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Entwurf Lärmaktionsplan

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Flughafen Zerzabelshof Plärrer Südstadt Langwasser Nordstadt Katzwang Hauptbahnhof Gibitzenhof Dutzendteich Altstadt Mögeldorf Fürther Straße Verkehrsausschuss Schweinau Gebersdorf Fischbach Ziegelstein Schule & Bildung Wohnen & Bauen Wöhrd Reichelsdorf St. Leonhard Eibach Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Rad- und Fußverkehr

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Lärmaktionsplan 2023

für den Ballungsraum Nürnberg

– Entwurf –

Stand: 2024-01-15a

1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 2 2 Allgemeines .................................................................................................................... 2 2.1 Beschreibung des Ballungsraums ........................................................................... 2 2.2 Hauptlärmquellen .................................................................................................... 2 2.3 Zuständige Behörde ................................................................................................ 2 2.4 Rechtlicher Hintergrund ........................................................................................... 3 2.5 Geltende Grenzwerte .............................................................................................. 3 3 Zusammenfassung der Lärmkarten ................................................................................ 4 4 Maßnahmen des Lärmaktionsplans ................................................................................ 7 4.1 Verkehrsplanung ..................................................................................................... 7 4.1.1 Mobilitätsbeschluss für Nürnberg ..................................................................... 7 4.1.2 umgesetzte Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs ........................... 7 4.1.2.1 Fußverkehr ................................................................................................ 7 4.1.2.2 Radverkehr ............................................................................................... 8 4.1.2.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................. 9 4.1.2.4 Parkraumbewirtschaftung .........................................................................10 4.1.2.5 Mobilpunkte ..............................................................................................10 4.1.3 geplante Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs ..............................11 4.1.3.1 Fußverkehr ...............................................................................................11 4.1.3.2 Radverkehr ..............................................................................................11 4.1.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................11 4.1.3.4 Parkraumbewirtschaftung .........................................................................13 4.1.3.5 Mobilpunkte ..............................................................................................14 4.1.4 Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse ................14 4.2 Lärmarme Fahrbahnbeläge ....................................................................................14 4.3 Förderung von Schallschutzfenstern ......................................................................16 4.4 Straßenbahn und U-Bahn.......................................................................................16 4.5 IED-Anlagen und Hafen .........................................................................................17 4.6 Sonstige Eisenbahnstrecken ..................................................................................17 4.7 Ruhige Gebiete ......................................................................................................19 5 Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung ..........................................................................21 6 Durchführung ................................................................................................................21 7 Anlagen .........................................................................................................................21

1 Zusammenfassung

Die Stadt Nürnberg führt bereits seit längerem eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung für die Bürger durch. Es handelt sich dabei um direkte technische Maßnahmen wie den Einbau lärmreduzierter Fahrbahnbeläge und indirekte Maßnahmen im Zuge der Verkehrsplanung, die den Verkehr von Kraftfahrzeugen auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Öffentlicher Personennahverkehr, Fahrrad und Fußgänger) verlagert oder ganz vermeidet.

Der Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg legt deshalb keine weiteren konkreten Maßnahmen für bestimmte Stellen verbindlich fest, sondern beschreibt die bereits durchgeführten und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen. Die bereits ausgewiesenen ruhigen Gebiete bleiben weiterhin bestehen.

Die Lärmminderungsmaßnahmen bestehen aus verkehrsplanerischen Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, dem Einbau lärmreduzierter Fahrbahnbeläge, der Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern und Maßnahmen an den Schienenstrecken der U-Bahn und der Straßenbahn.

2 Allgemeines

2.1 Beschreibung des Ballungsraums Nürnberg liegt in zentraler Lage Nordbayerns und ist mit ca. 542.000 Einwohnern (Stand: Juni 2023) die zweitgrößte Stadt Bayerns. Sie bildet zusammen mit ihren Nachbarstädten Fürth, Erlangen und Schwabach sowie den unmittelbar angrenzenden Landkreisen die Planungsregion Nürnberg mit ca. 1,4 Millionen Einwohnern.

Die verkehrsgünstige Lage mitten in Europa bietet seit alters her Standortvorteile. Nürnberg ist über einen internationalen Verkehrsflughafen, die Bahn, Autobahnen und den Hafen Nürnberg des Main-Donau-Kanals an alle Verkehrssysteme angeschlossen. Stadt und Umland sind in einem engmaschigen Nahverkehrsnetz aus Regional- und S-Bahnen miteinander verknüpft. In Nürnberg gibt es ein breit gefächertes Angebot von U-Bahn, Straßenbahn und Bussen. Dabei verbindet die U-Bahn auch die beiden Nachbarstädte Nürnberg und Fürth.

Nürnberg ist der wichtigste Knotenpunkt des Schienenverkehrsnetzes in Nordbayern. Von hier aus führen sechs Hauptstrecken und eine Regionalbahnstrecke in verschiedene Richtungen. Parallel dazu verläuft das S-Bahn-Netz. In Nürnberg kreuzen sich die TEN-V- Kernnetzkorridore Skandinavien-Mittelmeer und Rhein-Donau. Der Rangierbahnhof in Nürnberg ist einer der größten in Europa. Mit dem trimodalen Güterverkehrszentrum im Hafen existiert eine leistungsfähige Anbindung an den Straßenverkehr und den Massengüterverkehr auf der Schifffahrtsstraße Main-Donau-Kanal.

2.2 Hauptlärmquellen Die mit Abstand größte Lärmquelle in Nürnberg ist der Straßenverkehr (ca. 179.000 Betroffene mit einem Lärmindex Lden über 55 dB im Tagesmittel). Danach folgt der Schienenverkehr der Eisenbahn (ca. 42.000 Belastete), der Schienenverkehr der U-Bahn und Straßenbahn (ca. 22.000 Belastete), der Fluglärm (ca. 4.000 Belastete) und die IED-Anlagen (237 Belastete).

2.3 Zuständige Behörde Für diesen Lärmaktionsplan ist zuständig:

Stadt Nürnberg, Umweltamt Bauhof 2, 90402 Nürnberg

Der Lärmaktionsplan wird ausschließlich in digitaler Form veröffentlicht und ist im Internet abrufbar unter: http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/laermaktionsplan.html

Die Regierung von Oberfranken ist für die Erstellung des Lärmaktionsplans an Bundesautobahnen in Ballungsräumen zuständig. Die Regierung von Mittelfranken ist für den Großflughafen zuständig. Für die IED-Anlagen und den Hafen ist kein Lärmaktionsplan mehr zu erstellen, sie werden über die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) geregelt.

