Berichtsvorlage Vpl/080/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 18.01.2024 öffentlich Bericht
Betreff:
Weiterer Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
Anlagen: Präsentation der N-ERGIE
Bericht:
Gemeinsam mit der N-ERGIE hat die Stadt Nürnberg den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entsprechend der im AfV im Dezember 2011, März 2018 und Juli 2021 dargestellten konzeptionellen Überlegungen vorangetrieben. Da der öffentliche Raum begrenzt ist, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, wie zum Beispiel die der Zufußgehenden, mit berücksichtigt werden müssen und die technischen Voraussetzungen für den Aufbau von Ladeinfratsruktur an den potentiellen Standorten gegeben sein müssen, soll dieses Konzept auch in Zukunft weiter angewendet werden.
Vorrangig sollen in den nächsten Jahren die zukünftigen und bereits bestehenden Mobilpunkte mit Ladesäulen ausgestattet werden, so dass auch die Carsharing- Fahrzeuge auf Elektroantrieb umgestellt werden können.
Auch die städtischen Gebäude, die unter das "Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität" (GEIG) fallen sollen mit Ladesäulen im öffentlichen Raum ausgestattet werden, falls noch keine öffentliche Lademöglichkeit in einem 400m-Radius um das Gebäude existiert.
Für diese Anwendungsfälle sowie für die weitere flächendeckende Ausbaustrategie hat PB Consult im Auftrag der N-ERGIE Zielcluster ermittelt. Für diese Bereiche wird das Verkehrsplanungsamt gemeinsam mit der N-ERGIE mögliche Standorte hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit und der technischen Voraussetzungen prüfen.
Da Ladesäulen aufgrund begrenzter Flächenverfügbarkeit und komplexer technischer Anforderungen nicht überall errichtet werden können, werden auch in Zukunft die Ladesäulen im öffentlichen Raum vorrangig dem Zwischenladen unterwegs dienen. Schnelllademöglichkeiten, beispielsweise an Tankstellen, oder Lademöglichkeiten auf privaten oder teilöffentlichen Flächen werden langfristig immer bedeutender.
Das Konzept wird von einem Vertreter der N-ERGIE vorgestellt.
Im Zuge des Hochlaufens der Verbeitung von Elektrofahrzeugen werden die Sonderregeln für das Parken in den Regelfall überführt. Deshalb werden Ladesäulen, die im Umgriff von kostenpflichtiger Parkraumbewirtschaftung liegen, zukünftig ebenfalls bewirtschaftet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: