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Sitzungsvorlage

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Verkehrsausschuss Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/082/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 18.01.2024 öffentlich Beschluss

Verkehrsausschuss 18.04.2024 öffentlich Beschluss

Betreff:

Mittelstraße zwischen Lohestraße und Marienbergpark

Anlagen: Mittelstraße Plan Nr. 2.2416.2.1A vom 14.09.23 Mittelstraße Plan Nr. 2.2416.2.2A vom 14.09.23

Sachverhalt (kurz):

Die Mittelstraße zwischen Lohestraße und Marienbergpark ist Bestandteil der den Norden erschließenden Radvorrangroute Nr. 4 und des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme wird die durch den Kleinreuther Weg, Mittelstraße und Lohestraße führende Radschnellverbindung nach Erlangen mit dem Marienbergpark verbunden. Die Attraktivität der künftigen Radschnellverbindung kann weiter gesteigert werden.

Der Straßenabschnitt soll an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraßen-Standard angepasst werden. Dazu gehören u.a. die Anpassung der Beschilderung, große Fahrradstraßen- Piktogramme und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche.

Für die Erreichbarkeit der Anwesen und die Nutzbarkeit der Straße für den landwirtschaftlichen Verkehr entstehen durch die Einrichtung der Fahrradstraße keinerlei Nachteile. Der dörfliche Charakter der Mittelstraße bleibt von der Maßnahme unberührt.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen ca. 61.000 Euro einschließlich Markierung. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 3.100 Euro. Die Finanzierung ist zu 100% aus dem Radwegebudget vorgesehen, eine Förderung von 80% bis zu 90% ist möglich. Eine Umsetzung ist im Laufe des Jahres 2024 geplant.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 61.000 € Folgekosten 3.100 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 61.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegetopf

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Gerade schwache Verkehrsteilnehmende profitieren von der Maßnahme. Der Radverkehr profitiert unmittelbar von der Fahrradstraße und wird bevorrechtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne Mittelstraße, Vpl-Plan Nr. 2.2416.2.1A vom 20.12.2022 mit letzter Änderung vom 14.09.2023 und Vpl-Plan Nr. Nr. 2.2416.2.2A vom 20.12.2022 mit letzter Änderung vom 14.09.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung und Umsetzung zu sichern.

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