Beschlussvorlage Stpl/052/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 18.01.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Satzung Nr. 73 "Regensburger Straße"
zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3490 für
ein Gebiet zwischen der Regensburger Straße, den nordwestlichen Grenzen der
Grundstücke Fl.Nrn. 452, 452/9 und 452/11-13 je Gemarkung Gleißhammer,
der Bahnlinie Nürnberg-Regensburg und der Hans-Kalb-Straße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Satzung Entwurf der Begründung
Sachverhalt (kurz):
Für ein Teilgebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 3490 soll das Verfahren zur Aufstellung der Aufhebungssatzung Nr. 73 eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden, um die aktuellen örtlichen Gegebenheiten mit den planungsrechtlichen Voraussetzungen in Einklang zu bringen.
Das Plangebiet liegt im südöstlichen Stadtgebiet zwischen der Regensburger Straße und der Bahnlinie Nürnberg-Regensburg, südlich der Hans-Kalb-Straße.
Der Bebauungsplan setzt Sondergebiete für einerseits Fürsorge und andererseits öffentliche Verwaltung, sowie öffentliche Verkehrsflächen und Grünflächen fest.
Die Aufhebung des Bebauungsplans soll nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens Satzung Nr. 73 "Regensburger Straße" zur Aufhebung planungsrechtlicher Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3490 für ein Gebiet zwischen der Regensburger Straße, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Fl. Nrn. 452, 452/9 und 452/11-13 je Gemarkung Gleißhammer, der Bahnlinie Nürnberg-Regensburg und der Hans-Kalb- Straße vom 07.12.2023 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Plans vom 07.12.2023 und der Begründung vom 07.12.2023 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen. Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit. Die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV) werden informiert.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.