Berichtsvorlage Gh/005/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 08.02.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Einrichtung einer Gewaltambulanz am Klinikum Nürnberg
hier:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01. April 2020
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 01.04.2020
Bericht:
Die Einrichtung einer Gewaltambulanz am Klinikum Nürnberg als geschützter Bereich, der kostenlos und anonym in Anspruch genommen werden kann, trägt zur Gesundheit von Gewalt betroffenen Personen bei. Zudem bettet sich die Gewaltambulanz in den bestehenden Maßnahmenkanon zur Gewaltprävention und Versorgung von Opfern von Gewalt ein und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Die Einrichtung einer Gewaltambulanz ist nur unter erheblichen finanziellen Aufwendungen möglich. Eine Gewaltambulanz erscheint nur im Verantwortungsbereich des Klinikum Nürnberg realisierbar. Wenngleich zunächst eine Notwendigkeit einer Gewaltambulanz nicht bestritten werden, so würden doch erhebliche finanzielle Aufwendung notwendig sein. Diese stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Dem Gesundheitsausschuss wird in der Sitzung mündlich über den aktuellen Sachstand berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Einrichtung einer Gewaltambulanz als geschützter Bereich, der kostenlos und anonym in Anspruch genommen kann, kommt allen von Gewalt betroffenen Personen zugute.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: