Beschlussvorlage UwA/001/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 21.02.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg - Fortschreibung
Anlagen: Entwurf Lärmaktionsplan Karte Ruhige Gebiete
Sachverhalt (kurz): Der Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg wurde 2015 aufgestellt und 2018 fortgeschrieben.
Gemäß §47d BImSchG muss die Stadt Nürnberg den Lärmaktionsplan alle fünf Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Der Termin der Anpassung für das Jahr 2023 wurde durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2022/49/EG, Art. 8 Abs. 5) auf den 18. Juli 2024 verschoben.
Das Umweltamt hat eine überarbeitete Fassung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Nürnberg erstellt, der jetzt auch die sogenannten "sonstigen Eisenbahnstrecken des Bundes" berücksichtigt, für die 2018 noch ein eigenständiger Lärmaktionsplan erstellt worden war.
Für den Lärmaktionsplan haben die ausführenden Dienststellen (Vpl, SÖR, Ref.VII/Stab Wohnen und die VAG) die Informationen zu den in den letzten fünf Jahren durchgeführten und zu den für die nächsten fünf Jahre geplanten Maßnahmen beschrieben.
Der Lärmaktionsplan stellt all diese Maßnahmen zusammengefasst dar. Da der Lärmschutz sich in der Planung und der Umsetzung bereits als fester Bestandteil etabliert hat, verzichtet der Lärmaktionsplan darauf, weitergehende Maßnahmen verbindlich festzulegen. Die bereits 2015/2016 festgesetzten "Ruhigen Gebiete" bleiben unverändert bestehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In lärmbelasteten Bereichen wohnen vermutlich überdurchschnittlich viele von Armut bedrohte Bürger und Bürgerinnen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM/SÖR
Ref. VI /Vpl, Ref. VII /Stab Wohnen
VAG
Beschlussvorschlag:
-
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Die Umweltverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte (Öffentlichkeitsbeteiligung und Einvernehmen mit der Regierung von Mittelfranken) durchzuführen und den Lärmaktionsplan dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.