Haushaltssperre

← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (23.01.2024)

Sitzung gesamt Öffentlich Stand 08.01.2024

Anlage · 23.01.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Personal- und

Organisationsausschusses

23.01.2024

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Gewinnung von IT-Fachkräften Sitzungsvorlage PA/002/2024 4 Sachverhalt PA/002/2024 7 TOP Ö 2 Freistellung von Mitgliedern der neu gewählten Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026 Sitzungsvorlage PA/003/2024 11 Gutachten PA/003/2024 14

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses

Sitzungszeit

Dienstag, 23.01.2024, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Gewinnung von IT-Fachkräften Beschluss

hier: Einführung einer Ausgleichszulage PA/002/2024

Brehm, Thorsten

2. Freistellung von Mitgliedern der neu gewählten Gesamtjugend- Beschluss

und Auszubildendenvertretung (GJAV) für die Amtsperiode vom PA/003/2024

01.02.2024 bis 31.07.2026

Brehm, Thorsten

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.12.2023,

öffentlicher Teil

Beschlussvorlage PA/002/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 23.01.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Gewinnung von IT-Fachkräften

hier: Einführung einer Ausgleichszulage

Sachverhalt (kurz):

Vor dem Hintergrund der stetig komplexeren Personalgewinnungs- und -bindungssituation wird die Verwaltung ermächtigt, die beschriebene Ausgleichszulage für den oben dargestellten Personenkreis im Bereich IKT unbefristet zu gewähren.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Vor dem Hintergrund der stetig komplexeren Personalgewinnungs- und -bindungssituation wird die Verwaltung ermächtigt, die beschriebene Ausgleichszulage für den oben dargestellten Personenkreis im Bereich IKT unbefristet zu gewähren.

Die Zahlung der o. g. Ausgleichszulagen kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn a) durch einen die Stadt Nürnberg bindenden Tarifvertrag oder eine tarifliche Entgeltordnung die durch die Ausgleichszulage begünstigten Beschäftigten spezielle Einkommensverbesserungen (lineare Einkommensverbesserungen bleiben außer Betracht) erhalten oder b) wenn wirtschaftliche Gründe dies erfordern.

Die Zulage entfällt ab dem Zeitpunkt, zu dem die persönlichen Voraussetzungen einer tariflichen Eingruppierung vorliegen.

Herr Ref. I/II wird ermächtigt, bei Bedarf über ein entsprechendes Vorgehen im Bereich Technik zu entscheiden.

Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 23.01.2024 120-42-37 120-20-115

Gewinnung von IT-Fachkräften

hier: Einführung einer Ausgleichszulage

I. Sachverhalt:

Das Angebot von IT-Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Gleichzeitig gewinnt die IT in allen Branchen mit unverminderter Intensität an Bedeutung. Trotz der in den letzten Jahren weiter steigenden Studierendenzahlen, kann der Bedarf nicht auf dem Arbeitsmarkt gedeckt werden. Nach Zahlen des Digitalverbands Bitkom fehlten im November 2022 insgesamt 137.000 IT-Expertinnen und -Experten quer durch alle Branchen.

Auch die Stadt Nürnberg ist von dieser Entwicklung stark betroffen. Zum 31.10.2023 waren in der Dienststelle IT von 258,10 Vk (Soll) insgesamt 218,59 Vk besetzt. Demnach sind mehr als 15 % der Stellen unbesetzt. Zum 31.10.2022 lag die Unterdeckung „noch“ bei knapp 10 %. Der Großteil der unbesetzten Stellen ist der Bachelor-Ebene und damit der 3. Qualifikationsebene zuzurechnen. Auch bei Abzug der bei IT vorgesehenen Haushaltskonsolidierung in Höhe von ca. 5,5 % der Stellen, verbleibt ein großes Delta. Stellen für IT-Fachkräfte können immer häufiger, trotz mehrfacher Ausschreibung, nicht besetzt werden.

Diesem Problem wurde schon frühzeitig mit spezifischen Marketingaktivitäten begegnet. Neben den klassischen Messeauftritten und der Schaltung von Stellenanzeigen in verschiedensten Online-Portalen wurden mit Beratung durch die von PA beauftragte Marketingagentur die Aktivitäten zur Besetzung von IT-Stellen in den Berufenetzwerken LinkedIn und Xing und auf den Social Media intensiviert. Zudem wird verstärkt auf Studierende zugegangen, um die Stadt Nürnberg frühzeitig als attraktive Arbeitgeberin zu platzieren. So werden seit geraumer Zeit auch Werkstudierende im Bereich der IT eingestellt. Ein Duales Studium Informatik konnte von IT bisher aufgrund fehlender Ausbildungskapazität nicht ermöglicht werden. Aktuell wird mit externer Unterstützung eine weitere Intensivierung des ITspezifischen Marketings initiiert. Dabei steht zunächst die Schärfung des Arbeitgeberprofils der Stadt-IT im Vordergrund. Durch die Kommunikation fachlicher Inhalte und beruflicher Perspektiven soll die Attraktivität und Vielfalt der IT-spezifischen Aufgaben bei der Stadt Nürnberg gegenüber potenziellen Bewerbenden noch besser darstellt werden. Zusätzlich ist auch der Aufbau einer Landingpage bei IT beabsichtigt, um (latent) Interessierten, eine Informationsmöglichkeit über die Projekte und Aufgaben der IT anzubieten. Ein Angebot für Initiativbewerbungen steht bereits seit längerer Zeit zur Verfügung.

Im Bereich der Schul-IT sind die Stellen auf Grund abweichender Anforderungen überwiegend der Fachinformatiker-Ebene (2. QE) zuzurechnen. Diese Stellen können i. d. R. aktuell noch besetzt werden. Zudem bildet die Stadt Nürnberg schon seit geraumer Zeit auch erfolgreich eigene Fachinformatiker/innen zur Bedarfsdeckung aus.

In den weiteren Bereichen der Stadtverwaltung ist der Besetzungserfolg bei Stellen mit IT- Bezug stark von den teilweise sehr unterschiedlichen Stellenanforderungen und dem geforderten Fachwissen abhängig. Gerade im Bereich der Digitalkoordinator/innen sind neben

A 120.171

den IT-Kenntnissen vor allem spezifische Kenntnisse über die Prozesse der jeweiligen Fachbereiche erforderlich. Grundsätzlich geeignete Bewerbende mit Verwaltungsausbildung können häufig nicht die tarifvertraglich geforderte Qualifikation (i. d. R. einschlägiger Berufsabschluss oder Hochschulabschluss) für die Eingruppierung als Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) vorweisen. Die Besetzung dieser Stellen ist deshalb stark erschwert. Eine Bewertung der Aufgaben nach den allgemeinen Eingruppierungsmerkmalen des Tarifvertrags („Verwaltungstarif“), um die Besetzungschancen zu verbessern, konnte seitens Ref. I/II-CC auf Grund der vorgelegten Arbeitsplatzbeschreibungen unter Verweis auf die Vorgaben in der Entgeltordnung nicht ermöglicht werden.

Wegen der Schwierigkeiten bei der externen Gewinnung von Fachkräften gewinnt die Weiterentwicklung von internen Fachkräften weiter an Bedeutung. Um diese dauerhaft an die Stadt Nürnberg binden zu können, sind Entwicklungsperspektiven erforderlich. Eine den Aufgaben der Stelle entsprechende Vergütung ist dabei ein wesentlicher Faktor der Mitarbeitendenbindung.

Neben der auszuübenden Tätigkeit sieht die Entgeltordnung des TVöD auch persönliche Voraussetzungen für eine Eingruppierung vor. Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (Bereich IKT) ist dies ab EGr. 10 TVöD eine abgeschlossene Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik). Die Gewinnung entsprechend qualifizierter Fachkräfte ist auf Grund der angespannten Situation am Bewerbendenmarkt derzeit nur in Einzelfällen möglich.

Tarifvertraglich ist in besonderen Einzelfällen auch ohne formalen Bachelor-Abschluss eine Eingruppierung in EGr. 10 TVöD möglich, soweit die Bewerbenden über dem einschlägigen Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie entsprechend ausgebildete Kräfte verfügen, sog. Sonstige Beschäftigte. Der TVöD enthält keine Definition des Sonstigen Beschäftigten. Die Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus der Formulierung in den Tätigkeitsmerkmalen, Kommentierungen zu den Eingruppierungsmerkmalen und vor allem der Rechtsprechung. Demnach ist eine dem Hochschulabschluss ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets erforderlich, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet nicht ausreichend sind.1 Bei dem Sonstigen Beschäftigten muss die gleiche Verwendungsbreite möglich sein, wie bei einem entsprechend ausgebildeten Beschäftigten.2 Seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurde die Thematik im Geschäftsbericht 1996 mit der ebenfalls sehr engen Rechtsauslegung behandelt. Letztlich ist festzustellen, dass die Anforderungen, die bereits mehr als 50 Jahre in unveränderter Form im Tarifrecht enthalten sind, in der Praxis insbesondere mit dem aktuellen Arbeitsmarkt kaum zu erfüllen sind.

