Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL) hier: Genehmigung eines Vorhabens
Bezeichnung des Vorhabens Abbruch (BW 1.303) und Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (BW 1.428) hier: Direkter Objektplan
Gesamtkosten (ohne Grundstück) Finanzierung (MIP-Nr.) 12.195.000,- Euro E5410106700U
Anlagen: RX Erläuterungsbericht vom: 14.12.2023 X Kostenzusammenstellung vom: 14.12.2023 &X Kostenprüfung Rpr-Vermerk vom: 14.12.2023 & Erläuterungsberichdets Planungsbüros vom: 30.05.2023 & Kostenberechnung des Planungsbüros vom: 25.06.2023 &X Bauwerksentwurfspläne vom: .30.05.2023 im] vom: U vom:
m
vom:
I. Die Ausführungsunterlagen werden hiermit zur fachlichen Zustimmung und Genehmigung vorgelegt.
Il. SÖRWV-2 zur Zustimmung zur Finanzierung
I. SÖRMWLA z. Kts.
IV. SÖRWB zur Anmeldung zum Werkausschuss am 24.01.2024
V. SÖRN-2 zur Vormerkung
VI SÖR/1-B/1 z.w.V.
Nürnberg, 14.12.2023 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
SÖRMWLT SÖRWLK
Abdruck an: Stk SÖR/I-AM SÖR/2-B/6 Stk/2 Anbu SÖR/-EN SÖRIV-2
BW 1.428 Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz hier: Direkter Objektplan - Kostenzusammenstellung
KOSTENZUSAMMENSTELLUNG
Baukosten Kostenberechnung IB Oehmke + Herbert 8.151.948,45 Kostenberechnung SÖRV1-E/1 167.240,00 Kostenberechnung SÖR/1-A/1 245.195,00 Ausgleichsarbeiten (Sportplatz beim TSV Katzwang ) 9.000,00 Fußnote 3)
Zwischensumme (netto) 8.573.383,45 19,00% Mehrwertsteuer 1.628.942,86 Zwischensumme (brutto) (25) Niveau 2022 10.202.326,31 +ca. 17,5% Baukostensteigerung 1 (Z8*17,5%) Niveau 2023 1.785.407,10 *ca. 17,0% Baukostensteigerung 2 (25*1,175°17%) Niveau 2024 2.037.914,68 Summe Baukosten (brutto, aufgerundet) 14.026.000,00
Bauverwaltungskosten (Abrechnung erfolgt nach Planungskosten-RL) +ca. 3,50% der Baukosten (brutto) für Projektmanagement 491.000,00 Futnote6)
Baunebenkosten / Ingenieurleistungen, Gebühren, sonstige Kosten
Planungsleistungen Ochmke + Herbert 947.106,58 erahme
Nachträge Planung 11.425,00 Fußnote 4) VgV Durchführung, GCA 12.614,00 Fußnote 4) Geotechnische Ber., Baugrundgutacht., Bohrungen Spotka und B+D 182.704,86 Fußnote 4) SUN Schadstoffuntersuchung 12.073,42 Fußnote 4) Kampfmittelvorerkundung (Luftbilder) 2.023,00 Fußnote 4) Hydraulik, Hochwasser, Gaul Ingenieure + 10St 10.330,00 Fußnote 4) Artenschutz 5.426,40 Fuanote 4) Hauptprüfung H1 25.000,00 Fußnote 5)
Prüfstatik 105.650,87 Kanne
Vermessungskosten GEO 8.985,40 Fußnote 4) Umweltuntersuchungen TB Markert + Nachtrag 10St 17.300,46 Fußnote 4) Ökologische Baubegleitung SÖR/1-A/1 (ohne BVK) 123.165,00 Entsorgungsberatung - Konzept 10.000,00 Fußnote 5) Miete Baustelleneinrichtungsfläche 233.280,00 Fußnote 2) Kosten Archäologie 225.624,00 Fuänote 1) Verkehrsregelungstechnik AIC 11.543,00 Fußnote 4) Ausgleichszahlungen/Entschädigungen 20.000,00 Furnote5 ) Veröffentlichung, Genehmigungen, Gebühren etc. 5.500,00 Fußnote 5)
Summe Baunebenkosten (brutto) 1.969.751,99 Bauverwaltungskosten Tragwerksplanung (Abrechnung erfolgt n. Planungsk.-RL) +ca. 3,40% des ext. Honorars Tragwerksplanung (brutto) 9.000,00
Gesamtherstellkosten (brutto) 16.495.751,99
Gesamtherstellungskosten (brutto, gerundet) 16.500.000,00
Nach der Kostenprüfung durch Rpr wurden die Gesamtbaukosten wie folgt korrigiert: (siehe den Rpr-Vermerk vom 14.12.2023)
[Gesamtherstellungskosten (brutto, gerundet) 12.195.000,00 EUR |
Nürnberg, 14.12.2023 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau Brückenbau und Wasserwirtschaft Gruppe Neubau (SÖR/1-B/1) iA.
gez.
BW 1.428 Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz Fußnoten und Anmerkungen
Fußnoten
Fußnote 1) Ermittelt auf Basis eines ärcheologisch begleitenden Projekts "Teilneubau Emmy Noether Straße", Ausschreibung im Januar 2023. Durchschnittlicher Stundensatz für die archäologische Tätigkeit vor Ort liegt bei 480 €/Tag.
Fußnote 2) Ansatz aus vorangegangenen Projekten, E-Mail vom 24.04.2019 vom LA.
Fußnote 3) Der Kostenansatz wurde anhand des Kostenvoranschlags vom Bezirk 6 zu der Errichtung der Ersatzparkplätze ermittelt.
Fußnote 4) Bereits beauftragte/durchgeführte Leistungen.
Fußnote 5) Erfahrungswert aus vorangegangenen Projekten
Fußnote 6) Für die Hauptmaßnahme gilt ein Prozentsatz von 2,10 % auf die Bruttokosten der Hauptleistungen. Andere Leistungen (z.B. SÖR/1-E, SÖR/1-A) sind anderweitig geregelt. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt mit den jeweiligen Kennzahlen. Für den Objektplan wird vereinfachend mit einem gewichteten Wert von 3,5 % gerechnet.
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140-14.26.94-11271/5
Bauinvestitionscontrolling Rpr-Kostenprüfung 2023
BIC 2023 - BS 1.428 Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz
hier: Rpr-Vermerk - Erläuterungsbericht SÖR/1-B/1 vom 01.06.2023
I. Grundlagen
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht von SÖR/1-B vom 01.06.2023, die Baukostenzusammenstellung von SÖR/1-B vom 31.05.2023, die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Oehmke + Herbert vom 26.05.2023 mit Plänen und Erläuterungsbericht, die Kostenermittlung von SÖR/1-EM. vom 26.05.2023 mit Plänen für die Beleuchtung, die Kostenberechnung von SÖR/1-A/1 vom 30.05.2023 für Landschaftspflegerische Maßnahmen, sowie die Kostenermittlungen für archäologische Leistungen und für Miete für die Baustelleneinrichtungsflächen und die Honorarzusammenstellungen für Ingenieurleistungen und den Prüfstatiker.
Umfang der Maßnahme
Die 1957 errichtete 5-feldrige Rennmühlbrücke überquert die Rednitz im Zuge der Rennmühlstraße und verbindet den Nürnberger Stadtteil Katzwang mit der S-Bahnhaltestelle Nürnberg-Katzwang, sowie weiterführenmdit dem. Schwabacher Stadtteil Limbach.
Direkt im Norden grenzt an östlicher Seite ein Bauensemble mit einer denkmalgeschützten Wehrkirche an. Auf südlicher Seite befindet sich im Bereich des mittleren Pfeilers eine befestigte Sohle als Überlaufmöglichkeit der Rednitz. Im direkten Umfeld des Bauwerks befindet sich ein Wehr, außerdem sind Anlagen der Stadtentwässerung vorhanden.
Die Brücke befindet sich in einem sehr schlechten Zustand (Bauwerksnote 3,4), sie ist auf 12 t beschränkt und die Fahrspuren sind durch Baken eingeengt. Es liegt eine statische Überbeanspruchung des Überbaus vor. Um die vorhandenen Stand- und Verkehrssicherheitsdefizite zu beseitigen, ist ein Ersatzneubau des Brückenbauwerks erforderlich.
In diesem Zuge werden die Verkehrsanlagen im unmittelbaren Umfeld des Bauwerks auf die aktuellen verkehrlichen Anforderungen angepasst. Im Brückenbereich vergrößert sich die Fahrbahnbreite von 6,0 auf 7,2 m und die Breite zwischen den Geländern von 8,60 m auf 11,20 m gegenüber dem Bestand. Die Rennmühlstraße wird an das neue Brückenbauwerk angepasst, dabei werden ca. 140 m Straße im Vollausbau neu hergestellt. Im Anschluss an den Vollausbau wird ortseinwärts auf einer Länge von ca. 55 m der Straßenoberbau erneuert.
Für den Ersatzneubau der Brücke ist eine Vollsperrung der Rennmühlstraße erforderlich. Der motorisierte Individualverkehr wird über die Hirschenholzstraße östlich des Bauvorhabens umgeleitet. Vor Inbetriebnahme der Umleitungsstrecke sind bauliche Anpassungsmaßnahmen {Errichtung von temporären Lichtsignalanlagen, Instandsetzung von kleineren Schäden im Asphaltbelag, Instandsetzungen von Banketten und Randbefestigungen in
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Teilbereichen, Erneuerung der Randmarkierungen, Rückschnitt des in die Fahrbahn ragenden Bewuchses) erforderlich.
Bei dieser Maßnahme sind naturschutzrechtliche Belange (Landschaftsschutzgebiet, Natura2000FFH Schutzgebiet), wasserrechtliche Belange (Rednitz als Fließgewässer 1. Ordnung gem. BayWG, Überschwemmungsgebiet), denkmalschutzrechtliche Belange (Bauensemble mit denkmalgeschützter Wehrkirche), archäologische Belange (historischer Flussübergang mit vermuteten Siedlungsbeginn spätestens im 10. Jahrhundert), vorhandene und geplante Kanäle von SUN sowie das in unmittelbarer Nähe befindliche Regenüberlaufbecken RÜB_15 mit Mischwasserpumpstation und städtebauliche und verkehrsplanerische Gesichtspunkte zu beachten.
Die eigentlichen Bauarbeiten sollen ab 2025 durchgeführt werden, Begleitmaßnahmen für den Umleitungsverkehr sollen im Herbst 2024 beginnen. Die Bauzeit wird auf 18 Monate geschätzt.
Vorgelegte Kosten
Die Herstellungskosten wurden insgesamt in Höhe von aufgerundet 16.500.000,00 Euro vorgelegt. Die Kosten sind wie folgt ermittelt worden:
Baukosten
Kostenberechnung Ingenieurbüro Oehmke + Herbert 8.151.948,45 Euro Kostenberechnung SÖRM-EN 167.240,00 Euro Kostenberechnung SÖRN-AM 245.195,00 Euro Ausgleichsarbeiten (Sportplatz beim TSV Katzwan, 9.000,00 Euro
Zwischensumme netto 8.573.383,45 Euro 19,00% MwSt 1.628.942,86 Euro
Zwischensumme brutto (ZS) Niveau 2022 10.202.326,31 Euro ca. 17,5% Baukostensteigerung 1 (Z8*17,5%) Niveau 2023 1.785.407,10 Euro ca. 17% Baukostensteigerung 2 (ZS*1,175*17%) Niveau 2024 2.037.914,68 Euro
Baukosten brutto aufgerundet 14.026.000,00 Euro
Bauverwaltungskosten
ca. 3,5% der Baukosten (brutto) für Projektmanagement 491.000,00 Euro
Baunebenkosten
Planungsleistungen Oehmke + Herbert 947.106,58 Euro Nachträge Planung 11.425,00 Euro VgV Durchführung GCA 12.614,00 Euro Geotechn. Beratung, Baugrundgutachten, Bohrungen Spotka und B+D 182.704,86 Euro SUN Schadstoffuntersuchung 12.073,42 Euro Kampfmitteluntersuchung (Luftbilder) 2.023,00 Euro Hydraulik, Hochwasser, Gaul Ingenieure + 10St 10.330,00 Euro Artenschutz 5.426,40 Euro Hauptprüfung H1 25.000,00 Euro Prüfstatik 105.650,87 Euro Vermessungskosten GEO 8.985,40 Euro Umweltuntersuchungen TB Markert + Nachtrag 10St 17.300,48 Euro
Ökologische Baubegleitung SÖR/1-A/1 (ohne BVK) 123.165,00 Euro Entsorgungsberatung - Konzept 10.000,00 Euro Miete Baustelleneinrichtungsfläche 233.280,00 Euro Kosten Archäologie 225.624,00 Euro Verkehrsregelungstechnik AIC 11.543,00 Euro Ausgleichszahlungen/Entschädigungen 20.000,00 Euro Veröffentlichung, Genehmigungen, Gebühren etc. 5.500,00 Euro
Summe Baunebenkosten brutto 1.969.751,99 Euro
BVK Tragwerksplanung ca. 3,40% des ext. Honorars TWP brutto ca. 9.000,00 Euro
Gesamtherstellkosten brutto 16.495.751,99 Euro
Gesamtherstellkosten brutto gerundet 16.500.000,00 Euro
Zuschüsse
Eine Förderfähigkeit des Ersatzneubaus wurde von der Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt. Die Höhe der Förderung kann derzeit nicht abgeschätzt werden, daher wurden bisher keine Einnahmen ausgewiesen.
