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Berichtvorlage

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Berichtsvorlage Tg/001/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 21.02.2024 öffentlich Bericht

Betreff:

Populationsmanagement von Primaten, speziell von Pavianen, im Tiergarten

Bericht:

Zoologische Gärten leisten wichtige Beiträge zur Bildung, zur Erforschung von Tierarten und zum Erhalt von ex situ-Populationen gefährdeter Tierarten, um das Potential für spätere Auswilderungen in der Wildbahn dauerhaft und genetisch divers zu erhalten.

In Zoos leben gemeinhin Gruppen (Subpopulationen) von Tieren verschiedener Arten, die dem Erhalt einer sogenannten Metapopulation dienen. Letztere wiederum wird gemeinsam mit der Weltnaturschutzunion IUCN, die die Rote Liste der bedrohten Arten erstellt, in immer mehr Fällen (z. Zt. ca. 400 Arten) als Welt-Population betrachtet und gemanagt.

Die Haltung von Guinea-Pavianen im Nürnberger Tiergarten dient den drei Funktionen Bildung, Forschung und Populationserhalt.

Die Weltnaturschutzunion IUCN stuft die Art als potentiell gefährdet ein. In den vergangenen 30 Jahren hat der Bestand wahrscheinlich bereits um 20 Prozent abgenommen. Gründe für den Rückgang sind der Verlust des Lebensraums und die Nachstellung durch den Menschen. Der Tiergarten Nürnberg ist der einzige Zoo in Deutschland, der Guinea-Paviane hält. Es dient dem Überleben der Art, dass in menschlicher Obhut eine Subpopulation erhalten wird, die die Basis für Auswilderungen bilden kann, wenn es irgendwann geschützte und dafür geeignete Räume gibt. Für alle Arten, die als Verantwortungsarten der Zoos definiert sind, liegt ein Erhaltungsgebot vor, das einen generellen Zuchtstopp ausschließt. Unvermeidbar entstehen auch bei gut koordinierten Zuchtprogrammen überzählige Tiere, die nicht im Bestand verbleiben können. Im Tiergarten Nürnberg hat die Paviangruppe eine Größe erreicht, für die die im Jahr 2009 bereits erweiterte Anlage nicht ausgelegt ist. Begleiterscheinung der Überpopulation sind gehäufte Konflikte mit entsprechenden Verletzungen der Tiere. Seit 2011 werden im Rahmen einer Tierschutzkommission alle Möglichkeiten geprüft und Maßnahmen ergriffen, die die Gruppengröße und das Wachstum der Gruppe reduzieren. Folgende sechs Alternativen wurden hierbei betrachtet:  Abgabe in andere Zoos  Internationale Tiervermittler  Auswilderung  Gnadenunterkünfte/Sanctuaries  Verhütung/reversible Unfruchtbarkeit  Sterilisation und Kastration/irreversible Unfruchtbarkeit

Eine ausführliche Bewertung aller Alternativen ist der beiliegenden Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen. Die Bewertung hat zum Ergebnis, dass alle aufgeführten Alternativen aus verschiedenen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar sind. Um alle gesetzlichen Aufgaben, verbandlichen Möglichkeiten und fachlichen Ziele für den Aufbau und Erhalt einer nachhaltigen Population des Guinea-Pavians in Europa zu verwirklichen, wird der Tiergarten daher höchstwahrscheinlich überzählige Paviane tierschutzkonform töten müssen. Das Töten von Tieren, die man gemeinhin auch als für den menschlichen Verzehr geeignet ansehen würde, wird von der Gesellschaft hingenommen. Das sind z. B. alle Huftiere, Kängurus, Nagetiere,

Fische und viele Vogelarten. Für Primaten erscheint das Dilemma der Tötung für den Arterhalt vordergründig nicht auflösbar: Affen besitzen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung einen Sonderstatus, aus dem sich ein besonderer Schutzanspruch ableitet. Am Beispiel der Nürnberger Paviangruppe erleben wir aber zurzeit, dass für den langfristigen Erhalt einer Affenpopulation eine Tötung geboten und vernünftig sein kann.

Die Direktion hält die prekäre Situation der Paviangruppe aufgrund ihrer Größe, aufgrund der nicht zielführenden bzw. nicht vorhandenen Alternativen und aufgrund der Aufgabe des Tiergartens, am Erhalt der Art verantwortungsvoll mitzuwirken für hinreichende und vernünftige Gründe, höchstwahrscheinlich notwendige Tötungen von Pavianen zu veranlassen. Der Tiergarten bittet die Mitglieder des Umweltausschusses des Stadtrats der Stadt Nürnberg um Kenntnisnahme des dargestellten Sachverhalts inklusive des Fazits der Direktion.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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