Beschlussvorlage PA/002/2024
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 23.01.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Gewinnung von IT-Fachkräften
hier: Einführung einer Ausgleichszulage
Sachverhalt (kurz):
Vor dem Hintergrund der stetig komplexeren Personalgewinnungs- und -bindungssituation wird die Verwaltung ermächtigt, die beschriebene Ausgleichszulage für den oben dargestellten Personenkreis im Bereich IKT unbefristet zu gewähren.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/002/2024
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/002/2024
Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund der stetig komplexeren Personalgewinnungs- und -bindungssituation wird die Verwaltung ermächtigt, die beschriebene Ausgleichszulage für den oben dargestellten Personenkreis im Bereich IKT unbefristet zu gewähren.
Die Zahlung der o. g. Ausgleichszulagen kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn a) durch einen die Stadt Nürnberg bindenden Tarifvertrag oder eine tarifliche Entgeltordnung die durch die Ausgleichszulage begünstigten Beschäftigten spezielle Einkommensverbesserungen (lineare Einkommensverbesserungen bleiben außer Betracht) erhalten oder b) wenn wirtschaftliche Gründe dies erfordern.
Die Zulage entfällt ab dem Zeitpunkt, zu dem die persönlichen Voraussetzungen einer tariflichen Eingruppierung vorliegen.
Herr Ref. I/II wird ermächtigt, bei Bedarf über ein entsprechendes Vorgehen im Bereich Technik zu entscheiden.