TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 24.01.2024, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Änderung der Straßenreinigungsverordnung Gutachten
(StraßenreinigungsVO - StrRVO) SÖR/108/2023
Vogel, Christian
2. Mehr Rasengleise in Nürnberg Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion SPD vom 02.05.2019 SÖR/117/2023
Vogel, Christian
3. Erneuerung Geh- und Radweg Hallerwiese Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.05.2020 SÖR/109/2023
Vogel, Christian
4. Toilettensituation Wöhrder Wiese Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2020 SÖR/113/2023
Vogel, Christian
5. Spezial-Reinigungsmaschinen Fußgängerzonen Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021 SÖR/112/2023
Vogel, Christian
6. Versiegelung von Park-Bänken stoppen Bericht
hier: Antrag der ödp und Die Guten vom 05.05.2021 SÖR/116/2023
Vogel, Christian
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.12.2023,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 24.01.2024 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Stadtrat 31.01.2024 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Straßenreinigungsverordnung (StraßenreinigungsVO - StrRVO)
Anlagen: Entscheidungsvorlage Rechtsamt Änderungsverordnung StrRVO
Sachverhalt (kurz):
Durch die Änderung der Straßenreinigungsverordnung soll eine Klarstellung hinsichtlich der Verpflichtungen von Reihenhaushinterliegern vorgenommen werden, die auf Grund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach erforderlich wurde. Zudem sollen Textstellen, die zu Missverständnissen geführt haben, eindeutiger formuliert werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verordnung richtet sich an alle Personen, unabhängig von den im AGG genannten Merkmalen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag Werkausschuss SÖR vom 24.01.2024:
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege bei Schnee oder Glatteis in der Stadt Nürnberg (StraßenreinigungsVO – StrRVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag Stadtrat vom 31.01.2024:
Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 24.01.2024 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege bei Schnee oder Glatteis in der Stadt Nürnberg (StraßenreinigungsVO – StrRVO) beschlossen.
Änderung der Straßenreinigungsverordnung (StraßenreinigungsVO – StrRVO)
Entscheidungsvorlage
Seit der letzten Änderung der Straßenreinigungsverordnung gab es ein Gerichtsurteil, das eine Präzisierung des Verordnungstextes notwendig macht. Zur Vermeidung von Missverständnissen bei Bürgerinnen und Bürger wurden einige Formulierungen genauer gefasst. 1. Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG ermächtigt die Gemeinden, die Räum- und Streupflicht per Rechtsverordnung auf die Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen, zu übertragen. a) Bei der Festlegung der Sicherungsfläche in § 8 Abs. 2 Nr. 1 StrRVO wurde bisher die Grenzlinie des Grundstücks, „mit der dieses an den öffentlichen Gehweg oder gemeinsamen Geh- und Radweg angrenzt“ als Grenze genannt. In der Vergangenheit kam es vereinzelt zu Fehlinterpretationen durch Anliegerinnen und Anlieger hinsichtlich des unmittelbaren Angrenzens ihrer jeweiligen Grundstücke an den öffentlichen Gehweg. Wenn sich zwischen Grundstück und Gehweg bspw. Grünstreifen oder kleinere bepflanzte Flächen befinden, gibt es strenggenommen keine Grenzlinie zwischen Gehweg und Grundstück. Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, wird hier die Formulierung auf „an die öffentliche Straße angrenzt“ geändert. Da auch Grünstreifen und Ähnliches Straßenbestandteile und somit Teil der Straße sind, wird die Grenzziehung dadurch deutlicher. b) In § 8 Abs. 1 und 2 StrRVO ist die zu reinigende und zu sichernde Fläche definiert. Bei der von Anliegerinnen und Anliegern zu reinigenden und zu sichernden Fläche gab es bei Eckgrundstücken immer wieder Fragen, ob auch die Bereiche der Straße zu reinigen und zu sichern sind, die in der Überschneidung der Verbindungslinien liegen. Durch den neu eingefügten Absatz 3 wird diese Fläche klarer beschrieben. 2. Der Änderung des § 14 Abs. 4 StrRVO liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach zugrunde, durch das ein Bescheid der Stadt Nürnberg aufgehoben wurde. Dabei ging es um eine Reihenhauszeile, an deren beiden Enden sich eine Ortsstraße befindet. § 14 Abs. 2 StrRVO sieht für solche Fälle eine Aufteilung der innenliegenden Hinterliegergrundstücke vor. Je eine Hälfte wird je einem Vorderliegergrundstück zugeordnet. So hatte die Stadt Nürnberg die Zuordnung im entschiedenen Fall auch vorgenommen. Jedoch hatte der klagende Hinterlieger keinerlei Zugang zu der Straße, der er zugeordnet worden war. Es gibt keinen Weg und keine Berechtigung, das vorderliegende Privatgrundstück zu nutzen. Das Verwaltungsgericht hat diesbezüglich klargestellt, dass für eine Zuordnung zu einer Straße auch bei Reihenhaushinterliegern das Grundstück über die betreffende Straße erschlossen sein, also über einen privaten Weg oder in sonstiger Weise Zugang zu dieser Straße haben muss. Diese Voraussetzung sei in der aktuellen Regelung zu den Reihenhaushinterliegern (§ 14 StrRVO) nicht geregelt. Um eindeutig klarzustellen, dass der Verordnungsgeber auch für Reihenhaushinterlieger für die Zuordnung zu einer Straße eine Zugänglichkeit zu dieser fordert, soll der vorgeschlagene Satz 2 in § 14 Abs. 4 StrRVO eingefügt und Satz 1 angepasst werden.
