TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 21.02.2024, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (BW Beschluss
1.428) SÖR/120/2023
hier: Direkter Objektplan
Vogel, Christian
2. Spezial-Reinigungsmaschinen Fußgängerzonen Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021 SÖR/112/2023
Vogel, Christian
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.01.2024,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage SÖR/120/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.02.2024 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (BW 1.428)
hier: Direkter Objektplan
Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan Objektplan Umleitung Geh- und Radverkehr Umleitung MIV
Sachverhalt (kurz):
Der vorliegende Objektplan umfasst die Maßnahme Abbruch und Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (BW 1.428). Die Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz zwischen der Katzwanger Hauptstraße/Lindenplatz und der Stadtgrenze erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Nürnberg und Schwabach. Die Brücke befindet sich derzeitig in einem sehr schlechten Zustand. Aus verkehrssicherheitstechnischen und auch wirtschaftlichen Gründen ist ein Ersatzneubau erforderlich.
Die vorausichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen nach der Kostenprüfung durch Rpr 12.195.000 EUR.
Laut Terminplan beginnen die Vorarbeiten im Herbst 2024, der Ersatzneubau der Rennmühlbrücke erfolgt ab Frühjahr 2025 und die Fertigstellung des Neubaus ist bis Ende des Jahres 2026 vorgesehen. Die nicht verkehrsrelevanten Restarbeiten werden im Frühling 2027 durchgeführt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 12.195.000 € Folgekosten 41.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 12.195.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: MIP-Reife bestätigt,vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Regierung von Mittelfranken.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme beschreibt einen Ersatzneubau. Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum im Zuge der Maßnahme betreffen alle Bevölkerungsgruppen im gleichen Maße bzw. sind nicht diversitätsrelevant.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt den direkten Objektplan für den Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz. Die vorrausichtlichen Gesamtkosten betragen nach Kostenprüfung durch Rpr 12.195.000 EUR. Die erforderlichen Mittel stehen - vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe durch die Regierung von Mittelfranken und der internen Genehmigung der erforderlichen Mittelumschichtung - zur Verfügung.
Entscheidungsvorlage
Abbruch (alt BW 1.303) und Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die
Rednitz (neu BW 1.428)
hier: Direkter Objektplan Kurztext: Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße (BW 1.428)
Allgemeines
Der vorliegende Objektentwurf umfasst die Maßnahme Abbruch (alt BW 1.303) und Ersatzneubau der Brücke Rennmühlstraße über die Rednitz (neu BW 1.428).
Die 1957 errichtete Rennmühlbrücke überquert die Rednitz im Zuge der Rennmühlstraße als Gemeindestraße und verbindet den Nürnberger Stadtteil Katzwang mit der S-Bahnhaltestelle Nürnberg-Katzwang, sowie weiterführend mit dem Schwabacher Stadtteil Limbach und erfüllt damit eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Nürnberg und Schwabach. Sie dient u. a. auch als Anfahrtsroute der Feuerwehr in die westlich der Rednitz gelegenen Nürnberger Siedlungsteile, insbesondere an die Bahnlinie, sowie dem landwirtschaftlichen Verkehr und als Zufahrt für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Darüber hinaus findet über die Brücke der Buslinienverkehr der Linien 83 und 662 statt.
Das Bauwerk befindet sich im Überschwemmungs-, Landschaftsschutz- und Natura 2000 FFH Schutzgebiet. Direkt im Norden grenzt auf östlicher Seite ein Bauensemble mit einer denkmalgeschützten Wehrkirche an. Im direkten Umfeld des Bauwerks befindet sich ein Wehr. Auf südlicher Seite schließt im Bereich eines mittleren Pfeilers eine befestigte Sohle als Überlaufmöglichkeit der Rednitz an. In unmittelbarer Umgebung sind außerdem Anlagen der Stadtentwässerung.
