Beschlussvorlage SÖR/117/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 24.01.2024 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Mehr Rasengleise in Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion SPD vom 02.05.2019
Anlagen: Antrag_Rasengleise_SPD Aufstellung VAG
Sachverhalt (kurz):
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) steht einem künftig verstärktem Bau von Rasengleisen offen gegenüber. Derzeit gibt es 11,6 Kilometer Rasengleis in Nürnberg. Es sollen nach derzeitigen Planungen bis zum Jahr 2030 im Bestandsnetz ca. 6 Kilometer Rasengleis dazu kommen. Es handelt sich dabei um Abschnitte, bei denen eine Umgestaltung möglich ist. Diese betreffen die Örtlichkeiten Stadtparkschleife, Bahnhofstraße, Scharrerstraße, Melanchtonplatz, Gibitzenhofstraße, Regensburger Straße, Ostendstraße Bauabschnitt II, und Julius-Loßmann Straße. Weitere 6,8 Kilometer Rasengleis sind bei den Neubaustrecken Minervastraße und Brunneckerstraße geplant.
Sachstand Tram Minervastraße:
Der Straßenbahnlückenschluss zwischen der bestehenden Straßenbahnwendeschleife in der Dianastraße und dem Knotenpunkt Minervastraße/Julius-Loßmann-Straße/Finkenbrunn wird derzeit nach Stadtratsbeschluss vom 22.09.2022 mit Hochdruck geplant. Die Planfeststellungsunterlagen sind nahezu fertig und werden in Kürze bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Mit dem Fördergeber wurde die Maßnahme ausführlich erörtet und der Zuwendungsantrag vorbereitet.
Sachstand Tram Brunecker Straße:
Die Straßenbahn-Neubaustrecke zwischen der Südstadt (Tristanstraße) und der Bauernfeindstraße durch den neuen Stadtteil Lichtenreuth wird derzeit nach Stadtratsbeschluss vom 22.09.2022 mit Hochdruck geplant. Die Planfeststellungsunterlagen werden im ersten Halbjahr 2024 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Diese beiden Maßnahmen sollen weit überwiegend mit Rasengleisen gebaut werden.
Rasengleise sind nur in Bereichen möglich, in denen keine gemeinsame Nutzung mit dem motorisierten Individualverkehr oder regulären Bus- bzw. Schienenersatzverkehren vorgesehen ist.
Da für Rasengleise ein entsprechend angepasster Unterbau erforderlich ist, ist es sinnvoll, den Einbau von Rasengleisen mit Sanierungsmaßnahmen zu koppeln. Ohne die Integration in eine anstehende Sanierungs- oder Baumaßnahme ist der Einbau eines Rasengleises nicht sinnvoll umsetzbar, da dies einem Neubau gleichkommt.
Bei Gleisen, die im Schotter liegen, kann je nach Gleisalter über eine "provisorische" Begrünung nach Vorbild im Bereich "Wöhrder Wiese" nachgedacht werden. Als Beispiel kann die Strecke zwischen Haltstellen Finkenbrunn und Saarbrückener Straße genannt werden. Hier ist allerdings eine Abwägung zwischen Rasengleis und den Überlegungen zur Beschleunigung der Linien 51 und 68 durch Mitbenutzung der Gleistrasse in stadteinwärtiger Richtung erforderlich. Dies wird im Rahmen der laufenden Analyse für die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit in diesem Bereich in Verbindung mit der Sanierung der Befestigungselemente der Schiene eingehend geprüft. Grundsätzlich prüft die VAG bei allen anstehenden Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen den Einsatz von Rasengleisen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Für alle Bevölkerungsgruppen von Vorteil.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: