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← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (20.02.2024)

Sachverhalt

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Personal- und Organisationsausschuss Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beitrag zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 20.02.2024

Evaluation der Beschäftigung von Werkstudierenden bei der Stadt Nürnberg

  1. Zielsetzung der Einführung

Die Beschäftigung von Werkstudierenden, gerade in Bereichen, in denen die Personalgewinnung sich zunehmend schwieriger gestaltet, wurde und wird als gute Gelegenheit gesehen, Studierenden frühzeitig Einblicke in die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin zu gewähren. Dadurch kann die Bekanntheit der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung bei Studierenden gesteigert werden. Werkstudierende sind die Mitarbeitenden von morgen und können bereits frühzeitig als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wirken.

Für die Stadt Nürnberg wird es immer wichtiger, diese Zielgruppe schon während des Studiums auf die Stadtverwaltung aufmerksam zu machen, da aufgrund des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels viele Studierende nach dem Abschluss gar nicht auf Jobsuche für den Direkteinstieg gehen, sondern bereits von anderen Arbeitgebern gebunden wurden.

  1. Pilotphase bei der Stadt Nürnberg

In der Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.02.2020 wurde beschlossen, dass das Konzept zur Beschäftigung von Werkstudierenden entsprechend der in der damaligen Vorlage dargestellten Vorgehensweise umgesetzt wird. Mit dem Haushalt 2021 wurden zentral Verbuchungsmöglichkeiten im Umfang von insgesamt 5,00 VK geschaffen. Zudem wurden eigene Kapazitäten im Stellenplan SÖR zum Haushalt 2021 und 2023 im Umfang von insgesamt 2,0 VK und im Stellenplan SUN zum Haushalt 2021 im Umfang von 1,0 VK eingerichtet.

In der Vorlage wurde aufgrund des Feedbacks der relevanten Dienststellen ein Pilotbereich (SUN, SÖR, H, DIP, IT und KoM) definiert. Aufgrund der ab März 2020 beginnenden Corona-Pandemie konnte der Pilotversuch jedoch nicht zum geplanten Zeitpunkt gestartet werden. Außerdem hat sich auch herausgestellt, dass aus Kapazitätsgründen nicht in allen damals definierten Pilotdienststellen die Beschäftigung von Werkstudierenden möglich war. Der Pilotbereich wurde deshalb erweitert, damit auch andere Dienststellen das Konzept der Werkstudierenden austesten können und um umfassendere Praxiserfahrungen sammeln zu können. Die Vergabe der Einsatzmöglichkeiten erfolgt zentral durch das Personalamt und generell befristet. Grundlage sind insbesondere die Bewertung der Bewerbendensituation und des Personalbedarfs im entsprechenden Bereich. Zudem soll eine breite Verteilung innerhalb der Stadtverwaltung gewährleistet werden. Neben der Beschäftigung im

Rahmen der zentral zur Verfügung gestellten Stellenplankapazität konnten zuletzt im Einzelfall auch vorübergehende Beschäftigungen von Werkstudierenden auf freien Stellen des Stellenplans Teil A ermöglicht werden.

  1. Evaluation Pilotphase

Gemäß dem Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses soll der Pilotversuch nach einem Evaluationszeitraum von zwei Jahren im Hinblick auf die Erzielung der gewünschten Effekte sowie der Verhältnismäßigkeit des praktischen Nutzens der Dienststellen und Eigenbetriebe ausge- und bewertet werden. Aufgrund des pandemiebedingten Hinausschiebens des Pilotstartes fand die Evaluation erst im November 2023 statt.

Seit Einführung der Stellen für Werkstudierende waren insgesamt 23 Personen bei den folgenden Dienststellen und Referaten im Einsatz: 2.BM, H, IT, KoM, PA, Ref. III, Ref. IV, SchB, SÖR und StA. Im Rahmen der Evaluation wurden alle Dienststellen und Referate, bei denen Werkstudierende im Einsatz waren, nach deren Erfahrungen befragt. Alle befragten Bereiche haben an der Evaluation teilgenommen. Sowohl die Beschäftigung an sich als auch der Prozess wurden durchwegs positiv bewertet. Alle Dienststellen bzw. Referate haben den Wunsch nach weiterer Beschäftigung von Werkstudierenden geäußert. Außerdem besteht durchgängig der Wunsch nach einer Ausweitung des Angebots.