Sachverhalt und Notwendigkeit der Maßnahme
Besagte Brücke befindet sich derzeitig in einem sehr schlechten Zustand und weist eine Bauwerksnote von 3,5 (Prüfbericht S1, 2018) auf. Sie ist auf 12 t beschränkt und die Fahrspuren sind durch Baken eingeengt. Es liegt eine statische Überbeanspruchung des Überbaus vor. Aus verkehrssicherheitstechnischen und auch wirtschaftlichen Gründen ist ein Ersatzneubau erforderlich.
Durch den Ersatzneubau werden die vorhandenen Stand- und Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit der Brücke auf längere Zeit gesichert. Der Rad-/ und Fußweg wird auf und im Umfeld der Brücke verbreitert.
Technische Erläuterung
Seitens der städtischen Verkehrsplanung ist ein veränderter Straßenquerschnitt mit breiteren Fahrbahnstreifen und angepassten Gehwegen für das zukünftige Bauwerk vorgesehen. Gegenüber dem Bestand vergrößert sich die Fahrbahnbreite von 6,0 m auf 7,2 m und die Breite zwischen den Geländern von 8,6 m auf 11,2 m. Die Anpassung der Rennmühlstraße an das neue Brückenbauwerk erfolgt in dem Bereich zwischen der Einmündung Johannes-Brahms-Straße und der Einmündung zur Wolkersdorfer Straße. Insgesamt werden hierbei ca. 140 m Straße im Vollausbau (inkl. der Einmündung zur Straße Am Waldrand) neu hergestellt. Im Anschluss an den Vollausbau
wird ortseinwärts (bis zur Einmündung Johannes-Brahms-Straße) auf einer Länge von ca. 55 m der Straßenoberbau erneuert.
Das Bauwerk ist nach den derzeit gültigen Regeln der Technik für Verkehrslasten auf das sog. Lastmodell 1 zu bemessen. Bei Straßenbrücken im öffentlichen Verkehr besteht für den Planer hier kein Ermessensspielraum. Die Brücke kann damit grundsätzlich Verkehrslasten für jeden nicht genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr bis 40 t Gesamtgewicht aufnehmen. In Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt (Vpl) ist eine Mindestfahrbahnbreite von 3,25 m pro Fahrspur (zzgl. 0,35 m für eine beidseitige Entwässerungsrinne) einzuhalten, um den nach der maßgebenden Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) entgegenkommenden Linienbusverkehr gewährleisten zu können. Da die Rennmühlstraße von den Buslinien 83 und 662 befahren ist, ist hier der Begegnungsfall Bus/Bus maßgebend. Zudem ist auf der Brücke auch verstärkt mit landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen. Mit der Fahrbahnbreite kann auch gewährleistet werden, dass eine halbseitige Verkehrsführung währen der Durchführung von Brückenunterhaltsarbeiten möglich ist.
Weitere Einzelheiten sind den Entwurfsunterlagen des IB Oehmke + Herbert zu entnehmen.
Bauzeitliche Verkehrsführung
Für den Ersatzneubau der Rennmühlbrücke ist bauzeitlich eine Vollsperrung der Rennmühlstraße erforderlich. Der motorisierte Individualverkehr muss deshalb großräumig umgeleitet werden. Dabei ist eine Umleitung über die Hirschenholzstraße östlich des Bauvorhabens geplant (siehe Anlage). Die Umleitung der Fußgänger und Radfahrer ist über die bestehende Brücke im Zuge der Ellwanger Straße möglich. Behelfsbrückenmöglichkeiten wurden im Rahmen der Planung geprüft, mussten aber aus naturschutzfachlichen Gründen verworfen werden. Die Errichtung einer Behelfsumfahrung für den Landwirtschaftsverkehr ist ebenfalls nicht durchführbar, da diese ebenfalls mit hohen Kosten und beträchtlichen Eingriffen in umweltschutzrelevante Bereiche verbunden wäre. Für den ÖPNV ist in der Bauzeit eine temporäre Errichtung der Buswendeschleife in der Nähe der neuen Haltestelle Nürnberg, Katzwang Sportplatz (Buslinie 83), mit der VAG abgestimmt vorgesehen.
