Sachverhaltsdarstellung
Umgang mit Stadttauben im Stadtgebiet Nürnberg
Stadttauben sind Nachfahren ehemals domestizierter Haustiere, die wieder verwildert sind und ohne menschliche Betreuung im Stadtgebiet leben. Die Stadt Nürnberg setzt beim Umgang mit dem Thema Stadttauben auf eine Kombination an Maßnahmen. Ihren Schwerpunkt setzt die Verwaltung auf Aufklärung. An Plätzen und Flächen im Stadtgebiet, wo Tauben regelmäßig gefüttert werden, erläutern mehrsprachige Schilder das Fütterungsverbot und leiten über einen QR-Code zu umfangreichen Informationen auf der Internetseite des Referats für Umwelt und Gesundheit (Fütterungsverbot von Stadttauben und Wasservögeln - Referat für Umwelt und Gesundheit Nürnberg (nuernberg.de)). Im Februar/ März 2024 verstärkt eine gezielte Öffentlichkeitskampagne die Aufklärung durch eine großflächige Plakatierung an den bekannten Taubenfütterungsstellen und durch Info-Anzeigen in der U- und S-Bahn (Fahrgast-TV).
Grundsätzlich gilt ein striktes Fütterungsverbot in Verbindung mit der Bekämpfung von umherliegenden Müll- und Essensresten sowie die Entfernung von schlechten, ungeeigneten Nistplätzen. Auch Vergrämungsmaßnahmen im Sinne von Entfernung und Abriegelung (mit Netzen) von schlechten Nistplätzen können zusätzlich helfen.
Abb.1: Schild am Nägeleinsplatz. Auch Motiv für Plakate auf Litfaßsäulen (Foto: Andre Winkel)
Abb. 2: Mehrsprachigkeit. Informationswebsite unter https://www.nuernberg.de/internet/umweltreferat/taubenfuetterungsverbot.html
Abb. 3: Illustrationsbeispiel: Verdeutlichung des Zusammenhangs von Taubenfütterung zur Vermehrung von Ratten.
Abb.4: Postkartenkampagne und Motiv bei Fahrgast-TV
Taubenschläge in Nürnberg
Derzeit gibt es in Nürnberg zwei Taubenschläge auf privatrechtlicher Ebene, betreut durch die ehrenamtlich Tätigen des Vereins „Ein Haus für Stefan B.“ Ein Taubenschlag ist im Dachboden eines Gebäudes der WBG, ein weiterer in einem Gebäude des Siedlungswerks. Der Verein weist die Betreuenden ein und stellt Schutzausrüstung und Arbeitsmaterial zur Verfügung. Entsprechende Sachkunde ist vorhanden. Die Einflugschneise der Tauben und die Freisitze der Bewohnenden in den Häusern befinden sich an verschiedenen Hausseiten. Der Dachboden im Gebäude des Ordnungsamts erwies sich nach eingehender Prüfung nicht geeignet für ein Taubenhaus.
Die Einrichtung betreuter Taubenschläge fand und findet bisher rein auf privatrechtlicher Ebene der beteiligten Parteien (Hauseigentümer, Tierschutzverein) statt. Eine vertragliche Grundlage mit der Stadtverwaltung besteht nicht. Das Gesundheitsamt beobachtet die Taubenschläge insbesondere unter dem Aspekt, ob sich durch eine Kontrolle der Population durch Taubenschläge im besten Falle eine gesündere Taubenpopulation entwickeln, die somit auch für den Menschen weniger Gesundheitsgefährdung mit sich bringen würde.
Aus baurechtlicher Sicht sind „Taubenhäuser“ grundsätzlich gemäß Art. 55 i.V.m. Art 57 Abs. 1 Nr. 16 lit. g Bayerische Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei. Ein im Dachgeschoss eines Wohnhauses installierter „Taubenschlag“ stelle zumindest im Hinblick auf die Nutzung ein mit einem „Taubenhaus“ vergleichbares Vorhaben dar. Eine baurechtliche Genehmigungspflicht für die Nutzungsänderung als Taubenschlag nach Art. 55 BayBO bestünde erst dann, wenn die Grenze der Geringfügigkeit überschritten ist. Diese Grenze ergibt sich aus der jeweiligen Einzelfallbetrachtung und ist an den bisherigen Standorten nicht überschritten.
