Populationsmanagement von Primaten, speziell von Pavianen, im
Tiergarten
Einleitung:
Die meisten Tierarten im Tiergarten der Stadt Nürnberg werden innerhalb des Europäischen Zooverbands EAZA oder auch weltweit, professionell gemanagt. Bis in die 90er Jahre galt es, aus einer kleinen Anzahl von Individuen ausgewählter Arten koordinierte Vermehrungs- und Zuchtprogramme zu entwickeln, um sich selbst erhaltende Populationen zu gewinnen, die weitere Naturentnahmen künftig vermeiden sollten.
Dies gelang bereits binnen weniger Jahrzehnte, so dass für viele Arten die Platzkapazitäten in den Zoos Europas und darüber hinaus aufgebraucht wurden.
Für alle Arten, die als Verantwortungsarten der Zoos, als Reservepopulationen oder besonders wertvolle Populationen definiert sind, liegt ein Erhaltungsgebot vor, das einen generellen Zuchtstopp ausschließt. Unvermeidbar entstehen auch bei gut koordinierten Zuchtprogrammen überzählige Tiere, die nicht im Bestand verbleiben können und die, wenn sie nicht abgegeben werden können, getötet werden müssen. Das Töten von Tieren, die man gemeinhin auch als für den menschlichen Verzehr geeignet ansehen würde, wird von der Gesellschaft hingenommen. Das sind z. B. alle Huftiere, Kängurus, Nagetiere, Fische und viele Vogelarten.
Für Primaten erscheint das Dilemma der Tötung für den Arterhalt vordergründig nicht auflösbar: Affen besitzen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung einen Sonderstatus und damit einen besonderen Schutzanspruch. Dieses Schutzgebot für Affenarten beinhaltet indirekt auch ein grundsätzliches Tötungsverbot für Affenindividuen, was sich bei Tierversuchen niederschlägt und durch Ausnahmen relativiert wird. Am Beispiel der Nürnberger Paviangruppe erleben wir zurzeit, dass für den langfristigen Erhalt einer Affenpopulation eine Tötung geboten und vernünftig sein kann.
I. Einordnung des Populationsmanagements in die Aufgaben Zoologischer Gärten
Zoologische Gärten dienen dem Erhalt der Biologischen Vielfalt wie in Artikel 9 der CBD (Übereinkommen über die biologische Vielfalt) von Rio de Janeiro im Jahr 1992 vereinbart und in der EU-Zoorichtlinie von 1999 gesetzlich verankert.
Die daraus resultierenden Aufgaben der Zoos für den Erhalt der Biodiversität sind konkret im BNatSchG § 42 benannt. Zoos leisten wichtige Beiträge zur Wissensvermittlung für den Erhalt der Biodiversität, zur Erforschung von Tierarten und zum Erhalt von ex situ-Populationen gefährdeter Tierarten, um das Potential für spätere Bestandsstützungen oder Wiederansiedelungen in der Wildbahn dauerhaft und genetisch divers zu erhalten.
Gemäß diesen Vorgaben weisen Zoos ihren Tieren jeweils Funktionen (wie Bildung, Forschung, Populationserhalt) zu und verfolgen das Ziel, möglichst viele bedrohte Arten auf dem zur Verfügung stehenden Platz als genetisch diverse Reservepopulationen zu erhalten. Auch nicht gefährdete Tierarten, die zum Zwecke der Bildung oder Forschung gehalten werden, müssen nachhaltig gemanagt werden, um weitgehend auf weitere Naturentnahmen verzichten zu können.
Der europäische Zooverband EAZA hat für seine Mitglieder für die Umsetzung der EU-Zoorichtlinie Standards und Richtlinien entwickelt, nach denen sich die Auswahl von Tierarten richten soll („Regional Collection Plan – RCP“) und wie die Subpopulationen als Teil einer Metapopulation zu managen sind („Population Management Manual“).
