklärt werden. chen Gründen entwickelte sich unter unter einen Schädelbruch. Die Ermittzwei Beteiligten ein handgreiflicher lungen sind inzwischen abgeschlossen Bei den Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung wurde ein Anstieg
der Fallzahlen gemessen. Die AQ sank leicht auf 90,4 %. Anstiege verzeichneten wir insbesondere bei der Verge- sichts des wachsenden Problems der Einen Anstieg gab es bei den Vermöwaltigung, der sexuellen Belästigung Delinquenz unter Schülern ist vorge- gens- und Fälschungsdelikten. Vor alsowie der Missbrauchsdarstellung sehen, Präventionsmaßnahmen an lem beim Betrug mit all seinen Untersexualisierter Gewalt an Kindern. Für Schulen auszuweiten. Hierbei wird arten aber auch bei der Cybercrime im diesen Bereich ist jedoch anzumerken, eine weitere verstärkte Zusammen- engeren Sinne waren mehr Delikte als dass aufgrund der neuen technischen arbeit zwischen der Polizei, dem Ju- im Vorjahr zur PKS gemeldet worden. Möglichkeiten zur Ermittlungsarbeit gendamt der Stadt Fürth, den Schulsomehr Fälle bekannt werden und es sich zialarbeitern und den Schulleitungen Zu Fallzahlensteigerungen kam es zusomit auch um eine Aufhellung des angestrebt. dem bei den Sachbeschädigungen Dunkelfeldes handelt. In Bezug auf die und den Graffitistraftaten. Jedoch wasexuelle Belästigung ist zu erwähnen, Auch bei den Diebstahlsdelikten wur- ren in diesen Bereichen im Vorjahr die dass es im Wiesengrund zu einer Serie den in nahezu allen Bereichen mehr niedrigsten Zahlen der vergangenen von sexueller Belästigung/Nötigung/ Delikte zur PKS gemeldet. Sowohl zehn Jahre vermeldet worden, sodass Beleidigung kam, bei der sich ein noch beim einfachen als auch beim schwe- sich die aktuellen Zahlen nun wieder immer unbekannter Täter in 13 Fällen ren Diebstahl ergab sich ein Fünfjah- „eingemittelt“ haben. In Stadeln und in unsittlicher Weise seinen weiblichen reshoch. Insbesondere war ein signi- im Stadtteil Hardhöhe kam es zu zwei Opfern näherte. fikanter Anstieg beim Ladendiebstahl Serien von Sachbeschädigungen an festzustellen. Kfz, bei denen insgesamt 72 Fahrzeuge Ebenso stiegen die Zahlen der Roh- beschädigt worden waren.
heitsdelikte, hierunter vor allem Erfreulich zeigen sich die Zahlen beim
Körperverletzungen, auf ein Fünfjah- Wohnraumeinbruchdiebstahl (WED); Die Verstöße nach dem Betäubungsreshoch. Beobachtet wurde eine ge- hier wurde mit 44 Delikten der zweit- mittelgesetz gingen leicht zurück. stiegene Gewaltbereitschaft von Schü- niedrigste Wert der vergangenen fünf lerinnen und Schülern an Schulen. Es Jahre gemessen, und dies bei einer Bei der Gewaltkriminalität war erwurden 2023 mit 44 Fällen doppelt so hervorragenden, überdurchschnittlich neut ein Anstieg zu verzeichnen. Die viele gemeldet wie im Vorjahr. Ange- hohen Aufklärungsquote von 52,3 %. gemeldeten 250 Delikte bedeuten den zweithöchsten Wert der letzten zehn Jahre. Die AQ befindet sich mit 85,6 % aber immer noch auf einem hohen Niveau.
Herausragender Fall (2) – tenautomaten durchgeführt. Hieraus
Stadt Fürth ergaben sich weitere 60 Delikte wegen
Mit 1.131 Delikten im Summenschlüs- Computerbetrugs. Alle drei Tatversel der Straßenkriminalität (Strafta- Aufgrund intensiver Ermittlungen dächtigen sitzen derzeit in Untersuten im öffentlichen Raum) war auch konnte eine dreiköpfige Diebesbande chungshaft. Es handelt sich hierbei aus Rumänien identifiziert werden, um zwei Frauen und einen Mann im hier ein Anstieg festzustellen, was u.a. die im Tatzeitraum von Juli bis De- Alter von 27 bis 44 Jahren. Die drei in mit den bereits erwähnten Anstiegen zember 2023 insgesamt 28 Taschen- U-Haft befindlichen Personen kom- der Graffitistraftaten und Sexualdelikdiebstähle, überwiegend zum Nach- men auch in anderen Bundesländern ten im Wiesengrund korrespondiert. teil älterer Menschen, begangen hatte. für derartige Delikte als Täter infrage. Im Anschluss wurden mit erbeuteten Hierzu laufen die Ermittlungen auf Bei den Straftaten mit dem Tatmittel Debit-Karten Abhebungen an Geld- Hochtouren.
Internet kam es zu einem Anstieg auf
automaten sowie Einkäufe an Zigaretaktuell 285 Delikten und somit zu einem Fünfjahreshöchstwert.
Herausragender Fall (3) – Opfer übergab daraufhin eine geringe
Stadt Fürth Menge Bargeld. Der Täter ergriff sodann
die Flucht. Im Rahmen der Fahndungs- Am 08.05.2023, gegen 14:10 Uhr, betrat maßnahmen konnte der Beschuldigte ein 32-jähriger Mann eine Spielhalle in in einem Verbrauchermarkt angetroffen der Fürther Südstadt und ging die Mit- und festgenommen werden. Zum Zeitarbeiterin hinter dem Tresen an. Er be- punkt der Tat stand er unter Alkoholeindrohte die Geschädigte mit einem Mes- fluss. Der Beschuldigte wurde letztlich ser, indem er es ihr an den Oberkörper wegen schwerer räuberischer Erpreshielt und mit der Spitze leicht zustach. sung zu vier Jahren Freiheitsstrafe ver- Hierbei forderte der Täter Bargeld. Das urteilt. moc.eboda.kcots
- trAigiD-KA
:otoflobmyS
PKS-Entwicklung Stadt Fürth
PKS-Entwicklung – Stadt Fürth
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 5.447 | 5.361 | 5.050 | 5.183 | 6.184 | 1001 | 19,3% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 5.392 | 5.314 | 4.999 | 5.142 | 6.156 | 1014 | 19,7% | |
| AQ von 890000 | 68,8 | 65,9 | 72,2 | 66,6 | 68,5 | 1,9 | ||
| Mord | 1 | 0 | 2 | 2 | 4 | 2 | 100,0% | |
| Totschlag | 2 | 1 | 7 | 8 | 1 | -7 | -87,5% | |
| Sexualdelikte | 75 | 89 | 103 | 128 | 166 | 38 | 29,7% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 14 | 8 | 8 | 17 | 19 | 2 | 11,8% | |
| sexuelle Belästigung | 14 | 15 | 12 | 19 | 23 | 4 | 21,1% | |
| exhibitionistische Handlungen | 13 | 7 | 7 | 10 | 10 | 0 | 0,0% | |
| Kinderpornographie gesamt | 10 | 21 | 51 | 49 | 80 | 31 | 63,3% | |
| Rohheitsdelikte | 751 | 809 | 640 | 867 | 1.097 | 230 | 26,5% | |
| Raub | 27 | 39 | 36 | 34 | 33 | -1 | -2,9% | |
| Straßenraub | 5 | 8 | 6 | 2 | 2 | 0 | 0,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 575 | 615 | 461 | 646 | 806 | 160 | 24,8% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 39 | 47 | 36 | 44 | 50 | 6 | 13,6% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 1.661 | 1.660 | 1.614 | 1.681 | 2.062 | 381 | 22,7% | |
| einfacher Diebstahl | 1.017 | 967 | 976 | 1.103 | 1.365 | 262 | 23,8% | |
| schwerer Diebstahl | 644 | 693 | 638 | 578 | 697 | 119 | 20,6% | |
| Wohnungseinbruch | 58 | 72 | 25 | 53 | 44 | -9 | -17,0% | |
| Ladendiebstahl | 366 | 361 | 381 | 429 | 661 | 232 | 54,1% | |
| Taschendiebstahl | 33 | 21 | 20 | 33 | 37 | 4 | 12,1% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 50 | 52 | 30 | 56 | 67 | 11 | 19,6% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 13 | 14 | 17 | 18 | 19 | 1 | 5,6% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 5 | 4 | 7 | 19 | 33 | 14 | 73,7% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 319 | 416 | 265 | 313 | 386 | 73 | 23,3% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 957 | 732 | 869 | 800 | 896 | 96 | 12,0% | |
| Betrug | 712 | 560 | 581 | 528 | 673 | 145 | 27,5% | |
| Cybercrime | 81 | 71 | 82 | 92 | 107 | 15 | 16,3% | |
| Sachbeschädigung | 707 | 831 | 599 | 577 | 767 | 190 | 32,9% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 57 | 101 | 106 | 42 | 94 | 52 | 123,8% | |
| Rauschgiftdelikte | 586 | 517 | 520 | 418 | 409 | -9 | -2,2% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 355 | 300 | 302 | 256 | 245 | -11 | -4,3% | |
| Straßenkriminalität | 987 | 1.223 | 839 | 907 | 1.131 | 224 | 24,7% | |
| AufenthG | 55 | 47 | 51 | 41 | 28 | -13 | -31,7% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 124 | 142 | 228 | 216 | 285 | 69 | 31,9% |
2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen
6.409 Häufigkeitszahl 5.498 Straftaten Aufklärungsquote 65,2 %
- 99eixo
:otoF Stadt Erlangen
116.562
Einwohner
Bevölkerungsdichte
1.515
Einwohner je km2
22,7 %
Straftaten - Stadt Erlangen
Ausländeranteil
S8t.r0a0ft0aten – Stadt Erlangen 7.000 6.409 6.049 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000
76,96 km²
Fläche
5.293 5.101
Zuständige Polizeidienststellen:
PI Erlangen-Stadt KPI Erlangen VPI Erlangen 3202.21.13 :dnatS
AQ – Stadt Erlangen HZ – Stadt Erlangen AQ Stadt Erlangen HZ Stadt Erlangen
Jahr AQ in %
2023 65,2
Jahr HZ
2023 5.498
2022 64,3 2022 5.189 2021 65,8 2021 4.539 2020 65,5 2020 4.704 2019 64,3 2019 5.403
Im Jahr 2023 meldeten wir 6.409 De- als vergleichender Gradmesser für die likte zur PKS, ein Anstieg um 9,0 %. Die Kriminalitätsbelastung stieg um 6,0 %
Aufklärungsquote (AQ) konnte um auf den Wert von 5.498. Es handelt sich
0,9 Prozentpunkte auf 65,2 % gestei- um die zweitniedrigste HZ aller bayerigert werden. Die Häufigkeitszahl (HZ) schen Großstädte. moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche
In Erlangen registrierten wir vier Straf- Herausragender Fall (1) – siv in den Schritt, dass einzelne Taten taten gegen das Leben, darunter ei- Stadt Erlangen als Vergewaltigung eingestuft wurden. nen Mord und zwei Totschlagsdelikte, Nach umfangreichen Ermittlungs- Serie von Sexualdelikten in Erlangen: und Fahndungsmaßnahmen der die alle durch die KPI Erlangen aufge- Seit Anfang April 2023 kam es in Er- dazu bei der KPI Erlangen eingerichklärt werden konnten. langen zu einer Serie von zwölf sexuell teten Arbeitsgruppe „Frühling“ konnmotivierten Übergriffen auf Frauen, te schließlich ein 34-jähriger Erlanger Die Straftaten gegen die sexuelle die im Bereich des Wiesengrundes als Täter ermittelt werden. Gegen den
Selbstbestimmung stiegen insgesamt
unterwegs waren. Der Täter näherte Mann wurde Haftbefehl u.a. wegen auf 203 Delikte an, was den Höchst- sich den Frauen auf seinem Fahrrad Vergewaltigung, sexueller Nötigung stand im Zehnjahresvergleich bedeu- von hinten und griff seinen Opfern erlassen. Er ist derzeit in einer psychtet. Die AQ konnte auf 80,3 % gesteigert brutal an die Brüste oder derart mas- iatrischen Einrichtung untergebracht. werden. Der stärkste Anstieg mit 48,5 % war bei der Missbrauchsdarstellung sexualisierter Gewalt an Kindern gegeben. Für diesen Bereich ist jedoch reichen des einfachen und schweren gemeldet. Anzumerken ist jedoch, dass anzumerken, dass aufgrund der neuen Diebstahls zu Fallzahlensteigerungen, in diesem Bereich die Fallzahlen durch technischen Möglichkeiten zur Ermitt- insbesondere bei den Laden-, Fahrrad- proaktives polizeiliches Kontrollverhallungsarbeit mehr Fälle bekannt wer- sowie Kfz- und Kraftraddiebstählen. ten wesentlich mitbeeinflusst werden. den und es sich somit auch um eine Mit 40 Fällen des Wohnungseinbruchs Aufhellung des Dunkelfeldes handelt. wurden fünf mehr zur PKS gemeldet als Wurde im vergangenen Jahr noch Erfreuliche Rückgänge wurden bei der im Vorjahr. eine signifikante Steigerung im Sum- Vergewaltigung und den exhibitionisti- menschlüssel der Gewaltkriminalität schen Handlungen festgestellt. Einen Anstieg gab es auch bei den Ver- gemeldet, so wurden im Berichtszeitmögens- und Fälschungsdelikten, vor raum wieder weniger Fälle verzeichnet. Einen leichten Rückgang verzeichne- allem beim Betrug mit all seinen Unter- Auch die AQ konnte gesteigert werden ten wir im Bereich der Rohheitsdelikte arten. und lag bei 83,1 %. mit einer weiterhin hohen AQ von 91,1 %. Ausschlaggebend für den Fallzah- Der positive Trend bei den Sachbe- Die Straftaten aus dem Summenschlüslenrückgang waren größtenteils die schädigungen setzt sich fort; hier wur- sel der Straßenkriminalität befanden niedrigeren Zahlen im Bereich der Kör- den – vor allem im Bereich der Graf- sich nahezu auf Vorjahresniveau. perverletzungsdelikte. Lediglich beim fiti-Straftaten – wieder weniger Fälle Raub war ein minimaler Anstieg zu ver- verzeichnet. Eine nicht unwesentliche Steigerung zeichnen. der Straftaten unter Nutzung des Tat- Verstöße gegen das Betäubungsmit- mittels Internet war bei diesem Phä- Ein erneuter Fünfjahreshöchstwert telgesetz blieben im Vergleich zum Vor- nomenbereich feststellbar. Die 215 wurde bei den Eigentumsdelikten jahr nahezu konstant. Es wurden mini- gemeldeten Fälle bedeuten den Fünfgemeldet. Es kam in nahezu allen Be- mal mehr Rauschgiftdelikte an die PKS jahreshöchstwert.
Herausragender Fall (2) – Schlüssel für diesen herauszugeben. Es
Stadt Erlangen wurde letztlich der Tresorschlüssel her-
ausgegeben und die Täter konnten so an Schwerer Raub in einem Einfamilienaus: den darin befindlichen Bargeldbestand Am Samstag, 04.11.23, gegen 21:50 Uhr, gelangen. Die Geschädigten wurden drangen drei männliche unbekannte durch die Täter in das Schlafzimmer ver- Täter in das Einfamilienhaus der Geschä- bracht und ermahnt, nicht die Polizei zu digten ein. Das ältere Ehepaar befand verständigen. Weiterhin wurden offensich zu diesem Zeitpunkt im Wohnzim- sichtlich herumliegende Telefone entmer. Die unbekannten Täter forderten wendet. Die Täter konnten unerkannt von den Geschädigten „Geld“. Durch die flüchten. Die Geschädigten wurden bei Täter wurde das gesamte Haus nach aufgefunden. Nachdem es nicht gelang, dem Überfall nicht verletzt. Die Ermitt- Wertgegenständen durchsucht. Im Keller diesen aus der Wand zu stemmen, wur- lungen und Spurenauswertungen dauwurde ein versteckt eingebauter Tresor den die Geschädigten aufgefordert, die ern noch an. moc.eboda.kcots
- acirfA
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Herausragender Fall (3) – festgenommen werden. Ein Haftbefehl weiteren Raubüberfall auf ein Lotto/ Stadt Erlangen wurde erlassen und der Beschuldigte Toto-Geschäft im Osten Erlangens als wurde diesmal in die JVA Nürnberg ver- Beschuldigter geführt. Aufgrund einer Bewaffnete Raubüberfälle in Erlangen: bracht. Da seit Oktober 2022 eine Häu- Zeugenaussage zum schweren Raub auf Am 09.06.2023 fand ein bewaffneter fung von Raubüberfällen, insbesondere die SB-Tankstelle vom 12.07.2023 muss- Raubüberfall (der Täter trug eine Schuss- auf Lotto-/Toto-Geschäfte und Tankstel- te von einem zweiten Täter ausgegangen waffe) auf einen Schreibwarenladen in len im Bereich Erlangen, festgestellt wer- werden. Im Zuge der polizeilichen Er- Erlangen statt. Während der Fahndungs- den musste, wurde zur fallübergreifen- mittlungen, u.a. durch kriminaltaktische maßnahmen konnte der 17-jährige Tat- den Aufklärung bei der KPI Erlangen die Maßnahmen wie Auswertungen von Viverdächtige festgenommen werden. Es „AG Lotto“ gegründet. Im Rahmen der deoaufzeichnungen, Wohnungsdurchsuwurde Haftantrag gestellt. Im Rahmen polizeilichen Ermittlungen konnten dem chungen und Auswertungen der sicherder Vorführung zeigte sich der Festge- 17-Jährigen, insbesondere auch durch gestellten Mobiltelefone, konnte einem nommene geständig, weshalb der Haft- die Auswertung gesicherter DNA-Spuren, weiteren 15-Jährigen die Mittäterschaft befehl außer Vollzug gesetzt wurde. Am zwei Einbrüche in Schulen in Erlangen der zwei erstgenannten Raubüberfälle 12.07.2023 wurde ein weiterer Raubüber- und Spardorf, eine Sachbeschädigung und auch an dem schweren Raub auf fall (unter Verwendung eines Teleskop- im Impfzentrum Erlangen und ein wei- ein Lotto/Toto-Geschäft zugeordnet werschlagstockes) auf eine SB-Tankstelle in terer Raubüberfall auf einen Schreibwa- den. Die Überfälle wurden jeweils unter Erlangen begangen. Auch hier konnte renladen nachgewiesen werden. Ebenso Vorhalt eines Teleskopschlagstockes, der 17-Jährige aufgrund Videoaufzeich- wird er bei einem Raubüberfall auf eine eines Messers bzw. einer Schusswaffe nungen als Täter identifiziert und erneut OMV-Tankstelle Erlangen und bei einem begangen.
Herausragender Fall (4) – anschließender kriminaltaktischer Maß-
Stadt Erlangen nahmen richtete sich der Tatverdacht
zunächst gegen die zwei Haupttäter. Im Bayernweite Serie von Automatenauf- Rahmen operativer Maßnahmen konnbrüchen auf Bauernhöfen: In der Zeit von ten die beiden in Freilassing aufgrund er- Freitag, 30.12.2022, 15:00 Uhr, bis Freitag, lassener Haftbefehle festgenommen und 13.01.2023, 12:00 Uhr, wurden mittelfran- inhaftiert werden. Durch die Auswertung kenweit insgesamt elf Fälle von Automa- der sichergestellten Mobiltelefone konntenaufbrüchen in Hofläden (überwiegend ten der 48-Jährige und der 27-Jährige als sogenannte Milchtankstellen) bekannt. Mittäter ermittelt werden. Erlassene Haft- Die zentrale Sachbearbeitung der Fälle befehle seitens der Staatsanwaltschaft wurde von der KPI Erlangen unter Errich- Erlangen führten auch hier zu Festnahtung der „AG Hofladen“ übernommen. men der beiden Mittäter mit anschlie- Die zwei Haupttäter, ein 23 Jahre altes ßender Inhaftierung. Aufgrund der poli- Pärchen, brachen bzw. hebelten jeweils zeilichen Ermittlungen konnten den vier die Automaten der Hofläden auf. Als Tätern bayernweit Einbrüche in Hofläden Mittäter fungierten ein 48-jähriger Öster- nachgewiesen werden. Zudem auch Einreicher oder der 27-jährige Bruder der brüche in Hofläden in Hessen, Nordrhein- Haupttäterin. U.a. nach der Auswertung westfalen, Niedersachen, Rheinlandvorhandener Videoaufzeichnungen und Pfalz und Baden-Württemberg.
- 84htd
:otoflobmyS
Herausragender Fall (5) – Bayern hergestellt werden. Im Folgenden gefunden werden. Hier entstand ein Ver- Stadt Erlangen wurden Finanzermittlungen und krimi- mögensschaden von über 150.000 Euro. naltaktische Maßnahmen durchgeführt. Es konnten zudem Vermögenswerte in Ca. 2.000 Betrugsstraftaten mit schät- Am 23.03.2023 erfolgte nach weiteren Höhe von über 500.000 Euro sichergezungsweise deutschlandweit 1,7 Millio- intensiven Ermittlungen die Festnahme stellt werden. Die bayerischen Verfahren nen Euro Vermögensschaden geklärt: Im des Beschuldigten in Nordrhein-Westfa- wurden von der hiesigen Staatsanwalt- Rahmen routinemäßiger Ermittlungen len. Durch die Sichtung eines zunächst schaft beigezogen und im Dezember wegen Warenbetruges konnten über mittels Verschlüsselungssoftware ge- 2023 beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein verwendetes E-Mailkonto und ein sicherten Laptops konnten im weiteren angeklagt. Die außerbayerischen Fälle Geldwäschekonto zunächst Zusammen- Verlauf Beweismittel für die Tatbeteili- werden von der Generalstaatsanwalthänge zwischen 35 offenen und bereits gung des Beschuldigten an mehr als 270 schaft Köln übernommen und dort anabgeschlossenen Betrugsverfahren in Betrugsstraftaten alleine in Bayern auf- geklagt. moc.eboda.kcots
Herausragender Fall (6) – Flucht am Bahnhof Regensburg über die
Stadt Erlangen Gleisanlagen. Die 25-Jährige wurde fest-
genommen. Das Crystal wurde sicherge- Ende Dezember 2022 wurde durch ver- stellt. Gegen beide erging Haftbefehl. Der deckte Hinweise bekannt, dass ein 24-Jährige war bis zum 04.04.2023 auf 24-Jähriger aus Erlangen eine Rausch- der Flucht. Zu dieser Zeit konnte er durch giftbeschaffungsfahrt unternehmen soll. kriminaltaktische Maßnahmen in einer Durch kriminaltaktische Maßnahmen Wohnung in Nürnberg lokalisiert werkonnte der Tatverdächtige zusammen den. Da ein Bewaffnungshinweis vorlag, mit seiner 25-jährigen Mittäterin (eben- wurde er durch Spezialeinheiten festgefalls aus Erlangen) in Regensburg nach nommen. Der Beschuldigte leistete daeiner vermeintlichen Rauschgiftüber- bei massiven Widerstand und verletzte nahme mit 300 Gramm „Crystal“ kont- zwei Beamte leicht. Bei ihm wurden gerolliert werden. Dem 24-Jährigen gelang fälschte Ausweispapiere und 73 Gramm eine spektakuläre und lebensgefährliche Marihuana sichergestellt. moc.eboda.kcots
- apiryhsxela
:otoflobmyS
| PKS-Entwicklung Stadt Erlangen PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 6.149 | 5.398 | 5.286 | 6.098 | 6.536 | 438 | 7,2% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 6.049 | 5.293 | 5.101 | 5.879 | 6.409 | 530 | 9,0% | |
| AQ von 890000 | 64,3 | 65,5 | 65,8 | 64,3 | 65,2 | 0,9 | ||
| Mord | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0,0% | |
| Totschlag | 2 | 1 | 0 | 0 | 2 | 2 | 100,0% | |
| Sexualdelikte | 106 | 85 | 116 | 149 | 203 | 54 | 36,2% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 13 | 18 | 20 | 20 | 10 | -10 | -50,0% | |
| sexuelle Belästigung | 37 | 13 | 19 | 31 | 30 | -1 | -3,2% | |
| exhibitionistische Handlungen | 14 | 24 | 4 | 31 | 19 | -12 | -38,7% | |
| Kinderpornographie gesamt | 6 | 5 | 38 | 33 | 49 | 16 | 48,5% | |
| Rohheitsdelikte | 878 | 792 | 705 | 918 | 889 | -29 | -3,2% | |
| Raub | 27 | 22 | 26 | 31 | 34 | 3 | 9,7% | |
| Straßenraub | 2 | 5 | 4 | 4 | 4 | 0 | 0,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 677 | 600 | 467 | 698 | 630 | -68 | -9,7% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 48 | 37 | 31 | 64 | 52 | -12 | -18,8% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 2.149 | 1.931 | 1.684 | 2.315 | 2.695 | 380 | 16,4% | |
| einfacher Diebstahl | 1.367 | 1.101 | 897 | 1.411 | 1.705 | 294 | 20,8% | |
| schwerer Diebstahl | 782 | 830 | 787 | 904 | 990 | 86 | 9,5% | |
| Wohnungseinbruch | 32 | 63 | 29 | 35 | 40 | 5 | 14,3% | |
| Ladendiebstahl | 496 | 458 | 419 | 744 | 1.018 | 274 | 36,8% | |
| Taschendiebstahl | 82 | 16 | 17 | 32 | 27 | -5 | -15,6% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 30 | 27 | 20 | 45 | 26 | -19 | -42,2% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 16 | 13 | 12 | 4 | 11 | 7 | 175,0% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 9 | 16 | 11 | 23 | 43 | 20 | 87,0% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 624 | 575 | 513 | 577 | 658 | 81 | 14,0% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 924 | 688 | 660 | 685 | 871 | 186 | 27,2% | |
| Betrug | 656 | 493 | 417 | 388 | 514 | 126 | 32,5% | |
| Cybercrime | 49 | 52 | 70 | 72 | 80 | 8 | 11,1% | |
| Sachbeschädigung | 646 | 641 | 875 | 645 | 593 | -52 | -8,1% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 101 | 115 | 306 | 172 | 123 | -49 | -28,5% | |
| Rauschgiftdelikte | 495 | 492 | 435 | 503 | 513 | 10 | 2,0% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 313 | 297 | 249 | 292 | 297 | 5 | 1,7% | |
| Straßenkriminalität | 1.323 | 1.217 | 1.327 | 1.295 | 1.303 | 8 | 0,6% | |
| AufenthG | 100 | 105 | 185 | 219 | 127 | -92 | -42,0% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 106 | 109 | 152 | 153 | 215 | 62 | 40,5% |
2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach
1.564 Häufigkeitszahl 3.794
Straftaten Aufklärungsquote 68,0 % Straftaten- StadtSchwabach
Stadt Schwabach 41.227 Einwohner Bevölkerungsdichte 1.010 Einwohner je km2 14,8 % Ausländeranteil 40,80 km² Fläche Zuständige Polizeidienststellen: PI Schwabach KPI Schwabach
- remttE
aniS :otoF 3202.21.13 :dnatS
2.500 Straftaten – Stadt Schwabach 2.000 1.615 1.564 1.499 1.459 1.500
1.242
1.000
AQ – Sta AQ dt S S ta c d h t w Sc a h b w a a c b h ach HZ – StaHdZt S Stacdhtw Sachbwaacbhach
| Jahr AQ in | % |
|---|---|
| 2023 68,0 |
Jahr HZ
2023 3.794
2022 68,5 2022 3.925 2021 3.025 2020 68,8 2020 3.560 2019 3.675
2021 65,9
2019 65,9
Die Anzahl der Gesamtstraftaten sank Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleiim Vergleich mit dem Vorjahr auf 1.564 chender Gradmesser für die Kriminali- Delikte. Gleichzeitig sank die Aufklä- tätsbelastung sank auf einen Wert von
rungsquote (AQ) leicht um 0,5 Pro- 3.794. Dies bedeutet abermals den
zentpunkte auf 68,0 %. Sie liegt damit niedrigsten Wert aller kreisfreien Städimmer noch über dem Fünfjahresmit- te in Mittelfranken. telwert von 67,4 %. moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche Bei den Diebstahlsdelikten waren so- größtenteils auf die Rückgänge beim wohl beim einfachen als auch beim Betrug mit all seinen Unterformen zu- Es wurden im Berichtszeitraum keine schweren Diebstahl Rückgänge zu ver- rückzuführen ist.
Straftaten gegen das Leben zur PKS zeichnen. Trotzdem bedeuten die ins-
gemeldet. gesamt gemeldeten 469 Delikte den Auch bei den Verstößen gegen das zweithöchsten Wert im Fünfjahresver- Betäubungsmittelgesetz sanken die Ebenso erfreulich zeigt sich die Ent- gleich. Fallzahlensteigerungen waren gemeldeten Delikte, und zwar auf den wicklung bei den Straftaten gegen die insbesondere beim Ladendiebstahl zweitniedrigsten Stand seit fünf Jahren.
sexuelle Selbstbestimmung. Hier war und dem Diebstahl an/aus Kfz festzu-
ein Rückgang um 36,8 % auf 24 Fälle stellen Die Anzahl der Wohnungsein- Positiv zeigt sich auch die Entwicklung zu verzeichnen. Die AQ von 91,7 % liegt brüche bleibt mit sechs Delikten wei- der Delikte, die unter dem Summennoch immer auf hohem Niveau. terhin auf einem erfreulich niedrigen schlüssel der Straßenkriminalität er- Niveau. Hierbei fällt die außergewöhn- fasst sind. Hier gab es einen Fallzah- Die Rohheitsdelikte hingegen stiegen lich hohe AQ von 50,0 % auf. Die sechs lenrückgang und mit 277 gemeldeten signifikant, was hauptsächlich den Fall- gemeldeten Fälle des WED bedeuten Delikten den zweitniedrigsten Wert der zahlensteigerungen bei den Raub- und den mit Abstand niedrigsten Wert der vergangenen fünf Jahre. Körperverletzungsdelikten geschuldet letzten zehn Jahre. ist. Die AQ im Bereich der Rohheitsde- Straftaten, die unter Nutzung des Tatlikte konnte mit 95,4 % hervorragend Im Phänomenbereich der Vermögens- mittels Internet begangen wurden, hoch gehalten werden. und Fälschungsdelikte verzeichne- sanken – entgegen des mittelfränkiten wir einen Fallzahlenrückgang, der schen Trends – ebenfalls.
| PKS-Entwicklung Stadt Schwabach PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 1.515 | 1.472 | 1.267 | 1.622 | 1.577 | -45 | -2,8% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 1.499 | 1.459 | 1.242 | 1.615 | 1.564 | -51 | -3,2% | |
| AQ von 890000 | 65,9 | 68,8 | 65,9 | 68,5 | 68,0 | -0,5 | ||
| Mord | 1 | 2 | 2 | 1 | 0 | -1 | -100,0% | |
| Totschlag | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| Sexualdelikte | 23 | 25 | 33 | 38 | 24 | -14 | -36,8% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 2 | 3 | 1 | 7 | 2 | -5 | -71,4% | |
| sexuelle Belästigung | 5 | 0 | 4 | 2 | 5 | 3 | 150,0% | |
| exhibitionistische Handlungen | 3 | 1 | 1 | 0 | 1 | 1 | 100,0% | |
| Kinderpornographie gesamt | 4 | 9 | 10 | 18 | 10 | -8 | -44,4% | |
| Rohheitsdelikte | 261 | 234 | 176 | 221 | 302 | 81 | 36,7% | |
| Raub | 10 | 6 | 9 | 5 | 12 | 7 | 140,0% | |
| Straßenraub | 2 | 1 | 4 | 0 | 4 | 4 | 100,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 185 | 168 | 123 | 144 | 215 | 71 | 49,3% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 9 | 5 | 10 | 9 | 7 | -2 | -22,2% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 440 | 378 | 367 | 495 | 469 | -26 | -5,3% | |
| einfacher Diebstahl | 310 | 248 | 222 | 362 | 346 | -16 | -4,4% | |
| schwerer Diebstahl | 130 | 130 | 145 | 133 | 123 | -10 | -7,5% | |
| Wohnungseinbruch | 19 | 15 | 7 | 9 | 6 | -3 | -33,3% | |
| Ladendiebstahl | 115 | 74 | 87 | 147 | 167 | 20 | 13,6% | |
| Taschendiebstahl | 12 | 6 | 2 | 2 | 4 | 2 | 100,0% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 4 | 10 | 10 | 5 | 14 | 9 | 180,0% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 6 | 8 | 2 | 3 | 7 | 4 | 133,3% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 2 | 2 | 3 | 5 | 7 | 2 | 40,0% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 88 | 87 | 61 | 79 | 73 | -6 | -7,6% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 191 | 247 | 187 | 262 | 206 | -56 | -21,4% | |
| Betrug | 141 | 185 | 125 | 177 | 128 | -49 | -27,7% | |
| Cybercrime | 20 | 18 | 18 | 26 | 27 | 1 | 3,8% | |
| Sachbeschädigung | 212 | 234 | 190 | 216 | 196 | -20 | -9,3% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 34 | 75 | 58 | 46 | 16 | -30 | -65,2% | |
| Rauschgiftdelikte | 156 | 154 | 133 | 166 | 153 | -13 | -7,8% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 87 | 96 | 90 | 118 | 125 | 7 | 5,9% | |
| Straßenkriminalität | 306 | 296 | 255 | 286 | 277 | -9 | -3,1% | |
| AufenthG | 16 | 13 | 25 | 7 | 13 | 6 | 85,7% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 33 | 57 | 51 | 68 | 61 | -7 | -10,3% |
2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach
3.000 Häufigkeitszahl 7.105
Straftaten Aufklärungsquote 73,4 % Straftaten- Stadt Ansbach
4.500 S4tr.0a0ft0aten – Stadt Ansbach
3.500 3.159 3.042 2.929 3.000 3.000 2.470 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2019 2020 2021 2022 2023
- xhcrbx
:otoF Stadt Ansbach
42.221
Einwohner
Bevölkerungsdichte Einwohner je km2
16,7 %
Ausländeranteil
99,91 km²
Fläche
2.470
Zuständige Polizeidienststellen:
PI Ansbach KPI Ansbach VPI Ansbach 3202.21.13 :dnatS
AQ – Stadt Ansbach HZ – Stadt Ansbach AQ Stadt Ansbach HZ Stadt Ansbach
Jahr AQ in %
2023 73,4
Jahr HZ
2023 7.105
2022 73,0 2022 7.030 2021 74,6 2021 5.926 2020 72,8 2020 7.278 2019 72,3 2019 7.549
Für den polizeilichen Schutzbereich bei 73,4 %. Hierbei handelt es sich mit Ansbach-Stadt wurden für das Jahr Abstand um den Bestwert aller kreis- 2023 exakt 3.000 Straftaten zur PKS freien Städte in Mittelfranken. Die Häugemeldet, was einen geringen Anstieg figkeitszahl (HZ) als vergleichender um 2,4 % bedeutet. Die ohnehin hohe Gradmesser für die Kriminalitätsbelas-
Aufklärungsquote (AQ) konnte noch tung liegt mit 7.105 nur unwesentlich
einmal gesteigert werden und liegt nun höher als im Vorjahr. moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche gab es bei den Fahrrad- und Laden- Bei den Verstößen nach dem Betäudiebstählen sowie den Diebstählen bungsmittelgesetz kam es zu einem Es wurden drei Straftaten gegen an/aus Kfz. Dagegen kam es zu Fall- Rückgang der Fallzahlen.
das Leben registriert. Diese drei Tot- zahlenmehrungen bei den Kfz- und
schlagsdelikte konnten durch die KPI Kraftraddiebstählen (worunter auch Straftaten des PKS-Summenschlüs- Ansbach aufgeklärt werden. Elektrokleinstfahrzeuge, also E-Scoo- sels Gewaltdelikte stiegen signifikant ter, gezählt werden) sowie Taschen- auf 183 Delikte an. Dies bedeutet mit Bei den Straftaten gegen die sexuelle diebstählen. Erfreulich zeigte sich die Abstand den Zehnjahreshöchstwert. Selbstbestimmung kam es zu einem Entwicklung im Bereich des Wohn- Ausschlaggebend hierfür sind nicht Fallzahlenrückgang bei einer immer raumeinbruchdiebstahles (WED). Hier zuletzt die bereits erwähnten Fallzahnoch passablen AQ von 84,1 %. sanken die Zahlen um beinahe die lenanstiege im Bereich der Raub- und Hälfte auf sechs WED, der zweitnied- Körperverletzungsdelikte. Die AQ bei Die Rohheitsdelikte stiegen an, was rigste Wert in den vergangenen zehn den Gewaltdelikten liegt mit 89,6 % insbesondere aus den Fallzahlenstei- Jahren. Von diesen sechs Wohnungs- aber immer noch auf hohem Niveau. gerungen der Raub- und Körperverlet- einbrüchen konnte die Hälfte geklärt zungsdelikte resultiert. Mit 92,6 % blieb werden, was eine überdurchschnittlich Bei Delikten des PKS-Summenschlüsdie Aufklärungsquote weiterhin auf ho- hohe AQ darstellt. sels Straßenkriminalität kam es zu hem Niveau. einem Rückgang. Mit 330 Delikten wurde im Bereich der Es wurden insgesamt nahezu genauso Vermögens- und Fälschungsdelikte Auch wurden weniger Straftaten mit viele Diebstahlsdelikte wie im Vorjahr nahezu das Niveau des Vorjahres ge- dem statistischen Marker „Tatmittel zur PKS gemeldet. Rückläufige Zahlen halten. Internet“ gemessen.
Herausragender Fall (1) – wesen mit Bekannten in Streit geraten
Stadt Ansbach war. Sein 21-jähriger Kontrahent hatte
ihm hierbei mit einem Messer in den Am 14.02.2023, gegen 20:30 Uhr, lief Hals gestochen. Durch die schnelle ein 24-jähriger Mann mit einer bluten- Hilfe der Beamtin konnte der Verletzden Wunde am Hals auf die Hauptstra- te zeitnah dem Rettungsdienst zuße in Lehrberg einer Polizeibeamtin in geführt werden. Der 21-jährige Täter Freizeit in die Arme. Es stellte sich he- wurde festgenommen und in Unterraus, dass er kurz zuvor in einem An- suchungshaft genommen.
Herausragender Fall (2) – bruch, Prellungen und einen ausge-
Stadt Ansbach schlagenen Schneidezahn. Gegen die
jugendlichen Täter wurde Haftbefehl Am Abend des 12.09.2023 wurde ein erlassen. 15-jähriger Schüler in der Ansbacher Innenstadt von drei Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren körperlich angegangen. Vorausgegangen war ein nichtiger Streit um eine Baseballmütze. Der Schüler ging nach einem Faustschlag zu Boden und wurde anschließend von den drei Jugendlichen mit massiven, lebensbedrohlichen Fußtritten gegen den Kopf traktiert. Er erlitt hierbei schwere Verletzungen, u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Kieferbruch, einen Nasenbeinmoc.eboda.kcots
- noitrotom
:otoflobmyS
Herausragender Fall (3) – gen Anlegern vorgetäuscht, ein regulärer
Stadt Ansbach Anbieter von Finanzdienstleistungen im
Bereich binärer Optionen, Aktien und Wie bereits in den vergangenen Jahren Devisen zu sein. Faktisch wurde das Geld berichtet, führt die Kriminalpolizeiins- keinem Investment zugeführt sondern pektionen Ansbach seit mehr als zwei in Richtung der Täter abgeführt. In zehn Jahren Ermittlungen zu Verbrechen des Fällen ergingen bereits Verurteilungen zu banden- und gewerbsmäßigen Betruges Freiheitsstrafen von drei Jahren und acht (Anlagebetrug/sog. „Cybertrading“) im Monaten bis zu vier Jahren und acht Mo- Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft naten. Der gesamte Vermögensschaden Bamberg. Eine von einem Callcenter in beläuft sich auf einen mittleren zweistel- Sofia (Bulgarien) aus agierende Täter- ligen Millionenbetrag. gruppierung hatte gegenüber gutgläubimoc.eboda.kcots
- tahpmuhP
:otoflobmyS
| PKS-Entwicklung Stadt Ansbach PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 3.191 | 3.078 | 2.492 | 2.965 | 3.032 | 67 | 2,3% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 3.159 | 3.042 | 2.470 | 2.929 | 3.000 | 71 | 2,4% | |
| AQ von 890000 | 72,3 | 72,8 | 74,6 | 73,0 | 73,4 | 0,4 | ||
| Mord | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| Totschlag | 0 | 1 | 1 | 1 | 3 | 2 | 200,0% | |
| Sexualdelikte | 45 | 54 | 54 | 95 | 69 | -26 | -27,4% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 5 | 7 | 5 | 6 | 8 | 2 | 33,3% | |
| sexuelle Belästigung | 10 | 7 | 12 | 15 | 21 | 6 | 40,0% | |
| exhibitionistische Handlungen | 4 | 5 | 5 | 7 | 4 | -3 | -42,9% | |
| Kinderpornographie gesamt | 15 | 9 | 16 | 29 | 22 | -7 | -24,1% | |
| Rohheitsdelikte | 623 | 642 | 489 | 647 | 732 | 85 | 13,1% | |
| Raub | 17 | 21 | 5 | 16 | 25 | 9 | 56,3% | |
| Straßenraub | 1 | 4 | 0 | 0 | 1 | 1 | 100,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 486 | 486 | 345 | 462 | 537 | 75 | 16,2% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 33 | 13 | 25 | 41 | 42 | 1 | 2,4% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 791 | 668 | 570 | 766 | 768 | 2 | 0,3% | |
| einfacher Diebstahl | 615 | 491 | 425 | 610 | 619 | 9 | 1,5% | |
| schwerer Diebstahl | 176 | 177 | 145 | 156 | 149 | -7 | -4,5% | |
| Wohnungseinbruch | 13 | 12 | 4 | 11 | 6 | -5 | -45,5% | |
| Ladendiebstahl | 227 | 191 | 192 | 291 | 286 | -5 | -1,7% | |
| Taschendiebstahl | 7 | 7 | 2 | 10 | 19 | 9 | 90,0% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 19 | 11 | 9 | 11 | 5 | -6 | -54,5% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 7 | 10 | 14 | 12 | 16 | 4 | 33,3% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 6 | 3 | 1 | 13 | 16 | 3 | 23,1% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 122 | 78 | 70 | 131 | 102 | -29 | -22,1% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 468 | 511 | 416 | 328 | 330 | 2 | 0,6% | |
| Betrug | 349 | 403 | 289 | 195 | 197 | 2 | 1,0% | |
| Cybercrime | 33 | 36 | 19 | 30 | 44 | 14 | 46,7% | |
| Sachbeschädigung | 371 | 350 | 367 | 357 | 371 | 14 | 3,9% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 70 | 43 | 111 | 55 | 71 | 16 | 29,1% | |
| Rauschgiftdelikte | 327 | 268 | 143 | 229 | 198 | -31 | -13,5% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 166 | 147 | 71 | 129 | 112 | -17 | -13,2% | |
| Straßenkriminalität | 444 | 343 | 378 | 486 | 463 | -23 | -4,7% | |
| AufenthG | 32 | 36 | 22 | 36 | 32 | -4 | -11,1% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 56 | 80 | 78 | 115 | 103 | -12 | -10,4% |
2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach
| Landkreis Ansbach 188.623 Einwohner Bevölkerungsdichte 96 Einwohner je km2 10,7 % Ausländeranteil 1.971,30 km² Fläche Zuständige Polizeidienststellen: PI Ansbach PI Heilsbronn PI Dinkelsbühl PI Feuchtwangen PI Rothenburg o. d. Tauber KPI Ansbach VPI Ansbach | |||
|---|---|---|---|
| Jahr AQ in 2023 69,5 2022 66,7 2021 69,4 2020 70,1 2019 67,4 | Jahr AQ in | % | |
| 2023 69,5 | |||
| 2019 67,4 |
5.272 Häufigkeitszahl 2.795
Straftaten Aufklärungsquote 69,5 % Straftaten - Landkreis Ansbach
8.000 S7t.r0a0ft0aten – Landkreis Ansbach
6.000 5.598 5.133 5.156 5.272 5.000 4.557 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2019 2020 2021 2022 2023
- okjuortS
siroB :otoF .lhübslekniD
4.557
Zuständige Polizeidienststellen: PI Ansbach PI Heilsbronn PI Dinkelsbühl PI Feuchtwangen PI Rothenburg o. d. Tauber KPI Ansbach VPI Ansbach
HZ – LandHkZre Liksr .A Annssbbaacchh
Jahr HZ
2023 2.795
2022 2.768
2021 69,4
2021 2.459
2020 2.781
2019 3.043
Die Zahl der an die PKS gemeldeten dem bayerischen Durchschnitt von Straftaten im Landkreis Ansbach stieg 65,2 %. Die Häufigkeitszahl (HZ) als im Jahr 2023 um 2,2 % auf 5.272 an. Die vergleichender Gradmesser für die Kri-
Aufklärungsquote (AQ) konnte um 2,8 minalitätsbelastung stieg leicht an auf
Prozentpunkte auf 69,5 % gesteigert einen Wert von 2.795. werden und liegt damit deutlich über moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche Die AQ bei den Sexualdelikten sank auf Im Phänomenbereich der Vermögens- 87,7 %. und Fälschungsdelikte wurde ein Es wurden im Berichtszeitraum elf deutlicher Anstieg verzeichnet. Aus- Straftaten gegen das Leben zur PKS Die absolute Anzahl der Rohheitsdelik- schlaggebend hierfür waren zu einem gemeldet, darunter neun (versuchte) te stagnierte und liegt mit 1.087 Delik- großen Teil die gestiegenen Fallzahlen Totschlagsdelikte. In zwei der Fälle ten auf dem Niveau des Vorjahres. Die bei Betrugsdelikten. wurden Angriffe gegen im Einsatz be- AQ ist in diesem Bereich mit 95,6 % hefindliche Polizeibeamte ausgeführt. rausragend hoch. Ein nennenswerter Die Betäubungsmittelkriminalität Beide Taten ereigneten sich unab- Anstieg der Fallzahlen wurde nur bei sank auf den niedrigsten Wert der letzhängig voneinander in Dinkelsbühl. den gefährlichen Körperverletzungen ten fünf Jahre. Die weiteren sieben versuchten Tot- verzeichnet. schlagsdelikte verteilten sich – eben- Ebenfalls rückläufige Zahlen wurden falls unabhängig voneinander – über Bei den Diebstahlsdelikten stiegen im Bereich des Summenschlüssels der den Landkreis verteilt. Die AQ bei den insbesondere die Zahlen des einfachen Straßenkriminalität gemessen. Sie Tötungsdelikten konnte auf 90,9 % ge- Diebstahls signifikant auf den Höchst- liegt damit deutlich unter dem Durchsteigert werden. wert im Fünfjahresvergleich an. Die schnitt bzw. auf dem zweitniedrigsten Steigerung im Bereich des schweren Wert der letzten fünf Jahre, was primär Bei den Sexualdelikten zeigte sich Diebstahls war lediglich marginal. Die auf die Minderung der Fallzahlen bei erfreulicherweise ein Rückgang, der höchsten Anstiege in absoluten Zah- den Sachbeschädigungsdelikten zuden in dieser Hinsicht positiven Trend len ergaben sich beim Ladendiebstahl rückzuführen ist. in Mittelfranken bestätigt. Insbeson- und beim Taschendiebstahl. Der Wohdere die Zahlen im Hinblick auf Miss- nungseinbruchdiebstahl lag mit 27 Fäl- Straftaten, die unter Nutzung des Tatbrauchsdarstellungen sexualisierter len leicht unter dem Durchschnitt der mittels Internet begangen wurden, stie- Gewalt an Kindern haben sich halbiert. letzten fünf Jahre. Die AQ von 37,0 % gen entsprechend des allgemeinen mit- Demgegenüber gab es einen leichten ist überdurchschnittlich. Erfreulich ist telfränkischen Trends auf den höchsten Anstieg in absoluten Zahlen bei den zudem der signifikante Rückgang beim Wert im Fünfjahresvergleich und die 287 Delikten der sexuellen Belästigung und Fahrraddiebstahl um nahezu ein Vier- Delikte bedeuten zudem den Höchstder exhibitionistischen Handlungen. tel im Vergleich zum Vorjahr. wert aller mittelfränkischen Landkreise.
Herausragender Fall (1) –
Landkreis Ansbach
Brand in einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Wassertrüdingen: Die Stadt Wassertrüdingen errichtete 2023 auf dem ehemaligen Parkplatzareal der Landesgartenschau in der Oettinger Straße eine Flüchtlingsunterkunft. In mehreren dort aufgestellten Zelten und Containern sollten ab dem 30. November 2023 insgesamt rund 120 Personen untergebracht werden. In den Abendstunden des 23.11.2023 entdeckte ein Zeuge einen Brand. Bei Eintreffen der alarmierten Feuerwehren der umliegenden Gemeinden befand sich ein Sanitärcontainer bereits in Vollbrand. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 30.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Aufgrund erster kriminalpolizeilicher Ermittlungen muss- lungen führten Zeugenvernehmungen Beschuldigte umfassend geständig. Der te von einer vorsätzlich begangenen Tat zu einem verdächtigen Fahrzeug und im von der Staatsanwaltschaft beantrage ausgegangen werden, weshalb die KPI Weiteren zu einem 33-jährigen Tatver- Haftbefehl wurde durch das zuständige Ansbach die Ermittlungskommission dächtigen aus Wassertrüdingen. Nach Amtsgericht unter Auflagen außer Voll- „Zelt“ errichtete. Im Verlauf der Ermitt- Vorhalt der Indizienlage zeigte sich der zug gesetzt.
Herausragender Fall (2) – unbekannten Täter Diebesgut im Wert schuhe und einen Schraubendreher Landkreis Ansbach von mehr als 15.000 Euro; zudem ver- mit. Dieser wurde sichergestellt und anursachten sie einen Sachschaden in schließend durch das BLKA untersucht. Geklärte Einbruchserie in Rothenburg Höhe von ca. 10.000 Euro. Am Sonntag, Nicht zuletzt hierdurch, aber auch aufo.d.T.: Am Osterwochenende 2023 kam 08.04.2023, gegen 23:20 Uhr, führten grund weiterer Ermittlungen konnten die es im städtischen Bereich von Rothen- Streifenbeamte der Polizeiinspektion acht Wohnungseinbrüche eindeutig den burg o.d.T. sowie im Kommunalbereich Rothenburg o.d.T. eine Routinekontrolle beiden Männern zugeordnet werden. Ein von Gebsattel zu insgesamt acht Woh- von zwei Radfahrern am Taubertalweg Täter ging in Haft, der andere hatte sich nungseinbrüchen durch Aufhebeln von durch. Die beiden Männer wurden auf- bereits ins Ausland abgesetzt. Gegen ihn Fenstern oder Terrassentüren. Durch grund von Ungereimtheiten durchsucht. wurde ein europäischer Haftbefehl erdiese Einbrüche erbeuteten die zunächst Sie führten eine Taschenlampe, Hand- lassen.
| PKS-Entwicklung Landkreis Ansbach PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 5.650 | 5.164 | 4.639 | 5.229 | 5.367 | 138 | 2,6% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 5.598 | 5.133 | 4.557 | 5.156 | 5.272 | 116 | 2,2% | |
| AQ von 890000 | 67,4 | 70,1 | 69,4 | 66,7 | 69,5 | 2,8 | ||
| Mord | 1 | 3 | 0 | 2 | 0 | -2 | -100,0% | |
| Totschlag | 2 | 3 | 4 | 2 | 9 | 7 | 350,0% | |
| Sexualdelikte | 134 | 113 | 181 | 176 | 154 | -22 | -12,5% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 10 | 10 | 8 | 16 | 15 | -1 | -6,3% | |
| sexuelle Belästigung | 14 | 20 | 19 | 24 | 27 | 3 | 12,5% | |
| exhibitionistische Handlungen | 17 | 7 | 4 | 2 | 7 | 5 | 250,0% | |
| Kinderpornographie gesamt | 28 | 29 | 85 | 88 | 44 | -44 | -50,0% | |
| Rohheitsdelikte | 1.197 | 898 | 858 | 1.089 | 1.087 | -2 | -0,2% | |
| Raub | 25 | 9 | 12 | 17 | 17 | 0 | 0,0% | |
| Straßenraub | 3 | 0 | 1 | 1 | 2 | 1 | 100,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 837 | 634 | 566 | 729 | 747 | 18 | 2,5% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 39 | 33 | 27 | 22 | 41 | 19 | 86,4% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 1.274 | 1.207 | 861 | 1.170 | 1.307 | 137 | 11,7% | |
| einfacher Diebstahl | 863 | 712 | 616 | 835 | 969 | 134 | 16,0% | |
| schwerer Diebstahl | 411 | 495 | 245 | 335 | 338 | 3 | 0,9% | |
| Wohnungseinbruch | 33 | 45 | 21 | 24 | 27 | 3 | 12,5% | |
| Ladendiebstahl | 144 | 121 | 118 | 191 | 279 | 88 | 46,1% | |
| Taschendiebstahl | 49 | 195 | 7 | 6 | 33 | 27 | 450,0% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 119 | 75 | 60 | 80 | 79 | -1 | -1,3% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 25 | 16 | 25 | 34 | 38 | 4 | 11,8% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 8 | 5 | 6 | 9 | 10 | 1 | 11,1% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 163 | 93 | 80 | 153 | 115 | -38 | -24,8% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 829 | 766 | 742 | 764 | 886 | 122 | 16,0% | |
| Betrug | 644 | 559 | 521 | 560 | 615 | 55 | 9,8% | |
| Cybercrime | 51 | 69 | 65 | 56 | 95 | 39 | 69,6% | |
| Sachbeschädigung | 803 | 747 | 632 | 724 | 615 | -109 | -15,1% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 126 | 113 | 75 | 79 | 62 | -17 | -21,5% | |
| Rauschgiftdelikte | 466 | 363 | 351 | 371 | 306 | -65 | -17,5% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 299 | 207 | 195 | 201 | 185 | -16 | -8,0% | |
| Straßenkriminalität | 1.063 | 965 | 611 | 796 | 786 | -10 | -1,3% | |
| AufenthG | 52 | 31 | 82 | 73 | 95 | 22 | 30,1% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 121 | 198 | 266 | 245 | 287 | 42 | 17,1% |
2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt
3.433 Häufigkeitszahl 2.435 Straftaten Aufklärungsquote 66,9 %
Straftaten - Landkreis Erlangen-Höchstadt S4t.r5a0ft0aten – Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH)
4.000 3.442 3.433 3.500 3.203 3.260 3.022 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2019 2020 2021 2022 2023
- otofzluhcs
:otoF .hcaruanegozreH Landkreis Erlangen-Höchstadt
140.994
Einwohner
Bevölkerungsdichte Einwohner je km2
10,5 %
Ausländeranteil
564,52 km²
Fläche
3.022
Zuständige Polizeidienststellen:
PI Erlangen-Land PI Herzogenaurach PI Höchstadt a. d. Aisch KPI Erlangen VPI Erlangen 3202.21.13 :dnatS
AQ – Landkreis ERH HZ – Landkreis ERH AQ Lkr. ERH HZ Lkr. ERH
Jahr AQ in %
2023 66,9
Jahr HZ
2023 2.435
2022 66,1 2022 2.340 2021 68,8 2021 2.188 2020 69,6 2020 2.333 2019 65,3 2019 2.526
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichenmelden wir für das Jahr 2023 3.433 der Gradmesser für die Kriminalitäts- Straftaten und damit einen Anstieg um belastung stieg auf 2.435 und damit 5,3 %. Die Aufklärungsquote (AQ) stieg den zweithöchsten Wert der letzten um 0,8 Prozentpunkte auf 66,9 %. Die fünf Jahre. moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche
Es wurden zwei Straftaten gegen das Herausragender Fall (1) –
Leben registriert. In beiden Fällen han- Landkreis ERH
delte es sich um Totschlagsdelikte, die Am Dreikönigstag 2023 kam es in Weiaufgeklärt werden konnten. sendorf zu einem Tötungsdelikt. Die Polizei wurde von Nachbarn gerufen, Bei den Straftaten gegen die sexuelle weil eine Frau blutverschmiert auf der
Selbstbestimmung wurde ein deut-
Straße um Hilfe schrie und ihr Sohn licher Anstieg verzeichnet. Am signiebenfalls blutverschmiert das Haus fikantesten stiegen hierbei die Zahlen verließ. Durch die eintreffenden Streibei den Vergewaltigungsdelikten (zwölf fen konnte der zur Tatzeit 17-jährige Delikte) und bei den Missbrauchsdar- junge Mann nach kurzer Verfolgung stellungen von sexualisierter Gewalt an festgenommen werden. Er befand sich Kindern (54). Auch wenn die absoluten offensichtlich in einem psychischen Zahlen vergleichsweise niedrig anmu- Ausnahmezustand. Im Haus bot sich ein grausiger Anblick: Die 14-jährige ten, bedeutet dies in beiden Bereichen Tochter der Frau war mit zahlreichen den Höchstwert im Fünfjahresvergleich Messerstichen tödlich verletzt worden; und prozentual den höchsten Anstieg hier kam jede Hilfe zu spät. Die Mutter aller mittelfränkischen Landkreise. war ebenfalls schwer verletzt. Die Ermittlungen der KPI Erlangen ergaben, Auch bei den Rohheitsdelikten muss- dass der junge Mann offenbar unter te ein Höchstwert im Vergleich der dem Einfluss von Betäubungsmitteln letzten fünf Jahre festgestellt werden. seine jüngere Schwester erstochen Prozentual ist der Anstieg in allen aufgeführten Bereichen (Raub, Straßenraub, Körperverletzungsdelikte) sehr deutlich, relativiert sich jedoch etwas stiegen exorbitant und liegen nun schädigungsdelikten - hierunter auch bei Betrachtung der absoluten Zah- wieder auf dem Vorcoronaniveau, bei Graffitistraftaten -, den Straftaten, die len. Die AQ beträgt hier hervorragende einer für diese Delikte erfreulich hohen mit dem Tatmittel Internet begangen 94,4 %. Aufklärungsquote von 47,9 %. Rückläu- werden sowie bei den Betäubungsmitfig waren die Zahlen bei den schweren teldelikten, die allesamt z.T. deutlich Die Diebstahlsdelikte stiegen eben- Diebstählen in/aus Kfz sowie bei den zurückgingen. falls auf den Höchstwert der letzten Fahrraddiebstählen. fünf Jahre an. Allein der Ladendieb- Ebenso einen erfreulichen Rückgang stahl schlägt hierbei mit einem An- Positiv zeigte sich die Entwicklung vermelden wir bei der Straßenkrimistieg um 150 Fälle zu Buche. Die Zah- der Zahlen bei den Vermögens- und nalität und mit 533 Delikten den zweitlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl Fälschungsdelikten, den Sachbe- niedrigsten Wert seit 2019. .otoflobmyS tgiez gnudlibbA hatte und danach seine Mutter mit einem Messer schwer verletzt hatte, als sie versuchte, ihn zu entwaffnen. Gegen den Beschuldigten wurde umgehend Haftbefehl erlassen. Er wurde zwischenzeitlich wegen seines Drogenkonsums als schuldunfähig in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.
Herausragender Fall (2) – einen zu dem Zeitpunkt 19-jährigen Wei-
Landkreis ERH sendorfer, der zudem Mitglied der örtli-
chen freiwilligen Feuerwehr war und sich Bereits seit Ende 2022 kam es zu mehre- bei den Einsätzen rege beteiligte. Anfang ren Kleinbränden in der Gemeinde Wei- Juli brannte ein großes Weizenfeld ab sendorf. Ende Januar 2023 brannte es und nur dem Zufall und der Beteiligung dann in einem Keller in einem Mehrfami- von örtlichen Landwirten war es zu verlienhaus in der Gemeinde, bei dem zum danken, dass das Feuer nicht auf den Glück keine Anwohner verletzt wurden, angrenzenden Wald übergriff. Daraufhin jedoch ein hoher Sachschaden entstand. erging gegen den nunmehr Beschuldig- Daraufhin übernahm die KPI Erlangen ten Haftbefehl. Seitdem saß er in Unterdie weiteren Ermittlungen. In den kom- im öffentlichen Raum in und um Weisen- suchungshaft und wurde im Dezember menden Monaten kam es zu weiteren dorf. Bereits im Laufe der Ermittlungen 2023 zu einer Jugendstrafe von zwei Jah- Brandlegungen und Umweltstraftaten erhärtete sich der Tatverdacht gegen ren auf Bewährung verurteilt. .otoflobmyS tgiez gnudlibbA
Herausragender Fall (3) – nen eine „Bunkerwohnung“ in Höchstadt Daraufhin wurden die Bunkerwohnung Landkreis ERH betreiben, ohne dort gemeldet zu sein, in Höchstadt, die Wohnanwesen der Tatund dass sie Lagerräume u.a. im Stadt- verdächtigen sowie drei Lagerräume in Er- Die KPI Erlangen führt derzeit mehrere gebiet Erlangen angemietet hatten, um langen und Nürnberg durchsucht. Die drei Krypto-Verfahren. U.a. anhand der um- sich Betäubungsmittel dorthin liefern zu Tatverdächtigen wurden festgenommen. fangreichen Chatauswertungen (ca. lassen. Am 13.11.2023, um die Mittagszeit, Insgesamt wurden 10,9 Kilogramm Can- 85.000 deliktische Chats) sowie umfang- wurde ein 25-Jähriger aus dem Landkreis nabisprodukte, ca. 600 XTC-Tabletten, 803 reicher kriminaltaktischer Maßnahmen Erlangen-Höchstadt von den Tatverdäch- Gramm Kokain und 86 Gramm Amphetwurde am Abend des 12.11.2023 be- tigen beauftragt, eine Paketlieferung in amin sowie 4.700 Euro Bargeld sicherkannt, dass zwei Tatverdächtige aus dem einem Lagerraum in Erlangen abzuholen. gestellt bzw. beschlagnahmt. Gegen die Landkreis Erlangen-Höchstadt im Alter Es handelte sich um zwei große Pakete Beschuldigten wurde Haftantrag gestellt. von 23 und 24 Jahren am Folgetag eine aus Spanien. Bei der Abholung wurde die Sie wurden am 14.11.2023 dem Ermitt- Rauschgiftlieferung im Bereich mehrerer Person festgenommen. In den beiden Pa- lungsrichter beim AG Erlangen vorgeführt, Kilogramm erhalten sollten. Auch war keten befanden sich 3,3 Kilogramm Ma- der gegen alle drei Haftbefehl erließ. Die bekannt geworden, dass die Zielperso- rihuana und 1,2 Kilogramm Haschisch. Ermittlungen der KPI Erlangen dauern an.