2.4 Rechtlicher Hintergrund Die Stadt Nürnberg ist nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU- Umgebungslärmrichtlinie) verpflichtet, als sogenannter Ballungsraum einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch den Straßenverkehr, den Verkehr der Straßenbahn und U-Bahn und den Verkehr der sonstigen Eisenbahnstrecken (mit weniger als 30.000 Zügen pro Jahr) regelt. Der Lärmaktionsplan ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Eine Durchführungsverordnung, zum Beispiel als Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gibt es bisher nicht.

Da sich seit der letzten Überprüfung 2018 die Berechnungsverfahren für die Lärmkarte und die Ermittlung der Belastetenzahlen sowie der Kartierumfang für den Straßenverkehr erheblich geändert haben, wird für die vierte Runde der Lärmaktionsplanung 2024 ein überarbeiteter Lärmaktionsplan aufgestellt.

In Nürnberg werden bereits viele lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt. Der Lärmaktionsplan fasst in den letzten fünf Jahren durchgeführte und für die nächsten fünf Jahre geplante Maßnahmen zusammen. Er legt jedoch – auf Grund fehlender Rechtsgrundlage keine neuen, verbindlichen Maßnahmen fest.

Eine strategische Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für diesen Lärmaktionsplan nicht erforderlich, da er keinen Rahmen für Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 35 UVPG setzt.

2.5 Geltende Grenzwerte Bisher sind weder von der EU noch auf Bundesebene Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt worden.

3 Zusammenfassung der Lärmkarten

Die Lärmkarten für den Ballungsraum Nürnberg sind im Bayern-Atlas veröffentlicht:

https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=d e&dn=lfu_domain-laerm

Während für die Lärmkarte 2017 Daten für Straßen mit mehr als 3.000 Fahrzeugen pro Tag berücksichtigt wurden, waren für die Lärmkarte 2022 nur noch Daten für die Hauptverkehrsstraßen und einige wenige sonstige Straßen mit hoher Verkehrsbelastung verfügbar. Damit ist die Gesamtlänge der kartierten Straßen gegenüber der vorherigen Lärmkarte von 349 km um 19% auf 283 km zurückgegangen.

Abbildung 1

An Nebenstraßen können durchaus die Grenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden (sogar in Tempo-30-Zonen), auch wenn hier in der Lärmkarte keine Lärmbelastung angegeben ist. Das heißt, dass Wohngebäude in Nebenstraßen erheblich durch Verkehrslärm belastet sein können, auch wenn die Lärmkarte hier keine hohen Lärmindizes angibt. Die Lärmkarten können in diesem Zusammenhang daher – da sie sich im Wesentlichen auf die Hauptverkehrsstraßen beziehen – falsch interpretiert werden.

Für den Schienenverkehr der VAG (Straßenbahn und U-Bahn) waren Daten für alle Strecken verfügbar. Der Lärm davon wird aber bis auf wenige Ausnahmen vom Straßenverkehrslärm weit übertroffen.

Abbildung 2

Für die Lärmkarte 2022 wurden von der EU-Kommission erstmals europaweit einheitliche Verfahren zur Berechnung der Lärmimmission und zur Ermittlung der Betroffenenzahl vorgeschrieben, die sich von den Verfahren für die Lärmkarte 2017 unterscheiden. Durch den geänderten Datenumfang und die geänderten Verfahren sind die Betroffenenzahlen der Lärmkarten von 2017 und 2022 nicht vergleichbar.

Der größte Unterschied ist, dass die Belastetenzahlen jetzt anders ermittelt werden. Früher wurde die Einwohnerzahl von Wohngebäuden gleichmäßig um ein Gebäude verteilt - auf laute und leise Seiten. Jetzt hingegen wird die gesamte Einwohnerzahl eines Gebäudes der lauteren Vorderseite zugewiesen. Die leisere Rückseite eines Gebäudes wird nicht berücksichtigt. Somit erhöht sich die Zahl der lärmbelasteten Menschen rein rechnerisch deutlich.

In der Realität ist aber das Gegenteil der Fall: im Städtebau ist es eine gängige Maßnahme zum Schutz vor Lärm, bei Neubauten die schutzbedürftigen Wohnräume und vor allem die Schlafräume auf der leisen Gebäudeseite anzuordnen, wodurch sich die Zahl der lärmbelasteten Menschen reduziert. Die Belastetenzahlen sind also nicht nur relativ zur Lärmkarte von 2017, sondern auch absolut weniger aussagekräftig.

Die Belastetenzahlen für das gesamte Stadtgebiet sind:

Pegel LDEN in dB(A) (24 Stunden) Betroffene an Hauptverkehrs- straßen Betroffene an Straßen Betroffene an Schienenwegen (U-Bahn/Strab) Betroffene an IED-Anlagen
ab 55 bis 59 71.265 73.415 7.478 183
ab 60 bis 64 36.965 39.717 11.324 33
ab 65 bis 69 39.938 45.068 3.660 21
ab 70 bis 74 20.523 20.653 2 0
ab 75 541 544 0 0
Summe 169.232 179.397 22.464 237
Pegel LNight in dB(A ) (22 - 6 Uhr) Betroffene an Hauptverkehrs- straßen Betroffene an Straßen Betroffene an Schienenwegen (U-Bahn/Strab) Betroffene an IED-Anlagen
ab 50 bis 54 49.400 52.252 8.101 29
ab 55 bis 59 40.795 46.078 8.574 0
ab 60 bis 64 24.813 24.992 646 0
ab 65 bis 69 1.214 1.214 0 0
ab 70 0 0 0 0
Summe 116.222 124.536 17.321 29

Belastetenzahlen für den Ballungsraum Nürnberg (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt)

Die vollständigen Belastetenzahlen finden sich im Anhang.

Die Schallschutzmaßnahmen konnten in der Lärmkarte nur teilweise abgebildet werden. Lärmschutzwälle gingen in die Berechnung ein, da sie – auf Grund ihrer Größe - im digitalen Geländemodell enthalten sind. Die Lärmschutzwände, die von öffentlichen Trägern an Straßen errichtet worden sind, sind lagemäßig dokumentiert und konnten daher in die Berechnung eingehen. Kleinere privat errichtete Wände sind nicht systematisch dokumentiert und konnten daher nicht berücksichtigt werden.

Die lärmreduzierten Fahrbahnbeläge, die der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) verbaut, können in der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Für die wichtigste Schallschutzmaßnahme, den passiven baulichen Schallschutz an den Gebäuden gibt es keine systematisch erhobenen Daten. Die Lärmkarte kann also leider keine vollständige Aussage zur Wirksamkeit und zum Umfang der durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen treffen.