Umweltverträglichkeit
Die Einreichung des Antrags für die wasserrechtliche Genehmigung ist spätestens im Februar 2024 vorgesehen. Die Vorabstimmungen mit dem WWA Nürnberg, mit der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft und mit SUN wurden bereits durchgeführt. Für die Zustimmung zum Bauvorhaben werden dem Umweltamt die Ergebnisse der Umweltuntersuchungen, wie der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) und die FFH-Vorprüfung vorgelegt.
Bauzeit
Die Bauzeit für die Herstellung des Ersatzneubaus inkl. Abbruch des Bestandsbauwerks beträgt ca. 18 Monate. Die Begleitmaßnahmen für den Umleitungsverkehr sollen bereits ab Herbst 2024 ausgeführt werden. Der Beginn der Brückenbauarbeiten ist im Frühjahr 2025 vorgesehen, die Fertigstellung der Brücke wird voraussichtlich Ende 2026 erfolgen. Die nicht verkehrsrelevanten Restarbeiten, wie z. B. die Wiederherstellung der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen werden in den Frühjahrsmonaten 2027 durchgeführt.
Baukosten
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen, nach der Kostenprüfung durch Rpr, insgesamt 12.195.000 EUR. Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken ist die Baumaßnahme grundsätzlich förderfähig. Eine Einschätzung über die Höhe der Förderung ist derzeit noch nicht möglich. Es wurden daher bisher keine Einnahmen ausgewiesen.
Finanzierung und Mittelbedarf
In der Sitzung des ÄR und FA vom 25.10.2023 wurde die MIP-Reife (Projekt Freeze) beschlossen. Die Maßnahme ist im beschlossenen MIP 2024/2027 wie folgt berücksichtigt:
bis 2023: 630.000 € 2024: 0 € 2025: 470.000 € 2026: 8.100.000 € 2027: 7.300.000 € Gesamt 16.500.000 €
Nach der Kostenprüfung durch Rpr betragen die Gesamtkosten insgesamt 12.195.000,- EUR. Sie sind daher im Rahmen der MIP-Fortschreibung noch anzupassen. Dies kann frühestens zum MIP 2025/28 erfolgen.
Die Finanzierung erfolgt über folgende IA-Nummer: E5410106700U Rennmühlbrücke
Folgelasten
Es entstehen Folgekosten für Personal und Unterhalt i. H. v. ca. 41.000 € jährlich.
| N J 320 a o s h b a n a n c h e e s r - B W r e g 3 1 5H a h m 3 2 0 ndorferStraße a s Pen z e n - W 3 1 0 s -T ra S t r G o a ld o u ß lk t-S m e e rs tra a r k d o ß e s traße rf e r 320 S tra 023 ß e 503 Straße A Greuther n e m o n e e ß n a str s t ü hl Am Waldrand r a m ß n n e Straße e R olf - W N Hugo- e 320 R u 320 e 3 s d 0 2 e n s it e z r S © Stadt Nürnberg t r a Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung ß Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet e Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1:3 000 geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 120 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstellungsdatum 04.08.2023 Ersteller | ||
|---|---|---|
| Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. | Datenauszug Erstellt für Maßstab1:3 000 0 120 m Erstellungsdatum 04.08.2023 Ersteller |
| Detail der getrennten Wegführungen (Fußgänger, Radfahrer) Stadt Nürnberg, SÖR Neubau Rennmühlbrücke Auftrag-Nr.: 18000 Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg Rennmühlstraße Katzwang Zeich-Nr, Index: Masstab: ohne Maßstab Umleitung Geh- und Radverkehr Bearbeitet: Egerer Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH Gezeichnet: Feuchtenberger Neutorgraben 15, 90419 Nürnberg Telefon 0911/393080 Fax 0911/3930860 Datum: 01.02.2024 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stadt Nürnberg, SÖR Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg | Neubau Rennmühlbrücke Rennmühlstraße Katzwang | Auftrag-Nr.: | 18000 | |
| Zeich-Nr, Index: | ||||
| Umleitung Geh- und Radverkehr | Masstab: | ohne Maßstab | ||
| Bearbeitet: | Egerer | |||
| Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH Neutorgraben 15, 90419 Nürnberg Telefon 0911/393080 Fax 0911/3930860 | Gezeichnet: | Feuchtenberger | ||
| Datum: | 01.02.2024 |
| Stadt Nürnberg, SÖR Neubau Rennmühlbrücke Auftrag-Nr.: 18000 Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg Rennmühlstraße Katzwang Zeich-Nr, Index: Masstab: ohne Maßstab Umleitung MIV Bearbeitet: Egerer Planungsgesellschaft im Bauwesen mbH Gezeichnet: Feuchtenberger Neutorgraben 15, 90419 Nürnberg Telefon 0911/393080 Fax 0911/3930860 Datum: 01.02.2024 | |||
|---|---|---|---|
| Neubau Rennmühlbrücke Rennmühlstraße Katzwang | Auftrag-Nr.: | 18000 | |
| Zeich-Nr, Index: | |||
| Masstab: | ohne Maßstab | ||
| Bearbeitet: | Egerer | ||
| Gezeichnet: | Feuchtenberger | ||
| Datum: | 01.02.2024 |
Beschlussvorlage SÖR/112/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.02.2024 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Spezial-Reinigungsmaschinen Fußgängerzonen
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021
Anlagen: Antrag_Spezial-Reinigungsmaschinen_CSU Sachverhalt Nassreinigung_Innenstadt-Gesamtsicht
Sachverhalt (kurz):
Es soll geprüft werden, ob neben der normalen Straßenreinigung auch eine zusätzliche Nassreinigung, insbesondere der Fußgängerzone, eingeführt werden kann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
CSU
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 0 2. FEÖ. 2021 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
0102.2021
. :n Sendner
Spezial-Reinigungsmaschinen für die Fußgängerzonen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
an vielen Stellen in der Fußgängerzone der Nürnberger Innenstadt aber auch in zentralen Lagen anderer Stadt teile sind starke Verunreinigungen der Gehwege und Plätze mit Kaugummiresten und anderen hartnäckigen Ver schmutzungen festzustellen. Die herkömmliche Reinigung mit Kehrmaschinen kann diese z.T. jahrelang festsit zenden Verschmutzungen (Kaugummi, Taubenkot, Flecken verschütteter aggressiver Flüssigkeiten) meist nicht entfernen. Eine aufwändige Entfernung per Hand ist zeitintensiv, mit hohem Personaleinsatz verbunden und muss z.T. unter Einsatz von starken Chemikalien erfolgen.
In verschiedenen deutschen Städten (z.B. in Stuttgart) setzt man für die Reinigung solcher Härtefälle neue Spe zialreinigungsmaschinen ein. Mit heißem Wasser und Höchstdruck (200 bar und mehr) leisten diese Spezialkehr maschinen ohne Einsatz von Chemie eine hocheffiziente Entfernung von eingetrocknetem Kaugummi und sons tigem Schmutz.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft den Einsatz solcher Spezial-Kehrmaschinen auch in Nürnberg. Sie nimmt Kontakt mit entsprechenden Herstellern von Kommunalfahrzeugen zur Durchführung eines Probebetriebs auf. Möglich erweise lassen sich auch bereits vorhandene Geräteträger-Fahrzeuge im Fuhrpark der Stadt mit entspre chenden Anbauten modular nachrüsten.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A21012800 Spezial-Kehrmaschine.docx
Sachverhalt
Begriffsklärung
Die Nürnberger Innenstadt, insbesondere die Fußgängerzone, wird von SÖR sehr intensiv gereinigt: siebenmal, d.h. täglich, auch an Sonn- und Feiertagen findet ab den frühen Morgenstunden eine intensive, gebührenfinanzierte Flächenreinigung statt: in Kombination von Großkehrmaschinen, Kleinkehrmaschinen sowie Handreinigern plus der Entleerung der Papierkörbe. Zusätzlich wird von Montag bis Samstag am Nachmittag punktuell gereinigt, d.h. größere sowie auffallende Verschmutzungen (Littering) beseitigt. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens in der Fußgängerzone ist eine Flächenreinigung mit starkem Maschineneinsatz ab späterem Vormittag logistisch nicht möglich.
