Beilage
Betreff:
Satzung Nr. 73 "Regensburger Straße" zur Aufhebung der planungsrechtlichen
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3490 für ein Gebiet zwischen der Regensburger Straße, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Fl.Nrn. 452, 452/9 und 452/11-13 je
Gemarkung Gleißhammer, der Bahnlinie Nürnberg-Regensburg und der Hans-Kalb-
Straße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausgangssituation
Für das Teilgebiet gelten derzeit die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 3490. Der Bebauungsplan Nr. 3490 vom 07.01.1976 wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom 28.01.1976 rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan setzt in seinem Geltungsbereich insbesondere Baurecht für ein Sondergebiet fest. Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2006 sind gewerbliche Bauflächen und eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Dadurch besteht seit 2006 eine Divergenz zwischen FNP und geltendem Bebauungsplan.
Zum Bebauungsplan Nr. 3490 wurde bereits ein Änderungsverfahren mit den Beteiligungsschritten nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die neue Bebauung wurde anschließend auf Grund von § 33 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Für ein Teilgebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 3490 soll das Verfahren zur Aufstellung der Aufhebungssatzung Nr. 73 eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden, um die aktuellen örtlichen Gegebenheiten mit den planungsrechtlichen Voraussetzungen in Einklang zu bringen. Das Verfahren soll nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Da das Ziel des Aufhebungsverfahrens die Weiterentwicklung des geltenden Planungsrechts ist, kann das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Dadurch bedingt sich die entfallende Umweltprüfung und folglich auch der Umweltbericht.
Kosten
Durch die Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten.
Zeitliche Umsetzung
Nach dem Beschluss zur Einleitung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird dieser im Amtsblatt bekanntgemacht. Im Anschluss daran wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Fazit
Mit der Satzung Nr. 73 zur Aufhebung der Planungsrechtlichen Festsetzungen für Teile des Bebauungsplans Nr. 3490 wird die rechtskonforme Erschließung sichergestellt.
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