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← Sitzung des Verkehrsausschusses (18.01.2024)

Ausführlicher Sachverhalt

Anlage · 18.01.2024 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Altstadt Verkehrsausschuss Verkehr & Mobilität Wirtschaft & Arbeit Soziales & Gesundheit Rad- und Fußverkehr Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Attraktive Fußgängerzone für mobilitätseingeschränkte Menschen und

Behindertenparkplätze

Bericht

Die Altstadt ist das Herz Nürnbergs, sie dient Handel, Konsum, Gastronomie und Aufenthalt ebenso wie Kultur und Freizeit. Gleichzeitig hat sie auch für Touristen eine hohe Bedeutung. Insbesondere die wohl größte geschlossene Fußgängerzone Europas zieht viele Menschen an. In den letzten Jahren wurden diese Fußgängerzonen in der Nürnberger Altstadt mehrfach erweitert, insbesondere am Weinmarkt, in der Burgstraße, der Königstraße und der Brunnengasse. Dadurch wurde die wichtige Achse vom Hauptbahnhof zur Kaiserburg gestärkt, auf der man nun fast ausschließlich in Fußgängerzonen unterwegs sein kann. Diese Erweiterungen der Fußgängerzonen wurden im Juli 2023 dauerhaft beschlossen. Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger ist zudem ein Zielfeld der im Juli 2022 vom Verkehrsausschuss des Stadtrats beschlossenen Fußverkehrsstrategie.

Die fehlende Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) kann für die meisten Bevölkerungsgruppen aufgrund der sehr guten Versorgung mit Parkhäusern ebenso wie der hervorragenden Anbindung der Altstadt an den Umweltverbund, bestehend aus ÖPNV, Radund Fußverkehr, problemlos kompensiert werden.

Menschen, die in ihrer persönlichen Mobilität eingeschränkt sind, können Fußwege von mehreren hundert Metern allerdings oft nicht oder nicht eigenständig zurücklegen. Barrierefreiheit und inklusive Mobilität ist ein wichtiger Baustein für eine fußgängerfreundliche Stadt. Damit die erweiterten Fußgängerzonen für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und attraktiv bleiben, hat die CSU-Stadtratsfraktion mit Antrag vom 05.12.2022 Vorschläge für eine bessere Erreichbarkeit der Fußgängerzone und den darin liegenden Zielen für diejenigen mit Mobilitätseinschränkung eingebracht und um Prüfung der Maßnahmen gebeten.

Ausleihstationen für Elektroscooter und Elektrorollstühle

Ausleihmöglichkeiten von Elektrorollstühlen werden aus Sicht der Verwaltung für nicht notwendig erachtet, da diese bei den Nutzenden bereits vorhanden sind. Zudem muss die Bedienung eines Elektrorollstuhls in der Regel vorab geübt werden.

Das Angebot von Ausleihstationen für Elektroscooter bzw. Elektromobile für Menschen mit Behinderung, für mobilitätseingeschränkte Menschen und für ältere Menschen kann grundsätzlich einen Mehrwert hinsichtlich der Nutz- und Erreichbarkeit der Fußgängerzone bedeuten. Elektromobile für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen dürfen, wenn sie als Krankenfahrstühle zugelassen sind, auch in der Fußgängerzone fahren. Dabei ist jedoch Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Bezüglich des Abstellens in Fußgängerzonen gibt es keine Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung, es ist jedoch die gegenseitige Rücksichtnahme unter allen Verkehrsteilnehmenden zu beachten.

Für ein städtisches Verleihangebot müssten zahlreiche Fragen, beispielsweise hinsichtlich des berechtigten Nutzerkreises, der Versicherung, der Ausleih- und Rückgaberegelungen, des Entgelts, der Pflege und Wartung, aber besonders die grundsätzliche Finanzierung geklärt werden. Daher sollte ein Verleihangebot von bestehenden Dienstleistern – beispielsweise Sanitätshäuser – durch Erweiterung ihres Angebots erbracht werden. Statt den Verleih solcher Elektromobile wie bisher wochenweise anzubieten, kann unter Umständen eine lokale Kurzzeitausleihe angeboten werden.

Die Verwaltung sieht hierin keine kommunale Aufgabe.

