Berichtsvorlage Gh/002/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Gesundheitsausschuss 08.02.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Mündlicher Bericht - Sachstand Erstuntersuchungen Asylbewerber durch Gh
Bericht:
Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind nach § 62 AsylG verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Seit Anfang November 2023 führt das Gesundheitsamt Nürnberg vermehrt Erstuntersuchungen bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch. Zunächst sollten nur der Stadt Nürnberg zur Unterbringung zugewiesene Asylberwerberinnen und Asylbewerber und unbegeleitete, minderjährige Asybewerberinnen und Asylbewerber erstuntersucht werden. Die Zuweisungen blieben aber bis Ende 2023 in geringem Umfang. Vielmehr übernimmt das Gesundheitsamt derzeit (mit Stand Ende 2023) auch Erstuntersuchungen bei Asylbewerbern, die sich in den staatlichen ZAE-Dependancen (Außenstellen der ANKER-Einrichtung) aufhalten, da aus der ZAE in Zirndorf nun - aufgrund von Kapazitätsmangel - auch nicht erstuntersuchte Asylbewerber in die Dependancen verlegt werden. Dem Gesundheitsausschuss wird über den aktuellen Stand und Problembereiche mündlich berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es ist von einer Erstattung des Großteils der Kosten auszugehen. Dies gilt aber wohl nicht für die Kosten für den Einsatz von Sprachmittlern.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Gh/002/2024
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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