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Ausführliche Sachverhaltsdarstellung

Anlage · 18.01.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Kornburg Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Verkehrssicherheit Kornburg-Nord „Am Bruckweg“

Die Straße „Am Bruckweg“ wurde mit dem Bebauungsplan „Kornburg Nord“ wesentlich verändert. Insbesondere wurde die Ausstattung mit öffentlichen Stellplätzen verbessert. Die Straße ist Bestandteil der Tempo 30-Zone des Wohngebietes. Vor Ort werden verbesserte Querungsmöglichkeiten begehrt, die sich aus den berechneten Einwohnerzahlen zum Bebauungsplan nicht rechtfertigen ließen. Die Situation hat sich durch eine geänderte Rechtsauffassung und eine höhere Zahl an Fußgängerinnen und Fußgängern als erwartet geändert.

Vorrangig wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ("Zebrastreifen") gegeben sind. Die Straße „Am Bruckweg“ ist Teil einer Tempo 30- Zone. Zonenregelungen werden gemäß bundeseinheitlichem Standard am Beginn und am Ende beschildert und markiert. Dazwischen erfolgen keine Markierungen mehr, die erneut auf die Zonenregelung hinweisen.

Im Regelfall sind in Tempo 30-Zonen nach der aktuellen bundeseinheitlichen Richtlinie Fußgängerüberwege entbehrlich, da in Wohngebieten an allen Stellen damit zu rechnen ist, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Fahrbahn queren. Tritt an einer Stelle eine signifikante Bündelung des Fußgängerverkehrs mit der relevanten Anzahl an Kfz und querenden Zufußgehenden auf, kann im Ausnahmefall auch ein Zebrastreifen installiert werden. Die Zählungen in der Straße „Am Bruckweg“ haben keine Bündelung des Fußgängerverkehrs ergeben.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die derzeitige Situation in der Straße „Am Bruckweg“ aufgrund der Verteilung und der fehlenden Bündelung der querenden Zufußgehenden sowie aufgrund der zu geringen Anzahl an Kfz und Fußgängerinnen und Fußgängern die Anlage eines Fußgängerüberwegs (noch) nicht zulässt. Bei fortschreitender Besiedlung des Gebietes nördlich des „Am Bruckweg“ wird das Verkehrsplanungsamt erneut zählen und aufgrund der Zahlen die Situation neu bewerten.

Zulässig wären Querungsinseln. Aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreite von 6,50 m wäre der Einbau einer ausreichend breiten und sicheren Querungsinsel allerdings nur mit einem Umbau des Straßenquerschnitts und der Auflösung einzelner neu hergestellter Senkrechtstellplätze an der betreffenden Stelle möglich. Der finanzielle Aufwand dazu steht im keinem Verhältnis zur Problemlage.

Um den derzeit noch wenigen Kindern das Überqueren des „Am Bruckweg“ zu erleichtern, sollen jedoch zwei Gehwegnasen und eine breitere Aufstellfläche das Queren erleichtern. Sie können bei einem sich später zeigenden Bedarf zu Fußgängerüberwegen ausgebaut werden. Mit diesen kurzfristig umsetzbaren und verhältnismäßig kostengünstigen Maßnahmen kann die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Die von „Am Bruckweg“ nach Norden abzweigenden Straßen werden nach und nach, abhängig vom Abschluss der Hochbaumaßnahmen, gemäß den Festlegungen im Bebauungsplan zu verkehrsberuhigten Bereichen beschildert. Aktuell wurde die Beschilderung für die Harry-Klinger-Straße am 10.05.2023 angeordnet und am 19.10.2023 ausgeführt.

Die übrigen Straßen sind noch von starkem Baustellenverkehr geprägt, daher erfolgt die Beschilderung erst nach weitgehender Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen. Das gilt auch für die weiteren Straßen des Neubaugebietes „Am Rieterbogen“. Der Straßenplan wurde in der Verwaltung abgestimmt. Zuletzt ergänzt wurden zwei Carsharing-Plätze und ein Behindertenstellplatz. Letzterer wurde vom Behindertenrat ausdrücklich befürwortet. Aufgrund des mit ca. 2.000 Fahrzeugen in 16 Stunden geringen Verkehrsaufkommens sind keine Behinderungen des Erschließungsverkehrs sowie des Verkehrs Gewerbegebiets an

der Wassermannstraße zu erwarten. Entsprechende Hinweise wurden geprüft, aber letztlich weggewogen.

Die Ausführung der Planung soll nach Beschluss und Bereitstellung der benötigten Finanzierungsmittel bereits im Jahr 2024 erfolgen.

Eine zusätzliche Warnbeschilderung erfolgt dort, wo besondere Gefahrenstellen bestehen, die Verkehrsteilnehmende nicht aus dem Verkehrsgeschehen heraus erkennen können. Eine solche Situation ist derzeit in der Straße „Am Bruckweg“ aktuell nicht erkennbar. Dies ergibt sich aus den Daten, die beim Einsatz eines Geschwindigkeitsdisplays „Am Bruckweg“ in der Zeit von 10.05.2023 bis 26.05.2023 gewonnen wurden. Auch die von der KVÜ durchgeführte Geschwindigkeitsüberwachung ergab eine geringe Beanstandungsquote. Der Einsatz des Geschwindigkeitsdisplays wird in unregelmäßigen Abständen wiederholt, da die Reaktion der Anwohnerinnen und Anwohner nach Rückmeldung des Bürgervereins positiv waren.

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