PKS-Entwicklung Landkreis Erlangen-Höchstadt
PKS-Entwicklung – Landkreis ERH
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 3.485 | 3.265 | 3.127 | 3.340 | 3.503 | 163 | 4,9% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 3.442 | 3.203 | 3.022 | 3.260 | 3.433 | 173 | 5,3% | |
| AQ von 890000 | 65,3 | 69,6 | 68,8 | 66,1 | 66,9 | 0,8 | ||
| Mord | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| Totschlag | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 | 1 | 100,0% | |
| Sexualdelikte | 67 | 86 | 104 | 90 | 121 | 31 | 34,4% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 9 | 8 | 5 | 7 | 12 | 5 | 71,4% | |
| sexuelle Belästigung | 11 | 10 | 5 | 11 | 11 | 0 | 0,0% | |
| exhibitionistische Handlungen | 5 | 9 | 6 | 8 | 7 | -1 | -12,5% | |
| Kinderpornographie gesamt | 20 | 25 | 53 | 41 | 54 | 13 | 31,7% | |
| Rohheitsdelikte | 502 | 545 | 492 | 520 | 567 | 47 | 9,0% | |
| Raub | 7 | 11 | 8 | 8 | 11 | 3 | 37,5% | |
| Straßenraub | 0 | 1 | 0 | 2 | 3 | 1 | 50,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 359 | 390 | 353 | 374 | 401 | 27 | 7,2% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 21 | 13 | 14 | 20 | 25 | 5 | 25,0% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 959 | 678 | 687 | 869 | 1.035 | 166 | 19,1% | |
| einfacher Diebstahl | 623 | 438 | 455 | 650 | 759 | 109 | 16,8% | |
| schwerer Diebstahl | 336 | 240 | 232 | 219 | 276 | 57 | 26,0% | |
| Wohnungseinbruch | 48 | 29 | 20 | 18 | 48 | 30 | 166,7% | |
| Ladendiebstahl | 199 | 160 | 161 | 248 | 398 | 150 | 60,5% | |
| Taschendiebstahl | 12 | 5 | 3 | 5 | 7 | 2 | 40,0% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 54 | 30 | 23 | 21 | 12 | -9 | -42,9% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 7 | 7 | 8 | 10 | 17 | 7 | 70,0% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 1 | 1 | 2 | 3 | 6 | 3 | 100,0% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 187 | 138 | 112 | 135 | 113 | -22 | -16,3% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 571 | 492 | 485 | 624 | 535 | -89 | -14,3% | |
| Betrug | 393 | 320 | 328 | 442 | 370 | -72 | -16,3% | |
| Cybercrime | 48 | 30 | 39 | 83 | 36 | -47 | -56,6% | |
| Sachbeschädigung | 432 | 495 | 468 | 486 | 461 | -25 | -5,1% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 118 | 126 | 97 | 126 | 68 | -58 | -46,0% | |
| Rauschgiftdelikte | 382 | 339 | 266 | 231 | 228 | -3 | -1,3% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 236 | 200 | 139 | 131 | 142 | 11 | 8,4% | |
| Straßenkriminalität | 686 | 614 | 495 | 614 | 533 | -81 | -13,2% | |
| AufenthG | 43 | 62 | 105 | 80 | 70 | -10 | -12,5% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 79 | 105 | 143 | 205 | 163 | -42 | -20,5% |
2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth
Landkreis Fürth 119.923 Einwohner Bevölkerungsdichte 390 Einwohner je km2 8,9 % Ausländeranteil 307,43 km² Fläche Zuständige Polizeidienststellen: PI Stein PI Zirndorf KPI Fürth VPI Fürth
2.489 Häufigkeitszahl 2.075 Straftaten Aufklärungsquote 68,0 %
- O.R.S
orpMDG :otoF .frodnriZ
Straftaten - Landkreis Fürth
3.500 Straftaten – Landkreis Fürth 3.000 2.503 2.540 2.449 2.519 2.489 2.500
2.000
1.500
1.000
AQ – Landkreis Fürth HZ – Landkreis Fürth AQ Lkr. Fürth HZ Lkr. Fürth
Jahr AQ in %
2023 68,0
Jahr HZ
2023 2.075
2022 65,3 2022 2.109 2021 73,7 2020 70,4 2020 2.155 2019 69,3
2021 2.063
2019 2.132
Für den polizeilichen Schutzbereich Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleides Landkreises Fürth wurden im Jahr chender Gradmesser für die Krimina- 2023 insgesamt 2.489 Straftaten ge- litätsbelastung einer Region liegt mit meldet. Es handelt sich hierbei um einem Wert von 2.075 leicht unter dem den zweitniedrigsten Wert der letzten Vorjahresniveau. Wie im Vorjahr ist dafünf Jahre. Die Aufklärungsquote (AQ) mit der Landkreis Fürth der Landkreis stieg im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 in Mittelfranken mit der niedrigsten Kri- Prozentpunkte auf 68,0 %. minalitätsbelastung. 3202.21.13 :dnatS moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche sem Bereich gibt es eine hervorragen- der Straßenkriminalität zu rückläufigen de Aufklärungsquote von 94,5 %. Fallzahlen. Es wurden vier Straftaten gegen das Leben – darunter ein Mord und ein Tot- Die Anzahl der Körperverletzungsdelik- Es wurden wieder mehr Straftaten, die schlag – erfasst, die aufgeklärt werden te war im Jahr 2023 leicht rückläufig im unter Zuhilfenahme des Tatmittels konnten. Vergleich zum Vorjahr, wohingegen die Internet begangen werden, gemeldet. Anzahl der Diebstahlsdelikte analog Im Hinblick auf die Sexualstraftaten des mittelfränkischen Trends deutlich Im Landkreis Fürth ist die Zahl der konnte ein deutlicher Rückgang (-15,5 anstieg. Generell stiegen alle Arten der Straftaten gegen das Aufenthalts- %) festgestellt werden. Mit Ausnahme Diebstahlsdelikte an; die markantesten gesetz vergleichsweise hoch. Dieser der exhibitionistischen Handlungen Ausschläge zeigten sich bei den Laden- Umstand ist mit dem Sitz der Zentwaren die Zahlen in allen Bereichen diebstählen (prozentualer Höchstwert ralen Aufnahmeeinrichtung für Asylrückläufig. Bezogen auf das Delikt Ver- im Landkreisvergleich und Höchstwert bewerber in Zirndorf erklärbar. Hier gewaltigung wurde mit fünf Fällen der im eigenen Fünfjahresvergleich) und werden viele Flüchtlinge und Zuwanniedrigste Wert im Fünfjahresvergleich bei den Wohnungseinbrüchen. Hier derer aufenthaltsrechtlich ersterfasst registriert, bei einer AQ von 100 %. liegen die aktuellen Zahlen mit 36 WED und dabei regelmäßig Straftaten festjedoch noch immer unter den Werten gestellt. Darüber hinaus fungiert die Die Rohheitsdelikte waren marginal der Jahre 2019 und 2020. Polizeiinspektion Zirndorf als mittelrückläufig und bewegen sich auf Vor- fränkische polizeiliche Zentralstelle jahresniveau. Eine prozentuale Steige- Erfreuliche Rückgänge der Fallzahlen für aufenthaltsrechtliche Verstöße im rung in Bezug auf Raub und Straßen- wurden bei Straftaten in den Bereichen Zusammenhang mit der Einreise und raub relativiert sich bei Betrachtung der Vermögens- und Fälschungsdelik- dem Aufenthalt von Flüchtlingen. Die der absoluten Zahlen (zehn Delikte). te, der Sachbeschädigungen und der gemeldeten Delikte sind mit Abstand Generell liegen die Werte im normalen Verstöße nach dem Betäubungsmittel- der Höchstwert der vergangenen zehn
| „Schwankungsbereich“. Auch in die- gesetz registriert. Ebenso kam es bei Jahre. PKS-Entwicklung Landkreis Fürth PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 4.304 | 3.407 | 3.939 | 4.461 | 5.741 | 1280 | 28,7% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 2.503 | 2.540 | 2.449 | 2.519 | 2.489 | -30 | -1,2% | |
| AQ von 890000 | 69,3 | 70,4 | 73,7 | 65,3 | 68,0 | 2,7 | ||
| Mord | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 100,0% | |
| Totschlag | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 | 0 | 0,0% | |
| Sexualdelikte | 49 | 49 | 115 | 116 | 98 | -18 | -15,5% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 9 | 6 | 7 | 11 | 5 | -6 | -54,5% | |
| sexuelle Belästigung | 19 | 7 | 9 | 16 | 12 | -4 | -25,0% | |
| exhibitionistische Handlungen | 2 | 8 | 4 | 6 | 6 | 0 | 0,0% | |
| Kinderpornographie gesamt | 8 | 16 | 63 | 46 | 42 | -4 | -8,7% | |
| Rohheitsdelikte | 367 | 426 | 369 | 461 | 457 | -4 | -0,9% | |
| Raub | 3 | 8 | 7 | 7 | 9 | 2 | 28,6% | |
| Straßenraub | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 100,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 284 | 317 | 267 | 323 | 310 | -13 | -4,0% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 13 | 14 | 22 | 12 | 13 | 1 | 8,3% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 642 | 554 | 575 | 610 | 711 | 101 | 16,6% | |
| einfacher Diebstahl | 409 | 356 | 347 | 408 | 504 | 96 | 23,5% | |
| schwerer Diebstahl | 233 | 198 | 228 | 202 | 207 | 5 | 2,5% | |
| Wohnungseinbruch | 51 | 40 | 22 | 25 | 36 | 11 | 44,0% | |
| Ladendiebstahl | 138 | 141 | 136 | 124 | 202 | 78 | 62,9% | |
| Taschendiebstahl | 7 | 4 | 7 | 5 | 7 | 2 | 40,0% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 15 | 8 | 9 | 9 | 25 | 16 | 177,8% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 8 | 5 | 2 | 10 | 8 | -2 | -20,0% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 3 | 5 | 2 | 2 | 7 | 5 | 250,0% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 87 | 104 | 75 | 132 | 70 | -62 | -47,0% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 447 | 514 | 435 | 390 | 345 | -45 | -11,5% | |
| Betrug | 270 | 306 | 287 | 214 | 209 | -5 | -2,3% | |
| Cybercrime | 40 | 53 | 30 | 35 | 30 | -5 | -14,3% | |
| Sachbeschädigung | 410 | 364 | 367 | 397 | 340 | -57 | -14,4% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 85 | 51 | 61 | 84 | 62 | -22 | -26,2% | |
| Rauschgiftdelikte | 264 | 254 | 209 | 226 | 170 | -56 | -24,8% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 164 | 166 | 142 | 157 | 115 | -42 | -26,8% | |
| Straßenkriminalität | 507 | 415 | 436 | 517 | 425 | -92 | -17,8% | |
| AufenthG | 1.801 | 867 | 1.490 | 1.942 | 3.252 | 1.310 | 67,5% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 95 | 139 | 180 | 148 | 161 | 13 | 8,8% |
2.4.8 Kriminalitätsbericht
Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
2.888 Häufigkeitszahl 2.796
Straftaten Aufklärungsquote 68,0 % Straftaten - Landkreis Neustadt an der Aisch -
- remttE
aniS :otoF .miehsdniW daB Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim
103.303
Einwohner
Bevölkerungsdichte Einwohner je km2
10,5 %
Bad Windsheim
Ausländeranteil
S4t.r0a0ft0aten – Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (NEA) 3.500 2.809 2.888 3.000 2.652 2.500 2.000 1.500 1.000
1.267,44 km²
Fläche
Zuständige Polizeidienststellen:
PI Neustadt a. d. Aisch PI Bad Windsheim KPI Ansbach 3202.21.13 :dnatS
AQ – Landkreis NEA HZ – Landkreis NEA AQ Lkr. NEA HZ Lkr. NEA
Jahr AQ in %
2023 68,0
Jahr HZ
2023 2.796
2022 70,9 2022 2.605 2021 69,5 2021 2.276 2020 70,6 2020 2.483 2019 71,3 2019 2.799
Für den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad 2,9 Prozentpunkte 68,0 %. Die Häufig- Windsheim melden wir einen Anstieg keitszahl (HZ) als vergleichender Gradder Straftaten um 8,9 % auf insgesamt messer für die Kriminalitätsbelastung 2.888 Fälle, was den Höchstwert im einer Region stieg im Landkreis Neu- Fünfjahresvergleich darstellt. Zugleich stadt/Aisch-Bad Windsheim gering auf sank die Aufklärungsquote (AQ) um 2.796. moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche
Für das Jahr 2023 wurden im Landkreis Herausragender Fall (1) – Bekannten in Streit geraten war. Einer Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Landkreis NEA der Täter führte wohl ein Messer mit fünf Straftaten gegen das Leben zur sich und versetzte seinem Kontrahen- Am 22.10.2023, gegen 00:20 Uhr, wur- ten mehrere Stiche in den Hals und PKS gemeldet, die vollständig aufgede über den Polizeinotruf mitgeteilt, Oberkörper. Der Schwerverletzte wurklärt werden konnten. dass es zu einer Schlägerei auf der de ins Uniklinikum Erlangen verbracht Kirchweih in Markt Bibart gekommen und konnte durch eine Not-OP geret- Es kam in allen Bereichen zu einem war. Ein Mann wäre hierbei mit einem tet werden. Einer der Täter konnte im deutlichen Rückgang bei den Sexual- Messer verletzt worden. Bei Eintreffen Nachgang festgenommen werden. delikten, besonders hervorzuheben der Polizei konnte nur noch der Ver- Der Haupttäter hingegen ist noch imsind hier die Rückgänge bei der sexuel- letzte festgestellt werden, von den mer auf der Flucht und hat sich in sein len Belästigung und den Delikten der Tätern fehlte zunächst jede Spur. Es Heimatland Bosnien-Herzegowina ab- Missbrauchsdarstellung sexueller Ge- stellte sich heraus, dass der 39-jährige gesetzt. Gegen ihn wurde ein internawalt an Kindern. Geschädigte mit zwei 22 Jahre alten tionaler Haftbefehl erwirkt.
Die absolute Zahl der Rohheitsdelik-
te stieg moderat an. Erfreulicherweise
war bei den Körperverletzungsdelikten In der Folge ergaben sich im Summen- kungsbreite und stieg im Jahr 2023 nur ein Rückgang zu verzeichnen. schlüssel der Straßenkriminalität unwesentlich an. ebenfalls Fallzahlensteigerungen. Bei den Diebstahlsdelikten kam es Auch gab es einen leichten Anstieg analog des mittelfränkischen Trends Die Zahl der Betäubungsmitteldelikte der Straftaten, die mit dem Tatmittel zu einem Anstieg der Fallzahlen. Hier bewegte sich in den vergangenen drei Internet begangen werden. ist ein Höchstwert zu verzeichnen. Be- Jahren in einer sehr engen Schwansonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass (entgegen des sehr deutlichen allgemeinen Trends) die Zahlen beim Ladendiebstahl nur moderat stiegen. Demgegenüber kam es zu einem
Herausragender Fall (2) –
starken Anstieg der Fallzahlen beim
Landkreis NEA
schweren Diebstahl in/aus Kfz und in absoluten Zahlen zum höchsten pro- Am 26.12.2023, gegen 18:35 Uhr, wurzentualen Anstieg an Fahrraddieb- de ein Raubdelikt zum Nachteil eines stählen im Landkreisvergleich. Die An- 62-jährigen Rollstuhlfahrers im Kurzahl der Wohnungseinbruchdiebstähle park Bad Windsheim gemeldet. Der ging nochmal deutlich zurück auf den Rollstuhlfahrer wurde hierbei durch zweitniedrigsten Wert der letzten fünf ein Messer an Hals und Händen erheb- Jahre, bei einer sehr guten AQ von 71,4 lich verletzt. Lebensgefahr bestand jedoch nicht. Die Ermittlungen haben %. ergeben, dass es sich um eine Beziehungstat handelte. Das Opfer und die Die Vermögens- und Fälschungsde- Täterin, eine 48-jährige Frau aus Bad Augen. Von hinten stach sie anschlie-
- rekot
nahutab :otoflobmyS
likte stiegen prozentual im Vergleich
Windsheim, kannten sich bereits aus ßend mit einem Messer auf dessen unter den Landkreisen im Landkreis Spielotheken. Die Beschuldigte hatte Hals ein. Dem Opfer gelang es durch Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim sich in der Vergangenheit Geld von Gegenwehr, der Täterin das Messer zu am stärksten an. Die Anzahl der Be- ihrem späteren Opfer geliehen. Unter entreißen, wobei sich der Geschädigtrugsdelikte liegt trotz des Anstieges dem Vorwand, sie hätte eine Über- te die schweren Verletzungen an den hierbei jedoch noch leicht unter dem raschung für ihn, lockte sie den Ge- Händen zuzog. Daraufhin flüchtete die Fünfjahresmittelwert. schädigten am zweiten Weihnachts- Täterin vom Tatort. Gegen sie wurde feiertag zu einem abgelegenen Ort im ein Haftbefehl wegen versuchten Mor- Kurpark. Dort band sie ihm die Hände des erwirkt. Sie befindet sich seitdem Eine Zunahme der Fallzahlen war auch an den Rollstuhl und verband ihm die in Untersuchungshaft. bei Sachbeschädigungen sowie den Graffitistraftaten festzustellen. moc.eboda.kcots
| PKS-Entwicklung Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PKS-Entwicklung – Landkreis NEA | ||||||||
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 2.824 | 2.523 | 2.316 | 2.673 | 2.907 | 234 | 8,8% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 2.809 | 2.508 | 2.305 | 2.652 | 2.888 | 236 | 8,9% | |
| AQ von 890000 | 71,3 | 70,6 | 69,5 | 70,9 | 68,0 | -2,9 | ||
| Mord | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| Totschlag | 1 | 1 | 0 | 3 | 3 | 0 | 0,0% | |
| Sexualdelikte | 74 | 66 | 72 | 90 | 67 | -23 | -25,6% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 10 | 4 | 7 | 8 | 6 | -2 | -25,0% | |
| sexuelle Belästigung | 7 | 7 | 7 | 14 | 4 | -10 | -71,4% | |
| exhibitionistische Handlungen | 2 | 5 | 1 | 6 | 4 | -2 | -33,3% | |
| Kinderpornographie gesamt | 13 | 18 | 35 | 44 | 20 | -24 | -54,5% | |
| Rohheitsdelikte | 560 | 467 | 434 | 604 | 617 | 13 | 2,2% | |
| Raub | 6 | 9 | 6 | 5 | 8 | 3 | 60,0% | |
| Straßenraub | 1 | 3 | 2 | 0 | 2 | 2 | 100,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 408 | 336 | 310 | 428 | 418 | -10 | -2,3% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 33 | 16 | 22 | 22 | 20 | -2 | -9,1% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 638 | 481 | 505 | 610 | 697 | 87 | 14,3% | |
| einfacher Diebstahl | 452 | 359 | 341 | 462 | 530 | 68 | 14,7% | |
| schwerer Diebstahl | 186 | 122 | 164 | 148 | 167 | 19 | 12,8% | |
| Wohnungseinbruch | 35 | 17 | 3 | 12 | 7 | -5 | -41,7% | |
| Ladendiebstahl | 99 | 85 | 102 | 150 | 158 | 8 | 5,3% | |
| Taschendiebstahl | 14 | 7 | 2 | 1 | 7 | 6 | 600,0% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 10 | 7 | 10 | 6 | 24 | 18 | 300,0% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 12 | 9 | 4 | 13 | 6 | -7 | -53,8% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 3 | 3 | 3 | 5 | 7 | 2 | 40,0% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 75 | 61 | 80 | 79 | 101 | 22 | 27,8% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 376 | 393 | 384 | 293 | 367 | 74 | 25,3% | |
| Betrug | 298 | 311 | 274 | 210 | 264 | 54 | 25,7% | |
| Cybercrime | 29 | 27 | 35 | 16 | 44 | 28 | 175,0% | |
| Sachbeschädigung | 462 | 391 | 358 | 446 | 474 | 28 | 6,3% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 70 | 74 | 35 | 75 | 102 | 27 | 36,0% | |
| Rauschgiftdelikte | 230 | 193 | 177 | 177 | 184 | 7 | 4,0% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 114 | 101 | 87 | 105 | 115 | 10 | 9,5% | |
| Straßenkriminalität | 521 | 410 | 367 | 434 | 517 | 83 | 19,1% | |
| AufenthG | 15 | 15 | 11 | 21 | 19 | -2 | -9,5% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 99 | 132 | 151 | 144 | 151 | 7 | 4,9% |
2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger Land
4.915 Häufigkeitszahl 2.847 Straftaten Aufklärungsquote 65,3 %
- tsruD
ottO :otoF .kcurbsreH 3202.21.13 :dnatS
Landkreis Nürnberger Land
172.665
Einwohner
Bevölkerungsdichte Einwohner je km2
10,3 %
Straftaten - Landkreis Nürnberger Land
Ausländeranteil S7t.r0a0ft0aten – Landkreis Nürnberger Land
799,52 km²
6.000 5.148 4.776 4.913 4.915 Fläche 5.000
4.000
3.000
2.000
1.000 Zuständige 0 Polizeidienststellen:
PI Altdorf b. Nürnberg PI Hersbruck PI Lauf a. d. Pegnitz AQ – Landkreis Nürnberger Land HZ – Landkreis Nürnberger Land KPI Schwabach AQ Lkr. Nürnberger Land HZ Lkr. Nürnberger Land VPI Feucht
| Jahr AQ in % 2023 65,3 2022 64,1 2021 70,0 2020 68,7 2019 65,3 | Jahr HZ |
|---|---|
| 2023 2.847 | |
| 2019 3.022 |
Jahr AQ in %
2023 65,3
2021 2.697
Im Landkreis Nürnberger Land stieg Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleidie Zahl der in der PKS registrierten chender Gradmesser für die Krimina- Straftaten nur unwesentlich auf 4.915 litätsbelastung einer Region sank im an. Die Aufklärungsquote (AQ) stieg Jahr 2023 auf 2.847 und bewegt sich um 1,2 Prozentpunkte auf 65,3 %. weiterhin im Fünfjahresmittel. moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche stieg auf den höchsten Wert der letzten Bei den Verstößen nach dem Betäufünf Jahre. bungsmittelgesetz gab es gleiche Fall- Mit fünf Straftaten gegen das Leben zahlen wie im Vorjahr. verzeichneten wir zwei Fälle weniger Bei den Diebstahlsdelikten wurde als im Vorjahr. Alle Taten wurden auf- – mit Ausnahme des schweren Dieb- Delikte des Summenschlüssels Strageklärt. stahls in/aus Kfz – in allen Bereichen ßenkriminalität gingen ebenfalls ein Anstieg festgestellt. In absoluten zurück, worin sich auch der deutli- Im Landkreis Nürnberger Land sank die Zahlen war der Anstieg insbesondere che Rückgang bei den Sachbeschä- Zahl der Sexualdelikte entsprechend beim Ladendiebstahl um über ein Vier- digungsdelikten mit dem niedrigsten des allgemeinen Trends bei durchge- tel auf 228 Delikte sowie beim Woh- Wert der letzten fünf Jahre widerspiehend hoher Aufklärungsquote. nungseinbruchdiebstahl auf 40 Delikte gelt. besonders deutlich. Die Zahl der Rohheitsdelikte sank auf Trotz eines Rückgangs der Fallzahlen den zweitniedrigsten Wert der letzten Der Wert bezüglich der Vermögens- bei Straftaten, die mit dem Tatmittel fünf Jahre, was sich primär auf den und Fälschungsdelikte lag für das Internet begangen werden, handelt es Rückgang bei den einfachen Körper- Jahr 2023 deutlich über dem Niveau sich um den zweithöchsten Wert der verletzungsdelikten sowie den Raub- des Vorjahres und markiert auch im letzten fünf Jahre. straftaten zurückführen lässt. Die Zahl mittelfränkischen Landkreisvergleich der gefährlichen Körperverletzungen den Höchstwert.
Herausragender Fall –
Landkreis Nürnberger Land
Am 21.09.2023 stach ein psychisch erkrankter 19-Jähriger im elterlichen Wohnanwesen in Lauf a.d. Pegnitz (OT Simonshofen) mit einem Küchenmesser mehrfach auf den Kopf und Rumpf seines Vaters ein. Durch die mitanwesende Mutter konnte der Täter zunächst von weiteren Tathandlungen abgehalten werden, sodass dem Geschädigten die Flucht vor das Wohnanwesen gelang. Dort kam er zu Fall; der Sohn stach nun erneut mit einem anderen Messer auf seinen Vater ein. Diesem gelang erneut die Flucht, wobei ihm der Sohn folgte. Nachdem das Opfer wieder zu Boden stürzte, kam es zu mindestens zwei weiteren Stichen. Nur durch das geistesgegenwärtige und beherzte Einschreiten zweier Anwohner, die auf den Vorfall aufmerksam geworden waren, konnte der Beschuldigte von weiteren Übergriffen abgehalten werden. Der Beschuldigte wurde im Nachgang aufgrund eines bestehenden Unterbringungsbefehles in einer Fachklinik untergebracht. Nur Bei der anschließenden Durchsuchung drei Tage nach der Einweisung, am konnten zwei weitere Plastikmesser bei 25.09.2023, lockte der 19-Jährige einen ihm aufgefunden werden. Auch dieser Mitpatienten in sein Zimmer und stach zweite Vorfall wurde als versuchtes Tödort mit einem Plastikmesser in Rich- tungsdelikt eingestuft. otoflobmyS tgiez gnudlibbA
tung des Kehlkopfes seines Opfers, wobei das Plastikmesser zu Bruch ging. Der Geschädigte konnte nach einem kurzen Handgemenge flüchten. Der Beschuldigte wurde durch Pflegekräfte separiert.
PKS-Entwicklung Landkreis Nürnberger Land
PKS-Entwicklung – Landkreis Nürnberger Land
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 5.288 | 4.871 | 4.773 | 5.103 | 5.011 | -92 | -1,8% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 5.148 | 4.776 | 4.616 | 4.913 | 4.915 | 2 | 0,0% | |
| AQ von 890000 | 65,3 | 68,7 | 70,0 | 64,1 | 65,3 | 1,2 | ||
| Mord | 2 | 3 | 1 | 3 | 0 | -3 | -100,0% | |
| Totschlag | 4 | 1 | 1 | 0 | 3 | 3 | 100,0% | |
| Sexualdelikte | 103 | 120 | 176 | 191 | 135 | -56 | -29,3% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 11 | 18 | 13 | 9 | 8 | -1 | -11,1% | |
| sexuelle Belästigung | 27 | 22 | 28 | 20 | 17 | -3 | -15,0% | |
| exhibitionistische Handlungen | 8 | 8 | 14 | 14 | 7 | -7 | -50,0% | |
| Kinderpornographie gesamt | 25 | 26 | 70 | 75 | 65 | -10 | -13,3% | |
| Rohheitsdelikte | 923 | 891 | 792 | 891 | 831 | -60 | -6,7% | |
| Raub | 24 | 23 | 14 | 14 | 19 | 5 | 35,7% | |
| Straßenraub | 3 | 3 | 2 | 2 | 1 | -1 | -50,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 665 | 599 | 536 | 611 | 548 | -63 | -10,3% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 27 | 30 | 28 | 26 | 42 | 16 | 61,5% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 1.225 | 984 | 928 | 1.121 | 1.252 | 131 | 11,7% | |
| einfacher Diebstahl | 699 | 588 | 577 | 717 | 802 | 85 | 11,9% | |
| schwerer Diebstahl | 526 | 396 | 351 | 404 | 450 | 46 | 11,4% | |
| Wohnungseinbruch | 56 | 53 | 35 | 24 | 40 | 16 | 66,7% | |
| Ladendiebstahl | 118 | 119 | 126 | 182 | 228 | 46 | 25,3% | |
| Taschendiebstahl | 18 | 18 | 10 | 12 | 13 | 1 | 8,3% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 38 | 57 | 23 | 42 | 37 | -5 | -11,9% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 26 | 16 | 12 | 6 | 13 | 7 | 116,7% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 5 | 7 | 2 | 10 | 20 | 10 | 100,0% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 302 | 185 | 168 | 219 | 227 | 8 | 3,7% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 864 | 896 | 882 | 923 | 1.022 | 99 | 10,7% | |
| Betrug | 626 | 676 | 646 | 607 | 643 | 36 | 5,9% | |
| Cybercrime | 92 | 91 | 66 | 97 | 97 | 0 | 0,0% | |
| Sachbeschädigung | 878 | 730 | 706 | 757 | 643 | -114 | -15,1% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 107 | 131 | 85 | 108 | 119 | 11 | 10,2% | |
| Rauschgiftdelikte | 414 | 437 | 415 | 372 | 373 | 1 | 0,3% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 212 | 215 | 228 | 259 | 216 | -43 | -16,6% | |
| Straßenkriminalität | 1.169 | 881 | 775 | 879 | 845 | -34 | -3,9% | |
| AufenthG | 140 | 95 | 157 | 190 | 96 | -94 | -49,5% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 155 | 185 | 278 | 270 | 264 | -6 | -2,2% |
2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth
moc.eboda.kcots
3.437 Häufigkeitszahl 2.671 Straftaten Aufklärungsquote 65,1 %
- uahcoRA
:otoF .nietstlopliH Landkreis Roth
128.694
Einwohner
Bevölkerungsdichte Einwohner je km2
8,4 %
Ausländeranteil
Straftaten - Landkreis Roth
S4t.r5a0ft0aten – Landkreis Roth 4.000 3.381 3.345 3.437 3.500 3.191 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000
895,15 km²
Fläche
3.016
Zuständige Polizeidienststellen:
PI Hilpoltstein PI Roth PI Schwabach KPI Schwabach 3202.21.13 :dnatS
AQ – Landkreis Roth HZ – Landkreis Roth AQ Lkr. Roth HZ Lkr. Roth
Jahr AQ in %
2023 65,1
Jahr HZ
2023 2.671
2022 65,7 2022 2.623 2021 63,8 2021 2.372 2020 63,4 2020 2.518 2019 59,5 2019 2.663
Im Landkreis Roth meldeten wir für 0,6 Prozentpunkte; es handelt sich das Jahr 2023 insgesamt 3.437 Fälle trotzdem um den zweitbesten Wert an die PKS, was den höchsten Wert seit 2019. Die Häufigkeitszahl (HZ) als der letzten fünf Jahre darstellt, jedoch vergleichender Gradmesser für die Krinoch unterhalb des Zehnjahresdurch- minalitätsbelastung stieg moderat an schnitts liegt. Die Aufklärungsquote und liegt bei 2.671.
(AQ) von 65,1 % verringerte sich um
Ausgewählte Deliktsbereiche ben sich Steigerungen bei den Körper- Bei den Vermögens- und Fälschungsverletzungsdelikten sowie den Delik- delikten verzeichneten wir einen Rück- Mit vier Straftaten gegen das Leben ten der Nötigung und Bedrohung. Die gang (insbesondere bei den Betrugswurden im Jahr 2023 zwei Fälle mehr AQ liegt hier auf einem erfreulich ho- delikten). als im Vorjahr verzeichnet. Darunter hen Niveau von 93,0 %. waren auch zwei Totschlagsdelikte, die Die Straßenkriminalität bewegt sich beide aufgeklärt werden konnten. Analog des mittelfränkischen Trends nahezu auf Vorjahresniveau. Hierbei ist ergaben sich zudem Steigerungen zu erwähnen, dass insbesondere die Die Straftaten gegen die sexuelle bei den Diebstahlsdelikten. Die sig- Sachbeschädigungsdelikte durch Graf- Selbstbestimmung sanken um 9,9 %, nifikanteste Steigerung in absoluten fiti deutlich rückläufig sind. was in absoluten Zahlen einem Rück- Zahlen betrifft den Ladendiebstahl. gang um zehn Fälle entspricht. Ein ste- Weitere Anstiege wurden beim Ta- Ebenfalls eine Senkung der Zahlen ist tiger Anstieg in den letzten fünf Jahren schendiebstahl, schweren Diebstahl bei der Betäubungsmittelkriminalität lässt sich bei den Fällen der sexuellen in/aus Kfz und beim schweren Dieb- erkennbar. Belästigung feststellen. Positiv ist der stahl von Krafträdern festgestellt. Im Rückgang bei den Delikten der Miss- letzteren Fall hat sich die Zahl mehr Bei den Delikten, die unter Verwenbrauchsdarstellung sexueller Gewalt als versechsfacht. Anzumerken ist je- dung des Tatmittels Internet beganan Kindern zu werten. Die ohnehin doch, dass hierunter auch Diebstähle gen wurden, ergab sich eine nur geringhohe AQ bei den Straftaten gegen die von Elektrokleinstfahrzeugen – also E- fügige Steigerung, trotzdem handelt es sexuelle Selbstbestimmung konnte auf Scooter – fallen. Rückläufig war dahin- sich bei den erfassten 186 Fällen um 89,0 % gesteigert werden. gegen die Zahl der Fahrraddiebstähle den Fünfjahreshöchstwert. und der Wohnungseinbruchdiebstäh- Die Rohheitsdelikte stiegen auf ein le, hier mit einer überdurchschnittlich Zehnjahreshoch; insbesondere erga- hohen AQ von 42,3 %.
Herausragender Fall – niedrigungen, z. B. die Aufforderung, vor
Landkreis Roth ihm niederzuknien, verbunden mit der
Aufforderung zu betteln, um das vorher Im Zeitraum Mai bis Oktober 2023 ereig- geraubte Eigentum wieder zu erhalten, neten sich in der Stadt Roth insgesamt videografierte und die gefertigten Aufzwölf Raubstraftaten und räuberische Er- nahmen anschließend verbreitete. Letztpressungen, die allesamt einem 14-jäh- lich wurde der jugendliche Täter, der rigen Jugendlichen angelastet werden bereits deutlich vor seinem 14. Lebenskonnten. Herausragend bei den Taten jahr mehrfach polizeilich in Erscheinung war die an den Tag gelegte Brutalität des getreten war, zu einer Freiheitsstrafe Täters. So trat er im Frühjahr, zusammen von zwei Jahren verurteilt. Diese Strafe mit einem 18-Jährigen aus Fürth, der- wurde nur deshalb zur Bewährung ausart auf einen Jugendlichen ein, dass die gesetzt, da er die ihm zur Last gelegten Schuhsohlenabdrücke des Täters auf Taten eingeräumt und einem Täter-Op- Körperteilen – insbesondere im Gesicht fer-Ausgleich zugestimmt hatte sowie –des Opfers deutlich erkennbar waren. seinen Opfern das gesparte Taschengeld Die Ermittlung des 14-Jährigen wurde als Wiedergutmachung auszahlen wollu.a. dadurch ermöglicht, dass er seine Er- te. moc.eboda.kcots
- stilpS
dna stiB :otoflobmyS
| PKS-Entwicklung Landkreis Roth | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PKS-Entwicklung – Landkreis Roth | ||||||||
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 3.429 | 3.228 | 3.089 | 3.394 | 3.463 | 69 | 2,0% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 3.381 | 3.191 | 3.016 | 3.345 | 3.437 | 92 | 2,8% | |
| AQ von 890000 | 59,5 | 63,4 | 63,8 | 65,7 | 65,1 | -0,6 | ||
| Mord | 0 | 3 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| Totschlag | 2 | 2 | 0 | 2 | 2 | 0 | 0,0% | |
| Sexualdelikte | 46 | 75 | 103 | 101 | 91 | -10 | -9,9% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 7 | 12 | 8 | 11 | 8 | -3 | -27,3% | |
| sexuelle Belästigung | 3 | 7 | 7 | 8 | 11 | 3 | 37,5% | |
| exhibitionistische Handlungen | 5 | 6 | 9 | 3 | 4 | 1 | 33,3% | |
| Kinderpornographie gesamt | 8 | 22 | 56 | 56 | 35 | -21 | -37,5% | |
| Rohheitsdelikte | 563 | 523 | 479 | 610 | 689 | 79 | 13,0% | |
| Raub | 7 | 9 | 6 | 10 | 21 | 11 | 110,0% | |
| Straßenraub | 1 | 1 | 0 | 2 | 1 | -1 | -50,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 402 | 396 | 312 | 431 | 455 | 24 | 5,6% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 22 | 15 | 12 | 16 | 15 | -1 | -6,3% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 937 | 785 | 720 | 740 | 833 | 93 | 12,6% | |
| einfacher Diebstahl | 567 | 469 | 395 | 513 | 602 | 89 | 17,3% | |
| schwerer Diebstahl | 370 | 316 | 325 | 227 | 231 | 4 | 1,8% | |
| Wohnungseinbruch | 39 | 33 | 17 | 29 | 26 | -3 | -10,3% | |
| Ladendiebstahl | 137 | 104 | 67 | 122 | 162 | 40 | 32,8% | |
| Taschendiebstahl | 11 | 10 | 7 | 6 | 11 | 5 | 83,3% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 33 | 40 | 52 | 20 | 30 | 10 | 50,0% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 35 | 19 | 10 | 14 | 13 | -1 | -7,1% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 6 | 7 | 2 | 4 | 25 | 21 | 525,0% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 158 | 156 | 94 | 102 | 87 | -15 | -14,7% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 751 | 685 | 684 | 833 | 751 | -82 | -9,8% | |
| Betrug | 634 | 562 | 562 | 670 | 586 | -84 | -12,5% | |
| Cybercrime | 50 | 43 | 30 | 51 | 84 | 33 | 64,7% | |
| Sachbeschädigung | 479 | 407 | 417 | 403 | 399 | -4 | -1,0% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 61 | 60 | 86 | 59 | 37 | -22 | -37,3% | |
| Rauschgiftdelikte | 181 | 209 | 165 | 204 | 175 | -29 | -14,2% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 90 | 118 | 85 | 127 | 109 | -18 | -14,2% | |
| Straßenkriminalität | 643 | 544 | 492 | 480 | 481 | 1 | 0,2% | |
| AufenthG | 48 | 37 | 73 | 49 | 26 | -23 | -46,9% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 101 | 120 | 136 | 182 | 186 | 4 | 2,2% |
2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
3.145 Häufigkeitszahl 3.238 Straftaten Aufklärungsquote 76,1 %
- uahcoRA
:otoF .negnilthcuerT Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen
97.120
Einwohner
Bevölkerungsdichte Einwohner je km2
11,7 %
Straftaten - Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen 4.500 Straftaten – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG) 4.000 3.444 3.500 3.262 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000
Ausländeranteil
970,78 km²
3.098 3.145 2.886
Fläche
Zuständige Polizeidienststellen:
PI Weißenburg i. Bay. PI Gunzenhausen PI Treuchtlingen KPI Ansbach 3202.21.13 :dnatS
AQ – Landkreis WUG HZ – Landkreis WUG AQ Lkr. WUG - GUN HZ Lkr. WUG - GUN
| Jahr AQ in % 2023 76,1 2022 73,8 2021 74,4 2020 75,3 2019 76,2 | Jahr HZ |
|---|---|
| 2023 3.238 | |
| 2019 3.649 |
Jahr AQ in %
2023 76,1
2021 3.034
Im Jahr 2023 wurden für den Land- 76,1 %, was mit Abstand den Höchstkreis WUG 3.145 Straftaten an die PKS wert aller kreisfreien Städte und Landgemeldet. Es kam somit zu einem An- kreise in Mittelfranken darstellt. Die stieg um 1,5 Prozent, wobei dieser Häufigkeitszahl (HZ) vergleichender Wert immer noch unterhalb des Fünf- Gradmesser für die Kriminalitätsbejahres-Mittelwertes von 3.167 liegt. Die lastung sank leicht um sieben Punk-
Aufklärungsquote (AQ) stieg um 2,3 te, was den zweitniedrigsten Wert im
Prozentpunkte auf beeindruckende Fünfjahresvergleich repräsentiert. moc.eboda.kcots
Ausgewählte Deliktsbereiche gen sowie der Missbrauchsdarstellun- also vorsätzliche, als auch die gefährgen von sexueller Gewalt an Kindern liche Körperverletzung. Erfreulich hin- Mit vier Straftaten gegen das Leben ging zurück, während die Zahl der gegen zeigte sich die Entwicklung bei (darunter zwei Morde und ein Tot- Vergewaltigungen und sexuellen Be- den Raubstraftaten, die um mehr als schlag), die alle aufgeklärt werden lästigungen anstieg. Die AQ bei den die Hälfte zurückgingen. konnten, melden wir genauso viele Ta- Straftaten gegen die sexuelle Selbstten wie im Vorjahr. bestimmung lag bei 91,1 %. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist der einzige mittelfränkische Die Zahl der Straftaten gegen die se- Beim Summenschlüssel der Rohheits- Landkreis, bei dem die Gesamtzahl xuelle Selbstbestimmung pendelte delikte ist ein deutlicher Anstieg auf aller Diebstahlsdelikte rückläufig war, sich nahezu auf Vorjahresniveau ein; ein Fünfjahreshoch feststellbar. Ur- auch wenn die Zahl der Ladendiebdas Verhältnis der Straftaten zueinan- sächlich ist hier primär ein starker An- stähle deutlich auf den höchsten Wert der hat sich jedoch verschoben. Die stieg bei den Körperverletzungsdelik- der letzten fünf Jahre gestiegen ist. Zahl der exhibitionistischen Handlun- ten, betreffend sowohl die „einfache“, Deutliche Rückgänge waren bei den
| PKS-Entwicklung Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PKS-Entwicklung – Landkreis WUG | ||||||||
| Delikte | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Veränderung 2022 / 2023 | Verlauf | |
| Anzahl | in % | |||||||
| Straftaten insgesamt | 3.466 | 3.275 | 2.910 | 3.143 | 3.172 | 29 | 0,9% | |
| Straftaten ohne AufenthG (890000) | 3.444 | 3.262 | 2.886 | 3.098 | 3.145 | 47 | 1,5% | |
| AQ von 890000 | 76,2 | 75,3 | 74,4 | 73,8 | 76,1 | 2,3 | ||
| Mord | 0 | 0 | 1 | 0 | 2 | 2 | 100,0% | |
| Totschlag | 1 | 1 | 0 | 4 | 1 | -3 | -75,0% | |
| Sexualdelikte | 80 | 144 | 92 | 80 | 79 | -1 | -1,3% | |
| Vergewaltigung/ sex. Nötigung/ Übergriffe | 12 | 6 | 9 | 3 | 8 | 5 | 166,7% | |
| sexuelle Belästigung | 4 | 10 | 8 | 6 | 14 | 8 | 133,3% | |
| exhibitionistische Handlungen | 3 | 6 | 4 | 10 | 4 | -6 | -60,0% | |
| Kinderpornographie gesamt | 17 | 17 | 41 | 44 | 19 | -25 | -56,8% | |
| Rohheitsdelikte | 703 | 645 | 561 | 671 | 773 | 102 | 15,2% | |
| Raub | 12 | 12 | 12 | 15 | 7 | -8 | -53,3% | |
| Straßenraub | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 1 | 100,0% | |
| KV-Delikte insgesamt | 516 | 467 | 345 | 450 | 532 | 82 | 18,2% | |
| Gef. KV auf Straßen, Wegen oder Plätzen | 39 | 40 | 19 | 19 | 29 | 10 | 52,6% | |
| einfacher u. schwerer Diebstahl insgesamt | 733 | 675 | 569 | 706 | 682 | -24 | -3,4% | |
| einfacher Diebstahl | 505 | 427 | 404 | 507 | 520 | 13 | 2,6% | |
| schwerer Diebstahl | 228 | 248 | 165 | 199 | 162 | -37 | -18,6% | |
| Wohnungseinbruch | 11 | 26 | 10 | 15 | 11 | -4 | -26,7% | |
| Ladendiebstahl | 94 | 83 | 80 | 111 | 169 | 58 | 52,3% | |
| Taschendiebstahl | 5 | 14 | 9 | 4 | 10 | 6 | 150,0% | |
| schwerer Diebstahl in / aus Kfz | 11 | 4 | 10 | 11 | 17 | 6 | 54,5% | |
| schwerer Diebstahl von Kfz | 9 | 5 | 12 | 13 | 16 | 3 | 23,1% | |
| schwerer Diebstahl von Krafträdern | 2 | 6 | 5 | 7 | 1 | -6 | -85,7% | |
| einfacher und schwerer Fahrraddiebstahl | 132 | 140 | 97 | 107 | 71 | -36 | -33,6% | |
| Vermögens-/Fälschungsdelikte | 623 | 430 | 417 | 409 | 425 | 16 | 3,9% | |
| Betrug | 477 | 331 | 302 | 303 | 322 | 19 | 6,3% | |
| Cybercrime | 50 | 43 | 34 | 59 | 44 | -15 | -25,4% | |
| Sachbeschädigung | 408 | 404 | 440 | 429 | 413 | -16 | -3,7% | |
| Sachbeschädigung durch Graffiti | 33 | 66 | 59 | 101 | 99 | -2 | -2,0% | |
| Rauschgiftdelikte | 175 | 224 | 237 | 179 | 173 | -6 | -3,4% | |
| Allg. Verstoß mit Cannabis (ohne Handel) | 66 | 95 | 120 | 92 | 91 | -1 | -1,1% | |
| Straßenkriminalität | 468 | 485 | 441 | 448 | 449 | 1 | 0,2% | |
| AufenthG | 22 | 13 | 24 | 45 | 27 | -18 | -40,0% | |
| Straftaten mit Tatmittel Internet | 242 | 136 | 147 | 176 | 191 | 15 | 8,5% |
Fahrraddiebstählen zu verzeichnen schädigungen, darunter auch bei den Die Entwicklung im Bereich der Stra- (niedrigster Wert der letzten zehn Jah- Graffitistraftaten. ßenkriminalität zeigte sich nahezu re), ein etwas leichterer Rückgang er- unverändert und bewegt sich weitergab sich bei den Wohnungseinbruch- Auch bei den Verstößen nach dem Be- hin im Fünfjahresmittel. diebstählen. täubungsmittelgesetz wurden weniger Delikte zur PKS gemeldet. Ein Anstieg war bei den Straftaten, die Bei den Vermögens- und Fälschungs- mit dem Tatmittel Internet begangen delikten verzeichneten wir einen Mit 130 Delikten im Summenschlüs- werden, festzustellen. Trotzdem beleichten Anstieg, der größtenteils auf sel der Gewaltkriminalität wurde der wegen sich die 191 gemeldeten Delikte der Steigerung der Betrugszahlen be- zweithöchste Stand der vergangenen noch unter dem Wert des Vorcoronaruht. zehn Jahre gemessen. Ausschlagge- jahres 2019. bend hierfür sind zum größten Teil die Ebenso kam es zu leichten Rück- bereits erwähnten Anstiege bei den gängen im Deliktsbereich der Sachbe- Körperverletzungsdelikten.
Herausragender Fall –
Landkreis WUG
- U4xip
Die KPI Ansbach führte seit Januar 2022 Ermittlungen wegen eines Vergehens der Urkundenfälschung. Vor dem Hintergrund von notwendigen Impfnachweisen im Kontext der Coronapandemie hatte ein 34-jähriger Mann auf der Kommunikationsplattform „Telegram“ auf professionelle Weise Fälschungen von Impfnachweisen aller Art gegen Geld angeboten. Nach Anbahnung über besagte Plattform erfolgte eine zielgerichtete Anfertigung der Fälschungen, die nach Bezahlung über teilweise anonymisierte Kanäle per Postversand den Bestellern zugestellt worden waren. Der Beschuldigte konnte wegen 14 eindeutig nachweisbaren Fällen der Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. moc.eboda.kcots
:otoflobmyS
EINSATZ
Zuständiges Sachgebiet:
Ordnungs- und Schutzaufgaben
E 2 Ordnungs- und Schutzaufgaben
Während wir beim Sicherheitsbericht 2022 In diesem Sicherheitsbericht möchten wir einen noch auf die besonderen Umstände für Blick auf das Unterstützungskommando Mittelfrandie polizeiliche Einsatzbewältigung ken sowie die Diensthundestaffel richten. Beide Eindurch Corona blicken mussten, spielten die Be- heiten werden nicht nur bei besonderen Einsatzlagen schränkungen der Pandemie 2023 keine Rolle mehr. eingesetzt, sondern leisten im täglichen Dienst eine Dies stellten wir vor allem bei den Kirchweihen und wertvolle Unterstützung für unsere Kolleginnen und Volksfesten sowie den Musikfestivals in der Region Kollegen auf Streife. fest. Diese Veranstaltungen unter freiem Himmel waren wieder starke Besuchermagnete und überstie- Konzeptionell ist es uns im vergangenen Jahr gegen die Teilnehmerzahlen der Vorjahre. lungen, die Kompetenzen unserer Streifenteams bei der Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen Das Veranstaltungsjahr 2023 war geprägt vom durch verschiedene Fortbildungsmaßnahmen in 38. Deutschen Evangelischen Kirchentag, der zu den einzelnen Dienststellen weiter zu erhöhen und Pfingsten in Nürnberg stattgefunden hat und täglich zu verfestigen. Wichtig waren aber auch die durchüber 100.000 Besuchende an die zahlreichen Veran- geführten Workshops bei der Feuerwehr und den staltungsörtlichkeiten lockte. Um ein Großereignis Rettungsdiensten in diesem Themenfeld, da das Zudieser Dimension so vorzubereiten, dass ein sicherer sammenwirken mit diesen Organisationen Grundla- Ablauf gewährleistet werden kann, sind die Kollegin- ge für eine erfolgreiche Einsatzbewältigung ist. nen und Kollegen in den Einsatzstäben des Präsidiums und der Polizeiinspektionen bereits viele Mona- In den letzten Tagen des vergangenen Jahres te vorher damit beschäftigt, in zahlreichen Meetings zeichnete sich eine beginnende Protestwelle der mit dem Veranstalter und allen benachbarten Be- Landwirte ab, die sich gegen verschiedene Sparmaßhörden und Organisationen alle Sicherheitsaspekte nahmen der Bundesregierung richtete. Hier bleibt zu einem „Gesamtkunstwerk der Sicherheitsarchi- die Entwicklung genauso abzuwarten wie bei den tektur“ zusammen zu fügen. Die Vorbereitungen für Auswirkungen der Fußball Europameisterschaft im diesen Kirchentag starteten bereits im Sommer 2022. Sommer im eigenen Land auf die mittelfränkische Polizei. Die „Letzte Generation“ führte auch 2023 ihren Protest in Form des zivilen Ungehorsams auf den Straßen und Kreuzungen vor allem in Nürnberg fort. Höhepunkt waren sicherlich die beiden Aktionstage Ihr Mitte August. Etwa 60 Aktivisten erforderten die volle Einsatzbereitschaft unserer Kolleginnen und Kollegen in den Einsatzeinheiten und der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung. Es ist jedoch gelungen, die einzelnen Straßenblockaden zügig aufzu- Andreas Belger lösen und die Behinderung für die Bevölkerung in Grenzen zu halten.
Unmittelbare Auswirkungen auf das Versammlungsgeschehen hatte ab dem 7. Oktober der terroristische Überfall der Hamas auf Israel und die folgende Entwicklung der Lage im Nahen Osten. Zahlreiche Versammlungen, die ihre Solidarität sowohl mit Israel aber auch dem palästinensischen Volk ausdrückten und die notwendige Erhöhung der Schutzmaßnahmen für jüdische und israelische Einrichtungen und Veranstaltungen, rückten ins Zentrum der Einsatzbewältigung im letzten Quartal des vergangenen PD Andreas Belger Jahres. stv. Leiter Sachgebiet E 2
3.1 Herausragende Einsatzanlässe
3.1.1 38. Deutscher
Evangelische Kirchentag
„Jetzt ist die Zeit“ – Unter diesem Motto lockten zwischen 07. und 11.06.2023 mehr als 2.200 Einzelveranstaltungen bis zu 130.000 Besucherinnen und Besucher pro Tag zum 38. Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT) in Nürnberg und Fürth. Hinzu kamen noch eine Vielzahl von Schutzpersonen aus der Bundes- und Landespolitik, unter anderem Bundespräsident Frank- Walter Steinmeier, Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesministerin Annalena Baerbock und Ministerpräsident Markus Söder. Geboten wurde ein vielfältiges Programm, das neben christlichen und religiösen Inhalten auch gesellschaftliche und politische Themen sowie kulturelle Großveranstaltungen wie Open-Air-Konzerte umfasste. In der Bilanz war festzustellen, dass Teilnehmer waren die 16 Sportminis- Kommunikation das prägende Ele- terinnen- und Minister der Länder, Nach der stimmungsvollen Eröffnung ment des Polizeieinsatzes war. Der 38. Bundesinnenministerin Nancy Faeser, am Mittwoch auf dem Hauptmarkt DEKT verlief friedlich und nahezu stö- sowie eine Vielzahl von Vertreterinnen und dem Abend der Begegnung, ei- rungsfrei. und Vertreter der verschiedenen Sportnem Straßenfest in der Nürnberger verbände Deutschlands. Innenstadt mit 130.000 Besuchern, begannen am Donnerstag die themen- 3.1.2 Sportminister- Neben Absuchen mit Diensthunden spezifischen Programmpunkte, unter konferenz und zahlreichen Lotsungen wurden anderem eine Bibelarbeit mit Bundes- insbesondere Raumschutzmaßnahpräsident Frank-Walter Steinmeier. In der Zeit von 14. – 15.09.2023 fand in men im Bereich der weitläufigen adi- Herzogenaurach auf dem Campus der das World of Sport durchgeführt und Am Freitag kam es zu einer Blockade Fa. adidas unter dem Vorsitz von Herrn die sichere Durchführung der Veranvon Fahrbahnen am Nürnberger Bahn- Staatsminister Joachim Herrmann die staltung gewährleistet. hofsplatz durch Klimaaktivisten mit 48. Sportministerkonferenz statt. dem Motto „Jetzt ist die Zeit für Klimaschutz“. Insgesamt 16 Personen, von denen sich 8 Personen festklebten, blockierten die Fahrbahn. Dank der bereitstehenden Einsatzkräfte konnte die Situation jedoch schnell gelöst werden.
Der Samstag stand im Zeichen des Besuchs von Bundeskanzler Olaf Scholz sowie einem abendlichen Gottesdienst der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg unter freiem Himmel am Hans-Sachs-Platz.
Mit den Abschlussgottesdiensten am Sonntagvormittag und der Heimreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer endete ein nicht alltäglicher Großeinsatz.
3.1.3 Klimaaktivistische
Aktionen
Auch die deutschlandweite Entwicklung hin zu vermehrten klimaaktivistischen Protestaktionen war in Mittelfranken feststellbar. Es waren rund 150 Versammlungen mit diesem Thema zu verzeichnen. Neben den vielfältigen Themen Atomausstieg, Verkehrswende, Baumschutz etc. beschäftigte insbesondere die sog. „Letzte Generation“ die Polizei regelmäßig mit nicht angezeigten Versammlungen, Blockadeaktionen und weiteren Störungen, zuletzt beispielsweise dem Beschmieren des Weihnachtsbaums vor dem Handwerkerhof Nürnberg mit Farbe.
Der Umfang der Blockadeaktionen reichte von Einzelaktionen mit wenigen Teilnehmern, wie zum Beispiel am 19.06.2023, als sich vier Personen 3.1.4 Versammlungs- Besonders gefährdete Objekte und im morgendlichen Berufsverkehr auf geschehen nach dem Veranstaltungen, wie beispielsweise die Fahrbahn des Frauentorgrabens Angriff der Hamas auf Israel der Christkindlesmarkt in Nürnberg, in Nürnberg setzten bzw. klebten, bis am 07.10.2023 und dem wurden einer laufenden Gefährdungshin zu konzertierten Aktionen mit einer anschließenden Krieg im prognose unterzogen und die Sicher- Vielzahl von Aktivisten, welche sich an Gaza-Streifen heitsmaßnahmen dementsprechend mehreren Stellen im engen zeitlichen anlassbezogen angepasst. Zusammenhang auf die Fahrbahn In Folge der Angriffe der Hamas auf setzten und klebten. Israel am Samstag, 07.10.2023, fanden auch in Mittelfranken zahlreiche 3.1.5 Einsatzgeschehen Exemplarisch hierzu ist das Versamm- Solidaritätsbekundungen statt. Diese Jahreswechsel 2023 / 2024 lungsgeschehen am 17. und 18.08.2023 waren sowohl pro Israel als auch pro zu nennen, bei welchem sich Aktivisten Palästina. Ein Einsatzschwerpunkt stellte für die der Letzten Generation im Rahmen der mittelfränkische Polizei ebenfalls der Aktionswoche „100 für Bayern“ über Diese Versammlungen fanden in ganz Jahreswechsel bzw. die Silvesternacht 2 Tage an insgesamt 11 Örtlichkeiten Mittelfranken statt, der Schwerpunkt dar. Im Besonderen galt dies für den Inund mit bis zu 59 Personen gleichzeitig war jedoch das Stadtgebiet Nürnberg. nenstadtbereich Nürnberg. auf Fahrbahnen niederließen bzw. fest- Sie verliefen grundsätzlich friedlich klebten. und störungsfrei. Ausschreitungen und In Kooperation mit der Stadt Nürnberg teils gewalttätige Eskalationen wie in wurde ein Abbrenn- und Mitführverbot anderen Bundesländern waren in Mit- von Pyrotechnik und Glasflaschen für telfranken nicht feststellbar. Teilbereiche der Nürnberger Innenstadt verfügt. Zur Gewährleistung der Neben den Auswirkungen auf Sicherheit der feiernden Bevölkerung das Versammlungsgeschehen hatte galt es dieses auch zu überwachen und der weiterhin andauernde Konflikt durchzusetzen. auch starken Einfluss auf die Sicherheitslage in Deutschland sowie das Durch eine optimierte Kenntlichma- Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. chung der Verbotsbeschilderung und Regelmäßig wurden in den Medien einem angemessenen polizeilichen konkrete Anschlags- und Gefährdungs- Kräfteansatz konnte als positives Faszenarien thematisiert, die auch Aus- zit ein friedlicher und ausgelassener wirkungen auf die mittelfränkische „Jahresempfang“ polizeilich begleitet Polizei hatten. werden.
3.2 Allgemeines Einsatzgeschehen
3.2.1 Versammlungen starke Rückgang war hauptsächlich im gen durchgeführt. Somit ist auch hier Nachlassen der in der ganzen Region in den letzten zwei Jahren ein leichter 2023 waren im Bereich des Polizei- zahlreich durchgeführten Proteste Rückgang feststellbar. präsidium Mittelfranken 1.638 Ver- gegen die Einschränkungen zur Besammlungen zu verzeichnen. Im Ver- kämpfung der Corona-Pandemie be- Die Themen der Versammlungen wagleich zum Vorjahr (2.439) war dies ein gründet. ren dabei vielfältig und erreichten Rückgang um 32,8 %, obgleich die Teilnehmerzahlen von zwei Perso- Zahlen noch deutlich über den Zahlen Im Stadtgebiet Nürnberg wurden im nen bis hin zu mehreren Tausend. vor der Corona-Pandemie lagen. Der vergangenen Jahr 964 Versammlun- Schwerpunkte waren die bereits
thematisierten klimaaktivistischen Ak- rechtigung für Menschen der sexuellen Grundsätzlich war festzustellen, dass tionen sowie Versammlungen rund um und geschlechtlichen Minderheit“ An- alle durchgeführten Versammlungen das Thema „friedliches Zusammenle- fang August mit ca. 11.000 Teilnehmern im Bereich des Polizeipräsidium Mittelben – gegen Krieg/kriegerische Hand- in Nürnberg, der ver.di-Warnstreik franken grundsätzlich gewaltfrei verlungen“. am Nürnberger Kornmarkt im März liefen. mit ca. 8.000 Teilnehmern, sowie die
Den größten mittelfrankenweiten Zu- DGB-Kundgebung zum 1. Mai, eben- lauf hatten dEern Atuwfzuigc aknlläussnlicgh ddees r öfffaellsn atmli Kcohrnemnar kVt, emrits caa.m 5.5m00 lTueinl-gen im Christopher Street Day „Für Gleichbe- nehmern. Bereich Mittelfranken 3.000 Entwicklung der öffentlichen Versammlungen – Bezirk Mittelfranken 2.439 2.500 2.381 2.000 1.638 1.465 1.500 992 1.000 861 815 840 746 643 656 693 548 500 - 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
2.439 2.500 2.381 2.000 1.638 1.465 1.500 992 1.000 861 815 840 746 643 656 693 548 500 - 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Entwicklung der öffentlichen Versammlungen im
Stadtgebiet Nürnberg
Entwicklung der öffentlichen Versammlungen – Stadt Nürnberg 1.600 1.468 1.400
1.200 1.015 1.000
- 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
3.2.2 Volksfeste und Regionale Beachtung fanden Veran-
Kirchweihen staltungen wie das Schwabacher Bür-
gerfest, das Burgfest in Hilpoltstein Auch die Volksfeste und Kirchweihen oder das Kunigundenfest in Lauf. Landsind endgültig wieder im „Normalbe- kreiskirchweihen wurden beispielsweitrieb“ angekommen. Wurden im Jahr se in Weißenburg, Neustadt/Aisch oder 2022 noch gut 400 „Kerwas“ abgehal- Höchstadt/Aisch abgehalten. Auch ten, so stieg diese Zahl 2023 auf knapp hier trafen sich zahlreiche Bürger und 600 dieser fränkischen Highlights an. feierten meist friedlich ein verlängertes Die Spanne reichte dabei von der Wochenende lang. abendlichen Dorf-Veranstaltung bis hin zum 17-tägigen Herbstvolksfest.
3.2.3 Festivals
In den Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen finden mit der Erlanger Eine weitere Normalisierung in „Vor- Bergkirchweih, der Fürther Michaelis- Corona-Zeiten“ war beim Festivalge- Kirchweih sowie dem Frühlings- und schehen in Mittelfranken festzustellen. Herbstvolksfest in Nürnberg die Ver- In der Regel wurden Besucherzahlen anstaltungen statt, die aufgrund ihrer registriert, wie sie auch vor der Pandemehrtägigen Dauer und Größe natur- mie festzustellen waren. Dies lässt sich gemäß die meisten Besucher anziehen. auch an den Gesamtzahlen für Festivals belegen: Während 2022 insgesamt Als Grundtenor bei all diesen Groß- 81 Veranstaltungen zu verzeichnen waveranstaltungen lässt sich aus polizei- ren, waren es im abgelaufenen Jahr 95. licher Sicht sagen, dass diese Events überwiegend friedlich verlaufen sind, Das Spektrum reichte dabei von zahlauch wenn es beim Zusammentreffen reichen kleineren „Kneipenfestivals“, Höhepunkt der Nürnberger Festivalmehrerer tausend Menschen pro Tag die zum Teil von weniger als 100 Per- saison waren auch im Jahr 2023 das mit entsprechend hohem Alkoholkon- sonen besucht wurden, bis zum drei- alljährlich am Pfingstwochenende sum, trotz aller sicherheitsrechtlicher tägigen Bardentreffen in Nürnberg, bei stattfindende Rock im Park sowie die und polizeilicher Präventivmaßnah- dem gut 200.000 Besuchende die viel- Sommerevent-Reihe am Nürnberger men, dennoch zu Rohheits-, Sexual- fältig vorhandenen Auftritte und Auf- Flughafen. oder Eigentumsdelikten kommt. führungen bewunderten. Außerhalb der Großstadt lockten das Taubertal-Festival bei Rothenburg, Summer Breeze bei Dinkelsbühl und Open Beatz in Herzogenaurach als mehrtägige Festivals zahlreiche Fans von Rock- oder elektronischer Musik zum Campen und Feiern. Vor allem das Open Beatz Festival konnte dabei einen starken Besucheranstieg von rund 40.000 auf nun knapp 60.000 verzeichnen.
Aber auch Anhänger klassischer Musik hatten ihre Highlights: Die Bachwoche in Ansbach wurde von 14.000 Menschen besucht. Die Veranstaltungen des Klassik OpenAir in Nürnberg besuchten insgesamt rund 100.000 Menschen.
Bei allen Veranstaltungen kam es aus polizeilicher Sicht zu keinen nennenswerten Vorfällen oder Störungen.
3.2.4 Sporteinsätze ersten Runde zum Ausscheiden gegen den mittelfränkischen Einsatzzügen die Pinguins Bremerhaven. bzw. von Einheiten der Bayerischen Be-
3.2.4.1 Fußball reitschaftspolizei unterstützt, sodass
Beide mittelfränkischen Fußballverei- Die Heimspiele der Nürnberg Ice Tigers die Heimspiele aus polizeilicher Sicht ne spielten in der Saison 2022/2023 in wurden in der Arena NÜRNBERGER überwiegend problemlos verliefen. der 2. Fußball-Bundesliga, deren Liga- Versicherung ausgetragen, die Parbetrieb im Zeitraum vom 15. Juli 2022 tien wurden von der PI Nürnberg-Süd 3.2.4.3 Handball bis 28. Mai 2023 stattfand. polizeilich betreut. In den insgesamt Die Handball-Bundesliga ist die höchs- 29 Heimspielen besuchten 133.974 Zu- te Liga im deutschen Handballsport Durch die Polizeiinspektion Fürth und schauer die Arena. Zu nennenswerten und fand in der Saison 2022/23 im Zeit- Unterstützungskräfte wurden 17 Heim- Störungen während den Heimspielen raum vom 1. September 2022 bis zum spiele der SpVgg Greuther Fürth im kam es nicht, obgleich es auch beim 11. Juni 2023 statt. Sportpark Ronhof betreut. Diese wur- Eishockey konfliktträchtiges Verhalten den von insgesamt 189.992 Zuschau- von Teilen der Anhängerschaft gibt. Der HC Erlangen konnte die Saison im ern besucht. Die SpVgg Greuther Fürth gesicherten Mittelfeld der Tabelle auf beendete die Saison 2022/2023 auf Gleiches gilt auch für die Höchstadt dem 13. Platz abschließen. dem 12. Tabellenplatz. Alligators, welche sich im 5. Jahr in Folge in der Oberliga Süd und somit Die Heimspiele des Handballclubs Er- Gelegentlich wurden im Stadion bei in der dritthöchsten deutschen Eisho- langen (HCE) fanden ebenfalls in der den Spielen pyrotechnische Gegen- ckey-Liga sehr gut behaupten und bis Arena NÜRNBERGER Versicherung im stände abgebrannt, insgesamt verlief zum Ausscheiden in den Achtelfinal- Zuständigkeitsbereich der PI Nürndie Saison jedoch ohne nennenswerte Playoffs um den Meisterschaftstitel berg-Süd statt. Die Arena fasst hierbei Störungen. mitspielen konnten. In den 26 aus- über 8.000 Zuschauer. getragenen Heimspielen konnte eine In der Saison 2022/2023 wurden durch Zuschauerzahl von 22.295 Gästen ver- Die Heimspiele waren durchweg als den 1. FC Nürnberg 17 Heimspiele im zeichnet werden. unauffällig zu bewerten. Rahmen des Ligaspielbetriebs und zwei Begegnungen im Rahmen des DFB-Po- Die Spiele wurden durch Kräfte der 3.2.4.4 Weiterer Spitzensport kals im Max-Morlock-Stadion ausge- Polizeiinspektion Höchstadt/Aisch be- in Mittelfranken tragen. Diese Spiele wurden durch die treut, diese wurden regelmäßig von Neben den bereits erwähnten Sport- Polizeiinspektion Nürnberg-Süd mit veranstaltungen bringen insbesonde- Unterstützungskräften betreut. 590.262 re der DATEV Challenge Roth und das Zuschauer besuchten die Heimspiele DTM-Rennen am Norisring jährlich des 1. FC Nürnberg. Spitzensport in die Region.
Die Saison verlief insgesamt unspek- Sowohl der durch die PI Roth mit einer takulär. Der 1. FC Nürnberg beendete Vielzahl von Unterstützungskräften die Saison auf dem 14. Tabellenplatz. betreute Langdistanz-Triathlon mit Alle Heimspiele des 1. FC Nürnberg einer Zuschauerzahl von rund 300.000 verliefen – bis auf den gelegentlichen an den Wettkampfstrecken, sowie Missbrauch von pyrotechnischen Ge- das Norisring-Rennen mit ca. 140.000 genständen – ohne herausragende Zuschauern, für welches sich die VPI Störungen. Nürnberg verantwortlich zeichnete, sind Publikumsmagneten und wur-
3.2.4.2 Eishockey den weit über die regionalen Grenzen
Die DEL-Saison 2022/2023 begann für wahrgenommen und verfolgt. die Nürnberger Ice Tigers am 15. September 2022 und endete am 05. März Nicht unerwähnt bleiben sollen die 2023, in der Folge wurde in Playoff-Par- Basketballer der Nürnberg Falcons tien der Deutsche Meister ermittelt. BC, die in der zweiten Basketballbundesliga Pro A beheimatet sind und Die Ice Tigers standen zum Zeitpunkt ihre Heimspiele in der im August 2021 der Beendigung der Saison auf dem 9. neu eröffneten KIA Metropol Arena am Tabellenplatz und qualifizierten sich Nürnberger Tillypark austrugen. Aus somit für die sogenannten Pre-Play- polizeilicher Sicht verliefen diese völlig offs. Allerdings kam es bereits in der unproblematisch und störungsfrei.
3.3 Umfeld Hauptbahnhof Nürnberg
dass sowohl Täter wie Geschädigte in der überwiegenden Anzahl der Fälle alkoholisiert waren. In diesem Zusammenhang war die eingerichtete Alkoholverbotszone ein hilfreiches Instrument, um Taten bereits im Vorfeld unterbinden zu können.
Die Anzahl der erteilten Platzverweise steigerte sich weiter von 3.080 auf 3.121.
Im Deliktsfeld der Straftaten gegen Polizeivollzugsbeamte konnte erfreulicherweise ebenfalls ein Rückgang von 32 auf 11 Delikte verzeichnet werden.
Für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei innerhalb des Hauptbahnhofs waren ebenfalls positive Tendenzen zu verzeichnen, weshalb davon auszugehen ist, dass sich der Nürnberger Hauptbahnhof im bundesweiten Ranking verbessert hat.
Zur Manifestierung dieser erfreulichen Entwicklung wird die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Der Hauptbahnhof Nürnberg sowie Landes- und Bundespolizei, wodurch Bundes- und Landespolizei, Stadt dessen engeres Umfeld ist der Einsatz- Straftaten unterbunden und das Si- Nürnberg, DB AG und weiteren Beschwerpunkt der Polizeiinspektion cherheitsgefühl der Bevölkerung ge- hörden und Organisationen auch 2024 Nürnberg-Mitte und der Bundespoli- stärkt werden konnte. fortgeführt. zeiinspektion Nürnberg. Dieser Bereich wird täglich von mehr als 200.000 Die Wirksamkeit dieses Konzepts ma- Reisenden und Passanten frequen- nifestierte sich insbesondere durch tiert. Sie treffen dort unter Umständen folgende Entwicklungen: auf soziale Randgruppen, die von der zentralen Lage des Bahnhofs im Her- Im unmittelbaren Umfeld des Hauptzen Nordbayerns angezogen werden. bahnhofs Nürnberg im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei führte die Die drei prägenden Phänomene dieses Fortführung einer hohen Polizeiprä- Einsatzschwerpunkts waren im Jahr senz und Kontrolltätigkeit verbunden 2023 Straftaten in Form von Rohheits- mit konsequenter Ermittlungstätigkeit und Betäubungsmitteldelikten sowie von Schutz- und Kriminalpolizei zu der Aufenthalt von Wohnungslosen. erkennbaren Erfolgen im Bereich der Darüber hinaus etablierte sich das Um- Bekämpfung der Betäubungsmittelfeld des Hauptbahnhofs als Treffpunkt kriminalität. und attraktiver Aufenthaltsort unterschiedlicher Jugendgruppen. Auch wenn bei den Rohheitsdelikten (z.B. Körperverletzungen) ein Anstieg Das behördenübergreifende Präventi- der Fallzahlen analog des allgemeions- und Repressionskonzept wurde nen Trends festgestellt werden konnte, auch 2023 fortgeführt. führten die polizeilichen Maßnahmen zu einer deutlich überdurchschnittli- Augenscheinlichstes Merkmal war chen Aufklärungsquote von über 80 %. eine hohe uniformierte Präsenz durch Auffällig war hier wie in den Vorjahren,
3.4 Besondere Einsatzeinheiten
3.4.1 Unterstützungs- fortgebildet und führen auch dement- Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich hauptkommando Mittelfranken sprechende Einsatzmittel (z. B. Ketten- sächlich auf die Unterstützung im Streihemd, Langstock, Distanz-Elektro-Im- fendienst, darunter auch die Suche Die 1. Einsatzhundertschaft/USK Mit- pulsgerät) mit. nach Betäubungsmitteln sowie die Abtelfranken (USK MFr) mit den drei klärung von Gegenständen hinsichtlich USK-Zügen ist Teil der PI Zentrale Ein- eines möglichen Sprengstoffverdachts. satzdienste Mittelfranken mit Sitz in 3.4.2 Diensthundestaffel Daneben erfolgt der Einsatz bei Objekt- Nürnberg und entspricht den Beweis- schutzmaßnahmen, bei Großveransicherungs- und Festnahmeeinheiten Die Diensthundestaffel Mittelfranken staltungen und die Unterstützung von (BFE) anderer Bundesländer. mit ihren Standorten in Nürnberg, Ans- Ermittlungen durch die Suche nach bach und Erlangen ist Servicedienst- Tätern oder Tatmitteln. Das USK MFr verrichtet schwerpunkt- stelle für alle Polizeidienststellen des mäßig seinen Dienst im Dienstbereich PP Mittelfranken. Hierfür sind rund um Bei der Hundestaffel leisteten 2023 des PP Mittelfranken. Punktuell wer- die Uhr Diensthundeführerinnen und rund 50 Hunde Dienst. Fast alle sind den jedoch auch Einsätze bayernweit -führer verfügbar. dual ausgebildet, das heißt, sie sind sowie außerbayerisch abgeleistet. sowohl Schutzhunde als auch auf die Suche nach Rauschgift, Banknoten, Das Aufgabenspektrum des USK MFr Sprengstoff, Leichen oder Datenträist sehr breit gefächert. Hierzu gehö- gern spezialisiert. Als bewährtes Einren selbstverständlich die klassischen satzmittel hat sich in der letzten De- Einsätze einer Einsatzeinheit, wie bei- kade zudem der Personensuchhund, spielsweise die Betreuung von Fuß- umgangssprachlich „Mantrailer“, etabballspielen des 1. FCN sowie der SpVgg liert. Greuther Fürth, Versammlungen und Großveranstaltungen. Bei Bedarf kamen die Diensthundeführer aus Mittelfranken im gesamten Des Weiteren werden die Beamtinnen bayerischen Raum sowie in anderen und Beamten des USK MFr als schnel- Bundesländern zum Einsatz. So unterle Reaktionskräfte (SRK) im Dienst- stützte beispielsweise ein mittelfränkibereich des PP Mittelfranken einge- scher Diensthundeführer im Mai beim setzt. Das USK unterstützt hierbei den Polizeieinsatz anlässlich der Verleipolizeilichen Einzeldienst regelmäßig hung des internationalen Karlspreibei Einsätzen, bei denen ein erhöhtes ses an das ukrainische Volk und den Gefährdungspotential besteht. Hier- Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in für werden die USK-Kräfte intensiv Aachen.