Die Lärmkarten für den Eisenbahnverkehr sind im Geo-Portal des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht:

https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/

4 Maßnahmen des Lärmaktionsplans

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedstaat Portugal vom 2022-03-31 (Rechtssache C-687/20, Europäische Kommission / Portugal) müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und unabhängig davon, ob es in den Bereichen Lärmbetroffenheiten (z.B. betroffene Bevölkerung) gibt.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg hat bisher lärmmindernde Maßnahmen für die Untersuchungs- und Beobachtungsgebiete vorgeschlagen. Diese räumliche Beschränkung ist nach dem genannten Gerichtsentscheid nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund werden in diesem Lärmaktionsplan keine Untersuchungs- und Beobachtungsgebiete mehr ausgewiesen. Die genannten Maßnahmen sollen an allen kartierten Lärmquellen umgesetzt werden.

Im Folgenden werden die in den letzten fünf Jahren durchgeführten und für die nächsten fünf Jahre geplanten lärmmindernden Maßnahmen aus den Bereichen Verkehrsplanung, Straßenbau, Förderung der Stadterneuerung und dem Schienenverkehr erläutert.

4.1 Verkehrsplanung 4.1.1 Mobilitätsbeschluss für Nürnberg Der Stadtrat hat im Januar 2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst, der die Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine deutliche Reduzierung des Kfz-Verkehrs bis zum Jahr 2030 zum Ziel hat. Gleichzeitig werden darin Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, des Fuß- und Radverkehrs sowie der multimodalen Verkehrsmittelnutzung aufgelistet, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll. Zahlreiche weitere Beschlüsse, die die Ziele des Mobilitätsbeschlusses konkretisieren, sind die Grundlage für Planungen des Verkehrsplanungsamtes (Vpl). Beispiele sind die Fortschreibung der Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ (Juli 2022), das „ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030“ (Juli 2021), der „Masterplan schneller und pünktlicher ÖPNV“ (September 2022), die „Fußverkehrsstrategie“ (Juli 2022) oder der Beschluss zur Ausweitung des Parkraummanagements (September 2022).

Die Maßnahmen des Mobilitätsbeschlusses tragen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs und damit zur Minderung der verkehrsbedingten Lärmbelastung bei. Grundsätzlich ist allerdings festzustellen, dass das Verkehrsplanungsamt keine Maßnahmen explizit zur Lärmminderung plant und umsetzt.

4.1.2 umgesetzte Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs Seit Januar 2021 sind folgende Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs umgesetzt worden:

4.1.2.1 Fußverkehr Der Fußverkehr soll sicherer und komfortabler gestaltet werden, um einen höheren Fußgängeranteil zu erreichen. Das Fundament wird dabei gebildet durch Raumkomfort, durchgängige Erreichbarkeit, Barrierefreiheit sowie eine gestalterisch und grünordnerisch vernetzte Infrastruktur.

Im Juli 2022 hat der Verkehrsausschuss des Stadtrats (AfV) die Fußverkehrsstrategie beschlossen. Darin werden Ziele für die Förderung des Zufußgehens formuliert.

Im Mai 2023 wurde mit der Durchführung des ersten Projektes „fußgängerfreundliche Stadtteile“ in Rennweg/Wöhrd begonnen. Dabei sollen zusammen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern Defizite identifiziert und behoben werden.

In der Altstadt wurden in der Königstraße / Johannesgasse / Theatergasse, in der Färberstraße / Brunnengasse und in der Burgstraße weitere Fußgängerbereiche ausgewiesen. Der Weinmarkt wurde bereits in 2020 zu einem Fußgängerbereich.

4.1.2.2 Radverkehr Ausgangspunkt für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist der 2007 beschlossene und kontinuierlich fortgeschriebene Radwegenetzplan für Nürnberg. Das Radwegenetz soll im definierten Standard und an Hauptverkehrsstraßen umgesetzt werden, abgestimmt auf die vom Verkehrsausschuss des Stadtrats (AfV) beschlossenen 19 Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen. Teilweise werden die Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen als Fahrradstraßen hergestellt. Darüber hinaus werden Fahrradstraßen unabhängig vom Radwegenetzplan umgesetzt.

Folgende Lückenschlüsse, Verbreiterungen bestehender Infrastruktur und ähnliches wurden umgesetzt:

Radstreifen), 100 m

Kreuzungsbereich Marientunnel-Nord, 100 m

Schutzstreifen), 500 m je Richtung

und Verbreiterung der Radstreifen), 370 m

Bau), ca. 100 m

(Rotmarkierung mit Verbreiterung des Radstreifens stadtauswärts), ca. 1100 m

Verbreiterung des Radstreifens zulasten einer Fahrspur des Kfz-Verkehrs), 1.200 m je Richtung

450 m

Bertolt-Brecht-Schule, 450 m

Einführung von Tempo 30 und Zweirichtungsverkehr), 700 m

zulasten einer Fahrspur des Kfz-Verkehrs), 100 m je Richtung

Damit wurde die Radverkehrsinfrastruktur auf einer Straßenlänge von etwa 9,5 km ausgebaut.

Folgende Fahrradstraßen wurden bislang realisiert:

Für die Radschnellverbindungen nach Erlangen laufen die Planungen. Der erste Abschnitt der Radschnellverbindung nach Erlangen wird seit Juni 2023 zwischen Maxtor und Nordring als Fahrradstraßen durch die Nordstadt umgesetzt.

Die Radschnellverbindung nach Zirndorf/Oberasbach und Stein befindet sich ebenfalls in Planung. Im Oktober und November 2022 haben öffentliche Informationsveranstaltungen stattgefunden.

Darüber hinaus wurde die Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ in intensiver Zusammenarbeit mit Vertretern des Runden Tisches Radverkehr fortgeschrieben.

Folgende Projekte befinden sich in der Umsetzung:

m

530 m

als Teil der RSV Nürnberg – Erlangen)

4.1.2.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Ergänzend zum „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ wurde im Juli 2021 vom Verkehrsausschuss des Stadtrats (AfV) das „ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030“ beschlossen. Demnach sollen das Straßenbahnnetz ausgebaut sowie Taktverdichtungen bei Straßenbahnund wichtigen Buslinien umgesetzt werden. Die einzelnen Maßnahmen sind in drei Umsetzungsstufen eingeteilt. Darüber hinaus listet der im September 2022 beschlossene „Masterplan schneller und pünktlicher ÖPNV“ verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung von Straßenbahn- und Buslinien auf, die ebenfalls geprüft und geplant werden sollen. Bis 2030 werden die im „ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030“ enthaltenen Erweiterungen im Straßenbahnnetz geprüft, geplant und soweit möglich umgesetzt.

Eine weitere Attraktivierung des allgemeinen ÖPNV und die Verkürzung von Reisezeiten durch neue leistungsfähige Angebote reduzieren auch den motorisierten Individualverkehr als Hauptlärmquelle in der Stadt. Beim Ausbau des leistungsfähigen Schienennetzes entstehen rechnerisch jedoch teils neue Lärmemissionen.

Südwesten in Betrieb. Eine Inbetriebnahme des letzten Bauabschnittes bis Gebersdorf ist in 2026 zu erwarten.

Süd und deren Durchbindung mit der Linie 56 ist eine neue direkte Verbindung vom Hauptbahnhof über Zerzabelshof nach Langwasser entstanden. Damit werden auch die Stadtteile Zerzabelshof und Langwasser erstmals direkt verbunden.

verdoppelt. Die Maßnahme kommt nun auch der neuen Busverbindung zwischen Zerzabelshof und Langwasser zugute.

Maßnahme umfasst den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Scheurlstraße in beide Fahrtrichtungen und die LSA-Beschleunigung im Abschnitt Scheurlstraße bis Marientunnel. Die Maßnahme ist bereits im Bau und soll 2023/2024 mit dem eigentlichen Haltestellenumbau abgeschlossen werden. Damit wird die Leistungsfähigkeit, die Flexibilität und die flächige Erschließung des Straßenbahnnetzes erhöht.

Straßenbahnlinien 10 (Am Wegfeld über Plärrer und Aufseßplatz zum Dutzendteich) und 11 (Gibitzenhof über Aufseßplatz, Hauptbahnhof und Mögeldorf zum Tiergarten) auf den stark nachgefragten Streckenabschnitten insbesondere im Korridor der Südstadt (zwischen Landgrabenstraße und Aufseßplatz) das Bestandsangebot erheblich verbessert und der Takt deutlich verdichtet. Mit den neuen Linien werden zudem neue umsteigefreie Direktverbindungen geschaffen.

Berliner Platz (Stadtparkschleife) haben begonnen. Damit kann das ÖPNV-Angebot im stark nachgefragten Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Rathenauplatz entlastet werden und trägt zur Stabilisierung der Betriebsabwicklung am Bahnhofsplatz insgesamt bei. Auch die Beruflichen Schulen an der Haltestelle Stadtpark erhalten eine unmittelbar zugängliche Direktverbindung zum Hauptbahnhof.

4.1.2.4 Parkraumbewirtschaftung Ab Ende 2019 wurde die Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt umgestellt, so dass es innerhalb der Altstadt keine kostenlosen Stellplätze im öffentlichen Raum mehr gibt. Lediglich Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis können Bewohnerstellplätze und die neuen kostenpflichtigen Stellplätze ohne Gebühr benutzen.

Um Verdrängungseffekte zu vermeiden, werden in den altstadtangrenzenden Gebieten nach Beschluss des Verkehrsausschusses des Stadtrats (AfV) weitere Bewohnerstellplätze ausgewiesen und wo Bedarf besteht, kostenpflichtige Kurzzeitparkplätze eingerichtet.

4.1.2.5 Mobilpunkte Ziel ist es, durch die Kombination von unterschiedlichen umweltfreundlichen Verkehrsarten die Multimodalität insgesamt zu fördern und eine Alternative zum privaten Pkw-Besitz aufzuzeigen. Gleichzeitig soll der notwendige und nicht verlagerbare Kfz-Verkehr gewährleistet bleiben, auf Hauptverkehrsstraßen gebündelt und emissionsfrei gestaltet werden.

Seit 2019 wurden zwei weitere Ausbaustufen für Mobilipunkte umgesetzt. Inwischen stehen an 78 Mobilpunkten ca. 125 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung.

4.1.3 geplante Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs Für die nächsten fünf Jahre sind folgende Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs geplant:

4.1.3.1 Fußverkehr In den nächsten Jahren soll pro Jahr in einem Stadtteil das Projekt „Fußgängerfreundliche Stadtteile“ mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

Maßnahmen, die im ersten Stadtteilprojekt definiert wurden, sollen geplant und umgesetzt werden.

4.1.3.2 Radverkehr Zur Förderung des Radverkehrs sollen voraussichtlich ab 2024 ff. folgende Projekte realisiert werden:

der Brückenerneuerung)

(Verbreiterung des Radstreifens)

Munkert-Platz) je Richtung mit Lückenschluss auf Ostseite

Strindbergstraße, RVR

4.1.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sind in Planung und für die Umsetzung in den nächsten Jahren vorgesehen:

Gibitzenhof über Dianastraße und Minervastraße bis zum Anschluss an die Linie 5 in

der Julius-Loßmann-Straße (Höhe Finkenbrunn). Der Zeitplan sieht eine Inbetriebnahme noch vor der Sanierung der Bahnüberführung Katzwanger Straße (Mausloch) und der Straßenüberführung Rangierbahnhofsbrücke (Katzwanger Straße) vor, um den Linienast über die folgenden Jahre hinweg weiterhin mit einer leistungsfähigen Straßenbahn an das Zentrum anbinden zu können.

Lichtenreuth bis zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße. Derzeit werden die Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren erarbeitet und Fördermittel beantragt. Der Zeitplan sieht eine Inbetriebnahme des ersten Planungsabschnitts frühestens im Jahr 2026 vor. Darüber hinaus hat der Verkehrsausschuss des Stadtrats (AfV) die Verwaltung beauftragt, die Weiterführung über den Verknüpfungspunkt Bauernfeindstraße hinaus bis zur Messe, Bertolt-Brecht-Schule und bis zum Klinikum Süd zu planen.

Norden nach Erlangen / Herzogenaurach als Stadtbahn läuft in Zuständigkeit des Zweckverbands Stadtumlandbahn (StUB). Auch eine spätere Erweiterung um den sogenannten Ostast bei Erlangen ist in Vorbereitung. Laut Angaben des Zweckverbandes StUB sollen 2024 die Unterlagen zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den ersten Planfeststellungsabschnitt (in Nürnberg) eingereicht werden können.

Aus dem „Masterplan schneller und pünktlicher ÖPNV“ sind bereits folgende Maßnahmen in Planung. Für die Umsetzung muss die Priorisierung festgelegt werden. Vorgesehene Maßnahmen:

Weg bis zur Merianstraße sollen mit einer Beschleunigung für den Bus in beide Richtungen ausgestattet werden. Die Planung liegt vor, die Finanzierung wurde zunächst aufgrund der Haushaltslage zurückgestellt.

