Beschlussvorlage PA/003/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 23.01.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Freistellung von Mitgliedern der neu gewählten Gesamtjugend- und
Auszubildendenvertretung (GJAV) für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026
Anlagen: Gutachten
Sachverhalt (kurz):
Freistellung von Mitgliedern der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) aufgrund von Neuwahlen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/003/2024
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/003/2024
Beschlussvorschlag:
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Für die GJAV wird für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026 ein Freistellungskontingent im Umfang von 1,8 VK zur Verfügung gestellt.
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Die erforderlichen Stellen sind unter den Nummern 005.0510, GJAV-Vorsitzende/r, 005.0520, stv. Vorsitzende/r GJAV und 005.5030, Jugendvertreter/in GJAV, im Stellenplan mit Fristvermerk F 01.24 ausgewiesen. Im Rahmen des genehmigten Kontingents sind die Stellenvermerke auf „F 07/26“ zu verlängern. Die von der GJAV beschlossenen GJAV- Mitglieder sind freizustellen.