3.4.3 Kommunikations- Nebenamt, zusätzlich zu ihren sonsti- Einsatzlagen gegründet. Anlass waren beamte gen Aufgaben, wahr. Auf ihre Verwen- der erste Banküberfall mit Geiselnahdung in den Kommunikationsteams me in der Münchener Prinzregenten- Das Polizeipräsidium Mittelfranken be- wurden die Kolleginnen und Kollegen, straße 1971 und das Olympiaattentat ziehungsweise dessen jeweils einsatz- die sonst bei ganz unterschiedlichen 1972. führenden Dienststellen griffen 2023 Dienststellen in ganz Mittelfranken bei unterschiedlichen Einsatzanlässen Dienst leisten, durch interne Fortbil- Teil der bayerischen Spezialeinheiten auch auf Kommunikationsbeamtinnen dungsmaßnahmen vorbereitet. ist unter anderem die Polizeiinspekund -beamte zurück. tion Spezialeinheiten Nordbayern, Im vergangenen Jahr waren Kommu- Dienstsitz in Mittelfranken/Nürnberg, Ziele der Kommunikationsteams bei nikationsteams unter anderem bei mit jeweils einem Spezialeinsatzkom- Einsätzen sind insbesondere: verschiedenen Versammlungslagen, mando (SEK), einem Mobilen Einsatzbei einem Fußballspiel und beim Groß- kommando (MEK), einem Technischen » Das polizeiliche Handeln transpa- ereignis 38. Deutscher Evangelischer Einsatzkommando (TEK) sowie einer rent zu machen um Verständnis für Kirchentag eingesetzt. Zu den Heraus- Verhandlungsgruppe (VG). Der Zuständie polizeilichen Maßnahmen zu forderungen beim 38. DEKT Kirchentag digkeitsbereich erstreckt hierbei auch gewinnen und möglichen Fehlin- zählten auch für die Kommunikations- auf den nordbayerischen Raum. terpretationen entgegenzuwirken. teams insbesondere die Aktion von » Bei Gefahren- oder Schadensla- Klimaaktivisten, die medienwirksam Im Rahmen des Festaktes zum 50-jähgen für die verunsicherte Bevölke- Fahrbahnen am Hauptbahnhof blo- rigen Bestehen bezeichnete Innenrung als Ansprechpartner vor Ort ckierten sowie die Betreuung einer minister Joachim Herrmann die Speverfügbar zu sein. Menschenkette vom Klima-Camp an zialeinheiten als unverzichtbar bei der » Zu einer Deeskalation beizutragen, der Kirche St. Sebaldus bis zum Nürn- Bekämpfung von Schwerstkriminalität indem erkannte Konflikte kommu- berger Plärrer. wie Erpressungen, Entführungen, Geinikativ gelöst werden. selnahmen und organisierter Krimina- » Das Verhalten angesprochener lität. Personen zu beeinflussen. 3.4.4 Jubiläum 50 Jahre
Spezialeinsatzkommando „Das Können unserer Spezialein-
Die Kommunikationsbeamtinnen und heiten wird weit über die Grenzen -beamte des Polizeipräsidiums Mittel- Die Spezialeinheiten in Bayern wurden Bayerns und Deutschlands hinaus gefranken nehmen diese Funktion im 1973 zur Bewältigung herausragender schätzt.“
3.5 Weiteres aus dem Einsatzbereich
3.5.1 Sicherheitswacht hält die Sicherheitswacht stets Kon- len insbesondere lebensbedrohliche takt zur Polizei und sorgt so auch dafür, Einsatzlagen, stellt alle Protagonisten 2023 bestand bei 20 mittelfränkischen dass schnell und gezielt professionelle der polizeilichen und nicht-polizei- Polizeiinspektionen eine Sicherheits- Hilfe in Notlagen oder Gefahrensitua- lichen Behörden und Organisationen wacht, welche die jeweiligen Dienst- tionen alarmiert und geleistet werden mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vor gestellen insbesondere durch Streifen- kann. waltige Herausforderungen. Derartige gänge unterstützte. Einsatzlagen lassen sich jedoch nur Die Sicherheitswacht ergänzt auf diese gemeinsam in enger und aufeinander Neben einer Stärkung des Sicherheits- Weise die Polizeiarbeit. Ein Ersatz für abgestimmter Zusammenarbeit begefühls der Bevölkerung ist das Ein- die Polizei kann und soll sie aber defi- wältigen. schreiten bei kleineren Sicherheits- nitiv nicht sein. und Ordnungsstörungen Aufgabe der Diesem Anspruch gerecht werdend Sicherheitswacht. Bei ihren Streifen Haupteinsatzbereiche der Sicherheits- führte das Polizeipräsidium Mittelfranwacht waren im vergangenen Jahr: ken im zurückliegenden Jahr neben praktischen organisationsübergreifen- » Öffentlicher Personennahverkehr den Übungen eine Vielzahl von Work- » Parkanlagen shops und Impulsvorträgen für und » Fußgängerzonen gemeinsam mit Rettungsdienst und » Touristische Schwerpunkte Feuerwehr durch. » Wohnsiedlungen Ziel war es, Verständnis für die teilwei- Die Zahl der Ehrenamtlichen der Si- se unterschiedlichen Bedürfnisse der cherheitswacht beim Polizeipräsidium BOS zu schaffen sowie auftretende Pro- Mittelfranken Mittelfranken stieg 2023 blemstellungen zu analysieren und Heauf ca. 190 Personen an. rausforderungen offen miteinander zu diskutieren. Im Ergebnis wurden eine Interessierte Bürgerinnen und Bürger Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten können sich bei Interesse an einer Tä- miteinander erarbeitet, welche letzttigkeit in der Sicherheitswacht jeder- lich das weitere Zusammenwachsen zeit beim Polizeipräsidium Mittelfran- und Zusammenwirken der BOS im Beken Mittelfranken bewerben. reich des Polizeipräsidium Mittelfranken Mittelfranken beförderten.
3.5.2 Zusammenarbeit mit Das bisher Erreichte soll lediglich ein
Sicherheitsbehörden Meilenstein in der traditionell engen
und vertrauensvollen Zusammen- Die professionelle Bewältigung her- arbeit markieren. Sie soll auch im Jahr ausragender Einsatzlagen, hierzu zäh- 2024 fortgeführt werden.
VERKEHR Zuständiges Sachgebiet: E 4 Polizeiliche Verkehrsaufgaben
Mobilität ist ein zentrales Merkmal der Teil- Unser Bestreben ist es daher, weiterhin alle Möghabe in unserer Gesellschaft. Sie wird in lichkeiten und Mittel auszuschöpfen, um die Teilnaherster Linie durch Teilnahme am Straßen- me am Straßenverkehr für alle Beteiligten so sicher verkehr verwirklicht. Sicherheit im Straßenverkehr wie möglich zu gestalten. Oft steht sich der Mensch ist somit ein Anliegen, das jeden gleichermaßen be- dabei selbst im Weg. So ist die Hauptunfallursache trifft und verpflichtet. bei Verkehrsunfällen mit Getöteten und Schwerverletzten, ich möchte fast sagen nach wie vor, die Nicht- Wenn wir auf das vergangene Jahr zurückbli- einhaltung der zulässigen bzw. situationsbedingten cken, können wir zum zweiten Mal in Folge fest- Höchstgeschwindigkeit. stellen, dass in Mittelfranken weniger Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind. Diese Insbesondere auf den Landstraßen, also Stra- Entwicklung freut mich sehr, zeigt sie doch, dass u.a. ßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften und die polizeilichen Aktivitäten zur Verbesserung der außerhalb der Bundesautobahnen, setzen wir auch Verkehrssicherheit richtig ausgerichtet sind. weiterhin einen Schwerpunkt bei der Verkehrsüberwachung. Dennoch sind im vergangenen Kalenderjahr 58 Menschen bei einem Verkehrsunfall ums Leben ge- Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr werkommen. Die Folgen für die Angehörigen und Fa- den wir unabhängig von der Art der Verkehrsteilnahmilien sind meist fatal. Und auch bei Unfällen, bei me nicht tolerieren. Insbesondere verkehrswidrigem denen ein Beteiligter „nur“ schwer verletzt wird, sind Verhalten von Fahrern hochmotorisierter Fahrzeuge die Folgen meist gravierend. Oft ist das Leben nicht werden wir weiterhin mit gesonderten Kontrollgrupmehr so, wie es vor der Sekunde des Unfalls war. pen begegnen und den Überwachungsdruck weiter erhöhen. Der Verkehrsraum bietet keinen Raum für Die Aufgabenfelder der polizeilichen Verkehrs- egoistisches und hedonistisches Verhalten Einzelner. sicherheitsarbeit sind vielfältig und komplex. Neben der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr liegt unser Hauptaugenmerk auf der Prävention und der Aufklärung Ihr über Verkehrsgefahren. Wir sind davon überzeugt, dass nur eine Intensivierung dieser beiden Ansätze zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit führt. Ein besonderes Augenmerk richten Ingo Lieb wir dabei auf besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren. Ohne Aufprallschutz und Knautschzone, eventuell gepaart mit altersbedingt schlechterer Konstitution, erleiden sie oft die schwersten Unfallfolgen.
Spätestens seit der Corona-Pandemie erfreut sich der Radverkehr weiterhin wachsender Beliebtheit. Im Konfliktfeld zwischen motorisiertem Individualverkehr und Radfahrern, im räumlich begrenzten Verkehrsraum, werden wir auch weiterhin durch Überwachung der Verkehrsregeln regulierend eingreifen, wenn es notwendig ist. Denn eines ist klar: Nur wenn jeder Verkehrsteilnehmer mit einer gewissen Gelassenheit und vor allem mit gegenseitiger Rücksichtnahme am Straßenverkehr teilnimmt, ist eine Redu- PD Ingo Lieb zierung der Verkehrsunfälle möglich. Leiter Sachgebiet E 4
4.1 Begriffsdefinitionen und Strukturdaten
4.1.1 Begriffe Werden sie deshalb zur stationären bei der nach dem bundeseinheitlichen Behandlung (d. h. mindestens 24 Tatbestandskatalog eine Geldbuße Verkehrsunfälle mit Stunden) in ein Krankenhaus aufge- festzusetzen oder eine Straftat im Zu- Personenschaden (VUPS) nommen, so gelten sie als Schwerver- sammenhang mit der Teilnahme am letzte. Straßenverkehr anzunehmen ist. Ein
Unfall mit Getöteten Verkehrsunfall mit Sachschaden liegt
Als Getötete werden alle Personen ge- auch vor, wenn ohne Rücksicht auf die zählt, die innerhalb von 30 Tagen nach Verkehrsunfälle mit Art des Sachschadens ein Unfallbeteidem Unfall an den Unfallfolgen ver- Sachschaden (VUSA) ligter unter Alkoholeinwirkung oder storben sind. unter dem Einfluss berauschender Mit- Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden tel gestanden ist.
Unfall mit Verletzten liegt vor, wenn nach den Feststellun-
Verletzte sind Personen, die bei einem gen der Polizei als Unfallursache eine Unfall Körperschaden erlitten haben. Ordnungswidrigkeit begangen wurde, Sonstiger Unfall mit
Sachschaden (Kleinunfall/
Kurzaufnahmeverfahren)
(VUK)
Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn von der Polizei keine oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine VOWi, bei der gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird.
Alkoholunfall
Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht.
Schulwegunfall
Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem Weg von und zu einer schulischen Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder getötet werden.
Freizeitunfall
Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18-30 Jahren in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine der Unfallursachen Geschwindigkeit, Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt wird.
4.1.2 Strukturdaten
4.1.2.1 Zuständigkeit
scihpargoeGoruE ,gnutlawrevsgnussemreV ehcsireyaB :netadoeG
mk 301
4.1.2 Strukturdaten
4 .1.2 Strukturdaten
4.1.2.1 Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Mittelfranken
4.1.2.1 Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Mittelfranken
111 km
4.1.1.2 Kraftfahrzeugbestand
4J.1ah.1re.2sf oKrtr-aftfah2rz01e8u gbestan20d1 9 2020 2021 2022 2023 Veränderung
4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand
schreibung gegenüber Vorjahr
| Jahresfort- | 2018 1.243.434 | 2019 1.283.643 | 2020 1.302.306 | 2021 1.321.005 | 2022 1.332.455 | 2023 1.342.067 | Veränderung gegenüber Vorjahr + 0,72 % | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sMcihttreelifbruanngk en | |||||||||||||
| MBaityteerlfnr anken | 19..274731..483243 | 19..298732..604736 | 11.300.125.300.660 8 | 11.302.416.020.953 4 | 11.303.528.415.253 3 | 11.304.720.016.570 8 | + +0 ,17,21 4% % | ||||||
| BDaeyuetsrnch land | 95.57.7516.88.2236 8 | 95.69.7425.90.7060 8 | 1507.1.35005.6.20081 | 1509.4.06220.9.03941 | 1509.5.68315.2.43436 | 1600.7.10313.5.10284 | + +1 ,01,48 3% % | ||||||
| * | Deutschland Stand: jeweils 01 | .0 | 1 | 55.568.268 .; Quelle: Statis | 56.459.008 tische Ämter de | 57.305.201 s Bundes und d | er | 59.020.091 Länder, Deu | ts | c | 59.635.446 hland 2023 | 60.133.124 | + 0,83 % |
Stand: jeweils zum 1. Januar – Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2023 *Stand: jeweils 01.01.; Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2023
4.1.1.3 Bevölkerungsentwicklung
4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung
| 4 | .1.1.3 Bevöl Jahresfort- | k | erungsentw 2018 2018 | rungsentw 2018 | icklung 2019 2019 | 2020 2020 | 2021 2021 | 2022 2022 | 2023 2023 | Veränderung gegenüber Vorjahr Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| schreibung Jahresfort- | |||||||||||||
| sMcihttreelifbruanngk en | 1.759.643 | 1.770.401 | 1.775.169 | 1.775.704 | 1.777.143 | 1.805.791 | gegenüber Vorjahr + 1,61 % | ||||||
| MBaityteerlfnr anken | 11.27.5999.76.4230 4 | 11.37.7007.64.0712 1 | 11.737.152.146.793 7 | 1 | 1.737.154.700.148 3 | 1 | 1.737.177.164.938 9 | 11.830.356.799.319 3 | + +1 ,06,12 8% % | ||||
| BDaeyuetsrnch land | 1822..979972..230541 | 1833..007169..722113 | 1833.1.12646.7.73171 | 1 | 833.1.14505.1.08331 | 1 | 833.1.27367.9.18294 | 1834.3.36598.3.29435 | + +0 ,12,83 5% % |
StDaendu: tjeswcheillsa znudm 1. Janu8a2r.7 –9 Q2u.3e5ll1e: Statistis8ch3e.0 Ä1m9.t2e1r d3e s Bund8e3s.1 u6n6d. 7d1e1r Länder8, 3D.e1u5t5s.c0h3la1n d 202383.237.124 84.358.245 + 1,35 %
*Stand: jeweils 01.01; Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2023
4.1.2.4 Straßennetz
*Stand: jeweils 01.01; Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland 2023 Kreisstraßen 2.106 km Staatsstraßen 1.710 km
4.1.1B.4u n Sdtersasßtreanßennetz 558 km
Bundesautobahnen 356 km
4.1.1.4 Straßennetz
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung, BAYSIS, 2022
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung, BAYSIS, 2022
Quelle: Bayerische Straßenbauverwaltung, BAYSIS, 2022
4.2.1 Unfallbilanz und
-entwicklung
4.2.1.1 Überregionaler
Vergleich
Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr
| Gesamtunfälle | 2022 | 2023 | Veränderung gegenüber Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Mittelfranken | 48.426 | 50.262 | 3,79% |
| Bayern | 375.700 | 388.817 | 3,49% |
Unfallfolgen – Getötete Personen
| Gesamtunfälle | 2022 | 2023 | Veränderung gegenüber Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Mittelfranken | 60 | 58 | -3,33% |
| Bayern | 519 | 499 | -3,85% |
Unfallfolgen – Verletzte Personen
| Gesamtunfälle | 2022 | 2023 | Veränderung gegenüber Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Mittelfranken | 8.142 | 8.140 | -0,02% |
| Bayern | 61.781 | 62.359 | 0,94% |
4.2.1.2 Langzeitvergleich
Veränderungen zum Vorjahr
Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken VU gesamt +3,79 % VUSA +4,29 % VUPS -1,41 % VUK +4,74 % 60.000
54.107
50.262
48.426
50.000 46.799
45.253
40.000
33.446
31.113
29.338 29.704
30.000 28.009
20.000
13.707
11.060 11.510 12.110 12.630
10.000 6.954 6.184 5.951 6.612 6.519
VU gesamt VUPS VUSA VUK
4.2.2 Entwicklung Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken
der Personenschäden 80
4.2.2.1 Getötete Personen
Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen 60 58 auf den Straßen in Mittelfranken im 50 51 Jahresdurchschnitt etwa 60 Menschen ums Leben. Im Jahr 2023 konnte ein Rückgang von 60 auf 58 tödlich ver- 30 letzte Verkehrsunfallopfer festgestellt werden. Die Anzahl der Unfälle mit tödlichem Ausgang betrug 54. 10
Rückgang der Getöteten von 60 auf 58
4.2.2.2 Getötete Personen
nach Risikogruppen
Kinder (im Alter bis 13 Jahre): 0 (Vorjahr: 0)
Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre): 3 (4)
Senioren (ab 65 Jahre) 23 (24)
4.2.2.3 Getötete nach
Beteiligungsarten
Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken
sonstige Verkehrsteilnehmer Radfahrer 2 (4) Fußgänger
13 (Vorjahr: 8) 7 (10)
Benutzer mot. Zweiräder Pkw-Insassen
12* (9) Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige SV 23 (26)
Lkw-Insassen
2 (3)
* hiervon Kradfahrer [nur Leichtkrafträder sowie Motorräder/Motorroller über 125 ccm: 10 (Vorjahr: 8)]
4.2.2.4 Verletzte Personen
Die Gesamtanzahl der verletzten Perso- minimaler Anstieg zu verzeichnen, wähnen blieb nahezu gleich. Bei den leicht rend sich die Anzahl der schwer verletzverletzten Personen (+0,43 %) war ein ten Personen um 32 (-2,64 %) reduzierte.
Verletzte Personen – Bezirk Mittelfranken 10.000
8.954
9.000
8.142 8.140
8.000 7.555
7.372
7.000 7.617
6.928 6.958
6.000
6.310 6.155
5.000
4.000
3.000
2.000
1.337 1.245 1.217 1.214 1.182
1.000
verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen
4.2.3 Örtliche und Bundesautobahnen gezählt. Hierbei
zeitliche Verteilung der verloren vier (Vorjahr: 12) Menschen ihr
Verkehrsunfälle Leben.
- hcsoG
4.2.3.1 Örtliche Verteilung 4.2.3.2 Zeitliche Verteilung
flaR :otoflobmyS
Die meisten Verkehrsunfälle ereigne- 4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten ten sich innerorts und hier als soge- Bei allen Unfallarten sind die höchsten nannter Kleinunfall (18.107), wogegen Werte in den späten Nachmittagsstuntödliche Unfälle hauptsächlich außer- den („Rush-Hour“) zwischen 16.00 Uhr halb geschlossener Ortschaften (41) bis 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00 Uhr festzustellen waren. nimmt das Unfallgeschehen deutlich ab.
4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen
4.2.3.1.1 Entwicklung des Unfallge- Bei der Verteilung der Verkehrsunfäl-
schehens auf den Autobahnen le über die Wochentage zeichnet sich
Im Jahr 2023 ereigneten sich Verkehrs- wieder das Bild der letzten Jahre ab. unfälle auf Bundesautobahnen häufi- An den Wochenenden sinkt die Häufigger als 2022. Insgesamt wurden 5.341 keit von Verkehrsunfällen deutlich.
Verkehrsunfälle
innerorts: 32.542 (Vorjahr: 5.124, +4,23 %) Unfälle auf
(Vorjahr: 31.147)
Verkehrsunfälle
außerorts: 17.720
(Vorjahr: 17.279) moc.eboda.kcots
Rush-Hour besonders
gefährlich!
VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken VUPS VUSA VUK
2.500
2.125
2.000 1.839 1.8821.889 1.857 1.754 1.787 1.709 1.566 1.577 1.500 1.382 1.3791.415 1.395 1.285 1.196 1.133 1.044 1.000 906 894 896 905 500 142 103 3 9 3 0 8 3 6 0 4 2 85 161 329 356 279 308 289 366 421 467 498 549 560 582 446 285 394 263 217 188 0 74 53 30 37 32 89 125 96
VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken VUPS VUSA VUK
6.000
5.145 4.979 5.003 5.000 4.789 4.859
4.000 3.652
3.000 2.686
1.925 1.977 1.949 2.050 2.069 2.000 1.576
1.084 1.000 1.037 1.028 945 1.007 1.100
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
4.2.4 Allgemeine Unfallursachen
Hauptunfallursachen aller Verkehrsunfälle (inklusive der „Kleinunfälle“) – Bezirk Mittelfranken
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000
| 631 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2.603 | |||||
| 1.961 | |||||
| 19.0 | |||||
| 1. | 459 | ||||
| 2.127 | |||||
| 2.636 | |||||
| 9 | .583 | ||||
| 30 | |||||
| 760 | |||||
| 15.646 |
Alkoholeinfluss
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…
Ungenügender Sicherheitsabstand 01
Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren
Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn
Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.
Sonstige Unfallursachen
Die drei am häufigsten festgestellten Hauptunfallursachen in Mittelfranken waren: » Ungenügender Sicherheitsabstand » Fehler beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren/Ein- und Anfahren » Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
Häufigste Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken
0 100 200 300 400 500 600
| 62 | |||
|---|---|---|---|
| 164 | |||
| 194 | |||
| 158 | |||
| 57 | |||
| 10 | |||
| 154 | |||
| 167 | |||
| 9 | |||
| 56 | |||
| 569 |
Alkoholeinfluss
Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…
Ungenügender Sicherheitsabstand
Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren
Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren
Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn
Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.
Sonstige Unfallursachen
Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Schwerverletzten waren die häufigsten festgestellten Unfallursachen: » Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen » Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren » Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
| Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 630 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 629, +0,16 %). Verletzte Personen bei Alkoholunfällen: 329 (345, -4,64 %) Getötete Personen bei Alkoholunfällen: 2 (4, -50,0%) | |
|---|---|
| 329 Getötete Personen bei Alkoholunfällen: 2 (4, -50, Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken 700 629 630 588 571 600 516 500 400 345 329 310 274 300 257 200 100 3 1 2 4 2 0 2019 2020 2021 2022 2023 Alkoholunfälle Verletzte Tote | 329 Getötete Personen bei Alkoholunfällen: 2 (4, -50, |
Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
| Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 79 Verkehrsunfälle unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 94, -15,96 %). Verletzte Personen bei Drogenunfällen: 49 (48, +2,08 %) Getötete Personen bei Drogenunfällen: 1 (1) | |
|---|---|
| Getötete Personen bei Drogenunfällen: 1 (1) Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken 100 94 90 79 80 73 69 70 60 48 48 49 50 40 33 29 28 30 20 10 1 0 1 1 1 0 2019 2020 2021 2022 2023 Drogenunfälle Verletzte Tote | Getötete Personen bei Drogenunfällen: 1 (1) |
Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
4.2.5.3 Geschwindigkeit resverlauf um 244 (-11,20 %). Die An- entspricht einer Reduzierung um drei Bei den Geschwindigkeitsunfällen ist zahl der hierbei verletzten Personen Personen im Vergleich zum Vorjahr. Soim Jahr 2023 ein deutlicher Rückgang sank entsprechend um 144 (-12,60 %). mit kam annähernd jeder dritte Getötezu verzeichnen. Die Gesamtanzahl der 17 Personen verloren bei einem Ge- te aufgrund überhöhter oder nicht an- Unfälle dieser Kategorie sank im Jah- schwindigkeitsunfall ihr Leben, dies gepasster Geschwindigkeit ums Leben. VU Verletzte Getötete
Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken
3.000 2.812
2.500 2.235 2.178 2.046 1.934 2.000
1.469 1.500 1.143 1.090 1.061
1.000
4.2.6 Unerlaubtes aufgenommen worden. Von den 50.262 likte hat sich geringfügig verschlechtert Entfernen vom Unfallort Verkehrsunfällen wurden 9.105 (Vorjahr: (2022: 37,77 %, 2023: 37,21 %). Verkehrsunfallfluchten sind im vergan- 8.770, +3,82 %) als Unfallfluchten beargenen Jahr etwas häufiger polizeilich beitet. Die Aufklärungsquote dieser De- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken
VU mit VU-Flucht ungeklärt geklärt
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000
9.764 2019 5.948 3.816
7.876 2020 4.827 3.049
8.090 2021 4.831 3.259
8.770 2022 5.457 3.313
9.105 2023 5.717 3.388
4.2.7 Besondere
Risikogruppen
4.2.7.1 Kinder im Alter
von 0 bis 13 Jahren
Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an 440 Unfällen (Vorjahr: 442, Veränderung: -0,45 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden im zurückliegenden Jahr 476 Kinder verletzt (Vorjahr: 446, Veränderung: +6,73 %).
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von 0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken
VU verletzte Kinder getötete Kinder
4.2.7.2 Auf dem Schulweg 80 Unfällen: -16,25 %). Wie bereits in
Es ereigneten sich 2023 67 Schulweg- den Jahren zuvor kam auf dem Schulunfälle (Veränderung zum Vorjahr mit weg kein Kind ums Leben
Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken
VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler
4.2.7.3 Junge Erwachsene im 18 - 24-Jährigen in Mittelfranken 2023: eine Person dieser Altersgruppe we- Alter von 18 bis 24 Jahren 7,40 %). Die Anzahl der Unfälle mit Be- niger bei einem Verkehrsunfall tödlich Der Anteil der Altersgruppe „Junge teiligung von jungen Erwachsenen ist verletzt. Mehr als die Hälfte aller Ver- Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am leicht zurückgegangen (- 0,72 %). Die kehrsunfälle mit Beteiligung von „Jun- Gesamtunfallgeschehen beträgt ca. Anzahl der Verletzten reduzierte sich gen Erwachsenen“ wird von diesen 6,86 %. Dies entspricht somit in etwa ebenfalls (- 7,92 %). Im Jahr 2023 (3) hauptursächlich herbeigeführt (1.875 ihrem Bevölkerungsanteil (Anteil der wurde im Vergleich zum Vorjahr (4) Verkehrsunfälle).
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
291.1 103.3 045.3 474.3
320.1 944.3 VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken
1.500
1.000 821.4
VU gesamt verletzte JE getötete JE
4.2.7.4 Senioren tödlich verletzte Unfallopfer im Jahr waren sieben Personen als Pkw-Führer, Deutlich angestiegen um + 8,61 % sind 2023 ein Senior. Damit sind sie, gemes- vier Personen als Fußgänger, neun Perdie Unfälle mit Senioren im Alter ab 65 sen an ihrem Anteil an der Gesamtbe- sonen als Fahrradfahrer und drei Per- Jahren. Bei diesen Unfällen wurden im völkerung, etwas überrepräsentiert. sonen als Führer eines motorisierten Jahr 2023 1.041 (+ 2,87 %) Senioren ver- Der Anteil dieser Altersgruppe an der Zweirades am Verkehrsunfall beteiligt. letzt. 23 Senioren (- 4,17 %) verloren bei gesamten Bevölkerung in Mittelfran- In 64,78 % der Unfälle mit Senioren wa- Verkehrsunfällen ihr Leben. Ähnlich wie ken betrug im Jahr 2023 20,97 %. Bei ren diese Hauptverursacher. im Vorjahr war somit etwa jedes dritte den getöteten Senioren im Jahre 2023
VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
140.1
210.1 981.4
1.500
1.000 832.4 154.3 505.3 758.3
VU verletzte Senioren getötete Senioren
4.2.7.5 Radfahrer (Vorjahr: 2.547, Veränderung: -4,16 %. loren, erhöhte sich jedoch auf 13 Per- Nach einem Anstieg der Radfahrunfälle Ebenso verringerte sich auch die An- sonen (Vorjahr: 8), davon 9 Senioren. im Jahr 2022 mussten im vergangenen zahl der verletzten Radfahrer auf 2.275 Radfahrer waren in 62,65 % der Unfälle Jahr wieder weniger Radfahrunfälle (Vorjahr: 2.398, Veränderung: -5,13 %). mit ihrer Beteiligung Hauptverursaaufgenommen werden. Die Unfälle mit Die Anzahl der Fahrradfahrer, die bei cher. Radfahrern reduzierten sich auf 2.441 einem Verkehrsunfall ihr Leben ver-
Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000 382.2 315.2 811.2 364.2 776.2 903.2 212.2 924.2 760.2 745.2 977.2 893.2 144.2 556.2 572.2
VU beteiligte Radfahrer verletzte Radfahrer getötete Radfahrer
4.2.7.6 Motorradfahrer hierbei zehn Krad-Benutzer (Vorjahr: 8)
Im vergangenen Jahr ereigneten sich getötet und 613 (Vorjahr: 640, Verände- 706 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr: rung: -4,22 %) verletzt. 696, Veränderung: +1,44 %). Es wurden
VU mit Beteiligung von Motorrädern – Bezirk Mittelfranken
VU beteiligte Kradfahrer verletzte Krad-Benutzer getötete Krad-Benutzer
4.2.7.7 Lkw-Unfälle (Vorjahr: 2.247, Veränderung: +5,43 %). letzt und zwei (Vorjahr: 3) Lkw-Insassen Die Gesamtunfallzahl mit Beteiligung Hierbei wurden 151 Lkw-Insassen (Vor- getötet. von Lkw betrug im Jahr 2023 2.369 jahr: 134, Veränderung: +12,69 %) ver-
Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken
3.500
3.000
861.2 134.2 103.2 895.2 742.2 035.2 963.2 956.2
2.500
2.000
1.500
1.000 696.2 130.3
VU beteiligte Lkw verletzte Lkw-Insassen getötete Lkw-Insassen
4.2.8 Herausragende
Verkehrsunfälle
Geslau, Staatsstraße 2250
Ein besonderer folgenreicher Verkehrsunfall ereignete sich am 30.08.2023, gegen 13:20 Uhr, auf der Staatsstraße 2250. Ein Krankentransporter kam in einer Rechtskurve nach links von der Fahrspur ab. Ein entgegenkommender Pkw-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen um eine Kollision zu verhindern. Die beiden Insassen des entgegenkommenden Pkw erlitten durch den Zusammenstoß so schwere Verletzungen, dass sie noch am Unfallort verstarben. Auch die Patientin die sich Krankentransporter befand wurde, trotz entsprechender Sicherungen, tödlich verletzt.
Weißenburg, Bundesstraße 2
Zu hohe Geschwindigkeit war Unfallursache eines Verkehrsunfalls am 10.02.2023, gegen 12:00 Uhr, bei welchem zwei Menschen ihr Leben verloren. Nach polizeilichen Erkenntnissen fuhr die Fahrzeugführerin plötzlich und unmittelbar vor Ende des Ausfädelungsstreifens der AS Wernsbach scharf nach rechts in die Ausfahrt. Aufgrund zu hoher Geschwindigkeit kam der Pkw im Verlauf dieser Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab. Dort überschlug sich das Fahrzeug mehrfach. Eine Mitfahrerin in dem Pkw wurde herausgeschleudert und hierdurch tödlich verletzt. Die Fahrzeugführerin erlitt lebensbedrohliche Verletzungen, an denen sie wenige Tage später im Krankenhaus verstarb.
4.3.1 Unfallbilanz und
-entwicklung
| Veränderungen zum Vorjahr VU gesamt +3,26 % VUSA VUPS -7,12 % VUK | +1,21 % +7,41 % |
|---|
Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg
16.000
14.730
14.000 13.291
12.872
12.388 12.245
12.000
10.000
8.337
7.679
8.000 7.111 6.970 7.149
6.000
4.265
4.000 3.349 3.332 3.560 3.603
2.128 1.928 1.943 2.163 2.009
2.000
VU gesamt VUPS VUSA VUK
4.3.2 Entwicklung der resdurchschnitt etwa sieben Menschen
Personenschäden ums Leben. Im Jahr 2023 konnte ein
Rückgang auf sechs (Vorjahr: 9) töd-
4.3.2.1 Getötete Personen lich verletzte Verkehrsunfallopfer fest-
Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen gestellt werden. auf den Straßen in Nürnberg im Jah-
ötete Personen – Stadt Nürnberg
10 9
8
6 5
Get
4.3.2.2 Getötete Personen
nach Beteiligungsart
Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg
sonstige Verkehrsteilnehmer
0 (1)
Radfahrer 00 Fußgänger
2 (Vorjahr: 2) 2 (4)
Benutzer mot. Zweiräder
0 (0)
Pkw-Insassen
2 (2)
4.3.2.3 Verletze Personen bei ist sowohl bei den leicht verletzten sprechender Rückgang zu verzeichnen. Die Anzahl der verletzten Personen Personen (-3,36 %) und bei den schwer sank im Jahresverlauf um -4,07 %, hier- verletzten Personen (-9,40 %) ein ent-
Verletzte Personen – Stadt Nürnberg 3.000
2.576 2.531 2.428
2.280 2.297 2.319 2.233 2.158
2.012 2.037
257 268 260 298 270
2.500
2.000
1.500
1.000
verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen
4.3.3 Örtliche und zeitliche Bei allen Unfallarten sind die höchsten
Verteilung der Verkehrsunfälle Werte in den frühen Nachmittagsstun-
den zwischen 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
4.3.3.1 Verkehrsunfälle nach erkennbar. Nach 21.00 Uhr nimmt das
Tageszeiten Unfallgeschehen deutlich ab.
| VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg VUPS VUSA VUK 700 611 620 600 564 567 571 583 567 487 500 474 455 432 400 357 317 300 283 270 285 284 219 236 226 252 222 245 198 193 200 159 165 175 168 183 187 128 134 169 100 6632 2 4 8 9 2268 1297 2204 3 6 9 1 72 93 93 99 83 107 120 152 131 125 104 76 81 76 6 9 9 1 0 33 21 6 13 9 29 54 50 43 29 | VUPS VUSA VUK |
|---|
611 620 564 567 571 583 567
487 474
455 432
357 317 283 285 284 270 219 236 226 252 222 245
198 193 159 165 175 168 183 187 128 134 169 6632 49 3 6 9 1 72 99 107 120 152 131 125 104 81 76 6 9 9 1
| 611 | 620 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 564 | 567 | 571 | 583 | 567 |
4.3.3.2 Verkehrsunfälle nach Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle chenenden nimmt die Häufigkeit von Wochentagen über die Wochentage wiederholt sich Verkehrsunfällen deutlich ab. das Bild der letzten Jahre. An den Wo-
VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg VUPS VUSA VUK
1.400
1.313 1.238 1.239 1.259 1.192
918
575 563 570
541 504 506 520
344 343 321 312 304 313
246 170
1.200
1.000
344
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
4.3.4 Besondere Unfallarten Es ereigneten sich im abgelaufenen wurden 107 (Vorjahr: 111, -3,60 %) Per- Jahr 213 Verkehrsunfälle unter Alkohol- sonen verletzt.
4.3.4.1 Alkohol einfluss (Vorjahr: 188, +13,30 %), hierbei
Entwicklung der Alkoholunfälle – Stadt Nürnberg
Alkoholunfälle Verletzte Tote
4.3.4.2 Drogenunfälle (Vorjahr: 25, -8,00 %) polizeilich aufge-
Im Jahresverlauf 2023 wurden 23 Ver- nommen. kehrsunfälle unter Drogeneinwirkung
Entwicklung der Drogenunfälle – Stadt Nürnberg
Drogenunfälle Verletzte Tote
4.3.4.3 Geschwindigkeit den 175 Verkehrsunfälle als Geschwin- (Vorjahr: 123, -29,27 %). Wie im Vorjahr Bei den Geschwindigkeitsunfällen ist digkeitsunfälle bearbeitet (Vorjahr: 216, wurden bei dieser Art von Verkehrsunerneut eine deutliche Reduzierung zu Veränderung: -18,98 %). Die Anzahl der fällen zwei Menschen tödlich verletzt. verzeichnen. Im vergangenen Jahr wur- dabei Verletzten sank hierbei auf 87
Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg VU Verletzte Getötete
4.3.4.4 Schulwegunfälle 21 Unfällen: -61,90 %) Dabei wurden 14 weg kein Kind ums Leben. Es ereigneten sich 2023 8 Schulweg- Schüler leicht verletzt. Wie bereits in unfälle (Veränderung zum Vorjahr mit den Jahren zuvor kam auf dem Schul-
Schulwegunfälle – Stadt Nürnberg
| 19 | |
|---|---|
| 17 |
| 0 | 0 |
|---|
VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler
4.3.5 Verkehrsunfallfluchten vergangenen Jahr um -2,68 % redu- rungsquote dieser Delikte hat sich mit ziert. Von den 13.291 Verkehrsunfällen 37,19 % etwas verschlechtert (Vorjahr: Die Anzahl der Verkehrsunfallfluchten wurden somit 2.901 (Vorjahr: 2.981) als 37,67%). im Stadtgebiet Nürnberg hat sich im Unfallfluchten bearbeitet. Die Aufklä-
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Stadt Nürnberg VU mit VU-Flucht ungeklärt geklärt
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500
3.450 2019 2.088 1.362
2.714 2020 1.646 1.068
2.719 2021 1.603 1.116
2.981 2022 1.858 1.123
2.901 2023 1.822 1.079
4.3.6 Besondere Risikogruppen Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an genden Jahr 112 Kinder verletzt (Vor- 100 Unfällen (Vorjahr: 132, Verände- jahr: 132, Veränderung: -15,15 %).
4.3.6.1 Kinder im Alter rung: -24,24 %) beteiligt. Bei diesen
bis 13 Jahre Verkehrsunfällen wurden im zurücklie-
VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (0 bis 13 Jahren) – Stadt Nürnberg
VU verletzte Kinder getötete Kinder
4.3.6.2 Junge Erwachsene im Verletzten verringerte sich ebenfalls auf
Alter von 18 bis 24 Jahren 237 Personen (Vorjahr: 277, -14,44 %). Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung Etwa die Hälfte aller Verkehrsunfälle von jungen Erwachsenen ist etwas zu- mit Beteiligung von Jungen Erwachserückgegangen (-6,36 %). Die Anzahl der nen wird von diesen hauptursächlich
1.200
1.000
VU gesamt verletzte JE getötete JE
4.3.6.3 Senioren Bei diesen Unfällen wurden im Jahr
bei Verkehrsunfällen ihr Leben.
Leicht angestiegen im Jahr 2023 um 2023 272 (-8,42 %) Senioren verletzt. +2,84 % sind die Unfälle mit Senioren. Zwei (Vorjahr: vier) Senioren verloren
VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Stadt Nürnberg
1.400
1.200
1.000 402.1 900.1 850.1 880.1 VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Stadt Nürnberg
VU verletzte Senioren getötete Senioren 181.1 210.1 830.1 herbeigeführt.
4.3.6.4 Radunfälle Die Unfälle mit Radfahrern reduzierten Die Anzahl der Fahrradfahrer, die bei Nach einem Anstieg der Radfahrunfälle sich auf 857 (Vorjahr: 1.011, Verände- einem Verkehrsunfall ihr Leben verloim Jahr 2022 konnte in dem vergange- rung: - 15,23 %). Ebenso sank auch die ren, blieb unverändert (2). nen Jahr wieder ein Rückgang dieser Anzahl der verletzten Radfahrer auf 774 Verkehrsunfallart festgestellt werden. (Vorjahr: 935, Veränderung: -17,22 %).
1.200
1.000 820.1 110.1 790.1 Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg
VU beteiligte Radfahrer verletzte Radfahrer getötete Radfahrer
tmasegelläfnusrhekreV
VU mit Sachschaden (S) 800 761 717 783 770 -1,7% Zeile 21
4.4VU mVit Uersrackhe e12/h13 r(Gsescuhwnindfigakeilt)lentw6i5cklu44ng R45egio4n2 al 28 -33,3% Zeile 211
VU mit VU-Flucht (1/2) 639 624 568 648 642 14,1% Zeile 162 4.4.V1U mSitta undgte kFläürtretr hVU-Flucht (1) 425 419 352 398 414 13,1% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 214 205 216 250 228 15,7% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 33,5% 32,9% 38,0% 38,6% 35,5% -3,1%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Stadt Fürth Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2019-2023 500 1 1 442 450 1 418 1 416 411 1 400 380 350 1 300 250 1 200 0 150 100 75 91 78 66 66 0 50 0 0 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 500 1 1 442 450 1 418 1 416 411 1 400 380 350 1 300 250 1 200 0 150 100 75 91 78 66 66 0 50 0 0 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 380 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 91 | ||||
| 66 | 75 | 78 | ||
| 0 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Stadt Fürth
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 3.217 | 2.831 | 2.703 | 2.758 | 2.918 | 5,8% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 410 | 413 | 404 | 431 | 412 | 4,4% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 800 | 761 | 717 | 783 | 770 | -1,7% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 2.007 | 1.657 | 1.582 | 1.544 | 1.736 | 12,4% | |
| getötete Personen | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| verletzte Personen | 484 | 491 | 471 | 520 | 477 | -8,3% | |
| schwer verletzte Personen | 66 | 75 | 91 | 78 | 66 | -15,4% | |
| leicht verletzte Personen | 418 | 416 | 380 | 442 | 411 | -7,0% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 4.043 | 3.733 | 3.401 | 4.966 | 3.944 | -20,6% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| getötete Personen auf BAB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 34 | 45 | 39 | 44 | 26 | -40,9% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 15 | 23 | 24 | 28 | 12 | -57,1% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 65 | 44 | 45 | 42 | 28 | -33,3% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 38 | 32 | 32 | 34 | 28 | -17,7% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 639 | 624 | 568 | 648 | 642 | 14,1% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 425 | 419 | 352 | 398 | 414 | 13,1% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 214 | 205 | 216 | 250 | 228 | 15,7% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 33,5% | 32,9% | 38,0% | 38,6% | 35,5% | -3,1% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2019-2023
Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit.Mittelw.(Getötete)
VU mit Sachschaden (S) 1.389 989 972 967 1.173 21,3% Zeile 21
4.4VU mVit Uersrackhe e12/h13 r(Gsescuhwnindfigakeilt)lentw32i4cklu23n9 g R19e4 gio1n90al 220 15,8% Zeile 211
VU mit VU-Flucht (1/2) 986 706 713 741 843 3,9% Zeile 162 4.4.V2U mSitta undgte kElärrtlear nVUg-eFlnucht (1) 600 434 472 503 560 6,6% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 386 272 241 238 283 -1,2% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 39,1% 38,5% 33,8% 32,1% 33,6% 1,5%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Stadt Erlangen Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2019-2023 800 3 700 674 2 2 2 596 600 528 513 500 2 426 400 1 300 1 1 1 200 1 100 62 64 57 63 64 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 800 3 700 674 2 2 2 596 600 528 513 500 2 426 400 1 300 1 1 1 200 1 100 62 64 57 63 64 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 528 513 | |||
|---|---|---|---|
| 426 | |||
| 1 | |||
| 1 | |||
| 62 | 64 | 57 | 63 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Stadt Erlangen
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 4.530 | 3.286 | 3.148 | 3.200 | 3.826 | 19,6% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 619 | 491 | 421 | 523 | 569 | 8,8% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 1.389 | 989 | 972 | 967 | 1.173 | 21,3% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 2.522 | 1.806 | 1.755 | 1.710 | 2.084 | 21,9% | |
| getötete Personen | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | -50,0% | |
| verletzte Personen | 736 | 577 | 483 | 591 | 660 | 11,7% | |
| schwer verletzte Personen | 62 | 64 | 57 | 63 | 64 | 1,6% | |
| leicht verletzte Personen | 674 | 513 | 426 | 528 | 596 | 12,9% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 6.636 | 6.021 | 4.820 | 5.328 | 6.264 | 17,6% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 1 | 0 | 1 | 1 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf BAB | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0,0% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 40 | 34 | 34 | 53 | 35 | -34,0% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 13 | 24 | 11 | 33 | 19 | -42,4% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 324 | 239 | 194 | 190 | 220 | 15,8% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 176 | 132 | 110 | 110 | 117 | 14,7% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 1 | 1 | 0 | 1 | 0 | -100,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 986 | 706 | 713 | 741 | 843 | 3,9% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 600 | 434 | 472 | 503 | 560 | 6,6% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 386 | 272 | 241 | 238 | 283 | -1,2% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 39,1% | 38,5% | 33,8% | 32,1% | 33,6% | 1,5% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2019-2023
100 62 64 57 63 64
Kleinunfälle (VUK) 915 704 634 759 757 -0,3% Zeile 22 getötete Personen 3 3 1 0 2 >999,99% Zeile 23
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 3 2 0 0 2 >999,99% Zeile 50
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 87 52 56 64 66 3,1% Zeile 211
VU mit VU-Flucht (1/2) 271 207 219 244 268 9,8% Zeile 162 4.4.V3U mSitta undgte kSläcrtherw VUa-bFluacchht (1) 182 126 144 153 174 13,7% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 89 81 75 91 94 3,3% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 32,8% 39,1% 34,2% 37,3% 35,1% -2,2%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Stadt Schwabach Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2019-2023 250 4 3 3 3 200 192 3 166 161 151 150 143 2 2 2 100 1 1 50 31 1 21 23 14 15 0 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 250 4 3 3 3 200 192 3 166 161 151 150 143 2 2 2 100 1 1 50 31 1 21 23 14 15 0 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 2 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 143 | |||||
| 1 | |||||
| 31 | 14 | 21 | 15 0 | ||
| 0 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Stadt Schwabach
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 1.479 | 1.144 | 1.085 | 1.251 | 1.280 | 2,3% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 175 | 145 | 138 | 131 | 142 | 8,4% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 389 | 295 | 313 | 361 | 381 | 5,5% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 915 | 704 | 634 | 759 | 757 | -0,3% | |
| getötete Personen | 3 | 3 | 1 | 0 | 2 | >999,99% | |
| verletzte Personen | 223 | 180 | 172 | 158 | 184 | 16,5% | |
| schwer verletzte Personen | 31 | 14 | 21 | 15 | 23 | 53,3% | |
| leicht verletzte Personen | 192 | 166 | 151 | 143 | 161 | 12,6% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 2.406 | 2.121 | 2.640 | 3.327 | 3.188 | -4,2% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 3 | 2 | 0 | 0 | 2 | >999,99% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| getötete Personen auf BAB | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 2 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 | >999,99% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 10 | 13 | 16 | 11 | 16 | 45,5% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 3 | 6 | 11 | 4 | 10 | 150,0% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 87 | 52 | 56 | 64 | 66 | 3,1% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 25 | 26 | 31 | 19 | 20 | 5,3% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 1 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 271 | 207 | 219 | 244 | 268 | 9,8% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 182 | 126 | 144 | 153 | 174 | 13,7% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 89 | 81 | 75 | 91 | 94 | 3,3% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 32,8% | 39,1% | 34,2% | 37,3% | 35,1% | -2,2% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2019-2023
Kleinunfälle (VUK) 1.088 887 902 995 1.021 2,6% Zeile 22
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 1 1 2 1 -50,0% Zeile 50
getötete Personen auf Staatstraßen 0 0 0 0 2 >999,99% Zeile 61
4.V4U mVit Uersarchke 1e2/h13 (rGesscuhwnindfigkaeitl)lentw67icklu62ng R64egio7n2 al 91 26,4% Zeile 211
VU mit VU-Flucht (1/2) 423 314 321 327 351 7,3% Zeile 162 4.4V.4U mSitt aundgtek Alärntesrb VaU-cFhlucht (1) 235 169 160 173 179 8,1% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 188 145 161 154 172 -4,4% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,4% 46,2% 50,2% 47,1% 49,0% 1,9%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Stadt Ansbach Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2019-2023 300 4 3 256 3 250 222 225 206 3 200 2 172 2 2 150 2 1 100 1 50 35 31 35 1 23 24 0 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 300 4 3 256 3 250 222 225 206 3 200 2 172 2 2 150 2 1 100 1 50 35 31 35 1 23 24 0 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 2 172 | |||
|---|---|---|---|
| 1 | |||
| 23 | 35 | 24 | 31 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Stadt Ansbach
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 1.848 | 1.518 | 1.533 | 1.653 | 1.702 | 3,0% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 205 | 194 | 164 | 198 | 213 | 7,6% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 555 | 437 | 467 | 460 | 468 | 1,7% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 1.088 | 887 | 902 | 995 | 1.021 | 2,6% | |
| getötete Personen | 0 | 1 | 2 | 3 | 2 | -33,3% | |
| verletzte Personen | 279 | 241 | 196 | 253 | 260 | 2,8% | |
| schwer verletzte Personen | 23 | 35 | 24 | 31 | 35 | 12,9% | |
| leicht verletzte Personen | 256 | 206 | 172 | 222 | 225 | 1,4% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 2.865 | 2.247 | 2.598 | 3.006 | 3.556 | 18,3% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 1 | 1 | 2 | 1 | -50,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 0,0% | |
| getötete Personen auf BAB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 0 | 0 | 2 | 3 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | >999,99% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 17 | 19 | 22 | 18 | 18 | 0,0% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 6 | 5 | 8 | 11 | 9 | -18,8% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 67 | 62 | 64 | 72 | 91 | 26,4% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 33 | 33 | 30 | 45 | 45 | 0,0% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 | -50,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 423 | 314 | 321 | 327 | 351 | 7,3% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 235 | 169 | 160 | 173 | 179 | 8,1% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 188 | 145 | 161 | 154 | 172 | -4,4% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 44,4% | 46,2% | 50,2% | 47,1% | 49,0% | 1,9% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2019-2023
VU mit Sachschaden (S) 1.318 1.102 1.268 1.246 1.359 9,1% Zeile 21
verletzte Personen 1.049 791 884 889 982 10,5% Zeile 24
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 1 2 0 2 >999,99% Zeile 60
VU mit VU-Flucht (1/2) 767 619 685 744 815 9,5% Zeile 162 4.4V.U5 mLiat unndgekklräerteisr V AUn-Fslubchat c(1h) 420 350 402 442 503 13,8% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 347 269 283 302 312 3,3% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 45,2% 43,5% 41,3% 40,6% 38,3% -2,3%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Landkreis Ansbach Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2019-2023 900 25 837 787 800 726 699 20 700 616 18 21 600 15 500 400 11 8 10 9 300 212 200 175 185 163 195 5 100 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 900 25 837 787 800 726 699 20 700 616 18 21 600 15 500 400 11 8 10 9 300 212 200 175 185 163 195 5 100 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 726 699 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 616 | 21 | |||
| 11 | 8 | 9 | ||
| 212 | 175 | 185 | 163 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Landkreis Ansbach
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 6.323 | 5.585 | 6.337 | 6.156 | 6.440 | 4,6% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 758 | 612 | 657 | 678 | 730 | 7,7% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 1.318 | 1.102 | 1.268 | 1.246 | 1.359 | 9,1% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 4.247 | 3.871 | 4.412 | 4.323 | 4.351 | 2,8% | |
| getötete Personen | 11 | 8 | 21 | 9 | 18 | 100,0% | |
| verletzte Personen | 1.049 | 791 | 884 | 889 | 982 | 10,5% | |
| schwer verletzte Personen | 212 | 175 | 185 | 163 | 195 | 19,6% | |
| leicht verletzte Personen | 837 | 616 | 699 | 726 | 787 | 8,4% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 12.482 | 10.182 | 13.508 | 12.610 | 16.600 | 31,6% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 0 | 1 | 1 | 3 | 200,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 11 | 8 | 20 | 8 | 15 | 87,5% | |
| getötete Personen auf BAB | 1 | 2 | 5 | 2 | 2 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 0 | 1 | 2 | 0 | 2 | >999,99% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 6 | 3 | 12 | 4 | 9 | 125,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 1 | 0 | 1 | 1 | 2 | 100,0% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 3 | 2 | 1 | 2 | 3 | 50,0% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 50 | 42 | 55 | 68 | 60 | -11,8% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 1 | 0 | 2 | 0 | -100,0% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 32 | 24 | 33 | 36 | 31 | -13,9% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 389 | 292 | 377 | 340 | 336 | -1,2% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 234 | 163 | 188 | 190 | 183 | -3,7% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 3 | 2 | 8 | 1 | 7 | 600,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 767 | 619 | 685 | 744 | 815 | 9,5% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 420 | 350 | 402 | 442 | 503 | 13,8% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 347 | 269 | 283 | 302 | 312 | 3,3% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 45,2% | 43,5% | 41,3% | 40,6% | 38,3% | -2,3% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2019-2023
VU mit Sachschaden (S) 956 874 902 968 943 -2,6% Zeile 21
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 3 0 0 0 1 >999,99% Zeile 50
getötete Personen auf Bundesstraßen 2 0 1 0 2 >999,99% Zeile 60
Alkoholunfälle, getötete Personen 1 0 0 0 1 >999,99% Zeile 226 4.V4U m Vit Uersarchke 1e2/1h3 (rGesscuhwinndifgkaeitl)lentw317icklu221ng R224egio25n0 al 222 -11,2% Zeile 211
VU mit VU-Flucht (1/2) 621 567 552 620 618 12,3% Zeile 162 4.4V.U6 m Lita unngdekklräreteirs V EUr-Fllaucnhtg (e1)n-Höchstadt 402 352 330 393 413 19,1% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 219 215 222 227 205 2,3% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 35,3% 37,9% 40,2% 36,6% 33,2% -3,4%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Landkreis Erlangen-Höchstadt Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2019-2023 800 14 13 700 12 600 559 532 10 500 507 8 373 395 400 6 300 5 4 3 4 200 120 100 1 100 80 87 94 2 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 800 14 13 700 12 600 559 532 10 500 507 8 373 395 400 6 300 5 4 3 4 200 120 100 1 100 80 87 94 2 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 373 395 | 507 | |||
|---|---|---|---|---|
| 3 | 4 | |||
| 120 | 100 1 | 80 | 87 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 3.685 | 2.971 | 3.310 | 3.555 | 3.658 | 2,9% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 506 | 390 | 367 | 451 | 471 | 4,4% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 956 | 874 | 902 | 968 | 943 | -2,6% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 2.223 | 1.707 | 2.041 | 2.136 | 2.244 | 5,1% | |
| getötete Personen | 13 | 1 | 3 | 4 | 5 | 25,0% | |
| verletzte Personen | 679 | 473 | 475 | 594 | 626 | 5,4% | |
| schwer verletzte Personen | 120 | 100 | 80 | 87 | 94 | 8,1% | |
| leicht verletzte Personen | 559 | 373 | 395 | 507 | 532 | 4,9% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 8.020 | 5.730 | 6.236 | 7.940 | 9.095 | 14,6% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 3 | 0 | 0 | 0 | 1 | >999,99% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 10 | 1 | 3 | 4 | 4 | 0,0% | |
| getötete Personen auf BAB | 7 | 0 | 0 | 3 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 2 | 0 | 1 | 0 | 2 | >999,99% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 1 | 0 | 1 | 1 | 3 | 200,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 3 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 42 | 33 | 32 | 48 | 51 | 6,3% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | >999,99% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 14 | 16 | 17 | 21 | 23 | 9,5% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 317 | 221 | 224 | 250 | 222 | -11,2% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 151 | 102 | 79 | 132 | 125 | -5,3% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 4 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 621 | 567 | 552 | 620 | 618 | 12,3% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 402 | 352 | 330 | 393 | 413 | 19,1% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 219 | 215 | 222 | 227 | 205 | 2,3% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 35,3% | 37,9% | 40,2% | 36,6% | 33,2% | -3,4% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2019-2023
100 1 100 80 87 94 2
Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 0 0 2 0 -100,0% Zeile 50
VU mit VU-Flucht (1/2) 442 396 471 451 490 8,7% Zeile 162 4.4V.7U mLiat unndgekkrläertiesr VFUü-Frlutchht (1) 271 248 273 286 285 -0,4% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 171 148 198 165 205 24,2% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 38,7% 37,4% 42,0% 36,6% 41,8% 5,2%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Landkreis Fürth Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2019-2023 350 7 300 277 291 281 6 305 6 244 250 5 4 200 4 150 3 2 100 84 2 1 71 65 58 47 50 1 0 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 350 7 300 277 291 281 6 305 6 244 250 5 4 200 4 150 3 2 100 84 2 1 71 65 58 47 50 1 0 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 305 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 4 | ||||
| 2 | ||||
| 58 | 84 | 1 71 | 65 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Landkreis Fürth
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 2.285 | 2.065 | 2.249 | 2.235 | 2.273 | 1,7% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 272 | 317 | 271 | 297 | 280 | -5,7% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 626 | 532 | 591 | 575 | 617 | 7,3% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 1.387 | 1.216 | 1.387 | 1.363 | 1.376 | 1,0% | |
| getötete Personen | 2 | 4 | 1 | 6 | 0 | -100,0% | |
| verletzte Personen | 335 | 375 | 315 | 346 | 352 | 1,7% | |
| schwer verletzte Personen | 58 | 84 | 71 | 65 | 47 | -27,7% | |
| leicht verletzte Personen | 277 | 291 | 244 | 281 | 305 | 8,5% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 3.924 | 3.105 | 3.370 | 4.045 | 4.246 | 5,0% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | -100,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 2 | 4 | 1 | 4 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf BAB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 0 | 1 | 0 | 3 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 29 | 29 | 19 | 29 | 30 | 3,5% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | -100,0% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 7 | 20 | 11 | 17 | 14 | -17,7% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 96 | 87 | 96 | 79 | 52 | -34,2% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 46 | 57 | 59 | 38 | 33 | -13,2% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | -100,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 442 | 396 | 471 | 451 | 490 | 8,7% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 271 | 248 | 273 | 286 | 285 | -0,4% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 171 | 148 | 198 | 165 | 205 | 24,2% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 38,7% | 37,4% | 42,0% | 36,6% | 41,8% | 5,2% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2019-2023
Verkehrsunfälle gesamt 5.135 4.329 4.569 4.837 4.598 -4,9% Zeile 19
VU mit Sachschaden (S) 1.370 1.095 1.173 1.249 1.219 -2,4% Zeile 21 Kleinunfälle (VUK) 3.143 2.608 2.845 2.919 2.777 -4,9% Zeile 22
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 2 0 1 >999,99% Zeile 226 4.V4U m iVt Uersarchke 1e2/1h3 (Gresschuwinndigfkaeit)llentw491ickl3u70ng R363egio42n6 al 302 -29,1% Zeile 211
VU mit VU-Flucht (1/2) 934 710 797 804 810 75,0% Zeile 162 4.4V.U8 m Lita unngdekklärreteirs V NU-üFlurcnhtb (e1)rger Land 604 479 491 497 512 3,0% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 330 231 306 307 298 -2,9% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 35,3% 32,5% 38,4% 38,2% 36,8% -1,4%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Landkreis Nürnberger Land Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2019-2023 800 14 711 13 700 664 12 631 620 600 10 545 10 500 8 8 400 6 6 6 300 4 200 170 160 170 145 133 2 100 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 800 14 711 13 700 664 12 631 620 600 10 545 10 500 8 8 400 6 6 6 300 4 200 170 160 170 145 133 2 100 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 10 | 545 8 | ||
|---|---|---|---|
| 6 | |||
| 170 | 160 | 145 | 170 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Landkreis Nürnberger Land
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 5.135 | 4.329 | 4.569 | 4.837 | 4.598 | -4,9% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 622 | 626 | 551 | 669 | 602 | -10,0% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 1.370 | 1.095 | 1.173 | 1.249 | 1.219 | -2,4% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 3.143 | 2.608 | 2.845 | 2.919 | 2.777 | -4,9% | |
| getötete Personen | 10 | 8 | 6 | 13 | 6 | -53,9% | |
| verletzte Personen | 834 | 791 | 690 | 881 | 753 | -14,5% | |
| schwer verletzte Personen | 170 | 160 | 145 | 170 | 133 | -21,8% | |
| leicht verletzte Personen | 664 | 631 | 545 | 711 | 620 | -12,8% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 13.288 | 10.292 | 9.723 | 12.515 | 12.098 | -3,3% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 2 | 0 | 2 | 2 | 0,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 10 | 6 | 6 | 11 | 4 | -63,6% | |
| getötete Personen auf BAB | 4 | 3 | 3 | 5 | 1 | -80,0% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 1 | 0 | 0 | 3 | 1 | -66,7% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 1 | 1 | 1 | 2 | 1 | -50,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 3 | 1 | 2 | 1 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 1 | 3 | 0 | 2 | 3 | 50,0% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 75 | 44 | 55 | 54 | 67 | 24,1% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 0 | 2 | 0 | 1 | >999,99% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 33 | 21 | 23 | 29 | 45 | 55,2% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 491 | 370 | 363 | 426 | 302 | -29,1% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 259 | 217 | 163 | 217 | 137 | -36,9% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 6 | 7 | 3 | 6 | 3 | -50,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 934 | 710 | 797 | 804 | 810 | 75,0% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 604 | 479 | 491 | 497 | 512 | 3,0% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 330 | 231 | 306 | 307 | 298 | -2,9% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 35,3% | 32,5% | 38,4% | 38,2% | 36,8% | -1,4% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2019-2023
VU mit VU-Flucht (1/2) 292 259 255 290 369 13,7% Zeile 162 4.4V.U9 m Lita unngdekklräreteirs V NU-eFluucshtt a(1d)t a.d. Aisch-B1a4d0 Wind1s2h5eim 130 162 221 24,6% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 152 134 125 128 148 2,4% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 52,1% 51,7% 49,0% 44,1% 40,1% -4,0%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2019-2023 400 8 378 364 356 7 350 7 328 316 6 300 6 5 250 5 200 4 3 150 3 100 84 86 77 78 2 74 2 50 1 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 400 8 378 364 356 7 350 7 328 316 6 300 6 5 250 5 200 4 3 150 3 100 84 86 77 78 2 74 2 50 1 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 328 316 6 | |||
|---|---|---|---|
| 5 | |||
| 3 | |||
| 84 | 86 | 77 | 78 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 2.765 | 2.452 | 2.524 | 2.599 | 2.804 | 7,9% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 355 | 341 | 301 | 316 | 323 | 2,2% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 534 | 438 | 484 | 506 | 592 | 17,0% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 1.876 | 1.673 | 1.739 | 1.777 | 1.889 | 6,3% | |
| getötete Personen | 7 | 3 | 6 | 5 | 2 | -60,0% | |
| verletzte Personen | 462 | 442 | 393 | 406 | 438 | 7,9% | |
| schwer verletzte Personen | 84 | 86 | 77 | 78 | 74 | -5,1% | |
| leicht verletzte Personen | 378 | 356 | 316 | 328 | 364 | 11,0% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 5.048 | 4.160 | 5.144 | 4.914 | 5.971 | 21,5% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 7 | 3 | 4 | 5 | 2 | -60,0% | |
| getötete Personen auf BAB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 3 | 1 | 1 | 2 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 100,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 1 | 0 | 2 | 2 | 0 | -100,0% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 1 | 1 | 2 | 0 | 1 | >999,99% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 40 | 30 | 33 | 39 | 40 | 2,6% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | -100,0% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 22 | 20 | 14 | 24 | 25 | 4,2% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 113 | 89 | 159 | 121 | 104 | -14,1% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 71 | 64 | 82 | 62 | 54 | -12,9% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 292 | 259 | 255 | 290 | 369 | 13,7% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 140 | 125 | 130 | 162 | 221 | 24,6% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 152 | 134 | 125 | 128 | 148 | 2,4% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 52,1% | 51,7% | 49,0% | 44,1% | 40,1% | -4,0% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2019-2023
4.V4U m Vit Uersarchke 1e2/1h3 (rGesscuhwinndifgkaeitl)lentw494icklu285ng R310egio31n3 al 262 -16,3% Zeile 211
VU mit VU-Flucht (1/2) 586 428 460 520 561 7,9% Zeile 162 4.4V.U1 m0i tL uanngedklkärrteer iVsU R-Floucthht (1) 364 269 270 336 360 7,1% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 222 159 190 184 201 9,2% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 37,9% 37,1% 41,3% 35,4% 35,8% 0,4%
thculF
| Entwicklung PersonensEcnhtwädiceknlu –n gL aPnedrskorneeisn Rscohtähden LK Roth 2019-2023 700 12 624 10 600 10 8 500 454 426 432 440 8 8 400 6 6 5 300 4 200 143 113 106 99 95 2 100 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 700 12 624 10 600 10 8 500 454 426 432 440 8 8 400 6 6 5 300 4 200 143 113 106 99 95 2 100 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 6 | |||
|---|---|---|---|
| 5 | |||
| 143 | 113 | 106 | 99 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Landkreis Roth
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 4.631 | 3.625 | 3.646 | 3.850 | 3.995 | 3,8% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 529 | 421 | 395 | 430 | 417 | -3,0% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 962 | 693 | 775 | 853 | 883 | 3,5% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 3.140 | 2.511 | 2.476 | 2.567 | 2.695 | 5,0% | |
| getötete Personen | 6 | 10 | 8 | 5 | 8 | 60,0% | |
| verletzte Personen | 767 | 539 | 538 | 553 | 535 | -3,3% | |
| schwer verletzte Personen | 143 | 113 | 106 | 99 | 95 | -4,0% | |
| leicht verletzte Personen | 624 | 426 | 432 | 454 | 440 | -3,1% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 10.796 | 8.070 | 7.939 | 9.532 | 9.537 | 0,1% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 0,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 4 | 8 | 7 | 4 | 7 | 75,0% | |
| getötete Personen auf BAB | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 0 | 5 | 2 | 1 | 3 | 200,0% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 3 | 4 | 3 | 2 | 1 | -50,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 1 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | >999,99% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 47 | 36 | 42 | 52 | 46 | -11,5% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 27 | 23 | 27 | 16 | 17 | 6,3% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 494 | 285 | 310 | 313 | 262 | -16,3% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 232 | 110 | 128 | 138 | 106 | -23,2% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 2 | 2 | 4 | 3 | 2 | -33,3% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 586 | 428 | 460 | 520 | 561 | 7,9% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 364 | 269 | 270 | 336 | 360 | 7,1% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 222 | 159 | 190 | 184 | 201 | 9,2% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 37,9% | 37,1% | 41,3% | 35,4% | 35,8% | 0,4% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Roth 2019-2023
Kleinunfälle (VUK) 2.561 2.257 2.595 2.553 2.504 -1,9% Zeile 22
VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 93 65 105 65 76 16,9% Zeile 211
VU mit VU-Flucht (1/2) 347 324 328 394 431 9,4% Zeile 162 4.4V.U1 m1i tL uanngedklkärrteer iVsU W-Fluecihßt (e1)nburg-Gunzen2h11ausen202 202 250 268 7,2% Zeile 163 VU mit geklärter VU-Flucht (2) 136 122 126 144 163 13,2% Zeile 164 Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 39,2% 37,6% 38,4% 36,5% 37,8% -1,3%
thculF
| Entwicklung Personenschäden – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2019-2023 450 11 12 419 400 358 353 359 10 350 304 300 8 8 250 6 200 4 150 4 3 3111 100 100 86 71 67 2 50 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) | |
|---|---|
| 450 11 12 419 400 358 353 359 10 350 304 300 8 8 250 6 200 4 150 4 3 3111 100 100 86 71 67 2 50 0 0 2019 2020 2021 2022 2023 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete) |
| 304 | |||
|---|---|---|---|
| 4 | |||
| 3111 | 3 | 100 | |
| 71 | 67 |
EBnetwgiincknlu Dnrgu Vcekrbkeehrresiucnhfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
| Verkehrsunfallentwicklung: 2019-2023 | Entwicklung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| tmaseg elläfnusrhekreV | Beschreibung/Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 | +/- | |||||
| Verkehrsunfälle gesamt | 3.473 | 3.049 | 3.448 | 3.454 | 3.471 | 0,5% | |
| VU mit Personenschaden (P) | 375 | 306 | 339 | 325 | 351 | 8,0% | |
| VU mit Sachschaden (S) | 537 | 486 | 514 | 576 | 616 | 6,9% | |
| Kleinunfälle (VUK) | 2.561 | 2.257 | 2.595 | 2.553 | 2.504 | -1,9% | |
| getötete Personen | 3 | 3 | 11 | 4 | 8 | 100,0% | |
| verletzte Personen | 530 | 375 | 458 | 420 | 445 | 6,0% | |
| schwer verletzte Personen | 111 | 71 | 100 | 67 | 86 | 28,4% | |
| leicht verletzte Personen | 419 | 304 | 358 | 353 | 359 | 1,7% | |
| Sachschäden (in tsd. EUR) | 4.991 | 4.149 | 4.528 | 5.040 | 6.020 | 19,4% | |
| etotsrhekreV | Getötete innerhalb geschl. Ortschaft | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0,0% |
| Getötete außerhalb geschl. Ortschaft | 3 | 2 | 10 | 3 | 7 | 133,3% | |
| getötete Personen auf BAB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| getötete Personen auf Bundesstraßen | 2 | 0 | 6 | 1 | 6 | 500,0% | |
| getötete Personen auf Staatstraßen | 1 | 0 | 1 | 1 | 1 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Kreisstraßen | 0 | 1 | 3 | 1 | 1 | 0,0% | |
| getötete Personen auf Gemeindestraßen | 0 | 2 | 1 | 1 | 1 | 0,0% | |
| lohoklA | Alkoholunfälle | 20 | 26 | 21 | 25 | 25 | 0,0% |
| Alkoholunfälle, getötete Personen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00% | |
| Alkoholunfälle, verletzte Personen | 7 | 12 | 14 | 15 | 17 | 13,3% | |
| niwhcseG tiekgid | VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) | 93 | 65 | 105 | 65 | 76 | 16,9% |
| Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 | 64 | 42 | 59 | 35 | 50 | 42,9% | |
| Getötete bei VU mit Ursache 12/13 | 0 | 0 | 3 | 2 | 1 | -50,0% | |
| thculF | VU mit VU-Flucht (1/2) | 347 | 324 | 328 | 394 | 431 | 9,4% |
| VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) | 211 | 202 | 202 | 250 | 268 | 7,2% | |
| VU mit geklärter VU-Flucht (2) | 136 | 122 | 126 | 144 | 163 | 13,2% | |
| Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht | 39,2% | 37,6% | 38,4% | 36,5% | 37,8% | -1,3% |
Zeile 18 Zeile 19 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 23 Zeile 24 Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 61 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 223 Zeile 226 Zeile 227 Zeile 211 Zeile 215 Zeile 216 Zeile 162 Zeile 163 Zeile 164
Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2019-2023 Poliz45e0ipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2023 11 141 12
4.5.1 Verkehrsdelikte/ und mit Hilfe von Drogenschnelltests, 4.5.2 Einsatz der Messgeräte 4V.5e rMkeahßrsnüabhemrweanchuunndgTätigkeitewnur dimen imVe verrkgaenhgernsedn iJeahnr s1t.680 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, Zur Bekämpfung der Hauptunfall- 4.5 MaßnahmenundTätigkeiten im4V.5e.r1k.1e Ahlrksodhioeln usntd Drogen 316 StGB und § 24 a/II StVG festgestellt. ursachen „Überhöhte bzw. nicht an-
4.5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung
Durch Alkoholkontrollen wurden 2.575 gepasste Geschwindigkeit“ und „Nicht- Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 4.5.1.2 Sonstige einhaltung des Sicherheitsabstandes“
44..55.1 M. Vaeßrkneahrhsmdeeliknteu/nVedrkTeähtrsigübkeeriwtaecnh uimngVerkehrsdienst
4.351.51 c.1, 3.1A6l kSotGhBo ulnudn d§ 2D4r ao/gI eSntVG fest- Verkehrsstraftaten wurden durch die Verkehrspolizeigestellt. Darüber hinaus konnten 414 Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 inspektionen ganzjährig polizeiliche
44..55..11..1 V.eArlkkeohhroslduenlidk tDer/oVgeerknehrsüberwachunDguTrrucnhk
Aenlkhoehitosflakhorntetnr ovlelerhnüwteut rwdeernd2en.5 75 Fainhsrgteesna umnt te4r. 4A6l6k oshoonlsetiingefl uVses rgkeehmrs. -§§ 315G ecs, c3h1w6 iSntdGigBk euintsd-/ §A bstandsmessun- 24(V ao/rIja ShtrV 5G0 6fe bsztwg.e -s1t8e,1ll8t .% D)a. rüberhinauskostnranftteatne n4 1a4n Tgeruzenigkte nbhzwe.i tsfefsathgretsetenllvt.e rhüteget nw emrdite nG(rVooßgrjearhätren durchgeführt. D4.u5r.c1h.1 A.lkAolkhoohlkoolnutnrodl lDernowguenrden2.575 Fahrten u n t b e z r w A . l k o h 8, o l e i % nf ) l . uss gem. §§ 315 c, 316H SietGrbBe iu snindd §b esonders die auf neben- Siehe Grafik (1) auf der folgenden Seite. 24 a/I StVG festgestellt. DarüberhinauskonntenB 4e1i 4 DTrrougnekneknohnteriotsllfeanh, rtdeunrcvhegrehfüühtertt werdsetenh(eVnodrejra hTarbelle aufgelisteten Strafvon speziell ausgebildeten Beamten taten zu erwähnen. Darüber hinaus erfolgten auch durch 5D0u6r cbhz wAl.k -o 1h8o,1lk8o %nt)r.ollenwurden2.575 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und §
Fahrten unter 2021 2022 2023 dViee räönrtdlicehru znugständigen Dienststellen
24 a/I StVG festgestellt. Darüberhinauskonnten 414 Trunkenheitsfahrtenverhütet werden(Vorjahr Geschwindigkeitsmessungen mit La-
Alkoholeinfluss 2.790 3.275 2.575 -21,37 %
50Fa6h brztwen. -u 1n8te,1r8 %). 2021 2022 2023 Veränderung serhandmessgeräten. Siehe Grafik (2) Alkoholeinfluss F 2 a . h 79 rt 0 en un 3 te .2 r 7 A 5 lkohole 2. i 5 n 7 fl 5 uss – B - e 2 z 1 ir ,3 k 7 M % ittelfranken auf der folgenden Seite. B ausgebildetenBeamtenund mitHilfevon
| e | iDroge 2021 | n | k | ontrollen 2022 | , | d | urchgefü 2023 | h | r | tvonspeziell Veränderung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rogensch l a2u.7s9g0e bil § 315 c, 31 | nelltests, w de3t.e27n5B eam 6 StGB und | urdenim ve t2e.n57u5n d mi § 24a/IISt |
Fahrten unter
D r1.680 folgenloseDrogenfahrteDnu grechm .den Einsatz ziviler Dienstfahr- BAelikDorhoogleeninkfolunstsrollen, durchgeführtvonspeziel § zeuge mit eingebauten Videoanlagen Drogenschnelltests, wurdenim vergangenenJahr1.680 folgenloseDrogenfahrten gem. erfolgte ferner eine Verkehrsüberwa- §B§e i3D1r5o cg,e 3n1k6o SnttGroBl luennd, d§u 2r4chag/eIIfSüthVrGtvfeosntgspesetzeiellltl. ausgebildetenBeamtenund mitHilfevon chung insbesondere auf den Fernstra-
Fahrtenunter 2021 2022 2023 Veränderung
Drogenschnelltests, wurdenim vergangenenJah Fa r h 1. r 6 te 8 n 0 f u o n lg te e r n D lo r s o e g D en ro e g in e f n lu fa s h s r – te B n e g z e ir m k . Mittelfranken ßen. Siehe Grafik (3) auf der folgenden 1.907 1.978 1.680 S-e1it5e,.07% §§Fa 3h1r5t ecn, 3u1n6te SrtGB und § 24a/IIStVGfestgestellt
| D . | rogenei 2021 | n | fl | uss 2022 | 2023 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.907 | 1.978 | 1.680 |
Drogeneinfluss Im Rahmen von stationären Abstands-
4.5.1.2.Sonstige Verkehrsstraftaten
Fahrtenunter 2021 2022 2023 Veränderung messungen auf den Fernstraßen wur-
4D.5r.o1g.e2n.eSionnflsutsisge Verkehrsstraftaten 1.907 1.978 1.680 -15,07% den nachfolgende Ergebnisse erzielt. Darüberhinaus wurdenim Jahr2023 insgesamt4.466 sonstige Verkehrsstraftatenangezeigt bzw. Siehe Grafik (4) auf der folgenden Seite. festgestellt.Hierbeisindbesonderszuerwähnen: D4.a5r.ü1b.2e.rShoinnasutsig weu Vredrekneihmrs Jsathrarf2t0a2t3e ninsgesamt S o .4 n s ti g so e n V s e t r ig k e e h V r e s r s k t e ra h ft rs a s t t e ra n f – ta B te e n zi a rk n g M e i z tt e e ig lf t r a b n z k w e . n festgestellt.Hierbeisindbesonderszuerwähne Darüberhinaus wurdenim Jahr2023 insgesamt fesStognessttieglelt.VHeriekrebhersisstinradftbaetesonnderszuerwähne NötigungimStraßenverkehr(§ 240 StGB) GSoefnäshtrigdeunVgerdk.eShtrrasßsternavfetrakteehnrs (315 cStGB) GNeöftäighurln.gEiinmgrSitffrai.ßde.nSvtrearßkeehnrve(§rk 2e4h0r S(§tG 3B1)5 bStGB) BGeelfeäihdridguunnggd(§.S18tr5aSßteGnBv)erkehrs (315 cStGB) BGeedfärhorhlu.Enigng(§ri2ff4i1.dS.tSGtBra)ßenverkehr (§ 315 bStGB) KBöelrepiedrivgeurnlegt(z§u1n8g5 (§St2G2B3)ff StGB, ohne VU) KBeendnrozheuicnhgen(§m2i4ss1bSrtaGuBc)h(§22 StVG) FKaöhrpreenrvoehrlneetzFuanhgr e(§rla2u23bnffi sS (t§G B21, oShtVnGe )VU) VKeernbnozteeinchesenKmraifstsfabhrarzuecuhg(r§e2n2n eSntVG) F-a hreznzgolh.GneefFäahhrdreurnlaguLbenibis/ L(§e b2e1n S/tVfrGe)md.Sach.b VerboWteenrtesKraftfahrzeugrennen -- zzzzggll..VGeerfuärhsr.ddu. nTgoLdeeisb // Lsecbhewn./fremd.Sach.b GWeesrutndheitsschädig.
| n | : Sonstige Verkehrsstraftaten | 2022 | 2023 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.466 sonstige Verkehrsstraftatenangezeigt bzw. Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) | 527 | 547 | ||||
| n: 2022 2023 Veränderung Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) | 194 | 183 | ||||
| 527 547 + 3,80 % Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) | 353 | 318 | ||||
| 1290422 1280323 -V5e,r6ä7n %derung Beleidigung (§ 185 StGB) | 292 | 301 | ||||
| 355237 351487 -+ 93,,9820 % % Bedrohung (§ 241 StGB) | 53 | 41 | ||||
| 219924 310813 +- 53,,6078 %% Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) | 101 | 103 | ||||
| 53353 43118 --292,9,624 % % Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) | 337 | 376 | ||||
| 120912 130031 ++ 13,,9088 %% Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) | 2739 | 2546 | ||||
| 35337 34716 +- 2121,,6547 %% Verbotenes Kraftfahrzeugrennen | 58 | 45 | ||||
| 2170319 2150436 -+ 71,,0958 % % - zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. 53837 43576 -+ 2121,,4517 % % Wert | 6 | 6 | ||||
| ed. 62 739 62 546 +-/7-, 005,0 %0% - zzgl. Verurs. d. Todes / schw. 58 45 -22,41 % Gesundheitsschädig. | 1 | 0 | ||||
| ed. 16 06 -+ /1-0 00,,0000 %% gesamt | 4.661 | 4.466 |
g- esazmzgtl.Verurs.d. Todes / schw. 41 .661 40 .466 -- 140,108,0 %0 %
Gesundheitsschädig.
