Stand: 26. April 2023
Stellungnahme des Europäischen Verbands der
Zoos und Aquarien (EAZA) zum Populations-
management mit Ergänzungen des Verbands der
Zoologischen Gärten (VdZ)
„Das Töten von Tieren als ein Instrument des wissenschaftlichen
Populationsmanagements“
Präambel
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Für die Zwecke dieses Dokuments definiert die EAZA das Managementinstrument des Tötens von Tieren als die Entnahme von Tieren aus einer Population in menschlicher Obhut aus nichtmedizinischen Gründen („Euthanasie“) und durch humanes Töten, das von entsprechend qualifiziertem und erfahrenem Personal durchgeführt wird. Im Falle eines medizinischen Hintergrundes wird der Begriff des Tötens aus veterinärmedizinischen Gründen verwendet.
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Die EAZA definiert humanes Töten als die absolute Minimierung des Leidens des Tieres während des Prozesses der Beendigung seines Lebens innerhalb der Grenzen der verfügbaren Technologie und der Positionen der anerkannten Tierschutzwissenschaften. Jeder dieser Vorgänge durch ein EAZA-Mitglied muss den nationalen Rechtsvorschriften des Landes entsprechen, in dem das Mitglied ansässig ist.
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Die EAZA-Mitglieder repräsentieren ein breites Spektrum an Kulturen, Rechtssystemen und Ansichten, und es wird daher anerkannt, dass die Techniken des Populationsmanagements in der EAZA-Region unterschiedlich sind. Trotz dieser Unterschiede erkennen die EAZA-Mitglieder an, dass eine gemeinsame Erklärung zum Töten von Tieren wünschenswert ist, auch wenn diese Praxis einigen Mitgliedern aus rechtlichen oder kulturellen Gründen derzeit nicht offensteht.
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Diese gemeinsame Erklärung verpflichtet kein Mitglied zum Töten von Tieren im Rahmen des Managements; dennoch müssen die EAZA-Mitglieder ihre Verpflichtungen zum Populationsmanagement ernst nehmen und die volle und alleinige Verantwortung für jede Entscheidung übernehmen, die die Lebensfähigkeit und Gesundheit der Gesamtpopulation der Art beeinträchtigt, sowohl innerhalb der Einrichtung als auch im gesamten Gebiet, in dem das entsprechende Zuchtprogramm verwaltet wird.
Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. Geschäftsstelle: Telefon: +49 (0)30 206 53 90 0 Präsident: Prof. Dr. Jörg Junhold AG Charlottenburg: VR9280B Bundespressehaus (Büro 4109) Telefax: +49 (0)30 206 53 90 29 Vize-Präsident: Dr. Dag Encke Steuernummer: 27/620/62159 Schiffbauerdamm 40 E-Mail: post@vdz-zoos.org Schatzmeister: Dr. Tim Schikora Berliner Sparkasse 10117 Berlin, Germany Website: www.vdz-zoos.org Geschäftsführer: Volker Homes IBAN: DE05100500000190491183 BIC: BELADEBEXXX
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Die EAZA-Mitglieder nehmen die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Tiere ernst, während sie sich in ihrer direkten Obhut befinden. Es werden alle angemessenen Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass bei einem Umzug eines Tieres die aufnehmende Einrichtung das gleiche Maß an Verantwortung beibehält. Die EAZA-Mitglieder werden die Eignung von Einrichtungen zur Aufnahme von Tieren von Fall zu Fall gemäß den einschlägigen EAZA-Richtlinien überprüfen.
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Die EAZA-Mitglieder bemühen sich sicherzustellen, dass ihre Tiere unter angemessenen, artspezifischen Bedingungen gehalten werden, die im Idealfall die Entfaltung eines möglichst breiten Spektrums natürlicher Verhaltensweisen ermöglichen. Es ist daher wichtig, dass sie in der Lage sind, das gesamte Spektrum des normalen und regelmäßigen Fortpflanzungsverhaltens in einem natürlichen Zyklus auszuüben, wobei die Aufzucht von Jungtieren ein Teil dieses Verhaltensrepertoires ist.
