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← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (20.02.2024)

Tischvorlage gesamt Öffentlich 19.02.2024

Anlage · 20.02.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Personal- und Organisationsausschuss

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Personal- und

Organisationsausschusses

20.02.2024

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tischvorlage Ö 3 Vorlagendokumente TOP Ö 2 Übernahme von höherwertigen Tätigkeiten bei Tarifbeschäftigten und Eingruppierung bei der Übernahme von Nachwuchskräften zu TOP 2 - GPR Stellungnahme 4

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 15.02.2024

TISCHVORLAGE

ZUR SITZUNG

DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 20.02.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

2. Übernahme von höherwertigen Tätigkeiten bei Tarifbeschäftigten Beschluss

und Eingruppierung bei der Übernahme von Nachwuchskräften

hier: Änderung der bisherigen städtischen Praxis; Gewährung

einer persönlichen Zulage nach § 14 TVöD für die Dauer der

Erprobung in höherwertigen Tätigkeiten inkl. Anpassung der

Gewährung von Rahmenzulagen bzw. Rahmenzuschlägen

Hier: Stellungnahme des Gesamtpersonalrats vom 29.01.2024

Brehm, Thorsten

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

ÖÖ 22

POA-Vorlage: Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten bei Tarifbeschäftigten und Ein-

gruppierung bei der Übernahme von Nachwuchskräften

hier: Stellungnahme des Gesamtpersonalrats

I. Der GPR begrüßt die vorgesehene Änderung der bisherigen städtischen Praxis bezüglich des Verfahrens bei der Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten bei Tarifbeschäftigten ausdrücklich. Mit der Vorlage wird einer langjährigen Forderung des GPR Rechnung getragen, die eine Ungleichbehandlung zwischen extern eingestellten Beschäftigten und internen Bewerber*innen beseitigt.

Zu einer anderen Einschätzung kommen wir seitens der Personalvertretung im Hinblick auf die beabsichtigte Änderung beim Verfahren zur Übernahme von Nachwuchskräften im Verwaltungsbereich (Verwaltungsfachangestellte). Bislang erfolgt, wie von PA beschrieben, die Übernahme unabhängig von der zugewiesenen Stelle in EGr. 6 Stufe 1 TVöD. Dem weit überwiegenden Teil der Nachwuchskräfte wird jedoch eine Stelle mit dem Stellenwert der EGr. 7 TVöD übertragen. Nach erfolgreicher Einarbeitung (in der Regel 3 Monate) in EGr. 6 Stufe 1 TVöD erfolgt sodann eine Höhergruppierung in die EGr. 7 Stufe 2 TVöD. Gemäß der Vorlage ist aber beabsichtigt, Verwaltungsfachangestellte zukünftig generell nur noch in die EGr. 7 Stufe 1 TVöD zu übernehmen. Die Stufe 2 ist damit erst nach einem Jahr (bisher ca. 3 Monate) erreichbar.

Zur Verdeutlichung / Auswirkungen: Diese augenscheinliche Verbesserung stellt für den weit überwiegenden Teil der Nachwuchskräfte jedoch eine Verschlechterung des Status Quo dar. Aufgrund von § 17 Abs. 4a Satz 1 TVöD werden Beschäftigte im Falle einer Höhergruppierung mindestens der Stufe 2 zugeordnet. So erhalten ausgelernte Nachwuchskräfte bislang in den ersten ca. drei Monaten ihrer Beschäftigung Tabellenentgelt gemäß EGr. 6 Stufe 1 (2.683,45 € brutto). Nach erfolgreicher Einarbeitung erfolgt dann (ca. ab dem vierten Monat) die Eingruppierung in EGr. 7 Stufe 2 (2.957,90 € - brutto). Gemäß der Vorlage soll zukünftig ab dem ersten Tag in die EGr. 7 Stufe 1 eingruppiert werden (2.733,87 € - brutto). Gerechnet auf die ersten zwölf Monate der Beschäftigung ergibt sich damit, gemäß Vorschlag, ein um 1.865,01 € geringeres Jahresbruttogehalt (32.806,44 € statt 34.671,45 € - gerechnet jew. ohne Jahressonderzahlung). Auch die Stufenlaufzeit würde sich unter Umständen über das Berufsleben verteilt nach hinten verschieben.

Aus unserer Sicht wird damit ein seitens der Beschäftigten und Personalvertretung etabliertes und akzeptiertes Verfahren verschlechtert. Das vorgeschlagene Vorgehen ist für uns nicht nachvollziehbar. Vielmehr sollten die ohnehin schon engen tariflichen Spielräume genutzt werden. Seitens der Arbeitgeberin Stadt Nürnberg wird viel Zeit und auch Geld in die Ausbildung der Verwaltungsfachangestellten investiert. Gut ausgebildetes Fachpersonal wird in der Verwaltung dringender denn je gebraucht. Die Bedingungen der Übernahme zu verschlechtern, kommt unseres Erachtens in Zeiten eines hart umkämpften Arbeitsmarktes zur Unzeit. GPR bittet daher nochmals zu prüfen, ob eine Beibehaltung des bisher praktizierten Verfahrens der Übernahme von Verwaltungsfachangestellten beibehalten werden kann.

II. Ref. I/II - POA

Nürnberg, 29.01.2024 Gesamtpersonalrat

F. Körber

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