- a) Bei der Festlegung der Sicherungsfläche in § 20 Abs. 1 StrRVO wurde bisher „der Gehweg“ als Grenze genannt. In der Vergangenheit kam es vereinzelt zu Fehlinterpretationen durch Anliegerinnen und Anlieger hinsichtlich des unmittelbaren Angrenzens ihrer jeweiligen Grundstücke an den öffentlichen Gehweg. Für einige Anlieger und Anliegerinnen ist es nicht offenkundig, dass z.B. Grünstreifen oder kleinere bepflanze Flächen Bestandteil der gewidmeten Straße sind. Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, wurde hier die Formulierung auf „die öffentliche Straße“ geändert. b) Neben Bushaltestellen gibt es auch Straßenbahnhaltestellen, die sich direkt an einem Gehweg befinden. Daher wurde die Formulierung in § 20 Abs. 2 StrRVO auf alle öffentlichen Verkehrsmittel ausgedehnt. Die neue Formulierung lässt den Anliegern mehr Freiraum für die Sicherung eines Zugangs zu Haltestellen. Die bisherige Vorgabe, dass an Haltestellen immer entlang der Fahrbahn zu räumen und zu bestreuen ist, ist nicht immer zweckmäßig.
c) Bei der Übertragung der Sicherungspflicht im Winter auf Anliegerinnen und Anlieger ist in § 20 Abs. 3 StrRVO bisher geregelt, dass nur Streumittel mit nachhaltig abstumpfender Wirkung verwendet werden dürfen. Der Einsatz von Salz und Salz-Sand-Gemischen ist verboten. Da es neben Salz-Sand-Gemischen auch andere, z.B. Liopor-Salz-Gemische gibt, wurde die Formulierung auf alle Salz-Gemische geändert. Der Bayerische Gemeindetag sieht in seinem Muster für eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der Öffentlichen Straßen und der Sicherung der Gehbahnen im Winter aus dem Jahr 2017 vor, dass bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) das Streuen von Tausalz zulässig sein soll. Der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. Abteilung Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit (VKS) weist in seinen Informationsschriften darauf hin, dass es in Fußgängerbereichen bei besonderen Wettersituationen, insbesondere bei Eisglätte, Reifglätte oder Glatteis eine Ausnahme vom Verbot des Salzeinsatzes im Rahmen der Gehwegsicherung geben muss. Fußgängerinnen und Fußgänger als vulnerabelste Gruppe im Straßenverkehr bedürfen eines besonderen Schutzes. Der Einsatz von schnell auftauenden Stoffen sollte daher auch in der Stadt Nürnberg keinem absoluten Verbot unterliegen. Während bei Schneelage abstumpfende Stoffe gut geeignet sind, eignen sie sich bei Reif- und Eisglätte oder Eisregen nicht. Insbesondere an besonders gefährlichen Stellen, wie Treppen oder bei starkem Gefälle, führen abstumpfende Stoffe zu keiner ausreichenden Sicherung. Sie können an solchen Stellen oft sogar das Gegenteil bewirken (Rutschgefahr auf Sand oder Splitt). Bei einem absoluten Verbot von auftauenden Stoffen, könnte dies an den besonders gefährlichen Stellen dazu führen, dass die Sicherungspflicht dort wieder an den Straßenbaulastträger zurückfällt, da Anliegerinnen und Anliegern keine sinnlosen, weil nicht wirksamen Maßnahmen ergreifen müssen. Auch könnte ein uneingeschränktes Verbot dazu führen, dass bei einem Unfall die Stadt Nürnberg schadensersatzpflichtig wird.
Auch viele andere Städte innerhalb und außerhalb von Bayern, wie Passau, Bayreuth, Köln, Hannover, Stuttgart, haben in ihren Verordnungen Ausnahmen für das grundsätzliche Verbot des Streuens von auftauenden Stoffen durch die Anliegerinnen und Anlieger aufgenommen. Die Ausnahmesituationen, wie beispielsweise besondere topographische Gegebenheiten (Treppen, Steigungen) und Wetterverhältnissen (Eisglätte, Blitzeis, Reifglätte) sind in den jeweiligen Vorschriften explizit aufgelistet. Aus diesen Gründen soll auch in Nürnberg eine, durch die Formulierung eng begrenzte Ausnahme vom Salzstreuverbot für Anliegerinnen und Anlieger mit in die Straßenreinigungsverordnung aufgenommen werden.
- In die Änderung der Straßenreinigungsverordnung im Juli 2017 wurde bei den Verboten in § 21 StrRVO das frühzeitige Herausstellen von Gelben Säcken mitaufgenommen. Dies geschah, um die Gefahr der Verschmutzung der öffentlichen Straßen zu verringern und damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit beizutragen. Zwischenzeitlich wurde in Nürnberg von Gelber Sack auf Gelbe Tonne umgestellt. Da auch weiterhin regelmäßig Säcke mit Plastikverpackungen, Plastikbechern, Styroporverpackungen sowie Verpackungskartonagen zur Abholung durch private Entsorgungsunternehmen frühzeitig auf Straßen und Gehwegen abgestellt werden, die diese verschmutzen, soll die Formulierung auf „Verpackungen nach § 3 Verpackungsgesetz“ geändert werden.
5 a) Da sich bei § 21 Abs. 2 Nr. 4 die Formulierung von „Gelbe Säcke“ in „Verpackungen“ geändert hat, ist auch bei den Ordnungswidrigkeiten (§ 23 Nr. 10 StrRVO) die Formulierung anzupassen. b) Bei § 23 Nr. 11 StrRVO wird der richtige Bezug auf das Verbot, mit Druckerzeugnissen die Straße zu verschmutzen, hergestellt. Bei der letzten Änderung der Verordnung wurde in § 21 Abs. 2 StrRVO eine neue Nr. eingefügt. Das Verbot der Verschmutzung durch Druckerzeugnisse, bis dahin Nr. 4, wurde zu Nr. 5. Bei den Ordnungswidrigkeiten in § 23 StrRVO wurde die Änderung nicht mitgeändert. Dies wird nun nachgeholt.
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der
öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege bei Schnee oder Glatteis in der
Stadt Nürnberg (StraßenreinigungsVO – StrRVO) vom 15. Oktober 2010 (Amtsblatt
S. 314), geändert durch Verordnung vom 4. August 2017 (Amtsblatt S. 314)
Vom ………………............
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 51 Abs. 4 und 5 und Art. 66 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (GVBl. S. 448), zuletzt geändert durch Art. 13a Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371), folgende Verordnung:
Art. 1
-
In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „StraßenreinigungsVO“ durch die Kurzbezeichnung „Straßenreinigungsverordnung“ ersetzt.
-
§ 8 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 Nr. 1 werden die Wörter „den öffentlichen Gehweg oder gemeinsamen Gehund Radweg“ durch die Wörter „die öffentliche Straße“ ersetzt.
b) Folgender neuer Abs. 3 wird angefügt:
„(3) Bei Eckgrundstücken gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen und des das Grundstück umschließenden Bereichs des Gehwegs oder gemeinsamen Geh- und Radwegs.“
- § 14 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Satz 1 und wie folgt gefasst:
„§ 7 bleibt unberührt.“
b) Folgender Satz 2 wird angefügt:
„Insbesondere ist der Zuordnung vorausgesetzt, dass dem Reihenhaushinterlieger der Zugang zu der dem zugeordneten Vorderliegergrundstück angrenzenden Straße möglich ist.“
- § 20 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „den Gehweg“ durch die Wörter „die öffentliche Straße“ ersetzt.
