Darstellung der notwendigen Sprengelveränderungen im Zusammenhang mit dem Auszug der Mittelschule aus dem Schulgebäude am Herschelplatz
Auszug der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule aus dem Schul-
gebäude am Herschelplatz: Städtische Beschlusslagen
Nach der Fertigstellung der neuen Schulgebäude in der Maiacher Straße, Flurnummern 672, 672/7, 672/9, 672/10, 673/2, 674/193, 675 und 675/1, Gemarkung Gibitzenhof, im südlichen Stadtgebiet wird die Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule aufgrund zu knapper Schulraumkapazitäten aus dem bisherigen Schulgebäude am Herschelplatz ausziehen und dadurch auskömmlichen Raum für die Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule sowie weitere Raumbedarfe der Südstadt schaffen.
In zahlreichen Ausschuss- und Stadtratssitzungen wurden seit 2016 die Planungen für den Neubau und der Auszug der Mittelschule aus dem Schulgebäude am Herschelplatz konkretisiert und immer wieder angepasste Beschlüsse gefasst, die auch die Nachbelegung mit Schülerpotential aus den an die Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule angrenzenden Grundschulsprengeln im Blick hatten. In den darauffolgenden Jahren wurde im Schulausschuss und in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses auch im Rahmen des sogenannten „Masterplans“ regelmäßig berichtet und Beschlüsse wurden bestätigt.
In der Sitzung des Stadtrats der Stadt Nürnberg vom 21.07.2021 wurde die Verwaltung schließlich damit beauftragt, in der avisierten Öffentlichen-Privaten-Partnerschaft dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen und den Vertragsabschluss herbeizuführen. Am 12.08.2021 wurde der Vertrag zwischen dem Bieter und der Stadt Nürnberg unterschrieben und am 07.02.2022 mit dem Bau begonnen.
Der neu errichtete Mittelschulbau für eine 6-zügige Mittelschule mit 32 Klassen soll noch im Schuljahr 2023/24 in Betrieb gehen, die nachfolgend dargestellten Sprengelveränderungen werden zum Schuljahr 2024/2025 relevant.
A) Sprengelbetrachtung: Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule
und Grundschule Nürnberg Wiesenschule
Jede Veränderung von bestehenden Grundschulsprengeln löst ein Sprengeländerungsverfahren durch die Regierung von Mittelfranken aus. Dieser Prozess wird sich in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit anderen Schulstandorten wiederholen (z. B. Grundschule Reutersbrunnenschule, Grundschule Henry-Dunant-Schule usw.; siehe Masterplan in der Sitzung Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 29.06.2023).
Das Prozedere der Sprengelbetrachtung im Allgemeinen und hier bei der Veränderung im Bereich der Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule und Grundschule Nürnberg Wiesenschule im Speziellen beruht in der Stadt Nürnberg auf der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth. In dieser Vorausberechnung werden die 6-Jährigen, und damit das Erstklasspotential, distriktscharf betrachtet. Durch Zusammenfassung der Distrikte bzw. Teile von Distrikten wird das zu erwartende Erstklasspotential pro Sprengel abgeleitet. Dabei wird die bisherige durchschnittliche Einschulungsquote der letzten Jahre fortgeführt. Die Zahl der Erstklässlerinnen und Erstklässler wird dann für die Folgejahre in den Klassen zwei bis vier fortgeschrieben. Bei Neubaugebieten werden auch die neu hinzukommenden Kinder in den Jahrgangstufen zwei bis vier berücksichtigt.
Die Grundschulen Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule und Grundschule Nürnberg Wiesenschule befinden sich in der Planungszone Süd. Diese umfasst nachfolgende Grundschulen, wobei im Weiteren nur auf die Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule und Grundschule Nürnberg Wiesenschule eingegangen wird (siehe pinke Markierung):
| Schulnum- mer | Sprengelnum- mer | Name der Grundschule | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 6599 | 21 | Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel- | |||
| Schule | |||||
| 6613 | 30 | Grundschule Nürnberg Ketteler Schule | |||
| 6614 | 32 | Grundschule Nürnberg Maiacher Schule | |||
| 6625 | 41 | Grundschule Nürnberg Regenbogenschule | |||
| 6643 | 51 | Grundschule Nürnberg Sperberschule | |||
| 6654 | 64 | Grundschule Nürnberg Wiesenschule |
Mit der Anpassung der Sprengel, soll die Grundschule Nürnberg Wiesenschule, bezogen auf die Unterrichtskapazität entlastet und dadurch sinnvoll und dauerhaft belegt werden, was eine
Verbesserung der Bildungsqualität bedeutet. Durch die ressourcengerechte Lenkung der Schülerpotentiale steigt die Effektivität und Effizienz der Bildung (Lehrer-Schüler-Verhältnis, Ausstattung der Schulen, Fachraumangebot usw.). Dies ist wichtig, um sicher zu stellen, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihre Zukunft vorbereitet werden.
