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← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (23.01.2024)

Gutachten

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Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 23.01.2024 120-50-23

Freistellung von Mitgliedern der neu gewählten Gesamtjugend- und Auszubildenden-

vertretung (GJAV) für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026

I. Gutachten

Das Freistellungskontingent der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) betrug für die Amtsperiode 2021/2024 insgesamt 1,8 VK. Der GPR bzw. die GJAV beantragt auch für die kommende Wahlperiode Freistellungen im Umfang von insgesamt 1,8 VK.

Für die GJAV sind im BayPVG keine Mindestfreistellungen vorgegeben. Freistellungen sind jedoch möglich, wenn und soweit dies nach Art und Umfang der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der GJAV erforderlich ist (Art. 64 i. V. m. Art. 62 i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayPVG).

Die GJAV wird - wie der GPR - auf gesamtstädtischer Ebene gewählt. In der Folge sind alle im Zusammenhang mit der Ausbildung und der Beschäftigung von Jugendlichen stehenden Fragen und Aufgaben nach dem BayPVG von der GJAV zu bearbeiten.

Da die Zahl der städtischen Nachwuchskräfte zuletzt erneut angestiegen ist, soll das beantrage Freistellungskontingent im Umfang von 1,8 VK gewährt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Für die GJAV wird für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026 ein Freistellungskontingent im Umfang von 1,8 VK zur Verfügung gestellt.

  2. Die erforderlichen Stellen sind unter den Nummern 005.0510, GJAV-Vorsitzende/r, 005.0520, stv. Vorsitzende/r GJAV und 005.5030, Jugendvertreter/in GJAV, im Stellenplan mit Fristvermerk F 01.24 ausgewiesen. Im Rahmen des genehmigten Kontingents sind die Stellenvermerke auf „F 07/26“ zu verlängern. Die von der GJAV beschlossenen GJAV-Mitglieder sind freizustellen.

II. Herrn OBM

III. PA

IV. Ref. I/II/POA

Nürnberg, 03.01.2024 Referat für Finanzen, Personal und IT

(38 34)

Abdruck je an: GPR BDR DiP Ref. I/II-CC

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