Seitenlage verlegt werden und die Zufahrt zur Haltestelle bzw. zum Busbahnhof Maximilianstraße ab der Reutersbrunnenstraße dynamisch signalisiert werden. Die Planung wird derzeit verwaltungsintern abgestimmt.

und muss barrierefrei ausgebaut und verbreitert werden (siehe M16). Um das Gebiet auch mit der neuen Verstärkerlinie 11 (die die Haltestelle Landgrabenstraße nicht anfahren kann) zu erschließen und die Kundenströme im Umfeld Landgrabenstraße zu entzerren ist ein neuer Halt östlich der Gibitzenhofstraße erforderlich. Deshalb wird ein neuer Halt am Melanchthonplatz vorgesehen, der gleichzeitig die trassierungstechnisch und hinsichtlich der Barrierefreiheit ungünstige Haltestelle Heynestraße ersetzen soll. Damit wird auch die vorhandene Haltestelle Landgrabenstraße entlastet und die Abstände zwischen den Haltestellen werden optimiert. Die Planungen für die neue Haltestelle Melanchthonplatz und für die Optimierung der Gleistrassierung im Bereich der heutigen Haltestelle Heynestraße werden derzeit verwaltungsintern abgestimmt. Hierfür ist voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Haltestellenbereiche und zu den Gleismarkierungen auf dem Weg zu den benachbarten Ampeln wurde im April 2022 vom Verkehrsausschuss des Stadtrats (AfV) beschlossen.

umgebaut, die Bahnsteige barrierefrei herzustellen. Die Leistungsfähigkeit für den Straßenbahnbetrieb wurde damit nicht erhöht. Durch den barrierefreien Ausbau gibt es

nur noch einen Haltepunkt je Gleis. Am Bahnhofsplatz sind im Straßenbahnbereich heute schon Überlastungen zu beobachten. Eine weitere Aufstellmöglichkeit für Straßenbahnen ist dringend erforderlich, um das Auffahren und Stauungen im Zulauf aus Richtung Osten zu vermeiden. Eine Entlastung für die Fahrtrichtung Westen ergibt sich mit der Durchbindung einer Linie bis zum Berliner Platz, die dann zukünftig nicht mehr am Bahnhofsplatz wenden muss. Bei einer Verdichtung des Taktes im Busverkehrs am Bahnhofsplatz bestünde auch hier ein Kapazitätsproblem. Für eine zweite Aufstellmöglichkeit für die Straßenbahn östlich des Bahnhofsplatzes wird derzeit eine Planung in der Verwaltung abgestimmt. Hierfür ist voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

gemeinsam mit der Planung für das Gleisdreieck Gibitzenhofstraße und Landgrabenstraße geplant. Die Planung wird derzeit erarbeitet. Hierfür ist voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

angelegt werden. Dafür muss die mittige Ampel-Querung für Fußgänger verschoben werden. In Fahrtrichtung Osten ist vorgesehen, die Haltestelle auf eine Länge von 40 Metern zu verkürzen, damit abgefertigte Züge diese sofort verlassen und vor dem Knoten Pillenreuther Straße auf ihr Freigabesignal warten können. Die Planung wird derzeit verwaltungsintern abgestimmt. Hierfür ist voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

M11, M20.2): Es ist vorgesehen, in der Frankenstraße zwischen den Haltestellen Markgrafenstraße und Lothringer Straße eine Busspur anzulegen, da sich MIV und ÖPNV in diesem Bereich aktuell gegenseitig behindern. Die Umplanung sieht außerdem ein Rasengleis zwischen Gugelstraße und Katzwanger Straße in südlicher Seitenlage vor. Durch die geplante Seitenlage muss die Straßenbahn die Frankenstraße nicht mehr in unmittelbarer Nähe des überlasteten Knotens Frankenstraße / Katzwanger Straße queren. Dadurch entsteht an diesem Knoten mehr Spielraum für die Beschleunigung der vielen querenden Buslinien. Des Weiteren tragen die zukünftig barrierefreien Haltestellen von Bahnen und Bussen zur Beschleunigung des Betriebsablaufs bei. Auch der Busbahnhof Frankenstraße wurde überplant und er wird eine neue direkte Ausfahrt nach Osten erhalten sowie ggf. wird die Anfahrbarkeit signaltechnisch verbessert. Die Planung wird derzeit verwaltungsintern abgestimmt. Hierfür ist voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Linie 44 und weiterer Linienverdichtungen werden zusätzliche Bussteige und eine niveaugleiche Fußgängerquerung am Ostast des Knotenpunktes Breslauer Straße / Oppelner Straße sowie eine durchgängige ÖV-Beschleunigung an allen Lichtsignalanlagen erforderlich. Die Planung wird derzeit vorbereitet. Eine provisorische Lösung mit neuen Bussteigen wurde bereits umgesetzt. Zur Entlastung des Hauptzugangs des U-Bahnhofes Langwasser Mitte und zur Reduzierung von Konfliktpunkten an der Oberfläche wird ein zweiter Aufzug zur U-Bahn auf der Nordseite der Breslauer Straße optional berücksichtigt.

Folgende weitere Projekte aus dem „Masterplan schneller und pünktlicher ÖPNV“ sollen in den nächsten Jahren geplant werden: Busspur Gustav-Adolf-Straße Beschleunigung Münchener Straße, Busspur Eibacher Hauptstraße, Julius-Loßmann-Straße, Busbahnhof Röthenbach kurzfristig, Überholgleis Worzeldorfer Straße.

4.1.3.4 Parkraumbewirtschaftung Im Stadtteil St. Leonhard wird eine Bewohnerparkregelung eingeführt.

In weiteren Bewohnerparkgebieten werden zusätzliche Bewohnerstellplätze ausgewiesen und wo möglich, kostenpflichtige Kurzzeitparkplätze hergestellt.

4.1.3.5 Mobilpunkte Bis 2025 sollen insgesamt 100 Mobilpunkte bestehen. Im Gebiet innerhalb des B4R-Rings soll das Netz an Mobilpunkten so dicht sein, dass von jedem Standort aus ein Carsharing- Fahrzeug in einer Entfernung von maximal 350 Metern erreicht werden kann.

Sofern das Angebot gut angenommen wird, sind weitere Ausbaustufen nach 2025 vorgesehen. Ziel ist es, das Netz an Mobilpunkten auch in den äußeren Stadtteilen auszubauen.

4.1.4 Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse Für Radverkehrsinfrastruktur stehen seit 2023 jährlich 10 Mio. Euro zur Verfügung.