____________________________________________________________ 1
b) Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel sind zusätzlich die Gehwege so von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.“
c) Abs. 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird das Wort „Salz-Sand-Gemische“ durch das Wort „Salz-Gemische“ ersetzt.
bb) Folgender Satz 3 wird angefügt:
„Bei Glättegefahr ist an besonders gefährlichen Stellen (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) das Aufbringen von auftauenden Mitteln zulässig.“
- § 21 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:
„4. Verpackungen nach § 3 des Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 294), vor 18 Uhr am Vorabend des Abholungstages auf öffentlichen Straßen abzustellen;“
- § 23 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 10 wird das Wort „Säcke“ durch das Wort „Verpackungen“ ersetzt.
b) In Nr. 11 wird die Angabe „§ 21 Abs. 2 Nr. 4“ durch die Angabe „§ 21 Abs. 2 Nr. 5“ ersetzt.
Art. 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
____________________________________________________________ 2
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 24.01.2024 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Mehr Rasengleise in Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion SPD vom 02.05.2019
Anlagen: Antrag_Rasengleise_SPD Aufstellung VAG
Sachverhalt (kurz):
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) steht einem künftig verstärktem Bau von Rasengleisen offen gegenüber. Derzeit gibt es 11,6 Kilometer Rasengleis in Nürnberg. Es sollen nach derzeitigen Planungen bis zum Jahr 2030 im Bestandsnetz ca. 6 Kilometer Rasengleis dazu kommen. Es handelt sich dabei um Abschnitte, bei denen eine Umgestaltung möglich ist. Diese betreffen die Örtlichkeiten Stadtparkschleife, Bahnhofstraße, Scharrerstraße, Melanchtonplatz, Gibitzenhofstraße, Regensburger Straße, Ostendstraße Bauabschnitt II, und Julius-Loßmann Straße. Weitere 6,8 Kilometer Rasengleis sind bei den Neubaustrecken Minervastraße und Brunneckerstraße geplant.
Sachstand Tram Minervastraße:
Der Straßenbahnlückenschluss zwischen der bestehenden Straßenbahnwendeschleife in der Dianastraße und dem Knotenpunkt Minervastraße/Julius-Loßmann-Straße/Finkenbrunn wird derzeit nach Stadtratsbeschluss vom 22.09.2022 mit Hochdruck geplant. Die Planfeststellungsunterlagen sind nahezu fertig und werden in Kürze bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Mit dem Fördergeber wurde die Maßnahme ausführlich erörtet und der Zuwendungsantrag vorbereitet.
Sachstand Tram Brunecker Straße:
Die Straßenbahn-Neubaustrecke zwischen der Südstadt (Tristanstraße) und der Bauernfeindstraße durch den neuen Stadtteil Lichtenreuth wird derzeit nach Stadtratsbeschluss vom 22.09.2022 mit Hochdruck geplant. Die Planfeststellungsunterlagen werden im ersten Halbjahr 2024 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Diese beiden Maßnahmen sollen weit überwiegend mit Rasengleisen gebaut werden.
Rasengleise sind nur in Bereichen möglich, in denen keine gemeinsame Nutzung mit dem motorisierten Individualverkehr oder regulären Bus- bzw. Schienenersatzverkehren vorgesehen ist.
Da für Rasengleise ein entsprechend angepasster Unterbau erforderlich ist, ist es sinnvoll, den Einbau von Rasengleisen mit Sanierungsmaßnahmen zu koppeln. Ohne die Integration in eine anstehende Sanierungs- oder Baumaßnahme ist der Einbau eines Rasengleises nicht sinnvoll umsetzbar, da dies einem Neubau gleichkommt.
Bei Gleisen, die im Schotter liegen, kann je nach Gleisalter über eine "provisorische" Begrünung nach Vorbild im Bereich "Wöhrder Wiese" nachgedacht werden. Als Beispiel kann die Strecke zwischen Haltstellen Finkenbrunn und Saarbrückener Straße genannt werden. Hier ist allerdings eine Abwägung zwischen Rasengleis und den Überlegungen zur Beschleunigung der Linien 51 und 68 durch Mitbenutzung der Gleistrasse in stadteinwärtiger Richtung erforderlich. Dies wird im Rahmen der laufenden Analyse für die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit in diesem Bereich in Verbindung mit der Sanierung der Befestigungselemente der Schiene eingehend geprüft. Grundsätzlich prüft die VAG bei allen anstehenden Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen den Einsatz von Rasengleisen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Für alle Bevölkerungsgruppen von Vorteil.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Vpl
VAG
SPD spd@stadt. nuernberg. de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
, 02. Mai 2019 Brehm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stärkung des Grüns in der Stadt ist Ziel der SPD-Stadtratsfraktion. Eine kleine, aber in seiner Wirkung sehr positive Maßnahme ist dabei auch die Begrünung der Gleisbette von Straßenbahnen. Gerade in den oftmals eher trostlosen von Asphalt-Grau dominierten Hauptverkehrsstraßen ist ein grünes Gleisbett ein optisches Highlight. Das Rasengleis entlang der neu entstandenen Straßenbahnverlängerung Richtung „Am Wegfeld“ ist ein schönes Beispiel dafür. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass weitere Gleisbegrünungen wo immer möglich erfolgen. Dabei sollte auch geprüft werden, ob blühende Pflanzen wie z.B. flach wachsende Sedum-Arten zum Einsatz kommen könnten.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag
Die Verwaltung berichtet in Zusammenarbeit mit der VAG über die Möglichkeiten, weitere Straßenbahntrassen zu begrünen. Bei ohnehin geplanten Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen sollte eine Gleisbegrünung grundsätzlich geprüft werden. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob auch ohne anstehende Baumaßnahmen die Gleisbette aufgewertet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
/
Thorsten Brehm stv. Fraktionsvorsitzender
Stadtratsfraktion Nürnberg
SPD
| Gesamtgleisnetz: | 90706 | m |
|---|---|---|
| in Betriebshöfen und Werkstätten: | 8635 | m |
