HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Verkehrsausschusses (18.01.2024)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 18.01.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Mögeldorf Laufamholz Verkehrsausschuss Stadtentwicklung & Planung Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/078/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 18.01.2024 öffentlich Beschluss

Betreff: Strindbergstraße - Henfenfelder Straße;

Ertüchtigung für die priorisierte Radvorrangroute Nr. 10 (Teil 1)

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2502.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Strindbergstraße und ein Teil der Henfenfelder Straße sind Bestandteil der den Osten erschließenden priorisierten Radvorrangroute Nr. 10. Diese Radvorrangroute beginnt an der östlichen Stadtgrenze zu Schwaig und führt durch Laufamholz, Rehhof, Mögeldorf bis nach Sankt Peter an die Regensburger Straße. Ein großer Teil dieser Route ist bereits als Fahrradstraße umgesetzt, dazu zählen die Gleißhammerstraße, Dientzenhoferstraße, Balthasar-Neumann-Straße und Thäterstraße. Mit dem Plan Strindbergstraße kann ein weiterer Schritt Richtung Lückenschluss zur Stadtgrenze erfolgen. Gleichzeitg wird für den Radverkehr eine attraktive Alternative zur Laufamholzstraße geschaffen.

Der Straßenabschnitt soll nach dem Nürnberger Fahrradstraßen-Standard umgestaltet werden. Dazu gehören u.a. die Anpassung der Beschilderung, große Fahrradstraßen-Piktogramme, Pflasterungen bei abknickenden Vorfahrtssituationen und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche. Bestandteil der Planung sind auch flankierende Maßnahmen, die der Aufwertung des Straßenzugs zu Gute kommen.

Die Bushaltestelle "Henfenfelder Straße - Wende" kann im Zuge der Planung barrierefrei ausgebaut werden. In der Henfenfelder Straße wird eine komfortable Querungsstelle für den Fußverkehr geschaffen. Zwei Querungsstellen werden mit Blindenleitsystemen ausgestattet und Gehwegflächen werden punktuell erweitert. Die Anpassung der bisher sehr großzügigen Fahrbahnbreite im Bereich Moritzbergstraße wird der bereits geltenden zulässigen Fahrtgeschwindigkeit von 30 km/h gerecht und sorgt künftig auch baulich für die im Wohngebiet gewünschte Verkehrsberuhigung.

Die Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Grund sinkt von vorher 95 auf nachher 75. Die große Kapazität öffentlichernStellplätzen wird aktuell nur in sehr geringem Maße ausgelastet. Auch die reduzierte Anzahl an Stellplätzen wird zu keinem Parkdruck im Quartier führen, da die Bebauungsstruktur durch zahlreiche Stellplätze und Garagen auf privatem Grund geprägt ist.

Es werden zwei neue Baumstandorte geschaffen. Insgesamt werden 177 m² entsiegelt. Dies ist gerade im Überschwemmugsgebiet des Hülzlgrabens ein wichtiges Signal und ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Schwammstadt.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen ca. 568.000 Euro. Davon entfallen ca. 455.000 Euro auf den Straßenbau, ca. 29.000 Euro auf das Straßenbegleitgrün, ca. 10.000 Euro auf die Straßenbeleuchtung und ca. 74.000 Euro auf die Verkehrssicherung. Die jährlichen Folgekosten betragen ca.7.300 Euro. Die Maßnahme ist im BIC-Verfahren enthalten. (Nr.71)

Die Finanzierung ist aus dem Radwegeetat vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Abhängigkeit von Personal und Finanzierung im Laufe des Jahres 2024, sonst in 2025.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 568.000 € Folgekosten 7.300 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 568.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegetopf.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Schwache Verkehrsteilnehmende profitieren von der Maßnahme. Fußverkehrsflächen werden vergrößert und Barrierefreiheit wird geschaffen. Der Radverkehr profitiert unmittelbar von der Fahrradstraße.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Strindbergstraße RVR 10, Vpl-Plan Nr. 2.2502.2.1 vom 03.05.2023 mit letzter Änderung vom 06.12.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung und Umsetzung zu sichern.

Download ↓