Aufgrund des noch kurzen Zeitraums der Beschäftigung von Werkstudierenden und des in vielen Fällen noch nicht abgeschlossenen Studiums, ist bisher keine Aussage zu einer späteren Übernahme oder Rückkehr in eine reguläre Beschäftigung bei der Stadt Nürnberg möglich. Bisher konnte ein Werkstudierender im Bereich der Schul-IT nahtlos in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Die weitere Entwicklung diesbezüglich ist abzuwarten.

Das Angebot der Stadt Nürnberg trifft bei den Studierenden auf reges Interesse. Alle veröffentlichten Beschäftigungsmöglichkeiten konnten im ersten Verfahren besetzt werden. Aktuell sind die gesamtstädtischen Stellen für Werkstudierende vollständig ausgeschöpft, sodass hier aktuell keine weiteren Werkstudierenden mehr eingestellt werden können. Fünf Werkstudierende wurden durch die Dienststellen über ihre eigenen Planstellen im Stellenplan Teil A finanziert. In der Regel handelte es sicher hierbei um Vertretungssituationen.

Zuletzt ist festzustellen, dass die Nachfrage der Dienststellen nach Beschäftigungsmöglichkeiten für Werkstudierende aus dem zentralen Pool zugenommen haben. Dies könnte ein Effekt aus den positiven Erfahrungen der letzten Jahre sein. Es ist davon auszugehen, dass sich die Nachfrage bedingt durch die Haushaltskonsolidierung weiter verstärken wird, da durch den Stellenpool zusätzlich eine zentral finanzierte Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist.

  1. Weiteres Vorgehen

Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt ist auch weiterhin der Einsatz von Werkstudierenden zur Unterstützung der Personalgewinnung dringend geboten. Insgesamt hat sich das Werkstudierenden-Konzept bei der Stadt Nürnberg bewährt. Aufgrund der hohen Auslastung der Stellen wird ein rollierendes System mit einer zentralen Steuerung durch das Personalamt vorgeschlagen. Zur Kanalisierung der hohen Nachfrage,

sollen die gesamtstädtischen Stellen für Werkstudierende zukünftig verstärkt für schwer zu besetzende Fachrichtungen und auch weiterhin befristet vergeben werden. Wichtigstes Ziel ist auch künftig die Gewinnung von Fachkräften für Stellen schwer zu besetzender Fachrichtungen. Unabhängig davon, besteht für die Dienststellen auch weiterhin die Möglichkeit, Werkstudierende in anderen Fachrichtungen unter Anrechnung auf freien Stellen des Stellenplans Teil A zu beschäftigten.

Nach den Rückmeldungen der Evaluation hat sich das bisherige Konzept bewährt. Eine inhaltliche Anpassung ist nicht angezeigt.

Bedingt durch die hohe Nachfrage und dem Wunsch der an der Evaluation beteiligten Dienststellen auf erneute Beschäftigung bzw. Ausweitung der Beschäftigung von Werkstudierenden wird eine Aufstockung der zentral zur Verfügung gestellten Kapazitäten vorgeschlagen. Um eine Ausweitung des Stellenplans zu vermeiden, werden hierfür 2,0 Vk der insgesamt bei PA zentral verorteten 5,0 Vk für Traineeships in Beschäftigungsmöglichkeiten für Werkstudierende umgewidmet. Durch den sich veränderten Bewerbendenmarkt hat sich auch die Nachfrage nach Traineeships verändert. Absolventinnen und Absolventen haben aktuell sehr gute Möglichkeiten direkt in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Ein Traineeship, verbunden mit in dieser Zeit geringerem Entgelt, hat insofern an Attraktivität verloren. Zudem hält sich die Nachfrage der Dienststellen trotz mehrmaliger Hinweise seitens PA diesbezüglich in Grenzen. Aus Sicht PA kann deshalb eine Umwidmung von 2,0 Vk in diesem Bereich ohne weitergehende Einschränkungen für die Praxis befürwortet werden.

I. Herrn Ref. I/II

II. GPR

III. PA/2-M

IV. Ref. I/II/POA

Nürnberg, 27.12.2023 Personalamt

(34274)

Abdruck: DiP Stk Ref. I/II-CC

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