Sicherheiten und Kostenrisiken
- Technische Sicherheiten: Kosten für bautechnische Sicherheiten wurden nicht explizit
ausgewiesen. In der Kostenberechnung des IB Oehmke + Herbert befinden sich jedoch Positionen für Kleinleistungen in Höhe von insgesamt 369.218,36 Euro netto. Auf Nachfrage seitens Rpr, ob es sich hier um Kosten für Sicherheiten handle, lautete die Antwort des Ingenieurbüros, dass die-Kostenberechnung-auf Grundlage der Entwurfsplanung-erstellt worden sei. Mit zunehmender Planungstiefe für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung ergäbe sich erfahrungsgemäß das Erfordernis weiterer LV-Positionen. Die in der Kostenberechnung aufgenommene Zulage von 5 % resultiere derzeit aus Erfahrungswerten. Die explizite Aufschlüsselung mit LV-Positionen könne erst im Zuge der weiteren Planung erfolgen. Seitens SÖR/1-B/1 wurde ergänzt, dass es hier um Leistungen gehe, welche in jedem Fall zur Ausführung kommen würden. Diese würden jedoch erst in der Ausführungsplanung dargestellt, in der Angebotswertung geprüft und in der Bauüberwachung kontrolliert. Bei den Verkehrsanlagen könnten dies z. B. Ansprühen mit bitumenhaltigen Bindemitteln, Übergänge im Oberbau, Schmelzband (TOK), Dehnungsfugen, Aussparungen, Oberflächenbehandlungen, Trennfolien usw. sein. Diese Erklärung kann aus Prüfungssicht nicht eindeutig widerlegt werden und wird deshalb von Rpr akzeptiert.
- Konjunkturbedingte Sicherheiten: Gem. Anlage 4 sollen die Einheitspreise des IB Oehmke
- Herbert überwiegend aus dem Jahr 2022 und nur wenige aus dem Jahr 2023 stammen. Daher wurde eine Baukostensteigerung von 2022 bis 2023 in Höhe von 17,5 % vorgesehen. Zusätzlich wurde ein Zuschlag für Baukostensteigerungen bis zum Beginn der Maßnahme in 2024 in Höhe von weiteren 17 % angesetzt. Laut dem Ertäuterungsbericht des IB Oehmke + Herbert sind die Kosten der Maßnahme der Kostenberechnung vom 26.05.2023 zu entnehmen. Es wurde nirgends darauf hingewiesen, dass es sich hier um veraltete Kosten handeln würde. Auch ein stichprobenartiger Vergleich von Einheitspreisen mit aktuellen Baumaßnahmen ergab keinen Hinweis darauf, dass diese einer Indizierung bedürften. Die Kostenermittlungen von SÖR/1-E/1 (Beleuchtung) und SÖR/1-A/1 (Landschaftspflegerische Maßnahmen) beinhalten nach Ansicht von
Rpr ebenfalls keine veralteten Kosten. Der Zuschlag für Baukostensteigerungen in Höhe von 17,5 % für den Zeitraum von 2022 bis 2023 ist daher aus Prüfungssicht nicht nachvollziehbar. Bezüglich des Zuschlags für Baukostensteigerungen bis zum Beginn der Maßnahme in 2024 in Höhe von weiteren 17 % ist festzustellen, dass laut Finanzreferat prinzipiell keine Indizierung der Kosten bis Baubeginn erfolgt. Der Stand der Kostenberechnung sollte dem aktuellen Kostenstand zum Zeitpunkt des Projekt Freeze entsprechen. Sollte eine Indizierung der Kosten bis zum tatsächlichen Baubeginn erforderlich werden, erfolgt dies im Rahmen der künftigen MIP-Fortschreibungen. Auf Nachfrage der zuständigen Sachbearbeiterin von SÖR/1-B ob zumindest von Mai 2023 bis zum aktuellen Zeitpunkt eine Indizierung erfolgen könne; wurde der Sachverhalt mit Stk besprochen. Es wurde erneut darauf hingewiesen, dass notwendige Indizierungen erst im Rahmen der MIP-Fortschreibung vorgenommen werden.
Ergebnis der Kostenprüfung durch Rpr
Da einige Positionen sowohl in der Kostenberechnung des IB Oehmke + Herbert als auch in der von SÖR/1-A/1 vorhanden waren, stellte sich für Rpr die Frage, ob hier Leistungen doppelt berücksichtigt wurden. Auf Nachfrage seitens Rpr wurde mitgeteilt, dass die Positionen 1.1 und 1.9 in der Kostenermittlung von SÖR/1-A/1 gestrichen werden können. In der Kostenberechnung des IB Oehmke + Herbert können die Pos. 1.6.20 bis 1,6 40, 1.10, 1.7.30 und 1.7.50 bis 1.7 80 gestrichen werden. Bei der Pos. 1.7.40 liege eine Unstimmigkeit vor, hier müsste die Menge von 350 m? auf 5.500 m? erhöht werden. Somit vermindert sich die Gesamtsumme netto der Baukosten gem. der Kostenberechnung des IB Oehmke + Herbert von 8.154.948,45 Euro um 3.275,00 Euro auf 8.151.673,45 Euro. In der Kostenermittlung von SÖR/1-A/1 verringern sich die Kosten von 245.195,00 Euro um 1.445,00 Euro auf 243.750,00 Euro.
In den Berechnungen der Honorare für das IB Oehmke + Herbert und für den Prüfingenieur wurde bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten ebenfalls ein Zuschlag von 17,5 % + 17 % angesetzt. Da die Indizierung bezüglich Baukostensteigerungen erst im Rahmen der MIP-Fortschreibung erfolgt (s. 0.) wurden die Honorare von Rpr neu berechnet. Nach Ansicht von Rpr sollten für die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung Ingenieurbauwerke lediglich die Kosten der Brücke nicht auch die der Verkehrsanlagen herangezogen werderi. Die anrechenbaren Kosten betragen somit unter Berücksichtigung oben genannter Korrekturen 7.103.606,05 Euro. Für die anrechenbaren Kosten bezüglich der Objektplanung Verkehrsanlagen wurden die Titel 2 bis 7 der Kostenberechnung des IB Oehmke + Herbert zuzüglich der Kosten für die Ausgleichsarbeiten beim Sportplatz des TSV Katzwang und der Kosten für die Straßenbeleuchtung angesetzt (1.224.307,40 Euro netto). Somit beträgt das Honorar für das !B Oehmke + Herbert 712.492,32 Euro, für den Prüfstatiker 88.037,90 Euro (Berechnungen siehe Anlagen 1 und 2). Die Baunebenkosten verringern sich dadurch von 1.969.751,99 Euro um 252.227,23 Euro auf 1.717.524,76 Euro.