Für das Projekt „Fußverkehrsfreundliche Stadtteile“ stehen für die nächsten drei Jahre je 500.000 Euro für die Realisierung kurzfristiger Maßnahmen, die keinen längeren Planungsvorlauf benötigen, zur Verfügung.

Für Ausbaumaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden Nutzen/Kosten- Berechnungen beauftragt, um Fördermitteln beantragen zu können. Diese werden gewährt, sofern ein Ergebnis über 1,0 errechnet wird. Endgültige Ergebnisse aus Nutzen/Kosten- Berechnungen liegen aber erst vor, wenn die Planung konkretisiert ist und eine belastbare Kostenschätzung vorliegt.

Entscheidende Bewertungsgrößen für die Verkehrsentwicklung in der Stadt bilden die Ergebnisse der jährlichen manuellen Verkehrszählungen sowie der regelmäßigen automatischen Verkehrszählungen. Anhand dieser Zählungen kann die Verkehrsentwicklung in der Stadt nachvollzogen werden. Die Zählergebnisse dienen auch zur Evaluation von umgesetzten Maßnahmen.

Darüber hinaus werden zur Beobachtung der Entwicklung des Mobilitätsverhaltens der Nürnberger Bevölkerung die Ergebnisse der jährlich von der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft beauftragten Befragungen herangezogen. Insbesondere der dabei ermittelte Modal Split der Nürnberger Bevölkerung spielt eine wichtige Rolle.

4.2 Lärmarme Fahrbahnbeläge Als langfristige Strategie zur Lärmminderung werden durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) bereits seit 2013 als Fahrbahndecken lärmreduzierte Beläge eingesetzt, die einen negativen Korrekturwert nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 19) besitzen. Es werden Fahrbahndecken aus Splitmastixasphalt <= SMA 11 und Asphaltbeton <= AC 11 verwendet.

In folgenden Straßen wurde oder wird bereits von 2020 bis 2024 ein lärmarmer Fahrbahnbelag eingebaut:

(Kreuzungsbereich), 2022

Schoppershofstraße mit Stadtparkschleife, 2023-2025

Nord), 2022

Rampe und Rothenburger Str.) (Fahrtrichtung Nord), 2021

2021

In folgenden Straßen soll von 2024 bis 2027 ein lärmarmer Fahrbahnbelag eingebaut werden:

Eine Karte mit den Straßenzügen, die bisher mit lärmarmen Fahrbahnbelägen ausgestattet worden sind oder für die der Einbau in den nächsten fünf Jahren geplant ist, findet sich im Anhang.

Des Weiteren werden in Abständen von 1-2 Jahren im ganzen Stadtgebiet die Spurrinnen gefräst. Dadurch werden vor allem an Kreuzungen laute Geräusche beim Durchfahren der Spurrinnen in der Querrichtung verringert.

Der Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge wird aus dem laufenden Unterhalt finanziert. Es können deshalb keine eignen Kosten ausgewiesen werden.

4.3 Förderung von Schallschutzfenstern Die Stadt Nürnberg fördert den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür steht ein jährliches Fördervolumen von 100.000 € zur Verfügung. In den letzten sechs Jahren konnten damit gefördert werden:

Das Schallschutzfensterprogramm soll weiter fortgeführt werden.

4.4 Straßenbahn und U-Bahn In Nürnberg werden die Straßenbahn und die U-Bahn von der VAG Verkehrs- Aktiengesellschaft betrieben. Die U-Bahn verläuft in Teilbereichen oberirdisch und wurde dort in die Lärmkarte aufgenommen. Eine Karte der berücksichtigten Strecken findet sich im Anhang.

Die VAG hat bisher folgende Maßnahmen durchgeführt:

Von 2017 bis 2023 wurde bei der Straßenbahn eine WRIS (Wheel-Rail-Interchange Study) umgesetzt:

möglichst wenig Verschleiß und damit Geräuschentwicklung aufzeigt.

Längen der Außen- und Innenschiene besser ausgleichen zu könnten. Dadurch konnten die Geräusche in den Kurven verringert werden.

verbessert. Dadurch konnten die Geräusche in den Kurven noch weiter verringert werden.

eingeführt. Damit werden ein gleichmäßiger Reibwert hergestellt und die Geräusche in Kurven und im geraden Gleis reduziert.

Für die Straßenbahnen und U-Bahnen wurde eine Messstelle für Unrundheiten der eingerichtet. Die Messstellen liefern Informationen zu Unrundheiten der Räder. Damit können die Räder dann nach ihrem jeweiligen Zustand instandgehalten werden. So wird vermieden, dass unrunde Räder erhöhte Geräusche abgeben.

Ebenfalls für die Straßenbahnen und U-Bahnen werden regelmäßig Schleiffahrzeugen (eigene und externe) eingesetzt. Diese stellen das korrekte Profil der Schienen wieder her, um den Fahrkomfort durch weniger Erschütterungen und Geräusche zu verbessern.

Bei der Erneuerung und dem Neubau von Gleisen werden hochelastischen Schienenlagerungen eingebaut. Bei offenen Bahnkörpern werden tief- und hochliegende Rasengleise eingesetzt.

An Streckenabschnitten, die aufgrund von Lärm- und Erschütterungsgutachten als besonders sensibel erachtet werden, wird ein ERS (Embedded Rail System) geprüft und gegebenenfalls eingesetzt. Es handelt sich hier um eine besondere Bauart, bei der die Schiene von einem Dämpfer ummantelt in das Schienenbett eingelassen ist. Damit kann die Schallabstrahlung nochmals verringert werden.

Die genannten Maßnahmen werden auch in Zukunft fortgeführt.

4.5 IED-Anlagen und Hafen Für IED-Anlagen und den Hafen ist kein Lärmaktionsplan mehr zu erstellen, sie werden über die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) geregelt.

4.6 Sonstige Eisenbahnstrecken Fast alle Eisenbahnstrecken in Nürnberg sind Hauptstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Wenn man von einigen Überführungsgleisen an Streckenkreuzungen absieht, die man nicht als eigenständige Strecken sehen kann, weist die Lärmkarte für Nürnberg nur drei Nebenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von weniger als 30.000 Zügen pro Jahr aus. Es handelt sich dabei um die Güterbahn Ost, einen Teil des Rangierbahnhofs und die Gräfenbergbahn.

Der Umschlagbahnhof im Hafen ist ein Teil des Bayernhafens Nürnberg. Für Häfen müssen keine Lärmkarten und Lärmaktionspläne mehr erstellt werden.