4.5.2. Einsatzder Messgeräte
gesamt 4.661 4.466 -4,18 %
4.5.2. Einsatzder Messgeräte
ZurBekämpfungderHauptunfallursachen„Überhöhtebzw. nichtangepassteGeschwindigkeit“ und „NichteinhaltungdesSicherheitsabstandes“wurdendurch dieVerkehrspolizeiinspektionen Z4u.5r.B2.e kEäimnspaftuzndgedre MreHsasugpetruäntfea llursachen„Üb g e a r n h z ö j h ä t h e ri b g z p w o . l n iz i e c i h li t c a h n e g G e e p s a c s h s w te in G d e i s g c k h e w it i s n -/ d A ig b k st e a it n “ dsmessungenmitGroßgerätendurchgeführt: und „NichteinhaltungdesSicherheitsabstandes“wurdendurch dieVerkehrspolizeiinspektionen gZaunrzBjeäkhärimg ppfoulinzgeidliecrhHe aGuepstcuhnwfainllduirgskaecihtse-n/A„bÜsbtaenrhdöshmteesbszuwng. nenichmtiatnGgroepßagsesrtäeteGnedscuhrwchingdefiügkhertit:“ und „NichteinhaltungdesSicherheitsabstandes“wurdendurch dieVerkehrspolizeiinspektionen ganzjährig polizeiliche Geschwindigkeits-/AbstandsmessungenmitGroßgerätendurchgeführt:
MMoobbiillee // tteeiillssttaattiioonnäärree GGeesscchhwwiinnddiiggkkeeiittssmmeessssuunnggeenn 22002222 22002233 VVeerräännddeerruunngg
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gebührenpflichtige Verwarnungen aeeE Bssrüicc u nhhb ß sww g ea e triiz lnnh d sddti a nuii nggna zkkdu eeee i s giin tte e ssr nmmf oeelgsstsseuunnn ggaeeunnc hmm diittu LLrcaahss eedrrihheaa önnrddtlmmiceehss zssuggseetrräääntt | 118.185 eednni2 7 g::4 0 e. . n3 0 9 7 D0 8 i enst | 127.423 70.058 st2e4l.l4e5n5 | ||||||
| arüber hinaus erfolgten auch durch die örtlich zustän gebührenpflichtige Verwarnungen Bußgeldanzeigen eschwindigkeitsmessungen mit Laserhandmessgerät | digen Dienst 118.185 70.078 en: | stellen 127.423 70.058 | ||||||
| aesrüchbweri nhdinigakuesi tesrmfoelgstseunn gaeunc hm ditu Lrcahs edrihea önrdtlmicehs zsugseträänt LgLeaabsseeürrhmmreeensspssfuulinncggheetinng e Verwarnungen | ednig: en Dienst 212100822.221 85 | stellen 221002722.334 23 |
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| BEBiuunßßsggaeetzllddstaaunnnzzdeeeiiggnee nn Lasermessungen | 575...303929525 2022 | 575...323616373 2023 | -+- 002,,,557998 %%% Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gBgeeubbßüüghherrldeennanppzfflleiiccighhettiingg ee VVeerrwwaarrnnuunnggeenn Einsatzstunden Lasermessungen | 454...737595555 7.022 2022 | 454...636565333 7.217 2023 | ||||
| gebührenpflichtige Verwarnungen uE Bricu nhß s g ade tez ld snt a uEn niznd ese igan et zn ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebau | 4.755 te7 5n. . 0 3 V2 9i2 5d eoan | 4.653 la7 5g. . 2 3e1 6n7 3 e rfolg | ||||
| urch den Einsatz ziviler Dienstfahrzeuge mit eingebau gebührenpflichtige Verwarnungen Bußgeldanzeigen | ten Videoan 4.755 5.395 | lagen erfolg 4.653 5.363 |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|
| u BB r cuunnn hßßsss ggaaa deettt e ll ddss n aa E nnnn i zzn ee s iigga eet znn z i v ile r D i e n s tfahrzeuge mit eingebau EE E iii zz z vtt uu o n dd V ee innd e o f a h rz e u g e n | te 33 n .. 11 V 55 i 11 d eoan 42 4 . .07 7 2 0 02 1 1 | la 22 g .. 77 e 66 n 11 e rfolg 32 3 . .07 7 26 6 39 9 | |||||
| eBE gg B rkee iuun ebbßßs hüügga rhheet s z rrll üdd ee st nnab aunn ppe nzz ffr d llee wiicc eiigg hah nee ttc iinn hgg eeu nVVeegrr iwwnaasrrbnneuusnnoggneednne re auf den Fernstraß | en34 11 3.. .. . :17 44 1 50 55 511 33 1 | 11 .. 00 00 88 23 2.. .77 766 619 1 | |||||
| Einsatz von Videofahrzeugen gBgeeubbßüüghherrldeennanppzfflleiiccighhettiingg ee VVeerrwwaarrnnuunnggeenn | 2022 131...414555313 | 2023 121...070060818 |
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|---|---|---|---|---|---|---|
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| mrg BB A Re b uunn abßß s hnt ggaa a mieett sn ll sddss e de aan s nn me vzz r o e ee z s iinigg e s eeslu tnnt n:a g t e io n n ären Abstandsmessungen auf d E E ii ss zz tt uu nn dd ee n n | 2022 en 22 .. F1155 e99 r44n straß 4 4 2 2 | 2023 e 66 n .. 88 w 55 11 u rden 1 1 . .2 2 5 58 8 |
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Überwachung Güter- und Personenverkehr 2022 2023 Veränderung
haften Ausrüstung oder unzureichen- U An n z t a er h s l a d g e u r n b g e e a n n d st e a r n W d e e i t t e e n rf N ah u r t t z fahrzeuge 2 6 9 .9 5 3 1 3 6 0 .6 6 8 3 + - 3 3 , , 5 7 8 3 % % Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge 30.760 29.967 - 2,58 % den Ladungssicherung beanstandet. Untersagungen der Weiterfahrt 295 306 + 3,73 % Anzahl der beanstandeten Nutzfahrzeuge 6.931 6.683 - 3,58 % In 306 Fällen musste die Weiterfahrt Untersagungen der Weiterfahrt 295 306 + 3,73 % Dabei handelte es sich in 664 Fällen um Gefahrguttransporter, die in 227 Fällen wegen Verstößen untersagt werden. nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen beanstandet werden mussten. In drei Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Dabei handelte es sich in 664 Fällen um Kontrolle von Gefahrguttransportern – Bezirk Mittelfranken Gefahrguttransporter, die in 227 Fällen wegen Verstößen nach gefahrgutrechtlichen Bestimmungen beanstandet werden mussten. In drei Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden.
| Kontrolle von Gefahrguttransportern | 2022 | 2023 | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der kontrollierten Gefahrguttransporte | 947 | 664 | ||||
| Anzahl der Beanstandungen (gesamt) | 460 | 227 | ||||
| Anzahl der stillgelegten Beförderungseinheiten | 5 | 3 |
4.5.6.1 Verkehrserziehung
Im Jahr 2023 haben die Verkehrserzieher und Verkehrserzieherinnen, aber auch die weiteren mit Polizeipräsidium Mittelfranken · SicherheVitesrbkeehrriscphrtä v2e0n2t3ion betrauten Mitarbeiter der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mitte1lf4ran3ken, eine Gesamtzahl von 5 1 . 5 19 1 0 (3.962) Veranstaltungen in Form von Vorträgen, Unterrichten, aber auch praktischen Trainings im Bereich der Verkehrsprävention und Verkehrserziehung durchgeführt. Die in Klammern angegebenen Zahlen beziehen sich auf das jeweilige Vorjahr.
Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Ausbildung von Kindern. Neben Schulwegtrainings für Kindergartenkinder und Erstklässler, gab es auch theoretische und praktische Präventionsunterrichte für Schüler der 7. bis 9. Klassen (zum Beispiel zur Thematik Alkohol und Drogen im Straßenverkehr)
Die Radfahrausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe nahm mit 1937 Einsatztagen den größten Bereich ein. Von insgesamt 15.381 (15.563) zu beschulenden Schülern nahmen 14.387 (14.578) Schulkinder in vollem Umfang an der Radfahrausbildung teil. Während 573 Schüler nur teilweise ausgebildet werden konnten, nahmen 421 (630) Schüler aus verschiedensten Gründen nicht an der Ausbildung teil. Erfreulicherweise bestanden 11.349 Schulkinder erfolgreich die Radfahrprüfung, was einer zum etwas niedrigeren Erfolgsquote von 73,79 % als im Vorjahr (79,92 %) entspricht.
Die mittelfränkischen Verkehrserzieher und Verkehrserzieherinnen berichteten, dass die Anzahl an Schülern, die zu Beginn der JVS gar nicht oder nicht ausreichend Fahrradfahren können, stetig steigt.
4.5.5 Schwerpunktaktionen 4.5.5.2 Kontrollaktion „Truck Auf dem Anhänger befindet sich ein
& Bus“ vom 08.-15.05.2023 im Rahmen eines Rennens komplett
4.5.5.1 24-Stunden-Blitz- Bei der wiederkehrenden europawei- zerstörter Sportwagen, welcher in marathon am 21.04.2023 ten Schwerpunktaktion wurden in- Verbindung mit der Erläuterung der Anlässlich des bayernweit durchge- nerhalb des Polizeipräsidiums Mittel- geltenden Rechtslage nach Verstößen führten „24-Stunden-Blitzmarathon“ franken vom 08.-15.05.2023 insgesamt gegen §315d StGB ein entsprechendes erfolgte im Dienstbereich des Polizei- 1228 Lkw und 147 Busse kontrolliert, Abschreckungspotential besitzt. präsidiums Mittelfranken eine ver- von denen 489 Fahrzeuge beanstandet stärkte Überwachung des fließenden werden mussten. Eine dritte Veranstaltung wurde am Verkehrs mit Blick auf die Einhaltung 05.08.2023 an der Steintribüne in Nürnder Geschwindigkeitsbeschränkun- Insgesamt wurden 13 Strafanzeigen berg an dortigem Szenetreffpunkt gen. und 296 VOWi-Anzeigen gefertigt sowie durchgeführt. Zwischen den Szene- 180 Verwarnungen ausgesprochen. angehörigen und den Polizeikräften, In der Zeit vom 21.04.2023, 06:00 Uhr, Maßgeblich wurden Verstöße gegen welche den Infostand betreuten, entbis 22.04.2023, 06:00 Uhr, beteiligten die einschlägigen Sozialvorschriften wickelten sich positive Gespräche. sich alle mittelfränkischen Polizeiins- sowie aufgrund des mangelhaften Hierbei ist anzumerken, dass die Zielpektionen und Verkehrspolizeiinspek- technischen Zustands der Fahrzeuge gruppe intensives Interesse an dem tionen an der Kontrollaktion. Innerhalb festgestellt. ausgestellten Fahrzeug zeigte und so von 24 Stunden wurde an 128 verschie- die polizeiliche Botschaft, sich keinesdenen Messörtlichkeiten unter Einsatz 4.5.5.3 Präventionsaktionen falls an einem Rennen zu beteiligen, stationärer Messgeräte und tragbarer zu verbotenen gut vermittelt werden konnte. Handlasermessgeräte der Fahrzeug- Kraftfahrzeugrennen verkehr überwacht. Am 02./03.06.2023 führte das PP Mit- 4.5.5.4 Schwerpunkttelfranken unter Federführung des einsatz Geschwindigkeit Die Einsatzkräfte konnten 1398 Ge- Sachgebietes E4 Präventionsveran- am 01.09.2023 schwindigkeitsverstöße feststellen. staltungen zum Thema „Verbotene Am Freitag, 01.09.2023, führte das Poli- Darüber hinaus wurden im Zuge dieser Kraftfahrzeugrennen“ durch, bei wel- zeipräsidium Mittelfranken – Sachge- Kontrollaktion 10 Strafverfahren sowie chen der Präventionsanhänger des biet E4 – einen Schwerpunkteinsatz 81 weitere Verwarnungen wegen ande- PVA im Bereich Ansbach eingesetzt im Zusammenhang mit Geschwindigrer Verstöße ausgesprochen. wurde. keitsverstößen in den Stadtgebieten Nürnberg und Fürth durch. Hierbei kamen neben mobilem Großgerät, dem Enforcement Trailer und Handlasermessgeräten auch Unterstützungskräfte eines mittelfränkischen Einsatzzuges sowie Kräfte der Kontrollgruppen CarTuning und Motorrad Mittelfranken zum Einsatz.
Weiter beteiligte sich die kommunale Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeitsmessungen in Nürnberg und Fürth. Die Kontrollmaßnahmen wurden von der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen. Auch die eigentliche Zielgruppe der Kontrollaktion nahm die Überwachungsmaßnahme erkennbar wahr und passte das Fahrverhalten entsprechend an.
Kontrollbilanz: » 184 Anzeigen nach Geschwindigkeitsverstößen – davon 9 Fahrverbote (höchster Wert: 125 km/h im 70er Bereich) » 216 Verwarnungen nach Ge-
schwindigkeitsverstößen » 5 VOWi-Anzeigen unnötiger Lärm gem. §30 StVO (Poserszene) » 2 VOWI-Anzeigen nach Erlöschen der Betriebserlaubnis » 4 Sicherheitsleistungen » 1 Straftat Verkehr » 7 Ordnungswidrigkeiten Verkehr » 15 Mängelanzeigen » 12 Kontrollaufforderungen
4.5.5.5 Aktionstage Gurtan-
lege- und Kindersicherungs-
pflicht vom 12.-15.09.2023
In der ersten Woche nach Beginn des neuen Schuljahres überwachte die mittelfränkische Polizei unter Einsatz von Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei im Rahmen von Aktionstagen wie in den Vorjahren verstärkt die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht, vor allem im Umfeld der Schulen und Kindergärten. Im Rahmen der Kontrollwoche waren insgesamt 699 sich deshalb auf das Thema Rücksicht bei kontrollierten Krafträdern we- Kräfte eingesetzt. Es kam zu 960 Be- unter dem Motto „Rücksicht im Blick“. gen mangelhafter Verkehrssicheranstandungen, darunter 140 VOWi-An- An 65 mittelfränkischen Kontrollstel- heit zeigen und 820 Verwarnungen, hiervon len waren 248 Einsatzkräfte eingesetzt. 195 Verwarnungen wegen nicht ge- Insgesamt wurden 1300 Verkehrsteil- 4.5.5.7 Kontrollgruppe tragenen Sicherheitsgurten sowie 50 nehmer (Pkw, Lkw, Radfahrer, E-Scoo- CarTuning Mittelfranken – Ahndungen von Verstößen gegen die terfahrer) kontrolliert, 1206 Verkehrs- Jahresbericht 2023 Kindersicherungspflicht. ordnungswidrigkeiten geahndet sowie Die Beamten der Kontrollgruppe Car- 8 Straftaten zur Anzeige gebracht. Tuning (KoCarT) leisteten während Landesweite Schwerpunkt- der Hauptsaison im Zeitraum (07.04.aktionen „Fahrtüchtigkeit“ im 4.5.5.6 Kontrollgruppe 14.10.2023) 17 Einsätze mit 722 Einsatz- September 2023 mit integrier- Motorrad Mittelfranken – stunden ab. Im Rahmen der Kontrollen tem bundesweitem Aktionstag Jahresbericht 2023 kam es zu folgenden Sachbearbeitun- „sicher.mobil.leben – Rücksicht Insgesamt leisteten die Beamten der gen: im Blick“ am Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken » Erstattung von 125 VOWi- Anzei- Vorsicht und Rücksicht bilden zusam- im Saisonzeitraum (20.04.-22.10.2023) gen (Bau- und Ausrüstungsvormen mit der Beachtung der Verkehrs- 21 Einsätze mit 461 Einsatzstunden ab. schriften), 45 gebührenpflichtigen regeln das Fundament der Verkehrssi- Im Rahmen der Kontrollen kam es zu Verwarnungen (Bau- und Ausrüscherheit. Fußgänger, Radfahrer, Fahrer folgenden Sachbearbeitungen: tungsvorschriften, nicht mitgevon Elektro-Kleinstfahrzeugen oder » Erstattung von 76 VOWi-Anzei- führte Dokumente), 9 Strafanzei- Menschen, die in ihrer Mobilität einge- gen (Bau- und Ausrüstungsvor- gen schränkt sind, sind im Straßenverkehr schriften), 42 gebührenpflichtigen » Ausstellung von 116 Mängelanzeihäufig erhöhten Gefahren ausgesetzt. Verwarnungen (Bau- und Ausrüs- gen und 15 Kontrollaufforderun- Hier ist dabei insbesondere auch an tungsvorschriften, nicht mitge- gen ältere Verkehrsteilnehmer oder Kinder führte Dokumente) » Sicherstellung von 33 Pkw, darzu denken. Diese Gruppen sind im Be- » Ausstellung von 88 Mängelanzei- unter 14 Fälle mit Abschleppung sonderen auf die Rücksichtnahme an- gen und 14 Kontrollaufforderun- und 28 Fälle mit Erstellung eines derer Verkehrsteilnehmer angewiesen. gen Gutachtens Zudem leisten aber auch die „schwä- » eine Strafanzeige mit Sicherstel- » Durchführung von 49 Schallpegelcheren Verkehrsteilnehmer“ nicht sel- lung des Kraftrades messungen im Nahfeld ten einen Beitrag zur Unfallentstehung. » Durchführung von 9 Schallpegel- » Unterbindung von 26 Weiterfahr- Der Fokus des Aktionstages „sicher. messungen im Nahfeld ten bei kontrollierten Kfz wegen mobil.leben“ am 26.09.2023 bezog » Unterbindung von 3 Weiterfahrten mangelhafter Verkehrssicherheit
JVS-Ergebnisse
4.5.6 Verkehrsprävention/ Statistik Jugendverkehrsschule – Bezirk Mittelfranken
-erziehung 16.000
14.000
4.5.6.1 Verkehrserziehung
12.000 Im Jahr 2023 haben die Verkehrs- 10.000 erzieher und Verkehrserzieherinnen, aber auch die weiteren mit Verkehrs- 8.000 prävention betrauten Mitarbeiter der 6.000 Dienststellen des Polizeipräsidiums 4.000 Mittelfranken, eine Gesamtzahl von 2.000 5.190 (3.962) Veranstaltungen in Form von Vorträgen, Unterrichten, aber 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 auch praktischen Trainings im Bereich der Verkehrsprävention und Verkehrs- Teilgenommen Bestanden erziehung durchgeführt. Die in Klammern angegebenen Zahlen beziehen Mit insgesamt 42 Präventionsveranstaltungen im Verhältnis zu 15 im Jahr 2022 kristallisierte sich sich auf das jeweilige Vorjahr. ausgebildet werden konnten, nahmen und damit regelmäßig mit schweren i4m2 1J a(6h3r 02)0 S2c3h eüinle kr laauresr vSecrhswcheirepduennkstt ienn d er BesNcuhtuzlfuanhgr zveoung Seenn iodreunrc hhegreafuüsh. rHt.i er Dwiuer-den in erster Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Aus- Gründen nicht an der Ausbildung teil. se Entwicklung spiegelt sich auch im Linie verkehrspräventive Vorträge in Seniorenheimen, aber auch praktische bildung von Kindern. Neben Schulweg- Erfreulicherweise bestanden 11.349 grenzüberschreitenden Güterverkehr trainings für Kindergartenkinder und FSachhruslikchinedrehre itesrtfroalignrienigcsh, indsibee sRoanddfearher -im Zuswamidmere, ndhearn ing mdeitn d leert zNtuetnz uJnagh rveonn sPteedtiegl ecs, Erstklässler, gab es auch theoretische prüfung, was einer Quote von 73,79 % zunahm. durchgeführt. und praktische Präventionsunterrichte (79,92 %) entspricht. für Schüler der 7. bis 9. Klassen (zum Im Rahmen von Schwerlastkontrollen Beispiel zur Thematik Alkohol und Dro- Die mittelfränkischen Verkehrserzieher werden nicht selten Verstöße gegen gen im Straßenverkehr). und Verkehrserzieherinnen berichte- Sozialvorschriften, Zuwiderhandlun-
4.5.6.2 Kontroll- und Präventionstage auf dem PWC Ludergraben- West
ten, dass die Anzahl an Schülern, die gen gegen Verhaltensvorschriften Die Radfahrausbildung im Rahmen der Dzuer B Gergoißntne idl edre sJ VdSe ugtasrc hneicnh Wt oadreenr -n uicnhdt G üterv(einrksebhersso wndiredr üeb seorl dcheen Ldaenr dSwtVeOg )u snodw diaem it Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. ausreichend Fahrradfahren können, gravierende technische Mängel festregelmäßig mit schweren Nutzfahrzeugen durchgeführt. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Jahrgangsstufe nahm mit 1.937 Ein- stetig steigt. gestellt. satztagen den größten Bereich ein. grenzüberschreitenden Güterverkehr wider, der in den letzten Jahren stetig zunahm. Von insgesamt 15.381 (15.563) zu be- 4.5.6.2 Kontroll- und In Anlehnung an das bayerische Verschulenden Schülern nahmen 14.387 IPmr Räavhemnetni ovonns Stcahgwee ralaustfk donetmrol len werden kneichhrts ssieclhteenrh Veeirtsstpörßoeg rgaemgemn S2o0z3ia0l vuornsdc hriften, (14.578) Schulkinder in vollem Um- PWC Ludergraben-West das dort näher definierte Handlungs- Zuwiderhandlungen gegen Verhaltensvorschriften (insbesondere solche der StVO), sowie fang an der Radfahrausbildung teil. Der Großteil des deutschen Waren- und feld „Weniger Gefahren im und durch Während 573 Schüler nur teilweise gGrüatveiervreenrkdeeh tresc whniridsc ühbee Mr ädnegne Ll faensdtgweesgte llt. den Schwerverkehr“ sind insoweit ver-
In Anlehnung an das bayerische Verkehrssicherheitsprogramm 2030 und das dort näher definierte Handlungsfeld „Weniger Gefahren im und durch den Schwerverkehr“ sind insoweit verstärkte Kontroll- und Präventionsmaßnahmen angezeigt.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken ereigneten sich allein im Jahr 2022 auf den Bundesautobahnen 741 Verkehrsunfälle, an welchen schwere Nutzfahrzeuge beteiligt waren. Hierbei wurden insgesamt 231 Personen verletzt. 45 Personen erlitten schwere Verletzungen, weitere sieben verloren ihr Leben. Die in diesem Zusammenhang häufigste Unfallursache ist eindeutig die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes.
stärkte Kontroll- und Präventionsmaß- kehrs- und Gefahrgutkontrolltrupps nahmen angezeigt. der VPI Würzburg-Biebelried und der VPI Bayreuth. Auch Kollegen aus dem Im Bereich des Polizeipräsidiums Mit- Polizeipräsidium Unterfranken betelfranken ereigneten sich allein im suchten an einem Tag die Kontroll- Jahr 2022 auf den Bundesautobah- stelle. Behördenübergreifend wirkten nen 741 Verkehrsunfälle, an welchen auch Kontrollbeamte des BALM und schwere Nutzfahrzeuge beteiligt wa- des Zolls mit. Entsprechend schätzren. Hierbei wurden insgesamt 231 ten die Mitwirkenden den Austausch Personen verletzt. 45 Personen erlitten untereinander als besonders gewinnschwere Verletzungen, weitere sieben bringend ein. verloren ihr Leben. Die in diesem Zusammenhang häufigste Unfallursache Mit den Präventionsmaßnahmen ist eindeutig die Unterschreitung des konnten insgesamt über 70 Persoerforderlichen Sicherheitsabstandes. nen erreicht werden. Besonderen Zuspruch fand der Überschlagssimulator. Aus dieser Lage resultierend führte das PP Mittelfranken unter Feder- Im Ergebnis war zudem ein facettenführung des Sachgebietes E4 auf der reiches Spektrum an unterschied- BAB 3 (PWC Ludergraben - West) vom lichsten Verstößen festzustellen, unter wegdienste wurden 2023 neu ausge- 04.07.2023 bis zum 06.07.2023 Kon- anderem auch Manipulationen am di- bildet. troll- und Präventionstage durch. Im gitalen Kontrollgerät. Bei den Anhalte- Fokus standen hierbei insbesondere kontrollen aufgrund festgestellter Ab- Veranstaltungen für Schulbusfahrer der gewerbliche Güter- und Personen- standsverstöße wurden 14 Kraftfahrer In Mittelfranken wurden 2 spezielle verkehr, die Themenschwerpunkte Ab- beanstandet. In vielen Fällen wurden Veranstaltungen für Schulbusfahrer stand, Ablenkung, Gurtanlegepflicht, Sicherheitsleistungen erhoben. Eben- durchgeführt. technischer Zustand der Fahrzeuge so wurde mehrmals die Weiterfahrt sowie Lenk- und Ruhezeiten. aufgrund technischer Mängel bzw. Schulwegtraining für die zur Schule Überladung unterbunden. angemeldeten Kinder Neben den Kontrollmaßnahmen In das verkehrsgerechte Verhalten auf konnten auch zwei Moderatoren des 4.5.6.3 Sicher zur Schule – dem Schulweg wurden 20.902 Schul- Deutschen Verkehrssicherheitsrats Sicher nach Hause kinder eingewiesen. Insgesamt wurden (DVR) für den Bereich der Prävention Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur in diesem Themenzusammenhang 975 gewonnen werden, die vor Ort einen Schule – Sicher nach Hause“ hat als Ziel Veranstaltungen, überwiegend Verhal- „Lkw-Überschlagssimulator“, einen die Sicherheit der Kinder auf dem Schul- tenstrainings, durchgeführt. „Gurtschlitten“ und eine „Sprungbe- weg. Lichtzeichenanlagen, Fußgängerlastungswaage“ zur Verfügung stellten. überwege, Radwege über Verkehrskno- Schulbuskontrollen ten und Schulbushaltestellen bedürfen Es wurden 247 Schulbuskontrollen Im Präventionsmobil des PVA, das hierbei besonderer Aufmerksamkeit. durchgeführt. Dabei wurden 22 Schuldurch Kolleginnen und Kollegen des busfahrer beanstandet (14 Verwarnun- Sachgebietes E 4 betreut wurde, wur- Die Straßenverkehrsbehörden, die Po- gen und acht Verkehrsordnungswidrigden verschiedene Plakate und Flyer lizei und die Örtlichen Verkehrssicher- keitenanzeigen). (teilweise auch in unterschiedlichen heitsbeauftragten führen die Maßnah- Sprachen) angeboten, um die Kraftfah- men jeweils mit ihren Kräften durch. Schwerpunktmäßige Überwachung rer entsprechend aufzuklären und zu der Schulwege vom 12.09. bis 29.09. sensibilisieren. Im Jahr 2023 wurden durch das Baye- 2023 (bzw. in den vor-/nachgelagerrische Staatsministerium des Innern, ten Monaten je nach Möglichkeit). An den Kontrollmaßnahmen beteilig- für Sport und Integration folgende Mittelfrankenweit wurden mit Unterten sich alle mittelfränkischen Schwer- Schwerpunkte ausgegeben: stützungskräften 476 Aktionen zur verkehrskontrolltrupps, geschulte Schulwegüberwachung zu Beginn des Messbeamte mit ProVida-Fahrzeugen Werbung, Ausbildung und Einsatz Schuljahres durchgeführt. Hierbei wasowie Angehörige der technischen Ver- von Schulwegdiensten ren die häufigsten Verstöße Halten/ kehrsüberwachung der VPI Erlangen In Mittelfranken wurden im Rahmen Parken im Haltverbot (71), Geschwinmit dem VKS-System zur Abstandmes- von 201 Veranstaltungen 612 Schüler- digkeitsüberschreitungen (23) sowie sung. Ebenso unterstützten an zwei lotsen, 1.453 Schulweghelfer und 172 Verstöße gegen die Gurtanlege- bzw. Kontrolltagen Kollegen der Schwerver- Schulbuslotsen geschult. 862 Schul- Kindersicherungspflicht (31).
Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger.
Polizeipräsidium Mittelfranken
Jakobsplatz 5, 90402 Nürnberg
0911 2112-0 In Notfällen bitte Notruf 110 wählen!
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Christlich -Sozialen Union im Stadtrot zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses
J-tR
Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg 1 h. MR2. 2024 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
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2: J düng vorlegen 13.03.2024
V 5 Antvyort zur UnteT Antragsteller: Krieglstein, Nachtigall
z.v^y. achrift vorlegen
Aktionsplan Sauberkeit und Sicherheit Königstorpassage und Bahnhofsumfeld
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Hauptbahnhof, Königstorpassage und das Umfeld im Burggraben sind seit Jahren Schwerpunkte von Verunreini gungen, Sachbeschädigungen, aggressivem Betteln, Alkohol- und Drogenkonsum mit all ihren Folgeerscheinun gen bis hin zu Körperverletzungen.
Die Maßnahmen der vergangenen Jahre in Form von Alkoholverbotszonen, neuem Beleuchtungskonzept oder Schwerpunkteinsätzen der Polizei haben zwar punktuelle Erfolge, sorgen jedoch auch für Verlagerungseffekte innerhalb des Areals. Insgesamt hat sich die Situation in der öffentlichen Wahrnehmung insbesondere in der Königstorpassage und den Zugangsbereichen zum Hauptbahnhof nicht signifikant verbessert.
Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Urbane Gartenschau und die damit verbundene Nutzung des Stadtgrabens als Ort der Begegnung und maßgeblichem Bestandteil der Schau, sollte zeitnah ein Handlungspaket auf den Weg gebracht werden um die Aufenthaltssituation in Königstorpassage, Burggraben und Bahnhofsbereich deutlich zu verbessern.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet unter Beteiligung von Polizei, Stadtreklame, DB und VAG einen neuen „Aktionsplan KöPa". Ziel ist es, zeitnah ein abgestimmtes Maßnahmenpaket zu verabschieden, mit dem angesichts der ver schärften Lage Sauberkeit, Aufenthaltsqualität und objektive wie subjektive Sicherheit und auch soziale Ange bote im Bereich Königstor / Hauptbahnhof nachhaltig in eine neue Balance gebracht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A24022101 Aktionsplan KöPa.docx
Freie Allianz «r Nürnberg
Wählerverein im Stadtrat
[OBERBÜRGERMEISTER
Herrn OB Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg 18.12.2023
J
Cyberkriminalität und politisch motivierte bzw. antisemitische Hasskriminalität im Netz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
es gibt eine rasant ansteigende Bedrohung durch Cyberkriminalität. Auch Nürnberg hat bereits eine Spezialeinheit für Cyberkriminalität - zugeordnet der Staatsanwaltschaft Nürnberg/ Fürth. Deren Bedeutung zeigt sich auch mit Blick auf den Nahost-Konflikt. Antisemitische Postings und Inhalte, die Terroranschläge gegen Zivilisten begrüßen oder verharmlosen sowie zum Völkermord an Israelis aufrufen, haben laut Bundesdigitalministerium zugenommen. Das bayerische Innenministerium weist zurecht darauf hin, dass solche Postings das subjektive Sicherheitsempfinden der betroffenen jüdischen oder israelischen Bevölkerung beeinträchtigen können. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
-
Wir bitten um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Fallzahl der bearbeiteten Fälle von Cyberkriminalität in Mittelfranken für das Jahr 2022 und kumuliert 2023, wenn möglich bezogen auf Nürnberg und mit Darlegung des entsprechenden Hintergrunds.
-
Für uns stellt sich besonders die Frage, inwieweit es sich hierbei um politisch motivierte und auch antisemitische Hasskriminalität handelt. Hintergrundinformationen sind erwünscht.
-
Ende November fand unter der Verantwortung von Andreas Franck, dem Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz, eine Großrazzia gegen Judenhass statt. Uns wäre wichtig, nähere Details zu dem Ergebnis dieser Razzia zu erfahren und dargestellt zu bekommen, inwieweit auch in Mittelfranken Durchsuchungen stattgefunden haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Horst Dörfler Alexander Damm Stadtrat Stadtrat
Stadtrat/Vorsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de
Sitzung des Stadtrats am 17.04.2024
Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2023
Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 18.12.2023
„Cyberkriminalität und politisch motivierte bzw. antisemitische Hasskriminalität im Netz“
Im Rahmen der Vorstellung des polizeilichen Sicherheitsberichts wird seitens der Polizei auf die Anfrage der Freien Allianz für Nürnberg bzgl. Cyberkriminalität und politisch motivierte bzw. antisemitische Hasskriminalität im Netz eingegangen.
In Ergänzung hierzu wurde ausgehend von den im Antrag genannten Fragen die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth um Stellungnahme gebeten. Die Erkenntisse liegen mittlerweile vor (Anmerkung: Die Stellungnahme konzentriert sich auf Hasskriminalität im Netz/Hatespeech, da unter Cyberkriminalität vorwiegend Angriffe auf Netze und User im Internet (z.B. durch Trojaner o. ä.) zu verstehen sind und die im Antrag beschriebenen Entwicklungen unter dem Begriff Hasskriminalität im Netz/“Hatespeech“ geführt werden).
Im Jahr 2022 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 138 Verfahren im Bereich „Hatespeech“ erfasst, von denen 9 Verfahren gegen Unbekannt geführt wurden. In 14 Fällen lag eine antisemitische Tatmotivation zugrunde.
Im Jahr 2023 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth 288 Verfahren im Bereich Hatespeech erfasst, von denen 41 Verfahren gegen Unbekannt geführt wurden. In 14 Fällen lag eine antisemitische Tatmotivation zugrunde.
Die Verfahren werden statistisch nicht nach Tatorten und Lebenssachverhalten erfasst. Hierzu können daher keine Angaben gemacht werden.
Den Verfahren liegen in der überwiegenden Zahl Anzeigen von Meldestellen oder Geschädigten über Beiträge auf Social-Media-Plattformen zugrunde, in denen die Verfasser Bilder oder Stellungnahmen kundtun oder solche mit Bildern oder Texten kommentieren. Die Tatvorwürfe sind überwiegend Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, soweit der öffentliche Rechtsfrieden betroffen ist, und Beleidigungsdelikte, soweit der individuelle Rechtsfrieden betroffen ist. Die strafrechtlich relevanten Inhalte stehen häufig in Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen und dem politischen Meinungsaustausch darüber.
Die angesprochene Großrazzia gegen Antisemitismus im Netz fand unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft München statt. Bayernweit gab es 17 Maßnahmen. Davon richteten sich zwölf Maßnahmen gegen die rechte Szene. In Mittelfranken fanden in diesem Zusammenhang allerdings keine Durchsuchungen statt.
Nürnberg, den 15.03.2024 Ordnungsamt i.A.
Becher (5320)
OA/003/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.04.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg 2023
hier: Anträge der Stadtratsfraktion der CSU vom 13.03.2024 und 17.07.2023 sowie der Freien
Allianz für Nürnberg vom 04.08.2023
Anlagen: Sicherheitsbericht 2023 Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 13.03.2024 (Anlage 1) Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 17.07.2023 (Anlage 2) Antrag der Freien Allianz für Nürnberg vom 04.08.2023 (Anlage 3) Sachverhalt Außendienst Nürnberg (Anlage 4)
Bericht:
Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit den Inhalten Jahresbericht der Zentralen Bußgeldstelle, Sicherheitsbericht des OA sowie des ADN und von KoMit für das Jahr 2023 vorgestellt.
Die Stadtverwaltung stellt die aktuellen Maßnahmen in der Königstorpassage und dem Bahnhofsumfeld vor und geht somit auf die Fragen des Antrags der CSU-Fraktion vom 13.03.2024 ein.
Im Anschluss wird die personelle Lage sowie die zukünftige Entwicklung des ADN dargestellt und dabei die Einsatzgebiete, die Zusammenarbeit mit der Polizei sowie die Festlegung der Schwerpunkteinsätze erläutert und bezieht sich damit auf die oben genannten Anträge der CSU- Fraktion sowie der Freien Allianz für Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM
MRB
S i c h e r h e i t s b e r i c h t
d e r
S t a d t N ü r n b e r g
Inhalt
I. Vorwort ..................................................................................................................................... 4 II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes ................................................................................. 6 1. Lageberichte (insbesondere des AK SiSa) ............................................................................. 7 1.1. Demonstrationen / Kundgebungen ...................................................................................... 7 1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen ............................................................. 7 1.3. Spielhallen, Wettbüros, Geldspielgeräte in Gaststätten ....................................................... 9 1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ....................................................................................10 1.5. Betteln ................................................................................................................................10 1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit ..................................................................11 1.7. Vermüllung .........................................................................................................................12 1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum ........................................................13 1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene ..............................................................................13 1.10. Graffiti .................................................................................................................................14 2. Runde Tische ..........................................................................................................................14 2.1 Königstorpassage ...............................................................................................................15 2.2 Aufseßplatz ........................................................................................................................19 2.3 Jamnitzerplatz ....................................................................................................................20 2.4 St. Leonhard .......................................................................................................................21 2.5 Norikusbucht ......................................................................................................................21 2.6 Melanchthonplatz ...............................................................................................................22 2.7 Hohe Marter .......................................................................................................................23 3. Sonstiges .................................................................................................................................23 3.1 Jubiläum 25 Jahre Sicherheitspakt .....................................................................................23 3.2 Deutscher Evangelischer Kirchentag ..................................................................................24 Fazit 26 III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle ...............................................................................................28 1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2023 .............................................................................28 2. Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen: ..............................................................28 3. Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit: Auswahl anhand der Tatbestände ......................29 4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten Bereichen ...........................31 4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie ..........................................................31 4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO) .................................................................31 4.3. Schulschwänzer .................................................................................................................31 4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bettelns ....................31
4.5. Straßenverkehrsrecht .........................................................................................................31 4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung.........................................................................31 4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen ............................................................32 5. Bescheide – Einspruchsquote ...............................................................................................33 6. Erledigung der Einsprüche.....................................................................................................34 7. Zusammenarbeit mit externen Behörden ..............................................................................34 7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth ..................................................................................34 7.2. Amtsgericht Nürnberg .........................................................................................................34 7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren ..............................................................................35 7.4. Amtsgericht/Jugendgericht .................................................................................................36 7.5. Polizeidienststellen .............................................................................................................36 8. Stadtinterne Zusammenarbeit ................................................................................................37 9. Einnahmen ...............................................................................................................................37 10. Meldungen an das Gewerbezentralregister ...........................................................................38 11. Fazit und Ausblick ..................................................................................................................38 IV. Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum .........................................................................41 1. KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander) ..................................................................................41 2. Bundesprojekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanagement) ............................................47 V. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) ................................................................50 1. Einleitung .................................................................................................................................50 2. Bisherige Leistungen ..............................................................................................................51 3. Reaktionen ...............................................................................................................................56 4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert? .........................................................56 5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen? ..................................................................57 6. Hintergrund .............................................................................................................................57 7. Fazit ..........................................................................................................................................58
I. Vorwort
Der vorliegende Sicherheitsbericht der Verwaltung erscheint zum fünften Mal in dieser Form und wird zusammen mit dem polizeilichen Bericht, der die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Stadtgebiet Nürnberg vorstellt, vorgetragen.
Enthalten sind die Teilberichte des Ordnungsamts, hier insbesondere die markanten Lagebilder des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit, des Rechtsamts (Zentrale Bußgeldstelle), und des ADN, angesiedelt beim 3. BM.
In diesem Zusammenhang wird auch berichtet über die Tätigkeit und die ersten Ergebnisse der durch den Stadtrat geschaffenen und bei BgA/MRB angesiedelten Stelle des allparteilichen Konfliktmanagements „KoMit“ (vom Konflikt zum Miteinander) sowie die Beteiligung der Stadt Nürnberg am vom Bund geförderten Projekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanagement), in dessen Rahmen die Ausbildung kommunaler Konfliktmanagerinnen und –manager erfolgte.
Neben den Sitzungen des Sicherheitsrats, der die gemeinsame strategische Ausrichtung bei übergeordneten Sicherheitslagen durch Stadt Nürnberg und Polizei unter Begleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festlegt, konnten in den monatlichen Sitzungen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit (AK SiSa) aktuelle Sicherheitsfragen in enger Vernetzung der teilnehmenden Dienststellen und der Polizei erörtert werden. Hierzu werden gelegentlich auch Expertinnen und Experten von außen hinzugezogen.
In diesem Zusammenhang war 2023 ein ganz besonderes Jahr: Der zwischen Stadt Nürnberg, Polizei und Justiz geschlossene Sicherheitspakt als Grundlage der vernetzten und koordinierten Zusammenarbeit feierte 25-jähriges Jubiläum. Ein Grund, diesem seinerzeit wegweisenden Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Nürnberg ein Kapitel in diesem Bericht zu widmen.
Die Gesamtzahl der Demonstrationen nahm – nach einer leichten Abnahme im letzten Jahr – erneut wieder zu und blieb auf einem sehr hohen Niveau.
Hervorzuheben ist erneut die hervorragende Zusammenarbeit mit der Polizei. Sowohl bei der Vielzahl der Demonstrationen als auch bei der Bewältigung der zahlreichen Großveranstaltungen sowie bei der Bearbeitung von allgemeinen Problemfragen, wie z.B. bei Autoposern oder Betteln im öffentlichen Raum, führte eine partnerschaftliche Zusammenarbeit durchgängig zu sehr guten Ergebnissen.
Der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum bewegte sich in etwa auf Vorjahresniveau, was sich in der Beschwerdelage unmittelbar bemerkbar machte. Hier spielten sicherlich auch die zahlreichen (Groß-) Veranstaltungen eine erhebliche Rolle, da durch sie gerade an den Wochenenden das Feierpublikum aus den öffentlichen Grünanlagen heraus auf die Veranstaltungsflächen umzog. Auch bei den Veranstaltungen war die Beschwerdelage sehr begrenzt, was auf eine gute Planung seitens der Veranstaltenden, aber auch eine gute Begleitung der Veranstaltungen durch die städtischen Behörden schließen lässt.
Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Durchführung des Evangelischen Kirchentags in Nürnberg. Dieser hat gezeigt, dass eine gute Koordination der Belange aller Beteiligten, viel Know-How und eine hohe Professionalität zu einem hervorragenden Ergebnis und beeindruckenden Bildern aus Nürnberg führen kann. Außerdem war dies der
Beweis dafür, dass eine starke Frequentierung der öffentlichen Flächen eben nicht zwangsläufig mit den ansonsten üblichen Begleiterscheinungen wie Vermüllung, Vandalismus etc. einhergehen muss. Dem Evangelischen Kirchentag wird in diesem Bericht ebenfalls ein besonderes Kapitel gewidmet.
II. Sicherheitsbericht des Ordnungsamtes
Weiterhin besteht bei Großveranstaltungen ein hoher Nachholbedarf, so dass im Jahr 2023 rund ein Viertel mehr Veranstaltungen durchgeführt wurden als im Vorjahr. Hierbei sind neben den Volksfesten besonders erwähnenswert Rock im Park, das Bardentreffen, Klassik Open Air, Tanz im Grünen, die Super Sommer Sause, Garlicland, das Latin Airport Festival, Hip-Hop Garden, Container Love, das Brückenfestival, das Afrika-Festival, der Christopher Street Day (CSD) und das Altstadt- sowie das Bierfest. Eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis inklusive Sicherheitskonzept ist hierbei nur dann erforderlich, wenn die Veranstaltung von mehr als 1.000 Personen besucht wird. Bei einer geringeren Besucherzahl ist eine Anzeige der Veranstaltung bei der Sicherheitsbehörde ausreichend, Auflagen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit werden im Einzelfall erlassen.
Die Nachfrage bei der Durchführung von Open-Air Veranstaltungen steigt kontinuierlich und damit auch die etwaige Lärmbelastung einzelner Veranstaltungsflächen bzw. in deren unmittelbarem Umfeld. Geeignete Flächen stehen innerhalb des Stadtgebiets dagegen nur begrenzt zur Verfügung, so dass es hier regelmäßig Abwägungsentscheidungen z.B. hinsichtlich des zeitlichen Umfangs bedarf, um die Interessen und das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft in einen sachgerechten Ausgleich zu bringen.
1. Lageberichte (insbesondere des AK SiSa)
1.1. Demonstrationen / Kundgebungen
Die Zahl der Versammlungen stieg nach einem Rückgang im Vorjahr 2023 wieder an und liegt mit 945 weit über dem Niveau der Zeit vor Corona.
Demonstrationen / Kundgebungen
| 1191 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 887 | 945 | ||||
| 621 | |||||
| 437 | 524 |
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Besondere Herausforderungen und größere Polizeieinsätze stellten die nicht angemeldeten Versammlungen der Letzten Generation dar (insgesamt 14, davon 4 Klebeaktionen), das Eindringen von Umweltaktivisten auf die Rennstrecke des Noris-Ring-Rennens, die Vielzahl an Versammlungen zum Ukraine- (14 Versammlungen) und Gaza- Konflikt (40 Versammlungen), die Versammlungen zum Deutschen Evangelischen Kirchentag (26 Versammlungen) und die Zunahme an Radversammlungen mit meist langen Versammlungsstrecken.
Kritisch sind häufig größere Versammlungen in geschlossenen Räumen zu politischen oder ethnischen Auseinandersetzungen in anderen Staaten, da sie aufgrund des Zusammentreffens von Anhängern und Gegnern der beteiligten Gruppen ein hohes Konfliktpotential haben. Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen aber nicht angezeigt werden und sind deshalb Polizei und Stadt oft nicht bekannt. In solchen Fällen wird versucht, mit den Betreibern solcher Räume eine Verfahrensweise für künftige Überlassungsanfragen abzustimmen.
Insgesamt ist festzustellen, dass alle Versammlungen ohne gewalttätige Auseinandersetzungen und überwiegend auch ohne andere Straftaten (insbesondere Sachbeschädigungen, Volksverhetzungen) verlaufen sind. Dies ist auch Ergebnis der intensiven Kooperationsgespräche des Ordnungsamtes, die immer mit Teilnahme der Polizei durchgeführt werden, und der starken polizeilichen Begleitung der Versammlungen.
1.2. Ansammlungen in der Innenstadt / in Grünanlagen
Durch die Wiederöffnung der (Außen-)Gastronomie mit Abklingen der Corona-Maßnahmen ließ der Druck auf den öffentlichen Raum bereits im Jahr 2022 deutlich nach. Diese Situation verstetigte sich im Jahr 2023, so dass auch in diesem Jahr das Beschwerdeaufkommen wesentlich geringer war.
Besonders im Fokus der Stadt Nürnberg war die Wöhrder Wiese. Hier war insbesondere eine Gruppe von Betäubungsmittelkonsumenten, die auch Handel betrieb, auffällig. Diese war an zwei verschiedenen Standorten regelmäßig anzutreffen. Durch das konsequente Einschreiten der Polizei, die hierfür eine besondere Einsatzgruppe bildete, konnte verhindert werden, dass sich die Strukturen verfestigten. Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität in diesem Bereich bleibt natürlich weiter im Fokus der polizeilichen Arbeit.
Für die alljährliche Feier der Abiturklassen der Fachoberschulen und Berufsoberschulen wurde dieses Jahr bereits im Vorfeld ein umfassendes Konzept ausgearbeitet, bei dem Schulamt, Direktorate, Schülermitverwaltungen, Ordnungsamt, SÖR, KoM und auch Ko- Mit einbezogen waren. Durch die konzertierte Aktion aller Beteiligten gelang es, die Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere die Vermüllung, durch Sensibilisierung der Feiernden, zusätzlichen Abfallbehältern mit zielgruppengerechten Bannern sowie einer „Schüler-Aufräum-Gruppe“ drastisch zu reduzieren.
Aufbauend auf den Erfahrungen des letzten Jahres soll dieses Konzept auch in Zukunft weiterverfolgt werden, wobei hier aktiv die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler eingefordert wird.
Nach wie vor stellen Einwegverpackungen und anderer Müll ein ganz besonderes Problem in den Grünanlagen und im Innenstadtbereich dar. SÖR erhöhte nicht nur – insbesondere zu besonderen Anlässen, wie z.B. dem Trempelmarkt - die Reinigungsfrequenz, sondern versuchte auch durch Aufstellen größerer Müllbehältnisse und Sammelstellen für Pizzakartons der Müllberge Herr zu werden, jedoch ohne einschneidenden Erfolg.
Ein ganz besonderes Problem stellen die „Hinterlassenschaften“ der Population an Kanadagänsen dar. Pro Tag scheidet eine Kanadagans ca. 1050 bis 1150 Gramm frischen Kot aus (lfl Bayern: Management von Wildgänsen in Bayern). Um dieser Menge gerecht zu werden und die Wiesen und Erholungsgebiete um den Wöhrder See und den nahegelegenen Gebieten für den Freizeittourismus nutzbar zu erhalten, setzt SÖR u.a. einen „Gänsekotsauger“ ein und reinigt den Sandstrand nahezu täglich auch von anderen Abfällen.
Um die Attraktivität dieses Naherholungsgebiets dauerhaft zu erhalten und weiterzu-
entwickeln, wurde das Projekt "Wöhrder Seewärts" ins Leben gerufen. Dabei handelt
es sich um ein Projekt der Evangelischen Hochschule Nürnberg, das aus Mitteln des
Freistaates Bayern, vertreten durch das Staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg fi-
nanziert und in Kooperation mit der Stadt Nürnberg durchgeführt wird. Im Rahmen des
Projekts "Wöhrder Seewärts" weisen verschiedene Postkarten- und Plakatmotive unter
anderem darauf hin, keine Abfälle liegenzulassen, Vögel nicht zu füttern, keinen Lärm
zu machen und Zigarettenkippen richtig zu entsorgen.
1.3. Spielhallen, Wettbüros, Geldspielgeräte in Gaststätten
Die Anzahl der Spielhallenstandorte im Stadtgebiet Nürnberg hat sich in den Jahren 2022 bis 2023 leicht von 86 auf 84 Spielhallenstandorte reduziert. Zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.11.2011 mit Einführung der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht für Spielhallen gab es in Nürnberg 103 Spielhallenstandorte. Seitdem ist nicht nur die Anzahl der Spielhallen gesunken, sondern auch kein neuer Spielhallenstandort hinzugekommen.
Die Anzahl an Wettvermittlungsstellen („Wettbüros“) steigt hingegen an. So verfügt das Stadtgebiet Nürnberg aktuell über 45 Wettvermittlungsstellen, die sich vor allem auf die Gebiete Plärrer / Innenstadt, Südstadt und Fürther Straße verteilen. Für die Erlaubniserteilung ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.
In den Gaststätten ist die Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte im Vergleich zum Jahr 2022 unverändert: Aktuell werden in circa 500 Gaststätten Geldspielgeräte aufgestellt und betrieben. Seit 2020 sind in Gaststätten nur noch zwei statt drei Geldspielgeräte zulässig. Während hiergegen Verstöße selten festzustellen sind, nehmen seitdem die Unterhaltungsspielgeräte (sogenannte „Fun-Gamer“) in Gaststätten zu, die nur zulässig sind, wenn nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können. Bei der großen Anzahl solcher Geräte besteht der Verdacht, dass an vielen Unterhaltungsspielgeräten doch Geld gewonnen werden kann oder Geldgewinne auf andere Weise ausbezahlt werden. Das Ordnungsamt hat bei der Regierung von Mittelfranken und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration angeregt, Vollzugshinweise (insbesondere zur Zuständigkeit und zu zulässigen Maßnahmen) zum rechtssicheren Vorgehen gegen verdächtige Geräte zu erlassen.
Das Ordnungsamt führt regelmäßig Kontrollen von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und Gaststätten durch, zum Teil auch mit Polizei und Finanzamt. Dabei wird auch überprüft, ob im Betrieb das bundesweite Spielersperrsystem OASIS funktionsfähig ist, und ob manipulierte Unterhaltungsspielgeräte eingesetzt werden. OASIS sieht vor, dass gesperrte Spieler bundesweit in keiner Spielhalle und keinem Wettbüro mehr dem Glücksspiel nachgehen dürfen.
1.4. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Nach wie vor stellt exzessiver Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einen der entscheidenden Faktoren für eine spürbare Einschränkung des subjektiven Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung dar. Darüber hinaus kann er aber auch zu einer gegebenenfalls erheblichen Störung der objektiven Sicherheit beitragen, wenn er mit Körperverletzungsdelikten, Ruhestörungen und anderen Ausfallerscheinungen, wie zum Beispiel Urinieren in der Öffentlichkeit, verbunden ist.
In Nürnberg gibt es eine aufgrund des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlassene Alkoholverbotsverordnung der Stadt. Durch diese wird ein Alkoholkonsumverbot im Umgriff des Hauptbahnhofs, insbesondere der Königstorpassage ausgesprochen. Dieses wurde 2020 um vier Jahre verlängert und mit der Deutschen Bahn abgestimmt, die gleichzeitig ein Alkoholkonsumverbot via Hausrecht im Bahnhof erließ. Da das städtische Alkoholverbot bußgeldbewehrt ist, werden regelmäßig Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet. In der Regel werden Alkohol konsumierende Personen von der Polizeiinspektion Nürnberg Mitte, die hierfür über eine besondere Einheit (BAO) verfügt, aber auch in Einzelfällen von der Bundespolizei angezeigt. Der Anteil der Wiederholungstäterinnen und -täter ist hierbei sehr hoch; es handelt sich um das in jedem größeren Bahnhof anzutreffende Trinker- und Obdachlosenmilieu. Im Jahr 2023 verzeichnet das Ordnungsamt 1.143 Vorgänge. Auf die Zahlen hierzu im Bericht des Rechtsamtes darf im Übrigen verwiesen werden. „Spitzenreiter“ ist dieses Jahr ein Obdachloser, für den im Jahr 2023 nicht weniger als 44 Bußgeldanzeigen an das Rechtsamt weitergeleitet werden mussten.
Die aktuelle Alkoholverbotsverordnung läuft zum Jahresende 2024 aus. Da die Alkoholverbotsverordnung aus rechtlichen Gründen eine maximale Laufzeit von vier Jahren hat, ist beabsichtigt, diese bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen im Jahr 2025 wieder neu zu erlassen.
1.5. Betteln
Jedes Jahr führt die Stadt Nürnberg auf Einladung des Ordnungsamtes einen „Bettel- Jour-Fixe“ zusammen mit der Polizei, dem ADN, dem Rechtsamt und dem Liegenschaftsamt durch. Dieser findet vor Beginn der „Bettelsaison“ statt. Hier werden neue Entwicklungen in der Szene besprochen, das vergangene Jahr reflektiert und die Vorgehensweisen abgestimmt. Das Treffen fand am 23.02.2023 statt.
Verfolgt wird in Nürnberg nur aggressives Betteln. Das sogenannte Demutsbetteln wird, solange es z.B. für die Fußgänger-Verkehrsströme nicht hinderlich ist, geduldet.
Festgestellt wurde beim Jour-fixe, dass aggressives Betteln weiterhin konsequent bekämpft werden muss und sich das eingeführte, zwischen Polizei und ADN abgestimmte, Verfahren sehr gut bewährt hat. Polizei und ADN vereinbarten im Nachgang ein weiteres Gespräch zur Feinabstimmung des Verfahrens. Nachdem dieses stattfand, kann die Aufklärungsarbeit der Polizei und des ADN in der bewährten Weise fortgesetzt werden. Beide Seiten loben die hervorragende Zusammenarbeit in diesem Bereich.
1.6. Lagern im öffentlichen Raum / Obdachlosigkeit
Auch im vergangenen Jahr hat sich das im Rahmen des SiSa vereinbarte Konzept zur Beurteilung und Räumung von Lagern grundsätzlich sehr gut bewährt. Dabei war es selbst in den Wintermonaten der zuständigen Stelle beim Sozialamt möglich, allen berechtigten Obdachlosen zumindest eine (Not-)Schlafstelle anzubieten. Auch Wohnungslosen mit Haustieren, in der Regel Hunde, konnte durch die Unterbringungsmöglichkeit für Hundehalterinnen und Hundehalter ein Unterkommen ermöglicht werden.
In den Wintermonaten wurde zunächst, wie in den Vorjahren, insbesondere das Lagern in der Königstorpassage geduldet. Die Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Nürnberg informiert die Betroffenen dabei regelmäßig über bestehende (Not-)Schlafplätze und Aufenthaltsmöglichkeiten und stellt ihr Informationsmaterial auch dem ADN und der Polizei zur Verfügung.
Besondere Probleme bereitete eine Gruppe von Obdachlosen, die am Eingang der früheren Galeria Kaufhof ihr Lager aufgeschlagen hatte. Dieses war nicht nur völlig verwahrlost, es wurde auch – trotz des Angebots der kostenlosen Toilettennutzung im Hauptbahnhof – unter anderem neben dem Container der Sparkasse regelmäßig die Notdurft verrichtet. Nachdem das Verhalten der Betroffenen nicht mehr tolerabel war und verschiedene Angebote zur Hilfestellung und / oder Unterbringung nicht angenommen wurden, wurden sie zur Räumung aufgefordert. Da der Ort jedoch ein lukrativer Bettelort ist, kehrten sie schon nach kurzer Zeit an diesen zurück.
Einer Aufforderung an die Eigentümer des Gebäudes, dies zu unterbinden, wurde nicht Folge geleistet. Um die anhaltende widerrechtliche Nutzung zu unterbinden und Gefahren abzuwehren, hat die Stadt Nürnberg nach mehrfacher Aufforderung zur Räumung und Reinigung den Auftrag gegeben, in einem ersten Schritt die Eingänge durch einen Bauzaun abzuriegeln. Die Kosten hierfür werden den Eigentümern in Rechnung gestellt. Zugänge zu bestehenden Läden bleiben dabei frei. Es wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob ein Holzzaun errichtet werden kann, dessen Außenflächen künstlerisch gestaltet werden.
Da sich parallel hierzu auch die Regelverstöße in der Königstorpassage häuften, ging die Polizei dazu über, bei etwas wärmerer Witterung auch dort Lager grundsätzlich zu räumen und tagsüber den Aufenthalt bei sozial adäquatem Verhalten zu dulden.
Der Stadt ist es wichtig, dass obdachlose Menschen auch in der kalten Jahreszeit gut versorgt sind. Das Sozialamt der Stadt Nürnberg hat gemeinsam mit Partnerorganisationen ein breites Angebotsspektrum geschaffen: Tagsüber gibt es Möglichkeiten, warm zu essen, zu duschen, Wäsche zu waschen, Beratungsangebote wahrzunehmen und sich in Notfällen medizinisch behandeln zu lassen – auch ohne Versicherungsschutz. Für die Nächte stehen verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die infrage kommenden Personen werden sowohl von den Sozialdiensten als auch der Polizei und dem ADN über das bestehende Angebot informiert, wollen dieses aber aus verschiedenen Gründen nicht immer in Anspruch nehmen.
1.7. Vermüllung
Auch im Jahr 2023 war die Vermüllung des öffentlichen Raums ein großes Problem, das seitens der Fachdienststellen SÖR und ASN nur unter stärksten Anstrengungen zu bewältigen war:
Vor allem fiel die Ablagerung von Sperrmüll an Glascontainern als extrem störend auf. Zwischenzeitlich wird sogar vermutet, dass in Einzelfällen Sperrmüll an Glascontainern abgelagert wird und im Anschluss der Mängelmelder des SÖR kontaktiert und die Abholung des Mülls eingefordert wird. Sogar auf Privatflächen wurde – wie in einem Beispiel in St. Leonhard – eine extreme Vermüllung festgestellt, so dass hier UwA wegen Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz gegen die Eigentümer vorgehen musste.