Für die BVK waren vereinfachend 3,5% der Baukosten brutto (491.000 Euro} angesetzt worden. Auf Nachfrage wurde die Berechnung der BVK gem. Planungskosten-RI. übermittelt. Dabei war festzustellen, dass die Prozentsätze für die Brutto Baukosten laut Anlage 3 der Planungskosten-RL herangezogen wurden, diese jedoch auf die netto Baukosten angewendet wurden. Zusätzlich wurden noch 102.596,81 Euro für Baukostensteigerungen angesetzt. Nach Ansicht von Rpr sollten hier die tatsächlichen Werte gem. Anlage 3 der Planungskosten-RL herangezogen werden. Zum Zuschlag für Baukostensteigerungen wird auf die Ausführungen zu den konjunkturbedingten Sicherheiten verwiesen.
Die Gesamtbaukosten werden daher folgendermaßen von Rpr korrigiert:
Baukosten
Kostenberechnung Ingenieurbüro Oehmke + Herbert 8.151.673,45 Euro Kostenberechnung SÖR/1-E/1 167.240,00 Euro Kostenberechnung SÖR/1-A/1 243.750,00 Euro Ausgleichsarbeiten (Sportplatz beim TSV Katzwang) 9.000,00 Euro
Baukosten netto 8.571.663,45 Euro 19,00% MwSt 1.628.616,06 Euro
Zwischensumme brutto 10.200.279,51 Euro
Baukosten brutto aufgerundet 10.201.000,00 Euro
Bauverwaltungskosten
Neubau Brücke (KB IB Herbert + Oehmke) 2,5% von 203.791,84 Euro 8.151.673,45 Euro netto Beleuchtung (KB SÖR/1-E/1) 15,00% von 167.240 Euro netto 25.086,00 Euro Landschaftspflegerische Maßnahmen. (KB SÖR/1-A/1) 43.143,75 Euro 17,70% von 243.750 Euro netto BVK Tragwerksplanung 4,00% des ext. Honorars TWP netto 3.586,09 Euro (89.652,26 Euro) BVK gesamt 275.607,68 Euro
Baunebenkosten
Planungsleistungen Oehmke + Herbert 712.492,32 Euro Nachträge Planung 11.425,00 Euro VgV Durchführung GCA 12.614,00 Euro Geotechn. Beratung, Baugrundgutachten, Bohrungen Spotka und B+D 182.704,86 Euro SUN-Schadstoffuntersuchung 12.073;42 Euro Kampfmitteluntersuchung (Luftbilder) 2.023,00 Euro Hydraulik, Hochwasser, Gaul Ingenieure + 10St 10.330,00 Euro Artenschutz 5.426,40 Euro Hauptprüfung H1 25.000,00 Euro Prüfstatik 88.037,90 Euro Vermessungskosten GEO 8.985,40 Euro Umweltuntersuchungen TB Markert + Nachtrag 10St 17.300,46 Euro Ökologische Baubegleitung SÖR/1-A/1 (ohne BVK) 123.165,00 Euro Entsorgungsberatung - Konzept 10.000,00 Euro Miete Baustelleneinrichtungsfläche 233.280,00 Euro Kosten Archäologie 225.624,00 Euro Verkehrsregelungstechnik AIC 11.543,00 Euro Ausgleichszahlungen/Entschädigungen 20.000,00 Euro Veröffentlichung, Genehmigungen, Gebühren etc. 5.500,00 Euro
Summe Baunebenkosten brutto 1.717.524,76 Euro
Gesamtherstellkosten brutto 12.194.132,44 Euro
Gesamtherstellkosten brutto gerundet 12.195.000,00 Euro
Empfehlung Rpr
Es wird empfohlen, die von Rpr korrigierten und um die Zuschläge für Baukostensteigerungen bereinigten Kosten in Höhe von gerundet 12.195.000 Euro zu übernehmen.
1. Stk
Nürnberg, 14.12.2023 Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 80) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlagen: Berechnung Honorar Ingenieurbüro Berechnung Honorar Prüfstatik
Seile 6 von 6
Straßenbauverwaltung: Stadt Nürnberg, SÖRA-BA Straßenklasse und Nr.: Gemeindeverbindungsstraße
Streckenbezeichnung: Rennmühlstraße
Baumaßnahme/Bauwerk: Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz
Bauwerks-Nr.: BW 1.428
Träger der Baumaßnahme: Stadt Nürnberg
Entwurfsplanung
- Erläuterungsbericht -
Aufgestellt: Gesehen: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Oehmke+Herbert Planung und Bau Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH Brückenbau und Wasserwirtschaft Neutorgraben 15 Neubau (SÖR/1-B/1 90419 Nürnberg
1 Allgemeines
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege
1.1.1. Lage im Straßennetz
Die Rennmühlbrücke befindet sich im Zuge der Rennmühlstraße, die als
Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem Nürnberger Stadtteil Katzwang und dem
Schwabacher Stadtteil Limbach liegt. Die geplante Maßnahme befindet sich am Ortsausgang von Katzwang im Bereich der Straßenüberführung über die Rednitz.
1.1.2 Notwendigkeit der Maßnahme
Die bestehende Rennmühlbrücke (BW 1.303) wurde im Jahr 1957 als 5-feldrige
Stahlbetonkonstruktion mit einer Gesamtstützweite von 75 m für die Brückenklasse 30 nach
DIN 1072 errichtet.
Auf Grundlage der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 aus dem Jahr 2016 wurde die
Zustandsnote des Bauwerks mit 3,4 festgestellt. Gemäß RI-EBW-PRÜF befindet sich das
Bauwerk in einem nicht ausreichenden Zustand. Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit
des Bauwerks sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist nicht mehr gegeben.
Eine Schadensausbreitung oder Folgeschäden können kurzfristig dazu führen, dass die
Standsicherheit und Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind,
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurden vom Straßenbaulastträger bereits
Nutzungseinschränkungen (Einengung der Fahrbahn und Begrenzung des zul.
Gesamtgewichtes für Fahrzeuge auf 12 t) vorgenommen. Im Jahr 2018 wurde eine
Notinstandsetzungsmaßnahme ausgeführt und die geschädigten Rollenlager durch
Verformungslager ersetzt, um ein Herabfallen des Überbaus zu verhindern.
Laut der Verkehrszählung aus dem Jahr 2018 überquerten 13.627 Kfz/16h das Bauwerk.
Aktuelle Verkehrsprognosen für das Jahr 2025 ergeben einen zu erwartenden DTV von 17,000 kfz/24h.
Der Ersatzneubau ist erforderlich, um die bestehenden Stand- und Verkehrssicherheitsdefizite
zu beseitigen und die aktuell gültigen Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von
Ingenieurbauwerken erfüllen zu können.
1.1.3 Lastannahmen
Der Ersatzneubau wird für das Lastmodell LM 1 nach DIN EN 1991-2 in Verbindung mit ARS
22/2012 bemessen. Die Parameter für Ermüdungsnachweise werden mit der Verkehrskategorie 4 und der
Verkehrsart Lokalverkehr festgelegt.