Dabei kann die Schulraumentwicklungsplanung nicht solitär betrachtet werden, sondern muss mit den Bedarfen nach ganztägigen Angeboten verbunden werden. In der Stadt Nürnberg ist der „Masterplan“ das Instrument zur abgestimmten Schulraumentwicklungs- und Jugendhilfeplanung. Spätestens seit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat einen, ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder zu berücksichtigen, hat diese gemeinsame Planung an Bedeutung stark zugenommen. Sowohl Unterrichtskapazitäten als auch Betreuung werden in jeder Fortschreibung der Schulraumentwicklungsplanung und des Masterplans betrachtet, in den gemeinsamen Sitzungen von Schul- und Jugendhilfeausschuss vorgestellt und die Verwaltung per Beschluss mit der Umsetzung beauftragt.
Des Weiteren werden bei der Veränderung der Sprengelgrenzen grundsätzlich die Schülerzahlen des Staatlichen Schulamtes in der Stadt Nürnberg, Aspekte der sinnvollen Klassenbildung, Aspekte der sicheren Schulwege sowie Aspekte der Schülerbeförderung (in der Aufgabenträgerschaft der Stadt Nürnberg) seitens der Stadt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt berücksichtigt.
Nachfolgend wird die Entwicklung der Klassenzahlen an den beiden Schulen aufgezeigt. An der Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule wird nach dem Auszug der Mittelschule von einer dauerhaften Unterrichtskapazität (=UK) für 22 Klassen ausgegangen .
Entwicklung ohne Sprengelveränderung:
Quelle: Bevölkerungsvorausberechnungen des Amtes für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg und Schulprognose des Referats für Schule und Sport auf Basis Bevölkerungsbestand 31.12.2021
Es ist ersichtlich, dass die Unterrichtskapazität an der Grundschule Nürnberg Wiesenschule in der Größenordnung für bis zu 5 Klassen nicht ausreicht. Die Situation wird sich weiter verschärfen, da in den Vorausberechnungen und Prognosen die unerwartet starke Bevölkerungsentwicklung in Nürnberg der Jahre 2022 und 2023 noch nicht eingeflossen ist.
Eine Entlastung durch die Grundschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule ist daher zwingend nötig und durch den Auszug der Mittelschule aus dem Schulhaus am Herschelplatz auch möglich.
Entwicklung mit Sprengelveränderung
Quelle: Bevölkerungsvorausberechnungen des Amtes für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg und Schulprognose des Referats für Schule und Sport auf Basis Bevölkerungsbestand 31.12.2021
Durch die Sprengelveränderung wird der an der Grundschule Nürnberg Wiesenschule vorhandene Raumbedarf für bis zu 25 Klassen zu einem erheblichen Teil abgemildert.
Die beigelegte Karte (siehe Anhang) zeigt die bisherige Struktur sowie die neue Struktur mit Kenntlichmachung der zu verschiebenden Bereiche.
Übergangsverfahren
Grundsätzlich gelten zum Schuljahr 2024/2025 die neuen, von der Regierung von Mittelfranken beschlossenen Schulsprengel. In Abweichung von einer Sprengelneugründung (z. B. Grundschule Forchheimer Straße) geht es in diesem Verfahren um eine Sprengelveränderung zweier bestehender Grundschulen. Es gilt also insbesondere nicht die Maßgabe, ein neues, zusätzliches Schulgebäude möglichst schnell auslastend belegen zu müssen. Zwischen dem Staatlichen Schulamt, den betroffenen Schulleitungen und der Stadt Nürnberg wurde deshalb nachfolgend skizziertes Übergangsverfahren gefunden:
Es findet eine sukzessive Entlastung der Grundschule Nürnberg Wiesenschule statt, indem in den nächsten vier Schuljahren (2024/25 bis 2027/28) jeweils die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler in den neuen Sprengelgrenzen eingeschult werden. Die übrigen Jahrgangsstufen (2. – 4.) im Schuljahr 2024/25 können auf Antrag der Eltern an der bisherigen Sprengelschule verbleiben. Im Rahmen eines Zuweisungsverfahrens durch das Staatliche Schulamt (BayEUG Art. 43 Abs. 2) kann dem Wunsch der Eltern entsprochen werden.
In Abweichung zur Sprengelpflicht besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit im Rahmen des BayEUG Art.43 eine andere als die Sprengelschule zu besuchen. Insbesondere persönlich zwingende und individuelle Gründe eines Kindes ermöglichen eine Genehmigungsfähigkeit, wenn keine schulorganisatorischen Gründe dagegensprechen (BayEUG Art. 43 Abs. 1). Hierzu werden immer die beteiligten Schulleitungen angehört, die die Schulsituation, aber auch die familiäre Situation der Antragstellerinnen und Antragssteller kennen.