Die Kehrmaschinen arbeiten grundsätzlich mit Wasserzugabe an den Besen: So wird Staub gebunden und die Reinigungsleistung verbessert. Dies ist keine Nassreinigung im fachlichen Sinn.
Eine Nassreinigung kann verschieden ausgeprägt sein, z.B. indem v.a. Straßenflächen mit Vorsatzsprühbalken „gespült“ werden, um Staubanteile und Kleinschmutz in die Rinnen und Kanalisation zu schwemmen. Im Sinne des Antrags ist aus SÖR-Sicht eine Nassreinigung jedoch als Reinigung mittels spezieller Heißwasser-Hochdruck-Reinigungsmaschinen zu sehen, mit deren Hilfe der in den Steinporen festsitzende Schmutz ebenso beseitigt werden kann wie auch Kaffee-, Cola und ähnliche Flecken, die sich durch eine gewöhnliche Reinigung mit Befeuchtung und Kehrbesen nicht beseitigen lassen. Kurzfristig lässt sich eine sichtbare Verbesserung der Sauberkeit erkennen, die aber durch den ständigen Gebrauch sehr schnell nachlässt. Nassreinigung ist wesentlich zeit- und energieintensiver als die Reinigung mit einer normalen Kehrmaschine.
Grenzen und Nachteile
Auch dieses Verfahren stößt an logistische und technische Grenzen: Kaugummis und besonders alte, verfestigte Flecken lassen sich nur bei ständiger wiederholter Durchführung des Verfahrens beseitigen bzw. weitgehend beseitigen. Eine Verfärbung des Bodenmaterials bleibt häufig noch sichtbar. Auch schmale Nischen, enge Zwischenräume u.ä. können mit den Maschinen nicht gereinigt werden – für unzugängliche Stellen und Flächen direkt um Einbauten aller Art oder im Weg stehende Gegenstände (Pfosten, Schaukästen, Papierkörbe, Denkmäler, Fahrräder…) ist relativ zeitaufwändige Handarbeit mit Geräten für die Kleinflächenbehandlung bzw. Dampfreinigern von Nöten. Nur so lässt sich ein optisch weitgehend einheitliches Flächenbild herstellen.
Auch bei (Boden-)Frost und bei Wetterlagen mit erhöhtem Frostrisiko ist das Verfahren nicht anwendbar, da mit viel Wasser gearbeitet werden muss und es dadurch zur Glättebildung kommt. D.h. eine Nassreinigung kann sicher zwischen Anfang April und Ende Oktober durchgeführt werden, mit Abstrichen in den Monaten November, Dezember und März, sehr wahrscheinlich nicht im Januar und Februar.
Ein weiteres Problem der Nassreinigung ist der hohe Trinkwasser- sowie Energieverbrauch (aufgrund des Aufheizens des Wassers) sowie ein entsprechender Lärmpegel durch die Hochdruckleistung und den Einsatz von Lanzen. Die Lärmentwicklung in den frühen Morgenstunden wird bei den Anwohnenden nicht überall auf Zustimmung stoßen.