Das Bauwerk befindet sich in der Erdbebenzone 0 und bedarf diesbezüglich keiner weiteren
Nachweise.
2 Randbedingungen
Die Randbedingungen für den Ersatzneubau ergeben sich aus der Lage des Bauwerks, den
städtebaulichen Anforderungen und den geotechnischen Untersuchungen (s. Unterlage 9). Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:
- Naturschutzfachliche Belange (Landschaftsschutzgebiet, Natura2000 FFH
Schutzgebiet)
- Wasserrechtliche Belange (Rednitz als Fließgewässer 1. Ordnung gem. BayWG,
Überschwemmungsgebiet) .
-
_Denkmalschutzrechtliche Belange (Bauensemble mit denkmalgeschützter Wehrkirche)
-
Archäologische Belange (historischer Flussübergang mit vermutetem Siedlungsbeginn
spätestens im 10. Jahrhundert)
- Vorhandene und geplante Kanäle der Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg (SUN) sowie das in unmittelbarer Nähe befindliche Regenüberlaufbecken
RÜB_15 mit Mischwasserpumpstation
- Städtebauliche und verkehrsplanerische Gesichtspunkte
Spartenüberführungen im bzw. am Bauwerk sind mit Ausnahme der erforderlichen
Einrichtungen für die Straßenbeleuchtung und Entwässerung des Bauwerks nicht vorgesehen. Im Bestandsbauwerk vorhandene Sparten werden vor Baubeginn entfernt und nicht mit dem
neuen Bauwerk überführt werden.
3 Verkehrsanlagenplanung Im Zuge des Ersatzneubaus des Brückenbauwerkes werden die Verkehrsanlagen im
unmittelbaren Umfeld des Bauwerks auf die aktuellen verkehrlichen Anforderungen angepasst.
Mit dem städtischen Verkehrsplanungsamt ist ein veränderter Straßenquerschnitt mit breiteren Fahrstreifen und angepassten Gehwegbreiten abgestimmt.
Demnach ergibt sich für den Brückenbereich einen Regelquerschnitt mit Fahrbahnbreiten von
2 x 3,25 m zzgl. Entwässerungsrinnen mit einer Breite von jeweils 0,35 m. In Verbindung mit
dem Notgehweg (Südseite) und dem Geh- und Radweg (Nordseite) beträgt die Breite des
Brückenüberbaus zwischen den Geländern 11,20 m (s. Abb. 1).
Regelquerschnitt
nn 2 —— 650 35,
25, P: TEE r j H Nürnberg j ı a }
ee aan / 20 Bi
% N Tee e 022
35, 11.00 35
Abb. 1: Brückenquerschnitt Ersatzneubau
Gegenüber dem Bestand (s. Abb. 2) vergrößert sich die Fahrbahnbreite von 6,0 m auf 7,2 m
und die Breite zwischen den Geländern von 8,60 m auf 11,20 m.
QUERSCHNITT DURCH DIE FAHRBAHN
UND PFEILER MIT BEWGL. LAGERN B-B
Abb. 2: Brückenquerschnitt Bestand
Die Anpassung der Rennmühlstraße an das neue Brückenbauwerk erfolgt in dem Bereich zwischen der Einmündung Johannes-Brahms-Straße und der Einmündung zur Wolkersdorfer
Straße. Insgesamt werden hierbei ca. 140,0 m Straße im Vollausbau (inkl. der Einmündung zur
Straße Am Waldrand) neu hergestellt. Der Straßenausbau erfolgt gemäß RSTO-12 für die Belastungsklasse Bk32. Der vorgesehene Straßenaufbau ist im Regelquerschnitt für die Straße
dargestellt.
Im Anschluss an den Vollausbau werden ortseinwärts (bis zur Einmündung Johannes-Brahm-
Straße) auf einer Länge von ca. 55,0 m der Straßenoberbau erneuert. Die geplante Anpassung
der Rennmühlstraße kann dem Lageplan, den Regelquerschnitten sowie dem Höhenplan
entnommen werden.
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4 Machbarkeitsuntersuchungen 4.1 Machbarkeitsuntersuchung Behelfsbrücke im Bereich der Rennmühlbrücke für
Fußgänger Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde der Aufwand, die Umsetzung und der
Nutzen einer bauzeitlichen Behelfsbrücke für Fußgänger betrachtet. Das Ergebnis der Studie ist, dass die Errichtung einer Behelfsumgehung für Fußgänger
während der Sperrung der Rennmühlbrücke technisch machbar, aber mit Umwelteingriffen
verbunden ist. Die Kosten der Behelfsumgehung wurden vorab mit ca. 330.000 € bis 420.000
€ (brutto) geschätzt. Da alternativ eine bauzeitliche Umleitung der Fußgänger über die bestehende Fußgängerbrücke im Zuge der Eliwanger Straße möglich ist, wird nach Abwägung der Vor-
und Nachteile die bauzeitliche Sperrung der Rennmühlbrücke mit Umleitung des
Fußgängerverkehrs über die bestehende Fußgängerbrücke in der Ellwanger Straße
empfohlen.
Die Einbindung der Umleitung in das bauzeitliche ÖPNV-Konzept ist grundsätzlich denkbar
und bedarf weiterer Planungen.
4.2 Machbarkeitsuntersuchung Behelfsbrücke im Wiesengrund hinter der Tizian-
und Kloster-Ebrach-Straße für den Landwirtschaftsverkehr Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde die Plausibilität bzw. Umsetzbarkeit unter
Beachtung der Verhältnismäßigkeit betrachtet. Es wurden 4 Varianten mit Behelfsumfahrungen und eine Variante ohne Behelfsumfahrung
miteinander verglichen und hinsichtlich der Baukosten, der Umweltverträglichkeit, der
Zugänglichkeit und Machbarkeit bewertet.
Im Vergleich der 4 Behelfsumfahrungsvarianten ist aufgrund der Kriterien Baukosten,
Umwelteinwirkungen, Zugänglichkeit und Machbarkeit die Variante mit Umfahrungsstrecke
„Am Waldrand“ zu bevorzugen.
Die Kosten für die Vorzugsvariante der Behelfsumfahrung betragen ca. 480.000 € bis
570.000 € (brutto).
Grundsätzlich ist die Errichtung einer Behelfsumfahrung jedoch mit deutlichen Eingriffen in
umweltschutzrelevante Bereiche sowie in bewirtschaftete Wiesenflächen verbunden. Weitere,
Stadt Nürnberg, SÖR/1-B/1 Unterlage 1,1
schwerwiegende Belange {z. B. grundstücksrechtliche Eingriffe, Hochwasserschutz) sprechen
jedoch gegen die Errichtung einer Behelfsumfahrung.
4.3 Studie bauzeitliche Verkehrsführung und Anpassungsbedarfe
Für den Ersatzneubau der Rennmühlbrücke ist bauzeitlich eine Vollsperrung der Rennmühlstraße erforderlich. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) muss großräumig
umgeleitet werden.