| Rasengleis: | 11627 | m |
| offener Bahnkörper (geschottert): | 17042 | m |
| geschlossener Bahnkörper (befestigt): | 53402 | m |
Stand: 31.12.2022
| Unterhalt / Invest | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausführungsjahr | Örtlichkeit | von | bis | Bemerkung | Rasengleislänge (neu) einfach | |
| 2019 | Tiergarten | Endschleife | Rasengitter | 245 | m | |
| 2020 | Hainstraße | Regensburger Straße | Scharrerstraße | 244 | m |
| Unterhalt / Invest | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| vsl. Ausführungsjahr | Örtlichkeit | von | bis | Bemerkung | Rasengleislänge (neu) einfach | |
| 2024 | Stadtparkschleife | Berliner Platz | einschl. Rathenauplatz | Planfeststellung | 1240 | m |
| 2024 | Bahnhofstraße | Dürrenhof | Marientunnel | Schottergleis zu Rasengleis | 390 | m |
| 2024 | Scharrerstraße | Hainstraße | Regensburger Straße | Scharrerschleife | 320 | m |
| 2025 | Melanchtonplatz | Helingstraße | Melanchthonstraße | Planung Vpl, Planfeststellung | 185 | m |
| 2025 | Gibitzenhofstraße | Freiburger Straße | Frankenstraße | 240 | m | |
| 2026 | Regensburger Straße | Scharrerstraße | Fliegerstraße | Vmax 60 | 1300 | m |
| 2027 | Ostendstraße BA II | Dr. -Gustav - Heinemann - Straße | Breitengraserstraße | Planfeststellung | 400 | m |
| 2030 | Julius-Loßmann Straße | Finkenbrunn | Saarbrückener Straße | Vmax 60 | 2000 | m |
| Summe Rasengleis neu: | 6075 | m |
| Neubaustrecken | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Minervastraße | Neubau, Planfeststellung | 2676 | m |
| 2024 | Brunneckerstraße | Neubau, Planfeststellung | 4187 | m |
| Summe Rasengleis neu: | 6863 | m |
22.09.2023 VAG Fahrweg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 24.01.2024 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Erneuerung Geh- und Radweg Hallerwiese
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.05.2020
Anlagen: Antrag_Gehweg Hallerwiese_CSU
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand zu Bauweise und Beleuchtung des Geh- und Radweges Hallerwiese.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kommt allen Bürger/innen gleichermaßen zugute.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Christlich-Sozialen Union im Stadtratzu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg WM [So#) Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg
?.m
Rathausplatz 2 1 9. MAI 90403 Nürnberg
3.J/H
^ 1 Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 [3 Z.U* E-Mail: csu(g)stadt.nuernberg.de WWW.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
2X
^ Ä" ' A z. w.V. 18.05.2020 Firner / Dr. Heimbucher
Erneuerung des Geh- und Radweges Hallerwiese
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Hallerwiese gehört zu den Naherholungsgebieten in unserer Stadt, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern zeitweilig sehr intensiv genutzt wird. Der im südlichen Bereich befindliche Rad- und Gehweg stellt eine wichtige Wegeverbindung entlang der Pegnitz, zum einen in Richtung Fürth und zum anderen in Richtung Altstadt, dar. Diese Verbindung wird sowohl wochentags wie auch an Wochenenden stark frequentiert. Dieser Weg beinhaltet viele Eigenschaften, so fungiert er als überörtlicher Radweg, als Gehweg entlang der Grünanlage für Erholungs suchende, Freizeitsportler wie auch Pendler, die mit dem Rad in die Arbeit fahren.
Durch diese intensive Nutzung treten immer wieder starke Mängel der Wegbeschaffenheit auf, so sind zum Bei spiel bei Starkregen tiefe ausgeschwemmte Schlaglöcher zu verzeichnen, die sowohl Radfahrer wie auch Fuß gänger gefährden.
Seitens der Verwaltung wurden immer wieder Ausbesserungsarbeiten beauftragt und auch durchgeführt, die jedoch längerfristig nicht zielführend waren. Hier muss dringend nach einer neuen Lösung für die Beschaffenheit des Unterbaus und des Belages gesucht werden. Beispiele gibt es in einem Praxistest aus Würzburg (Presseinfo LWG Abt. Landespflege /Stadt Würzburg 30.04.2009). Zur Sicherung dieses Rad- und Gehweges sollte ferner eine entsprechende Beleuchtung installiert werden, welche die Sicherheit der Benutzer bei Dunkelheit gewährleistet. Hier ist insbesondere darauf zu achten, dass es sich um eine insektenfreundliche Lichtanlage handelt.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft die derzeitige Situation dieses Rad- und Gehweges an der Hallerwiese entlang der Pegnitz und stellt Lösungsmöglichkeiten für eine Erneuerung des Wegeunterbaus und des Belages dar die auch u.a. ein Beleuchtungskonzept für diese Strecke beinhalten.
Mit freundlichen Grüßen
H
zV Andreas Krieglstem Fraktionsvorsitzender
A20051800 Radweg Hallerwiese.docx
Erneuerung des Geh- und Radweges Hallerwiese
hier: Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 18.05.2020
Ausführliche Sachverhaltsdarstellung:
Der im südlichen Bereich der Grünanlage Hallerwiese befindliche Weg ist derzeit als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Der Abschnitt ist Teil der wichtigen Wegeverbindung entlang der Pegnitz in Richtung Fürth und wird aufgrund seiner exponierten Lage v.a. von Fußgängern und Radfahrern überdurchschnittlich frequentiert. Der Weg fungiert sowohl als überörtlicher Radweg als auch als Grünanlagenweg für Spaziergänger, Erholungssuchende und Freizeitsportler. Er ist wassergebunden ausgebaut.
In der Wegeachse befindet sich alter Baumbestand mit sehr oberflächennahem Wurzelwerk, für dessen Erhalt keine maschinellen Verdichtungen im Kronenbereich durchgeführt werden darf.
Die intensive Nutzung durch den Radverkehr ist eine der Hauptursachen für die immer wieder auftretenden Mängel in der Wegebeschaffenheit. Normale wassergebundene Wege neigen bauartbedingt in wassergesättigtem Zustand (also nach längeren Niederschlägen) und bei hoher Belastung zur Verformung der Oberfläche. Die hohe Punktbelastung der schmalen Radreifen verursacht dann regelmäßig Schäden wie Rillen und Einsenkungen, die einen ständig wiederkehrenden Wartungsbedarf hervorrufen.