Abbildung 3

Der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes gibt einen sehr guten Überblick über mögliche Schallschutzmaßnahmen gegen Bahnlärm. Kurz zusammengefasst kann man sagen:

Es gibt grundsätzlich drei Bereiche, in denen man ansetzen kann, um die Lärmbelastung für die Bürger in ihren Wohnungen zu verringern: Die Lärmquelle (also Züge und Schienen), das Wohngebäude (also Lärmschutzfenster und sonstige passive Schallschutzmaßnahmen) und den Übertragungsweg (also Schallschutzwände und -wälle).

Die Lärmquelle liegt immer auf Flächen, die für den Bahnverkehr gewidmet sind. Auf diesen Flächen hat die Stadt Nürnberg, auch wenn sie im Stadtgebiet liegen, nicht die kommunale Planungshoheit. Die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Eisenbahn- Bundesamt. Maßnahmen an den Schienen werden von der DB Netz AG durchgeführt, Maßnahmen an den Fahrzeugen von den jeweiligen Betreibern.

Der Übertragungswert von der Schallquelle zum Wohngebäude kann sehr weit sein und sich über verschiedene Flächen erstrecken. Allerdings haben Schallschutzwände (oder -wälle) nur dann eine gute Wirkung, wenn sie entweder sehr nah an der Lärmquelle oder dem Wohngebäude liegen. In der Nähe der Gleise handelt es sich meistens auch wieder um gewidmete Bahnflächen, so dass die Stadt Nürnberg hier keine Lärmschutzwände bauen kann. Die Deutsche Bahn hat aber im Laufe der letzten Jahre in Nürnberg viele

Lärmschutzwände im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms errichtet. Auf der Seite der Wohngebäude werden von der Stadt Nürnberg nötigenfalls Schallschutzwände oder eine abschirmende Riegelbebauung festgesetzt, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das wirkt sich aber nur bei Neubaugebieten aus. Bei bestehenden Gebäuden liegt es in der Regel in der Verantwortung des Eigentümers, die Bewohner vor gesundheitsgefährdendem Lärm zu schützen. Dazu kann er zum Beispiel Schallschutzfenster und eine kontrollierte, fensterunabhängige Lüftungsanlage einbauen lassen.

Das Gleiche gilt für Maßnahmen an den Wohngebäuden selbst. In Bebauungsplänen können passive Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Schallschutzfenster in Kombination mit kontrollierten, fensterunabhängigen Lüftungsanlagen festgesetzt werden. Bei bestehenden Gebäuden ist auch hier wieder in der Regel der Eigentümer in der Verantwortung. Wo dies nicht der Fall ist (in der Regel, wenn die Gebäude vor dem Inkrafttreten des Bundes- Immissionsschutzgesetzes 1974 errichtet worden sind), wurden auch hier von der Deutschen Bahn im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms die Kosten für Lärmschutzfenster und Lüftungsanlagen übernommen.

4.7 Ruhige Gebiete Ruhige Gebiete sind vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Diese Vorgabe der EU- Umgebungslärmrichtlinie wurde gemäß § 47 d BImSchG in deutsches Recht übernommen.

Ruhige Gebiete tragen zu einer höheren Attraktivität Nürnbergs bei, da die Erholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld geschützt werden. Der Schutz Ruhiger Gebiete trägt somit zum Erhalt der hohen Lebensqualität in Nürnberg bei. Aus diesem Grund wurden für Nürnberg Ruhige Gebiete festgesetzt.

Für die Auswahl der Flächen wurden folgende Kriterien angewendet:

werden. Deshalb kommen als Ruhige Gebiete Landschaftsschutzgebiete, städtische Grünflächen

Beispiel einen gesamten Park.

einzelnen Lärmarten der Umgebungslärmrichtlinie aufweisen.

Freizeitlärm, dürfen auf der Fläche nicht dominieren.

Folgende Ruhige Gebiete wurden bereits im ersten Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg festgesetzt und bleiben unverändert bestehen:

Abbildung 4

5 Protokoll der Öffentlichkeitsbeteiligung

[wird nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt]

6 Durchführung

Wie weiter oben erläutert, ist mit der Methode der Lärmkartierung eine Bewertung der Ergebnisse des Lärmaktionsplans nicht möglich.

Es sind deshalb keine Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse geplant.

7 Anlagen

Bayerisches Landesamt für Umwelt

EG-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmkartierung Bayern 2022

im Ballungsraum Nürnberg

Gemeindeschlüssel: 09564000

Stand: 02/2023

Tabelle 1: Anzahl der von Pegeln L betroffenen Einwohner DEN

Pegel L in dB(A) DEN (24 Stunden) Betroffene an Hauptverkehrs- straßen Betroffene an allen Straßen Betroffene an Schienenwegen Betroffene an IED- Anlagen
ab 55 bis 59 71.265 73.415 7.478 183
ab 60 bis 64 36.965 39.717 11.324 33
ab 65 bis 69 39.938 45.068 3.660 21
ab 70 bis 74 20.523 20.653 2 0
ab 75 541 544 0 0
Summe 169.232 179.397 22.464 237

Tabelle 2: Anzahl der von Pegeln L betroffenen Einwohner Night

Pegel L in dB(A) Night (22 – 6 Uhr) Betroffene an Hauptverkehrs- straßen Betroffene an allen Straßen Betroffene an Schienenwegen Betroffene an IED- Anlagen
ab 50 bis 54 49.400 52.252 8.101 29
ab 55 bis 59 40.795 46.078 8.574 0
ab 60 bis 64 24.813 24.992 646 0
ab 65 bis 69 1.214 1.214 0 0
ab 70 0 0 0 0
Summe 116.222 124.536 17.321 29

Tabelle 3: Von Pegeln L betroffene Flächen in Quadratkilometer DEN

Pegel L in dB(A) DEN (24 Stunden) Hauptverkehrs- straßen alle Straßen Schienenwege IED-Anlagen
ab 55 95,5 100,0 1,9 2,1
ab 65 27,9 29,3 0,4 0,7
ab 75 4,5 4,6 0,0 0,1

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, www.lfu.bayern.de 1 von 2 Seiten

Tabelle 4: Anzahl der von Pegeln L betroffenen Schulgebäude DEN

Pegel L in dB(A) DEN (24 Stunden) Hauptverkehrs- straßen alle Straßen Schienenwege IED-Anlagen
ab 55 165 174 13 2
ab 65 47 52 3 0
ab 75 0 0 0 0

Tabelle 5: Anzahl der von Pegeln L betroffenen Krankenhausgebäude DEN

Pegel L in dB(A) DEN (24 Stunden) Hauptverkehrs- straßen alle Straßen Schienenwege IED-Anlagen
ab 55 10 10 2 0
ab 65 3 3 0 0
ab 75 0 0 0 0