Im Rahmen einer Studie wurden zwei mögliche Umleitungsstrecken untersucht. Das Ergebnis
der Untersuchung ist, dass die Umleitung über die Hirschenholzstraße östlich des
Bauvorhabens zu bevorzugen ist {s. Abb. 3).
[Gewichtsbeschrankung] 12t
Abb. 3: Übersicht Umleitungsstrecke Hirschenholzstraße
Vor Inbetriebnahme der Umleitungsstrecke sind bauliche Anpassungsmaßnahmen entlang der Hirschenholzstraße und in den Einmündungsbereichen zu den übergeordneten Straßen
erforderlich.
Im Wesentlichen sind dies:
* Errichtung jeweils einer temporären Lichtzeichenanlage an der Einmündung
Hirschenholzstraße / Neuseser Straße (St2407) und an der Einmündung
Hirschenholzstraße / Penzendorfer Straße (St2239).
» Inständsetzen von Rissen und kleineren Schäden im Asphaltbelag
« Instandsetzen von Banketten und Randbefestigungen in Teilbereichen
» Erneuerung der Randmarkierungen
® Rückschnitt des in die Fahrbahn ragenden Bewuchses
5 Variantenuntersuchung Ersatzneubau
Im Rahmen der Variantenuntersuchung wurden 4 Brückenvarianten und 3 Geländervarianten
untersucht.
Es wurden folgende Varianten für den Überbau des Ersatzneubaus betrachtet:
« Variante A: Stahlbetonfertigteilkonstruktion (5 Felder)
- Variante B: Stahlbetonplatte (5 Felder)
« Variante C: Stahlbogenkonstruktion mit Vorlandbrücke als Stahlbetonplatte (4 Felder)
® Variante D: Stahlverbundkonstruktion (3 Felder)
Die Variante A wurde als Vorzugsvariante für den Ersatzneubau ausgewählt.
6 Bodenverhältnisse
Für die Erkundung des Untergrundes wurden 9 Erkundungsbohrungen abgeteuft und 5
Rammsondierungen durchgeführt (s. Geotechnischer Bericht vom Baugrundinstitut Dr.-Ing.
Spotka und Partner GmbH, Unterlage 9.2). Im Jahr 2009 wurden im Rahmen von
geotechnischen Voruntersuchungen bereits 3 Erkundungsbohrungen ausgeführt, die
ebenfalls in die geotechnische Bewertung mit einbezogen werden.
Die Ergebnisse der Baugrunderkundung zeigen, dass die Talfüllung in erster Linie aus nicht bindigen, schwach schluffigen, schwach kiesigen bis kiesigen Sanden besteht. Die Sande sind
mitteldicht bis dicht gelagert. Teilweise sind organische Beimengungen eingelagert.
Die Talauffüllung ist vom Keuperfels unterlagert, der im Übergangsbereich verwittert ist. Die
Mächtigkeit der Verwitterungszone bewegt sich zwischen wenigen Dezimetern und wenigen
Metern.
Die Oberkante des Keuperfels schwankt relativ stark und besitzt offensichtlich rinnenförmige Eintiefungen. Der Fels besteht aus einer Abfolge von Sandsteinen, Tonsteinen und
Mergelsteinen.
Grund- und Schichtenwasser wurde in einer Tiefe von 0,50 m bis 1,9 m unter Geländeoberkante im Bereich von 306,01 m ü. NN bis 308,86 m ü NN angetroffen. Es ist mit
artesisch gespanntem Wasser im Sandstein zu rechnen.
Es wurden im Rahmen des Baugrundgutachtens Laboruntersuchungen und orientierende
abfallrechtliche Untersuchungen des Bodens durchgeführt und die anstehenden Böden in Homogenbereiche eingeteilt.
Für die Gründung des Ersatzneubaus wird eine Tiefgründung mittels Großbohrpfählen
empfohlen, die mindestens 1,0 m in den Keuperfelses einbinden. Die Oberkante des
Keuperfels variiert im Bauwerksbereich zwischen 292,8 m ü NN und 301,1 mü NN. Die
Bohrpfahllängen variieren zwischen den Bauwerksachsen in Bereichen von 5,0 m bis 15,0. m.
Die Baugruben liegen unterhalb des Grundwasser- bzw. Flusswasserspiegel, so dass
wasserdichte Baugrubenumschließungen (z. B. im Schloss gerammte Spundwände mit
Einbindung in den Keuperfels) erforderlich sind. Im Bereich des bestehenden Überlaufkanals
des RÜB sind ggf. erschütterungsarme Verbauten (z. B. überschnittene Bohrpfahlwand)
erforderlich.
Stadt Nümberg, SÖR/1-B/1 Unterlage 1.1
Innerhalb der wasserdicht umschlossenen Baugruben ist eine Restwasserhaltung mit
Pumpensümpfen/Schachtbrunnen ausreichend.
Für die erforderliche Aufschüttung in der Rednitz (Arbeitsplanum für Gründungsarbeiten)
wird der Einsatz von grobkörnigem Felsmaterial ohne Feinteile empfohlen.
Anmerkung: Die im geotechnischen Bericht angegebenen Höhen beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 12 (m ü. NN) und der Entwurfsplanung liegt das aktuelle Höhensystem DHHN 2016 (m ü NHN) zugrunde. Dies ist grundsätzlich zu beachten, kann jedoch in Bezug auf Höhenangaben der Schichtgrenzen im Baugrundgutachten baupraktisch vernachlässigt werden. Die Höhendifferenz zwischen den beiden Bezugssystemen beträgt ca. 3,0 cm.
7 Abstimmung mit Dritten
7.1 Naturschutzrechtliche Belange
Das geplante Bauvorhaben stellt gemäß $ 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und
Landschaft dar. Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft ist daher gemäß
$ 15 i.V.m. 8 17 Abs. 4 BNatSchG ein Landschaftspfiegerischer Begleitplan (LBP) aufzustellen.
Ein Fachplanungsbüro ist mit der Erstellung des LBP beauftragt.
Das Vorhabengebiet liegt im FFH-Gebiet „Rednitztal in Nürnberg” (6632-371) sowie im
Landschaftsschutzgebiet „Rednitztal-Süd” (536.17). Nördlich und südlich der Brücke liegen
biotopkartierte Bereiche. Dabei handelt es sich um „Auwald an der Rednitz zwischen
Gerasmühle und Schwarzach” (N-1630). Außerdem befindet sich die Brücke im festgesetzten
Überschwemmungsgebiet. Die Baumaßnahme findet größtenteils im Bestand statt. Ein Teilbereich des gesetzlich
geschützten Biotops N-1630-012 wird beeinträchtigt.
Nach Fertigstellung der Ersatzbaumaßnahme müssen die beeinträchtigten Biotoptypen
wiederhergestellt werden.