Der Radweg befindet sich aufgrund seiner Bedeutung ebenfalls in der Winterdienstsicherung, welche sich auf einem wassergebundenen Weg im Vergleich zu einem asphaltierten Weg nur mit deutlich geringerer Qualität bewerkstelligen lässt.
In den zurückliegenden Jahren wurden wiederholt Ausbesserungsarbeiten am Geh- und Radweg Hallerwiese durchgeführt. Bereits im Jahr 2010 wurde sich intensiv mit den verschiedenen Ausführungsarten für hochfrequentierte, wassergebundene Wege auseinandergesetzt und im Anschluss daran auch eine Sanierung mit einem speziellen Stabilisator in der Deckschicht durchgeführt. Nach erneuten Schäden an der Wegebefestigung wurde im Sommer 2020 der Geh- und Radweg Hallerwiese erneut saniert und mit einer wassergebundenen Deckschicht, die sich deutlich besser für den Bau von Parkplätzen, Rad-, Wanderund Wirtschaftswegen eignet, versehen. Die wassergebundene Deckschicht besteht aus reinen Naturbaustoffen, wie Hart-Splitten, bindigem Spezialkies und Edelbrechsanden. Sie ist kornstabil, sehr scherfest, witterungsbeständig und erreicht durch geringe Feinanteile eine gute Wasserführung und eine extrem hohe Scherfestigkeit bei minimaler Staubentwicklung.
Bis jetzt hält der sanierte Geh- und Radweg den Belastungen stand. Jedoch wird eine wassergebundene Deckschicht, welche so stark befahren und begangen wird wie dieser Weg niemals komplett wartungsarm und unproblematisch im Betrieb und Unterhalt sein. Eine „pflegeleichte“ Variante würde man nur durch Asphaltierung erzielen, was aber durch den alten Baumbestand nicht möglich ist.
Der SÖR wird sich auch weiterhin bemühen den Geh- und Radweg Hallerwiese – entsprechend seiner personellen Möglichkeiten – in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten.
1
Der vorhandene Weg ist nicht beleuchtet. In der Stadt Nürnberg werden Grünanlagen in der Regel nicht beleuchtet, um negative Auswirkungen der Beleuchtung auf den biologischen Tag-Nacht-Rhythmus von Flora und Fauna zu verhindern.
Mit der Straße „Hallerwiese“ steht eine normgerecht beleuchtete Alternative zur Verfügung, welche parallel zum Weg durch die Parkanlage verläuft. Sie ist zudem asphaltiert.
2
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 24.01.2024 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Toilettensituation Wöhrder Wiese
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2020
Anlagen: Antrag_Toilettensituation Wöhrder Wiese_CSU
Sachverhalt (kurz):
Auf der Wöhrder Wiese sollte eine WC-Anlage errichtet werden, da es hier noch keine WC- Anlage gibt. Das ist im Überschwemmungsbereich nicht möglich. Es gibt aber bereits eine Anlage am Prinzregentenufer.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Errichtung einer Toilettenanlage hat keine Div.Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses
VöMCÄfi
Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister ------------ ' v y t l Rathausplatz 2 OBERBÜRGERMEISTER Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 0 8. JULI 2020 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg /..... ...Nr. Telefax: 0911231-4051 Zur Ste :ungr,ah;“€ E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de T~:'‘:'’v~''VWW.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
06.07.2020 Frank
Toilettensituation Wöhrder Wiese
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Wöhrder Wiese ist im Herzen von Nürnberg ein beliebter Treffpunkt aller Generationen. Sie dient den Nürn berger Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit als Erholungs- und Aufenthaltsort.
Wir erhalten dabei derzeit immer wieder Hinweise von Nutzern der Wöhrder Wiese, dass jedoch die Toiletten situation nicht zufriedenstellend ist. Bedingt durch Corona gibt es im Jahr 2020 keinen „Wiesn-Biergarten", sodass keine Toiletten in nähere Umgebung vorhanden sind.
Daher halten wir es für sinnvoll, langfristig einen Toilettenstandort an der Wöhrder Wiese zwischen der U-Bahnhaltestelle „Wöhrder Wiese" und dem Wöhrder See zu prüfen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung prüft eine langfristige Lösung für eine Toilettenanlage an der Wöhrder Wiese. Sie be hebt kurzfristig die Situation vor Ort durch mobile Toiletten.
Mit freundlichen Grüßen
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Fraktionsvorsitzender
A20070100 Toilettensituation Wöhrder Wiese.docx
Die Wöhrder Wiese ist ein gut frequentiertes Erholungsgebiet, eingebettet zwischen der Steubenbrücke und dem Wöhrder See. Besonders in der wärmeren Jahreszeit halten sich hier viele Menschen auf.
Menschen treffen sich zum Spielen, treiben Sport, treffen Freunde oder genießen einfach den Aufenthalt im Grünen. Während Corona hat die Zahl der Besucherinnen und Besucher der Grünanlage noch weiter zugenommen. Da die Wöhrder Wiese nicht nur eine Stadtteilgrünanlage ist, sondern auch Menschen aus anderen Stadtteilen oder dem Umland anzieht, erhöht sich natürlich auch die Verweildauer.
Daher kann es durchaus vorkommen, dass auch eine WC-Anlage von Nöten ist. Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Situation schnell nach Hause gehen, Menschen von weiter weg sind auf öffentliche WC-Anlagen angewiesen.
Die komplette Wöhrder Wiese ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und liegt im Überschwemmungsgebiet. Der Bau einer festen WC-Anlage im Bereich des Überschwemmungsgebietes ist nicht möglich.
Rund um die Wöhrder Wiese gibt es bereits mehrere WC-Anlagen, die von Besucherinnen und Besuchern schon nach kürzester Zeit erreichbar sind.
Direkt oberhalb, etwa in der Mitte der Wöhrder Wiese, am Prinzregentenufer auf Höhe des Ulman-Stromer-Weges gibt es ein Litfaßsäulen-WC, das unisex ausgestattet ist. Auf der anderen Seite des Wöhrder Talübergangs sind mittlerweile 4 WC-Anlagen am Wöhrder See eingerichtet worden. Das nächstgelegene WC ist im Cafe Strandgut am Johann-Sörgel- Weg. Am gleichen Weg, ein Stück weiter nordöstlich ist eine öffentliche WC-Anlage im Alten- und Pflegeheim Sebastian. Auf der östlichen Seite des Sees am Norikusparkplatz befindet sich das ECO-WC. An der Umweltstation steht ein weiteres WC zur Verfügung.