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Während die EAZA-Mitglieder ethisch verpflichtet sind, das physische und psychische Wohlbefinden der einzelnen Tiere in ihrer Obhut zu maximieren, kann ihre Verantwortung für die Erfüllung festgelegter Erhaltungsziele und die Lebensfähigkeit der Gesamtpopulation unter bestimmten Bedingungen Vorrang vor dem Recht auf Leben bestimmter einzelner Tiere haben. Dies spiegelt die anerkannte Praxis des ex-situ Artenschutzes in zoologischen Einrichtungen wider und hält fest, dass die moderne Tierschutzwissenschaft das Fehlen von Leben als eine neutrale Position betrachtet.
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Die EAZA ist sich der Herausforderungen bewusst, die die Diskussion über das Töten von Tieren als Managementinstrument selbst unter wissenschaftlich ausgebildeten Expert/-innen mit sich bringt. Der Verband ist sich auch der Herausforderungen bewusst, der Öffentlichkeit bewährte Praktiken und die Rolle des Tötens von Tieren als Managementinstrument im Artenschutz zu erläutern (s.u., Methodik und Verantwortlichkeiten).
Die EAZA betrachtet das Töten von Tieren als Managementinstrument als Standardverfahren, wenn:
- Das Tier stellt eine ernsthafte und unvermeidbare Bedrohung für die menschliche Sicherheit dar, z.B. entlaufene Tiere.
Die EAZA betrachtet das Töten von Tieren aus veterinärmedizinischen Gründen als
Standardverfahren, wenn:
- Das Tier leidet nach Meinung der für die Gesundheit und das Wohlergehen des Tieres verantwortlichen Tierärzte an einer Krankheit, einem belastenden psychologischen Zustand oder starken Schmerzen und/oder dauerhaftem Stress, die nicht angemessen gelindert werden können.
Die EAZA ist der Ansicht, dass das Töten von Tieren aus Gründen des Populations-
managements angemessen sein kann, wenn:
- die einzige Alternative die dauerhafte Unterbringung in einem Gehege ist, das dem Tier kein angemessenes Wohlbefinden gewährleistet und dieser Zustand nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums verbessert werden kann. 2. die Anwesenheit eines einzelnen Tieres eine unzumutbare Störung für eine anderweitig funktionierende soziale Gruppe innerhalb einer Einrichtung darstellt. 3. die Aufrechterhaltung der demographischen oder genetischen Lebensfähigkeit einer Population durch die fortgesetzte Anwesenheit eines oder mehrerer Einzeltiere gefährdet ist.
Das Töten von Tieren als Instrument im Rahmen des Populationsmanagements
Strategisches Management anzuwenden, ist aus Gründen des Tierschutzes auf Einzel- und Gruppenebene angemessen und trägt dazu bei, artspezifische Populationsstrukturen widerzuspiegeln. Die Mitglieder sind ethisch verpflichtet, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Leben eines Individuums und der Erhaltung der langfristigen Lebensfähigkeit einer gemanagten Population sicherzustellen. Wenn diese Verpflichtungen im Widerspruch zueinander stehen, müssen das Wohlergehen und die genetische Gesundheit der Population sowohl auf lokaler als auch auf regionaler Ebene auf lange Sicht Vorrang haben. Die EAZA betrachtet das Töten von Tieren für das Populationsmanagement als eines von mehreren geeigneten Instrumenten zur Aufrechterhaltung dieses Vorrangs.
Das Töten von Tieren als Managementinstrument zur Erhaltung des Wohlergehens und
natürlicher Verhaltensweisen
Wenn die Möglichkeit eines Weibchens einer Tierart, sich fortzupflanzen und regelmäßig Nachwuchs aufzuziehen, eingeschränkt wird, kann dies bei einigen Arten zu einer vorzeitigen und dauerhaften Beendigung ihres Fortpflanzungszyklus und/oder zu Anomalien in ihrem Fortpflanzungstrakt führen, was die Gesundheit des Weibchens beeinträchtigen kann. Darüber hinaus reduziert die Einschränkung der Fortpflanzungsmöglichkeiten bei Arten, die ein fürsorgliches elterliches Verhalten zeigen, die Möglichkeit eines einzelnen Tieres, eines der wichtigsten und komplexesten natürlichen Verhaltensweisen auszuüben. Dies kann zu einer Verschlechterung des Wohlergehens führen.