Im Rahmen des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes sind Vermeidungsmaßnahmen
und Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion (CEF-Maßnahmen) vorgegeben.
Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Kompensation der unmittelbaren Beeinträchtigung der Arten- und Biotopausstattung und durch Neuanlage von
Lebensraumtypen ausgeglichen.
Stadt Nümberg, SÖR/T-B/1 Unterlage 1.1
Für die beeinträchtigten Grünlandflächen sind artenreiche Saatgutmischungen nach
Beendigung der Baumaßnahme auszusähen.
Eine Fläche für die auszugleichenden Wertpunkte nach BayKompV muss noch gefunden
werden.
Die Baumaßnahmen sind durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen.
7.2 Wasserrechtliche Belange
Die Baumaßnahme befindet sich in unmittelbarer Nähe der Rednitz (Gewässer I. Ordnung
gem. BayWG). Für die Genehmigung der Baumaßnahme sind die wasserrechtlichen Anträge bei der Unteren
Wasserrechtsbehörde einzureichen.
Zuständig ist im vorliegenden Fall die Abteilung 2 des Umweltamtes der Stadt Nürnberg.
Auf Grundlage der bisherigen Besprechungen sind für die folgenden drei Sachverhalte
wasserrechtliche Genehmigungen zu beantragen:
-
Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten (nach 5 78 Abs.5 WHG)
-
Gewässerbenutzung für die Einleitung von Niederschlagswasser (nach $ 8 Abs. 11, V.
m. 5 9 abs. 1 Nr. 4 WHG)
- _Gewässerbenutzung für die Bauwasserhaltung (nach & 8 Abs. 1i,V.m. $9 abs. 1 Ne. 5
WHG)
Die Berechnungen für die Genehmigung von Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten
werden durch ein Fachplanungsbüro durchgeführt. Es fanden hierzu erste Abstimmungen mit
dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg statt. Die bisherigen Berechnungen zeigen, dass für den
Endzustand des Ersatzneubaus keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Bestand
zu erwarten sind. Einflüsse bauzeitlicher Eingriffe ins Gewässer werden derzeit vom
Fachplaner berechnet. Im Zuge der Genehmigungsplanung sind die Berechnungsergebnisse
zu berücksichtigen.
Die vorhandene Freifallentwässerung des Brückenbauwerkes entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Im Zuge des Ersatzneubaus sind die Grundsätze zur Bewirtschaftung und
Behandlung von Regenwasserabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer nach
Arbeitsblatt DWA-A 102 zu beachten.
Die Entwurfsplanung sieht vor, die Brücken- sowie die Straßenfläche vom Brückenbauwerk bis zur Einmündung Wolkersdorfer Straße über eine Vorreinigung in die Rednitz einzuleiten. Die Entwässerung der Straßenflächen vom Brückenbauwerk bis zur Einmündung Johannes-
Brahms-Straße erfolgt wie im Bestand über Straßeneinläufe, die am Mischwasserkanalsystem
angeschlossen sind. Im Zuge der Genehmigungsplanung sind weitere Abstimmungen mit dem Umweltamt sowie der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) sind erforderlich.
73 Denkmalschutzrechtliche Belange
In unmittelbarer Nähe zur Baumaßnahme befinden sich das Baudenkmal Wehrkirche „Zu
unseren Lieben Frauen“ und das Bodendenkmal Wehrkirche.
Abstimmungen mit der Bauordnungsbehörde, Abt. 2-2 Denkmalschutz, ergaben, dass im Hinblick auf das Baudenkmal kein gesonderter Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
erforderlich ist.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Wehrmauer im Jahr 2006 instandgesetzt wurde und
am Kirchturm durch das Staatliche Bauamt Nürnberg derzeit Sanierungsarbeiten
durchgeführt werden.
Es wird empfohlen, vor Baubeginn eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Die Abstimmungen hinsichtlich des Bodendenkmals mit der Bauordnungsbehörde, Abt. 2-2
Denkmalschutz, Archäologie, ergaben, dass es sich bei dem Flussübergang um eine
archäologisch neuralgische Stelle handelt. Es ist generell mit archäologischen Funden und
Befunden während der Baumaßnahme zu rechnen.
Für sämtliche Erdarbeiten ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 des Bayer. Denkmalschutzgesetzes zu beantragen.
Die Herstellung der Großbohrpfähle darf erst erfolgen, wenn nach Abschluss der
archäologischen Voruntersuchungen eine denkmalschutzrechtliche Freigabe für die weiteren
Arbeiten vorliegt. Die Voruntersuchungen sind im Bereich des neuen Brückenpfeilers in Achse
50 vorgesehen. Erfahrungsgemäß können derartige Grabungen einen Zeitraum von 2 Wochen bis 6 Monaten in Anspruch nehmen. Nach Festlegung von SÖR/1-B/1 sollen die
Untersuchungen unmittelbar nach dem Abbruch des Bestandsbauwerkes beginnen. Eine Untersuchung im Vorfeld wäre sehr aufwändig, und das Herstellen der Zugänglichkeit würde
enorme Eingriffe in sensible Landschaftsbereiche erfordern. ö Für die Voruntersuchung ist ein wasserdichter Spundwandkasten mit Abmessungen von ca.
2,0 m x 2,0 m inkl. Restwasserhaltung herzustellen.
8 Ersatzneubau
8.1 Gründung
Für die Gründung des Bauwerks werden an den Widerlagern und Mittelunterstützungen
Großbohrpfählen mit einem Durchmesser von d = 1,20 m vorgesehen, die mindestens 1,0 m in den tragfähigen Keuperfels einbinden.
Die bewehrten Pfahlkopfplatten (d = 1,20 m) sowie die Bohrpfähle werden in Ortbeton
c30/37 mit Bewehrung aus Betonstahl B 500 B hergestellt. Die Pfahlkopfplatten werden mit den Expositionsklassen XC4, XD2 und XF2 ausgeführt. Für die Pfähle werden die Expositionsklassen XC2, XD2 und XF2 vorgesehen
8.2 Unterbauten 8.2.1 Widerlager, Flügel
Die Widerlager werden als Kastenwiderlager mit Parallelflügeln hergestellt. Die Flügel werden
nach RiZ Flü 1 und RiZ Flü 2 ausgebildet. Die Flügel mit Längen bis zu 8,0 m und Höhen bis
zu 5,2 m binden im Winkel von 90° an die Widerlagerwände an. Die Widerlagerwände
werden in einer Dicke von 1,5 m hergestellt. Die Flügelwände werden 0,90 m dick ausgeführt.
Die Widerlager und Flügel werden aus Beton C 30/37 und Betonstahl B500B hergestellt. In
den Widerlager- und Flügelwänden werden Scheinfugen angeordnet.