Zur Vernetzung der einzelnen Zoos wurden seit 1984 rund 450 Europäische Erhaltungszucht-Programme (EEP) entwickelt, die im Jahr 2018 zu EAZA Ex situ Programmen (EEP) umstrukturiert wurden. Im Rahmen des One- Plan-Approach (OPA) setzt sich die Weltpopulation einer EEP-Tierart seither aus den Populationen in der Natur und denen in menschlicher Obhut zusammen. Um sie zu managen, arbeiten die Weltnaturschutzunion IUCN und Zoologische Gärten eng zusammen. Die EEPs werden von einem „Species Committee“ mit einem EEP- Koordinator an der Spitze europaweit und oft darüber hinaus koordiniert. So auch die Affenarten des Nürnberger Tiergartens. Die Nichtbefolgung von Empfehlungen des EEP-Koordinators werden sanktioniert durch Verwarnungen, die zum zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss aus der EAZA führen können.
II. Gesonderte Betrachtung der Primaten (Affen)
Zu den essentiellen Lebensfunktionen und Bedürfnissen aller Affen gehört nach Einschätzung, Erfahrung und Beurteilung des Tiergartens das Fortpflanzungsgeschehen mit Partnerwerbung, Paarung, Geburten, Aufzuchten und den damit verbundenen stetigen sozialen Veränderungen, Bereicherungen und auch Konflikten. Dennoch muss und kann aufgrund der beschränkten Platzkapazitäten im Tiergarten und in anderen Zoos die Fortpflanzung in vertretbarem Maße eingeschränkt werden. Dies geschieht unter sorgfältiger Abwägung für jede Gruppe mit Hinblick auf ihre Individuen.
Die Abwägung findet im Rahmen der demografischen und genetischen Zielsetzung sowie der räumlichen und strukturellen Kapazitäten im Tiergarten und der Metapopulation der EAZA statt. Ziel ist es, die Verhaltensbedürfnisse der Gruppe mit ihren Individuen dabei bestmöglich zu erfüllen. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
die Ab-, bzw. Zuwanderung überzähliger bzw. fehlender Tiere zwischen geeigneten Haltungen die reversible oder irreversible Verhütung bestimmter Individuen die temporäre oder dauerhafte Aufteilung von Gruppen (Geschlechtertrennung) die Tötung
Da die Tötung von Tieren für den Artenschutz eine unausweichliche Maßnahme darstellt, die in der Öffentlichkeit aber kontrovers diskutiert wird, hat die EAZA eine offizielle Position dazu verabschiedet und veröffentlicht. Der Tiergarten und der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) unterstützen dieses „Position Statement“ der EAZA. Der Tiergarten richtet sich in seinen Entscheidungen auch nach den dort dargestellten Güterabwägungen.
Das Töten auch von Primaten wird in Zukunft für eine zielgerechte Zucht, eine adäquate Sozialstruktur und ein sinnvolles Populationsmanagement geboten oder gar unerlässlich werden. Denn die demografischen, genetischen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten, denen das Populationsmanagement unterworfen ist, gelten für alle Tierarten gleichermaßen, also für Affen wie für Rinder. Menschen unterscheiden jedoch moralisch zwischen Affen und anderen Säugetieren. Dies schlägt sich im deutschen Recht beispielsweise in der Tierschutz- -Versuchstierverordnung nieder (TierSchVersV §23). Deshalb stellt dieser Bericht hier eine gesonderte Betrachtung des Populationsmanagements für Primaten an, um über das grundsätzliche Tötungsdilemma im Artenschutz transparent zu informieren und daraus resultierende mögliche Entscheidungen plausibel zu beschreiben.
III. Vorab zu prüfende Alternativen zur Tötung
Alternative I: Abgabe in andere Zoos
Tiere, die innerhalb eines EEPs gemanagt werden, werden primär durch die Koordinatorin oder den Koordinator und nach deren Empfehlungen vermittelt.