Die EAZA betrachtet das Töten von Nachkommen zu Managementzwecken als ein geeignetes Mittel, um das Wohlergehen der Elterntiere zu erhalten, vorausgesetzt, dass das Verfahren deren Wohlergehen nicht beeinträchtigt.
Darüber hinaus ist das Töten von Tieren eine geeignete Maßnahme, wenn die Anzahl der Nachkommen unvorhersehbar ist und sich große Populationen entwickeln. Dies kann das individuelle Wohlergehen weiterer Tiere innerhalb des Geheges gefährden, besonders dann, wenn Tiere nicht so untergebracht werden können, dass keine negativen Folgen für die Lebensfähigkeit der Gesamtpopulation entstehen.
Das Töten von Tieren zur Erhaltung der langfristigen Sicherung von Populationen
Die EAZA und anerkannte nicht-EAZA-Einrichtungen können nur eine begrenzte Anzahl geeigneter Gehege für die Unterbringung von Tieren zur Verfügung stellen, die nicht zur Zucht benötigt werden. Dies schränkt die Anzahl der Nachkommen ein, die Mitglieder in geeigneter Weise unterbringen können, ohne den Erfolg eines Zuchtprogramms zu gefährden. Vorrang bei der Haltung sollten immer diejenigen Tiere haben, die entsprechend der Strategie für die regionale Zuchtplanung und/oder vom EEP-Koordinator/-in festgelegte Ziele eine wichtige Rolle für den Erfolg eines Zuchtprogramms einnehmen.
Methodik und Verantwortlichkeiten
Alle Optionen für das Töten von Tieren, die nicht für ein Zuchtprogramm oder einen Tierbestand benötigt werden, müssen von Fall zu Fall gewissenhaft geprüft werden. Die Entscheidung über das Töten von Tieren wird von den zuständigen Verantwortlichen in der Mitgliedseinrichtung getroffen. Die Verantwortung für diese Entscheidung, auch nach Rücksprache mit externen Stellen (z. B. Zuchtprogramm-Koordinator), liegt ausschließlich bei der Mitgliedseinrichtung. Wenn die Entscheidung zum Töten eines Tieres als Managementinstrument getroffen wird, muss jede Einrichtung sicherstellen, dass sie gemäß der obenstehenden Definition human durchgeführt wird.
Das Töten von Tieren wird von regional unterschiedlichen Werten beeinflusst und unterliegt zudem nationalen Gesetzen. Es sollte der Haltung von Tieren unter Bedingungen, die das Wohlbefinden der Tiere dauerhaft beeinträchtigen, stets vorgezogen werden. Wenn regionale Werte und Gesetzgebungen das Töten als ex-situ-Populationsmanagementmaßnahme nicht zulassen, verpflichten sich die Mitglieder, die Zucht ihrer Tiere gemäß den Empfehlungen des EEP-Koordinators zu planen und im Falle eines Überschusses ihre Tiere unter guten Bedingungen zu halten, bis eine alternative und dauerhafte geeignete Lösung gefunden ist. Dies muss geschehen, ohne die Arbeit der Erhaltungszuchtprogramme zu gefährden und ohne Gehege zu belegen, die vorrangig Zuchttieren gewidmet werden sollten. Jede Entscheidung zur Tötung eines Tieres, das einem EAZA-Zuchtprogramm angehört, muss den einschlägigen Vorgehensweisen entsprechen, die im EAZA-Handbuch zum Populationsmanagement beschrieben sind.
In Übereinstimmung mit den EAZA-Standards sollte eine post-mortem Untersuchung durchgeführt und biologisches Material für die Forschung und die Generhaltung aufbewahrt werden. Die Ergebnisse der post-mortem Untersuchung sollten auch an die zuständigen Programmkoordinatoren weitergeleitet werden, und es sollten vollständige Aufzeichnungen über alle Ergebnisse und Resultate archiviert werden. Wenn es die örtliche Gesetzgebung erlaubt, kann das getötete Tier auch eine Bereicherung für die Fleischfresser der Einrichtung darstellen, indem es an sie verfüttert wird und ihr Wohlbefinden verbessert.