Anwendungsgebiet und -häufigkeit
Eine Nassreinigung im obigen Sinn kann nur auf gepflasterten Flächen der Fußgängerzone angewandt werden; die Flächen sind im beigefügten Lageplan markiert.
Es handelt sich um die Hauptflächen der Fußgängerzone inklusive der Stichwege, jeweils von Hauskante bis Hauskante.
In Summe ergeben sich rund 53.300 qm Fläche, die mit sehr vielen Einbauten (Bänke, Lichtmaste, Pfosten, Schaukästen, Papierkörben, …) versehen ist.
Eine Nassreinigung macht aus Sicht SÖR nur dann Sinn, wenn
diese konsequent und regelmäßig durchgeführt wird, sprich: mindestens alle 7 oder 14 Tage ein Reinigungszyklus erfolgt: Bei der hohen Besucherfrequenz in der Fußgängerzone entstehen innerhalb kurzer Zeit neue, hartnäckige Schmutzflecken, die umso mehr ins Auge fallen und als störend empfunden werden, sofern die Fläche sichtbar sauberer gereinigt ist.
diese in Nachtarbeit durchgeführt wird: nach der Erfahrung anderer Städte kann am Besten in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 9:00 Uhr gearbeitet werden. In dieser Zeit ist die Innenstadt weitgehend frei von Liefer- und auch Fußgängerverkehr, so dass die Reinigung effektiv und gefahrlos durchgeführt werden kann.
Kosten und Finanzierung
Die Einführung einer Nassreinigung kann mit dem vorhandenen Personal und dem Maschinenpool nicht miterledigt werden. Es muss zusätzliches Personal und entsprechende Fahrzeuge eingestellt bzw. beschafft werden. Die Kosten setzen sich aus Personal- und Gerätekosten zusammen; für die Durchführung benötigt werden zwei spezialisierte Reinigungsfahrzeuge sowie Kleingeräte für die Nass-Handreinigung, die in Summe etwa 490.000 € kosten würden (Stand November 2023).
Für die Bedienung von Fahrzeugen und Geräten hat SÖR einen Personalbedarf von 6 Personen ermittelt: 2 Teams mit Fahrer und Nass-Handreiniger „Kleinflächen“, 1 Hand- Nassreiniger für besonders unzugängliche Ecken, der für beide Teams arbeitet sowie eine Springer-Person als Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Mit dieser Personalaufstellung ist ein 14-tägiger Reinigungszyklus möglich.
Nach den aktuellen städtischen Durchschnittspersonalkosten ergeben sich für diese neu zu schaffenden Stellen Kosten von rund 298.000€.
Unter Berücksichtigung von Abschreibungszeiträumen, Kosten für Wartung, Wasser und Energie sowie den Kosten für Personal und dessen Unterbringung ist mit jährlichen Kosten von ca. 380.000 € zu rechnen.
Die Kosten für die Nassreinigung können nicht über die Straßenreinigungsgebühren finanziert werden. Nach Prüfung des Sachverhalts kommt das Rechtsamt zum Ergebnis, dass nur Reinigungsleistungen, die für Sicherheit und Ordnung erforderlich sind über die
Straßenreinigungsgebühr abgedeckt werden können. Bei der Nassreinigung handelt es sich jedoch um eine ästhetische Aufwertung, nicht um eine Frage von Sicherheit und Ordnung.
Daher muss eine gewünschte Nassreinigung aus dem städtischen Haushalt finanziert werden; in anderen Bundesländern und deren Städte (z.B. Niedersachsen / Hannover, Hamburg) können die Kosten für eine Nassreinigung aufgrund des dortigen Straßen- und Wegrechts in die Gebühren einfließen. In Bayern fehlt im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) jedoch eine entsprechende Grundlage bzw. umgekehrt: müsste eine Änderung des BayStrWG erfolgen, um die entsprechenden Kosten mit in die Gebühren aufnehmen zu können.
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