Wenn das EEP nicht helfen kann oder die Tiere nicht zu einem EEP gehören, bietet der Tiergarten seine überzähligen Tiere allen Einrichtungen an, die Zugang zur Wildtierdatenbank ZIMS/Species360 haben. Bei den über diesen Weg erreichten ca. 1.300 Institutionen handelt es sich überwiegend um die akkreditierten Zoos des VdZ (Verband der Zoologischen Gärten), der EAZA (European Association of Zoos and Aquaria) der EARAZA
(Eurasischer Zooverband) oder der WAZA (World Association of Zoos and Aquariums). Zusätzlich versendet der Tiergarten seine Abgabe- und Suchlisten direkt an rund 200 Partner-Zoos in Europa inklusive für gut befundene Zoos, die keinem der genannten Verbände angehören. Im Falle der Paviane ergab sich in den vergangenen Jahren trotz verschiedener Versuche keine Abgabemöglichkeit.
Alternative II: Internationale Tiervermittler
Einige (z. B. arabische und chinesische) Einrichtungen sind über die oben genannten Verbände und Datenbanken nicht erreichbar. Um auch diese Optionen auszuloten, werden internationale Tiervermittler und -transporteure angefragt, ob sie die Tiere vermitteln können. Wird von Zoos Interesse bekundet, die in keinem Verband organisiert sind, muss erst überprüft werden, ob die Haltungsbedingungen und die betrieblichen Strukturen geeignet sind. Entsprechen die Einrichtungen nicht den Mindeststandards, die das Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Landwirtschaft einfordert, werden die Tiere nicht dorthin abgegeben. Aber selbst Einrichtungen noch ungeprüfter Qualität zeigten in den letzten Jahren (seit 09/2020) kein Interesse an der Übernahme von Guinea-Pavianen.
Alternative III: Auswilderung
Das Haltungsziel für alle vom Aussterben bedrohten Tierarten in Zoos ist die Rückführung in geeignete Habitate. Auswilderungen sind strengen Regeln unterworfen, die von der IUCN erarbeitet wurden. Als Mitglied der IUCN hält sich der Tiergarten an diese Regeln bei seinen Auswilderungen (Steinböcke, Luchse, Ziesel, Habichtskäuze, Waldrappe, Bartgeier, Sumpfschildkröten etc.).
Für den Guinea-Pavian gibt es noch keine Auswilderungsprojekte. Zurzeit sind seine sicheren Habitate fast nur noch in Nationalparks zu finden. Selbst diese Gebiete stehen massiv unter Druck. Zurzeit ist es nicht zielführend, ein eigenes Projekt zur Auswilderung aufzulegen.
Alternative IV: Gnadenunterkünfte/Sanctuaries
Tiere aus dem Tiergarten werden nur in Einrichtungen abgegeben, die geeignete Haltungsbedingungen und Betriebsstrukturen nachweisen können. Dazu zählt zwingend, dass die abzugebenden Affen sozial integriert leben können und die Mitarbeitenden die nötige Sachkunde haben.
Einrichtungen wie Stichting Aap in Almere/NL, die als Tierheim für Primaten fungieren, sind vorübergehende Haltungen, aus denen die Tiere wieder an Zoos vermittelt werden. Der Tiergarten hat zuletzt (01/2024) auch bei Stichting Aap nachgefragt. Stichting Aap hat bereits eine Warteliste von über 200 Affen, die untergebracht werden müssen. Sie nimmt keine Tiere von Zoos auf, es sei denn, dass der Zoo mehr Tiere im Tausch übernimmt als er abgeben möchte, damit Stichting Aap wieder freie Plätze für beschlagnahmte Tiere hat.
Alternative V: Verhütung/reversible Unfruchtbarkeit
Zu einer planvollen Zucht gehören auch Überlegungen zur Vermehrungsrate und Geburtenkontrolle, mit denen man die Wachstumsraten der Tiergruppen drosseln kann. In einigen Tiergruppen (z. B. Nashörner) führt das Ausbleiben einer Trächtigkeit in der Zeit der frühen Geschlechtsreife zu dauerhafter Unfruchtbarkeit. In anderen Tiergruppen (z. B. Großkatzen) tauchen bei Verhütung systematisch Schädigungen der Sexualorgane auf, die oft nicht nur zu dauerhafter Unfruchtbarkeit, sondern sogar zu erhöhter Mortalität führen. Im Falle der Guinea- Paviane im Tiergarten hat das von der EAZA empfohlene Kontrazeptivum (Implantat) zur irreversiblen Sterilität der implantierten Weibchen geführt. Damit wurde die Geburtenrate reduziert, die implantierten Weibchen jedoch dauerhaft unfruchtbar und damit sozial niederrangig in der Gruppe. Da letztendlich nur noch wenige Weibchen gebärfähig blieben, stammen alle Jungtiere nun nur noch von wenigen Individuen ab. Deshalb wurde im Falle der Paviane diese Verhütung nach zweimaliger Durchführung (2014 und 2018) endgültig eingestellt.