Insgesamt sind die gesammelten Müllmengen erschreckend hoch: Waren es im Jahr 2019 noch 6.600 t, so wuchs diese Menge im Jahr 2020 auf 6.627 t an. Im Jahr 2021 stieg das Müllaufkommen nochmals massiv auf 7.445 t. 2022 setzte sich dieser Trend fort und erreichte den vorläufigen Höchststand mit 7.857 t. 2023 gingen die Müllmengen zwar marginal zurück, bewegen sich aber nach den deutlichen Zunahmen der Vorjahre weiter auf sehr hohem Niveau bei 7.531 t. Die leichte Reduzierung hängt augenscheinlich mit dem relativ milden Winter zusammen. SÖR musste weniger Granulat auf den Gehwegen ausbringen und daher war auch eine geringere Entsorgungsmenge zu verzeichnen. Die Anteile des Verpackungs- und Kunststoffmülls und der Einmal-Verpackungen / To-Go machen weiterhin einen großen Anteil aus.
1.8. Umgang mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum
Auch im Jahr 2023 war dieses Aufgabenfeld fester Bestandteil des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit in seinen monatlichen Sitzungen.
Deshalb nehmen am Arbeitskreis auch Vertreterinnen und Vertreter von Ref. V / SHA sowie die Suchtbeauftragte teil. Bei Bedarf wird auch die Expertise von Außenstehenden, wie z.B. der MUDRA abgefragt.
Nachgewiesenermaßen hat die öffentliche Wahrnehmung von Drogenkonsum, - Handel und vor allem das Hinterlassen von (gebrauchten) Drogenutensilien, einen massiven Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung. Handel mit Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, weshalb zunächst die Polizei und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft zuständigkeitshalber tätig werden.
Im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit werden nicht nur die bekannten Drogenkonsumplätze regelmäßig behandelt, sondern auch aufgrund besonderer Beschwerdelagen oder Beobachtungen neue Plätze definiert. Hier werden dann gegebenenfalls repressive, infrastrukturelle und präventive Maßnahmen abgestimmt und vereinbart.
SHA berichtete zuletzt in der gemeinsamen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 11.05.2023 über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Nürnberger Drogenhilfesystem, insbesondere über die Angebote der verschiedenen Hilfseinrichtungen in diesem Bereich.
Bewährt hat sich das Angebot von Safer-Use-Automaten, die der Gesundheitsvorsorge dienen und von Spritzenauffangbehältern, die zumindest teilweise die Vermüllung mit Drogenutensilien reduzieren.
Im Rahmen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit wurde ebenfalls vereinbart, dass SÖR bei künftigen Toilettenplanungen die Suchtbeauftragte involviert, damit in den Toiletten keine prädestinierten Versteckmöglichkeiten für Drogen „eingeplant“ werden.
1.9. Tuning- beziehungsweise Poser-Szene
Waren bis vor wenigen Jahren noch Tuning-Treffen mit zum Teil mehreren hundert Fahrzeugen szenerelevant, kann heute festgestellt werden, dass diese Szene sich „normalisiert“ hat. Soweit Treffen stattfinden, sind diese in Nürnberg auf wenige Fahrzeuge beschränkt und es finden weder Beschleunigungsrennen noch ansonsten waghalsige Fahrmanöver statt.
Anders verhält es sich bei der Poserszene. Autoposer fahren in der Regel hochpreisige Fahrzeuge mit hoher Motorleistung, die – wenn überhaupt – lediglich hinsichtlich der Auspuffanlagen technisch verändert sind. In vielen Fällen ist aber eine derartige Veränderung nicht einmal notwendig, weil sogenannte Klappenauspuffanlagen entweder serienmäßig verbaut sind oder deren Nachrüstung zulässig ist. Mit diesen Fahrzeugen werden dann, wo immer entsprechendes Publikum bereitsteht, Flanierfahrten vor dem Publikum vorgenommen. Oft werden auch mit durchdrehenden Rädern Kreise (Donuts) gedreht, um die Aufmerksamkeit und Bewunderung des Publikums zu erreichen.
Einer der bevorzugtesten Orte hierfür war die „Steintribüne“, weil diese im Sommer regelmäßig von Partypublikum bevölkert wird. Aber auch bei kalter Witterung finden vereinzelt „Vorführungen“ statt:
So stellte die Polizei im Dezember 2023 fest, dass die vereiste Parkfläche am Zeppelinfeld befahren wurde. Aufgrund der Witterungsverhältnisse verlor ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr auf eine mit angereiste Personengruppe zu und kollidierte sowohl mit den Personen, als auch mit ihren Fahrzeugen. Einer der Beteiligten wurde dabei schwer verletzt (Beckenfraktur). Bei den Fahrzeugen handelte es sich um hochmotorisierte Fahrzeuge von Premiumherstellern.
Stadtintern wird auch im Hinblick auf die neue Nutzung des Geländes diskutiert, welche baulichen Maßnahmen möglich und nötig sind, um die Nutzung des Geländes interessierten Touristen, die häufig mit dem Bus anreisen, problemlos zu ermöglichen und gleichzeitig die Poserszene zu vergrämen.
1.10. Graffiti
Schmierereien im öffentlichen Raum werden nur dann entfernt, wenn sie rassistische oder politische Aussagen beinhalten. Bei Privatgebäuden obliegt es der / dem jeweiligen Verfügungsberechtigten, für die Entfernung von Schmierereien zu sorgen. Besonders auffällig waren mehrere Hakenkreuzschmierereien an der historisch sowieso schwer vorbelasteten Steintribüne. In solchen Fällen versucht die Stadtverwaltung, die Schmierereien noch am gleichen Tag zu entfernen. Bei derartig strafbewehrten Graffiti reicht es nach Rücksprache mit der Einsatzleitung der Polizei in der Regel aus, wenn die Taten fotografisch dokumentiert werden, um eine unnötige Verzögerung bei der Entfernung zu vermeiden, falls zum Beispiel ein Abdecken nicht möglich ist.
2. Runde Tische
OA betrieb – wie im Vorjahr auch – mehrere Runde Tische, die aufgrund einer erheblichen örtlichen Beschwerdelage eingerichtet wurden. Diese beschränkten sich jeweils auf eng umgrenzte Gebiete, wobei zum Beispiel am Aufseßplatz die Gebietskulisse der Beschwerdelage angepasst und der Runde Tisch um den Kopernikusplatz erweitert
wurde. Beteiligt werden an den Runden Tischen normalerweise neben den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die Bürgervereine, sowie betroffene Organisationen und Dienststellen. Zunächst wird versucht, ein gemeinsames und von allen Beteiligten anerkanntes Lagebild zu erstellen und dann, von diesem ausgehend, einzelne Lösungsschritte festzusetzen sowie deren Umsetzung zu evaluieren. Bezeichnend für fast alle „Problemorte“ ist, dass es sich nicht um statische Problemlagen handelt, sondern sich im Laufe der Zeit neue Probleme herauskristallisieren, die an die Zusammensetzung der Runden Tische auch neue Anforderungen stellen und das Tätigwerden von Dienststellen erfordern, die bislang nicht eingebunden waren. Bei dem Zeitraum, über den die Runden Tische betrieben werden, spielt diese Dynamik eine erhebliche Rolle. Außerdem kann es sein, dass Reaktionen mit einer gewissen Zeitverzögerung erfolgen, da erst intern Zuständigkeiten und Prozessabläufe geklärt werden müssen. Dies ist beispielsweise dann erheblich, wenn ein Gebiet, für das ein Runder Tisch betrieben wird, den Status „Stadterneuerungsgebiet“ verliert, weil dann ein Teil des vorhandenen Netzwerks wegbricht und neue Kontakte geknüpft werden müssen. Ebenso verhält es sich, wenn das Quartiersmanagement neu vergeben wird und dann der gegenseitige Wissensstand synchronisiert werden muss.
2.1 Königstorpassage
Der Hauptbahnhof mit der Königstorpassage („Köpa“) ist eine der am stärksten frequentierten und belebtesten Örtlichkeiten in Nürnberg – mit durchschnittlich circa 150.000 Reisenden pro Tag alleine am Hauptbahnhof. Wie in vielen anderen Großstädten im Bundesgebiet bildet er damit einen Anziehungspunkt u.a. für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die diesen Raum als sozialen Bezugspunkt und damit auch zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nutzen. Zugleich ist der Hauptbahnhof gemeinsam mit dem U-Bahn-Verteilergeschoss und den Einkaufsläden in der als öffentlichen Weg gewidmeten Königstorpassage eine zentrale Örtlichkeit, die aus Sicht von gerade obdachlosen Personen eine geeignete Einnahmequelle generiert. Von Passanten werden diese Gruppierungen mit ihren negativen Begleiterscheinungen oftmals mit Unbehagen beobachtet und als belästigend empfunden. Insbesondere übermäßiger Alkoholkonsum, der Geruch von Kot und Urin sowie lärmendes Verhalten und Betteln irritiert die meisten Menschen erheblich in ihrer eigenen Nutzung des Hauptbahnhofs als Pendler oder Kundschaft der dort ansässigen Betriebe. Eine räumliche Entzerrung der zahlreichen Nutzergruppen, die sich am Hauptbahnhof aufhalten oder diesen zumindest vorübergehend frequentieren, ist auf Grund der baulichen Gegebenheiten und vorhandenen Architektur praktisch nicht möglich.
Ursprünglich war die Königstorpassage der erste Bereich, für den OA 2015 einen fortlaufenden Runden Tisch einrichtete. Dort wurden wegen der Komplexität der Aufgabenstellungen drei Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich mit den Problemfeldern „Infrastruktur“, „Prävention“ und „Repression“ befassten. In der Folgezeit entspannte sich die Situation auf ein erträgliches Maß, der Bereich wurde aber weiterhin im Rahmen des Arbeitskreises Sicherheit und Sauberkeit monatlich gemeinsam bewertet.
Die aktuelle Situation am Hauptbahnhof machte eine Reaktivierung des Runden Tisches sowie dessen Unterarbeitsgruppen ab Ende 2023 erforderlich (zu den Straftaten nimmt der Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken Stellung, ergänzend hierzu kann die Bundespolizei mündlich Auskunft geben):
Prävention
Insbesondere das Auftreten und Verhalten einer Gruppe von Obdachlosen aus dem osteuropäischen Raum, die im Bereich der Königstorpassage lagern und nächtigen, führte zu einem sprunghaften Anstieg von Beschwerden aus der Bevölkerung sowie des dort ansässigen Einzelhandels. Es handelt sich dabei zum großen Teil um Personen, die sich im Bereich des leer stehenden ehemaligen Galeria Kaufhof dauerhaft aufhielten, bereits dort durch eine starke Verwahrlosung auffielen und sich mittlerweile hin zum Treppenaufgang zum Künstlerhaus rechts des Ausgangs der Königstorpassage niedergelassen haben. In diesem Bereich befinden sich nicht nur Technikräume der VAG, sondern vor allem auch die Sozialräume der Mitarbeitenden der umliegenden Ladengeschäfte. Diese waren auf Grund der dort lagernden Personen, deren teils aggressiven Verhaltens, der Verschmutzung und des strengen Geruchs von Kot und Urin im Durchgang praktisch nicht mehr nutzbar. Dies führte zu einer massiven Verunsicherung der meisten anderen Nutzergruppen und damit zu einer deutlichen Beeinträchtigung deren Sicherheitsgefühls.
Maßnahmen wie die Schaffung eines kostenlosen Zugangs zur Toilettenanlage der Köpa während der Betriebszeiten (finanziert durch SHA) oder die ebenfalls von dort initiierte Sauberkeitskampagne „Bleib sauber“ konnten diese Gruppen nicht erreichen und zu einer Verbesserung der Situation beitragen.
Zur Gruppe selber: die Personen sind den dort agierenden Streetwork-Organisationen selbstverständlich bekannt und werden von diesen regelmäßig aufgesucht. Bei sehr schlechtem gesundheitlichen Zustand der Personen wird der Rettungswagen gerufen. Sobald eine Behandlung erfolgt ist (ggf. auch stationär), kehren die behandelten Personen wieder vor Ort zurück und befinden sich innerhalb kürzester Zeit wieder in einem bedenklichen Zustand. Die Gruppenmitglieder sind insgesamt stark verwahrlost und befinden sich in einem insgesamt desolaten Gesamtzustand und sind wohl auch auf Grund der vorhandenen Suchtthematik nicht (mehr) willens oder überhaupt in der Lage, die Angebote der Notschlafstellen oder sonstige Hilfestellung anzunehmen; letztlich können sie von den Streetworkern auf Gesprächsebene nicht mehr erreicht werden. In der Regel haben die betroffenen Personen keinen (Sozial-)Leistungsanspruch. Letztlich käme das in Nürnberg vorhandene Angebot an Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeiten für diesen Personenkreis auch an seine Grenzen: die Einrichtung wäscht und kleidet die Personen neu ein; dies kann aber nicht jederzeit und in dieser Intensität geleistet werden, da es sich hierbei faktisch um Pflegefälle handelt, die auf Grund ihrer multiplen und teils schweren Vor- und Suchterkrankungen eher für eine Art „Obdachlosenhospiz“ geeignet wären.
Allen Beteiligten der Runden Tische ist bewusst, dass jegliche Räumung der Lager zu einer abermaligen Verdrängung führen und damit nicht zu einer nachhaltigen Befriedung beitragen wird. Auch polizeilichen Platzverweise, ausgesprochen durch die BAO (Besondere Aufbauorganisation der PI Mitte für Umfeld Hauptbahnhof), zeigen nur kurzfristige Wirkung. Letztlich geht es um die Frage, wie und wohin man diese Personengruppe verweist, um ihnen einerseits einen geschützten Raum anzubieten, andererseits aber die von ihnen ausgehenden Störungen für den Großteil der anderen Nutzer weniger wahrnehmbar zu machen.
Aus diesem Grund schlägt Ref. V/SHA vor, für diese spezielle Zielgruppe einen Aufenthaltsraum als Basisangebot in unmittelbarer Nähe zu schaffen: es könnte für einen Testzeitraum (z.B. 3 Monate) versucht werden, einen Platz zu finden, an dem sich die
Gruppe aufhalten kann, der bessere Bedingungen bietet und ggfs. für Passanten weniger beeinträchtigend ist. Gedanklich kämen verschiedene Varianten in Betracht. Vorstellbar wäre bspw. das Angebot eines einfachen Schlaflagers für die Nachtstunden (z.B. 21 – 9 Uhr) mit Zugang zu einer Toilette. Die Personen wären somit geschützter untergebracht und das Problem mit Wildurinieren / -koten weniger ausgeprägt. Hierzu gibt es bereits erste verwaltungsinterne konzeptionelle Überlegungen von Ref. V.
Repression
Ergänzend hierzu sind aber auch weitergehende repressive Maßnahmen erforderlich:
Betretungsverbote für Störer, die beharrlich gegen Nutzungsregeln verstoßen und/oder Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Bahnhofsumgriff begehen, werden auf Antrag oder in Abstimmung mit der Polizei erlassen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt sechs Betretungsverbote für die Königstorpassage ausgesprochen. Diese geben der Polizei die Möglichkeit, im Falle eines Verstoßes sofort einen Platzverweis auszusprechen und im weiteren Verlauf Zwangsgeld fällig zu stellen.
Daneben wurden insgesamt 957 Bußgelder vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg wegen Verstößen gegen die Alkoholverbotsverordnung der Stadt Nürnberg verhängt. In vielen Fällen sind dabei die Betroffenen Mehrfachtäter / -innen und in den meisten Fällen dem Trinker- / Drogen- / Wohnungslosenmilieu zuzuordnen. Sowohl Zwangsgelder als auch Bußgelder setzen jedoch eine Zahlungsfähigkeit voraus, die nicht bei allen Betroffenen gegeben ist. Das Verhängen von Ersatzzwanghaft im Verwaltungszwang- bzw. Erzwingungshaft im Bußgeldverfahren wird nur in absoluten Ausnahmefällen ausgesprochen und zeigt auch dann nur begrenzt Wirkung.
Erstmalig vereinbart wurde 2023/24 zwischen der Polizei und der Ausländerbehörde (MI) die Überprüfung des Entzugs der Freizügigkeit gegenüber besonders renitent auftretenden, osteuropäischen Obdachlosen, die dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme der Ausländerbehörde ermöglicht die Begründung einer Ausreisepflicht von dem Grunde nach freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (in der Regel begangene Straftaten). Hierbei werden aktuell die Daten sowie die aktuelle Gesamtsituation der jeweils betroffenen Personen abgeglichen, um im Einzelfall eine entsprechende Entscheidung zu begründen.
Darüber hinaus prüft der Runde Tisch aktuell die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes, der für die Einzelhändler als deren „verlängerter Türsteher“ fungiert und dauerhaft vor Ort präsent ist und bei einer etwaigen Eskalation die Polizei hinzuruft.
Im Hauptbahnhof selber erhöht die Bundespolizei ihre Präsenz in den Schwerpunktzeiten (vor allem in den Nachtstunden an den Wochenenden und vor Feiertagen), auch durch externe Unterstützungskräfte. Maßnahmen werden gemeinsam mit der Landespolizei, dem Hauptzollamt Nürnberg und der DB Sicherheit vereinbart und getroffen, mittlerweile ist die Bundespolizei auch regelmäßiger Partner des AK SiSa, um das Lagebild zu vervollständigen.
Die Bundespolizei hat zur Verhinderung von Straftaten auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof verbieten – diese Verbote galten für die
Wochenenden 30.06. – 03.07.2023 sowie 22.03. – 24.03.2024). Damit sollten Gewalttaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.
Infrastruktur
Um die Situation hinsichtlich der Sauberkeit zu entspannen, wurde in einer Kooperation zwischen SÖR und SHA festgelegt, dass Obdachlose die Bezahltoiletten kostenlos nutzen dürfen. Auf eine aufwändige Lösung wie in anderen Städten, in denen z.B. Jetons an Obdachlose verteilt werden, wurde hier schon aus Gründen der Praktikabilität verzichtet. Nach anfänglich verhaltener Resonanz hat sich das Angebot zwischenzeitlich herumgesprochen und wird zumindest von einem Teil des Obdachlosenmilieus gut angenommen.
Zum stark genutzten sowie verschmutzten Bereich des Aufgangs zum Künstlerhaus prüft SÖR aktuell eine Entwidmung der Fläche, um diese damit dem öffentlichen Gemeingebrauch zu entziehen. Im Anschluss wäre ein Verschließen des Durchgangs mittels eines massiven Tores oder auch eine weitere Nutzung als Verkaufsfläche denkbar.
Bereits von SÖR in die Wege geleitet wurde die dortige Nachbesserung und Reparatur der vorhandenen Beleuchtung durch Installation von helleren und vandalismussicheren Leuchtmitteln. Um den Bereich von Urin- und Kotgeruch zu befreien, reinigt SÖR dreimal die Woche nass (bei wärmerer Witterung).
Zur Steigerung der Sicherheit im Ausgangsbereich werden zu den bereits vorhandenen 27 Kameras in der unmittelbaren Umgebung des Hauptbahnhofs aktuell zwei weitere installiert, um diesen Zugang besser abdecken zu können und so gezielt Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Im Hauptbahnhof selbst sind 193 Überwachungskameras laut Bundespolizei im Einsatz, an deren Ausbau DB AG und Bundespolizei zusammenwirken.
Ein weiterer Punkt, der im Laufe des vergangenen Jahres immer wieder für Ärger sorgte, war das kontinuierliche Zerstören und Öffnen des Tores in der Königstorpassage zum sogenannten „Trinkerbalkon“. Das Tor wurde zwar mehrfach repariert, fiel aber jeweils nach kürzester Zeit wieder dem Vandalismus zum Opfer.
Inzwischen ist die Elektrik des Tores zurückgebaut worden. Sowohl der dauerhafte Unterhalt als auch die fortlaufenden Reparaturen sind für die VAG als Unterhaltspflichtige nicht mehr darstellbar.
Es besteht jedoch Einigkeit, dass eine sichtbare und funktionsfähige Absperrung zum Balkon zum subjektiven Sicherheitsgefühl positiv beitragen würde, um Treffen von größeren Gruppen an dieser Stelle zu unterbinden. Dies ist nach wie vor bei günstiger Witterung der Fall.
Ein vollständiges Verschließen des Tores wäre nur denkbar, wenn es nicht zur Entfluchtung notwendig ist. Aktuell wird dies durch ein von UB in Auftrag gegebenes Brandschutzgutachten geprüft.
Im Hinblick auf die Urbane Gartenschau wird die Nutzung des Stadtgrabens im Rahmen der Erarbeitung des Ausstellungskonzepts mit allen Beteiligten auf den Weg gebracht. Klar ist, dass der Stadtgraben von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen genutzt wird und auch nach dessen Auswertung niemanden ausgrenzen darf.
Fazit
Gesellschaftliche Entwicklungen werden im öffentlichen Raum schnell sichtbar, das gilt für die Hauptbahnhöfe als zentrale und hochfrequentierte Bereiche in besonderem Maße. Der Hauptbahnhof Nürnberg mit seinen umliegenden Bereichen wird immer im Blickpunkt bleiben müssen und das Lagebild dynamisch fortentwickelt werden. Nur mit einem Bündel an Maßnahmen kann dafür gesorgt werden, das subjektive Sicherheitsgefühl der Passantinnen und Passanten wieder zu steigern und die objektive Sicherheit zu verbessern.
2.2 Aufseßplatz
Ursprünglich führte eine ausufernde Trinkerszene sowie Spritzenfunde in der öffentlichen Toilette zu massiven Anwohnerbeschwerden, so dass im Jahr 2015 der Runde Tisch Aufseßplatz durch das Ordnungsamt initiiert wurde.
Die immer noch bestehende Großbaustelle hat die Lage auf dem Platz grundlegend verändert. Durch den Nutzraumverlust haben die verschiedenen Nutzergruppen weniger Platz, um sich zu verteilen und fallen so wesentlich stärker auf, was wiederum zu einem verringerten Sicherheitsempfinden bei der Anwohnerschaft führt. Gleichzeitig verstärkt sich aufgrund des engeren Raumes die Lärmbelästigung. Auch von der Großbaustelle geht entsprechender Lärm aus, den der spärliche Baumbewuchs nicht mildert.
Im vergangenen Jahr fanden zwei Runde Tische statt. Insgesamt hat sich die Beschwerdelage grundlegend verändert:
Zum einen bestehen Anwohnerbeschwerden jetzt am Kopernikusplatz. Zwar konnte das Überfahren des Platzes als Abkürzung zwischen Humboldt- und Wölckernstraße durch das Setzen von Sperrpfosten abgestellt werden, jedoch findet nach wie vor „wildes Parken“ auf dem Platz, vor allem an Wochenenden, statt, trotz des Kontrolldrucks durch den ZV KVÜ und die Polizei.
Auch auf dem Aufseßplatz wurde eine Durchfahrtssperre analog Kopernikusplatz diskutiert. Dieser Ansatz wird aber nicht weiterverfolgt, weil die Polizei im Einsatzfall eine ungehinderte Durchfahrt benötigt.
Am Aufseßplatz trat kurzzeitig eine Gruppe aggressiver Osteuropäer auf, die auch untereinander gewalttätig wurden.
Auf beiden Plätzen wurde ein starker Rattenbefall festgestellt. Dies hatte eine Besprechung mit Gh, SUN, SÖR und der Fachfirma zur Folge, bei der die einzelnen Aktionen aufeinander abgestimmt wurden. Insgesamt musste der Spielplatz auf dem Platz mehrmals kurzzeitig geschlossen werden.
Durch den Baubeginn für den begehbaren Brunnen wurde der Platz noch weiter durch Bauzäune verkleinert, was zu einer weiteren Konzentration und damit auch Sichtbarkeit der Problemklientel führt.
Nach wie vor bleibt abzuwarten, wie der Neubau das Umfeld am Platz verändert und inwiefern hier auch die Platzumgestaltung beitragen wird. Dies lässt sich angesichts der zurzeit vorhandenen Großbaustelle nur sehr schwer abschätzen.
2.3 Jamnitzerplatz
Im Jahr 2023 fanden insgesamt drei Runde Tische statt.
Die Kriminalitätsbelastung auf dem Platz war zwar nicht auffallend hoch, dieser liegt aber seitens der Polizei immer noch verstärkt im Fokus der Überwachung.
Seit der Umgestaltung wird der Platz sehr gut angenommen. Gerade für Kinder und auch Kindergärten stellen die Spielmöglichkeiten eine willkommene Abwechslung im Viertel dar. Durch die Attraktivität des Platzes stieg der Nutzungsdruck – so das Empfinden der Umwohnenden – enorm an.
Durch eine weitere Intensivierung der Platznutzung besteht die Möglichkeit, dass Störergruppen als solche nicht mehr so intensiv wahrgenommen werden. Hierzu beigetragen haben sicherlich die Open Air Galerie / die 14. Gostenhofer Galerietage, die auf dem Platz stattfanden und sehr erfolgreich verliefen. Die Anrainer wurden hierdurch ermuntert, selbst eine weitere Bespielung des Platzes zu planen und umzusetzen um dadurch auch die Identifikation mit dem Platz wieder herzustellen beziehungsweise zu verstärken.
Ein weiterer Ausfluss aus den Runden Tischen war die Vermittlung zu einem Gespräch der Bürgervereinsvorsitzenden aus Gostenhof und einem benachbarten Stadtteil, wo ein künftiges Weitertragen von Veranstaltungsangeboten in den jeweils benachbarten Stadtteil besprochen wurde.
Auch fand ein Sicherheitsgespräch statt, bei dem alle Sicherheitsakteure ihre Tätigkeiten am und um den Platz vorstellten und - soweit möglich – für die Zukunft koordinierten. Der Platz wird regelmäßig von der Polizei, dem ADN, der NOA-Parkaufsicht und einem privaten Sicherheitsunternehmen (während der Sommermonate) bestreift.
2.4 St. Leonhard
Im Jahr 2023 fanden zwei Runde Tische sowie ein Gespräch mit zwei Anwohnenden statt. Die im Rahmen des Anwohnergesprächs gewonnenen Erkenntnisse wurden an die Polizei weitergegeben.
Die bei den Runden Tischen angesprochenen Themen und die Lösungsansätze konnten in der Folgezeit nicht alle umgesetzt werden. Immerhin konnte aber das Verfahren zur Errichtung eines Pop-Up-Parks soweit fortgeführt werden, dass LA die Sondernutzungserlaubnis erteilen konnte. Die technische Umsetzung wird dann im Jahr 2024 stattfinden.
Weiterhin bleibt das Parken in der Fußgängerzone ein großes Ärgernis.
Besonders die Veranstaltung „Runder Tisch“ am 13.09.2023 war sehr gut besucht. Hier konnten viele Problempunkte angesprochen werden, so auch die Vorgehensweise bei Parkverstößen. Im Rahmen dieser Veranstaltung sicherte der Vertreter des Integrationsrats zu, in der nächsten Sitzung des Rates einen Vorschlag zu einem Sommerfest einzubringen. Ziel war es, die verschiedenen Nutzergruppen der Straße zusammen zu bringen. Hierzu wollte sich der Vertreter des Integrationsrats bilateral mit dem Bürgerverein austauschen.
Ein von den Künstlerinnen des forum007 eingebrachter und umgesetzter Vorschlag, Informationstafeln aufzuhängen, führte zwar durchaus zu einer optischen Aufwertung des Straßenabschnitts, jedoch wurden die ausgehängten Informationen u.a. des Bürgervereins binnen kürzester Zeit von den Tafeln entfernt.
Insgesamt ist die Beschwerdelage auch hier stets veränderlich, so dass bei jedem neuen Runden Tisch zunächst ein aktualisiertes Lagebild erstellt werden muss.
2.5 Norikusbucht
Das im November 2021 gestartete Projekt „Wöhrder Seewärts“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg, finanziert durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, dem die Stadt Nürnberg als Kooperationspartnerin beigetreten ist, wurde auch im Jahr 2023 fortgeführt.
Da es grundsätzlich Ziel des Projektes ist, nicht nur die verschiedenen Nutzendengruppen der Anlage zu identifizieren, sondern auch Lösungsansätze für Nutzungskonflikte zu finden, die auch auf andere Konfliktsituationen übertragen werden können, fand eine Vernetzung des Projekts mit dem städtischen KoMit statt, da letztendlich beide das gleiche übergeordnete Ziel verfolgen. Hier können unter Umständen Synergieeffekte genutzt werden und aus den Erfahrungen der Kooperationspartner wichtige Erkenntnisse für das jeweils eigene Projekt abgeleitet werden. Auf den Bericht von KoMit in diesem Sicherheitsbericht wird insofern verwiesen.
Während des Berichtzeitraums wurde leider die inklusive Gaststätte „Strandgut“ geschlossen. Hiermit entfällt ein wichtiger Player, der nicht nur auf der dem „Norikus“ gegenüber gelegenen Seeseite einen Versammlungsort unter Kontrolle des Personals bot; es entfallen auch die für jedermann nutzbaren Toiletten, da diese wegen der fehlenden Aufsicht mit dem „Strandgut“ geschlossen wurden. 2024 wird ein neuer Pächter in das Gebäude einziehen.
Seitens der Evangelischen Hochschule wurde auch 2023 ein neues Projekt „Gewaltfreie Kommunikation (GfK)“ eingebracht. Hier sollen vor Saisonbeginn 2024 die Sicherheitsakteure vor Ort (private Security etc.) in GfK geschult werden. Diese Veranstaltung fand in der Vergangenheit bereits einmal statt und wurde von den betroffenen Securitymitarbeitenden äußerst positiv bewertet.
2.6 Melanchthonplatz
Das Kooperationsprojekt der TH Nürnberg, der Gemeinwesenarbeit und des OA konnte im Jahr 2023 fortgeführt werden. 2022 konnten seitens der TH mehrere Studentinnen gewonnen werden, die in den Sommermonaten den Platz frequentierten, ein umfassendes Lagebild erstellten und zu den einzelnen Nutzergruppen Kontakt aufnahmen und auch deren Wünsche und Bedürfnisse abfragten. Im Jahr 2023 konnte eine neue Studierendengruppe die Arbeit des Jahres 2022 fortführen und den Kontakt zu insbesondere der als „Wohnzimmergruppe“ titulierten Personengruppe vertiefen.
Um die Identifikation dieser Gruppe mit ihrem Platz zu steigern, wurde ein etwas verwahrlostes Hochbeet vom SÖR geräumt und dann in zwei Pflanzaktionen zusammen mit Mitgliedern der Wohnzimmergruppe neu bepflanzt.
Zwischenzeitlich sammeln deren Mitglieder auch Kronkorken und geben diese zum Recycling ab.
Eine spürbare Entlastung der Situation brachte das Aufstellen einer Dixi-Toilette. Diese wurde zwar zunächst recht verschmutzt, weil sie offenbar auch von anderen Personen genutzt wurde; durch Umsetzen hinter das Trafo-Häuschen hat sich die Situation jedoch massiv gebessert, so dass die Toilette jetzt regelmäßig von den Mitgliedern der Wohnzimmergruppe frequentiert wird.
Es fand auch eine Kontaktaufnahme zu anderen sozialen Einrichtungen im Viertel statt. Hieraus ergab sich unter anderem, dass der Platz im kommenden Jahr von der Komm- VorZone bespielt werden soll. Außerdem sind weitere „Teambildungsmaßnahmen“, die die verschiedenen Nutzergruppen einander näherbringen sollen, geplant (gemeinsame Malaktion mit Kindern / Eltern).
Der große Unterschied zu anderen Plätzen besteht hier darin, dass die Nutzergruppen hier sehr statisch auftreten, d.h. die Platzsituation ist nicht ständigen Änderungen unterworfen.
2.7 Hohe Marter
Im Laufe des Jahres 2022 entwickelte sich hinsichtlich der Grünanlage Hohe Marter eine stetig wachsende Beschwerdesituation. Zur Erstellung eines einheitlichen Lagebildes initiierte OA am 23.11.2022 zusammen mit zahlreichen Anrainerinnen und Anrainern der Grünanlage und der Polizei sowie SÖR einen Gesprächsabend in der Aula des Berufsschulzentrums der B10. Dort wurden zunächst die Beschwerdepunkte gesammelt. Diese wurden dann von den Fachdienststellen bewertet und abgearbeitet. Im Juni 2023 wurde ein erneutes Treffen durchgeführt. Hier erfolgte eine erste Evaluation der seitens der Dienststellen getroffenen beziehungsweise durchgeführten oder auch abgeschlossenen Maßnahmen und auch das Lagebild wurde aktualisiert.
Seitens der Polizei wurde die Anlage zum gefährlichen Ort im Sinne des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) erklärt. Nachdem die Hauptstörer durch die Polizei identifiziert wurden, wurden seitens OA vier Betretungsverbote gegen diese ausgesprochen. Unter anderem hat die Polizei damit die Möglichkeit, auch ohne besondere Vorkommnisse direkt einen Platzverweis auszusprechen, wenn die Betroffenen vor Ort angetroffen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind die Betretungsverbote auf die Dauer eines Jahres befristet.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Insbesondere wird im Rahmen des Umbaus ein Teil der Anlage überdacht. Ob und wie sich dies auf die Nutzung auswirkt, wird sich zeigen. Gegebenenfalls muss dann nachgesteuert werden. Sollte dies erforderlich werden, wird im kommenden Jahr ein erneuter Runder Tisch abgehalten.
3. Sonstiges
3.1 Jubiläum 25 Jahre Sicherheitspakt
Mit einem Festakt im Historischen Rathaussaal feierten die Partner des Sicherheits-
pakts am Freitag, den 26. Mai 2023, dessen 25-jähriges Bestehen. Dieser war und ist
eine Besonderheit in deutschen Kommunen. Die Stadt Nürnberg, das Polizeipräsidium
Mittelfranken und die Staatsanwaltschaft Nürnberg / Fürth schlossen damals den „Si-
cherheitspakt für die Stadt Nürnberg – Partner für die öffentliche Sicherheit und Ord-
nung“.
Oberbürgermeister Marcus König würdigte das Jubiläum: „Die Stadt Nürnberg hat vor
25 Jahren zusammen mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft einen beispielhaften
Weg der Kooperation für ein friedliches Zusammenleben in der Stadt und mehr Le-
bensqualität eingeschlagen. Diese Partnerschaft für Sicherheit und Ordnung aus dem
Jahr 1998 trägt bis heute und ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das ist keineswegs selbstverständlich.“
Der Sicherheitspakt wurde am 26. Mai 1998 von Johann Pribil, Leiter der ehemaligen
Polizeidirektion Nürnberg (1992-1997), Hermann Müller (1997-2003) und Gerhard
Schlögel (2003-2006, vorher stellvertretender PD-Leiter) und dem damaligen Rechts-
und Ordnungsreferenten und späteren Stadtrechtsdirektor (1991-1997-2008) der Stadt
Nürnberg, Dr. Hartmut Frommer, ins Leben gerufen. Die Grundidee des Pakts bestand
darin, Kommunen bei der Entwicklung eigener Strategien und Handlungsinstrumente
zu unterstützen, um den gesellschaftlichen Entwicklungen und den Erwartungen der
Bevölkerung gerecht zu werden. Dies konnte nach Überzeugung der Gründungsväter
nur durch gute Vernetzung, enge Abstimmung und intensiven Austausch aller Hand-
lungspartner gelingen.
Der Sicherheitspakt wird durch sein oberstes Lenkungsgremium, den Sicherheitsrat,
umgesetzt. In regelmäßigen Treffen beraten Polizei, Dienststellen der Stadtverwaltung
und Staatsanwaltschaft aktuelle Entwicklungen und tauschen Erfahrungen und Infor-
mationen aus. Gemeinsame Strategien werden dabei entwickelt, um auf besondere
Gefahrenszenarien oder Problemlagen schnell, abgestimmt und effizient zu reagieren
– sei es bei Demonstrationen, Veranstaltungen oder im Kampf gegen Extremismus.
Zahlreiche Projekte sind aus dem Sicherheitspakt hervorgegangen, die sowohl re-
pressive Ansätze als auch Maßnahmen der Prävention beinhalten. Der Sicherheits-
pakt zeigt, dass diese Ansätze sich nicht grundsätzlich ausschließen, sondern inei-
nandergreifen können und müssen. Das Ziel des Sicherheitspakts ist es, betroffene
Akteurinnen und Akteure an einem Tisch zusammenzubringen und den besten Um-
gang mit den Situationen vor Ort zu finden. Jüngstes Organ des Sicherheitspakts ist
der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit (SiSa), der sich für die Sicherheit an belas-
teten Orten einsetzt. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von den gemeinsamen
Anstrengungen, da der Sicherheitspakt maßgeblich zur Lebensqualität in der Stadt
beiträgt.
Der Sicherheitspakt hat sich in den vergangenen 25 Jahren als eine wichtige Institu-
tion etabliert, die für eine koordinierte Zusammenarbeit aller für Sicherheit zuständi-
gen Stellen sorgt und somit eine schnelle und effiziente Reaktion auf Gefahrenpo-
tentiale gewährleistet. Die beteiligten Partner sind zuversichtlich, dass der Sicher-
heitspakt auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und der Steige-
rung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Stadt leisten wird.
Die Homepage des Sicherheitspakts kann unter
https://www.nuernberg.de/internet/sicherheitspakt/
abgerufen werden.
3.2 Deutscher Evangelischer Kirchentag
Singen, beten, tanzen, diskutieren, innehalten, zuhören: Nürnberg war fünf Tage
lang von Mittwoch bis Sonntag, 7. bis 11. Juni 2023, das deutsche Zentrum für den
Diskurs aller aktuellen, relevanten gesellschaftspolitischen und religiösen Themen
dieser Zeit. Viele wichtige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Kirche, Wirt-
schaft, Justiz und Gesellschaft haben den 38. Deutschen Evangelischen Kirchentag
(DEKT) zu einem offenen und fairen Austausch ihrer Positionen genutzt. Die Stadt
Nürnberg zieht eine rundum positive Bilanz der friedlichen Großveranstaltung – mit
teils über 130 000 Besucherinnen und Besuchern wie am „Abend der Begegnung“
gleich zum Auftakt. Zurecht bezeichnete Oberbürgermeister König den Kirchentag
als ein Sommermärchen des Glaubens 2023.
Bei über 2.000 Veranstaltungen in den Hallen der NürnbergMesse bis zum Zentrum Kinder und Familie in der städtischen Kulturwerkstatt Auf AEG standen unter der Kirchentags-Losung „Jetzt ist die Zeit“ die zentralen Themen unserer Zeit von Krieg bis Klima, von Glauben bis Globalisierung, von Frieden bis Freundschaft auf den Tagesordnungen. Die Besucherinnen und Besucher lernten Nürnberg in den fünf Tagen des Kirchentags als ausgesprochen gastfreundlich, herzlich und gemütlich kennen, die Nürnbergerinnen und Nürnberger die Gäste aus ganz Deutschland und darüber hinaus als friedlich und fröhlich. Laut Veranstaltern und Polizei kam es zu keinen nennenswerten Zwischenfällen.
Der vom Bürgermeisteramt koordinierte Einsatz städtischer Dienststellen während des Kirchentags verlief außerordentlich reibungslos. Insgesamt war es eine unaufgeregte Großveranstaltung. Dazu beigetragen haben auch die beeindruckende Organisation und die Leistung der vielen ehrenamtlichen Ordnerinnen und Ordner sowie das vorbildliche Verhalten der Besucherinnen und Besucher, vor allem auch bei Zugangssperrungen wegen Platzfüllung. Vorbildlich und wünschenswert für alle Großveranstaltungen war die Sauberkeit auf den Straßen und Plätzen durch die Besucherinnen und Besucher.
Die Lebensmittelkontrolle hat an allen Tagen Essensausgabestellen und -stände kontrolliert. Sehr gut und ohne Gesundheitsgefährdungen war die Versorgung der 12.000 Besucherinnen und Besucher sowie 2.000 Helfenden, die in Schulen übernachtet haben. Das gleiche gilt für die Essensstände der Vereine und Kirchengemeinden am Abend der Begegnung. Der DEKT war auch eine Veranstaltung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit außerhalb der Veranstaltungen. Es gab insgesamt 20 angemeldete und drei nicht angemeldete Versammlungen zum Kirchentag oder auch mit kritischem Bezug zu den Themen der Veranstaltung, die mit Ausnahme der Klebeaktion am Hauptbahnhof ohne Störungen abliefen. Am Anliegertelefon gingen von Mittwoch bis Samstag, 7. bis 10. Juni, durchschnittlich drei bis vier Lärmbeschwerden pro Tag ein, was für derartige Großereignisse sehr wenig ist. Die vorgegebenen Lärmrichtwerte für ein seltenes Ereignis waren eingehalten, alle Außenveranstaltungen hielten das Spielzeitende von 22 Uhr, für die Nachtgebete von 22.30 Uhr, ein.
Der für den Verkehr zuständige Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg stellte während des DEKT rund 1.470 Verkehrszeichen auf oder setzte sie inaktiv. Für die Abreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Sonntag, 11. Juni, wurden am gesamten Altstadtring Parkmöglichkeiten für bis zu 120 Busse geschaffen – alleine hierfür wurden knapp 150 Warnleitkegel aufgestellt. Nach der Klimaklebeaktion am Hauptbahnhof trug SÖR dazu bei, den Verkehr wieder zügig freizugeben: Der Bereitschaftsdienst war innerhalb von 40 Minuten mit dem entsprechenden Material vor Ort, verschloss die Straßenaufbrüche und reinigte die Fahrbahnen.
In den 40 als Gemeinschaftsquartiere genutzten Schulgebäuden konnten die Mitarbeitenden der Hausverwaltenden Einheit Schule und Sport (HVE SuS) während ihrer durchgehenden Betreuung technische Ausfälle, Störungen, Fehlbedienungen und Mängel in der Reinigung beheben. Zu den Störungen gehörten Ausfälle von einzelnen Duschköpfen oder Warmwasseranlagen, das Auslösen von Türalarmen von gesperrten Räumen, Stromausfälle durch Überlastung der Stromkreise oder defekte Geräte, verstopfte Toiletten, Fehlbedienung von elektronischen Anlagen oder Schließanlagen. Am 11. Juni, waren schließlich zahlreiche Mitarbeitende bis weit in die Nacht im Dienst, um die Rückgabe, Reinigung und Schadensabwicklung zu organisieren, damit die Schulen am Montagmorgen wieder betriebsbereit sein konnten.
Nach dem Starkregen am Donnerstag, 8. Juni, mussten Teile der Campingflächen am Dutzendteich geräumt werden. Die HVE SuS ermöglichte innerhalb kürzester Zeit die Unterbringung der Betroffenen in zusätzlich organisierten Räumlichkeiten, vor allem im Berufsbildungszentrum und in der Bismarckschule. Am Pirckheimer Gymnasium holte die Tierrettung zwei Falkenküken ab, die aufgrund des Starkregens aus dem Nest gefallen waren.
Die Feuerwehr berichtet ebenfalls von einem ruhigen Event. Zum Abend der Begegnung am Mittwoch, 7. Juni, nahm sie zwei zusätzliche Wachen in der Altstadt in Betrieb.
Der Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin beteiligte sich mit einem Rundgang „Schwierige Denkmäler. Der Umgang der Stadt Nürnberg mit dem Reichsparteitagsgelände“ am Kirchentagsprogramm und verzeichnete bei den Rundgängen zu Kongresshalle und Zeppelintribüne insgesamt 200 Kirchentagsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Insgesamt ziehen alle beteiligten Dienststellen eine positive Bilanz.
Fazit
Alle dargestellten sicherheitsrelevanten Aufgaben, Orte, Situationen zeigen, dass sich sowohl die Lagebilder als auch die dadurch zu veranlassenden Maßnahmen grundsätzlich unterscheiden und somit auch unterschiedliche Herangehensweisen erfordern. Mit Ausnahme der Aktionen am Melanchthonplatz sind in allen anderen Fällen sich stets verändernde Lagebilder oder neue Situationen zu betrachten, einzuschätzen und entsprechende Reaktionen zu veranlassen.
Dabei beinhalten die klassischen Runden Tische eine wichtige Form der Bürgerbeteiligung, die gut und wichtig ist, um Lagebilder vollständig zu erfassen. Voraussetzung für Erfolge ist dabei, das Verwaltungshandeln zu jeder Zeit transparent zu machen.
Ein wichtiger Aspekt ist es, die von Störungen Betroffenen anzuhören, aber auch diese zu aktivieren um an der Umgestaltung und Bespielung der Plätze, an denen Störungen auftreten, zu motivieren, um so die Identifikation mit den Plätzen zu steigern und gleichzeitig zu versuchen, eine gewisse Toleranz gegenüber den Störergruppen zu fördern. Dies kann natürlich nur gelingen, wenn die Störergruppen nicht einschlägig im Bereich krimineller Handlungen, wie z.B. Drogenhandel auftreten. Insgesamt ist dies ein Bereich, an dem in Zukunft noch viel Arbeit seitens der Stadt investiert werden muss, da es grundsätzlich schwierig ist, Freiwillige zu finden, die zur Mitarbeit bei Konfliktsituationen im öffentlichen Raum bereit sind.
Wichtig ist hierbei, dass alle örtlichen Akteure / Stakeholder an einem Strang ziehen, d.h. sich gut vernetzen und dann gemeinsam vorgehen. Dies ist nicht immer zu leisten, da zum Beispiel Befristungen (Quartiersmanagement) oder geringe Stundenkontingente bei einzelnen Organisationen die Kontinuität der Arbeit nicht gewährleisten (können).
Die Stadt Nürnberg vernetzt sich hinsichtlich der Problematik „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ nicht nur regional: im Rahmen der Mitgliedschaft bei DEFUS
(Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V.) und des AKIM-Projektes besteht ein Austausch an „best practice“ Ideen und Beispielen auch mit den anderen dort teilnehmenden Kommunen.
Dass nicht jede – auch nicht eine extrem intensive – Nutzung des öffentlichen Raums problembehaftet sein muss, zeigen die Erfahrungen mit dem Deutschen Evangelischen Kirchentag, der vom 07.06.2023 bis 11.06.2023 in Nürnberg stattfand.
Abschließend zeigen nicht nur das Engagement des Sicherheitspakts, sondern auch die Zahlen der PKS, dass Sicherheit in Nürnberg großgeschrieben wird, auch wenn im Einzelfall z.B. im Rahmen des SiSa nur kleinere Problemfelder abgearbeitet werden. Denn dieses Arbeiten im vermeintlich Kleinen trägt letztendlich auch zum positiven Sicherheitsgefühl im Großen und Ganzen bei. Dabei ruhen sich die Stadt Nürnberg und ihre Mitarbeitenden nicht auf den Erfolgen der Vergangenheit aus, sondern reagieren auch auf kleine Veränderungen gezielt, zuletzt durch die Verfestigung der Stelle bei KoMit und durch die Teilnahme am KoKoMa-Projekt mit der Schulung von Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanagern.
(Fotos Robert Peter)
III. Bericht Zentrale Bußgeldstelle
1. Die Anzeigenentwicklung - 2000 bis 2023
Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind im Berichtsjahr 2023 5.882 Anzeigen erfasst. Der Anzeigeneingang des Jahres 2023 hat sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr (7.451) um gut 21 % verringert und liegt damit nur geringfügig unter dem Durchschnitt der Anzeigenzahlen der 3 Jahre vor der Pandemie (6.048).
Die durchgeführten Bußgeldverfahren betrafen 57 Rechtsgebiete und 170 Tatbestände.
Die Zentrale Bußgeldstelle ist mit der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten fester Bestandteil des Sicherheitspaktes für die Stadt Nürnberg.
Die Entwicklung des Anzeigeneinganges in graphischer Darstellung:
Anzeigen
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022
- Ordnungswidrigkeiten nach Gesetzesgrundlagen:
Anzeigenzahl 2019 bis 2023
| Bereiche | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abfallrecht (KrWG) | 50 | 80 | 80 | 54 | 56 | ||||
| AlkVVO | 848 | 713 | 510 | 1087 | 1106 | ||||
| Artenschutz/Tier- schutzG/TierGesG | 55 | 27 | 40 | 126 | 120 | ||||
| BayBO / DSchG / EnEV / SchfHwG | 86 | 37 | 96 | 42 | 13 | ||||
| BayEUG | 816 | 757 | 937 | 1247 | 1512 | ||||
| BayStrWG | 874 | 790 | 281 | 510 | 602 | ||||
| BayVersG | 12 | 7 | 37 | 9 | 2 | ||||
| BMG | 519 | 367 | 896 | 609 | 502 | ||||
| FTG | 26 | 19 | 7 | 8 | 15 | ||||
| GastG / SperrzeitVO | 239 | 139 | 30 | 105 | 117 | ||||
| GewO /MaBV) / SpielV / AGGlüStV | 230 | 157 | 52 | 81 | 102 | ||||
| GO / GrünanlagenS / HVO | 128 | 120 | 48 | 60 | 122 | ||||
| GSG / BNicht- rSchG | 153 | 55 | 6 | 12 | 11 |
| Bereiche | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GüKG | 26 | 15 | 36 | 13 | 2 | ||||||
| HwO / Schwarz- ArbG | 9 | 13 | 1 | 4 | 9 | ||||||
| IfSG / GDVG/GDG / Pfle- WogG | 32 | 4.578 | 10.317 | 1.797 | 195 | ||||||
| JuSchG | 27 | 6 | 5 | 17 | 24 | ||||||
| LadSchlG | 18 | 2 | - | 7 | 6 | ||||||
| Lebensmittelrecht | 127 | 59 | 53 | 73 | 44 | ||||||
| LStVG / AnschlägeVO | 42 | 42 | 41 | 38 | 41 | ||||||
| OWiG | 338 | 408 | 278 | 223 | 232 | ||||||
| PAuswG / PassG | 763 | 158 | 3 | 0 | 349 | ||||||
| PBefG / TaxiO-TO | 13 | 26 | 7 | 5 | 2 | ||||||
| ProstSchG | 19 | 8 | 13 | 2 | 1 | ||||||
| SGB XI | 426 | 276 | 227 | 155 | 99 | ||||||
| StrRVO / TBenS | 118 | 108 | 122 | 159 | 175 | ||||||
| StVG | 14 | 518 | 364 | 347 | 338 | ||||||
| VolksfestVO /StadionVO / SilVO | 40 | 1 | 1 | 3 | 4 | ||||||
| U-Bahn-BrSchVO | 83 | 140 | 32 | 38 | 14 | ||||||
| UVG | 11 | 142 | 202 | 182 | 19 | ||||||
| VVB | 32 | 22 | 18 | 13 | 10 | ||||||
| WaffG /SprengG | 61 | 27 | 20 | 33 | 12 | ||||||
| WoGG /BayWoFG/ Wo- VermRG | 181 | 95 | 189 | 171 | 10 | ||||||
| Sonstige | 20 | 43 | 40 | 25 | 16 | ||||||
| Gesamtzahl | 6.446 | 9.956 | 14.990 | 7.451 | 5.882 |
Bei genauerer Betrachtung ist insbesondere in den Bereichen IfSG, UVG, SGB XI, BayBO und WoGG ein starker Anzeigenrückgang sowie in den Bereichen GrünanlagenS und PAuswG ein überdurchschnittlich starker Anzeigenanstieg im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
- Ordnungswidrigkeiten nach Häufigkeit:
Auswahl anhand der Tatbestände
Dieser Überblick zeigt die Vielfalt von Ordnungswidrigkeiten – rund 170 Tatbestände –, die von Verwaltungsbehörde und Polizei aufgegriffen und bearbeitet wurden (Häufigkeit ≥10).
| Gesetz | Tatbestand | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|
| BayEUG | Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler | 982 | 1122 |
| AlkVVO | Alkoholgenuss | 514 | 957 |
| BMG | Verspätete Anmeldung | 487 | 491 |
| PAuswG | ohne gültige Ausweispapiere | - | 339 |
| StVG | Kraftfahrzeug in Fußgängerzone | 254 | 291 |
| BayStrWG | Lagern | 74 | 280 |
| BayEUG | Unterrichtsversäumnis - Erziehungsberech- tigte | 238 | 248 |
| Gesetz | Tatbestand | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|
| BayEUG | Unterrichtsversäumnis – Verstoß Schüler | 982 | 1122 |
| BayStrWG | Betteln | 76 | 226 |
| OWiG | Belästigung der Allgemeinheit | 123 | 131 |
| StrRVO | Verunreinigen allgemein/Urinieren | 86 | 114 |
| GastG | Auflagenverstoß | 27 | 92 |
| SGB XI | Prämienverzug | 132 | 91 |
| IfSG | Kontaktbeschränkungen | 523 | 84 |
| AlkVVO | Alkohol mitführen | 33 | 73 |
| Grünanla- genS | Notdurft verrichten | 24 | 59 |
| IfSG | Verstoß Einreisebestimmungen/Nachweise | 58 | 57 |
| KrWG | Sonst. Abfälle | 40 | 47 |
| OWiG | (vors.) Falsche Namensangab | - | 42 |
| TBenS | Unbefugtes Benutzen | 19 | 42 |
| BayStrWG | sonstige Sondernutzung | 28 | 36 |
| OWiG | Ruhestörung | 34 | 32 |
| IfSG | Ohne MNS auf öff. Plätzen oder Verkehrs- mitteln | 351 | 30 |
| StVG | Radfahren in Fußgängerzone | 53 | 29 |
| LFGB | Hygiene kombiniert | - | 28 |
| BayEUG | Anmeldung unterlassen | 27 | 23 |
| Grünanla- genS | Kfz in Grünanlagen | - | 22 |
| TaubenVO | Fütterungsverbot | - | 21 |
| Grünanla- genS | Alkohol in Grünanlagen | - | 21 |
| GewO | Auskunft | - | 20 |
| BayStrWG | Alkohol auf öff. Straßen | - | 20 |
| TierGesG | Verbringen privat EU-Land ohne Impfung/ Ausweis | 20 | 19 |
| UVG | anderer Elternteil - Auskunftsersuchen missachtet | 182 | 19 |
| BayEUG | Unterrichtsversäumnis Ferienverlängerung- Erziehungsberechtigte | - | 18 |
| StVG | E-Scooter in Fußgängerzone | 37 | 18 |
| SpielV | Geldspielgeräte ohne Identifikationsmittel | - | 15 |
| TierSchG | Verstoß gegen Grundsatz .(Wirbeltier) | - | 15 |
| U-Bahn- BrSchVO | Feuer/Rauchen | 28 | 13 |
| JuSchG | Tabakwaren | 17 | 11 |
4. Anmerkungen zu der Anzeigenentwicklung in ausgewählten
Bereichen
4.1. Zuwiderhandlungen während der Corona Pandemie
Anzeigen wegen Verstößen aus Zeiten der Corona Pandemie sind – unabhängig von der Häufigkeit der Tatbestände - im Berichtsjahr lediglich noch 193 neu eingegangen. Im Vergleich zu der Gesamtzahl der eingegangenen Anzeigen im Jahr 2023 (5.882) stellt dies einen Anteil von lediglich drei Prozent dar.
4.2. Alkoholgenuss/Mitführen von Alkohol (AlkVVO)
Die Anzahl der Anzeigen den Alkoholgenuss auf öffentlicher Verkehrsflächen bzw. das Mitführen von Alkohol betreffend sind gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen und liegen deutlich über dem Niveau vor der Pandemie.
4.3. Schulschwänzer
Die Anzeigenzahlen für den Bereich der Unterrichtsversäumnisse haben sich in der Gesamtbetrachtung gegenüber dem Vorjahr erneut erhöht (gut 13 %). Bei den Schulpflichtigen lag der Anstieg bei gut 14 %. Die Anzeigenzahlen für die Erziehungsberechtigten haben sich insgesamt um knapp 12 % erhöht, wobei es in diesem Jahr erstmals wieder seit dem Jahr 2020 Anzeigen wegen Unterrichtsversäumnis wegen Ferienverlängerung gab.
4.4. Sonstige Sondernutzung - Sondernutzung in Form des aggressiven Bet-
telns
Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Anzeigen wegen Bettelns von 76 auf 226. Damit befinden sich diese wieder auf dem Niveau vor der Pandemie (2019: 225 Anzeigen).
4.5. Straßenverkehrsrecht
Die Anzeigenzahlen nach Kontrollen von Radfahrern, E-Scooter-Fahrern und der Fahrer von Kraftfahrzeugen in der Fußgängerzone durch den Außendienst Nürnberg im Berichtsjahr lassen mit einem Anzeigenrückgang von knapp 3% weiterhin einen leichten Abwärtstrend erkennen (Anzeigenrückgang 2022 ca. 4%).
4.6. Sauberkeit – Ruhe – Sicherheit – Ordnung
Die Anzeigenzahlen haben sich im Berichtszeitraum um rund 48 % erhöht. Die Zahlen bezüglich der Ordnung der Straßenflächen (z.B. sonstige Sondernutzungen (insbesondere Lagern) sowie die Anzeigen die Sicherheit betreffend (z.B. Alkoholgenuss, aggressives Betteln und Schulversäumnisse) sind mit jeweils ca. 46 % deutlich angestiegen. Erhöht haben sich ebenso die Fallzahlen im Bereich Ruhe (um 20 %) und die Anzeigenzahlen die Sauberkeit betreffend (z.B. Ablagerung von Abfällen, Beseitigung pflanzlicher Abfälle und Verunreinigungen) sogar um 87 %.
| Bereich | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sauberkeit | 236 | 252 | 121 | 143 | 268 | ||||
| Ruhe | 70 | 93 | 34 | 45 | 54 | ||||
| Sicherheit | 2.265 | 2148 | 1.274 | 1.782 | 2.610 | ||||
| Ordnung der Stra- ßenflächen | 542 | 876 | 494 | 456 | 666 | ||||
| Gesamt: | 3.113 | 3.369 | 1.923 | 2.426 | 3.598 |
4.7. Gaststätten – Imbisse – Diskotheken – Spielhallen
Das nachfolgende Diagramm enthält die Anzeigeneingänge für Ordnungswidrigkeiten, die im Berichtszeitraum im Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten begangen wurden.
202 Fallzahlen
GastG GSG SpielV JuSchG 24 OWiG GewO VVB 9 FTG
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Anzeigen im Zusammenhang mit dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Vergnügungsstätten fast verdoppelt (2022: 104 Anzeigen). Diese Entwicklung ist vor allem in dem deutlich gestiegenen Anteil an Verstößen gegen das GastG (2022: 27 Verstöße) begründet, die einen Anteil von über 50% an den Gesamtfallzahlen haben. Mitursächlich für diesen Anstieg dürften die entfallenen Restriktionen im Gastronomie- und Vergnügungsstättenbetrieb im Zusammenhang mit der Corona Pandemie sein.
Im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie bleiben die Gesamtfallzahlen jedoch deutlich unter den Zahlen der Jahre 2018 (649) und 2019 (537) zurück. Wesentlich zu dieser rückläufigen Entwicklung hat der geminderte Anzeigeneingang das GastG sowie das GSG betreffend beigetragen.
5. Bescheide – Einspruchsquote
In der nachstehenden Tabelle wird die Anzahl der Bescheide (B) und die Anzahl der Einsprüche (E) nach Gesetz im Jahresvergleich dargestellt und die Einspruchsquote (EQ) abgeleitet.
| Anzeigen | 2021 | 2022 | 2023 | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (B) | (E) | (EQ) | (B) | (E) | (EQ) | (B) | (E) | (EQ) | |||||||||||
| AlkVVO | 218 | 3 | 1,38 | 186 | 3 | 1,61 | 898 | 14 | 1,56 | ||||||||||
| Baurecht | 47 | 6 | 12,76 | 55 | 17 | 30,91 | 14 | 2 | 14,23 | ||||||||||
| BayEUG | 706 | 52 | 7,36 | 1.012 | 52 | 5,14 | 1291 | 56 | 4,34 | ||||||||||
| BayStrWG | 131 | 2 | 0,65 | 86 | 7 | 8,14 | 353 | 2 | 0,57 | ||||||||||
| BayVersG | 31 | 24 | 44,42 | 1 | - | - | 1 | - | - | ||||||||||
| BMG | 824 | 32 | 3,88 | 418 | 14 | 3,35 | 538 | 8 | 1,49 | ||||||||||
| FTG | 4 | - | - | - | - | - | 9 | - | - | ||||||||||
| GastG | 3 | 1 | 33,33 | - | - | - | 72 | 11 | 15,23 | ||||||||||
| GewO | 17 | 2 | 11,76 | 30 | 1 | 3,33 | 71 | 5 | 7,04 | ||||||||||
| GrünanlagenS | 56 | 3 | 5,35 | 25 | 2 | 8 | 121 | 4 | 3,31 | ||||||||||
| GSG | 3 | - | - | - | - | - | 3 | - | - | ||||||||||
| GüKG | - | - | - | - | - | - | 11 | 2 | 18,18 | ||||||||||
| IfSG | 5.234 | 884 | 16,89 | 3.704 | 563 | 15,20 | 461 | 72 | 15,62 | ||||||||||
| JuSchG | - | - | - | 4 | 2 | 50,00 | 12 | 2 | 16,67 | ||||||||||
| KrWG | 4 | - | - | 97 | 10 | 10,31 | 48 | 2 | 4,12 | ||||||||||
| Lebensmittel- recht | 13 | 1 | 7,69 | 7 | 1 | 14,29 | 94 | 10 | 10,64 | ||||||||||
| OWiG | 137 | 15 | 14,95 | 136 | 6 | 4,41 | 163 | 14 | 8,59 | ||||||||||
| PAuswG | 2 | - | - | - | - | - | 334 | 13 | 3,89 | ||||||||||
| SGB XI | 238 | 18 | 7,56 | 120 | 7 | 5,83 | 118 | 9 | 7,63 | ||||||||||
| SpielV | 1 | - | - | 17 | 2 | 11,76 | 23 | 2 | 8,7 | ||||||||||
| StrRVO | 60 | 3 | 5,0 | 57 | 12 | 21,05 | 125 | 5 | 4 | ||||||||||
| StVG | 113 | 16 | 14,15 | 65 | 6 | 9,09 | 70 | 2 | 2,86 | ||||||||||
| TBenS | 45 | - | - | ||||||||||||||||
| TierGesG | 83 | 13 | 15,66 | ||||||||||||||||
| TierSchG | 84 | 11 | 13,1 | ||||||||||||||||
| UVG | 176 | 8 | 4,54 | 164 | 6 | 3,66 | 29 | 1 | 3,45 | ||||||||||
| WaffG | 34 | - | - | ||||||||||||||||
| WoGG | 171 | 9 | 5,26 | 144 | 7 | 4,86 | 38 | 1 | 2,63 | ||||||||||
| Summe | 8.190 | 1.079 | 6.329 | 718 | 5.143 | 261 | |||||||||||||
| Sonstige | 110 | 13 | 78 | 6 | 108 | 14 | |||||||||||||
| Insgesamt | 8.300 | 1.092 | 13,16 | 6.407 | 724 | 11,30 | 5.251 | 275 | 5,24 |
Mit insgesamt 5.251 Bußgeldbescheiden wurden 6.032 Zuwiderhandlungen geahndet.
Betroffene legten in 275 Fällen Einspruch ein. Die Einspruchsquote beträgt 5,24 % und hat damit deutlich gegenüber dem Vorjahr (Einspruchsquote: 11,3 %) abgenommen. Im Wesentlichen beruht dies auf den deutlich gesunkenen Einspruchsquoten wegen Verstößen gegen die BayBO, BayStrWG, GrünanlagenS, Lebensmittelrecht und StrRVO. Die hohen Einspruchsquoten bei den JuSchG- sowie den GüKG-Verfahren sind bei den geringen Bescheidzahlen zu vernachlässigen. Auch im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt vor den Pandemie-Jahren ist die Einspruchsquote deutlich geringer ausgefallen.
Niedrige Einspruchsquoten trotz zahlreicher Bußgeldbescheide sind bei Verfahren wegen Verstößen gegen die AlkVVO, BayStrWG und BMG belegt. Sie liegen im Berichtsjahr im Durchschnitt bei unter 2 %.
6. Erledigung der Einsprüche
Im Berichtsjahr wurden 52 % der insgesamt 275 Einsprüche im Hause (sog. Zwischenverfahren) – also ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichtes – beendet. Bei 34,91 % der Einsprüche ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen; hiervon obliegt in rund 24 % der Fälle die Entscheidung noch dem Gericht.
| Bearbeitungsstand | absolut | in Prozent |
|---|---|---|
| AG: § 62 Zurückweisung (Verwerfung) | 5 | 1,82 |
| AG: Rücknahme | 15 | 5,45 |
| AG: Einstellung | 8 | 2,91 |
| AG: Geldbuße | 7 | 2,55 |
| AG: Freispruch | 0 | 0 |
| AG: Verwerfung | 1 | 0,36 |
| Einspruch-Rücknahme | 34 | 12,36 |
| Einspruch-Verwerfung | 36 | 13,09 |
| Einspruch-Einstellung | 59 | 21,45 |
| Neuer Bescheid | 14 | 5,09 |
| Offen | 96 | 34,91 |
7. Zusammenarbeit mit externen Behörden
7.1. Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth
Nimmt das Rechtsamt den Bußgeldbescheid nach eingelegtem Einspruch nach erneuter Prüfung (Zwischenverfahren) nicht zurück, so übersendet es die Unterlagen über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Dieses ist 2023 (Stand 31.12.2023) bei 59 Einsprüchen so geschehen. Mit dem Eingang der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben des Rechtsamts auf diese über. Sie hat eigene Prüfungskompetenz.
Zu Beanstandungen wegen falscher Entscheidungen oder ungenügender Aufklärung kam es im Berichtszeitraum nicht.
Verneint die Staatsanwaltschaft bei Strafanzeigen das Vorliegen einer Straftat, bejaht aber eine Ordnungswidrigkeit, erfolgte die Abgabe an die Stadt zur Durchführung des OWi - Verfahrens.
7.2. Amtsgericht Nürnberg
Nach zulässigem Einspruch richtet sich das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Das Amtsgericht Nürnberg überprüft anhand der Einlassungen die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Bußgeldstelle. Bei den Amtsgerichtsterminen ist das Rechtsamt – Zentrale Bußgeldstelle – als Vertreter der Verwaltungsbehörde bei wichtigen Verhandlungen zugegen.
Hier die Ergebnisse in 2019 - 2023 in absoluten Zahlen:
| Art der Erledigung: | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gerichtliche Entscheidung nach Verwerfung | 2 | 3 | 11 | 3 | 5 | ||||||
| Einspruchsrücknahme vor dem AG | 45 | 43 | 62 | 65 | 15 | ||||||
| Einstellungen durch das AG | 23 | 21 | 101 | 49 | 8 | ||||||
| Verwerfungsurteile durch das AG | 9 | 9 | 15 | 11 | 1 | ||||||
| Festsetzung Geldbuße durch AG - Urteil | 12 | 8 | 23 | 38 | 7 | ||||||
| Freisprüche | 2 | - | 4 | 1 | - | ||||||
| noch offene anhängige AG - Verfahren | 49 | 84 | 107 | 74 | 23 | ||||||
| Gesamt: | 142 | 168 | 323 | 241 | 59 |
7.3. Amtsgericht/Erzwingungshaftverfahren
In vielen Fällen gehen Vollstreckungshandlungen ins Leere, ohne dass sich Betroffene zur Zahlungsfähigkeit äußern. Hier wird die Anordnung der Erzwingungshaft als Beugemittel eingesetzt.
| Erzwingungshaft (EH)-Verfahren | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bearbeitungsvorgänge | 1283 | 1347 | 1396 | 1.114 | 1.084 |
| Davon | |||||
| offen (EH-Antrag gestellt) | 570 | 649 | 547 | 538 | 491 |
| erledigt nach | |||||
| Einsitzen | 23 | 71 | 104 | 12 | 87 |
| erledigt durch | |||||
| Zahlung | 295 | 260 | 307 | 197 | 98 |
| Teilzahlung (ohne Gebühren/Auslagen) | 284 | 228 | 356 | 233 | 298 |
| Vollstreckungshindernisse | 24 | 32 | 37 | 42 | 110 |
Die Daten dokumentieren erneut, das die Zahlungsbereitschaft bei einem Teil der betroffenen Erwachsenen nicht vorhanden ist. Obwohl der/die Zahlungspflichtige erstmals im Bußgeldbescheid und darüber hinaus mehrmals während des weiteren Verfahrens darauf hingewiesen wird, das er/sie zur Abwendung von Vollstreckungshandlungen seine/ihre Zahlungsunfähigkeit darstellen sollte, wird hiervon kein Gebrauch gemacht. Erst der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft, der dazu dient, von den Schuldnern Erklärungen zu ihrer Zahlungsunfähigkeit zu erlangen bzw. die rechtskräftig angeordnete Pflicht zur Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, bewegt die Schuldner ganz oder teilweise zur Zahlung der Forderung aus dem Bescheid. Das konsequente Verwaltungshandeln bedeutet gleichzeitig auch einen beträchtlichen kassentechnischen Aufwand bei der Sachbearbeitung, da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung der Erzwingungshaft geleistet werden kann.