Der zusätzliche Neubau einer weiteren WC-Anlage an der Wöhrder Wiese ist auf Grund der bereits vorhandenen WC-Anlagen aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 24.01.2024 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Spezial-Reinigungsmaschinen Fußgängerzonen
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.02.2021
Anlagen: Antrag_Spezial-Reinigungsmaschinen_CSU
Sachverhalt (kurz):
Es soll geprüft werden, ob neben der normalen Straßenreinigung auch eine zusätzliche Nassreinigung, insbesondere der Fußgängerzone, eingeführt werden kann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 0 2. FEÖ. 2021 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
0102.2021
. :n Sendner
Spezial-Reinigungsmaschinen für die Fußgängerzonen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
an vielen Stellen in der Fußgängerzone der Nürnberger Innenstadt aber auch in zentralen Lagen anderer Stadt teile sind starke Verunreinigungen der Gehwege und Plätze mit Kaugummiresten und anderen hartnäckigen Ver schmutzungen festzustellen. Die herkömmliche Reinigung mit Kehrmaschinen kann diese z.T. jahrelang festsit zenden Verschmutzungen (Kaugummi, Taubenkot, Flecken verschütteter aggressiver Flüssigkeiten) meist nicht entfernen. Eine aufwändige Entfernung per Hand ist zeitintensiv, mit hohem Personaleinsatz verbunden und muss z.T. unter Einsatz von starken Chemikalien erfolgen.
In verschiedenen deutschen Städten (z.B. in Stuttgart) setzt man für die Reinigung solcher Härtefälle neue Spe zialreinigungsmaschinen ein. Mit heißem Wasser und Höchstdruck (200 bar und mehr) leisten diese Spezialkehr maschinen ohne Einsatz von Chemie eine hocheffiziente Entfernung von eingetrocknetem Kaugummi und sons tigem Schmutz.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft den Einsatz solcher Spezial-Kehrmaschinen auch in Nürnberg. Sie nimmt Kontakt mit entsprechenden Herstellern von Kommunalfahrzeugen zur Durchführung eines Probebetriebs auf. Möglich erweise lassen sich auch bereits vorhandene Geräteträger-Fahrzeuge im Fuhrpark der Stadt mit entspre chenden Anbauten modular nachrüsten.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A21012800 Spezial-Kehrmaschine.docx
Begriffsklärung
Die Nürnberger Innenstadt, insbesondere die Fußgängerzone, wird von SÖR sehr intensiv gereinigt: siebenmal, d.h. täglich, auch an Sonn- und Feiertagen findet ab den frühen Morgenstunden eine intensive, gebührenfinanzierte Flächenreinigung statt: in Kombination von Großkehrmaschinen, Kleinkehrmaschinen sowie Handreinigern plus der Entleerung der Papierkörbe. Zusätzlich wird von Montag bis Samstag am Nachmittag punktuell gereinigt, d.h. größere sowie auffallende Verschmutzungen (Littering) beseitigt. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens in der Fußgängerzone ist eine Flächenreinigung mit starkem Maschineneinsatz ab späterem Vormittag logistisch nicht möglich.
Die Kehrmaschinen arbeiten grundsätzlich mit Wasserzugabe an den Besen: So wird Staub gebunden und die Reinigungsleistung verbessert. Dies ist keine Nassreinigung im fachlichen Sinn.
Eine Nassreinigung kann verschieden ausgeprägt sein, z.B. indem v.a. Straßenflächen mit Vorsatzsprühbalken „gespült“ werden, um Staubanteile und Kleinschmutz in die Rinnen und Kanalisation zu schwemmen. Im Sinne des Antrags ist aus SÖR-Sicht eine Nassreinigung jedoch als Reinigung mittels spezieller Heißwasser-Hochdruck-Reinigungsmaschinen zu sehen, mit deren Hilfe der in den Steinporen festsitzende Schmutz ebenso beseitigt werden kann wie auch Kaffee-, Cola und ähnliche Flecken, die sich durch eine gewöhnliche Reinigung mit Befeuchtung und Kehrbesen nicht beseitigen lassen. Kurzfristig lässt sich eine sichtbare Verbesserung der Sauberkeit erkennen, die aber durch den ständigen Gebrauch sehr schnell nachlässt. Nassreinigung ist wesentlich zeit- und energieintensiver als die Reinigung mit einer normalen Kehrmaschine.
Grenzen und Nachteile
Auch dieses Verfahren stößt an logistische und technische Grenzen: Kaugummis und besonders alte, verfestigte Flecken lassen sich nur bei ständiger wiederholter Durchführung des Verfahrens beseitigen bzw. weitgehend beseitigen. Eine Verfärbung des Bodenmaterials bleibt häufig noch sichtbar. Auch schmale Nischen, enge Zwischenräume u.ä. können mit den Maschinen nicht gereinigt werden – für unzugängliche Stellen und Flächen direkt um Einbauten aller Art oder im Weg stehende Gegenstände (Pfosten, Schaukästen, Papierkörbe, Denkmäler, Fahrräder…) ist relativ zeitaufwändige Handarbeit mit Geräten für die Kleinflächenbehandlung bzw. Dampfreinigern von Nöten. Nur so lässt sich ein optisch weitgehend einheitliches Flächenbild herstellen.
Auch bei (Boden-)Frost und bei Wetterlagen mit erhöhtem Frostrisiko ist das Verfahren nicht anwendbar, da mit viel Wasser gearbeitet werden muss und es dadurch zur Glättebildung kommt. D.h. eine Nassreinigung kann sicher zwischen Anfang April und Ende Oktober durchgeführt werden, mit Abstrichen in den Monaten November, Dezember und März, sehr wahrscheinlich nicht im Januar und Februar.
Ein weiteres Problem der Nassreinigung ist der hohe Trinkwasser- sowie Energieverbrauch (aufgrund des Aufheizens des Wassers) sowie ein entsprechender Lärmpegel durch die Hochdruckleistung und den Einsatz von Lanzen. Die Lärmentwicklung in den frühen Morgenstunden wird bei den Anwohnenden nicht überall auf Zustimmung stoßen.