Eine Verhütung, also Sterilisation der männlichen Tiere ergibt keinen Sinn, da ein einziges fruchtbares Männchen alle paarungsbereiten Weibchen decken kann.
Alternative VI: Sterilisation und Kastration/irreversible Unfruchtbarkeit
Auch dieses Mittel kommt zum Einsatz, wenn sichergestellt ist, dass durch die dauerhafte Unfruchtbarmachung keine genetische Diversität unwiederbringlich verlorengeht, die betroffenen Tiere kein dauerhaftes Leid durch soziale Ausgrenzung zu erwarten haben und die soziale Integrität der Gruppen nicht gestört wird.
Unabsichtlich sind die meisten Pavianweibchen irreversibel unfruchtbar geworden – mit negativen sozialen und genetischen Folgen für die Gruppe. Die genetische Diversität wurde nochmals unverhältnismäßig reduziert. Die sterilen Weibchen können keinen hohen Rang in der Gruppe einnehmen, während die wenigen noch gebärfähigen Weibchen unverhältnismäßig stark von den geschlechtsreifen Männchen bedrängt werden.
Irreversible Unfruchtbarkeit der Tiere ist auf Dauer nur dann erwägbar, wenn die Population aussterben soll. Da der Bestand der Guinea-Paviane in der Natur seit Jahrzehnten abnimmt und Zoologische Gärten auf Empfehlung der EAZA angehalten sind, eine Reservepopulation aufzubauen, verbietet sich das in diesem Fall.
IV. Beratung der Tierschutzkommission des Tiergartens
Seit 2011 gibt es eine Tierschutzkommission, die sich immer anlassbezogen mit Entscheidungen zum Management der Paviangruppe im Tiergarten beschäftigt. Sie setzt sich zusammen aus der Direktion, der Kuratorin, der Zootierärztin, dem Zootierarzt, den Inspektoren, der Revierleitung und der Amtsveterinärin. Sie hat seitdem über die Abgabe von Tieren, die Tötung eines Tiers, Verhütungen und eventuell notwendige, anstehende Tötungen beraten. Zurzeit wird der Zustand der Gruppe als prekär eingeschätzt, weil die Gruppengröße und die Anzahl von Kleingruppen innerhalb der Horde für die bestehende Anlage zu groß sind. Aktuell musste ein Tier aufgrund schwerer Verletzungen getötet werden. Der Direktion wird dringend geraten, die Gruppengröße systematisch zu reduzieren.
V. Fazit der Direktion des Tiergartens
Die Direktion hält die prekäre Situation der Paviangruppe aufgrund ihrer Größe, aufgrund der nicht zielführenden bzw. nicht vorhandenen Alternativen und aufgrund der Aufgabe des Tiergartens, am Erhalt der Art verantwortungsvoll mitzuwirken, für hinreichende und vernünftige Gründe, höchstwahrscheinlich notwendige, tierschutzkonforme Tötungen von Pavianen zu veranlassen. Mit dieser zusätzlichen Option kann der Tiergarten seinen gesetzlichen Aufgaben und fachlichen Zielen für den Aufbau und Erhalt einer nachhaltigen Population des Guinea-Pavians in Europa zielführend nachkommen.
Der Tiergarten bittet die Mitglieder des Umweltausschusses des Stadtrats der Stadt Nürnberg um Kenntnisnahme des dargestellten Sachverhalts inklusive des Fazits der Direktion, dass es bei unverändertem Fehlen der dargestellten Alternativen vernünftige Gründe für das Töten von Pavianen im Tiergarten geben kann.
gez. En./Bm, 30.01.2024