Eine Eingruppierung ohne Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist tarifwidrig.

In der Praxis stehen teilweise fachlich hoch qualifizierte Bewerbende zur Verfügung, die allerdings nicht über den formalen Hochschulabschluss der geforderten Fachrichtung verfügen. Sind die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist nach der Vorbemerkung Nr. 2 Satz 1 der Anlage 1 zum TVöD (Entgeltordnung) eine Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe möglich. In der Praxis hat dies zur Folge, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Nürnberg durch das dann niedrigere Entgelt weiter beeinträchtigt wird.

Lösungsvorschlag:

1 Breier/Dassau/Faber u. a., TVöD Entgeltordnung, D 1.2.2.2 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, Rn. 84 2 Breier/Dassau/Faber u. a., TVöD Entgeltordnung, D 1 Entgeltordnung (VKA), Rn. 63

Im Hinblick auf die zunehmend nicht mehr geradlinigen Erwerbsbiographien gerade im IT- Bereich und die im Rahmen des Bologna-Prozesses sich laufend weiter diversifizierende Hochschullandschaft hinkt der Tarifvertrag an dieser Stelle – trotz der Nachbesserungen im letzten Tarifabschluss – den tatsächlichen Entwicklungen am IT-Bewerbendenmarkt deutlich hinterher. Seitens Ref. I/II wird diese Thematik beim KAV Bayern eingebracht, um eine Modernisierung der tariflichen Eingruppierungsregelungen durch die Tarifvertragspartner anzustoßen.

Bewerbenden mit der notwendigen fachlichen Qualifikation, denen die persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen fehlen, soll zukünftig als Übergangslösung eine widerrufliche Ausgleichszulage gewährt werden. Tarifrechtliche Grundlage ist der Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern zur Gewährung von Arbeitsmarktzulagen – zuletzt verlängert in der Sitzung am 09.07.2019.

Die Eingruppierung dieser Kräfte erfolgt, wie im Tarifvertrag geregelt, in der zum ausgewiesenen Stellenwert nächstniedrigeren Entgeltgruppe. Die Ausgleichszulage wird jeweils in der Höhe der Differenz zwischen dem Stellenwert und der zulässigen tariflichen Eingruppierung gewährt. Nach der ab März 2024 geltenden Entgelttabelle bewegt sich der Zulagenbetrag zwischen der EGr. 9c TVöD und der EGr. 10 TVöD je nach Stufenzuordnung zwischen 107,49 EUR und 318,19 EUR monatlich. Die Zulage fließt in die Berechnung der Jahressonderzahlung und der Entgeltfortzahlung mit ein, findet tarifrechtlich aber bei der Stufenlaufzeit keine Berücksichtigung. Rein haushaltsrechtlich entstehen durch die Gewährung einer entsprechenden Ausgleichszulage keine Mehrkosten im Hinblick auf die im Sollteil des Stellenplans ausgewiesene Eingruppierung.

Neben diesen beiden vorgeschlagenen Maßnahmen soll die Möglichkeit der berufsbegleitenden Qualifizierung geklärt werden. Ziel ist dabei, mit einer Kombination aus dem Erwerb berufspraktischer Erfahrung und dem begleitenden Erwerb weiterer fachlicher Kenntnisse eine Eingruppierung als Sonstige/r Beschäftigte/r unter Wegfall der Zulage zu erreichen.

Eine ähnliche Problematik bahnt sich zunehmend im Bereich des Ingenieurwesens an, wobei zwischen den verschiedenen Fachrichtungen zu differenzieren ist. Hier soll zunächst noch die weitere Entwicklung beobachtet werden, um ggf. später entsprechend zu reagieren.