Anwendungsgebiet und -häufigkeit
Eine Nassreinigung im obigen Sinn kann nur auf gepflasterten Flächen der Fußgängerzone angewandt werden; die Flächen sind im beigefügten Lageplan markiert.
Es handelt sich um die Hauptflächen der Fußgängerzone inklusive der Stichwege, jeweils von Hauskante bis Hauskante.
In Summe ergeben sich rund 53.300 qm Fläche, die mit sehr vielen Einbauten (Bänke, Lichtmaste, Pfosten, Schaukästen, Papierkörben, …) versehen ist.
Eine Nassreinigung macht aus Sicht SÖR nur dann Sinn, wenn
diese konsequent und regelmäßig durchgeführt wird, sprich: mindestens alle 7 oder 14 Tage ein Reinigungszyklus erfolgt: Bei der hohen Besucherfrequenz in der Fußgängerzone entstehen innerhalb kurzer Zeit neue, hartnäckige Schmutzflecken, die umso mehr ins Auge fallen und als störend empfunden werden, sofern die Fläche sichtbar sauberer gereinigt ist.
diese in Nachtarbeit durchgeführt wird: nach der Erfahrung anderer Städte kann am Besten in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 9:00 Uhr gearbeitet werden. In dieser Zeit ist die Innenstadt weitgehend frei von Liefer- und auch Fußgängerverkehr, so dass die Reinigung effektiv und gefahrlos durchgeführt werden kann.
Kosten und Finanzierung
Die Einführung einer Nassreinigung kann mit dem vorhandenen Personal und dem Maschinenpool nicht miterledigt werden. Es muss zusätzliches Personal und entsprechende Fahrzeuge eingestellt bzw. beschafft werden. Die Kosten setzen sich aus Personal- und Gerätekosten zusammen; für die Durchführung benötigt werden zwei spezialisierte Reinigungsfahrzeuge sowie Kleingeräte für die Nass-Handreinigung, die in Summe etwa 490.000 € kosten würden (Stand November 2023).
Für die Bedienung von Fahrzeugen und Geräten hat SÖR einen Personalbedarf von 6 Personen ermittelt: 2 Teams mit Fahrer und Nass-Handreiniger „Kleinflächen“, 1 Hand- Nassreiniger für besonders unzugängliche Ecken, der für beide Teams arbeitet sowie eine Springer-Person als Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Mit dieser Personalaufstellung ist ein 14-tägiger Reinigungszyklus möglich.
Nach den aktuellen städtischen Durchschnittspersonalkosten ergeben sich für diese neu zu schaffenden Stellen Kosten von rund 298.000€.
Unter Berücksichtigung von Abschreibungszeiträumen, Kosten für Wartung, Wasser und Energie sowie den Kosten für Personal und dessen Unterbringung ist mit jährlichen Kosten von ca. 380.000 € zu rechnen.
Die Kosten für die Nassreinigung können nicht über die Straßenreinigungsgebühren finanziert werden. Nach Prüfung des Sachverhalts kommt das Rechtsamt zum Ergebnis, dass nur Reinigungsleistungen, die für Sicherheit und Ordnung erforderlich sind über die
Straßenreinigungsgebühr abgedeckt werden können. Bei der Nassreinigung handelt es sich jedoch um eine ästhetische Aufwertung, nicht um eine Frage von Sicherheit und Ordnung.
Daher muss eine gewünschte Nassreinigung aus dem städtischen Haushalt finanziert werden; in anderen Bundesländern und deren Städte (z.B. Niedersachsen / Hannover, Hamburg) können die Kosten für eine Nassreinigung aufgrund des dortigen Straßen- und Wegrechts in die Gebühren einfließen. In Bayern fehlt im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) jedoch eine entsprechende Grundlage bzw. umgekehrt: müsste eine Änderung des BayStrWG erfolgen, um die entsprechenden Kosten mit in die Gebühren aufnehmen zu können.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 24.01.2024 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Versiegelung von Park-Bänken stoppen
hier: Antrag der ödp und Die Guten vom 05.05.2021
Anlagen: Antrag_Versiegelung unter Park-Bänken_Die Guten, ödp
Sachverhalt (kurz):
Es soll auf die Versiegelung unter Parkbänken verzichtet werden. Die versiegelten Flächen unter Parkbänken sollen entsiegelt werden; auf Steinbänke soll künftig verzichtet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ebene, befestigte Flächen erleichtern die Nutzung für eingeschränkte Personen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
DIEOO-
6UTEN W
OBERBÜRGERMEISTER An den Oberbürgermeister
il. 7 2021
der Stadt Nümberg / /// 1 . Mai Rathausplatz 2 / -----------------------------/..................Nr.......
Iß i 3 - — Nürnberg, 05.05.2021
90403 Nürnberg (JL' m Zur Zur Stellungnahme t Alexandra Thiele / Inga Hager Kts. 4 Antwort vor Absen dung vorlegen 5 Antwort zur Unter z.w.V. schrift vorleqen Antrag:
Aktive Einflussnahme auf das Binnenklima Nürnbergs durch kleinmaßstäbliche
Anpassungsmaßnahmen - Versiegelung unter Park-Bänken stoppen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgenneister,
Nürnberg besetzt Platz 5 der Rangliste der 50 am stärksten versiegelten Großstädte Deutschlands.
Wie bekannt, hat insbesondere der Versiegelungsgrad maßgeblichen Einfluss auf die Aufheizung der Städte. Deshalb gilt, wo immer es möglich ist, Flächenversiegelungen zu venneiden oder rückgängig zu machen. Allerdings ist zu beobachten, dass in Grünflächen im Stadtgebiet unterhalb von ,klassischen4 Park-Bänken Beton gegossen wird.
Letztes Jahr wurde unnötigerweise, z.B. unter allen Holzbänken, die am oberen Süßheimweg entlang des Westfiriedhofs stehen, versiegelter Boden geschaffen. Insgesamt über 100 qm. Bisher lebendiger Boden musste ohne Not Stein und Beton weichen. Jeder Quadratzentimeter zählt.
Die kaum emeuerbare, wertvolle Ressource Boden ist zu schützen. In einer Hand voll Boden existieren mehr Lebewesen als Menschen auf der Erde. Böden spielen eine zentrale Rolle für unser Klima.