Tauben aus gesundheitlicher Sicht
Nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten verwilderte Tauben generell als Gesundheitsschädlinge, da durch sie grundsätzlich, wie durch jedes andere Wildtier, Krankheitserreger übertragen werden können. Bisher wurden insgesamt über 90 humanpathogene Krankheitserreger nachgewiesen. Das alleinige Vorkommen von Krankheitserregern in einer Tierpopulation bedeutet jedoch noch nicht, dass diese Erreger effektiv auch auf den Menschen übertragen werden. Die Frage, ob sich die vorgenannte generell-abstrakte Gefährdungseinschätzung in einem bestimmten Einzelfall tatsächlich zu einer konkreten Gefahr verdichtet, ist jeweils situationsabhängig zu bewerten. Zum Beispiel müssen sich Arbeitskräfte, die bei der Reinigung verwahrloster, verkoteter, womöglich mit Kadavern versehenen Dachböden und Gebäuden, eingesetzt werden, entsprechend schützen. Durch offenstehende Dachluken begünstigt, bilden sich mancherorts durchaus sogenannte wilde Taubenschläge. Wenn dann dort zentimeterdicke Kotschichten beseitigt werden müssen, kann es ohne entsprechende Schutzmaßnahmen zu einer Gesundheitsgefährdung des eingesetzten Personals kommen.
Von solchen Zuständen sollte allerdings ein regelmäßig gereinigter und desinfizierter, betreuter Taubenschlag weit entfernt sein. Dennoch ergreifen die entsprechend geschulten Ehrenamtlichen der Initiative „Ein Haus für Stefan B“ die erforderlichen Maßnahmen zum Eigen-
schutz. Gleiches wird auch ein Brieftaubenzüchter tun. Eine unmittelbare, konkrete Gefährdung der Hausbewohner kann bei Einhaltung auch der baulichen Standards eines Schlags mit entsprechender Abdichtung nicht gesehen werden.
Ganz allgemein bestehen aber aus humanmedizinischer Sicht folgende potentielle Gesundheitsgefahren für Menschen durch Stadttauben:
Allergische Reaktionen nach direktem Taubenkontakt Bekannt sind Allergien gegen Federn, gegen im Federkleid sitzende Milben, gegen die Bisse von Taubenzecken (Argas reflexus) und gegen Inhalte von Taubenkot. Allergische Reaktion auf die Inhalation von kothaltigen Stäuben Diese erfolgt erst mehrere Stunden nach dem Kontakt in der Lunge. Durch wiederholte Exposition kann dies dann zu einer schweren, ja letztlich tödlichen Lungenschädigung („Taubenzüchterkrankheit“) führen. Gefährlich sind die im Staub enthaltenen Ausscheidungen von Tauben. Selbst in getrocknetem Kot befinden sich Keime und Allergene, die in der Lunge diese entzündlichen Reaktionen auslösen. Bei Reinigungsmaßnahmen in verkoteten Arealen sind deshalb gemäß der von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeiteten Informationsschrift (BGI 892) Schutzkleidung und Atemmasken (TM2P oder FFP3) angezeigt. Parasiten In den Taubennestern befinden sich Ektoparasiten wie Taubenfloh, Taubenzecke und rote Vogelmilbe. Die Parasiten bevorzugen als Primärwirt die Taube. Sobald die Tauben das Nest verlassen haben, suchen die Parasiten den Kontakt zu Menschen und Haustieren. Wie in den vorgenannten Fallgestaltungen können gerade Personen mit geschwächtem Immunsystem oder mit einer allergischen Disposition allergisch reagieren und geschädigt werden. Infektionen Eine Infektion mit Bakterien, Pilzen oder Viren kann überwiegend durch einen Kontakt mit den Schleimhäuten der Atemwege entstehen, selten über Nahrungsmittel und nur im Einzelfall über die Haut. Das Risiko ist statistisch eher klein, auch wenn es wahrscheinlich zusätzlich eine Dunkelziffer an nicht nachgewiesenen Infektionen gibt. Es ist oftmals schwierig eine Kausalität zu belegen. Mehrheitlich wurden die Patienten entweder mit dem Bakterium Chlamydophila psittaci, dem Erreger der Papageienkrankheit (Ornithose) oder mit dem Pilz Histoplasma capsulatum, dem Erreger der Histoplasmose, infiziert Es gibt gute Gründe in bestimmten Bereichen (z.B. Lebensmittelproduktion, Krankenhäuser etc) Stadttauben nicht zu dulden. In der Nähe von Flughäfen wird bei größeren Schwärmen die Gefahr eines Vogelschlags gefürchtet