Haushaltssperre

← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (23.01.2024)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage PA/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 23.01.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Freistellung von Mitgliedern der neu gewählten Gesamtjugend- und

Auszubildendenvertretung (GJAV) für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026

Anlagen: Gutachten

Sachverhalt (kurz):

Freistellung von Mitgliedern der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) aufgrund von Neuwahlen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/003/2024

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/003/2024

Beschlussvorschlag:

  1. Für die GJAV wird für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026 ein Freistellungskontingent im Umfang von 1,8 VK zur Verfügung gestellt.

  2. Die erforderlichen Stellen sind unter den Nummern 005.0510, GJAV-Vorsitzende/r, 005.0520, stv. Vorsitzende/r GJAV und 005.5030, Jugendvertreter/in GJAV, im Stellenplan mit Fristvermerk F 01.24 ausgewiesen. Im Rahmen des genehmigten Kontingents sind die Stellenvermerke auf „F 07/26“ zu verlängern. Die von der GJAV beschlossenen GJAV- Mitglieder sind freizustellen.

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