Weitere Beispiele wie mit Boden in Nürnberg umgegangen wird, finden sich am Nelson-Mandela- Platz, im neuen „Quelle-Park“ und am neuen Platz um das Beethoven-Denkmal: Betonbänken, bei denen der gesamte Bodenbereich versiegelt ist, wird der Vorzug gegenüber den ,klassischen4 Sitzbänken aus Holz gegeben.
Kurzfristig mögen Reinigungsarbeiten erleichtert, Reinigungskosten im Moment reduziert werden. Langfristig jedoch dürften die ökologischen Folgekosten, die mit jeder weiteren Versiegelung entstehen, solche Einsparungen zunichte machen.
Eine Stadt ist Vorbild und trägt mit positiven Beiträgen zur Bewusstseinsbildung bei.
Wir stellen daher folgenden Antrag:
-
Die Stadt verzichtet auf die Versiegelung von Flächen unterhalb von „klassischen“ Parkbänken.
-
Die Verwaltung prüft, wo Entsiegelung unter den Parkbänken zeitnah möglich ist.
-
Die Stadt installiert nur noch Sitzbänke, bei denen eine freie Fläche unter der Sitzfläche
vorhanden ist. Steinbänke werden nachteilig behandelt bzw. werden untersagt.
- Die Verwaltung zeigt klimafreundliche Alternativen auf, für die Erfüllung des Wunsches nach
sauberen Schuhwerk und „matschfreien“ Untergrund nach Regenfall vor den Bänken.
Cf / M
^ fD Alexandra Thiele Inga Hager Stadträtin Die Guten Stadträtin ÖDP
SÖR betreut ca. 3500 Parkbänke in den Parkanlagen und Grünflächen der Stadt Nürnberg. Das bedeutet, dass die Bänke und deren Umfeld laufend gereinigt, auf Schäden kontrolliert und von Bewuchs freigehalten werden.
Vorrangiges Ziel ist hierbei die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und die gute Nutzbarkeit der Bänke.
Die Flächen unter den Bänken sind nur zum Teil durch Betonsteinpflaster oder in Einzelfällen mit Asphalt bzw. Großsteinpflaster versiegelt. Als Befestigungen dient zum Großteil eine wassergebundene Decke.
Die Versiegelung der Flächen unter den Bänken bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich im Vergleich zu einer freien oder Rasenfläche. Die Befestigung durch Pflastersteine ist bei einer hoch frequentierten Nutzung beständiger und bleibt eben. Sie ermöglicht damit einen höheren Nutzungskomfort und es bilden sich keine Pfützen und matschige Stellen. Bei Kontrollen in Grünanlagen wird immer wieder festgestellt, dass Rasenflächen unter Bänken oft niedergetrampelt werden und durch das Scharren mit den Füßen Löcher unter den Bänken entstehen. Im Vergleich dazu bietet eine ebene, befestigte Fläche– gerade für ältere und eingeschränkt mobile Personen – eine höhere Verkehrssicherheit, da eine geringere Stolpergefahr besteht.
Ökologisch betrachtet ist die Befestigung mit Pflaster bzw. Asphalt unter Parkbänken eine kleinflächige Versiegelung, die keine Auswirkungen auf die Versickerung und den Grundwasserkörper hat. Das Wasser wird immer seitlich der befestigten Flächen abgeleitet und versickert.
Unversiegelter Boden bzw. eine wassergebundene Befestigung um Bänke herum ist ebenfalls verdichtet und weist meist kaum noch eine Sickerfähigkeit auf. Aus diesem Grund bilden sich an eben diesen Stellen häufig Pfützen und Matschflächen, da sich das Wasser in den Unebenheiten sammelt und nicht gezielt abgeleitet wird. Mit einem hochwertigen lebendigen Boden ist dieser verdichtete Bereich nicht vergleichbar. Ferner wirft die Belattung einer Bank mit Holz so viel Schatten, dass kaum ausreichend Licht für beispielsweise Rasenwachstum auf der Erdoberfläche ankommt.
Zudem erleichtert ein befestigter Untergrund den Unterhalt der Bänke. Die Fläche ist leichter zu reinigen, vor allem auch von Glasscherben, und es ist weniger Bewuchs zu entfernen.
Die Abwägungsgrundlagen gelten auch für künftig aufzustellende Bänke. Bei der Neuplanung und Sanierung von Grünanlagen wird immer versucht, den Versiegelungsgrad an Wegen und Aufenthaltsflächen so gering wie möglich zu halten, je nachdem wie es die verschiedenen Ansprüche der Bürgerschaft und des Unterhalts erfordern. Wegebreiten werden bei der Planung reduziert und auf ein notwendiges Maß für die Pflegefahrzeuge angepasst. Die des Weges flankierenden Bänke liegen deshalb oft außerhalb des Weges, damit sowohl die Spaziergänger als auch die Sitzenden genügend Platz haben.
Die Verwaltung wird auch künftig abwägen und Flächen unter hoch frequentierten Bänken mit Pflastersteinen bzw. Asphalt befestigen. SÖR ist hier immer bestrebt eine ausgewogene Entscheidung zu treffen.
Ein Rückbau bereits befestigter Flächen wird nicht empfohlen. Die Kosten für den Rückbau und den Einbau einer wassergebundenen Decke als Befestigung sind individuell und liegen zwischen 200 und 400 € pro Bank.
Sitzstufen aus Beton sind beim Abfangen von Höhenunterschieden als Mauerelemente unumgänglich. Nur so ist es möglich, direkt am Ufer der Pegnitz verweilen zu können wie z.B. am Kontumazgarten oder Nägeleinsplatz. Am Beethovendenkmal fangen die Sitzelemente die Böschung auf, die dazu dient, den Verkehrslärm des stark befahrenen Altstadtrings etwas auszublenden. Je nach Örtlichkeit und Planungsabsicht sind daher Betonelemente in Grünanlagen sinnvoll. Bezogen auf die gesamte Versiegelungsbilanz wird dies keinen negativen Effekt im Sinne der gesamtstädtischen Versiegelung haben, da das Wasser auch hier im direkten Umgriff in der Grünanlage versickern kann.
Dabei muss auch immer mehr der Aspekt Vandalismus an öffentlichen Ausstattungen bei den Planungen berücksichtigt werden. Betonelemente haben sich hier als robust und sicher im Vergleich zu anderen Materialien gezeigt.