Beschlussvorlage Vpl/083/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 18.01.2024 öffentlich Beschluss
Verkehrsausschuss 18.04.2024 öffentlich Beschluss
Betreff:
Am Thoner Espan und Michaelstraße; Umbau zur Fahrradstraße der 2. Stufe und
Ertüchtigung für die Radvorrangroute Nr. 4
Anlagen: Am Thoner Espan Plan Nr. 2.2425.2.1 v. 08.11.23 Michaelstraße Plan Nr. 2.2425.2.2 v. 08.11.23
Sachverhalt (kurz):
Die Straßen Am Thoner Espan und Michaelstraße sind Bestandteil der den Norden erschließenden Radvorrangroute Nr. 4 und des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme wird die durch den Kleinreuther Weg, Mittelstraße und Lohestraße führende Radschnellverbindung nach Erlangen besser erschlossen. Die Attraktivität der künftigen Radschnellverbindung kann weiter gesteigert werden.
Der Straßenabschnitt soll an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraßen-Standard angepasst werden. Dazu gehören u.a. die Anpassung der Beschilderung, große Fahrradstraßen- Piktogramme und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche. Bestandteil der Planung sind auch flankierende Maßnahmen, die der Aufwertung des Straßenzugs zu Gute kommen. Von den Maßnahmen in den Knotenpunktbereichen profitieren vorwiegend schwache Verkehrsteilnehmende wie zu Fuß Gehende, mobilitätseingeschränkte Menschen und Rad fahrende Kinder. Dies ist insbesondere wegen der nahegelegenen Schule wichtig. Für Schulkinder erhöht sich durch die Einrichtung der Fahrradstraße die Schulwegsicherheit. Die bisher ungeordnete Parksituation auf der Nordseite wird durch die Markierung von Parkwinkeln klar geregelt. Dadurch wird auch zusätzlicher Raum für eine flüssige und sichere Verkehrsabwicklung gewonnen. Die Gefahr, die vom fahrenden oder ruhenden Verkehr ausgeht, verringert sich für ungeschützte Verkehrsteilnehmende dadurch enorm. Im Gegenzug dafür sinkt die Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge von vorher 113 auf nachher 87. Im städtischen Vergleich stehen in diesem Quartier eine Vielzahl an privaten Stellplätzen zur Verfügung und der örtliche Parkdruck ist vergleichsweise gering.
Nach Abschluss der laufenden Hochbaumaßnahme an der Schule wird bewertet, ob durch die Baustelle ein Sanierungsbedarf bei der Fahrbahndecke entstanden ist. Dieser wird im Zuge dieser Maßnahme ebenfalls in den erforderlichen Bereichen behoben.
Hinsichtlich der Grünbilanz wird die gesamte Umgebung von dieser Planung profitieren. Es werden vier neue Baumstandorte geschaffen. Insgesamt werden 165 m² entsiegelt. Hinzu kommen 4 Baumneupflanzungen. Dies ist gerade im Überschwemmungsgebiet des Wetzendorfer Landgrabens ein wichtiges Signal.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen ca. 760.000 Euro. Davon entfallen ca. 635.000 Euro auf den Straßenbau, ca. 27.000 Euro auf das Straßenbegleitgrün, ca. 10.000 Euro auf die Straßenbeleuchtung und ca. 88.000 Euro auf die Verkehrssicherung.
Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 9.300 Euro. Eine Umsetzung ist im Laufe des Jahres 2025 vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 760.000 € Folgekosten 9.300 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 760.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegetopf
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gerade schwache Verkehrsteilnehmende profitieren von der Maßnahme. Die Flächen für den Fußverkehr werden partiell vergrößert. Der Radverkehr profitiert unmittelbar von der Fahrradstraße.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne Am Thoner Espan und Michaelstraße, Vpl-Plan Nr. 2.2425.2.1 vom 18.01.2023 mit letzter Änderung vom 08.11.2023 und Vpl-Plan Nr. Nr. 2.2425.2.2 vom 18.01.2023 mit letzter Änderung vom 08.11.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung und Umsetzung zu sichern.