Haushaltssperre

← Sitzung des Schulausschusses (09.02.2024)

Sachverhalt

Anlage · 09.02.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sachverhaltsdarstellung

Anträge der Grundschule Nürnberg Maiacher Schule und der Friedrich-Wilhelm-

Herschel-Mittelschule Nürnberg auf Änderung des Schulnamens

hier: Zustimmungserfordernis der Stadt Nürnberg (Sachaufwandsträgerin) Darstellung

der notwendigen Sprengelveränderungen im Zusammenhang mit dem Auszug der

Mittelschule aus dem Schulgebäude am Herschelplatz

Nach der Fertigstellung der neuen Schulgebäude in der Maiacher Straße, Flurnummern 672, 672/7, 672/9, 672/10, 673/2, 674/193, 675 und 675/1, Gemarkung Gibitzenhof, im südlichen Stadtgebiet wird die Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule vom bisherigen Standort am Herschelplatz 1 in das Gebäude Maiacher Straße 6 einziehen. Ebenso wird die Grundschule Nürnberg, Maiacher Straße von der Maiacher Straße 18 in die Maiacher Straße 8 umziehen.

Aus beiden Schulfamilien wurde der Wunsch geäußert, die Schulnamen an die neuen Gegebenheiten am neuen Schulcampus in der Maiacher Straße anzupassen. Die zuständigen Gremien der beteiligten Schulen (Lehrerkonferenzen, Elternbeiräte und Schülermitverantwortung) haben hierzu erforderliche Beschlüsse gefasst.

Die Mittelschule Nürnberg, Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule soll zum Schuljahr 2024/2025 den Schulnamen „Mittelschule Nürnberg, Schulcampus Werderau“ tragen.

Die Grundschule Nürnberg, Maiacher Straße soll zum Schuljahr 2024/2025 den Schulnamen „Grundschule Nürnberg, Schulcampus Werderau“ tragen.

Die beabsichtigte Namensgebung ist der Regierung von Mittelfranken als erlassende Behörde angezeigt worden und das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg trägt eine entsprechende Änderung mit.

Die Änderungen der Schulnamen bedarf der Zustimmung der Stadt Nürnberg in ihrer Funktion als Schulaufwandsträgerin (Art. 7, Art. 7a und Art. 29 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) und erfolgt durch Rechtsverordnungserlass durch die Regierung von Mittelfranken.

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