7.4. Amtsgericht/Jugendgericht
Bei Geldbußen gegen Jugendliche/Heranwachsende kann durch Beschluss des Richters an Stelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage oder eine andere Leistung i.S.d. § 98 OWiG durch das Jugendgericht festgesetzt werden. Nach Erfüllung dieser Auflage gilt die Geldbuße als bezahlt. Bei Nichterfüllung folgt als „Ungehorsamsfolge“ der Jugendarrest.
| JG-Verfahren | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bearbeitungsvorgänge | 588 | 797 | 1262 | 1.805 | 1368 |
| Davon | |||||
| offen (Antrag gestellt) | 161 | 434 | 639 | 576 | 424 |
| erledigt durch | |||||
| Zahlung | 144 | 146 | 263 | 135 | 101 |
| Teilzahlung (ohne Gebühren/Auslagen) | 113 | 83 | 158 | 498 | 477 |
| Sozialstunden | 78 | 47 | 101 | 278 | 172 |
| Arrest | 21 | 17 | 20 | 100 | 77 |
| Teilnahme Maßnahme | 37 | 35 | 42 | 157 | 72 |
| erfolglose Vollstreckung | 34 | 35 | 39 | 58 | 45 |
Die Bußgeldstelle hat konsequent jugendgerichtliche Maßnahmen bei Nichtzahlung der Geldbuße innerhalb der Zahlungsfrist beantragt. Da eine (Teil-) Zahlung der Geldbuße in jedem Verfahrensstand zur Abwendung von Arbeitsauflagen oder anderen Leistungen i.S.d. § 98 OWiG bzw. Jugendarrest geleistet werden kann, ist der kassentechnische Arbeitsaufwand bei der Sachbearbeitung beträchtlich. Die Zahlen belegen, dass die Motivation zur Zahlung durch den Antrag auf jugendgerichtliche Maßnahmen erheblich gesteigert wird.
7.5. Polizeidienststellen
Im Jahr 2023 lag bei 48 % der eingehenden Anzeigen polizeiliche Verfolgungstätigkeit von Landes- und Bundespolizei zugrunde. Die Zusammenarbeit wird im ständigen Dialog mit den Kommissariaten und Inspektionen, beginnend mit der Absprache des Anzeigenlaufes und endend mit der Abgrenzung angezeigter Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten, koordiniert.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit waren: Festsetzung von Sicherheitsleistungen Zeugeneinvernahmen Einziehung von Gegenständen Durchführung des rechtlichen Gehörs Vorführung zur Erzwingungshaft bzw. zum Jugendarrest
Im Sicherheitsrat als oberstem Lenkungsorgan des Sicherheitspakts für die Stadt Nürnberg werden zwischen Polizeipräsidium Mittelfranken, Abteilung Einsatz und der Stadt Nürnberg sowohl die Ausübung des Verfolgungsermessens (und damit des Opportunitätsprinzips) als auch die Durchführung von Aktionen verabredet und so die Voraussetzungen für eine einheitliche Sicherheitspolitik für Nürnberg geschaffen.
8. Stadtinterne Zusammenarbeit
Die Stadt Nürnberg hat mit der Geschäftsanweisung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ein Instrumentarium für die einheitliche Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Die Dienststellen, denen der Vollzug von bußgeldbewehrten Rechtsvorschriften sachlich und örtlich obliegt, sind zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Durchführung der Anhörung und des Verwarnungsgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. So laufen nahezu alle eingegangenen Anzeigen zunächst über die Fachdienststellen zur Ermittlung, Auswertung und Prüfung. Hierbei wird gegebenenfalls gebührenpflichtig verwarnt, das rechtliche Gehör eingeräumt und letztlich der Antrag auf Ahndung des angezeigten Sachverhaltes durch Bußgeldbescheid – einschließlich Bußgeldvorschlag – gestellt.
Rund 52 % der Anzeigen resultierten aus eigenen Feststellungen der Fachdienststellen (Außendienstermittlungen, Vorgangsauswertungen) ohne zugrundeliegende polizeiliche Tätigkeit.
Bei Bedarf hat die Vermittlung der Grundzüge und Verfahrensabläufe im Bußgeldverfahren mit den spezifischen Problemen der Fachdienststellen bei der Anzeigenerstattung und Einleitung der Verfahren sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in individuellen Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Fachdienststellen und erstmals auch wieder in Form einer kleineren Präsenzschulung stattgefunden.
Im Berichtszeitraum wurden 5.251 Bescheide erlassen und die jeweilige Forderung per Kassenübergabe der Fachdienststelle Kassen- und Steueramt bekanntgegeben. In vielen Fällen kommen die Betroffenen ihrer Zahlungspflicht nicht unmittelbar nach. Der weitere Vollzug bei den Erwachsenen in Form einer Mahnung und dann der Beitreibung der offenen Forderungen obliegt dieser Fachdienststelle.
Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Sachbearbeitung. Es werden Teilzahlungen vereinbart, die nicht eingehalten werden. Nach Beitreibungshandlungen werden Niederschlagungen empfohlen bzw. Erlass beantragt. Sofern auch Erzwingungshaft und jugendgerichtliche Maßnahmen nicht möglich sind, folgt die Zentrale Bußgeldstelle den Niederschlagungsempfehlungen bzw. den Erlassanträgen.
9. Einnahmen
Ist – Einnahmen
In 2023 wurden 5.251 Bußgeldbescheide erlassen. Die jeweilige Forderung wurde mit einer Kassenübergabedatei eingebucht.
Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr verringert, bewegen sich nun aber wieder auf Vor-Pandemie-Niveau. Der Rückgang der Anzeigen und Bescheide der letzten zwei Jahre, insbesondere wegen Verstößen gegen das IfSG, bildet sich hier ab. Der Anteil der IfSG-Bußgeldbescheide beträgt nur noch knapp 9% aller im Jahr 2023 erlassenen Bescheide (Vorjahr: 58%). Damit sind in hoher Anzahl Bußgeldbescheide entfallen, die regelmäßig mit einer Geldbuße in Höhe von min. 250,00 EUR geahndet wurden.
Unabhängig davon ist für Betroffene mit geringen Einkünften die Begleichung der Forderung aus dem Bußgeldbescheid oft nur mit Gewährung einer Zahlungserleichterung möglich. Die Einnahmen gehen in kleinen Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum ein oder sind uneinbringlich.
Auch hat sich die Zahlungsmoral nicht geändert. Betroffene stellen vermehrt erst im Rahmen der Anordnung der Erzwingungshaft Anträge auf Zahlungserleichterung (Stundung oder Ratenzahlung ab 5,00 EUR). Bei individuell dargelegter Zahlungsunfähigkeit bezogen auf die Gesamtgeldbuße muss eine Zahlungserleichterung gewährt werden. Zudem gilt es zu vermitteln, dass bei Geldbußen ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze nicht von der Zahlung entbindet. Die Einnahmen durch Geldbußen fließen dem Gesamthaushalt zu. Sie stehen nicht zur Disposition der Fachdienststellen und sind nicht Bestandteil der Kostenrechnung. Die Ist-Einnahmen von Gebühren, Kosten und Geldbußen in Euro zeigt das folgende Diagramm.
1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 Ist-Einnahme
10. Meldungen an das Gewerbezentralregister
Werden Ordnungswidrigkeiten durch den Gewerbetreibenden oder einen Beauftragten in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen und durch eine Geldbuße von mehr als 200,00 EUR geahndet, so ist nach Rechtskraft der Entscheidung die Mitteilung an das Gewerbezentralregister, geführt beim Bundesamt für Justiz in Bonn, zur dortigen Eintragung zwingend vorgeschrieben. Im Berichtsjahr erfolgten in 73 Verfahren schriftliche Meldungen für natürliche Personen an das Gewerbezentralregister, denen ein entsprechender Ermittlungsaufwand z.B. hinsichtlich persönlicher Daten, Handelsregisterangaben und Gewerbeschlüsselnummern vorausgeht. Die Anzahl der Verfahren liegt damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres und auch weiterhin unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie (2019: 456 Verfahren).
11. Fazit und Ausblick
Im Berichtsjahr spielen bei den Fallzahlen Zuwiderhandlungen im Rahmen der Corona- Pandemie keine wesentliche Rolle mehr. Der Anzeigeneingang (193) ist im Hinblick auf die neuen Gesamtfallzahlen (5.882) nicht mehr dominierend. Allerdings hat die Bearbeitung alter Anzeigen in Form von Bußgeldbescheiden (461) bzw. von Einstellungen noch viel Personal in 2023 gebunden.
Auch insgesamt bewegt sich die Höhe des Anzeigeneingangs wieder auf dem Niveau der Vor-Pandemie-Jahre 2018 und 2019 (6.048 Anzeigen).
Der Bearbeitungsrückstand der Anzeigen aus dem Vorjahr, die auf hohem Niveau verbleibende Zahl der Erzwingungshaftverfahren bzw. stetig auf hohem Niveau steigenden jugendgerichtlichen Maßnahmen, die auf hohem Niveau verbleibenden Anforderungen an die Sachbearbeitung sowie das weiter voranschreitende Projekt der Implementierung einer neuen Fachanwendung konnte mit dem überplanmäßigem Personal aufgefangen werden. Der Datenaustausch zwischen Polizei und Verwaltungsbehörde erfolgt trotz Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren aufgrund der fehlenden technischen Infrastruktur bei der Verwaltungsbehörde noch immer papierhaft, während der Austausch mit Anwälten Betroffener auf dem elektronischen Weg mittels besonderem elektronischen Behördenpostfach (beBPo) immer mehr zunimmt.
Zwecks Einführung der elektronischen Akte im Ordnungswidrigkeitsverfahren bis Ende 2025 wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation und dem Amt für Informationstechnologie eine neue Fachanwendung eingeführt werden. Die Ausschreibung hierfür soll im 1. Quartal 2024 abgeschlossen sein, so dass im Laufe des Jahres 2024 die Implementierung der neuen Software erfolgen kann. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Aktenführung (vgl. §110a OWiG), soll in diesem Zusammenhang eine ganzheitliche Ordnungswidrigkeitssachbearbeitung ohne System- und Medienbrüche ermöglicht werden, erstmals eine Anbindung an das Datenmanagementsystem (DMS) erfolgen und Schnittstellen zu SAP, Avviso und EWO Vois eingerichtet werden.
Das nachfolgend angehängte Schaubild stellt das aktualisierte komplexe Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle dar. Den Dienststellen sind dabei die wichtigsten zu vollziehenden Rechtsbereiche im OWi – Verfahren zugeordnet.
Netzwerk zwischen Fachdienststellen, Sicherheitsbehörden und Zentraler Bußgeldstelle
Polizeipräsidium Mittelfranken
Abteilung Einsatz
Umweltamt Ordnungs- und Schutzaufgaben Servicebetrieb
KrWG, BayWG, BayIm- Kriminalitätsbekämpfung Öffentlicher Raum SchG, WHG Baum- StrRVO, TBenS, SchVO usw. BayStrWG, usw.BaumSchVO GrünanlagenS
Ordnungsamt
GewO, AlkVVO, HwO GastG, FTG, LFGB, WaffG, MaBV, GSG, OBM/ Jugendamt PAngV,GüKG, Kassen- und Steueramt Bürgermeister- JuSchG, UVG WoVermRG, TierSchG, KaSt/2, KaSt/4 amt TierGesG, ProstSchG usw.
Bauordnungsbe-
Amt für Informations-
hörde
technologie, Applica-
Liegenschaftsamt tion Portfolio Manage- BayBO
BayStrWG , Sondernut- ment DSchG, EnEV, SchzungsS, AnschlägeVO Amt Zentrale Dienste, BDR/ fHwG
Zentraler Ermittlungs- Direktorium Bür-
dienst
SUN gerservice, Digi-
EWS tales und Recht Amt für Existenzsi-
cherung und sozi-
ale Integration
Amt für Migration und – Sozialamt
Integration WoBindG, WoGG
AsylG, AufenthG, Frei- WiStrG, USG
Rechtsamt
zügG/EU
Zentrale Bußgeldstelle
BAM im Rechtsamt Feuerwehr
Meldewesen/Pass- u. der Stadt Nürnberg VVB
Ausweiswesen OWiG, BayDSG, U-Bahn-BrSchVO
BMG, PAuswG, PassG BNichtrSchG, StVG
Versicherungsamt
SGB XI
Gesundheitsamt
Gewerbezentralreg. IfSG, GVDG, Tauben- Handelsregister fütterungsverbotsVO,
Kassen- und Steuer- Grundbuchamt
Rundfunk- AMG, ApoG,
amt Amtsgericht - Betreu-
staatsvertrag ProstSchG KAG, HStS ungsstelle
Nürnberger Märkte
| Landesunte ämter Gewerbeauf Arbeitsamt, | rsuchungs- sichtsamt Finanzämter |
|---|
Friedhofsverwaltung Marktsatzungen
KFVO BFS, BestV
Handwerkskammer
Berufs-, Grund-, Mit- SchwarzarbG
tel- und Förderschu- HwO
len, Realschulen Justiz
- Staatsanwaltschaft
SchA, SchB, private/ - Amtsgericht Außendienst Nürn-
öffentl. Schulträger berg
BayEUG Rechtsbehelfe, jugendgerichtliche Verfahren Erzwingungshaft Stand 20.02.2024
IV. Konfliktmanagement im Öffentlichen Raum
Neuer Ansatz im Bereich Prävention: Allparteiliches Konfliktma-
nagement
1. KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander)
Die im September 2022 geschaffene Stelle „Allparteiliches Konfliktmanagement“ für Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum trägt nun den Namen „KoMit (Vom Konflikt zum Miteinander)“ und befindet sich im Aufbau. Als Personalressource stand zunächst eine bis August 2023 befristete Teilzeitstelle zur Verfügung. Gesonderte Finanzmittel waren damit nicht verbunden, sondern mussten aus dem Gesamtbudget MRB bereitgestellt oder anderweitig gefunden werden.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bearbeitung von Nutzungskonflikten mit allparteilichem Fokus kein direkt reaktives Handeln auf Störungen im öffentlichen Raum sein kann, wenn nachhaltige Ergebnisse erzielt werden sollen. Vielmehr kommt es auf das genaue Erfassen der konkreten Situation, das Berücksichtigen aller Perspektiven (auch der weniger offensichtlichen) und das Einbinden gerade der als störend empfundenen Nutzer(gruppen) an. Für Dialog auf Augenhöhe spielt Vertrauensaufbau eine wesentliche Rolle sowie die Möglichkeit, als notwendig erkannte Veränderungen auch umzusetzen. Konfliktbearbeitung ist deshalb prozesshaft und nimmt auch den umgebenden Sozialraum in den Blick; das erfordert Zeit und umfasst vielfältige Arbeitseinsätze, gerade auch direkt vor Ort. Multiperspektivität, Beteiligung und Zusammenarbeit sind dafür die grundlegenden Gelingensfaktoren.
Was in Nürnberg als befristete Stelle begann, konnte im Jahr 2023 verstetigt werden. Seit September ist die durch den Stadtrat beschlossene 1 VK-Planstelle mit zwei Personen jeweils hälftig besetzt. Die Mediatorin Valerie Laubenheimer und der Soziologe Franz Walser arbeiten nun gemeinsam daran, KoMit sichtbar zu machen. Für 2024 steht ein Sachmittelbudget von 10.000 € zur Verfügung. Diese Voraussetzungen ermöglichen zunächst exemplarisches Arbeiten an einem ausgewählten Ort (weiterhin Wöhrder Wiese mit Umgebung). Das Clearing dafür liegt grundsätzlich beim Ordnungsamt der Stadt (OA).
Die Arbeit im ersten Jahr bestätigt im Einzelnen die beschriebene Komplexität und Prozesshaftigkeit. Sie umfasste folgende Aufgabenbereiche:
Vernetzung innerhalb der Kommune mit unterschiedlichen Akteur*innen und
Gremien
Die regelmäßige Teilnahme von KoMit am AK SiSa ermöglichte das Kennenlernen der mit Konflikten im öffentlichen Raum bereits befassten kommunalen Stellen sowie einen Überblick über die aktuellen Konfliktlagen innerhalb der Stadt. Darüber hinaus fanden
Treffen mit einzelnen Akteur*innen wie Polizei, Streetwork, ADN statt, um deren Perspektive kennenzulernen sowie den allparteilichen Ansatz vorzustellen.
Mit dem Sozialraumentwicklungs-Projekt „Wöhrder Seewärts“ (PWSW) zeigten sich deutlich inhaltliche Schnittmengen. Gemeinsam mit dem Projektverantwortlichen Richard Pilhofer von der Evangelischen Hochschule Nürnberg wurden eine grundsätzliche Bestandsaufnahme sowie präventive Handlungsoptionen hinsichtlich Aufenthalt und Feiern im öffentlichen Raum erarbeitet:
Aktuelle Nutzungssituation der Grünflächen im Stadtgebiet Nürnberg
Größere zusammenhängende Grünanlagen, welche sowohl die Luftqualität positiv verändern als auch Kühlwirkung entfalten, werden von (häufig wechselnden) Nutzer*innengruppen intensiv genutzt und von SÖR intensiv (d.h. mit hohem Aufwand) gepflegt.
Die Stadtspitze bekennt sich explizit zum Leitgedanken: Der öffentliche Raum steht grundsätzlich allen Menschen offen, niemand soll vertrieben werden.1
Zu differenzieren ist jeweils zwischen
Menschen, die den öffentlichen Raum als eine von mehreren Optionen für Treffen & Feiern nutzen (wechselnde Gruppen, Orte, Beschwerdelagen) und Menschen, die kaum Alternativen haben (z.B. auf Grund beengter Wohnsituation, niedrigem sozioökonomischen Status, sog. Marginalisierung)
Konfliktthemen im öffentlichen Raum
Müllaufkommen Gestaltung bzw. Vandalismus Lautstärke sozial verträgliches Verhalten und Sicherheitsempfinden
Unterschiedliche Interessen erzeugen dabei Widersprüche und Konflikte, die mit ordnungsrechtlichen Mitteln nicht nachhaltig zu befrieden sind. Konfliktbeteiligte sind häufig Angehörige unterschiedlicher Milieus, die sich mit gegensätzlichen Werten und Haltungen gegenüberstehen. Gleichzeitig besteht die Erwartungshaltung, dass sich eine öffentliche Institution dieser Probleme annimmt und sie regelt. Repressive Maßnahmen führen meist nur zu kurzfristiger Verdrängung oder Verlagerung.
Der allparteiliche Ansatz
Es besteht (mal mehr, mal weniger) Unterstützungsbedarf, sich im öffentlichen Raum sozial verträglich einerseits und tolerant andererseits zu verhalten. Je nach Milieu, Gruppe, Clique sind unterschiedliche Ansprechpartner*innen für den Beziehungsaufbau zu allen Beteiligten nötig. Präventiv können solche Konflikte daher nur mit vielfältigen, ortsspezifischen Ansätzen und Personen bearbeitet werden.
1 Aus der Stadtratsvorlage OA/BgA/Ref. V vom 18.06.2021
Unterstützung des Projekts Miteinander am Melanchthonplatz
Die Fortführung dieses von zwei Gemeinwesen-Mediator*innen entwickelten Projekts mobiler sozialer Arbeit in Gibitzenhof wurde neben OA auch von KoMit begleitet. Durch einen Stiftungsantrag, Vernetzung mit der Stadtteilkoordination sowie Gelder aus dem Bundesprojekt KoKoMa konnte die Finanzierung auch für 2023 gewährleistet werden. Von Juni bis Oktober war eine Gruppe Studierender tagsüber regelmäßig vor Ort, um mit den Platznutzenden ins Gespräch kommen, bei Bedarf Verweisberatung zu städtischen Unterstützungsangeboten zu geben und zwei Pflanzaktionen zur Gestaltung des Platzes gemeinsam durchzuführen. Die regelmäßige Präsenz der angehenden Sozialarbeiter*innen wurde positiv aufgenommen. Kleinere Konflikte wurden selbständig beigelegt, es gingen keine weiteren Beschwerden bei der Stadt Nürnberg ein. Mit der Pflanzaktion konnte die Eigenverantwortung der Beteiligten aktiviert werden, die „ihr" Beet nun pflegen. Durch Vernetzung mit anderen Einrichtungen im Quartier entstanden Ideen, wie das Angebot mittelfristig in Richtung Allparteilichkeit erweitert und im Stadtteil verstetigt werden könnte. Im Frühsommer 2024 werden voraussichtlich wieder Studierende vor Ort zum Einsatz kommen. Weitere Kooperationsmöglichkeiten, etwa mit der KommVorZone/KuF, werden ausgelotet.
Alle praktischen Erfahrungen hier tragen zum Aufbau eines Nürnberger Methodenkoffers für Konfliktbearbeitung im öffentlichen Raum bei.
Recherche und Kontakt im deutschsprachigen Raum
Die bundesweite Vernetzung mit anderen Stellen und Projekten für dialogische Konfliktbearbeitung ist eine wertvolle Ressource für fachlichen Austausch in einem noch jungen Tätigkeitsfeld. Das gemeinsame Fazit des Fachtags „Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum, Fokus: Konfliktbearbeitung als Instrument für Gestaltung von Stadt“ am 16./17. November 2023 in Augsburg war: Die kommunale
Konfliktbearbeitung im Dialog wird zunehmend wichtiger und verstetigt sich als unverzichtbarer Bestandteil im Umgang mit Spannungen und Irritationen in Kommunen. 2
Von den Erfahrungen anderer Kommunen im deutschsprachigen Raum profitiert auch Nürnberg im besten Sinne durch Impulse und kollegiale Ansprechpartner*innen bei fachspezifischen Problemstellungen der kommunalen Konfliktbearbeitung. Es zeigt sich insbesondere, dass Konflikte als prozesshafte Querschnittsaufgabe aller Bereiche verstanden und angegangen werden müssen, um nachhaltige Veränderungen bewirken zu können.
Ein wesentliches Element der Konfliktbearbeitung ist die aufsuchende Arbeit mit potentiell störenden Gruppen, die auch in Nürnberg auf keinem anderen Weg erreichbar sind. Für die Ansprache vor Ort werden kommunikationsfreudige Menschen mit der Bereitschaft auch zu Diensten in den Abend- und Nachtstunden gebraucht.
Sondierung Wöhrder Wiese mit Umgebung
Als konkreter erster Einsatzort für KoMit wurde von OA/L in Absprache mit BgA/L die Wöhrder Wiese mit Umfeld ausgewählt. Hier war in den vergangenen Jahren Handlungsbedarf über ordnungsrechtliche und repressive Maßnahmen hinaus festgestellt worden, da sich das Gebiet offensichtlich als beliebter Ort für nächtlichen Aufenthalt und Feiern in größeren Gruppen etabliert hat.
2 Pressemitteilung des 4. Netzwerktreffens Kommunales Konfliktmanagement im öffentlichen Raum, Foto im Rathaus Augsburg, Michael Hochgemuth/Stadt Augsburg
Um die aktuelle Situation in 2023 zu erfassen, führte KoMit zunächst Gespräche mit den bereits vor Ort aktiven Einsatzkräften: ADN, Streetwork und Polizei. Diese bestätigten, dass hier auch abends und nachts regelmäßig größere Gruppen anzutreffen sind.
Zusätzlich fanden Begehungen und punktuell Eigenbeobachtungen statt. Es zeigte sich schnell, dass das Geschehen als fluide gelten muss: wechselnde Nutzergruppen zu wechselnden Zeiten mit wechselnder Intensität.
Das wiederkehrende Phänomen der Vermüllung nach Schulabschlussfeiern konnte in 2023 durch die koordinierte Zusammenarbeit von SÖR, Schulamt und Umweltstation zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden. Im Ergebnis führte die recht treffsichere Müllsammlung in und um die extra aufgestellten Behälter an den Abenden selbst sowie die von Lehrkräften begleitete Aufräumaktionen durch den nachfolgenden Jahrgang jeweils am Morgen nach der Feier zu einem positiven Bild.
Der Steubentunnel erwies sich im Vergleich zu den Vorjahren als unauffällig, Beschwerden gab es in 2023 keine.
Auf Grund einer Anwohnerbeschwerde Ende Juni zum Thema Feiern und nächtlicher Aufenthalt im Cramer-Klett-Park wurden hier weitere Informationen eingeholt. Lautstarkes Feiern im Park sei mittlerweile beinahe jede Nacht zu hören. Laut PI-Ost fanden gehäuft Polizeieinsätze wegen Ruhestörung statt, die meist nur zu sehr kurzzeitiger Auflösung der Gruppen führten. Es scheint sich um wechselnde Gruppen und Personen aus unterschiedlichen Milieus zu handeln.
Um herauszufinden, wer sich tatsächlich nachts im Park aufhält, und mit den Personen in einen Dialog auf Augenhöhe zu kommen, ist für KoMit die abendliche Präsenz allparteilicher Ansprechpartner*innen vor Ort notwendig. Ziele im Sinne der Allparteilichkeit sind:
Gründe für und Bedarfe beim Aufenthalt im Park zu erfahren, für andere legitime Interessen (z.B. Nachtruhe der Anwohnenden) sensibilisieren, Veränderungen für ein verträgliches Mit-/Nebeneinander aller Interessen anstoßen.
Diese Arbeit kann nur in Teams von mindestens zwei geeigneten, kommunikationsstarken und geschulten Personen (KoMit-Tandems) geleistet werden. Aus diesem Grund erfolgte eine Ausschreibung für Honorarkräfte an den Hochschulen. Leider konnten zu dem gesetzten Stundenlohn keine Personen für Abend- und Nachtdienste gefunden werden, auch die Suche über die Ehrenamtsbörse blieb ergebnislos.
Dies führte zur Planung eines Seminars „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“, das im Sommersemester 2024 in Kooperation mit KoMit an der TH Nürnberg stattfinden wird. Studierende der sozialen Arbeit werden im Rahmen des Seminars theoretisch in das Aufgabengebiet eingeführt, lernen unterschiedliche Perspektiven auf Gesellschaft und Gemeinschaft im öffentlichen Raum kennen und werden an ausgewählten Plätzen im Stadtgebiet auch praktisch tätig. Nach Abschluss des Seminars besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, als Honorarkräfte weiter für KoMit im Einsatz zu sein. Dank des nun vorhandenen Sachkostenbudgets ist für Abenddienste ab 19 Uhr ein attraktiver Stundenlohn möglich, so dass im Sommer 2024 hoffentlich ein Ort zumindest einige Wochen lang allparteilich betreut werden kann. Flankiert wird dies durch
Vernetzung zu Einrichtungen und Aktiven im Stadtteil. Dabei werden weitere Nutzungsmöglichkeiten ebenso eruiert wie kleinere infrastrukturelle Interventionen.
Koordinierung des Netzwerks Gemeinwesen-Mediation
Vermittlung bei Konflikten im sozialen Nahraum durch ehrenamtliche Mediator*innen ist seit Langem ein Baustein für ein friedliches Miteinander in Nürnberg. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Konflikten mit interkultureller Komponente in Nachbarschaft und Stadtteil. In 2023 konnte so beispielweise der Umgang mit rassistischen Vorfällen an einer Schule konstruktiv besprochen oder ein Nachbarschaftsstreit, der die Polizei bereits einige Male beschäftigt hatte, friedlich beigelegt werden. Das Clearing der Fälle, die Vermittlung von Mediator*innen sowie die Netzwerkpflege obliegen der Koordinierungsstelle bei KoMit.
Aus diesem Netzwerk haben außerdem vier Personen an der Qualifizierung Kommunale*r Konfliktmanager*in teilgenommen.
Zusammenarbeit mit dem Bundesprojekt KoKoMa
Auf Grund der großen inhaltlichen Überschneidungen zwischen KoKoMa und KoMit waren regelmäßiger Austausch und Abstimmung der Vorgehensweisen notwendiger Bestandteil der Arbeit.
Die Qualifizierung Kommunale*r Konfliktmanager*in als zentraler Bestandteil des Projekts KoKoMa konnte ab Januar 2023 erfolgreich durchgeführt und im November abgeschlossen werden. Um die Teilnehmenden und Inhalte kennenzulernen sowie eine Perspektive für den künftigen Einsatz in Nürnberg zu entwickeln, war KoMit in der Qualifizierung vertreten. Ein Konzeptpapier zum Einsatz der ausgebildeten Personen im Rahmen des kommunalen Konfliktmanagements wurde gemeinsam erarbeitet. Personalreferent und Personalrat befürworten das vorgeschlagene jährliche Stundendeputat. Aktuell wird dies mit den innerstädtischen Dienststellenleitungen verhandelt, anschließend sollen auch die außerstädtischen Arbeitgeber dafür gewonnen werden. So steht Nürnberg hoffentlich bald ein aktives Netzwerk aus Konfliktmanager*innen zur Verfügung, die KoMit bei der Konfliktanalyse, Konzeption von Maßnahmen, Moderation von Dialogformaten und (Teil-) Schulungen unterstützen können. So bringt jede Person ihre fachspezifische und persönliche Perspektive in den Prozess der Konfliktbearbeitung ein und trägt zur notwendigen Perspektivenvielfalt bei. Koordiniert wird das Netzwerk von KoMit.
Ausführliche Informationen zu den Inhalten und Ergebnissen des Bundesprojekts KoKoMa finden sich im Anschluss.
2. Bundesprojekt KoKoMa (Kommunales Konfliktmanage-
ment)
Seit Juli 2022 beteiligte sich die Stadt Nürnberg an dem vom Bund geförderten Projekt, das mit der Ausbildung Kommunaler Konfliktmanagerinnen und -manager sowie einer Prozessbegleitung den Aufbau des allparteilichen Konfliktmanagements in Nürnberg unterstützte.
Ergebnisse 2023
In der Prozessbegleitung ging es 2023 im Wesentlichen um die Frage, auf welchen Ebenen kommunale Konfliktbearbeitung praktisch stattfinden kann und soll. In der Steuerungsgruppe wurden verschiedene Ideen und Herangehensweisen sondiert und diskutiert. Interviews mit diversen Akteuren und Akteurinnen wurden durchgeführt, um sich einen Überblick über die Ansprüche und Herausforderungen eines Konfliktmanagementsystems in Nürnberg zu verschaffen.
Qualifizierung der Kommunalen Konfliktmanagerinnen und - manager
Von Januar bis Oktober 2023 hat KoKoMa insgesamt 19 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zu kommunalen Konfliktmanagerinnen und -managern ausgebildet.
In Nürnberg gibt es damit nun 19 Personen, die mit Expertise und Wissen zum kommunalen Konfliktmanagement ausgestattet und bereit sind, diese für das allparteiliche kommunale Konfliktmanagement in Nürnberg zum Einsatz zu bringen.
Die Expertise stützt sich auf folgende, in fünf Präsenzund fünf Online-Modulen entwickelte Kompetenzen:
Positives Konfliktverständnis Das heißt, Konflikte werden einerseits als normaler Bestandteil von pluralen und freiheitlich demokratischen Gesellschaften gesehen und andererseits als Chance für wichtige Aushandlungsprozesse anerkannt.
Systemische und ressourcenorientierte Grundhaltung sowie Methoden Die qualifizierten Personen können komplexe Konflikte in der Kommune multiperspektivisch betrachten und analysieren. Sie können sich ein Verständnis über Ursachen, Hergang, involvierte Akteure und Akteurinnen und die umstrittenen Interessen, Bedürfnisse oder Werte, um die es in dem Konflikt geht, erarbeiten.
Diskriminierungskritische und vielfaltsorientierte Perspektive Kommunale Konfliktmanagerinnen und -manager sind in der Lage, zu erkennen, wie Diskriminierungsmechanismen in Konflikten wirken und welcher besonderen Berücksichtigung diese in der Bearbeitung der Konflikte bedürfen.
Methodenkompetenz in Beratungs- und Bearbeitungsmethoden Neben den Methoden der Analyse wurden außerdem Methoden zur Beratung und zur Konfliktbearbeitung eingeübt. Die Qualifizierten können verschiedene Dialogund Beteiligungsformate ggf. mit weiterer Unterstützung konzipieren und durchführen.
Krisenverständnis und Prävention Die Konfliktmanagerinnen und –manager haben ein Verständnis über Eskalationspotentiale und die präventive Auseinandersetzung mit Risiken und Bedrohungslagen erworben, das es ihnen ermöglicht, Konflikte früh zu erkennen und im Falle einer unvorhergesehenen Krise unterschiedliche Auswirkungen auf bereits bestehende Konfliktpotentiale zu identifizieren. Auch für Krisenreaktionen und die Aufrechterhaltung von Kommunikationskanälen könnten sie als Expertinnen und Experten herangezogen werden.
Vernetzung und Vertrauensverhältnis Die 19 ausgebildeten Personen sind nun gut miteinander vernetzt und haben ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, welches für die Bearbeitung von Konflikten unabdingbar ist. Außerdem verfügen sie über diverse Kanäle zu weiteren potentiell relevanten Akteuren und Akteurinnen in den Stadtteilen sowie gesamtstädtisch.
Auf dieser Basis könnten in Zukunft nachfolgende Aufgaben begleitet/durchgeführt werden:
(systemische) Analyse von konkreten Konfliktlagen; Entwicklung aus Analyse resultierender Handlungsempfehlungen für die Bearbeitung eines Konflikts; Beratung von Dienststellen bei Vorhaben mit Konfliktpotential zur Abschätzung potentieller Risiken und Empfehlung zu konfliktpräventiven Begleitmaßnahmen; Konzeption und Durchführung von verschiedenen Dialogformaten; Durchführungen von kleinformatigen Schulungen und Workshops zu den Themen des kommunalen Konfliktmanagements für weitere Akteure und Akteurinnen; Vernetzung mit weiteren Akteuren und Akteurinnen, die für die langfristige Bearbeitung der kommunalen Konflikte relevant sind.
Da es sich um ein Modellvorhaben handelt, behalten sich KoMit und KoKoMa vor, den Einsatz der Konfliktmanagerinnen und -manager sowie die Auswirkungen auf die Dienststellen für eine Probelaufzeit von circa sechs Monaten zu beobachten und zu evaluieren, um gegebenenfalls Anpassungen an Verfahren und Einsatzmöglichkeiten vorzunehmen.
Ausblick 2024
Aktueller Stand
Obgleich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Verlängerung von KoKoMa bis Ende 2024 zugesagt hat, konnte eine Bewilligung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Bundeshaushalts im Dezember 2023 bisher nicht erfolgen. Die Arbeit der lokalen Prozessbegleitung in Nürnberg, angesiedelt bei der AWO, pausiert deshalb seit Ende des Jahres 2023. Die
Prozesse werden seitdem in reduzierter Weise durch die externe Prozessbegleitung der Stiftung SPI fortgesetzt.
V. Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN)
1. Einleitung
Seit Dezember 2018 ist der kommunale Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Grünanlagen Nürnbergs unterwegs. Der ADN ist eine Stabsstelle des Geschäftsbereichs des Bürgermeisters.
Seit Mitte 2019 geht der ADN im gesamten Stadtgebiet Nürnbergs (ausgenommen Hauptbahnhof und dessen Umfeld) auf Streife. Nach einer sukzessiven Aufstockung von anfangs sieben Außendienstmitarbeitenden waren zu Beginn des Jahres 2023 19 Mitarbeitende (zusätzlich drei Mitarbeitende im Innendienst) beim ADN beschäftigt. Im Lauf des Jahres 2023 beendeten drei Mitarbeitende den Dienst bei der Stadt, um bei anderen öffentlichen Arbeitgebern Tätigkeiten mit für sie besseren Rahmenbedingungen wahrzunehmen. Im Personalbereich war das Jahr 2023 durch hohe Ausfallzeiten der Streifengänge geprägt. Gründe hierfür sind
-
die oben erwähnten Weggänge
-
hohe Krankheitszeiten (wie bei den übrigen städtischen Beschäftigten)
-
viele Unterrichtseinheiten in der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und
die damit verbundenen Lernzeiten sowie
- Elternzeiten
Um die vakanten Stellen sowie die zusätzlich zum Haushalt 2024 beschlossenen vier Stellen besetzen zu können, wurde Ende Januar 2024 ein Stellenausschreibungsverfahren angestoßen. Sollte die Bewerberinnen- und Bewerberlage gut sein, wird eine Einstellung von 13 Mitarbeitenden im Herbst 2024 angestrebt. Diese neuen Außendienstmitarbeitenden durchlaufen dann eine ca. zweimonatige Einarbeitungsschulung. Die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber müssten dann, wenn sie – wie es in den letzten Einstellungsrunden der Regelfall war – keine entsprechende Ausbildung in der Verwaltung vorweisen können, einen sog. „Fachbezogenen Zertifikatslehrgang Kommunaler Außendienst“ absolvieren. Aus den o.g. Gründen ist es sinnvoll, Einstellungen nur en bloc vorzunehmen. Vor allem das Durchlaufen einer gemeinsamen Ausbildung sowie das gemeinsame Lernen von Verwaltungsvorschriften fördert den Zusammenhalt der jeweiligen Jahrgänge und minimiert die nicht unbeträchtlichen Ausbildungskosten, insbesondere der nichtstädtischen Dozenten. Diese Ausbildung soll das inzwischen erreichte hohe Niveau an Deeskalationskenntnissen, das gute Auftreten in der Öffentlichkeit sowie das rechtsichere Vorgehen in Alltags – und Konfliktsituationen gewährleisten.
Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von Präsenz strebt der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften in der Bevölkerung an. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist die „Außenwahrnehmung“ der Stadtverwaltung Nürnbergs. Zu guter Letzt leitet der ADN bei gravierenden oder wiederholten Verstößen die Ahndungen - zumeist Ordnungswidrigkeitenverfahren – ein. Zunehmend wird der ADN in die Ahndung (z.B. Ladendiebstahl) oder Aufdecken (Kfz-
Kennzeichenbetrug) von Straftaten involviert. Hierbei hat sich der kurze und gute Kontakt zur Polizei bewährt.
Daneben werden vom ADN im öffentlichen Bereich festgestellte Mängel an die jeweils zuständigen städtischen oder staatlichen Dienststellen (z. B. Stolperstellen, Sturmschäden, Vandalismusschäden etc.) gemeldet.
Grafik: Stefan Grötsch, 2023
Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirkt der ADN der aggressiven Bettelei entgegen und nimmt sich der Obdachlosenthematik zusammen mit weiteren städtischen Dienststellen, Hilfsorganisationen sowie der Polizei an.
Die Erkenntnisse aus der Streifentätigkeit des ADN werden im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit der Stadt Nürnberg besprochen und ausgewertet. Anschließend werden die Handlungsoptionen ausgelotet und die erforderlichen Vorgehensweisen festgelegt. Weitere Einsatzschwerpunkte erfolgen im Austausch mit städtischen Dienststellen und der Polizei.
2. Bisherige Leistungen
Das oberste Ziel war und ist es, die Menschen auf Verstöße im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und dabei auf eine zukünftige Einhaltung der Regeln zu drängen. Das spiegelt sich auch in den folgenden Aufgabengebieten wider.
Insgesamt wurden über 11100 Maßnahmen (mündliche Verwarnungen, Hilfeleistungen, angebrachte Rotpunktaufkleber, Ereignismeldungen an Dienststellen, usw.; komplette Aufschlüsselung siehe beigefügtes Diagramm) durchgeführt. Dies ist ein Rückgang zu den Vorjahreszahlen, welcher sich aus den o.g. Personalausfällen sowie aus den unten bei den einzelnen Maßnahmenarten erläuterten Umständen ergibt:
- Mit über 4200 mündliche Verwarnungen (ohne Personalienfeststellung) bei Ver-
stößen gegen städtische Satzungen und Verordnungen sowie bei Missachtung der Regelungen in der Fußgängerzone im fließenden Verkehr stellt diese Maßnahmenart weiter die größte Fraktion dar. Dies zeigt deutlich, dass der ADN weiterhin das o.g. formulierte Ziel, die Bürgerschaft zur Einhaltung der städtischen Regelungen anzuhalten, strikt weiterverfolgt.
- Über 3100 Hilfeleistungen unterschiedlichster Art für die Bürgerinnen und Bürger
(Auskünfte, Aufklärung, Erste Hilfe, Alarmierung von Feuerwehr und Sanitäter, Fahrzeuge von der Fahrbahn schieben, etc.).
Foto: ADN, 2023 Auf dem Foto oben ist beispielsweise die Absicherung einer Unfallstelle im Straßenverkehr zu sehen. Der ADN war zuerst am Unfallort und kümmerte sich bis zum Eintreffen des Rettungswagens und der Polizei um die verletzte Person. Anschließend wurde die Polizei und das Abschleppunternehmen bei der Verkehrsregelung unterstützt.
Bei derartigen Hilfeleistungen im fließenden Straßenverkehr hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass sämtliche Einsatzfahrzeuge des ADN mit entsprechenden Leuchtenbrücken ausgestattet wurden:
Foto: ADN, 2023
777 Platzverweise (darin sind sowohl Platzverweise z.B. aus Grünanlagen und von Spielplätzen sowie im Rahmen der Bettelei und bei Lagern im öffentlichen Raum enthalten). Einerseits fielen 2023 durch das Abnehmen des exzessiven Feierverhaltens weniger Platzverweise in Grünanlagen an, andererseits mussten zum Jahresende hin vermehrt Platzverweise hinsichtlich des Lagerns im öffentlichen Raum in nicht mehr zumutbarer Weise ausgesprochen werden. Wenn derartige Platzverweise ausgesprochen werden, weisen die ADN-Mitarbeitenden stets auf die städtischen Hilfsangebote hin.
- Über 550 Rotpunktaufkleber angebracht (Fahrzeuge ohne Zulassung auf öffentli-
chem Grund),
Foto: ADN, 2022
Tatbestand: unerlaubte Sondernutzung verbunden mit einer Meldung an die SÖR-Abteilung („Straßen- und Verkehrsrecht“). Nicht selten werden bei der Anbringung von Rotpunkten weitere verkehrsrechtliche Verstöße festgestellt (wie z.B. Kennzeichenbetrug o.ä.). Die Feststellungen werden dann an die städtische Kfz-Zulassung beim Ordnungsamt gemeldet und ggfls. an die Polizei abgegeben.
Über 1000 Meldungen an städtische Dienststellen, wie z.B. ASN (wilde Abfallab- lagerungen), SÖR (Verunreinigungen und Mängel im öffentlichen Raum), LA (unerlaubte Sondernutzungen, Betteln, etc.) und viele weitere (z.B. Gesundheitsamt, Kfz-Zulassung, Umweltamt).
Foto: ADN, 2023 Auf dem Foto oben ist eine sog. wilde Abfallablagerung in der Markgrafenstraße zu sehen. Diese Abfallablagerungen werden durch die ADN-Mitarbeitenden nach Hinweisen auf den oder die Verursacher durchsucht. Lassen z.B. Schriftstücke Rückschlüsse auf die Herkunft des Abfalls zu, wird der Vorgang vom ADN nicht nur dem ASN zur Beseitigung sondern auch dem Umweltamt als Fachdienststelle zur Verfolgung von Verstößen gegen das Abfallrecht zugeleitet. Im Jahr 2023 war das 37 Mal der Fall.
518 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren, hauptsächlich bei Verstößen ge- gen die verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone (Radfahren zu nicht erlaubten Zeiten, Befahren mit E-Scootern oder Kfz).
Foto: ADN, 2024 Auf dem Foto oben ist zu sehen, wie eine Einfahrt in die Fußgängerzone in der Färberstraße durch Mitarbeiter des ADN kontrolliert wird.
- Über 570 andere Tatmaßnahmen
Foto: ADN, 2023
Hierunter fallen die unterschiedlichsten Vorgänge im öffentlichen Raum, die die ADN-Mitarbeitenden auf ihren Streifengängen gleich an Ort um Stelle erledigen um z.B. gefahrdrohende Zustände zu beseitigen. Als Beispiele seien hier das Entfernen von abgelösten Verkehrsschildern (siehe Foto oben) oder die Aufnahme von gebrauchten Drogenspritzen aus dem Sand von Kinderspielplätzen genannt.
Über 4200 mündliche Verwarnungen mit Personalienfeststellung Hierunter sind Verwarnungen zu verstehen, die (zuerst) keine Kosten für die Betroffenen bedeuten, wenn sie den Anweisungen der ADN-Mitarbeitenden Folge leisten. Die Personalien werden aufgenommen, da bei einem wiederholten Verstoß ein höheres Verwarnungs- bzw. Bußgeld verhängt werden kann, denn dann kann – bei gleichem Tatbestand – von Vorsatz ausgegangen und dieser auch nachgewiesen werden.
3. Reaktionen
Der ADN genießt nach den vorliegenden Rückmeldungen auch in seinem fünften Jahr der Tätigkeit eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bürgerschaft.
Belegen lässt sich das u.a. wie folgt: Auch im Jahr 2023 kein vollendeter tätlicher Angriff gegen das ADN- Personal Keine Körperverletzungen auf den Streifengängen erlitten Nur einige schwerwiegende Beleidigungen gegenüber den ADN- Mitarbeitenden, die strafrechtlich verfolgt werden mussten Kein Einsatz des Pfeffersprays oder des Abwehrstocks notwendig Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls und Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Außendienst Keine begründete Beschwerde über das Verhalten der Außendienstmitarbeitenden
4. Was hat sich seit der Einführung des ADN geändert?
Nach Wahrnehmung des ADN hat dessen Einführung folgende Konsequenzen nach sich gezogen: Das Bewusstsein im Kreis der Betroffenen, dass die Stadt nun einen kleinen aber wachsamen und handlungsfähigen Außendienst hat Der Druck auf organisierte Bettlerbanden und Straßenkünstler ohne Sondernutzungserlaubnis hat sich weiter vergrößert Wilde Abfallablagerungen werden schneller erkannt und beseitigt Die Stadt kann besser und schneller eigene Erkenntnisse in den Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit und somit in den Sicherheitsrat einbringen Die Stadt ist handlungsfähiger in der Durchsetzung des Stadtrechts geworden Allgemein höhere Kontrolldichte in der Stadt In seinem fünften Jahr hat der ADN weiterhin die Einhaltung der verkehrlichen Regeln in der Fußgängerzone hinsichtlich des fließenden Verkehrs kontrolliert und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Insbesondere in den zuletzt eingerichteten Fußgängerzonen (z.B. in der Königstraße) wurde neben der Polizei häufig kontrolliert um die neuen Regelungen durchzusetzen. Der ADN hat seinen Platz in der Nürnberger Stadtverwaltung eingenommen und weiter ausgebaut
Prozessabläufe und Meldewege in der Stadtverwaltung wurden und werden weiter optimiert. Für zukünftige Prozesse wurde eine Zustimmung des Stadtrates herbeigeführt und die Gründung entsprechender Arbeitsgruppen angeregt Auch der ADN wurde – trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen - nicht von der Corona-Pandemie verschont. Impfdurchbrüche, Impfnebenwirkungen und Corona-Erkrankungen führten zu erhöhten Abwesenheitszeiten und dezimierten zeitweise nicht unerheblich die Personalressourcen
5. Wo liegen die zukünftigen Herausforderungen?
Die zukünftigen Herausforderungen sieht der ADN in folgenden Bereichen: Personalgewinnung und -ausbildung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerber (Stichwort: Fachkräftemangel). Eine Stellenausschreibung zur Besetzung freier und neu geschaffener Stellen wurde Ende Januar 2024 eingeleitet. Der ADN war auf der Job-Messe am 21.02.2024 auf dem Stand der Stadt Nürnberg vertreten. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber, denen die erfolgreiche Absolvierung der notwendigen Verwaltungsausbildung zuzutrauen gewesen wären, waren allerdings spärlich gesät. Es bleibt abzuwarten, ob die Ausschreibung in den sog. sozialen Medien bessere Ergebnisse zeigt. Mit der am 01.01.2024 produktiv gegangenen, datenbankgestützten Software soll in weiteren Schritten auch die Möglichkeiten eröffnen, Verwarnungsgeldverfahren „vor Ort“ mit Aushändigung eines „Strafzettels“ abzuschließen und Verstöße im ruhenden Verkehr dem ZV KVÜ zur Ahndung melden zu können. Entsprechende Beschlüsse wurden im RWA gefasst und DiP zur Vorbereitung zugeleitet. Nicht erst seit der Erhöhung der Bußgeldsätze im Verkehrs-Bußgeldkatalog Ende 2021 wird bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ein erhöhtes Konfliktpotenzial festgestellt. Generell ist in der Bevölkerung ein steigendes Aggressionspotential wahrzunehmen. Der Anspruch an den ADN von außen, allgemeine gesellschaftliche Probleme lösen zu können (z.B. südosteuropäische Bettler, schlechtes Sozialverhalten in Sachen Abfall, Verhalten der Jugend, etc.) darf nicht zur Überfrachtung des ADN führen
6. Hintergrund
Die Gemeinden sind Sicherheitsbehörden. Als solchen obliegt es ihnen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten. Die Rechtsgrundlagen zur Gründung eines solchen Kommunalen Außendiensts sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, wieder eine Stadtpolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gleichen Rechte und Pflichten der bayerischen Polizei zustehen. Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Außendienst zu errichten. Der Stadtrat von
Nürnberg hat deshalb im Jahr 2018 nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen mit allen Beteiligten mit großer Mehrheit die Einführung des ADN beschlossen.
Die Streifenkräfte des ADN sind als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mitten im Geschehen und können mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der ADN zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.
Der ADN verfolgt innerhalb des Stadtgebiets Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der ADN für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen (auch) zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei. Personen, die zum Beispiel gegen städtische Regelungen verstoßen, kann der ADN ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Auch die Feststellung der Identität ist dem ADN von Gesetzes wegen erlaubt. Dadurch erfahren die Betroffenen unmittelbar eine Reaktion auf ihr Fehlverhalten, wenn keine Einsicht erkennbar ist. Der ADN kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort den behördlichen Druck auf Betroffene erhöhen, die sich wiederholt und ohne erkennbare Einsicht fortgesetzt fehlverhalten.
Der ADN darf aus rechtlichen Gründen keine Parkverstöße im Straßenverkehr ahnden. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (ZV KVÜ) und dem ADN geben. Das schließt aber nicht aus, dass der ADN zukünftig Verstöße feststellt und gravierende Fälle weiterleitet, die dann vom ZV KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden. Die Weiterleitung bzw. die Hinzuziehung ahndungsbefugter Organisationen geschieht bereits jetzt immer dann, wenn der ADN an die Grenzen seiner eigenen Befugnisse gelangt.
7. Fazit
In der Rückschau, in der Auswertung der Leistung sowie nach Berücksichtigung der Akzeptanz hat sich die Schaffung des ADN weiterhin als richtig und sinnvoll erwiesen. Er wird von der ganz großen Mehrheit in der Bürgerschaft gewünscht und begrüßt. Der ADN ist weder der Polizei gleichzuordnen, noch erfüllt er das Klischee der „Schwarzen Sheriffs“. Dennoch ist er handlungs- und durchsetzungsfähig und kann schnell auf aktuelle Ereignisse reagieren. Der ADN ist Helfer der Bürgerschaft und Partner der Polizei im Alltag (allerdings verfolgt er keine Straftaten) und zugleich wichtiger Zulieferer für die verschiedenen städtischen Dienststellen und Betriebe. Er legt häufig die Grundlagen zur Ahndung von Verstößen gegen das vielseitige Stadtrecht. Mindestens genauso wichtig ist aber die Hilfestellung und Aufklärung im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen aus dem In- und Ausland.
Christlich -Sozialen Union im Stadtrot zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses
J-tR
Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg 1 h. MR2. 2024 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
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^__4 Antwort vor Absen- -|
2: J düng vorlegen 13.03.2024
V 5 Antvyort zur UnteT Antragsteller: Krieglstein, Nachtigall
z.v^y. achrift vorlegen
Aktionsplan Sauberkeit und Sicherheit Königstorpassage und Bahnhofsumfeld
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Hauptbahnhof, Königstorpassage und das Umfeld im Burggraben sind seit Jahren Schwerpunkte von Verunreini gungen, Sachbeschädigungen, aggressivem Betteln, Alkohol- und Drogenkonsum mit all ihren Folgeerscheinun gen bis hin zu Körperverletzungen.
Die Maßnahmen der vergangenen Jahre in Form von Alkoholverbotszonen, neuem Beleuchtungskonzept oder Schwerpunkteinsätzen der Polizei haben zwar punktuelle Erfolge, sorgen jedoch auch für Verlagerungseffekte innerhalb des Areals. Insgesamt hat sich die Situation in der öffentlichen Wahrnehmung insbesondere in der Königstorpassage und den Zugangsbereichen zum Hauptbahnhof nicht signifikant verbessert.
Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Urbane Gartenschau und die damit verbundene Nutzung des Stadtgrabens als Ort der Begegnung und maßgeblichem Bestandteil der Schau, sollte zeitnah ein Handlungspaket auf den Weg gebracht werden um die Aufenthaltssituation in Königstorpassage, Burggraben und Bahnhofsbereich deutlich zu verbessern.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet unter Beteiligung von Polizei, Stadtreklame, DB und VAG einen neuen „Aktionsplan KöPa". Ziel ist es, zeitnah ein abgestimmtes Maßnahmenpaket zu verabschieden, mit dem angesichts der ver schärften Lage Sauberkeit, Aufenthaltsqualität und objektive wie subjektive Sicherheit und auch soziale Ange bote im Bereich Königstor / Hauptbahnhof nachhaltig in eine neue Balance gebracht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A24022101 Aktionsplan KöPa.docx
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
17.07.2023 Antragsteller: Nachtigall
ADN zielgerichtet einsetzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CSU Stadtratsfraktion hat sich über ein Jahrzehnt hinweg für die Schaffung eines kommunalen Ordnungs dienstes in Nürnberg eingesetzt. Bereits im Jahr 2007 stellte die CSU-Stadtratsfraktion den ersten Antrag, die Erfahrungen anderer Städte mit „stadteigenen Ordnungsdiensten'' auf die politische Tagesordnung in Nürnberg zu setzen.
Bis Anfang 2017 wurde die Forderung der CSU Stadtratsfraktion nach einem Ordnungs-Außendienst von Seiten der SPD in Nürnberg abgelehnt. Nach 10 Jahren hartnäckiger politischer Arbeit der CSU Fraktion konnte der Widerstand der SPD durchbrochen werden.
Im Februar 2017 einigten sich schließlich die Kooperationspartner auf einen gemeinsamen Antrag mit dem zur „Stärkung der städtischen Außendiensttätigkeit für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit" die Weichen zu einem Konzept für einen städtischen Ordnungsdienst in Nürnberg gestellt wurden.
Die CSU Stadtratsfraktion steht voll und ganz hinter dem Außendienst Nürnberg (ADN) und setzt sich sowohl für dessen Ausrüstung und Ausstattung, als auch für die personelle Aufstockung erfolgreich ein. Aus Sicht der CSU Stadtratsfraktion ist der ADN ein Erfolgsmodell. Der ADN wirkt: die Präsenz im öffentlichen Raum ist gestiegen, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung hat sich verbessert. Der ADN dient der Prävention, aber auch der Ahndung von Ordnungsstörungen.
Hinzu kommt eine koordinierte Arbeit mit unserer Polizei, der ADN kann hier zu effizienterem Ressourceneinsatz städtischer und polizeilicher Kräfte beitragen. Sowohl die Aufgabenmehrung als auch die Ausweitung der Zu ständigkeitsbereiche im Stadtgebiet machen einen effizienten und zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung ste henden ADN-Einsatzkräfte erforderlich.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung berichtet darüber, durch wen und nach welchen Aspekten Einsatzorte/-lagen/-zeiträume für den ADN bestimmt werden, wie der ADN mit den Erkenntnissen / Ergebnissen des AK SiSa verzahnt ist und ob der ADN aus dem AK SiSa Einsatzaufträge erhält.
A23071701 ADN zielgerichtet einsetzen.docx
wann welche Einsatzkräfte des ADN anlassbezogen bzw. anlassunabhängig eingesetzt werden, wie die Abstimmung der Einsätze zwischen ADN und Polizei erfolgt (gemeinsame Besprechung, Lage beurteilungen, gemeinsame Streifen / Schwerpunkteinsätze), wie oft der ADN die Polizei zu Einsatzsituationen hinzuziehen musste.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A23071701 ADN zielgerichtet einsetzen.docx
Freie Allianz Nürnberg
m
Wählerverein im Stadtrat
Herrn OB Marcus König
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg 04.08.2023
Mehr Sicherheit für Nürnberg durch Stärkung des ADN
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit knapp fünf Jahren gibt es den Kommunalen Außendienst Nürnberg (ADN). Er ist Ordnungsdienst, Sicherheitskraft und Ansprechpartner in einem - und er erfüllt damit eine der wichtigsten Aufgaben in der Stadt. Zugleich wird die Existenz des ADN von einer deutlichen Mehrheit der Bürgerschaft wahrgenommen, begrüßt und ihr Sicherheitsgefühlt gestärkt.
Zunächst war der ADN innerhalb der Altstadt aktiv, schrittweise wurde dann der Radius vergrößert. Erweitert hat sich mit der Zeit auch das Aufgabengebiet der ADN-Mitarbeiter. Doch angesichts der Personalgröße von 19 Mitarbeitern im aktiven Außendiensteinsatz (Stand 2022) kann die Stadt den ADN immer nur an wenigen Stellen einsetzen.
Im städtischen Sicherheitsbericht 2022 wurde darauf hingewiesen, dass die Bewerberauswahl für die zuletzt durchgeführten Einstellungen abgenommen und die Rate der Kündigungen in der Probezeit wegen fehlender Qualifikation und/oder persönlicher Eignung zugenommen habe.
Antrag:
-
Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über die aktuelle personelle Lage des ADN und aktuelle Maßnahmen zur Personalgewinnung.
-
Die Stadtverwaltung nennt die aktuellen Einsatzgebiete und prüft eine Ausweitung des ADN.
-
Die Stadtverwaltung berichtet darüber, wie die Zusammenarbeit von Polizei und ADN konkret aussieht und wie Schwerpunkteinsätze festgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Jürgen Horst Dörfler Alexander Damm Stadtrat Stadtrat
StadtratA/orsitzender Jürgen Horst Dörfler, Dipl. Betriebswirt FH Stadtrat Alexander Damm, Apotheker/Pharmazierat Büro der AG: Theresienstraße 5, 90403 Nbg., Mo-Fr. 10-14 Uhr E-Mail: juergen.doerfler@stadt.nuernberg.de
Bericht der Stadtverwaltung zu den Fragen der CSU-Stadtratsfraktion sowie der Freien Allianz für
Nürnberg
- Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über die aktuelle personelle Lage des ADN und aktuelle Maßnahmen
zur Personalgewinnung. (Freie Allianz für Nürnberg)
Seit dem Bericht im RWA am 19.10.2022 unter TOP 7 hat sich die Zahl der Außendienstmitarbeitenden um drei Mitarbeitende verringert. Alle drei Mitarbeitenden haben aus persönlichen Gründen Stellen im öffentlichen Dienst außerhalb der Stadt Nürnberg mit für sie besseren Rahmenbedingungen angetreten. Somit sind derzeit 16 Außendienstmitarbeitende sowie drei Mitarbeiter in der Verwaltung und Leitung des ADN beschäftigt. 9 Außendienstmitarbeitenden-Stellen sind z.Zt. vakant. In den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 wurden vier zusätzliche Stellen vorgesehen. Diese sollen zusammen mit den bereits vorhandenen 9 vakanten Stellen im 4. Quartal 2024 besetzt werden. Hierzu soll es im Frühjahr 2024 eine Stellenausschreibung geben.
Aus diesem Personalstandsbericht ergeben sich zwei Konsequenzen:
a) Zum einen ist darauf hinzuwirken, dass die derzeitigen Mitarbeitenden so lange wie möglich in der derzeitigen Beschäftigung verbleiben, da in diese im Rahmen der Ausstattung sowie vor allem in Bezug auf die Ausbildung viel Zeit und Finanzmittel aufgewendet wurden (zur Notwendigkeit der kostenintensiven Ausbildung siehe TOP 7 des RWA vom 19.10.2022, Punkt 5). Die ADN-Leitung ist stets bestrebt, den nicht attraktiven Dienst (Schichtarbeit, keine Home-Office-Möglichkeit, teils unangenehme Bürgerkontakte, Witterungseinflüsse usw.) durch vorteilhafte und motivierende Rahmenbedingungen auszugleichen.
Die Arbeitsbedingungen des ADN wurden durch die Leitung mit der Studie „Kohäsion - Die Bindungskräfte von morgen von PAWLIK Consultants in Zusammenarbeit mit dem rheingold-Institut“ (https://www.pawlikconsultants.com/aktuelles/single/aktuelle-pawlik-studie-mehrheit-der-arbeitnehmer-unzufrieden-mitmitarbeiterbindung) vom November 2022 verglichen.
In der Studie wurden folgende Bindungsfaktoren in abnehmender Wichtigkeit identifiziert:
Grafik Stefan Grötsch, ADN 2023
Den ersten Faktor („Werkstolz“) kann der Dienst beim ADN gut erfüllen, denn es wird den Mitarbeitenden ein hoher Grad an eigenverantwortlichem Gestaltungsspielraum gegeben. Lediglich mit dem/n Teampartner(n) muss sich der ADN-Mitarbeitende verständigen. Natürlich sind Aufträge abzuarbeiten, aber es bleibt dennoch ein hohes Maß an eigenverantwortlichem Handeln übrig, so dass sich die beim ADN Arbeitenden nicht fremdbestimmt fühlen müssen. Hier ist vor allem die ADN-Leitung gefordert, diesen Freiraum nicht einzuengen bzw. einengen zu lassen.
Beim zweiten Faktor („Flexibilität“) bestehen beim ADN erhebliche Einschränkungen, da es in der Natur der Sache sowie an den Stellenbewertungen liegt, dass die Mitarbeitenden nicht allzu lange beim ADN ihren Dienst verrichten, wenn sie auf diesen Faktor Wert legen. So beginnen die Mitarbeitenden den Dienst beim ADN in Entgeltgruppe 7 bereits mit fortgeschrittenem Lebensalter, da eine abgeschlossene Berufsausbildung bedingt durch den TVöD vorausgesetzt wird. Sind die Mitarbeitenden schließlich beim ADN beschäftigt, steht dort als einzige Aufstiegschance innerhalb des ADN eine Teamleiterstelle (Entgeltgruppe 8) in Aussicht. Parallel hierzu machen einige der Mitarbeitenden schon zurzeit und wohl auch zukünftig von den stadtinternen Entwicklungsmöglichkeiten (BL I und BL II) Gebrauch, so dass spätestens nach Bestehen der Zusatzqualifikationen ein Weggang vom ADN möglich wird.
Beim „Teambezug“ (Faktor 3) kann der Dienst beim ADN schließlich wieder Vorteile bieten, da der Dienst als ausschließliche Teamleistung organisiert ist. Gerade die Zusammenstellung und Organisation von gut zusammenarbeitenden Teams fordert bei der ADN-Leitung einen hohen zeitlichen Aufwand und von den Mitarbeitenden eine hohe Flexibilität ab.
Bei Faktor 4 („Wertschätzung“) ist die Lage vielschichtig. Natürlich ist die ADN-Leitung in der Führung gefordert, die Arbeit der Außendienstmitarbeitenden wertzuschätzen. Dies erfolgt auch regelmäßig z.B. in Teambesprechungen. Allerdings schwebt der ADN nicht im luftleeren Raum. Soll heißen, dass verwaltungsinterne und politische Diskussionen um die Sinnhaftigkeit und Handlungsweise des ADN sowie um die Einbettung in das Sicherheitsgefüge nicht motivierend von den Mitarbeitenden aufgenommen werden. Eine Wertschätzung erfolgt natürlich von einem gewissen Teil der Bevölkerung, wenn ihren Belangen durch den ADN Aufmerksamkeit zuteil- und das Bild einer handlungsfähigen Stadtverwaltung verstärkt wird. Dass Personen, die der ADN mit Sanktionen belegt, keine Wertschätzung entgegenbringen, versteht sich von selbst.
Der fünfte Faktor („Mission“) ist verhältnismäßig gut im ADN umgesetzt. So hat der ADN die Mission, die Stadt noch sicherer und lebenswerter zu machen. Grenzen findet diese Mission aber leider allzu oft in den unzureichenden rechtlichen Gegebenheiten und Befugnissen sowie in den Rahmenbedingungen einer Stadtverwaltung (z.B. lange Bearbeitungsdauer von Ordnungswidrigkeiten auf Grund vieler mitwirkungspflichtiger Akteure sowie eine unzureichende Personalausstattung). Erstere sind seitens der Stadt Nürnberg nahezu nicht zu beeinflussen (siehe Diskussion um Bodycams für den ADN), letztere scheitern nur allzu oft an der Haushaltslage der Stadtverwaltung.
Beim Faktor 6 („Entwicklung“) – wird der ADN-Dienst auf Grund der oben beschriebenen Rahmenbedingungen keine guten Werte erreichen können. Hier kann die ADN-Leitung lediglich die unterschiedlichen und somit individuellen Herangehensweisen der Teams akzeptieren und versuchen, einen teamübergreifenden Ausgleich zu schaffen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Bindungsfaktoren höchst unterschiedlich beim ADN ausgeprägt sind. Somit weist der ADN-Dienst, bedenkt man die o.g. Fakten, lediglich eine unterdurchschnittliche Bindung der Mitarbeitenden im Vergleich zu bei der Stadt Nürnberg im Verwaltungsbereich oftmals selbst ausgebildeten Mitarbeitenden auf.
b) Zum anderen sollen bei der zukünftigen Personalakquise Optimierungen vorgenommen werden. So kamen aus der Mitarbeiterschaft folgende Vorschläge: Bei dem alle zwei Jahre von der Stadt Nürnberg veranstalteten Tag der offenen Tür sollte der ADN mit einem Stand vertreten sein. Auch bei diversen Job-Messen könnten sich interessierte zukünftige Bewerberinnen und Bewerber über die Tätigkeit des ADN informieren und so eine realistischere Vorstellung von den Rahmenbedingungen erhalten. Denn auch das wurde festgestellt: Durch den Namensbestandteil „Außendienst“ ist nicht jedem Bewerbenden klar, dass es sich um einen Ordnungsdienst handelt. Ein weiterer Vorschlag waren die Möglichkeiten, dass Bewerberinnen und Bewerber vor den Vorstellungsgesprächen und/oder nach der Auswahl der einzustellenden Personen ein Team des ADN als Praktikantinnen und Praktikanten auf einem Streifengang begleiten können. Dies könnte ebenfalls dazu beitragen, ein realitätsnäheres Bild von der angestrebten Tätigkeit zu vermitteln. In der Vergangenheit war dies nicht selten ein Grund, warum neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch
während der Probezeit das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigten bzw. dass die ADN-Leitung das Bestehen der Probezeit nicht bestätigen konnte. Ein weiterer Vorschlag wäre die Optimierung der sog. Landing Page (Internetseite, auf der die Tätigkeit des ADN dargestellt wird). Diese existiert bereits: https://www.nuernberg.de/internet/arbeitgeberin/direkteinstieg_berufsbilder_aussendienst.html. Die letzten Vorstellungsgespräche haben jedoch gezeigt, dass diese Seite von den Bewerberinnen und Bewerbern nicht oder nicht umfassend genug wahrgenommen wird. Eine Verbesserung wäre eine Aktualisierung vor dem nächsten Einstellungsverfahren, ein prägnanterer Platz der Positionierung und die Link-Nennung in der Stellenausschreibung. Die o.g. Maßnahmen müssen in das vom Personalamt durchzuführenden Recruiting-Verfahren eingebunden werden.
Letztendlich wird man den Umstand akzeptieren müssen, dass eine Einstellung beim ADN mehrheitlich als Einstieg von Seiteneinsteigern ohne bisherige Verwaltungsausbildung in die Stadtverwaltung gesehen wird. Das könnte aus den o.g. Gründen eine erhöhte Fluktuation zur Folge haben. Dies kann jedoch auch als Chance dahingehend verstanden werden, dass die Erfahrungen, die die Mitarbeitenden beim ADN sammeln, tieferen Eingang in die übrige Stadtverwaltung finden.
Bestrebungen in anderen Bundesländern, einen Ausbildungsberuf „Kommunaler Ordnungsdienst“ zu etablieren, sind in Bayern nicht ersichtlich. Hier wird man auch weiterhin auf der Schiene des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit den erschwerenden Folgen (z.B. Notwendigkeit zur Absolvierung des Beschäftigten- Lehrgangs bzw. eines sog. Zertifikatslehrgangs zur dauerhaften Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 bei größtenteils tätigkeitsfremden Lernstoff) bleiben müssen. Dies kann jedoch ebenfalls als Chance verstanden werden: verwaltungsaffine Beschäftigte können für eine Tätigkeit in den anderen Bereichen der Nürnberger Stadtverwaltung gewonnen werden.
2.Die Stadtverwaltung nennt die aktuellen Einsatzgebiete und prüft eine Ausweitung des ADN (Freie Alli-
anz für Nürnberg)
Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum: Neben dem Zeigen von Präsenz versucht der ADN vor allem durch Aufklärung und Information eine Einsicht zur Einhaltung der Vorschriften in der Bevölkerung herzustellen. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bürgerschaft erhöht. Er ermittelt für städtische Dienststellen und ist die „Außenwahrnehmung“ der Stadtverwaltung Nürnbergs. Zu guter Letzt leitet der ADN bei gravierenden oder wiederholten Verstößen die Ahndungen - zumeist Ordnungswidrigkeitenverfahren – ein.