Tabelle 6: Gesundheitliche Auswirkungen und Belästigungen nach § 4 der 34. BImSchV

Gesundheitliche Auswirkungen und Belästigungen alle Straßen Schienenwege Hauptverkehrsstraßen
Zahl der Fälle starker Belästigung (HA) 33415 4353 31419
Zahl der Fälle starker Schlafstörung (HSD) 8543 1867 8006
Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten (IHD) 68 nicht berechnet, siehe Hinweise 64

Hinweise zu den Pegelklassen

Für die Zuordnung der berechneten Pegel zu den jeweiligen Isophonen-Bändern entsprechend § 4 Abs. 4 Nr. 1 der 34. BImSchV ist jeweils auf ganze Zahlen auf- oder abzurunden. Für das Isophonen-Band ab 55 bis 59 dB(A) umfasst dies beispielsweise die Pegel: = 54,5 – 59,4, = 54,50 – 59,49, = 54,500 – 59,499.

Hinweise zu den Tabellen 1 und 2

Die Lärmbelastung durch Umgebungslärm wird gemäß der Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) ermittelt.

Die Anzahl der lärmbelasteten Einwohner ist gemäß § 4 Abs. 5 der 34. BImSchV für verschiedene Lärmpegelbereiche angegeben. Es wird zwischen der 24-stündigen Lärmbelastung L und der nächtlichen Lärmbelastung von 22 bis 6 Uhr L DEN Night unterschieden. Die Angaben zu Schienenwegen beziehen sich auf nicht bundeseigene Schienenstrecken.

Hinweise zu den Tabellen 3, 4 und 5

Die Größe der lärmbelasteten Flächen sowie die Anzahl der Schulen und Krankenhäuser sind gemäß § 4 Abs. 6 der 34. BImSchV für die 24-stündige Lärmbelastung L anzugeben. DEN

Hinweise zur Tabelle 6

Nach § 4 der 34. BImschV sind die gesundheitlichen Auswirkungen „starke Belästigung“ und „starke Schlafstörung“ für Straßenverkehrs- und Schienenverkehrslärm anzugeben. Für die „ischämische Herzkrankheit“ sind ausschließlich die Fälle durch Straßenverkehrslärm zu berechnen.

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, www.lfu.bayern.de 2 von 2 Seiten

Bayerisches Landesamt für Umwelt

EG-Umgebungslärmrichtlinie

Kartierung 2022 des Flughafens Nürnberg

Stand: 09/2022

Von Pegeln L betroffene Einwohner nach BEB* DEN

GKZ Gemeinde ab 55 bis ab 60 bis ab 65 bis ab 70 bis ab 75 HA***
59 dB(A) 64 dB(A) 69 dB(A) 74 dB(A) dB(A)
09563000 Fürth 3.047 0 0 0 0 926
09564000 Nürnberg 745 106 0 0 0 268
Summe (gerundet)** Flughafen Nürnberg 3.800 100 0 0 0 1.194

Von Pegeln L betroffene Einwohner nach BEB* Night

GKZ Gemeinde ab 50 bis ab 55 bis ab 60 bis ab 65 bis ab 70 HSD****
54 dB(A) 59 dB(A) 64 dB(A) 69 dB(A) dB(A)
09563000 Fürth 849 0 0 0 0 187
09564000 Nürnberg 245 25 0 0 0 61
Summe (gerundet)** Flughafen Nürnberg 1.100 0 0 0 0 242

Link: Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

* BEB = Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm ** Rundung gemäß Berichterstattung nach § 4 Abs. 5 der 34. BImSchV: "Die Zahl der in ihren Wohnungen durch Umgebungslärm belasteten Menschen (Absatz 4 Satz 1 Nr. 3) ist separat für jede Lärmart anzugeben. Die Zahlenangaben sind auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abzurunden." *** HA = Highly annoyed = Zahl der Fälle starker Belästigung. Die Angaben sind nach § 4 Abs. 7 der 34. BImSchV auf ganze Zahlen zu runden. **** HSD = Highly sleep disturbed = Zahl der Fälle starker Schlafstörung. Die Angaben sind nach § 4 Abs. 7 der 34. BImSchV auf ganze Zahlen zu runden.

Hinweis: Schulen und Krankenhäuser gemäß § 4 Abs. 6 der 34. BImSchV sind von Pegeln L über 55 dB(A) nicht DEN betroffen.

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, www.lfu.bayern.de

Lärmkartierung an Eisenbahnstrecken des Bundes im Ballungsraum Nürnberg

Ballungsraumstatistik

Quelle: Geo-Portal des Eisenbahn-Bundesamtes (https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/)

Ballungsraum: Nürnberg
Kennung des Ballungsraums: AG_DE_BY_2
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß BEB)
Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (L ) DEN
ab 55 dB(A) bis 59 dB(A) 25.290
ab 60 dB(A) bis 64 dB(A) 11.730
ab 65 dB(A) bis 69 dB(A) 3.660
ab 70 dB(A) bis 74 dB(A) 650
ab 75 dB(A) 230
Anmerkung: Bei den Pegelangaben zu (L ) handelt es sich um ganzzahlig gerundete Werte. DEN
Nacht-Lärmindex (L ) Night
(ab 45 dB(A) bis 49 dB(A)) 41.100
ab 50 dB(A) bis 54 dB(A) 20.990
ab 55 dB(A) bis 59 dB(A) 8.220
ab 60 dB(A) bis 64 dB(A) 1.930
ab 65 dB(A) bis 69 dB(A) 410
ab 70 dB(A) 100
Anmerkung: Bei den Pegelangaben zu (L ) handelt es sich um ganzzahlig gerundete Werte. Night
Die geschätzte Zahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen und Belästigungen
Fälle starker Belästigung L DEN 7.217
Fälle starker Schlafstörung L Night 3.231
Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude L DEN
Belastete Flächen in km²
über 55 dB(A) 27,61
über 65 dB(A) 8,95
über 75 dB(A) 2,61
Belastete Wohnungen
über 55 dB(A) 19.790
über 65 dB(A) 2.160
über 75 dB(A) 110
Belastete Schulen
über 55 dB(A) 55
über 65 dB(A) 10
über 75 dB(A) 0
Belastete Krankenhäuser
über 55 dB(A) 3
über 65 dB(A) 1
über 75 dB(A) 0
Anmerkung: Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser sind alle Einzelgebäude betrachtet
worden. Bei Schulkomplexen aus beispielsweise drei Gebäuden sind somit drei Schulgebäude in die Auswertung
genommen worden.

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