Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (18.01.2024)

Sitzungsvorlage

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Stadtplanungsausschuss Wohnen & Bauen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/054/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 18.01.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 4445 "Tiefes Feld"

für ein Gebiet zwischen der Rothenburger Straße, Ringbahn, Wallensteinstraße und der

Südwesttangente

Beschluss über das weitere Vorgehen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan neu Übersichtsplan alt

Sachverhalt (kurz):

Mit Beginn der Planungen zum Tiefen Feld erließ die DB eine planungsrechtliche Veränderungssperre am Ostrand des Areals zur Sicherung des „Güterzugtunnels“. Entlang der zum Ausbau vorgesehenen Strecke (Tunnelzulauf Süd) ist eine Schallschutzwand geplant, die durch diesen Ausbau hervorgerufen wird und Bestandteil einer inzwischen eingeleiteten Planfeststellung ist. Seitens der Bahn als Vorhabenträger können nur vorläufige Realisierungstermine benannt werden. In Bezug auf die Planungen im Tiefen Feld hat die Stadt Nürnberg entsprechend frühzeitig mit der DB Netz AG Gespräche zum Abschluss von Planungs- und Realisierungsvereinbarungen geführt, um den Schallschutz im Tiefen Feld für die geplante Wohnbebauung unabhängig von den Investitionsabsichten der Bahn zu sichern.

Da sich die Bebauungspläne südlich der Neuen Rothenburger Straße auf die Schallschutzmaßnahmen der nach wie vor offenen Planfeststellung beziehen, ist eine Aufstellung der Bebauungspläne mit diesen Unsicherheiten nicht möglich. Es mangelt an der verlässlichen zeitlichen Umsetzungsperspektive – ohne den Schallschutz kann aber die Bebauung nicht erfolgen. Die DB stimmt jedoch auch einer Errichtung der Schallschutzwand im Vorfeld der Gleisbaumaßnahme durch die Stadt nicht zu, da in diesem Fall die Baustellenabwicklung der DB deutlich erschwert werden würde.

Der für das Baugebiet notwendige Schallschutz kann folglich nicht durch die Schallschutzwand der DB an der Güterzugstrecke gelöst werden. Deshalb ist nun erneut eine veränderte Planung notwendig, die zeitlich unabhängig von den Maßnahmen der Bahn ist. Dazu wurden Planungsvarianten erstellt und vorab lärmtechnisch untersucht. Im Ergebnis hat sich die Verlegung des Bildungsstandorts in den Osten des Entwicklungsgebiets als effektivste Lösung gezeigt. Zugleich können dadurch städtebauliche und verkehrliche Probleme besser gelöst werden, als mit dem Bildungszentrum am Stadtteilplatz und der Wohnbebauung im Osten.

Die Verwaltung begehrt die Zustimmung zur veränderten Nutzungsverteilung bei ansonsten grundsätzlich gleichen Planungsparametern.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Planungsmittel werden im weiteren Verfahren beantragt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity-Relevanz wird in der Begründung zum Bebauungsplan eingearbeitet.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Entkoppelung von den Maßnahmen der DB Netz AG, insbesondere den Schallschutzmaßnahmen, durch eine Veränderung der Nutzungsanordnungen im Tiefen Feld wie in der Vorlage dargestellt.

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