Beschlussvorschlag

Vor dem Hintergrund der stetig komplexeren Personalgewinnungs- und -bindungssituation wird die Verwaltung ermächtigt, die beschriebene Ausgleichszulage für den oben dargestellten Personenkreis im Bereich IKT unbefristet zu gewähren.

Die Zahlung der o. g. Ausgleichszulagen kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn a) durch einen die Stadt Nürnberg bindenden Tarifvertrag oder eine tarifliche Entgeltordnung die durch die Ausgleichszulage begünstigten Beschäftigten spezielle Einkommensverbesserungen (lineare Einkommensverbesserungen bleiben außer Betracht) erhalten oder b) wenn wirtschaftliche Gründe dies erfordern.

Die Zulage entfällt ab dem Zeitpunkt, zu dem die persönlichen Voraussetzungen einer tariflichen Eingruppierung vorliegen.

Herr Ref. I/II wird ermächtigt, bei Bedarf über ein entsprechendes Vorgehen im Bereich Technik zu entscheiden.

II. DiP

III. Ref. I/II-CC

IV. Herrn Ref. I/II

V. GPR

VI. PA

VII. Ref. I/II - POA

Nürnberg, 14.12.2023 Personalamt

(23 09)

Abdruck an: Stk IT

Beschlussvorlage PA/003/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 23.01.2024 nicht öffentlich Beschluss

Betreff:

Freistellung von Mitgliedern der neu gewählten Gesamtjugend- und

Auszubildendenvertretung (GJAV) für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026

Anlagen: Gutachten

Sachverhalt (kurz):

Freistellung von Mitgliedern der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) aufgrund von Neuwahlen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Für die GJAV wird für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026 ein Freistellungskontingent im Umfang von 1,8 VK zur Verfügung gestellt.

  2. Die erforderlichen Stellen sind unter den Nummern 005.0510, GJAV-Vorsitzende/r, 005.0520, stv. Vorsitzende/r GJAV und 005.5030, Jugendvertreter/in GJAV, im Stellenplan mit Fristvermerk F 01.24 ausgewiesen. Im Rahmen des genehmigten Kontingents sind die Stellenvermerke auf „F 07/26“ zu verlängern. Die von der GJAV beschlossenen GJAV- Mitglieder sind freizustellen.

Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 23.01.2024 120-50-23

Freistellung von Mitgliedern der neu gewählten Gesamtjugend- und Auszubildenden-

vertretung (GJAV) für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026

I. Gutachten

Das Freistellungskontingent der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) betrug für die Amtsperiode 2021/2024 insgesamt 1,8 VK. Der GPR bzw. die GJAV beantragt auch für die kommende Wahlperiode Freistellungen im Umfang von insgesamt 1,8 VK.

Für die GJAV sind im BayPVG keine Mindestfreistellungen vorgegeben. Freistellungen sind jedoch möglich, wenn und soweit dies nach Art und Umfang der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der GJAV erforderlich ist (Art. 64 i. V. m. Art. 62 i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayPVG).

Die GJAV wird - wie der GPR - auf gesamtstädtischer Ebene gewählt. In der Folge sind alle im Zusammenhang mit der Ausbildung und der Beschäftigung von Jugendlichen stehenden Fragen und Aufgaben nach dem BayPVG von der GJAV zu bearbeiten.

Da die Zahl der städtischen Nachwuchskräfte zuletzt erneut angestiegen ist, soll das beantrage Freistellungskontingent im Umfang von 1,8 VK gewährt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Für die GJAV wird für die Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.07.2026 ein Freistellungskontingent im Umfang von 1,8 VK zur Verfügung gestellt.

  2. Die erforderlichen Stellen sind unter den Nummern 005.0510, GJAV-Vorsitzende/r, 005.0520, stv. Vorsitzende/r GJAV und 005.5030, Jugendvertreter/in GJAV, im Stellenplan mit Fristvermerk F 01.24 ausgewiesen. Im Rahmen des genehmigten Kontingents sind die Stellenvermerke auf „F 07/26“ zu verlängern. Die von der GJAV beschlossenen GJAV-Mitglieder sind freizustellen.

II. Herrn OBM

III. PA

IV. Ref. I/II/POA

Nürnberg, 03.01.2024 Referat für Finanzen, Personal und IT

(38 34)

Abdruck je an: GPR BDR DiP Ref. I/II-CC

Download ↓