Die EAZA-Zoos werden nach den oben genannten Grundsätzen und im Rahmen ihrer lokalen Gesetze und Werte umsichtig handeln. Die Mitglieder verpflichten sich, der Öffentlichkeit und den Medien eine vollständige Erklärung und Rechtfertigung dieser Grundsätze zu geben, wann immer eine Anfrage eingeht (nicht nur, wenn das Interesse der Medien oder der Öffentlichkeit an einem bestimmten Fall groß ist). Mitglieder, die Tötungen zu Managementzwecken vornehmen, sind dafür verantwortlich, der Öffentlichkeit diese Praxis in einer Weise zu erklären, die sowohl wissenschaftlich korrekt ist als auch dem öffentlichen Empfinden entspricht. Mitglieder, die keine Tötungen zum Zwecke des Populationsmanagements vornehmen, sind ebenfalls dafür verantwortlich, die wissenschaftliche Grundlage für dieses Vorgehen im Rahmen dieser Richtlinie zu erläutern, unabhängig von der nationalen Gesetzgebung oder lokalen kulturellen Werten.
Das verantwortliche Mitglied und/oder die EEP-Koordinatoren sollten die EAZA-Geschäftsstelle unter Angabe des Betreffs "Management euthanasia/culling" über das Töten von Tieren informieren, wenn mit einer starken Reaktion der Öffentlichkeit oder der Medien zu rechnen ist.
Über die EAZA
Der Europäische Verband der Zoos und Aquarien (EAZA) ist ein gemeinnütziger Verband, der über 400 Mitgliedseinrichtungen in 48 Ländern (davon 25 EU-Mitgliedstaaten) vertritt und miteinander verbindet. Die EAZA hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Zoos und Aquarien zu fördern, um die Ziele Bildung, Forschung und Erhaltung der biologischen Vielfalt durch die Erhaltung gesunder Populationen von Tieren in menschlicher Obhut zu erreichen und ihr langfristiges Überleben zu sichern.
EU-Transparenzregister Nr.: 058910411877-30
Ergänzung des VdZ zur Situation in Deutschland
§1 Tierschutzgesetz besagt, dass niemand einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Das Töten von Wirbeltieren zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung und zum Zwecke des Verfütterns an andere Tiere ist in Deutschland juristisch und auch bei der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung als „vernünftiger Grund“ anerkannt.
Dies trifft bislang jedoch nicht zu auf das Töten von Tieren zum Zwecke des Populationsmanagements in Einrichtungen, die unter §42 Bundesnaturschutzgesetz fallen, also zoologische Gärten, Tierparks, Tiergärten und Aquarien.
Der VdZ plädiert dafür, die Liste der vernünftigen Gründe zum Töten von Tieren wie folgt zu
erweitern: Um dem ebenbürtigen Staatsziel des Artenschutzes, zu dem zoologische
Einrichtungen gemäß §42 Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet sind, nachzukommen,
fordert der VdZ, das Töten von Wirbeltieren zum Zwecke des wissenschaftlichen
Managements von Tierpopulationen, deren Nachhaltigkeit und genetische Variabilität die Halter zu verantworten haben, als vernünftigen Grund anzuerkennen. Dies beinhaltet – analog zum EAZA-Statement – auch das Töten von Tieren aus der hierfür definierten „Biologischen Indikation“1, also aus verhaltensbedingten oder sozialen Gründen.
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Über den VdZ
Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin ist die führende Vereinigung wissenschaftlich geleiteter Zoologischer Gärten. Rund 42 Millionen Menschen besuchen jährlich die 70 VdZ-Zoos, mehr als eine Million profitiert von den besonderen Bildungsangeboten der Zoos in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Spanien. Der 1887 gegründete VdZ ist der weltweit älteste Zoo-Verband und gab den Anstoß zur Gründung des Weltzooverbands.
Kontakt
Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. Internet: www.vdz-zoos.org E-Mail: post@vdz-zoos.org Telefon: +49 (0)30-206 53900
1 Wustmans C & Encke, D (2019) Biologische Indikation: Tiergartenbiologische, tier- und umweltethische Überlegungen zur Tötung von Tieren. Zeitschrift für Evangelische Ethik, 63/4, 250-265. https://www.degruyter.com/document/doi/10.14315/zee-2019-630404/html?lang=de