8.2.2 Pfeiler
Die Mittelunterstützungen werden als Pfeilerscheibe mit einer Dicke von 1,2 m ausgebildet
und auf der 1,2 m dicken Pfahlkopfplatte abgesetzt. Die Scheibe wird seitlich halbkreisförmig
Ersatzneubau der Brücke Rennmühistraße über die Rednitz (BW 1.428) Entwurfsplanung
abgerundet. Die Herstellung erfolgt in Stahlbeton C 30/37 der Expositionsklassen XC4, XD2 und XF2 mit Bewehrung aus Betonstahl B 500 B.
8.2.3 Sichtflächen
Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,5 cm / 1,5 cm gebrochen. Die sichtbaren
Betonflächen sind mit sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen herzustellen.
Es wird die Sichtbetonklasse SB 2 nach ZTV-ING 3-2 festgelegt.
Widerlager/Flügel/Pfeiler: Schalung der Sichtflächen mit vertikal ausgerichteter sägerauer Brettschalung mit längs versetzten Stößen.
Kappen: Schalung der Sichtflächen mit sägerauer Brettschalung mit längs
versetzten Stößen, Brettschalung parallel zur Gradiente ausgerichtet. Allgem: Ankerlöcher sind mit eingeklebten Stopfen zu verschließen, In
den Gesimskappenschalungen sind Verankerungslöcher nicht
zulässig.
8.3 Überbau
8.3.1 Tragkonstruktion Der neue Überbau wird als 5-feldige Überbauplatte in Fertigteilbauweise mit
Ortbetonergänzung ausgeführt. Die Platte wird aufgrund des Dachgefälles der Fahrbahn mit einer Dicke von 81 bis 90 cm
hergestellt. Die Stützweite des Überbaus betragen 12,0 m, 2x 15,0 m und 2 x 16,50 m. Die Fertigteile werden aus konstruktiven Gründen für die Aufnahme der bauzeitlichen
Frischbetonlasten mit Vorspannung ausgeführt. Die Vorspannung der Fertigteile erfolgt
werksseitig im Spannbett.
Zur Herstellung des Gesamtquerschnittes wird ein Aufbeton mit einer Mindestdicke von
25 cm aufgebracht. An den Plattenrändern beträgt die Dicke des Gesamtquerschnitts 0,25 m.
Für die Fertigteile ist ein Beton C 45/55 und für den Aufbeton ein Beton € 35/45 vorgesehen.
Die Bewehrung erfolgt mit Betonstahl B 500 B sowie Spannstahl der Güte St 1660/1860. Der
Überbau wird mit Expositionsklassen XC4, XD1, XF2 ausgeführt.
8.3.2 Lager, Gelenke
In jeder Bauwerksachse werden 3 Kalottenlager gemäß RiZ Lag 2 und Lag 3 angeordnet.
Die Lagerung erfolgt in Achse 10 mit einem längsfesten Lager und zwei allseits beweglichen
Lager. An den Mittelunterstützungen wird jeweils eine Querfesthaltung vorgesehen. Die
beiden anderen Lager werden jeweils allseits beweglich ausgeführt. -
Für einen Lagerwechsel ist auf den Auflagerbänken neben den Lagersockeln ausreichend
Platz für das Aufstellen von Hubpressen nach RiZ Lag 6 vorhanden.
8.3.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen
Wegen des in Achse 10 angeordneten Lager-Festpunktes ist nur in Achse 60 eine
Übergangskonstruktion gemäß RiZ Übe 1 anzuordnen. Einzubauen ist ein einprofiliger
Fahrbahnübergang analog RiZ Übe 1 mit einem zulässigen Gesamtdehnweg von 95 mm in Brückenlängsrichtung.
Aufgrund der innerstädtischen Lage ist ein lärmgeminderter Fahrbahnübergang vorgesehen.
8.3.4 Abdichtung, Belag
Der Überbau erhält eine Abdichtung und einen Belag gemäß ZTV-ING 7-1 und RiZ Dicht 3.
Der Fahrbahnabschluss auf den Kammerwänden erfolgt durch Einbau einer Fahrbahnabschlusskonstruktion gemäß RiZ Abs 4.
8.3.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse
Geländer, Übergangskonstruktionen und Lager erhalten Beschichtungssysteme nach ZTV-
ING 4-3 Tabelle A.4.3.2.
9 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen Auf den Bauwerkskappen analog Kap 7 werden Füllstabgeländer nach Richtzeichnung Gel 4 ausgebildet. Die Geländer werden 1,30 m hoch vorgesehen. Aufgrund der Geländerlänge
wird im Handlauf ein Seil nach RiZ Gel 10 und 11 eingebaut. Fugen sind entsprechend den
statischen und konstruktiven Erfordernissen nach RiZ Gel 9 vorzusehen. Die Geländerpfosten werden nach RiZ Gel 14 im Kappenbeton verankert. Entsprechend ZIV-
ING Teil 8 Abschnitt 6 sind nur Befestigungsmittel aus nicht rostendem Stahl der Werkstoff
Nr. 1.4571 zu verwenden.
Als Schrammbord werden Granitvorborde nach RiZ Kap 12 eingebaut. Die Schrammbordhöhe beträgt 15 cm über Oberkante Fahrbahn.
An den Flügelenden werden die Borde auf den Bestand angepasst.
10 Herstellung
10.1 Bauablauf Für die Errichtung des Ersatzneubaus sind nachfolgend die maßgebenden Bauabläufe kurz
zusammengefasst: j j
-
Herstellen der Baustelleneinrichtung und Einrichtung der Umleitungsstrecke
-
Rückbau vorhandener Sparten und Bauwerksausstattungen
-
Abbruch des Bestandsbauwerkes (abschnittsweise mittels Trennschnitten auf Traggerüst)
-
Ausführung von archäologischen Voruntersuchungen
-
Herstellen der Aufschüttung in der Rednitz (Arbeitsplanum für Pfeiler Achse 20)
-
Herstellen der Verbauten für die Bauwerksgründung
-
Errichtung der Unterbauten einschl. Tiefgründung
-
Herstellen der Traggerüstkonstruktion
-
(Teil-) Rückbau der Aufschüttung
-
Errichtung des Brückenüberbaus
-
Ausbau der Traggerüstkonstruktion und vollständiger Rückbau der Aufschüttung
-
Straßenbauarbeiten
-
Herstellung der Bauwerksausstattung
Die für die Herstellung des Ersatzneubaus erforderlichen Baubeheife können Abb. 4 und
Abb. 5 entnommen werden.
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Abb. 5: Längsschnitt mit Darstellung der Baubehelfe
Weitere Bauwerksdaten und die Konstruktionsbeschreibung des Ersatzneubaus können dem
Bauwerksplan entnommen werden.
10.2 Bauzeit
Die Bauzeit für die Herstellung des Ersatzneubaus inkl. Abbruch des Bestandsbauwerks
beträgt ca. 18 Monate. Der Baubeginn ist, abhängig von der Mittelzuweisung, im Frühjahr 2025 geplant.
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