Grafik Stefan Grötsch, ADN 2023
-3 -
Das örtliche Einsatzgebiet bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet. Lediglich der Hauptbahnhof sowie dessen Umfeld sind aus sicherheitspolitischen Gründen seit der Gründung des ADN ausgenommen und wird von Bundes- bzw. Landespolizei abgedeckt.
Grafik Stefan Grötsch, ADN 2023 Das Einsatzgebiet ist z.Zt. in drei Bezirke sowie dem Altstadtbereich eingeteilt. Jedem Groß-Team (5 bis 6 Mitarbeitende) wurde ein Bezirk örtlich zugeteilt. Die Altstadt wird wegen der besonderen Bedeutung von allen Teams gemeinsam bestreift. Die Bezirke werden alle sechs Monate im Uhrzeigersinn unter den Teams getauscht um einer „Betriebsblindheit“ vorzubeugen und Abwechslung in die gelegentliche Routinearbeit zu bringen.
Zeitlich arbeitet der ADN seit 01.01.2023 nach folgendem Schichtplan:
Sommer-Rahmendienstplan (40,60 Std. pro Woche): 01.05. bis 31.10. des Kalenderjahres
Frühschichten: Mo. bis Fr. 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Frühschichten: Di. bis So. 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Spätschichten: Di. bis Mi. 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Spätschichten: Do. bis Sa. 16:00 Uhr bis 01:00 Uhr
Spätschichten: So. 16:00 Uhr bis 00:30 Uhr
Winter-Rahmendienstplan (37,40 Std. pro Woche): 01.11. bis 30.04. des Kalenderjahres
Frühschichten: Mo. bis Fr. 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Frühschichten: Di. bis So. 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Spätschichten: Di. 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Spätschichten: Mi. 14:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Spätschichten: Do. 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Spätschichten: Fr. 15:00 Uhr bis 23:15 Uhr
Spätschichten: Sa. 15:00 Uhr bis 23:30 Uhr
Spätschichten: So. 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Eine Ausweitung der Einsatzgebiete ist aus derzeitiger Sicht mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht möglich.
Sachlich ist der ADN bereits mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut und auch ausgelastet. Es darf deshalb nicht weiter verdichtet werden um genug Spielraum zu haben, auf kurzfristig auftretende Erfordernisse reagieren zu können (z.B. Unterstützung bei der Festlegung von festgelegten Abstellplätzen für E-Scooter-Verleiher, Einführung neuer Fußgängerzonenbereiche, usw.)
Örtlich bestehen ebenfalls keine Spielräume. Die Ausklammerung des Hauptbahnhofs und seinem Umgriff hat sich gerade unter dem Gesichtspunkt des steigenden Drogenkonsums, der aggressiveren Grundstimmung gegenüber Uniformtragenden sowie der bereits hohen Polizeipräsenz als unbedingt notwendig erwiesen.
Ebenso ist es nicht verantwortbar und sinnvoll, das ADN-Personal nach den oben genannten Zeiten einzusetzen, da ab diesen Zeitpunkt (oft auch schon vorher) die Enthemmung durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum zu weit fortgeschritten ist und dem ADN keine Schusswaffen zur Eigensicherung zur Verfügung stehen (was auch so bleiben soll).
- Die Stadtverwaltung berichtet, durch wen und nach welchen Aspekten Einsatzorte/-lagen/
-zeiträume für den ADN bestimmt werden (CSU-Stadtratsfraktion)
Wie unter 2. dargestellt, fächern sich die Aufgabenbereiche des ADN in fünf Teilsegmente auf.
Das Präsenz-Zeigen sowie das Feststellen von Missständen und Mängeln (Außenwahrnehmung der Stadtverwaltung) wird durch die Zuteilung von örtlichen sowie allgemeiner Zuständigkeiten festgelegt. Hier steht die ADN-Leitung im ständigen Austausch mit den Außendienstmitarbeitenden und hält Kontakt mit den jeweiligen Referaten, Dienststellen sowie Institutionen um aktuelle Trends, Neuerungen, Änderungen sowie geänderte Prioritätensetzungen im gegenseitigem Austausch bekannt- und bewusst zu machen.
Geht es um das Ermitteln für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe, erfolgt die Beauftragung durch die jeweiligen Organisationen. Zumeist werden Anlass, Vorgängermaßnahmen sowie sonstige Erkenntnisse seitens der Organisation für die Ermittlungstätigkeit zur Verfügung gestellt oder im bilateralen Austausch ermittelt. Als
Beispiel mag hier die Überprüfung einer Sondernutzungserlaubnis zur Tisch- und Stuhlaufstellung für einen Gastronomen dienen. Anlass kann u.a. eine Beschwerde aus der Bürgerschaft sein (z.B., dass der Gehweg nicht mehr passierbar ist, weil die Außenbestuhlung den Gehweg zu sehr einschränkt). Die Anforderungen zur Ermittlungstätigkeit gehen in der Regel erstmals zentral beim allgemeinen ADN-Postfach ein und werden durch die ADN-Leitung priorisiert und zugeteilt.
Ein anderer wichtiger Ein- und Ausgangskanal ist der Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit (AK SiSa) unter der Federführung des Ordnungsamtes beim Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht (siehe nächster Punkt).
4.Die Stadtverwaltung berichtet, wie der ADN mit den Erkenntnissen/ Ergebnissen des AK SiSa verzahnt ist und ob der ADN aus dem AK SiSa Einsatzaufträge erhält (CSU-Stadtratsfraktion)
Die ADN-Leitung ist ständiges Mitglied im sog. AK SiSa. Dort berichtet der ADN über Erkenntnisse, Entwicklungen, Feststellungen und eingeleitete Maßnahmen im zurückliegenden Berichtszeitraum (in der Regel im letzten Monat). Diese Informationen werden mit den anderen Teilnehmenden erörtert und bewertet. Anschließend erfolgt eine Einordnung, ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise oder eine Absprache, wie in der Angelegenheit weiter verfahren wird. Im darauffolgenden AK SiSa wird dann wieder darüber berichtet und festgelegt, ob die Angelegenheit (vorerst) als erledigt betrachtet werden kann oder ob die Maßnahmen fortgesetzt und evtl. in geänderter Form weitergeführt werden müssen. Der ADN ist hier für die Stadtverwaltung ein wichtiger Player, der die Erkenntnisse der Polizei durch stadteigene Feststellungen und Aktivitäten ergänzen und vervollständigen kann.
5.Die Stadtverwaltung berichtet, wann welche Einsatzkräfte des ADN anlassbezogen bzw. anlassun-
abhängig eingesetzt werden (CSU-Stadtratsfraktion)
Wie bei Punkt 3. und 4. bereits dargelegt, setzen sich die Aufgabenfelder des ADN aus anlassbezogenen sowie aus anlassunabhängigen Einsätzen zusammen. Während die Einsätze im Rahmen eines Auftrags aus dem AK SiSa zumeist anlassbezogen sind, ist eine Präsenz-Bestreifung schon vom Wesen her anlassunabhängig. Allerdings erwachsen aus anlassunabhängigen Einsätzen oftmals kurzfristige aber auch längerfristige anlassbezogene Einsätze. Als Beispiel mag hier abermals die Feststellung einer unerlaubten Sondernutzung in Form einer Tisch- und Stuhlaufstellung dienen, die im Rahmen einer Präsenz-Bestreifung festgestellt wird. In einem Gespräch der ADN-Mitarbeitenden mit dem verantwortlichen Gastronomen wird dann meist ein Rückbau der Sondernutzung gefordert. Der Abbau muss dann natürlich nach Ablauf der gesetzten Frist kontrolliert werden. Andernfalls muss dann nahezu schon zwingend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, wenn der Abbau nicht fristgemäß erfolgt ist (5. Aufgabenbereich des ADN, siehe Punkt 2.). Diese Vorgehensweise ist zwingend notwendig, damit der ADN kein „zahnloser Tiger“ wird, soll heißen: es darf nicht der Eindruck entstehen, dass das Nachkommen der Anordnungen des ADN ohne Konsequenz bleibt, wenn diesen nicht gefolgt wird. Ebenso sind alle Einsätze im Zusammenhang mit Veranstaltungen anlassbezogen. In der Regel finden im Vorfeld der Veranstaltung Besprechungen statt, zu denen der ADN eingeladen wird und seine Erkenntnisse, Wünsche und Bedenken einbringen kann. Somit ist der ADN ebenso wie im AK SiSa ein wichtiger Stakeholder für die Stadtverwaltung geworden. Als Beispiel sei hier der Einsatz im Vor- und Umfeld des Rock-im-Park-Festivals zu nennen, bei dem der ADN die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg u.a. zum Verbot des Übernachtens im öffentlichen Straßenraum kontrolliert.
-
- Die Stadtverwaltung berichtet, wie die Abstimmung der Einsätze zwischen ADN und Polizei
erfolgt (gemeinsame Besprechung, Lagebeurteilungen, gemeinsame Streifen/ Schwer-
punkteinsätze). (CSU-Stadtratsfraktion)
- Die Stadtverwaltung berichtet darüber, wie die Zusammenarbeit von Polizei und ADN konkret
aussieht und wie Schwerpunkteinsätze festgelegt werden (Freie Allianz für Nürnberg)
Die Abstimmung mit der Polizei erfolgt im AK SiSa, in diversen Arbeitskreisen und Runden Tischen, die in der Regel durch das Ordnungsamt durch den zuständigen Sicherheitskoordinator organisiert werden (z.B. Absprachen zum Jamnitzerplatz oder Aufseßplatz u.ä.). Sollten Unklarheiten in der täglichen Zusammenarbeit mit der Polizei, die grundsätzlich sehr gut von statten geht, auftreten, bemüht sich die ADN-Leitung unverzüglich mit den zuständigen Polizeieinheiten um Klärung (so zuletzt beim komplexen Zusammenspiel ADN und Polizei im Rahmen des aggressiven Bettelns durch Bettelnde ohne festen Wohnsitz in Deutschland). Die gemeinsame Besprechung erfolgt entweder anlassbezogen mit der jeweiligen Polizeiorganisation oder stadtweit im monatlichen AK SiSa (s.o.).
Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist für den ADN in folgenden Situationen angezeigt: 1. Wenn der ADN feststellt, dass Straftaten begangen werden bzw. wurden. -6 -
- Wenn sich die Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren weigern ihre Identität preiszugeben oder offensichtlich unrichtige Angabe zu ihrer Identität machen. 3. Im Rahmen des aggressiven Bettelns durch Bettelnde ohne festen Wohnsitz in Deutschland zur Einziehung des Bettelerlöses. 4. Wenn ADN-Mitarbeitende angegriffen werden. 5. Wenn die Befugnisse des ADN nicht ausreichen. 6. Für Auskünfte aus der Einwohnerdatenbank außerhalb der Dienstzeiten der ADN-Leitung.
Gemeinsame, geplante Streifen werden zwar häufig im Rahmen der Sichtbarmachung der Ordnungskräfte gewünscht, haben sich jedoch zuletzt im Rahmen der Corona-Pandemie als sehr schwierig und für den Regelfall als nicht sinnvoll erwiesen.
Die Gründe hierfür sind: 1. Unterschiedliche Schichtpläne, die nur sehr schwer und mit erheblichen Verlustzeiten zu organisieren sind. Die Schichtpläne sind auf Grund der unterschiedlichen Einsatzzeiten auch nicht besser aufeinander abzustimmen (siehe Punkt 3. oben) 2. Die Nichtplanbarkeit der Einsätze im Voraus, da diese a. mit kurzfristig veränderlichen Personalressourcen (z.B. durch Krankheit) umgehen müssten oder b. kurzfristig geänderten Prioritäten (z.B. bei der Polizei, wenn Situationen mit Körperverletzung, die natürlich Vorrang zu allgemeinen Kontrollgängen haben) eingepflegt werden müssten. 3. Die auf beiden Seiten (Polizei und ADN) ohnehin äußerst angespannten Personalsituationen. Bei gemeinsamen Streifen würden hier Einsatzkräfte ohne Not gebunden. Der ADN kann unter den oben genannten Gesichtspunkten die Polizei bei Bedarf anfordern, er ist er jedoch nicht der Regelfall. 4. Bei einem gemeinsamen Einsatz Polizei und ADN müsste die Polizei im Eskalationsfall nicht nur den Eigenschutz sicherstellen, sondern auch noch zusätzlich die ADN-Mitarbeitenden mit ihrer geringeren Bewaffnung und Ausbildung in Selbstverteidigung schützen (Dies war seinerzeit die Begründung, warum der ADN nicht im und um den Hauptbahnhof eingesetzt werden sollte).
Somit wird sich ein gemeinsamer Einsatz von Polizei und ADN auf spezielle Einzelfälle und besondere Lagen reduzieren müssen. Zusätzlich wird auf die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und dem Polizeipräsidium Mittelfranken über eine Ordnungspartnerschaft ,,Außendienst der Stadt Nürnberg (ADN)" vom 01.09.2018 verwiesen, welche anlässlich der Einführung des kommunalen Außendienstes geschlossen wurde. Darin wird in der Zielbeschreibung folgendes erklärt: „Die Einführung des ADN stellt eine zusätzliche sichtbare Präsenz im öffentlichen Raum dar, die nicht die erforderliche Streifenpräsenz der Polizei ersetzt, sondern diese ergänzt.“ Weiter wird in der Kooperationsvereinbarung unter der Rubrik Einsatzzeiten festgelegt, dass „hiervon eine durchgängige Präsenz der Polizei im gesamten Stadtgebiet zur Verhütung und Unterbindung von Sicherheits- und Ordnungsstörungen nach deren eigener Lagebeurteilung unberührt bleibt. Der ADN ersetzt nicht die Polizei in ihrem Aufgabenbereich.“. Das hat auch heute noch seine Gültigkeit.
- Die Stadtverwaltung berichtet, wie oft der ADN die Polizei zu Einsatzsituationen hinzuziehen musste
(CSU-Stadtratsfraktion)
Neben zahlreichen, nicht dokumentierten Hinzuziehungen formeller Natur (z.B. Abfragen der Meldeadresse während einer Maßnahme) sowie informeller Natur (Informationsaustausch bezüglich einer Einsatzsituation) wurde und wird die Polizei standardmäßig im Rahmen des aggressiven Bettelns durch Bettelnde ohne festen Wohnsitz in Deutschland zur Einziehung des Bettelerlöses hinzugezogen (s.o. 6.3.). Auf Grund einer bisher fehlenden EDV-Unterstützung in diesem Punkt kann dies nicht genau beziffert werden. Geschätzt fallen derartige gemeinsame Einsätze in Zusammenhang mit Bettelei und/oder Lagern im öffentlichen Raum zwischen 50 (zu Zeiten der Corona-Pandemie) und 100 Mal pro Jahr an. Im Falle des o.g. Punktes 6.4. (Angriff auf ADN-Mitarbeitende) war das seit der Einführung des ADN bisher zwei Mal der Fall (einmal Tritt gegen das Schienbein einer ADN-Mitarbeitenden und einmal Abwehr eines Angriffs durch gleichzeitigen Pfeffersprayeinsatz durch zwei ADN-Mitarbeitende). Ein weiteres Mal wurde die Polizei nach dem Begehen einer Straftat (Körperverletzung und Sachbeschädigung) zur weiteren Behandlung des Täters hinzugezogen. Zusätzlich sind die Mitarbeitenden gehalten, bei Beleidigungen gegen sie (was den Tatbestand einer Straftat erfüllt) die Polizei hinzuziehen. Dies geschah bisher in ca. 10 Fällen pro Jahr.
Die o.g. Zahlen mögen beruhigen, wurden doch vor Start des ADN weitaus höhere Zahlen für die Notwendigkeit der Hinzuziehung der Polizei befürchtet. Diese Zahlen belegen jedoch auch, dass die hohen Anforderungen an die für den ADN geeigneten Bewerberinnen und Bewerber nicht herabgesetzt werden dürfen sowie dass der hohe Ausbildungsstandard mit seinen regelmäßigen Wiederholungen des Gelernten nicht reduziert werden darf, wollte
man nicht die bisherige gute Einführung des ADN in der Stadtbevölkerung und in der Sicherheitsarchitektur Nürnbergs gefährden.
IB/001/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.04.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Städtepartnerschaft Nürnberg – Brasov (Kronstadt) in Rumänien
hier: Städtepartnerschaftsvertrag
Anlagen: Vertragsentwurf
Sachverhalt (kurz):
Seit 2006 bestehen freundschaftliche Beziehungen zwischen der Stadt Nürnberg und der Stadt Braşov (Kronstadt) in Rumänien. Es wurden bereits zwei Absichtserklärungen über die Zusammenarbeit unterzeichnet und zahlreiche Aktivitäten gemeinsam durchgeführt. Zur Intensivierung und Verstetigung der Beziehungen wurde am 25.10.23 im Stadtrat beschlossen, eine offizielle Städtepartnerschaft einzugehen. IB wurde beauftragt, mit der Stadt Braşov (Kronstadt) den Vertrag auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zur Unterzeichnung des Vertrages wird OBM König mit einer Delegation am 10. Mai 2024 nach Braşov (Kronstadt) reisen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Für eine Ausweitung der Aktivitäten zwischen den beiden Städten könnten in der Zukunft zusätzliche Mittel und Stellenanteile erforderlich werden.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Städtepartnerschaften richten sich an alle Bürgerinnen und Bürger beider Städte. Bei der Programmgestaltung sollte eine Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt der Unterzeichnung des Städepartnerschaftsvertrages zu.
Partnerschaftsvertrag zwischen
DER STADT BRAȘOV/KRONSTADT, KREIS BRAȘOV, RUMÄNIEN
UND
DER STADT NÜRNBERG, FREISTAAT BAYERN,
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Aufbauend auf den langjährigen freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Stadt BRAȘOV (mit deutschem Namen KRONSTADT)
und
der Stadt NÜRNBERG,
auf der Grundlage der Beschlüsse des Stadtrats von Braşov Nr. 387/2014 und des Stadtrats von Nürnberg vom 25.10.2023 und 17.04.2024,
in der Überzeugung, dass durch partnerschaftliche Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Institutionen beider Städte eine bessere Verständigung und ein friedliches Zusammenleben gefördert wird,
in dem Wunsch, in verschiedenen Bereichen von beiderseitigem Interesse Partnerschaften zum Nutzen der lokalen Gemeinschaften aufzubauen,
wird dieser Partnerschaftsvertrag geschlossen und Folgendes vereinbart
Artikel 1. Die Vertragsparteien entwickeln Kooperationen und unterstützen die Durchführung von Maßnahmen und die Förderung von Projekten in folgenden Bereichen: Lokale öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen, Bildung, Kultur, Menschenrechte, Sport, Gesundheit, Tourismus, Umweltschutz und Katastrophenvorsorge, Landwirtschaft, Wirtschaft, und andere von den Vertragsparteien festgelegte Bereiche von gemeinsamem Interesse.
Artikel 2. Beide Städte streben möglichst enge, diskriminierungsfreie und umfassende bürgerschaftliche Kontakte unter Einbeziehung aller zivilgesellschaftlicher Kräfte, Organisationen, Institutionen und Vereine an. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf Projekten mit Jugendlichen liegen.
Artikel 3. Mögliche Themen der Zusammenarbeit
3.1. Kommunale Zusammenarbeit
Erfahrungsaustausch zwischen den lokalen öffentlichen Verwaltungsorganen und Förderung der Kooperationsbeziehungen zwischen verschiedenen Institutionen und öffentlichen Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürgern.
3.2. Bildung
Entwicklung gemeinsamer Projekte zur Verbesserung des Bildungsprozesses und des Erfahrungsaustausches zwischen Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen, die den Erfahrungsaustausch von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Lehrenden und Fachleuten aus beiden Städten erleichtern.
3.3. Menschenrechte, Kultur und Sport
Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechtsarbeit und Kultur, Organisation gemeinsamer Veranstaltungen, Intensivierung des Austauschs zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden, kulturellen Einrichtungen und Gesellschaften, Vereinen und Nichtregierungsorganisationen. Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen sowie die gegenseitige Teilnahme an verschiedenen in Braşov und Nürnberg organisierten Sportveranstaltungen.
3.4. Tourismus
Gegenseitige Information über die bestehenden Werbemöglichkeiten auf lokaler und internationaler Ebene (Ausstellungen, Messen, Empfänge) und Durchführung gemeinsamer Projekte in diesem Bereich.
3.5. Umweltschutz
Zusammenarbeit im Bereich der Information und der Intervention zum Schutz der Umwelt, der Verringerung des Katastrophenrisikos und der Entwicklung von Notfallmaßnahmen, um die Ursachen für die Zerstörung des ökologischen Gleichgewichts zu vermeiden und zu bekämpfen. Erfahrungsaustausch zu den Zielen der Nachhaltigkeit und im Themenfeld von Klimaschutz und -anpassung.
3.6. Wirtschaft
Förderung der Kommunikation und wirtschaftlichen Zusammenarbeit von Geschäftskontakten, Unterstützung von Unternehmerreisen und Erfahrungsaustausch, Förderung von Investitionen und der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in den Bereichen Medizin, Kreativwirtschaft, Automotive, IT und anderen Bereichen mit hohem Kooperationspotenzial.
Artikel 4 Zusammenarbeit
4.1.Organisation der direkten Zusammenarbeit
Die Städtepartnerschaft soll von vielen Beteiligten mit Leben gefüllt werden. Die Verwaltungen unterstützen nach ihren Möglichkeiten Austauschaktivitäten. Beide Seiten benennen eine koordinierende Stelle, die für die wirksame Umsetzung dieses Vertrages zuständig ist und die sich jährlich über ein mögliches Arbeitsprogramm für das Folgejahr austauschen. Sie werden dabei von weiteren städtischen Abteilungen, Partnerschaftsvereinen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einzelpersonen unterstützt.
4.2. Finanzielle Aspekte: Die Vertragsparteien tragen gegenseitig die lokalen Kosten, die sich aus der Durchführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Partnerschaftsvereinbarung ergeben, d.h. Unterbringung, Verpflegung und sonstige Kosten.
Artikel 5
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt am Tag der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Das Dokument kann durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien geändert oder ergänzt werden. Die Änderungen treten mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.
Unterzeichnet in Brasov, am .......... 2024, in zwei Urschriften, die jeweils die rumänische und die deutsche Fassung enthalten, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen gültig ist.
Für die Gemeinde Brașov, Für die Stadt Nürnberg, Kreis Brașov, Rumänien Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland
Allen Coliban Marcus König Bürgermeister Oberbürgermeister
Sachbericht zur Luftqualität und Überblick zum Stand der Luftreinhaltung in der
Stadt Nürnberg
1. Auswirkungen von Luftschadstoffen
Ziel der Luftreinhalteplanung ist es, den Schadstoffgehalt der Luft zu mindern, um die Lebensqualität in städtischen Gebieten zu verbessern und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Flora und Fauna zu schützen. In Deutschland gehören Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Feinstaub (PM) und Ozon (O3) zu den wichtigsten Luftschadstoffen. Sie können zu akuten kurzfristigen gesundheitlichen Beschwerden, aber auch zu langfristen Krankheitsverläufen führen. Kinder und Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. Durch das Einatmen gelangen die schädlichen Gase und Partikel in die Atemwege und können im gesamten Körper Schädigungen verursachen. Luftschadstoffe können das Ökosystem nachhaltig schädigen. Schwefel- und Stickstoffeinträge können eine Versauerung von Böden bewirken, was das Wachstum von Pflanzen stark beeinträchtigt und zu Ertragsminderungen in der Landwirtschaft führt. Auch das bodennahe Ozon hat negative Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum. Große Stickstoffmengen können zudem zu einer Eutrophierung, also einer Überdüngung, führen. Dabei werden Pflanzenarten verdrängt, die an einen natürlich nährstoffarmen Boden angepasst sind, und so die Artenvielfalt verringert.
2. Gesetzliche Regelungen und Luftqualitäts-Leitlinien der WHO
Die Überwachung der Luftqualität im Stadtgebiet erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen. In der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 wurde die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität in Europa gesetzlich festgelegt. Mit der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) wurde die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die wichtigsten Punkte der Richtlinie sind die Festlegung von Grenzwerten für Luftschadstoffe sowie Mess- und Berichtspflichten. Am 20.2.2024 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten auf neue Luftqualitätsstandards geeinigt, um sie enger an die gegenwärtigen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzupassen. Die Richtlinie muss noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Nach Inkrafttreten sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, sie binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Dies wird in Deutschland hauptsächlich eine Änderung der 39. BImSchG bedeuten. Die WHO hatte 2021 erstmals seit 2005 eine neue globale Leitlinie zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthält deutlich niedrigere Richtwerte zu Luftschadstoffkonzentrationen. Die Empfehlungen basieren auf Langzeitstudien mit Hunderttausenden Teilnehmern, einschließlich Regionen mit geringerer Schadstoffbelastung. Es wurde festgestellt, dass auch bei niedrigen Schadstoffkonzentrationen besonders anfällige Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt werden können. Die neue Luftqualitätsrichtlinie sieht schärfere Grenzwerte vor, die bis 2030 einzuhalten sind. So sollen Jahresgrenzwerte für Schadstoffe, die nachweislich die menschliche Gesundheit am stärksten beeinträchtigen, wie Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ und Feinstaub PM2,5(Durchmesser Partikelgröße < 2,5 µm) von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³, gesenkt werden. Die WHO empfiehlt langfristig noch niedrigere Richtwerte, wie etwa Jahresmittelwerte für NO2 von 10 µg/m³ und für Feinstaub PM2,5 von 5 µg/m³. Gemäß den geplanten neuen Vorschriften müssen die Mitgliedsstaaten außerdem sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger Schadensersatz einfordern können, wenn ihre Gesundheit aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstöße gegen nationale Bestimmungen zur Umsetzung bestimmter Richtlinien beeinträchtigt wurde. Dies soll als Sanktionen gegen
diejenigen wirken, die für Verstöße gegen die im Rahmen der Richtlinie erlassenen Maßnahmen verantwortlich sind. Im Rahmen der Verbandsanhörung hatte sich der Deutsche Städtetag für schärfere Grenzwerte, jedoch nicht im von der WHO empfohlenen Umfang ausgesprochen, da die Städte keine realistische Umsetzungsperspektive der Werte in Städten sahen. So erfüllten 2023 z.B. lediglich drei der 238 offiziellen Messstationen für PM2,5 in Deutschland den WHO- Richtwert von 5 µg/m³, allesamt in einer ländlich abgelegenen bzw. ländlich regionalen Stationsumgebung. Auch die jetzt vereinbarten Werte sind anspruchsvoll und sind unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen voraussichtlich nur schwer umsetzbar. So fordert der Städtetag eine Anpassung der Emissionsvorgaben u.a. der Industrieemissions- Richtlinie sowie bei den EURO-Normen für neue Fahrzeuge an die neuen Zielwerte, damit gemäß dem Verursacherprinzip Emissionen an der Quelle verhindert werden.
3. Messung der Luftqualität in Nürnberg
Um die Qualität der Luft zu erfassen, werden unterschiedliche Luftschadstoffe an Messstationen gemessen, welche in der Stadt Nürnberg verteilt sind. Das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB), das vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) betrieben wird, deckt mit seinen Stationen die Anforderungen der 39. BImSchV ab. Die 39. BImSchV definiert Ballungsräume anhand von Kennzahlen wie der Einwohnerzahl, der Fläche und der Einwohnerdichte. Die Umsetzung der Anforderungen hat zu fünf Stationen im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen geführt, drei davon in Nürnberg. Mit den Stationen werden die relevanten Stationsumgebungen und Stationsarten im Ballungsraum abgedeckt. Die Luftqualitätsdaten der Messstationen in Verbindung mit den jeweiligen Bedingungen vor Ort spiegeln daher auch die Luftgütesituation in anderen Stadtteilen mit vergleichbaren Gegebenheiten wieder, selbst wenn dort keine eigenen Messungen durchgeführt werden. Um ein besseres Verständnis für die Faktoren, die die Luftqualität beeinflussen, zu gewinnen und stadtplanerische Maßnahmen zu überwachen, betreibt die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) in Nürnberg zusätzlich, über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinaus, vier weitere kontinuierliche Messstationen. Derzeit werden alle geltenden Grenzwerte – mit zum Teil deutlichem Abstand – eingehalten. Im den folgenden Diagrammen (Abbildung 1 und 2) sind die Luftschadstoffe NO2 und PM2,5 im zeitlichen Verlauf je Messstandort mit Kennzeichnung des Betreibers LfU (LÜB-Standorte) und SUN dargestellt. Angesichts der abnehmenden Grundtendenz der Werte ist davon auszugehen, dass ein PM EU-Grenzwert ab 2030 von 10 µg/m³ sicher eingehalten werden 2,5 kann. Beim NO2 ist bei einer linearen Fortschreibung des Reduktionstrends der neue Grenzwert 2030 von 20 µg/m³ knapp erreichbar. Hier wird es mit einiger Wahrscheinlichkeit zusätzlicher Maßnahmen bedürfen, um den Grenzwert einzuhalten. Weitere geplante EU- Grenzwerte, die hier nicht aufgeführt sind, können bis 2030 voraussichtlich ebenfalls eingehalten werden.
Abbildung 1: Zeitlicher Verlauf von Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft an den Messstandorten des Stadtgebiets Nürnberg (Quelle Daten: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern; Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)). Die rote durchgezogene Linie zeigt den aktuell geltenden Grenzwert nach der 39. BImSchV; die gestrichelte Linie zeigt den voraussichtlichen EU-Grenzwert ab 2030.
Abbildung 2: Zeitlicher Verlauf von Feinstaub PM2,5 in der Luft an den Messstandorten des Stadtgebiets Nürnberg (Quelle Daten: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern; Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)). Die rote durchgezogene Linie zeigt den aktuell geltenden Grenzwert nach der 39. BImSchV; die gestrichelte Linie zeigt den voraussichtlichen EU-Grenzwert ab 2030.
Die Herkunft der Angaben über die PM2,5-Konzentrationen in der Stadt Nürnberg im Antrag der Stadtratsgruppe „Die Linke“ ist unklar. In der Stadt Nürnberg wird Feinstaub PM2,5 an zwei Messstationen durch das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) und an drei Messstationen durch die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) gemessen. Die Messstationen decken unterschiedliche Standortumgebungen ab. Die PM2,5- Jahresmittelwerte lagen 2023 zwischen 9-11 µg/m³, womit sie das 2-fache des WHO- Richtwerts betragen. Die im Antrag erwähnten Echtzeitluftqualitätsindices aus diversen Internetseiten sind mit Vorsicht zu betrachten. Die Hervorhebung von PM2,5 als Luftschadstoffparameter ist zweifellos von großer Bedeutung. Dennoch bezieht sich der Richtwert der WHO nicht ohne Grund auf den Jahresmittelwert und nicht auf den stündlichen Messwert. Stündliche Messwerte zeigen regelmäßig Höchst- (und Niedrigst-)werte, die zwar grundsätzlich berücksichtigt werden müssen, jedoch nicht repräsentativ für die Belastungssituation an einem bestimmten Ort sind. In einem Fall kommen die Daten für den Jakobsplatz von einem Unternehmen namens Purple Air, deren Qualitätssicherung für die Güte der Messwerte nicht bewertet werden kann. Ein Vergleich mit den am selben Ort von SUN gemessenen Werten zeigt Abweichungen, die jenseits erklärbarer Einflüsse liegen. Im anderen Fall liegt die Vermutung nahe, dass die Darstellung als Verkaufsargument für Luftfilter oder ähnliche Produkte dient. Diskussionen zur Luftqualität sollten daher besser auf der Grundlage von Darstellungen des Umweltbundesamtes oder anderer Fachbehörden geführt werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass anders als im Antrag dargestellt alle derzeit geltenden Grenzwerte der Luftqualität, inklusive Feinstaub PM2,5, eingehalten werden.
3. Pläne und Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Da in der Vergangenheit nicht alle Grenzwerte eingehalten werden konnten, wurde für den Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen im Jahr 2004 ein erster Luftreinhalteplan erstellt, die 1. Fortschreibung 2010 und die 2. Fortschreibung 2017. Inhalt waren Aktionspläne, die eine stetige Reduzierung der Luftschadstoffe durch umfangreiche und nachhaltige Maßnahmen bewirken sollten. Sie umfassten etwa den Ausbau des ÖPNVs, die Fahrradinfrastruktur oder Förderungen von emissionsarmen und energiesparenden Feuerungsanlagen. Der Freistaat Bayern legte jedes Jahr den Stand des Nürnberger Aktionsplans der Europäischen Kommission vor. Da seit dem Jahr 2019 alle geltenden Grenzwerte eingehalten werden, wurde der letzte Sachstandsbericht in Nürnberg im Jahr 2020 abgefragt. Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte im Juni 2019 Klage gegen den Luftreinhalteplan der Stadt Nürnberg eingereicht, weil der Grenzwert für NO2 nicht im gesamten Stadtgebiet eingehalten wurde. Aufgrund der rechtlichen Zuständigkeit richtete sich die Klage zunächst gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Mittelfranken. Mit Änderung des BayImSchG zum 01.06.2021 wurde die Zuständigkeit für den Luftreinhalteplan den Kommunen über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner übertragen, womit die Stadt Nürnberg zur Beklagten wurde. Da die Stadt Nürnberg bereits mehrere Beschlüsse zur Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes und zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs gefasst hatte, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe zu erwarten war (Mobilitätsbeschluss vom Januar 2021, ÖPNV-Maßnahmenpaket vom Juli 2021) und zahlreiche Maßnahmen aus diesen beschlossenen Konzepten in Planung bzw. in der Umsetzung waren (z.B. Taktverdichtungen bei Straßenbahnen und wichtigen Buslinien, Inbetriebnahme von Verstärkerlinien, Straßenbahnverlängerungen zum Berliner Platz und ins Brunecker Areal, Straßenbahnlückenschluss Minervastraße, Ausbau Radvorrangroutennetz, Schaffung fußgängerfreundlicher Stadtteile), trat die Stadt in Vergleichsverhandlungen ein. Am 26.10.2022 hat der Stadtrat einem von der Verwaltung mit der DUH verhandelten Vergleich zugestimmt.
Vereinbart wurden die Fortschreibung des aus dem Jahr 2018 stammenden "Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg" auf Basis einer mit der DUH abgestimmten Maßnahmenliste sowie NO2 Passivsammler-Messungen an fünf Standorten mit einem Messzeitraum über 10 Jahre, eine quartalsmäßige Berichterstattung zu den NO2 Messungen sowie die Erstellung eines aktuellen NO2-Modells für das Stadtgebiet. Die Umsetzung der Maßnahmen schreitet seitdem weiter voran. Für einen detaillierteren Zwischenstandsbericht wird auf den Sachverhaltsbericht zum Mobilitätsbeschluss im Verkehrsausschuss vom 14.03.2024 verwiesen. Die Kosten der Passivsammlermessungen wurden in den Jahren 2022 und 2023 vom LfU übernommen. Aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte ist das LfU nicht mehr zur Kostenübernahme verpflichtet. Aus diesem Grund muss die Stadt Nürnberg zukünftige Kosten übernehmen. Weitere NO -Modellierungen für das Stadtgebiet sind aktuell noch in Vorbereitung. In diese sollen die Erkenntnisse aus der Messwert-Validierung von 2023 des bisherigen Modells einfließen. Zudem sollen die Randbedingungen aktualisiert und verfeinert werden. Aufgrund personeller Veränderungen im Umweltamt und dem Wegfall der Berichtspflicht wurden zuletzt vorübergehend auf die Fortführung der Sachstandsberichte verzichtet. Die Berichterstattung wird nun wiederaufgenommen. Die zuständigen städtischen Fachbereiche der einzeln aufgelisteten Maßnahmen im Aktionsplan wurden bereits kontaktiert. Da die Jahresmessberichte von LfU und SUN Eingang finden, sollen die Jahresberichte zukünftig immer im ersten Quartal des Folgejahres vom Umweltamt erstellt werden. Ob und wann künftig ein neuer formeller Luftreinhalteplan erforderlich wird, zeigt sich erst in den kommenden zwei Jahren, wenn die 39. BImSchV überarbeitet wurde und damit Randbedingungen mit den Übergangsregelungen klarwerden.
5. Ranking der Europäischen-Umwelt-Agentur 2021/2022
Die Europäische-Umwelt-Agentur (EEA) hat 2023 ein Ranking zur Luftqualität in Städten in Europa veröffentlicht. Bei diesem wurden die Messwerte von 2021/2022 von Feinstaub PM2,5 untersucht und bewertet, also nur ein einzelner von mehreren überwachten Luftschadstoffen. (https://www.eea.europa.eu/themes/air/urban-air-quality/european-city-air-quality-viewer). Die Stadt Nürnberg hat sich sehr intensiv mit dem Zustandekommen und der Aussagekraft des Rankings befasst, zumal das Ergebnis auf den ersten Blick nicht in Einklang mit den bisherigen Erkenntnissen der Fachverwaltungen über die Luftqualität in Nürnberg stand. Abbildung 1 zeigt die Verteilung der Messstellen in Europa, welche in die Bewertung mit einfließen. Die Bewertungsklassen werden in verschiedenen Farben dargestellt. Insgesamt wurden in Europa 375 Städte berücksichtigt, davon liegen 61 in Deutschland. Nicht zu allen (Groß-)städten liegen Werte vor, z.B. wenn keine Messstation verfügbar ist, die den Kriterien der EEA entspricht. Nürnberg liegt dabei auf Platz 234 europaweit und auf Platz 59 deutschlandweit. In Deutschland liegen die Werte von Feinstaub PM2,5 zwischen 6,9 und 12,4 µg/m³, also in den Kategorien gut und mäßig. Eine mittlere jährliche PM2,5 Konzentration von 0-5 µg/m³ gilt als sehr gut (good), 5-10 µg/m³ als gut (fair), 10-15 µg/m³ als mäßig (moderat), 15-25 µg/m³ als schlecht (poor) und > 25 µg/m³ als sehr schlecht (very poor). Die Bewertung orientiert sich an den oben beschriebenen neuen WHO-Empfehlungen und nicht am aktuellen Grenzwert für PM2,5 bei 25 µg/m³.
Abbildung 3: Messstellen von Feinstaub PM2,5 in Europa. Farben der Punkte: Höhe der mittleren PM2,5- Konzentration [µg/m³] der Jahre 2021/2022 je Standort; Quelle: https://www.eea.europa.eu/themes/air/urban-airquality/european-city-air-quality-viewer, zuletzt abgerufen am 19.03.2024.
Soweit es nachvollzogen werden kann, bezieht sich der berechnete Durchschnittswert von zwei Jahren (2021/2022) mit 11,9 µg/m³ auf die Messstation Nürnberg/Muggenhof. Die PM2,5- Messergebnisse an der LÜB-Messstation Nürnberg/Bahnhof floss bei der Bewertung nicht mit ein, genauso wenig die Werte von Messstationen, die die Stadt betreibt. Die mittlere Feinstaubkonzentration PM2,5 gilt demnach in Nürnberg als mäßig. Auffällig ist, dass die absoluten Werte der deutschen Städte eng beieinanderliegen, die Spreizung ist gering. Folglich entscheiden Nachkommastellen über den Platz in der Rangliste, ohne dass dies bedeutet, dass die Luft in Nürnberg relevant schlechter ist als in vielen anderen Städten auf den Plätzen davor. Die geringen Unterschiede bewegen sich teilweise im Bereich der Messungenauigkeit, was zwar einerseits sowohl positiv wie negativ wirken kann, andererseits aber auch die eingeschränkte Aussagekraft der Platzierung in einem engen Feld verdeutlicht. Genauso wenig ist sie absolut gesehen schlecht, weil das Feld insgesamt relativ gut liegt. Wesentlich ist es festzuhalten, dass angesichts der insgesamt guten bis mittleren Luftqualität in deutschen Städten auch ein hinterer Platz in der Rangliste keine absolut gesehen schlechte Luftqualität bedeutet. In Abbildung 2 sind die PM2,5-Jahresmittelwerte der in Nürnberg befindlichen LÜB-Stationen Muggenhof und Bahnhof mit dem Grenzwert von 25 µg/m³ nach der 39. BImSchV, sowie der kürzlich bekannt gegebene neue EU-Grenzwert ab 2030 von 10 µg/m³ dargestellt. Die dunkelgrün gestrichelte Linie ist der gleitende 2-Jahresmittelwert für Muggenhof, den die EEA verwendet hat.
Abbildung 4: Jahresmittelwerte von Feinstaub PM2,5 [µg/m³], LÜB-Messstandorten Bahnhof (lila Linie) und Muggenhof (grüne Linie) der Jahre 2008-2023 sowie gleitender 2-Jahresmittelwert von PM2,5 für Muggenhof (dunkelgrün gestrichelte Linie); Quelle Daten: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern. Derzeit geltender Grenzwert nach der 39. BImSchV: rote Linie, voraussichtlicher EU-Grenzwert ab 2030: rot gestrichelte Linie.
Die Messergebnisse zeigen, dass der Durchschnittswert von den Jahren 2022/2023 für den Feinstaubwert PM2,5 merklich zurückgegangen ist und jetzt bei der Messstation Nürnberg/Muggenhof bei 10,5 µg/m³ liegt (dunkelgrün gestrichelte Linie). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Werte für 2023 noch vorläufig sind. Die Station Muggenhof befindet sich in einem Gebiet mit geballten Verkehrs-, Industrie- und Haushaltsemissionen, bildet also eher ungünstige Bedingungen ab. Die allgemeine Entwicklung sinkender Luftschadstoffgehalte im Stadtgebiet kann jedoch auch hier festgestellt werden. Die Werte für die Jahre 2021 und 2022, die von der EEA verwendet wurden, liegen jedoch trotz Fortsetzung des allgemeinen Trends über denen der beiden Vorjahre. Hier kann ein Zusammenhang mit den Niederschlagsmengen vermutet werden. Die Niederschlagsmengen lagen mit insgesamt 533 mm in Nürnberg im Jahr 2022 allgemein unter dem Durchschnitt. Das bedeutet grundsätzlich zum einen eine verminderte „Auswaschung“ von Staubpartikeln aus der Luft und zum anderen haben Zeiträume ohne Niederschläge, welche die Böden austrocknen lassen, natürlich erhöhte Staubbelastungen zur Folge und dementsprechend höhere Messwerte. Das Diagramm links oben in Abbildung 3 stellt die jeweiligen Jahressummen der Niederschläge (mm) der Jahre 1993-2023 dar, die blau gestrichelte Linie bei 613 mm definiert die mittlere jährliche Niederschlagssumme der Jahre 1993-2023. Die Niederschlagsdaten stammen aus der DWD Wetterstation am Nürnberger Flughafen. Die drei weiteren Diagramme
zeigen die Monatsmittelwerte von Feinstaub (PM2,5) der Messstation Muggenhof mit den durchschnittlichen monatlichen Niederschlagsmengen der Jahre 2021-2023. Die gestrichelten orangen Linien stellen die jeweiligen Jahresmittelwerte von PM2,5 der Messstation Muggenhof dar. Die rote Linie bei 25 µg/m³ zeigt den Grenzwert von PM2,5 nach der 39. BImSchV.
Abbildung 5: Niederschlag und Konzentrationen von Feinstaub PM2,5 über die Jahre. Grüne Balken, linke Achse: Niederschlagssummen der DWD Wetterstation am Nürnberger Flughafen, Quelle Daten: Deutscher Wetterdienst; Orange Linien, rechte Achse: Feinstaub PM2,5 [m³], Quelle Daten: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern.
Die vorstehend beschriebenen Zusammenhänge zwischen Niederschlagsmengen und Feinstaubbelastung lassen sich bei Betrachtung der Jahresverläufe relativ gut nachvollziehen. Sie reichen allerdings als alleinige Erklärung nicht immer aus. Die Spitze der Staubbelastung im März 2022 rührt beispielsweise von einem Saharastaub-Ereignis her. Ein Vergleich zwischen den Jahren 2021 und 2022 weist auch darauf hin, dass 2022 nicht allein aufgrund der Niederschlagsmenge und –verteilung eher schlechtere Staubwerte aufweist als nach der langjährigen Entwicklung zu erwarten wäre. In 2021 gab es insgesamt deutlich mehr Niederschlag als in 2022 mit vergleichbaren trockeneren Phasen, jedoch auch einen leicht höheren PM2,5-Jahresmittelwert. Die Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten in den Jahren 2021 und 2022 wichen nur unwesentlich vom langjährigen Mittel ab. Die Wetterbedingungen sollten also zwar durchaus bei der Bewertung von Schadstoffmesswerten betrachtet werden und im Hinblick auf die in der EEA-Studie verwendeten Werte bilden sie eine keineswegs günstige Situation ab, sie bieten jedoch auch keinen Anhaltspunkt, dass die Werte nicht repräsentativ wären.
Der langjährige Trend zeigt also, dass die Jahre 2021 und 2022 die positive Entwicklung der Feinstaubwerte etwas gebremst haben, speziell diese Schwankung in der Entwicklung kann aber keinem offensichtlichen Einfluss zugeschrieben werden. In den Jahren 2021-2023 gab es in der Nachbarschaft der Messstation auch noch eine große Baustelle, inwieweit diese ursächlich zu der Entwicklung beigetragen hat, ist aber ohne Vergleichswerte schwer abzuschätzen. Allgemein sind Schwankungen der Messwerte nicht unüblich. Der Wert im vergangenen Jahr 2023 ist beispielsweise stärker gefallen als der Durchschnitt der Jahre zuvor. Neben der Frage, wie gut bestimmte Werte die Lage im Allgemeinen wiedergeben, ist auch ein Blick auf die lokalen Ursachen der Feinstaubbelastung wichtig. Grundsätzlich sind die Quellen für Feinstaub überall dieselben, aber ihr jeweiliger Betrag zu den Werten, die an einem bestimmten Ort gemessen werden, kann sehr unterschiedlich sein. Als Hilfestellung dazu hat das Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Union ein Modell aufgesetzt, das die Beiträge der verschiedenen Feinstaubquellen berechnet. Die Berechnungen wurden für 150 europäische Ballungszentren durchgeführt, unter anderem auch für den Großraum Nürnberg- Fürth-Erlangen. 2021 kam der zweite Ergebnisbericht nach 2017 heraus (https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/defbc83c-2c93-11ec-bd8e- 01aa75ed71a1). Die Ergebnisse für den Ballungsraum Nürnberg, die der Station Muggenhof zugerechnet werden, sind in Abbildung 4 zu sehen. Die Farbgebung zeigt auf, welche Anteile dem städtischen Handlungsspielraum zuzuordnen sind und welche von großräumigeren Randbedingungen abhängen. Demnach sind 22% der Emissionen Quellen innerhalb der Stadt zuzurechnen, weitere 10% dem unmittelbaren Umland. Der größte Beitrag aus innerstädtischen Quellen ist die Industrie, der größte Beitrag aus Quellen aus dem Umland kommt aus der Landwirtschaft und dem Verkehr. Wichtig: alle diese Quellen machen sich an der Station Muggenhof bemerkbar. Es trägt also nicht nur die Stadt Staub ins Land, sondern auch das Land Staub in die Stadt, etwa im Verhältnis 2:1. Diese Ursachenverteilung zeigt in etwa den städtischen Handlungsspielraum. Wenn es gelingt, den Feinstaub-Beitrag von städtischen und außerhalb des Stadtgebiets liegenden Quellen ohne Verlagerung in andere Sektoren zu halbieren, können wir damit die Feinstaubwerte von 10,5 µg/m³ auf 8,8 µg/m³ absenken. Ein völliges „Ausschalten“ aller städtischen und außerhalb des Stadtgebiets liegenden Feinstaubquellen ist nicht möglich, würde den Feinstaubgehalt rein rechnerisch aber auch nur auf 7,1 µg/m³ absenken, also auch nicht in den von der WHO als sehr gut beschriebenen Bereich unterhalb von 5 µg/m³ bringen. Umgekehrt können wir aber auch nicht erwarten, allein durch Regelungen auf Bundesebene oder europäischer Ebene zu deutlich besserer Luft zu kommen. Wenn sich der Beitrag aus beeinflussbaren überregionalen Quellen (58%) ohne Verlagerungen halbieren würde, ließe dies den Feinstaubgehalt von 10,5 µg/m³ auf ca. 7,5 µg/m³ sinken. Das zeigt, dass man an mehreren Stellen ansetzen muss, was allerdings auf jeder Ebene individuell möglich ist.
Abbildung 6: Verursacheranalyse von PM2,5 für den Messstandort Muggenhof in der Stadt Nürnberg; Quelle Daten: European Commission, Urban PM2.5 Atlas; https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/defbc83c-2c93- 11ec-bd8e-01aa75ed71a1, zuletzt abgerufen am 19.03.2024.
Die Gleichsetzung von Feinstaubbelastung und Luftqualität greift zudem insgesamt zu kurz. Eine genauere Einordnung für die Sauberkeit der Luft zeigt etwa der Luftqualitätsindex (LQI). Bei diesem werden die Konzentrationen von Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Ozon zu einem Gesamtergebnis zusammengerechnet und in Bewertungsklassen eingeteilt. Die Zusammenrechnung bedeutet dabei keineswegs einen „Ausgleichshandel“, ausschlaggebend ist immer der jeweils schlechteste Wert. Das Bild, das dabei entsteht, ist wesentlich umfassender und aussagekräftiger als die Betrachtung einzelner Werte. Darstellungen des Luftqualitätsindexes gibt es sowohl für Deutschland als auch auf der europäischen Ebene:
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/luftqualitaet/eJzrWJSSuMrIwMh E18BY18B0UUnmIkOjRXmpCxYVlyxYnOJWBJU00jUyX5wSkosNreKbVFuctPinMSS0w6eq-a9apQ7vjgnL_20g8o5F4dPFrMBSVkkdw
European Environment Agency: https://www.eea.europa.eu/themes/air/air-quality-index
In Abbildung 3 sind die anteiligen Häufigkeiten der Bewertungsklassen des Luftqualitätsindex der LÜB-Messstation von-der-Tann-Straße der Jahre 2018-2023 dargestellt. Sie wurde auf Basis der Daten der Messnetze der Länder und des Umweltbundesamtes erstellt. An der Messstelle werden die für den LQI relevanten Luftschadstoffe PM10 und NO2 gemessen und stündlich den Bewertungsklassen zugeordnet. Nicht alle Messstationen in Nürnberg erfassen alle vier Schadstoffe, was deutschlandweit auch eher die Regel ist. Dennoch wurde für die
nachfolgende Abbildung das Bild einer Station mit nur zwei Parametern gewählt, weil es abdeckend die ungünstigste Situation in Nürnberg zeigt.
Abbildung 7: Prozentuale Anteile des Luftqualitätsindexes an der von-der-Tann-Straße der Jahre 2018-2023. Für die Bewertung werden die Luftschadstoffe PM10 und NO2 berücksichtigt (Quelle Daten: Umweltbundesamt, auf Basis der Daten der Messnetze der Länder und des Umweltbundesamtes).
Im Jahr 2018 lag der Anteil des Luftqualitätsindexes an der von-der-Tann-Straße von „sehr gut“ bei ca. 10 % von allen Stundenwerten, der Anteil von „gut“ bei ca. 34 %, der von „mäßig“ bei ca. 50 %, der von „schlecht“ bei ca. 7 % und der von „sehr schlecht“ bei 0%. Verglichen dazu liegt im Jahr 2023 der Anteil der Bewertungsklasse des LQIs „sehr gut“ bei ca. 35 % von allen Stundenwerten des Jahres, der Anteil von „gut“ bei ca. 39 %, „mäßig“ bei ca. 24 %, „schlecht“ bei ca. 1 % und „sehr schlecht“ bei < 0,1 % (Differenz der Summe zu 100% ist Rundungsfehlern geschuldet). Vor allem die Zunahme des LQIs „sehr gut“ und die Abnahme von „mäßig“ und schwächer ist deutlich erkennbar. Die Anteile der Bewertungsklassen „sehr gut“ und „gut“ der LÜB-Messstationen Muggenhof und Bahnhof sind durchgehend höher als die des Standorts an der von-der-Tann Straße.
6. Fazit
Die Luftreinhalteplanung ist von grundlegender Bedeutung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und des Ökosystems. Durch das Gesetz sind Grenzwerte für Luftschadstoffe, Messstationen und Erstellen von Maßnahmen festgelegt. In Nürnberg werden alle derzeit geltenden Grenzwerte nach der 39. BImSchV eingehalten. In der Vergangenheit wurden bereits Pläne und Maßnahmen erstellt und durchgeführt, welche zur Reduktion der Luftschadstoffe geführt haben. Der stetige abwärts führende Trend der Luftschadstoffe wird sich im Zuge der Umsetzung des umfangreichen Mobilitätsbeschlusses der Stadt Nürnberg voraussichtlich fortsetzen. Auch die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung mit einer steigendenden Anzahl an Wärmepumpen sowie der Fernwärmenetzausbau wird zu einer Verminderung der Luftschadstoffe beitragen.
Die EEA-Studie bestätigt in Summe den Befund, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität weiterhin erforderlich sind und dass man sich leider nicht auf den Erfolgen der letzten Jahre ausruhen kann. Allerdings zeigen Vergleich und Analyse der Messwerte auch, dass weiterhin auf die bestehenden Strategien mit langfristig und nachhaltig wirkenden Maßnahmen gesetzt werden kann und sollte. Zudem bestätigen Verursacheranalysen zur Herkunft der Luftschadstoffe in Nürnberg, dass für eine deutliche Verbesserung der Luftqualität ergänzende gesetzliche Bestrebungen auf Bundes- und Europaebene nötig sind. Das Ranking lässt selbst nicht auf eine schlechte allgemeine Luftqualität in Nürnberg schließen. Aller Voraussicht nach wird eine neue EU-Richtlinie verabschiedet, die schärfere Grenzwerte von Luftschadstoffen vorsieht. Es ist davon auszugehen, dass der voraussichtliche PM2,5 EU- Grenzwert ab 2030 von 10 µg/m³ bereits zeitnah dauerhaft eingehalten werden kann, so dass sich die Werte auch in Bezug zu den WHO-Empfehlungen zukünftig in der Kategorie „gut“ befinden werden. Kritisch bleibt - wie bereits in der Vergangenheit- der Parameter NO2. Wird der ab 2030 geltende NO2-Jahresgrenzwert nicht sicher eingehalten, müssen voraussichtlich neue Luftreinhaltepläne erstellt und weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Um präzisere Aussagen zur Wirksamkeit und Potenzialen von städtischen Maßnahmen im insbesondere Hinblick auf NO2 machen zu können, eruiert die Verwaltung ein NO2-Prognose- Tool und setzt das engmaschige NO2-Messprogramm fort. Die regelmäßige Berichterstattung zur Luftqualität wird wiederaufgenommen.
Stellungnahme zum EU-Ranking zur Luftqualität in der Stadt Nürnberg: Was hat
es mit den Schlagzeilen auf sich, dass Nürnberg in Deutschland auf Platz 3 der
Städte mit der schlechtesten Luftqualität liegt?
In den letzten Monaten kam es vermehrt vor, dass Zeitungen und Rundfunk zu einem Städte- Ranking nach der schlechtesten Luftqualität in Europa berichtet haben, bei dem Nürnberg sehr schlecht abschneidet. Dieses stammt aus einer Veröffentlichung der Europäischen-Umwelt- Agentur (EEA), bei der für die Bewertung der Luftqualität in Städten die Feinstaubbelastung PM2,5 untersucht wurde, also nur ein einzelner von mehreren überwachten Luftschadstoffen. (https://www.eea.europa.eu/themes/air/urban-air-quality/european-city-air-quality-viewer). Die Daten basieren auf den in den Jahren 2021 und 2022 in den Städten gemessenen Feinstaubwerten. Abbildung 1 zeigt die Verteilung der Messstellen in Europa, welche in die Bewertung mit einfließen. Die Bewertungsklassen werden in verschiedenen Farben dargestellt.
Abbildung 1: Messstellen von Feinstaub PM2,5 in Europa. Farben der Punkte: Höhe der mittleren PM2,5- Konzentration [µg/m³] der Jahre 2021/2022 je Standort; Quelle: https://www.eea.europa.eu/themes/air/urban-airquality/european-city-air-quality-viewer, zuletzt abgerufen am 19.03.2024.
Insgesamt wurden in Europa 375 Städte berücksichtigt, davon liegen 61 in Deutschland. Nürnberg liegt dabei auf Platz 234 europaweit und auf Platz 58 deutschlandweit. In Deutschland liegen die Werte von Feinstaub PM2,5 zwischen 6,9 und 12,4 µg/m³, also in den Kategorien gut und mäßig. Eine mittlere jährliche PM2,5 Konzentration von 0-5 µg/m³ gilt als sehr gut (good), 5-10 µg/m³ als gut (fair), 10-15 µg/m³ als mäßig (moderat), 15-25 µg/m³ als schlecht (poor) und > 25 µg/m³ als sehr schlecht (very poor). Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Bewertung an den neuen WHO-Empfehlungen (2021) orientiert und nicht an dem Grenzwert für PM2,5 bei 25 µg/m³, der zum Zeitpunkt des Vergleichs europaweit noch gültig war. Dieses Ergebnis im Städtevergleich hat uns als Stadt überrascht, sodass wir versucht haben, dem Zustandekommen dieses Ergebnisses nachzugehen und seine Bedeutung für die
Luftreinhaltung in der Stadt zu bewerten. Wir wollten in dieser Frage Klarheit gewinnen, nicht nur für unsere Bevölkerung, sondern auch für uns selbst als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Soweit das nachvollzogen werden kann, bezieht sich der berechnete Durchschnittswert von zwei Jahren (2021/2022) mit 11,9 µg/m³ auf die Messstation Nürnberg/Muggenhof. Die PM2,5- Messergebnisse an der LÜB-Messstation Nürnberg/Bahnhof floss bei der Bewertung nicht mit ein, genauso wenig die Werte von Messstationen, die die Stadt betreibt. Die mittlere Feinstaubkonzentration PM2,5 gilt demnach in Nürnberg als mäßig. In Abbildung 2 sind die PM2,5-Jahresmittelwerte der in Nürnberg befindlichen LÜB-Stationen Muggenhof und Bahnhof mit dem Grenzwert von 25 µg/m³ nach der 39. BImSchV, sowie der kürzlich bekannt gegebene neue EU-Grenzwert ab 2030 von 10 µg/m³ dargestellt. Der EU- Grenzwert muss noch final beschlossen werden (Stand 13.3.2024) und in deutsches Recht übernommen werden. Die dunkelgrün gestrichelte Linie ist der gleitende 2-Jahresmittelwert für Muggenhof, den die EEA verwendet hat.
Abbildung 2: Jahresmittelwerte von Feinstaub PM2,5 [µg/m³], LÜB-Messstandorten Bahnhof (lila Linie) und Muggenhof (grüne Linie) der Jahre 2008-2023 sowie gleitender 2-Jahresmittelwert von PM2,5 für Muggenhof (dunkelgrün gestrichelte Linie); Quelle Daten: Bayrisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern. Derzeit geltender Grenzwert nach der 39. BImSchV: rote Linie, voraussichtlicher EU-Grenzwert ab 2030: rot gestrichelte Linie.
Die Messergebnisse zeigen, dass der Durchschnittswert von den Jahren 2022/2023 für den Feinstaubwert PM2,5 merklich zurückgegangen ist und jetzt bei der Messstation Nürnberg/Muggenhof bei 10,5 µg/m³ liegt (dunkelgrün gestrichelte Linie). Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass die Werte für 2023 noch vorläufig sind. Die Station Muggenhof befindet sich in einem Gebiet mit geballten Verkehrs-, Industrie- und Haushaltsemissionen, bildet also eher ungünstige Bedingungen ab. Die allgemeine Entwicklung sinkender Luftschadstoffgehalte im Stadtgebiet kann jedoch auch hier festgestellt werden. Die Werte für die Jahre 2021 und 2022, die von der EEA verwendet wurden, liegen jedoch trotz Fortsetzung des allgemeinen Trends über denen der beiden Vorjahre. Hier kann ein Zusammenhang mit den Niederschlagsmengen vermutet werden. Die Niederschlagsmengen lagen mit insgesamt 533 mm in Nürnberg im Jahr 2022 allgemein unter dem Durchschnitt. Das bedeutet grundsätzlich zum einen eine verminderte „Auswaschung“ von Staubpartikeln aus der Luft und zum anderen haben Zeiträume ohne Niederschläge, welche die Böden austrocknen lassen, natürlich erhöhte Staubbelastungen zur Folge und dementsprechend höhere Messwerte. Das Diagramm links oben in Abbildung 3 stellt die jeweiligen Jahressummen der Niederschläge (mm) der Jahre 1993-2023 dar, die blau gestrichelte Linie bei 613 mm definiert die mittlere jährliche Niederschlagssumme der Jahre 1993-2023. Die Niederschlagsdaten stammen aus der DWD Wetterstation am Nürnberger Flughafen. Die drei weiteren Diagramme zeigen die Monatsmittelwerte von Feinstaub (PM2,5) der Messstation Muggenhof mit den durchschnittlichen monatlichen Niederschlagsmengen der Jahre 2021-2023. Die gestrichelten orangen Linien stellen die jeweiligen Jahresmittelwerte von PM2,5 der Messstation Muggenhof dar. Die rote Linie bei 25 µg/m³ zeigt den Grenzwert von PM2,5 nach der 39. BImSchV.
Abbildung 3: Niederschlag und Konzentrationen von Feinstaub PM2,5 über die Jahre. Grüne Balken, linke Achse: Niederschlagssummen der DWD Wetterstation am Nürnberger Flughafen, Quelle Daten: Deutscher Wetterdienst; Orange Linien, rechte Achse: Feinstaub PM2,5 [m³], Quelle Daten: Bayrisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern.
Die vorstehend beschriebenen Zusammenhänge zwischen Niederschlagsmengen und Feinstaubbelastung lassen sich bei Betrachtung der Jahresverläufe relativ gut nachvollziehen. Sie reichen allerdings als alleinige Erklärung nicht immer aus. Die Spitze der Staubbelastung im März 2022 rührt beispielsweise von einem Saharastaub-Ereignis her. Ein Vergleich zwischen den Jahren 2021 und 2022 weist auch darauf hin, dass 2022 nicht allein aufgrund der Niederschlagsmenge und –verteilung eher schlechtere Staubwerte aufweist als nach der langjährigen Entwicklung zu erwarten wäre. In 2021 gab es insgesamt deutlich mehr Niederschlag als in 2022 mit vergleichbaren trockeneren Phasen, jedoch auch einen leicht höheren PM2,5-Jahresmittelwert. Die Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten in den Jahren 2021 und 2022 wichen nur unwesentlich vom langjährigen Mittel ab. Die Wetterbedingungen sollten also zwar durchaus bei der Bewertung von Schadstoffmesswerten betrachtet werden und im Hinblick auf die in der EEA-Studie verwendeten Werte bilden sie eine keineswegs günstige Situation ab, sie bieten jedoch auch keinen Anhaltspunkt, dass die Werte nicht repräsentativ wären. Der langjährige Trend zeigt also, dass die Jahre 2021 und 2022 die positive Entwicklung der Feinstaubwerte etwas gebremst haben, speziell diese Schwankung in der Entwicklung kann aber keinem offensichtlichen Einfluss zugeschrieben werden (auch nicht „Corona“). In den Jahren 2021-2023 gab es in der Nachbarschaft der Messstation auch noch eine große Baustelle, inwieweit diese ursächlich zu der Entwicklung beigetragen hat, ist aber ohne Vergleichswerte auch schwer abzuschätzen. Allgemein scheint eine derartige Schwankung nicht unüblich zu sein. Der Wert im vergangenen Jahr 2023 ist beispielsweise stärker gefallen als der Durchschnitt der Jahre zuvor. Neben der Frage, wie gut bestimmte Werte die Lage im Allgemeinen wiedergeben, ist auch ein Blick auf die lokalen Ursachen der Feinstaubbelastung wichtig. Grundsätzlich sind die Quellen für Feinstaub überall dieselben, aber ihr jeweiliger Betrag zu den Werten, die an einem bestimmten Ort gemessen werden, kann sehr unterschiedlich sein. Als Hilfestellung dazu hat das Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Union ein Modell aufgesetzt, das die Beiträge der verschiedenen Feinstaubquellen berechnet. Die Berechnungen wurden für 150 europäische Ballungszentren durchgeführt, unter anderem auch für den Großraum Nürnberg- Fürth-Erlangen. 2021 kam der zweite Ergebnisbericht nach 2017 heraus (https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/defbc83c-2c93-11ec-bd8e- 01aa75ed71a1). Die Ergebnisse für den Ballungsraum Nürnberg, die der Station Muggenhof zugerechnet werden, sind in Abbildung 4 zu sehen. Die Farbgebung zeigt auf, welche Anteile dem städtischen Handlungsspielraum zuzuordnen sind und welche von großräumigeren Randbedingungen abhängen. Demnach sind 22% der Emissionen Quellen innerhalb der Stadt zuzurechnen, weitere 10% dem unmittelbaren Umland. Der größte Beitrag aus innerstädtischen Quellen ist die Industrie, der größte Beitrag aus Quellen aus dem Umland kommt aus der Landwirtschaft und dem Verkehr. Wichtig: alle diese Quellen machen sich an der Station Muggenhof bemerkbar. Es trägt also nicht nur die Stadt Staub ins Land, sondern auch das Land Staub in die Stadt, etwa im Verhältnis 2:1. Diese Ursachenverteilung zeigt in etwa den städtischen Handlungsspielraum. Wenn es uns gelingt, den Feinstaub-Beitrag von städtischen und außerhalb des Stadtgebiets liegenden Quellen ohne Verlagerung in andere Sektoren zu halbieren, können wir damit die Feinstaubwerte von 10,5 µg/m³ auf 8,8 µg/m³ absenken. Ein völliges „Ausschalten“ aller städtischen und außerhalb des Stadtgebiets liegenden Feinstaubquellen ist nicht möglich, würde den Feinstaubgehalt rein rechnerisch aber auch nur auf 7,1 µg/m³ absenken, also auch nicht in den von der WHO als sehr gut beschriebenen Bereich unterhalb von 5 µg/m³ bringen. Umgekehrt können wir aber auch nicht erwarten, allein durch Regelungen auf Bundesebene oder europäischer Ebene zu deutlich besserer Luft zu kommen. Wenn sich der Beitrag aus beeinflussbaren überregionalen Quellen (58%) ohne Verlagerungen halbieren würde, ließe dies den Feinstaubgehalt von 10,5 µg/m³ auf ca. 7,5 µg/m³ sinken. Das zeigt, dass man an
mehreren Stellen ansetzen muss. Dieses Ansetzen ist allerdings unabhängig voneinander möglich, d.h. es muss nicht einer auf den anderen warten.
Abbildung 4: Verursacheranalyse von PM2,5 für den Messstandort Muggenhof in der Stadt Nürnberg; Quelle Daten: European Commission, Urban PM2.5 Atlas; https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/defbc83c-2c93- 11ec-bd8e-01aa75ed71a1, zuletzt abgerufen am 19.03.2024.