Ort für das Abholen von Einkäufen mit dem Auto

Fußgängerzonen dürfen während der freigegebenen Lieferzeiten vom gewerblichen Lieferverkehr zum Liefern und Laden befahren werden, private Liefertätigkeiten fallen explizit nicht darunter. In den Jahren 1996-1998 wurde im Rahmen des City-Logistik-Projekts ISOLDE (Innerstädtischer Service mit optimierten logistischen Dienstleistungen für den Einzelhandel) ein erster, kostenpflichtiger Heimlieferdienst getestet. Das Projekt wurde nach 24 Monaten eingestellt, da sich insbesondere der Aufwand eines Heimlieferdienstes, um den Menschen das Einkaufen zu erleichtern, als nicht sinnvoll und wirtschaftlich herausstellte. Heute gibt es keinen dafür in der Altstadt tätigen Logistikdienstleister mehr, sondern nur noch Einzelpaketdienstleister, deren Geschäftsmodelle kaum Raum für Services außerhalb des Paketprozesses lassen. Einen solchen Service den Kunden zu offerieren, liegt heute vielmehr bei den Geschäften, die dies auch in Vielzahl anbieten. Gleiches gilt für einen Ort, zu dem Einkäufe gebracht und mit dem Auto abgeholt werden können. Hierfür wäre die Kooperation des Einzelhandels erforderlich. Im Rahmen der anstehenden Bemühungen um eine weitere Verbesserung der Einkaufsstadt wird dieses Thema in der Verwaltung weiter geprüft.

Vorhandensein und Information über Behindertenparkplätze

In Fußgängerzonen gibt es Kraft Gesetz keine Parkplätze, sodass auch nicht die Möglichkeit besteht, dort Behindertenparkplätze auszuweisen. Im Zuge der Ausweitung der Fußgängerzonen entfielen einige bislang vorhandene Behindertenparkplätze in der Königstraße, der Brunnengasse, der Färberstraße und der Burgstraße. Für diese wurde im Umfeld Ersatz geschaffen. Auch weiterhin wird bei entsprechenden Maßnahmen darauf geachtet, ausreichend Behindertenparkplätze am Rand der Fußgängerbereiche zur Verfügung zu stellen.

Der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte berechtigt, soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht, während der freigegebenen Lieferzeit auch zum Parken in Fußgängerzonen. In den meisten Fußgängerzonen ist dies werktags von 18:30 bis 10:30 Uhr (samstags bis 10 Uhr) der Fall, sodass eine Schnittmenge mit den gängigen Ladenöffnungszeiten besteht. Informationen hierzu sowie eine Liste der allgemeinen Behindertenparkplätze in Nürnberg gibt es unter https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/parken.html. Aktuell wird vorbereitet, die Behindertenparkplätze auf dieser Seite in digitaler, georeferenzierter Form darzustellen. Parallel wurden die Stellplätze in https://www.openstreetmap.de/ eingetragen. Sie sind dort allgemein für jedermann niederschwellig verfügbar, insbesondere für das Auslesen durch Apps von Drittanbietern.

Die Bereitstellung und Information über Behindertenparkplätze in Parkhäusern obliegt deren privaten Betreibern.

Fazit

Die aktuellen Erweiterungen der Fußgängerzone in der Altstadt gehen nicht zulasten der Erreichbarkeit, auch nicht, wenn man auf Unterstützung der eigenen Mobilität angewiesen ist. Die besonderen Privilegien der „blauen Parkkarte“ sind dabei hilfreich.

Das Ende der 1990er Jahre erprobte City-Logistik-Projekt ISOLDE wurde eingestellt, da als Ergebnis ein solcher Lieferdienst als nicht wirtschaftlich und somit nicht sinnvoll beurteilt

wurde. Angesichts der zwischenzeitlich etablierten, umfangreichen Möglichkeiten des Online- Einkaufes und des Lieferns ist dafür heute auch kaum ein Erfordernis mehr vorhanden.

Die Anzahl der Behindertenparkplätze in der Altstadt blieb trotz Erweiterungen der Fußgängerzone in den meisten Bereichen gleich, teils wurden zusätzliche Parkplätze geschaffen. Über diese und die dazugehörigen Details wird bereits in Form einer online abrufbaren Liste informiert. Die Daten sind zudem frei in openstreetmap verfügbar.

Auch weiterhin wird darauf geachtet, dass eine ausreichende Anzahl an Behindertenparkplätzen an den Zugängen zu Fußgängerbereichen zur Verfügung steht.

Die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen werden konsequent berücksichtigt, es existieren gute Möglichkeiten, dass diese die Fußgängerzone erreichen und in dieser ihre Einkäufe tätigen können.

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