Als Fazit leiten wir daraus ab, dass die Werte an sich weder auf besonders schlechte Luft in Nürnberg im Allgemeinen schließen lassen, noch, dass wir hinsichtlich des Zeitpunktes der Untersuchung besonderes Pech oder besonderes Glück gehabt haben. Die Möglichkeit der Einflussnahme auf die gemessenen Werte durch städtisches Handeln ist vorhanden, hat aber Grenzen aufgrund äußerer Einflüsse. Speziell im Hinblick auf den Platz in der Rangliste für deutsche Städte scheint es daher wichtiger zu sein, das „Feld“ der Werte insgesamt zu betrachten als Ursachenforschung für einzelne Werte zu betreiben. Wie aus der EEA-Übersicht am Anfang zu erkennen ist, haben alle deutschen Städte mäßige oder gute Werte, die Spreizung der Werte ist also sehr gering. Folglich entscheiden Nachkommastellen über den Platz in der Rangliste, ohne dass dies bedeutet, dass die Luft in Nürnberg deutlich schlechter ist als in vielen anderen Städten auf den Plätzen davor. Genauso wenig ist sie absolut gesehen schlecht, weil das Feld insgesamt relativ gut liegt. Eine Platzierung auf einem hinteren Platz in einem guten Feld kann besser sein als ein vorderer Platz in einem Feld, das insgesamt im Bereich mäßig bis schlecht liegt. Die geringen Unterschiede bewegen sich teilweise im Bereich der Messungenauigkeit, was zwar einerseits sowohl positiv wie negativ wirken kann, andererseits aber auch die eingeschränkte Aussagekraft der Platzierung in einem engen Feld verdeutlicht. Grundsätzlich kann ein Vergleich Verbesserungspotentiale aufzeigen oder Positivbeispiele, an denen man sich orientieren kann. Im vorliegenden Fall bietet der Vergleich mit anderen
deutschen Städten jedoch keine konkrete Hilfestellung für Verbesserungsmöglichkeiten, an denen wir grundsätzlich auf jeden Fall interessiert sind. Die Gleichsetzung von Feinstaubbelastung und Luftqualität greift insgesamt auch zu kurz. Eine genauere Einordnung für die Sauberkeit der Luft zeigt etwa der Luftqualitätsindex (LQI). Bei diesem werden die Konzentrationen von Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Ozon zu einem Gesamtergebnis zusammengerechnet und in Bewertungsklassen eingeteilt. Die Zusammenrechnung bedeutet dabei keineswegs einen „Ausgleichshandel“, ausschlaggebend ist immer der jeweils schlechteste Wert. Das Bild, das dabei entsteht, ist wesentlich umfassender und aussagekräftiger als die Betrachtung einzelner Werte. Darstellungen des Luftqualitätsindexes gibt es sowohl für Deutschland als auch auf der europäischen Ebene:
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/luftqualitaet/eJzrWJSSuMrIwMh E18BY18B0UUnmIkOjRXmpCxYVlyxYnOJWBJU00jUyX5wSkosNreKbVFuctPinMSS0w6eq-a9apQ7vjgnL_20g8o5F4dPFrMBSVkkdw
European Environment Agency: https://www.eea.europa.eu/themes/air/air-quality-index
Hinzuzufügen ist, dass in der Stadt Nürnberg alle derzeitigen Grenzwerte zur Luftqualität – zum Teil deutlich – unterschritten werden. Dennoch möchte sich die Stadt Nürnberg in Anbetracht der Bedeutung sauberer Luft für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und auch im Hinblick auf sich abzeichnende Verschärfungen der Grenzwerte stetig verbessern. Mit Aktionsplänen wie dem „Luftreinhalteplan“ und dessen Fortschreibung oder mit dem „Masterplan nachhaltige Mobilität“ wurden Grundsteine geschaffen, um eine stetige Reduzierung der Luftschadstoffe durch umfangreiche Maßnahmen zu bewirken. Das spiegelt auch die Grundtendenz der Messwerte seit dem Erhebungszeitraum wider, sodass auch in Zukunft mit weiter abnehmenden Luftschadstoffwerten gerechnet werden kann. Es ist davon auszugehen, dass der voraussichtliche PM2,5 EU-Grenzwert ab 2030 von 10 µg/m³ bereits zeitnah dauerhaft eingehalten werden kann, so dass sich die Werte auch in Bezug zu den WHO-Empfehlungen zukünftig in der Kategorie „gut“ befinden werden. In Summe bestätigt die Studie die seit langem bekannte Handlungsgrundlage für die Luftreinhaltung, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität weiterhin erforderlich sind und dass man sich leider nicht auf den Erfolgen der letzten Jahre ausruhen kann. Die Situation ist aber nicht dramatisch in dem Sinne, dass sie eine sofortige Abkehr von der Strategie langfristiger und nachhaltig wirkender Maßnahmen erfordern würde. Und neben eigenen Anstrengungen kommt es auch darauf an, auf Bundesebene und europäischer Ebene Maßnahmen zu fordern, die eigene Bemühungen unterstützen.
|öber Bürgermeister!
?m
0 6 FLO. . /.......Nr.........
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Herrn Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 06.02.2024
Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke
Masterplan Luftqualität
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit beantragen wir: 1) die Ausarbeitung eines Masterplans zur Verbesserung der Luftqualität, insbesondere in Bezug auf die Feinstaubbelastung durch PM2.5 in Nürnberg. 2) einen Bericht über bisher getroffene bzw. laufende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Nürnberg.
Begründung: Die Stadt Nürnberg belegt hinter Gelsenkirchen und Berlin den dritten Platz im Negativranking der europäischen Umweltagentur zur Luftqualität in Deutschlands Großstädten. Und auch im europäischen Vergleich schneidet Nürnberg schlecht ab. Dies beruht insbesondere auf dem schlechten Feinstaubwert PM2.5, aber auch bei anderen Werten (Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und dem weiteren Feinstaubparameter PM10) steht Nürnberg nicht gut da.
Feinstaub (PM2.5) besitzt laut dem österreichischen Umweltbundesamt „eine lange Verweilzeit in der Atmosphäre (Tage bis Wochen) und atmosphärische Transportdistanz von bis zu 1.000 km". Dies zeigt, der Faktor ist für die ganze Stadt relevant, auch wenn die Messwerte natürlich von einzelnen Messstätten ausgehen. Die WHO gibt bei den PM2.5- Werten an, dass Nürnberg diesen Wert um das etwa 5-fache überschreitet. Anzumerken ist jedoch auch, dass die WHO für PM2.5 keinen Wert festlegt, ab dem eine Gesundheitsschädlichkeit gegeben ist, sodass selbst sehr niedrige Werte bereits zu Schäden führen können. Umso relevanter ist das stetige Überschreiten des Wertes in Nürnberg um ein Vielfaches der gesetzten Grenze. PM2.5 kann aufgrund seiner Eigenschaften bis in die sogenannten Lungenbläschen Vordringen. Das deutsche Umweltbundesamt stellt zu den gesundheitlichen Folgen fest: PM2.5 kann zu ,,(...)Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenaiveoien bis zu verstärkter Piaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität)(...)"
Stadtratsgruppe Die Linke
Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linl<e-nuern berg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441
führen. Die WHO schreibt, dass die Risiken von Luftverschmutzung im Bereich der Risiken einer ungesunden Ernährung bzw. des Rauchens rangieren, sodass davon auszugehen ist, dass viele Nürnbergeninnen - insbesondere aus Risikogruppen, wie Asthmatikeninnen, unter der Belastung leiden und von zahlreichen Todesfällen auszugehen ist.
Bereits zu den durchschnittlichen hohen Werten in Nürnberg, die jedoch auch punktuell massiv überschritten werden, rät die WHO empfindlichen Personen das Freilufttraining zu reduzieren, die Fenster zu schließen, draußen eine Maske zu tragen und sich Luftfilteranlagen zuzulegen.
Die Verharmlosung der Werte durch die Stadt Nürnberg, wie z.B. durch die Umweltreferentin in einem Artikel der Bildzeitung, ist angesichts der negativen gesundheitlichen Auswirkungen, zu kritisieren. Es genügt nicht, die Verantwortung, wie im Artikel geschehen, allein auf den Gesetzgeber zu übertragen, sondern Stadt- und verkehrsplanerisch schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen - etwa durch eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, mehr Stadtgrün, Kontrolle von Heizanlagen etc. Auch der Verweis der Umweltreferentin in der Stadtratssitzung vom 31.01.2024, der Wert der europäischen Umweltagentur beziehe sich auf eine einzelne Messstation, was zur Irrelevanz der Ergebung beitrage, kann nur als Verharmlosung gewertet werden. So wird z.B. bei der Betrachtung des Echtzeitluftqualitätsindex (z.B. Station Jakobsplatz) deutlich, dass die PM2.5 Werte - und nicht nur diese - oftmals noch viel drastischer überschritten werden. Insbesondere ist dies in den Wintermonaten der Fall, was mutmaßlich auf das Heizen zurückzuführen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller Quellen: Luftqualitätsindex {AQD für Von der Tann Straße und Luftverschmutzung in Nürnberg I IQAir 9789289056069-ger.pdf (who.int) Wirkungen auf die Gesundheit I Umweltbundesamt Europäischer Luftqualitätsindex: Jederzeit aktuelle Daten zur Luftqualität — Europäische Umweltagentur (europa.eu) Luftverschmutzung in JKP, Nuremberg, Germany: Echtzeit-Luftqualitätsindex (LQI) iaqicn.org) Nürnberg: Umweltreferentin greift Studie zur Sauberkeit der Luft an I Regional I BILD.de
Stadtratsgruppe Die Linke
Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-linke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www.die-linke-nuernberg.de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441
UwA/005/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.04.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Bericht zum Antrag der ÖDP zur geplanten Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE
Nürnberg
Anlagen: Bericht ÖDP-Antrag_Altholzverbrennung
Bericht:
Der Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe beinhaltet Fragen zur langfristigen Verfügbarkeit des Rohstoffs Altholz der Abfallklassen AIII und AIV und zur ökonomischen Rentablilität der Anlage sowie die Forderung, in Anbetracht der Emissionen der Anlage Unterlagen aus dem Bebauungsplan- und FNP-Änderungsverfahren zu überarbeiten.
Der Altholzmarkt ist auf Grund diverser Rahmenbedingungen sehr volatil. Die N-ERGIE beabsichtigt in der Anlage überwiegend Altholz der Abfallklassen AIII und AIV thermisch zu verwerten, auch wenn sich die Vorhabensbeschreibung abdeckend auf alle Altholzklassen bezieht. Zur Rentabilität des Altholz-Heizkraftwerkes unter Berücksichtigung des Einflusses der Heizperiode kann die Verwaltung keine Aussage treffen. Nach Aussage der N-ERGIE ist die Wirtschaftlichkeit auch bei stark eingeschränktem Betrieb außerhalb der Heizperiode gegeben.
Die Stadt Nürnberg hat auf Antrag der N-ERGIE ein Bauleitplanverfahren und eine Änderung des Flächennutzungsplans zur Baurechtschaffung der Altholzverbrennungsanlage mit zweimaliger Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es wurde eine Immissionsprognose nach TA Luft erstellt. Nach der Prognose ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die geplante Altholzverbrennungsanlage die Luftschadstoffwerte signifikant verschlechtern. Die intensive Standortalternativenbetrachtung hat gezeigt, dass der ausgewählte Standort in Sandreuth die beste Alternative für die Altholzverbrennungsanlage darstellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Vorhaben hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
N-ERGIE
Regierung von Mittelfranken
Stellungnahme zum ÖDP-Antrag zur Altholzverbrennungsanlage der N-ERGIE in
Nürnberg vom 08.02.2024
Im ÖDP-Antrag vom 08.02.2024 werden verschiedene Punkte zur geplanten Altholzverbrennungsanlage für Altholz der Kategorien A I bis A IV am Standort Sandreuth der N-ERGIE hinterfragt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die N-ERGIE als wirtschaftlich eigenständiger Betrieb die Verantwortung für die zu tätigenden Entscheidungen innehat. Diese Verantwortung umfasst auch die Einhaltung aller Vorschriften und Regeln nach internationalem oder nationalem Recht. Die erforderlichen Genehmigungsverfahren werden auch verantwortlich durch die N- ERGIE Aktiengesellschaft durchgeführt. Im Folgenden wird zu den drei im Antrag ausformulierten Aspekten Stellung genommen.
1) Rohstoff Holz der Abfallklassen A I – A IV
a) Stoffliche Verwertbarkeit von Holz der Kategorien A I und A II
Im Antrag wird angesprochen, dass die Holzabfälle der Kategorien A I (unbehandelte Holzabfälle) und A II (beschichtetes Holz) zur stofflichen und nicht zur thermischen Verwertung weiterverwendet werden und beispielsweise für die Verarbeitung von Spannplatten oder Ähnlichem verarbeitet werden sollen. Inwieweit zukünftig Holz der Kategorien A I und A II in der thermischen Verwertung eingesetzt werden darf, ist ein Unsicherheitsfaktor für die N-ERGIE. Aufgrund der aktuellen Rechtslage (§4 der Altholzverordnung: „Die Verfahren zur stofflichen Verwertung von Altholz sind hochwertig. Satz 1 gilt entsprechend für die Verfahren zur energetischen Verwertung von Altholz.“) dürfen derzeit alle Altholzsortimente energetisch verwertet werden, obwohl A I- und A II- und eingeschränkt A III-Holz auch stofflich verwertet werden können. In der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98 EG, zuletzt geändert durch RL (EU) 2018/851), die durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in deutsches Recht umgesetzt wurde, legt die Abfallhierarchie einen Vorrang der stofflichen Verwertung fest. Anlagenbezogene Zulassungen der energetischen (thermischen) Verwertung von Altholz der Kategorien A I und A II berufen sich daher auf die Altholzverordnung als vorrangiges lex specialis. Der Entwurf für eine Novelle der Altholzverordnung mit einer Angleichung bezüglich der Abfallhierarchie an das KrWG wurde 2020 vorgelegt aber bisher nicht weiterverfolgt. Ein neuer Stand liegt nicht vor. Nach geltender Rechtslage kann die Stadt Nürnberg in einem Bebauungsplanverfahren daher diesbezüglich keine Einschränkungen formulieren. Auf Nachfrage hat sich die N-ERGIE zum Vorrang der stofflichen Verwertung von A I- und A II-Holz nach KrWG dahingehend geäußert, dass sie die aktuell gültigen Vorschriften jederzeit einhalten wird. Als Einsatzsortiment sieht sie aus diesen Altholzklassen nur stark verunreinigte und nicht nutzbare Resthölzer aus Einrichtungen zur stofflichen Verwertung vor, so dass der Vorrang der stofflichen Verwertung gewahrt bleibe. Auch bei Altholz der Klassen A I und A II kommt somit nur stofflich nicht mehr verwertbares Holz in die thermische Verwertung. Abgesichert werde dies durch eine entsprechende Zertifizierung des sortierenden Lieferanten.
b) Entwicklung der verfügbaren Menge des Rohstoffs „Altholz der Abfallklassen A III
und A IV" und benötigte Kapazität der thermischen Verwertung
Die ÖDP geht im Antrag davon aus, dass aufgrund von Nutzungskonkurrenz regional nicht genügend Altholz zur Verfügung steht. Insbesondere wird befürchtet, dass durch die
thermische Verwertung Altholz in der holzverarbeitenden Industrie fehlt, sodass diese auf frisches Holz zurückgreifen muss. Das könne ein vermehrtes Importieren von Frischholz zur Folge haben. Beschaffungsschwierigkeiten der holzverarbeitenden Industrie können von der Verwaltung nicht abschließend beurteilt werden. Ausgehend von den Erläuterungen unter a) kann jedoch nicht vermutet werden, dass der Grund dafür in der thermischen Verwertung von A I- und A II- Altholz liegt oder zukünftig liegen wird. Altholz der Kategorien A III und A IV fällt in der Hauptsache bei Rückbauten von Gebäuden industriellen, gewerblichen oder privaten Ursprungs an, kommt aber auch aus Rückbauten im Außenbereich wie z.B. Bahngleisen, Leitungsmasten oder dem Garten- und Landschaftsbau. Weitere Herkunftsbereiche sind Sperrmüll, Verpackungen wie z.B. Paletten mit Verbundmaterialien oder Munitionskisten sowie Möbel mit halogenorganischen Verbindungen und Brandholz. Der Altholzmarkt ist derzeit sehr volatil, weil er durch viele Faktoren geprägt ist - wie etwa die Konjunktur der Bauwirtschaft, die Nachfrage aus der Spanplattenindustrie, die Förderkulisse und der Ersatz fossiler Brennstoffe in der Energieerzeugung. Auch auf Seiten der Verwertungskapazitäten tut sich Vieles, was nicht allein mit der Marktverfügbarkeit von Altholz in Verbindung gebracht werden kann. Im Februar hat z.B. Veolia das Biomassekraftwerk in Großaitingen geschlossen. Die Fa. Egger hat dem gegenüber die Anlage in Markt Bibart übernommen und neue Anlagen sind in Planung (Berlin, Dinslaken, Nürnberg). Gleichzeitig sind die Preise gestiegen, zum Teil weist Altholz einen positiven Marktwert auf. Die Abschätzung seitens der N-ERGIE ist, dass die Menge des Altholzes der Kategorien A III und A IV steigen wird. Dafür werden die steigende Bevölkerungszahl und eine erhöhte Bautätigkeit in der Stadt Nürnberg sowie eine Stagnation der Recyclingquoten genannt. Die Zusammensetzung des Gesamtaltholzaufkommens in Deutschland weist 2016 für Altholz der Kategorien III und IV einen Anteil von etwa 12 % des gesamten anfallenden Altholzes aus. Umgerechnet sind das etwa 1,2 Mio. Tonnen (Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2020: Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung). Im Bericht des Bayerischen Landesamts für Umwelt „Hausmüll in Bayern – Bilanzen 2022“ (2023) wird die einwohnerbezogene Erfassungsmenge von Altholz der Jahre 1997-2022 dargestellt. Dort ist ein Zuwachs bis zum Jahr 2020 erkennbar, anschließend ging der Anteil der einwohnerbezogenen Sammelmenge jedoch wieder zurück. Es ist daraus zu schließen, dass es sich bei Altholz um nicht regelmäßig wiederkehrende und somit für die Zukunft nicht sicher prognostizierbare Mengen handelt. Die Beobachtung und Ableitung von Zukunftsszenarien bezüglich der Entwicklung des Altholzaufkommens ist eine komplexe Aufgabe, die intensive Marktforschung erfordert. Die Durchführung einer solchen Analyse ist durch die Verwaltung nicht leistbar. Eine substantielle Abschätzung der Entwicklung des Aufkommens an Altholz der Kategorien A III und A IV für die Region ist für das Umweltamt aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Die Aussagen der N-ERGIE, für die eine derartige Analyse ja Grundlage für eine entsprechende Projektplanung sein muss, sind aber plausibel. Die Frage nach ggf. abdeckend vorhandenen Kapazitäten in der Region kann daher im bilanziellen Sinne nicht beantwortet werden. Dahinter kann natürlich unabhängig von „Anlage benötigt oder Anlage überflüssig“ die Frage gesehen werden, ob zusätzliche Kapazitäten bei der Verwertung zu einem Anziehen des Anfalls von Altholz aus anderen Regionen führen würde. Dazu ist anzumerken, dass Altholz immer dorthin transportiert werden wird, wo das Ergebnis aus Transportkosten und Annahmepreis am günstigsten ist. Knappe Kapazitäten sorgen für weite Wege, also hohe Transportkosten und wenig Preiskonkurrenz. Zusätzliche Kapazitäten
führen bei halbwegs gleichmäßiger örtlicher Verteilung zu geringeren Transportkosten und ggf. einem Preisverfall, nicht aber zu „Mülltourismus“. Letzteres ist eine Begleiterscheinung unzureichender regionaler Kapazitäten, weil dann die Not, überhaupt einen Entsorgungsweg zu finden, die Transportkosten in den Hintergrund treten lässt. Die Überlegung, dass eine Anlage in Nürnberg einen möglicherweise erwünschten Bau von Anlagen anderswo mangels dortiger Not verhindern würde, ist jedoch rein spekulativ und die überregionale Verteilung von Anlagenstandorten kann nicht mit stadtplanerischen Maßnahmen beeinflusst werden.
2) Rentabilität der Altholzverbrennungsanlage
Im Antrag wird die ökonomische Rentabilität der Anlage in Frage gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass vorwiegend während der Heizperiode im Winter die Altholzverbrennungsanlage in Betrieb genommen werden wird. Über die Rentabilität des Anlagenbetriebes nur bei Betrieb während der Heizperiode und auch allgemein kann die Verwaltung keine Aussage treffen. Auch ist die Beurteilung der Rentabilität von Anlagen nicht Aufgabe der Stadtverwaltung. Die Kontrolle über die wirtschaftliche Rentabilität von Investitionsvorhaben obliegt dem Aufsichtsrat der N-ERGIE. Für diese Frage wurde daher eine Stellungnahme der N-ERGIE angefordert. Die Strategie der N-ERGIE beinhaltet ein mögliches breites Spektrum an möglichen Einsatzstoffen abzubilden, um strategisch die unterschiedlichen Preisbewegungen dahingehend nutzen zu können, dass immer die wirtschaftlichste Anlage mit dem jeweiligen Einsatzstoff genutzt wird. Dieses war bereits in der Vergangenheit der Fall, auch für die Zukunft werden die immer volatileren Märkte in den jeweiligen Einsatzstoffmärkten dafür sorgen, dass je nach Preis des Einsatzstoffes, dem Wirkungsgrad der Anlage und den Stromerlösen bei KWK Anlagen die Einnsatzreihenfolge der Anlagen variiert wird, um möglichst preisgünstig die Fernwärme für die Bürger Nürnbergs zu erzeugen. Bei den derzeitigen Preisniveaus und den aktuell erwarteten Preisentwicklungen sieht Einsatzplanung der N-ERGIE für die Anlage vor, dass das Altholz-Heizkraftwerk schwerpunktmäßig in der Übergangs- und Winterzeit (Heizperiode) im Betrieb sein wird. Damit ist immer die gleichzeitige Auskopplung von Wärme und Strom gewährleistet. In den übrigen Monaten soll das Kraftwerk eine Rückfallebene darstellen und in Betrieb genommen werden, wenn etwa Revisionsarbeiten an anderen Erzeugungseinheiten in Stadtgebiet anstehen. Das bedeutet Versorgungssicherheit für den sommerlichen Wärmebedarf, z.B. für Warmwasser. Die N-ERGIE sieht die Wirtschaftlichkeit bei dieser Einsatzweise gewährleistet. Es ist zudem nicht geplant, dass die Altholzverbrennungsanlage ausschließlich zur Stromerzeugung verwendet werden soll (theoretischer Sommerbetrieb), da dies die Effizienz verringern würde. Es wird betont, dass die geplante Altholzverbrennungsanlage keine Erweiterung der städtischen Müllverbrennungsanlage darstellt. Ein wesentlicher Faktor in der Rentabilitätsbetrachtung ist sicherlich auch die oben aufgeführte Volatilität am Altholzmarkt. Die Umweltverwaltung registriert in diesem Zusammenhang seit Jahren ein „Volllaufen“ der Lager außerhalb der Heizperiode eines in Nürnberg ansässigen Altholzaufbereiters wie in vergleichbaren Anlagen auch, weil die Abnahme in dieser Zeit deutlich geringer ist. I.a. werden die Lagerbestände während der Heizperiode dann wieder abgebaut. Das deutet darauf hin, dass außerhalb der Heizperiode allgemein kaum Altholz verbrannt wird, was sich mit den Aussagen der N-ERGIE deckt.
3) Überprüfung der Standortmöglichkeiten
Im ÖDP-Antrag wird die Forderung gestellt, dass der Standort der geplanten Anlage nochmal anhand der Anzahl der betroffenen Menschen geprüft werden soll. Hintergrund ist der Schadstoffausstoß der Anlage, der die menschliche Gesundheit beeinträchtigen soll.
Die Stadt Nürnberg hat auf Antrag der N-ERGIE ein Bauleitplanverfahren und eine Änderung des Flächennutzungsplans zur Baurechtschaffung der Altholzverbrennungsanlage durchgeführt. In beiden Verfahren, die eine Dauer von circa drei Jahren hatten, fand eine je zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Im Rahmen dieser Verfahren wurden auch diverse Gutachten erstellt, unter anderem die Immissionsprognose nach TA Luft 2021. Die Gutachten wurden von der Stadtverwaltung geprüft. Ebenso lagen die Gutachten der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vor. Die eingegangene Stellungnahme eines Bürgervereins wurde dem Stadtrat zur Prüfung vorgelegt. Sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP) als auch der Bebauungsplan wurden vom Rat einstimmig beschlossen. Die Änderung des FNP wurde von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Die Änderung ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt wirksam, ebenso wie der Bebauungsplan in Kraft getreten ist. Beide Verfahren sind abgeschlossen und Baurecht ist damit vorhanden.
a) Immissionsprognose nach TA Luft 2022
Es ist korrekt, dass Luftschadstoffe ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Die Beurteilung, ob von einer Anlage ausgestoßene Schadstoffe eine in diesem Sinne erhebliche Umweltauswirkung sind, misst sich an Grenzwerten. Zur Frage sich abzeichnender Novellierungen von Grenzwerten wird auf einem Sachbericht zur Luftqualität im Allgemeinen verwiesen. Dieser wird dem Umweltausschuss vom 18.04.2024 zeitgleich vorgelegt. Die Hintergrundbelastung in Sandreuth ist mit den Messwerten der Messstationen mit „städtischer Hintergrundbelastung“ vergleichbar, was in der Stadt Nürnberg die Messstationen „Muggenhof“ und „Jakobsplatz“ sind. Dort wurden 2023 Jahresmittelwerte für PM2,5 von 9 µg/m³ bzw. 11 µg/m³ gemessen. Damit ist der geltende Grenzwert von 25 µg/m³ sicher eingehalten. Da die Luftschadstoffwerte im zeitlichen Verlauf erkennbar sinken, ist aus Sicht der Verwaltung davon auszugehen, dass schon deutlich vor 2030 auch der dann voraussichtlich geltende Jahresmittelgrenzwert von 10 µg/m³ für PM2,5 sicher eingehalten werden kann. Im Zuge der Immissionsprognose nach TA Luft (2021) wurden die Mindestschornsteinbauhöhe und die reale Schornsteinbauhöhe berücksichtigt. Bei der Mindestschornsteinbauhöhe (51,8 m) liegt der maximale Immissionswert der Zusatzbelastung durch die neue Anlage bei 2,58*10- 2 µg/m³, bei der realen Schornsteinbauhöhe (151,55 m) bei 1,17*10-3 µg/m³. Die Zusatzbelastung befindet sich daher bei beiden Schornsteinbauhöhen deutlich unterhalb der Irrelevanzschwelle von 0,75 µg/m³. Da die Irrelevanzschwelle nach TA Luft (2021) auf 3 % des geltenden Jahresgrenzwertes festgelegt wurde, würden auch bei dem neuen voraussichtlichen Jahresgrenzwert von PM2,5 (10 µg/m³) die Irrelevanzschwelle von dann 0,3 µg/m³ unterschritten werden. Nach der Immissionsprognose der TA Luft ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die geplante Altholzverbrennungsanlage die Luftschadstoffwerte signifikant verschlechtern. Zusammengefasst besteht hinsichtlich der Immissionssituation der geplanten Altholzverbrennungsanlage keine Grundlage für Einwände gegen das Vorhaben als solches.
b) Standortalternativenprüfung
Die im Rahmen der FNP-Änderung erstellte Standortalternativenprüfung mitsamt den betrachteten Kriterien war eine der Grundlagen für die Änderung des FNP und des Bebauungsplans. Bei Anlagen wie der Altholzverbrennungsanlage sind allerdings mehr Faktoren entscheidend als nur die reine Betrachtung des Themas „Feinstaub“. Andere
wichtige Faktoren wie bestehende Infrastruktur, Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen sowie voraussichtliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort, um nur einige zu nennen sind ebenfalls bewertet, miteinander verglichen und abgewogen worden. Die Alternativenprüfung erfolgte in zwei Stufen. In Stufe 1 wurden insgesamt 22 Standorte untersucht. Nach der Vorprüfung wurden acht Standorte für die vertiefte Prüfung (Stufe 2) als Standortalternativen berücksichtigt. In Stufe 2 wurden die Standorte nach 14 Einzelkriterien qualitativ beurteilt und anhand eines Bewertungssystems numerisch bewertet. Die intensive Standortalternativenbetrachtung hat gezeigt, dass der ausgewählte Standort in Sandreuth die beste Alternative für die Altholzverbrennungsanlage darstellt. Die Standortalternativenprüfung wurde von der Stadtverwaltung geprüft und es gingen im Verfahren keine Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. Auch bei der Genehmigung der FNP-Änderung durch die Regierung lag die Alternativenprüfung vor. In den Gremien des Stadtrates wurde das Projekt unterstützt und stets einstimmig beschlossen. Dem vorgebrachten Antrag, die untersuchten Standortmöglichkeiten unter dem Aspekt der von den zusätzlichen Emissionen betroffenen Anzahl von Menschen nochmals zu untersuchen, kann aus den oben genannten Punkten nicht entsprochen werden. Es ist angesichts der Deutlichkeit des Ergebnisses auch nicht damit zu rechnen, dass ein zusätzliches Kriterium das Ergebnis der Alternativenprüfung ändern würde.
Ref.VII/003/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.04.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS
Neuerlass
Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzungstext Reinschrift Satzungstext Korrekturfassung
Sachverhalt (kurz):
Die Sicherung von bestehendem Wohnraum ist neben dem Wohnungsneubau eine wichtige Aufgabe, um für leistbaren Wohnraum zu sorgen. Mit Beschluss vom 22.05.2019 hat der Stadtrat Nürnberg die Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen, die am 30.05.2019 in Kraft getreten ist und nach einer Gültigkeit von fünf Jahren mit Ablauf des 29.05.2024 außer Kraft tritt.
Die Satzung hat sich als Instrument zum Erhalt bestehenden Wohnraums bewährt. Die gesetzlichen Anforderungen für die Satzung sind weiter gegeben. Daher hat der Stadtrat am 19.07.2023 den Neuerlass der Satzung für weitere fünf Jahre ab dem 30.05.2024 beschlossen. Der entsprechende Satzungstext (Anlage 1, Satzungstext, Reinschrift) wird zum Beschluss vorgelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 383.797 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 383.797 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema Wohnen betrifft Menschen unterschiedlichen Alters und Lebenssituationen. Dazu zählen auch Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und differenzierten Konstellationen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Erlass der (als Anlage 1 der Sitzungsunterlagen) beiliegenden Satzung der Stadt Nürnberg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS) wird beschlossen.
Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS
Neuerlass 2024
Entscheidungsvorlage
I. Ausgangssituation
Die Sicherung von bestehendem Wohnraum ist neben dem Wohnungsneubau nach wie vor ein weiterer maßgeblicher und notwendiger Ansatz der Nürnberger Wohnungspolitik, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Mit dem Erlass der Zweckentfremdungsverbotsatzung (ZwEVS) am 30.05.2019 hat Nürnberg ein wichtiges Instrument der Wohnungsbestandssicherung eingeführt, das bis zum 29.05.2024 gültig ist. Der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat ist neben seiner Funktion als Bewilligungsstelle für die Wohnraumsicherung zuständig und vollzieht die Satzung.
Die Satzung hat sich als Instrument zum Erhalt bestehenden Wohnraums bewährt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Satzung sind weiter gegeben. Der Stadtrat hat daher am 19.07.2023 den Neuerlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung ab dem 30.05.2024 für weitere fünf Jahre beschlossen.
Normenkontrollverfahren
Das bezüglich der Nürnberger ZwEVS seit 12. Juni 2019 anhängige Normenkontrollverfahren wurde durch Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 31.10.2023 beendet.
Die Klagepartei trug während des Verfahrens insbesondere vor, dass die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Wohnraummangels im Stadtgebiet Nürnberg für den Erlass der Satzung gem. Bayerischem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwEWG) nicht vorgelegen hätten. Weiter sei die Satzung nicht verfassungsgemäß und greife auf unverhältnismäßige Weise in Grundrechte, vor allem in das Eigentumsrecht, Art. 14 GG ein. Nachdem das Bayerische Verfassungsgericht den Antrag der Klagepartei bereits zweimal wegen Unzulässigkeit verworfen hatte, wurde er nach Revision vom Bundesgerichtshof an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Dieser bestätigte die Satzung am 31.10.2023 in großen Teilen inhaltlich. Er bestätigte außerdem das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zum Erlass der ZwEVS auf Grundlage des ZwEWG. Der erfolgreiche Ausgang des Normenkontrollverfahrens bestärkt die Stadt Nürnberg in ihrem Entschluss, die Satzung weiter als effektives Sicherungsinstrument anzuwenden und sie wie bisher verfassungsgemäß zu vollziehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 1 des Bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes ermöglicht einer Gemeinde für Gebiete, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf, wenn sie dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen können. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
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zu mehr als 50 % der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
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baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, 3. mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird, 4. länger als drei Monate leer steht oder 5. beseitigt wird.
Eine Zweckentfremdungsverbotssatzung kann nicht verlängert werden. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann jedoch eine neue Satzung erlassen werden.
Begründung für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art. 1 ZwEWG
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Satzung liegen weiterhin vor. Diesbezüglich verweisen wir auf die Entscheidungsvorlage zum Neuerlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung, die am 19.07.2023 ohne Gegenstimmen beschlossen wurde (vgl. Anlage 3).
Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung
Seit Einführung der Zweckentfremdungsverbotssatzung im Jahr 2019 hat SW mit Stichtag 31.12.2023 insgesamt 1.929 Genehmigungsanträge und Meldungen zu zweckfremder Nutzung von Wohnraum erhalten.
Für 287 Wohneinheiten liegen bzw. lagen Genehmigungsanträge, für 1.642 Wohneinheiten Meldungen aufgrund vermuteter Zweckentfremdung (sog. Verdachtsmeldungen) vor.
Für 273 Wohneinheiten wurde eine zweckfremde Nutzung unterbunden bzw. verhindert und die Wohnungen wurden wieder regulären Wohnzwecken zugeführt. Die 273 Wohneinheiten entsprechen einer Gesamtwohnfläche von knapp 14.300 m².
Für weitere 64 Wohneinheiten wurden sog. Negativatteste erteilt, d.h. zweckentfremdungsrechtliche Bestimmungen fanden für diese Wohnungen keine Anwendung. In 55 Fällen wurden beantragte Nutzungsänderungen genehmigt.
260 Verdachtsfälle erwiesen sich als unbegründet. Insgesamt wurden 914 Genehmigungsanträge / Verdachtsmeldungen bisher bearbeitet.
Derzeit laufen für 217 Wohneinheiten zweckentfremdungsrechtliche Verfahren. Die Bearbeitung von Verdachtsmeldungen für 817 Wohneinheiten steht noch aus.
Die Anzahl von Verdachtsfällen wegen vermuteter zweckentfremdeter Wohnungen steigt seit Inkrafttreten der ZwEVS am 30.05.2019 kontinuierlich an. Allerdings sind diese häufig nicht durch Sorge um den Wohnungsmarkt motiviert, sondern durch satzungsfremde Zwecke. Die meldenden Personen fühlen sich z.B. „gestört“.
Entwicklung der Anträge und Meldungen
Anzahl Verdachtsfälle und Anträge
2.500
2.000 1.929 1.500
1.398 1.000 1.048
31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen und daher vorrangig zu bearbeitenden Fälle wurden bislang noch keine proaktiven Maßnahmen wie Internetrecherche, verstärkte Informationstätigkeit etc. durchgeführt.
Bisher erfolgte bei der Bearbeitung der Fälle der ZwEVS lediglich die Priorisierung von Genehmigungsanträgen vor Verdachtsfällen. Die Verdachtsfälle wurden nach Datum des Meldungseingangs bearbeitet.
Zukünftige Priorisierung
Um angesichts der Vielzahl der bislang unbearbeiteten Fälle die Prozesse effizienter zu gestalten erfolgt die Bearbeitung der Verdachtsmeldungen künftig priorisiert.
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Bearbeitung Genehmigungsanträge wie bisher vorrangig, da > Einhaltung der 3-Monatigen Bearbeitungsfrist erforderlich (Fiktionsfrist!) > zügige u. beratende Bearbeitung → Bürgerservice → Antrags“hürde“ gering halten → mehr Anträge
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Bearbeitung Verdachtsfälle Priorisierung nach: 1. Verdacht auf Zweckentfremdung von ganzem Gebäude bzw. mehr als 2 Wohneinheiten im Gebäude (Prio1) o innerhalb dieser Gruppe älteste Meldung zuerst
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Verdacht auf Zweckentfremdung bei mehr als 1 Wohneinheit (Prio 2) o innerhalb dieser Gruppe älteste Meldung zuerst
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Verdacht auf Zweckentfremdung (Prio 3) o innerhalb dieser Gruppe älteste Meldung zuerst
Genehmigungstatbestände
Der Entschluss, von der Möglichkeit eines Satzungserlasses Gebrauch zu machen, war 2019 vor allem durch die Zunahme an Kurzzeitvermietungen (Fremdenbeherbergungen) in Privatwohnungen über Internetportale (Stichwort „Airbnb“) motiviert. Damals hatten geschätzte 600 Wohnungen1, die durch die Nutzung als Ferienwohnung nicht zur Verfügung standen, die Entscheidungsgrundlage für den Satzungserlass dargestellt.
Die aktuelle thematische Zuordnung der rd. 1.900 Verdachtsmeldungen und Anträge zeigt jedoch, dass im Rahmen des Satzungsvollzugs neben der Fremdbeherbergung weitere grundsätzlich zweckfremd genutzte Wohnungen festgestellt werden konnten.
Thematische Zuordnung der Anträge und Meldungen
Fremdenbeherbergung 702
Leerstand
Gewerbl./berufl. Zwecke (Büro, Praxis, Prostituion, etc.) Gewerblicher Zweck: Arbeiterunterkunft
Abbruch 125
Nicht zuordenbar 6
Anzahl Wohneinheiten
Für bestimmte grundsätzlich zweckfremde Nutzungen kann eine Genehmigung erteilt werden.
Eine Zweckentfremdungsgenehmigung ist nach § 5 Abs. 2 ZwEVS regelmäßig dann zu erteilen, wenn schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen (VGH München, Beschluss v. 26.07.2021 – 12 B 21.913, Rn. 19). Schutzwürdige private Interessen liegen „insbesondere“ bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Verfügungsberechtigten vor, aber eben nicht nur. Andere überwiegende schutzwürdige private Belange können sich vor allem aus dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben (VGH München, a.a.O.). Die grundgesetzlich geschützte Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) setzt insoweit eine sorgsame Prüfung der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe anhand der Kriterien der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit voraus, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.06.2022 - 12 N 21.1208, Rn. 35). Dies ist im Einzelfall sorgfältig zu überprüfen.
Die Stadt Nürnberg erachtet u.a. folgende anderen Belange grundsätzlich als schutzwürdige private Interessen, die zu einer Genehmigung der Zuführung/Nutzung zu anderen als Wohnzwecken führen:
- Freie Verfügbarkeit entsprechend der individuellen Bedürfnisse über eine zweite Wohnung im selbstgenutzten 2-Familienhaus. Damit wird dem Rechtsgedanken des § 573a BGB Rechnung getragen.
1 vgl. WMB 2017: S.30
-
Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Wohnräumen, sofern die eigene Wohnung oder bereits bestehende Geschäftsräume sich im selben Haus befinden.
-
Freihalten von Wohnraum für die künftige Nutzung durch privilegierten Angehörige im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Fazit
Die derzeitige Anspannung des Marktes wird auf Grund des anhaltenden Wachstums, der zunehmenden Flächenknappheit, der Abnahme des belegungsgebundenen Wohnungsbestandes und des hohen Preisniveaus aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren weiter andauern und noch zunehmen. Der benötigte Wohnungsbedarf wird mit ca. 2.000 Wohneinheiten jährlich auf hohem Niveau verbleiben.
Obwohl im Jahr 2022 mit über 3.000 Wohneinheiten so viele Baugenehmigungen erteilt werden konnten wie seit 1993 nicht mehr, führen die gestiegenen Baukosten und die seit 2022 stark veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere infolge der Zinserhöhungen dazu, dass eine Vielzahl geplanter und genehmigter Vorhaben nicht realisiert wird. Die Diskrepanz zwischen Genehmigungen und Fertigstellungen wird auch zukünftig auf hohem Niveau verbleiben: im Schnitt der letzten fünf Jahre wurden nur rd. 1.400 Wohnungen fertiggestellt.
Trotz aller Bemühungen wird der Nürnberger Wohnungsmarkt also weiterhin ein erhebliches Defizit an bezahlbarem Wohnraum aufweisen, sodass ein konsequenter Bestandsschutz unverzichtbar ist. Daher ist es auch künftig erforderlich, dass neben den Maßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums ein weiterer Schwerpunkt der Wohnungspolitik auf dem Erhalt bestehenden Wohnraums liegt. Die Zweckentfremdungsverbotssatzung stellt das Instrument zum Erhalt von Wohnraum in Nürnberg dar, was sich in der Praxis als geeignet und wirkungsvoll erwiesen hat.
Nachdem nun das Urteil im Normenkontrollverfahren zur Rechtsmäßigkeit der Satzung vorliegt, wurde die neue, bis zum 30.05.2029 geltende Satzung entsprechend angepasst und ist als Anlage 1 beigefügt.
Änderungen der Satzung
Betroffen sind die §§ 4 Abs. 3 Nr. 2 und 4 Abs. 6 ZwEVS, die durch Urteil des BayVGH v. 31.10.2023 (5 N 22.2094) für unwirksam erklärt wurden:
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 ZwEVS konnte eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum bislang nur erteilt werden, wenn bei vermietetem Wohnraum auch den Interessen der Mieter angemessen Rechnung getragen wurde. Der BayVGH sah für diese Regelung keine entsprechende Rechtsgrundlage im Bayerischen Zweckentfremdungsgesetz. Diese Passage ist daher ersatzlos entfallen.
Aufgrund der Beanstandung der Länge der Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum durch den BayVGH wird in § 4 Abs. 6 ZwEVS die Bearbeitungsfrist von zwölf auf drei Monate verkürzt. Dies ist aus Sicht des Bayerischen Gesetzgebers der Regelfall (vgl. z.B. Art. 42a Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG).
Darüber hinaus wurden keine Änderungen vorgenommen, die den Inhalt betreffen. Die Satzung wurde, soweit erforderlich, redaktionell angepasst. Die bearbeiteten Textstellen sind in der beiliegenden Entwurfsfassung (Anlage 2) im Korrekturmodus kenntlich gemacht.
Satzung der Stadt Nürnberg über das
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS)
Vom ………………………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsgesetz – ZwEWG) vom 10. Dezember 2007 (GVBI. S. 864), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2017 (GVBI. S.182), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Gegenstand der Satzung § 2 Wohnraum § 3 Zweckentfremdung § 4 Genehmigung § 5 Genehmigung auf Grund vorrangiger öffentlicher Belange und überwiegender privater Interessen § 6 Genehmigung gegen Ersatzwohnraum § 7 Genehmigung gegen Entrichtung von Ausgleichsbeträgen § 8 Nebenbestimmungen § 9 Negativattest § 10 Zweckentfremdungsgenehmigung bei vermietetem Wohnraum § 11 Auskunfts- und Betretungsrecht § 12 Anordnungen § 13 Gebühren und Auslagen § 14 Ordnungswidrigkeiten § 15 Inkrafttreten; Geltungsdauer
Gegenstand der Satzung
(1) In Nürnberg ist die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet und diesem Wohnraummangel kann zumindest innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht mit anderen zumutbaren Mitteln begegnet werden. (2) Die Satzung gilt für die Zweckentfremdung von freifinanziertem Wohnraum im Stadtgebiet. Wohnraum, für den eine Genehmigungspflicht nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 und 3 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes besteht, ist nicht betroffen.
Wohnraum
(1) Wohnraum im Sinne der Satzung sind sämtliche Räume, die objektiv zu Wohnzwecken geeignet und subjektiv hierzu bestimmt sind. Dazu zählen auch Werk- und Dienstwohnungen sowie Wohnheime.
(2) Objektiv geeignet sind Räume, wenn sie (allein oder zusammen mit anderen Räumen) die Führung eines selbstständigen Haushalts ermöglichen. Die subjektive Bestimmung (erstmalige Widmung oder spätere Umwidmung) treffen die Verfügungsberechtigten ausdrücklich oder durch nach außen erkennbares schlüssiges Verhalten. (3) Wohnraum im Sinne dieser Satzung liegt nicht vor, wenn 1. der Raum baurechtlich lediglich als betriebsbedingter Wohnraum (z. B. als Hausmeisterwohnung) zugelassen ist und daher dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung steht; 2. der Raum bereits vor dem Inkrafttreten am 30.05.2019 der Satzung der Stadt Nürnberg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS) vom 27. Mai 2019 (Amtsblatt S. 185) und seitdem ohne Unterbrechung in baurechtlich genehmigter Weise anderen als Wohnzwecken diente, wobei das Leerstehenlassen von Wohnraum nicht als anderer Zweck in diesem Sinne gilt, sondern die Wohnraumeigenschaft unberührt lässt; 3. der Raum nicht oder noch nicht bezugsfertig ist; 4. baurechtlich eine Wohnnutzung nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig ist; 5. ein dauerndes Bewohnen unzulässig oder unzumutbar ist, weil der Raum einen schweren Mangel bzw. Missstand aufweist oder unerträglichen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist und die Wiederbewohnbarkeit nicht mit einem objektiv wirtschaftlichen und zumutbaren Aufwand hergestellt werden kann. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die aufzuwendenden finanziellen Mittel nicht innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren durch entsprechende Erträge ausgeglichen werden können oder die Kosten des Abbruchs zuzüglich der Neuerrichtung die eines vergleichbaren Gebäudes erreichen; 6. der Wohnraum aufgrund der Umstände des Einzelfalls nachweislich nicht mehr vom Markt angenommen wird.
Zweckentfremdung
(1) Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch die Verfügungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigten anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum 1. für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird; 2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist; 3. für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird; 4. länger als drei Monate leer steht; 5. beseitigt wird (Abbruch). (2) Eine Zweckentfremdung liegt nicht vor, wenn 1. Wohnraum leer steht, weil er trotz nachweislicher geeigneter Bemühungen über längere Zeit nicht wieder vermietet werden konnte; 2. Wohnraum nachweislich zügig umgebaut, instandgesetzt oder modernisiert wird oder alsbald veräußert werden soll und deshalb lediglich vorübergehend unbewohnbar ist oder leer steht; 3. Wohnraum durch die Verfügungsberechtigten oder Nutzungsberechtigten zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken mitbenutzt wird, soweit dabei die Wohnnutzung überwiegt (über 50 % der Gesamtfläche) und keine baulichen Veränderungen im Sinne von Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 vorgenommen wurden; 4. der Wohnraum mit anderem Wohnraum zur weiteren Wohnnutzung zusammengelegt oder geteilt wird; 5. durch die Verfügungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigten selbst bewohnter Wohnraum für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird.
Genehmigung
(1) Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. (2) Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen. (3) Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn dem Interesse an der Erhaltung des Wohnraums durch Ausgleichsmaßnahmen in verlässlicher und angemessener Weise Rechnung getragen wird, insbesondere durch die Schaffung von Ersatzwohnraum oder durch eine Ausgleichszahlung. (4) Die Genehmigung wirkt für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger; das Gleiche gilt auch für Personen, die den Besitz nach Erteilung der Genehmigung erlangt haben. (5) Die Genehmigung zur Zweckentfremdung ersetzt keine nach anderen Bestimmungen erforderlichen Genehmigungen (z. B. des Baurechts). (6) Über den Antrag auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung nach Abs. 1 bis 3 entscheidet die Stadt nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten. Nach Ablauf der Frist gilt die Genehmigung als erteilt.
Genehmigung auf Grund vorrangiger öffentlicher Belange und überwiegender privater Interessen
(1) Vorrangige öffentliche Belange für eine Zweckentfremdung sind insbesondere gegeben, wenn Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen (z. B. für Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungsoder gesundheitliche Zwecke) oder mit lebenswichtigen Diensten (z. B. ärztliche Betreuung) verwendet werden soll, die gerade an dieser Stelle der Stadt dringend benötigt werden und für die andere Räume nicht zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht geschaffen werden können. (2) Überwiegende schutzwürdige private Interessen sind insbesondere bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gegeben. Die Existenzgefährdung darf nicht durch das Unterlassen möglicher und gebotener Abwendungsmaßnahmen selbst herbeigeführt worden sein.
Genehmigung gegen Ersatzwohnraum
(1) Ein beachtliches und verlässliches Angebot zur Bereitstellung von Ersatzwohnraum lässt das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums in der Regel entfallen, wenn die Wohnraumbilanz insgesamt wieder ausgeglichen wird. Dies gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse aus besonderen Gründen gebietet, dass ein ganz bestimmter Wohnraum nicht zweckentfremdet wird. (2) Ein beachtliches Angebot zur Errichtung von Ersatzwohnraum liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. der Ersatzwohnraum wird im Stadtgebiet geschaffen; 2. der Ersatzwohnraum wird von der Inhaberin oder dem Inhaber der beantragten Zweckentfremdungsgenehmigung in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung neu geschaffen; 3. der neu zu schaffende Wohnraum darf nicht kleiner als der wegfallende Wohnraum sein und diesen im Standard nicht in einer für den allgemeinen Wohnungsmarkt nachteiligen Weise unter- oder überschreiten;
- der Ersatzwohnraum steht dem allgemeinen Wohnungsmarkt in gleicher Weise zur Verfügung wie vorher der wegfallende Wohnraum; familiengerechter Wohnraum darf nur durch eben solchen Wohnraum ersetzt werden; 5. die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist nachgewiesen, insbesondere durch Vorlage einer Baugenehmigung oder eines positiven Bauvorbescheids; 6. die Antragstellerin oder der Antragsteller macht glaubhaft, dass die Finanzierung der Ersatzmaßnahme gesichert ist.
§7
Genehmigung gegen Entrichtung von Ausgleichsbeträgen
(1) Im Einzelfall kann auch durch eine einmalige oder laufende Ausgleichszahlung erreicht werden, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines bestimmten Wohnraums hinter das Interesse an einer Zweckentfremdung zurücktritt. Die Ausgleichsbeträge sind zweckgebunden für die Schaffung neuen Wohnraums zu verwenden. (2) Der Betrag der einmaligen Ausgleichszahlung für die von der Zweckentfremdung betroffene Wohnfläche errechnet sich jeweils gemäß den zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Erstellung geförderten Wohnraums in Nürnberg aufzuwendenden durchschnittlichen Kosten. (3) Bei nur vorübergehendem Verlust von Wohnraum kommt eine laufende, monatlich zu entrichtende Ausgleichszahlung in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem jeweils geltenden Mietspiegel der Stadt für den entsprechenden Wohnraum in Betracht. (4) Die Ausgleichszahlung kommt als alleinige Ausgleichsmaßnahme oder als ergänzende Maßnahme bei noch nicht ausreichender anderweitiger Kompensation, insbesondere zu geringem Ersatzwohnraum, in Betracht. (5) Die Antragsteller müssen nachweislich zur Leistung der Ausgleichszahlung bereit und im Stande sein.
§8
Nebenbestimmungen
(1) Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum kann befristet, bedingt oder unter Auflagen erteilt werden, insbesondere um Genehmigungshindernisse auszuräumen oder die Zweckentfremdung so gering wie möglich zu halten. (2) Ist auf Grund einer Auflage oder Nebenbestimmung die Genehmigung erloschen, so ist der Raum wieder Wohnzwecken zuzuführen.
§9
Negativattest
Für Maßnahmen, die keiner Genehmigung bedürfen, weil kein Wohnraum im Sinn der Satzung gegeben ist, keine Zweckentfremdung vorliegt oder Genehmigungsfreiheit besteht, wird auf Antrag ein Negativattest ausgestellt.
§10
Zweckentfremdungsgenehmigung bei vermietetem Wohnraum
Mieterinnen und Mieter werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angehört und über die Erteilung einer Genehmigung unterrichtet.
Auskunfts- und Betretungsrecht
(1) Auf der Grundlage des Art. 3 Abs. 1 ZwEWG haben die dinglich Verfügungsberechtigten, Besitzerinnen und Besitzer, Verwalterinnen und Verwalter, Vermittlerinnen und Vermittler der Behörde die Auskünfte zu geben und die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes und dieser Satzung zu überwachen. Sie haben dazu auch den von der Stadt beauftragten Personen zu ermöglichen, zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Wohnungen und Wohnräume zu betreten. Die Auskunftspflichtigen haben auch Tatsachen zu offenbaren, die geeignet sind, eine Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit herbeizuführen. Jedoch darf eine Auskunft, die ein Auskunftspflichtiger gemäß seiner Verpflichtung nach Satz 1 erteilt, in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Auskunftspflichtigen oder einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Auskunftspflichtigen verwendet werden. Satz 1 gilt auch für Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes. (2) Auf der Grundlage des Art. 5 ZwEWG und dieser Satzung wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt (Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 106 Abs. 3 der Verfassung).
Anordnungen
Die Stadt kann anordnen, dass eine nicht genehmigungsfähige Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird (Art. 3 Abs. 2 ZwEWG).
Gebühren und Auslagen
Für Amtshandlungen der Stadt nach dieser Satzung werden Gebühren und Auslagen nach der Kostensatzung erhoben.
Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art. 4 Satz 1 ZwEWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer entgegen § 4 Abs. 1 ohne die erforderliche Genehmigung Wohnraum für andere Zwecke als Wohnzwecke verwendet oder überlässt. (2) Nach Art. 4 Satz 2 ZwEWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer entgegen § 11 Abs. 1 Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt.
Inkrafttreten; Geltungsdauer
Diese Satzung tritt am 30.05.2024 in Kraft. Sie gilt fünf Jahre.
Satzung der Stadt Nürnberg über das
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS)
Vom ………………………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsgesetz – ZwEWG) vom 10. Dezember 2007 (GVBI. S. 864), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2017 (GVBI. S.182), folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Gegenstand der Satzung § 2 Wohnraum § 3 Zweckentfremdung § 4 Genehmigung § 5 Genehmigung auf Grund vorrangiger öffentlicher Belange und überwiegender privater Interessen § 6 Genehmigung gegen Ersatzwohnraum § 7 Genehmigung gegen Entrichtung von Ausgleichsbeträgen § 8 Nebenbestimmungen § 9 Negativattest § 10 Zweckentfremdungsgenehmigung bei vermietetem Wohnraum § 11 Auskunfts- und Betretungsrecht § 12 Anordnungen § 13 Gebühren und Auslagen § 14 Ordnungswidrigkeiten § 15 Inkrafttreten; Geltungsdauer
Gegenstand der Satzung
(1) In Nürnberg ist die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet und diesem Wohnraummangel kann zumindest innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht mit anderen zumutbaren Mitteln begegnet werden. (2) Die Satzung gilt für die Zweckentfremdung von freifinanziertem Wohnraum im Stadtgebiet. Wohnraum, für den eine Genehmigungspflicht nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2 und 3 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes besteht, ist nicht betroffen.
Wohnraum
(1) Wohnraum im Sinne der Satzung sind sämtliche Räume, die objektiv zu Wohnzwecken geeignet und subjektiv hierzu bestimmt sind. Dazu zählen auch Werk- und Dienstwohnungen sowie Wohnheime.
(2) Objektiv geeignet sind Räume, wenn sie (allein oder zusammen mit anderen Räumen) die Führung eines selbstständigen Haushalts ermöglichen. Die subjektive Bestimmung (erstmalige Widmung oder spätere Umwidmung) treffen die Verfügungsberechtigten ausdrücklich oder durch nach außen erkennbares schlüssiges Verhalten. (3) Wohnraum im Sinne dieser Satzung liegt nicht vor, wenn 1. der Raum baurechtlich lediglich als betriebsbedingter Wohnraum (z. B. als Hausmeisterwohnung) zugelassen ist und daher dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung steht; 2. der Raum bereits vor dem Inkrafttreten am 30.05.2019 der Satzung der Stadt Nürnberg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS) vom 27. Mai 2019 (Amtsblatt S. 185) und seitdem ohne Unterbrechung in baurechtlich genehmigter Weise anderen als Wohnzwecken diente, wobei das Leerstehenlassen von Wohnraum nicht als anderer Zweck in diesem Sinne gilt, sondern die Wohnraumeigenschaft unberührt lässt; 3. der Raum nicht oder noch nicht bezugsfertig ist; 4. baurechtlich eine Wohnnutzung nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig ist; 5. ein dauerndes Bewohnen unzulässig oder unzumutbar ist, weil der Raum einen schweren Mangel bzw. Missstand aufweist oder unerträglichen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist und die Wiederbewohnbarkeit nicht mit einem objektiv wirtschaftlichen und zumutbaren Aufwand hergestellt werden kann. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die aufzuwendenden finanziellen Mittel nicht innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren durch entsprechende Erträge ausgeglichen werden können oder die Kosten des Abbruchs zuzüglich der Neuerrichtung die eines vergleichbaren Gebäudes erreichen; 6. der Wohnraum aufgrund der Umstände des Einzelfalls nachweislich nicht mehr vom Markt angenommen wird.
Zweckentfremdung
(1) Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch die Verfügungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigten anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum 1. für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird; 2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist; 3. für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird; 4. länger als drei Monate leer steht; 5. beseitigt wird (Abbruch). (2) Eine Zweckentfremdung liegt nicht vor, wenn 1. Wohnraum leer steht, weil er trotz nachweislicher geeigneter Bemühungen über längere Zeit nicht wieder vermietet werden konnte; 2. Wohnraum nachweislich zügig umgebaut, instandgesetzt oder modernisiert wird oder alsbald veräußert werden soll und deshalb lediglich vorübergehend unbewohnbar ist oder leer steht; 3. Wohnraum durch die Verfügungsberechtigten oder Nutzungsberechtigten zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken mitbenutzt wird, soweit dabei die Wohnnutzung überwiegt (über 50 % der Gesamtfläche) und keine baulichen Veränderungen im Sinne von Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 vorgenommen wurden; 4. der Wohnraum mit anderem Wohnraum zur weiteren Wohnnutzung zusammengelegt oder geteilt wird; 5. von den Verfügungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigten selbst bewohnter Wohnraum für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird.
Genehmigung
(1) Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt anderen als Wohnzwecken zugeführt werden. (2) Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen. ((3) Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn 1. dem Interesse an der Erhaltung des Wohnraums durch Ausgleichsmaßnahmen in verlässlicher und angemessener Weise Rechnung getragen wird, insbesondere durch die Schaffung von Ersatzwohnraum oder durch eine Ausgleichszahlung. und 2. bei vermieteten Wohnraum auch den Interessen der Mieter angemessen Rechnung getragen wird. (4) Die Genehmigung wirkt für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger; das Gleiche gilt auch für Personen, die den Besitz nach Erteilung der Genehmigung erlangt haben. (5) Die Genehmigung zur Zweckentfremdung ersetzt keine nach anderen Bestimmungen erforderlichen Genehmigungen (z. B. des Baurechts). (6) Über den Antrag auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung nach Abs. 1 bis 3 entscheidet die Stadt nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von zwölfdrei Monaten. Nach Ablauf der Frist gilt die Genehmigung als erteilt.
Genehmigung auf Grund vorrangiger öffentlicher Belange und überwiegender privater Interessen
(1) Vorrangige öffentliche Belange für eine Zweckentfremdung sind insbesondere gegeben, wenn Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen (z. B. für Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungsoder gesundheitliche Zwecke) oder mit lebenswichtigen Diensten (z. B. ärztliche Betreuung) verwendet werden soll, die gerade an dieser Stelle der Stadt dringend benötigt werden und für die andere Räume nicht zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht geschaffen werden können. (2) Überwiegende schutzwürdige private Interessen sind insbesondere bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gegeben. Die Existenzgefährdung darf nicht durch das Unterlassen möglicher und gebotener Abwendungsmaßnahmen selbst herbeigeführt worden sein.
Genehmigung gegen Ersatzwohnraum
(1) Ein beachtliches und verlässliches Angebot zur Bereitstellung von Ersatzwohnraum lässt das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Wohnraums in der Regel entfallen, wenn die Wohnraumbilanz insgesamt wieder ausgeglichen wird. Dies gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse aus besonderen Gründen gebietet, dass ein ganz bestimmter Wohnraum nicht zweckentfremdet wird. (2) Ein beachtliches Angebot zur Errichtung von Ersatzwohnraum liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. der Ersatzwohnraum wird im Stadtgebiet geschaffen; 2. der Ersatzwohnraum wird von der Inhaberin oder dem Inhaber der beantragten Zweckentfremdungsgenehmigung in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung neu geschaffen;
- der neu zu schaffende Wohnraum darf nicht kleiner als der wegfallende Wohnraum sein und diesen im Standard nicht in einer für den allgemeinen Wohnungsmarkt nachteiligen Weise unter- oder überschreiten; 4. der Ersatzwohnraum steht dem allgemeinen Wohnungsmarkt in gleicher Weise zur Verfügung wie vorher der wegfallende Wohnraum; familiengerechter Wohnraum darf nur durch eben solchen Wohnraum ersetzt werden; 5. die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist nachgewiesen, insbesondere durch Vorlage einer Baugenehmigung oder eines positiven Bauvorbescheids; 6. die Antragstellerin oder der Antragsteller macht glaubhaft, dass die Finanzierung der Ersatzmaßnahme gesichert ist.
Genehmigung gegen Entrichtung von Ausgleichsbeträgen
(1) Im Einzelfall kann auch durch eine einmalige oder laufende Ausgleichszahlung erreicht werden, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines bestimmten Wohnraums hinter das Interesse an einer Zweckentfremdung zurücktritt. Die Ausgleichsbeträge sind zweckgebunden für die Schaffung neuen Wohnraums zu verwenden. (2) Der Betrag der einmaligen Ausgleichszahlung für die von der Zweckentfremdung betroffene Wohnfläche errechnet sich jeweils gemäß den zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Erstellung geförderten Wohnraums in Nürnberg aufzuwendenden durchschnittlichen Kosten. (3) Bei nur vorübergehendem Verlust von Wohnraum kommt eine laufende, monatlich zu entrichtende Ausgleichszahlung in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem jeweils geltenden Mietspiegel der Stadt für den entsprechenden Wohnraum in Betracht. (4) Die Ausgleichszahlung kommt als alleinige Ausgleichsmaßnahme oder als ergänzende Maßnahme bei noch nicht ausreichender anderweitiger Kompensation, insbesondere zu geringem Ersatzwohnraum, in Betracht. (5) Die Antragsteller müssen nachweislich zur Leistung der Ausgleichszahlung bereit und im Stande sein.
Nebenbestimmungen
(1) Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum kann befristet, bedingt oder unter Auflagen erteilt werden, insbesondere um Genehmigungshindernisse auszuräumen oder die Zweckentfremdung so gering wie möglich zu halten. (2) Ist auf Grund einer Auflage oder Nebenbestimmung die Genehmigung erloschen, so ist der Raum wieder Wohnzwecken zuzuführen.
Negativattest
Für Maßnahmen, die keiner Genehmigung bedürfen, weil kein Wohnraum im Sinn der Satzung gegeben ist, keine Zweckentfremdung vorliegt oder Genehmigungsfreiheit besteht, wird auf Antrag ein Negativattest ausgestellt.
Zweckentfremdungsgenehmigung bei vermietetem Wohnraum
Mieterinnen und Mieter werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angehört und über die Erteilung einer Genehmigung unterrichtet.
Auskunfts- und Betretungsrecht
(1) Auf der Grundlage des Art. 3 Abs. 1 ZwEWG haben die dinglich Verfügungsberechtigten, Besitzerinnen und Besitzer, Verwalterinnen und Verwalter, Vermittlerinnen und Vermittler der Behörde die Auskünfte zu geben und die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes und dieser Satzung zu überwachen. Sie haben dazu auch den von der Stadt beauftragten Personen zu ermöglichen, zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Wohnungen und Wohnräume zu betreten. Die Auskunftspflichtigen haben auch Tatsachen zu offenbaren, die geeignet sind, eine Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit herbeizuführen. Jedoch darf eine Auskunft, die ein Auskunftspflichtiger gemäß seiner Verpflichtung nach Satz 1 erteilt, in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Auskunftspflichtigen oder einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Auskunftspflichtigen verwendet werden. Satz 1 gilt auch für Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes. (2) Auf der Grundlage des Art. 5 ZwEWG und dieser Satzung wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt (Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 106 Abs. 3 der Verfassung).
Anordnungen
Die Stadt kann anordnen, dass eine nicht genehmigungsfähige Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird (Art. 3 Abs. 2 ZwEWG).
Gebühren und Auslagen
Für Amtshandlungen der Stadt nach dieser Satzung werden Gebühren und Auslagen nach der Kostensatzung erhoben.
Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art. 4 Satz 1 ZwEWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer entgegen § 4 Abs. 1 ohne die erforderliche Genehmigung Wohnraum für andere Zwecke als Wohnzwecke verwendet oder überlässt. (2) Nach Art. 4 Satz 2 ZwEWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer entgegen § 11 Abs. 1 Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt.
Inkrafttreten; Geltungsdauer
Diese Satzung tritt am 30.05.2024 in Kraft. Sie gilt fünf Jahre.
J/007/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 17.04.2024 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 25.04.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg - stellvertretender beratender Sitz: Herr Thomas Reichert vom Staatlichen Schulamt der Stadt Nürnberg wird für Herrn Wolfgang Noller als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Frau Dr. Heike Weishart.
Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg - stellvertretender beratender Sitz: Herr Andreas Helldörfer von der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg wird für Herrn Jochen Reger als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Gerhard Gruner.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/007/2024
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/007/2024
Beschlussvorschlag: Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg - stellvertretender beratender Sitz: Herr Thomas Reichert vom Staatlichen Schulamt der Stadt Nürnberg wird für Herrn Wolfgang Noller als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Frau Dr. Heike Weishart.
Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg - stellvertretender beratender Sitz: Herr Andreas Helldörfer von der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg wird für Herrn Jochen Reger als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt weiterhin Herr Gerhard Gruner.
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 99
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 17.04.2024
Haushaltsjahr 2023
1. 111720 "Immobilienverwaltung"
106.647 € bei IA E1110102900U "Palmenhof: KiTa und Wohnungen" Kostenart 69923001 "Aufwendungen für bewegliches Vermögen (640)"
Deckung:
106.647 € aus IA E2310106401U "Grunderwerb Colmberger Straße" Kostenart 69921001 "Aufwendungen für Grundstücke (230)"
Datum: 05.03.2024
2. 211300 "HVE Schule & Sport - Grundschulen"
218300 "HVE Schule & Sport - Schulzentren"
221300 "HVE Schule & Sport - Förderschulen"
88.196 € bei IA K2110003307U "Michael-Ende-Schule/Hort: Ref. I/II" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
190.879 € bei IA K2110003309U "Michael-Ende-Schule (ÖÖP) lfd. Betrieb" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
1.337.957 € bei IA K2110015410U "Gretel-Bergmann-Schule (ÖÖP) lfd. Betrieb" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
71.878 € bei IA K2180003013U "JPR/FOS II: lfd. Betrieb (Ref. IV)" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
51.641 € bei IA K2210003401U "FÖZ Paul-Moor-Schule: lfd. Betrieb" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Deckung:
71.024 € aus IA K2110018200U "Kopernikus: lfd. Betrieb" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
110.030 € aus IA K2130018300U "A. Stifter: ÖPP lfd. Betrieb (402S)" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
55.067 € aus IA K2170017902U "SG: lfd. Betrieb (ÖPP)" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
27.946 € bei IA K2170018101U "HSG: ÖPP lfd. Betrieb" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
1.476.483 € aus IA K2430086200U "IT-Strategie an Schulen" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Datum: 05.03.2024
3. 217300 "HVE Schule & Sport - Gymnasien"
2.664.488 € bei IA E2170102600U "Martin-Behaim-Gymnasium, Ersatzneubau ÖÖP" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
Deckung:
2.447.340 € aus IA E2130065001U "Schulen Maiacher Straße (ÖPP) 0000" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
217.148 € aus IA E2180109700U "Tiefes Feld ÖPP: Bildungsstandort" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
Datum: 05.03.2024
4. 217300 "HVE Schule & Sport - Gymnasien"
997.558 € bei IA E2170102600U "Martin-Behaim-Gymnasium, Ersatzneubau ÖÖP" Kostenart 69926400 "Hochbaumaßnahmen"
Deckung:
266.558 € aus IA E2310106400U "Investorenprojekt Errichtung B5/B14" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
731.000 € aus 612100 Kst. L612100003 "Sonstige Beteiligungen" Kostenart 65170000 "Zinsaufwendungen an Kreditinstitute"
Datum: 04.03.2024
5. 231300 "HVE Schule & Sport - berufliche Schulen"
781.498 € bei IA E2310115200U "Berufliche Schule B13/ BON" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
64.819 € bei IA E2310115200U "Berufliche Schule B13/ BON" Kostenart 69961000 "Aufwand aus sonstiger aktivierter Eigenleistung"
Deckung:
846.317 € aus IA E2310106401U "Grunderwerb Colmberger Straße" Kostenart 69921001 "Aufwendungen für Grundstücke (230)"
Datum: 07.03.2024
6. 273000 "Kulturläden/soziokultur. Stadtteilarbeit"
130.578 € bei 273000 Kst. V273000002 "Verwaltung" Kostenart 64490000 "Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budget)"
Deckung:
130.578 € aus 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 62550910 "Erstattungen an SÖR (Infrastrukturvermögen)"
Datum: 06.03.2024
7. 424000 "HVE Schule & Sport - Sportstätten"
124.443 € bei IA E4240107802U "Ballsporthalle Tillypark: Kia Metropol Arena" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
Deckung:
124.443 € aus IA E2310106400U "Investorenprojekt Errichtung B5/B14" Kostenart 69926401 "Hochbaumaßnahmen (640)"
Datum: 04.03.2024
8. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
266.225 € bei IA P5414722200U "Radstreifen Regensburger Str. Bau" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"
Deckung:
153.225 € aus IA P5414200000U "Bau von öffentlichen Radwege" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"
113.000 € aus IA P5414700000U "Ersatz / Neubau Lichtsignalanlagen (LSA)" Kostenart 69926551 "Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen (SÖR)"
Datum: 07.03.2024
9. 573010 "Marktwesen"
259.676 € bei IA K5730118500U "Sanierung Volksfestplatz" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Deckung:
259.676 € aus IA K2110112900U "Interim GS Henry-Dunant" Kostenart 62476000 "Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Datum: 07.03.2024
10. 612100 "Weitere Zentrale Ansätze"
141.563 € bei 612100 Kst. L612100999 "Sonstige Zentrale Ansätze" Kostenart 51410000 "Zuweisungen vom Land"
Deckung:
141.563 € aus 271100 Kst. V271100003 "BZ gesamt" Kostenart 51410000 "Zuweisungen vom Land"
Datum: 06.03.2024