B) Sprengelbetrachtung: Mittelschulverbund Süd
Die Mittelschulen Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule, Sperberschule und Georg- Holzbauer-Schule bilden zusammen den Mittelschulverbund Süd. Mit der Inbetriebnahme des neuen Mittelschulgebäudes in der Maiacher Straße 6 zieht die Mittelschule Nürnberg Friedrich- Wilhelm-Herschel-Schule aus dem bisherigen Schulgebäude am Herschelplatz aus und in den Neubau um (siehe pinker Punkt). Dieser neue Schulstandort liegt im bisherigen sogenannten Binnensprengel (=Einzugsgebiet) der Mittelschule Nürnberg Georg-Holzbauer-Schule. Aus diesem Grund werden mit dem Auszug der Mittelschule aus dem Schulgebäude am
Herschelplatz Teilumstrukturierungen der Binnensprengel im Mittelschulverbund Süd notwendig. Die Verbundsaußengrenze des Mittelschulverbundes Süd bleibt dabei unverändert.
F.-W.-Herschel neu
grüne Linie = Grenze des Mittelschulverbundes schwarze Linie = Grenze der einzelnen Binnensprengel
Die Veränderung der bestehenden Mittelschul-Binnensprengel löst ein Sprengeländerungsverfahren durch die Regierung von Mittelfranken aus.
Das Prozedere der Sprengelbetrachtung im Allgemeinen und hier bei der Veränderung im Bereich der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule und Mittelschule Nürnberg Georg-Holzbauer-Schule im Speziellen beruht in der Stadt Nürnberg auf der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth. In dieser Vorausberechnung werden die 6-Jährigen und damit das Erstklasspotential distriktscharf betrachtet. Durch Zusammenfassung der Distrikte bzw. Teile von Distrikten wird das zu erwartende Erstklasspotential pro Grundschulsprengel abgeleitet. Für die Vorausberechnung der Mittelschulen werden wiederum die jeweiligen Grundschulsprengel(-bereiche) zusammengefasst und ergeben dann das Potential der künftigen Fünftklässlerinnen und Fünftklässler, woraus das Potential für die Mittelschule resultiert.
Die Anpassung der Binnensprengel führt dazu, dass die Mittelschulen bezogen auf die Unterrichtskapazität, sinnvoll und dauerhaft belegt werden, was eine Entlastung und eine Verbesserung der Bildungsqualität bedeutet. Weiterhin können die Schülerpotentiale innerhalb des Mittelschulverbundes bedarfsgerecht gelenkt werden. Dies bezieht sich explizit auf die Angebote der ganztägigen Betreuung, da diese insbesondere am neuen Schulstandort der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule Raum finden.
Bei der Veränderung der Binnensprengelgrenzen wurden die Schülerzahlen des Staatlichen Schulamtes in der Stadt Nürnberg, Aspekte der sinnvollen Klassenbildung, Aspekte der sicheren Schulwege sowie Aspekte der Schülerbeförderung (in der Aufgabenträgerschaft der Stadt Nürnberg) seitens der Stadt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt berücksichtigt.
Nachfolgend wird die Entwicklung der Klassenzahlen im Mittelschulverbund Süd aufgezeigt.
Entwicklung ohne Veränderung der Binnensprengel:
Quelle: Bevölkerungsvorausberechnungen des Amtes für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg und Schulprognose des Referats für Schule und Sport auf Basis Bevölkerungsbestand 31.12.2021
Entwicklung mit Sprengelveränderung
Quelle: Bevölkerungsvorausberechnungen des Amtes für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg und Schulprognose des Referats für Schule und Sport auf Basis Bevölkerungsbestand 31.12.2021
Durch den Neubau stehen an der Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule Unterrichts- und Fachunterrichtsflächen für 32 Klassen zur Verfügung. Durch die Veränderung des Binnensprengels können diese adäquat belegt werden und auch den gesamten Mittelschulverbund Süd entlasten. Grundsätzlich wird sich die Schülersituation weiter verschärfen, da in den Vorausberechnungen und Prognosen die unerwartet starke Bevölkerungsentwicklung in Nürnberg der Jahre 2022 und 2023 noch nicht eingeflossen ist. Durch eine ressourcengerechte Lenkung der Schülerpotentiale steigt die Effektivität und Effizienz der Bildung (Lehrer-Schüler-Verhältnis, Ausstattung der Schulen, Fachraumangebot usw.). Dies ist wichtig, um sicher zu stellen, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihre Zukunft vorbereitet werden. Durch die Veränderung der Binnensprengel ergeben sich für die Kinder und Jugendlichen, die bislang der Mittelschule Nürnberg Georg-Holzbauer-Schule zugeordnet und nun von der Veränderung der Binnensprengel betroffen sind, zudem erheblich kürzere Schulwege.
Die beigelegte Karte (siehe Anhang) zeigt die bisherige Struktur sowie die neue Struktur mit Kenntlichmachung der zu verschiebenden Bereiche.
Übergangsverfahren
Grundsätzlich gelten zum Schuljahr 2024/2025 die neuen, von der Regierung von Mittelfranken beschlossenen Binnensprengel. Zwischen dem Staatlichen Schulamt, den betroffenen Schulleitungen und der Stadt Nürnberg wurde hierzu nachfolgendes Übergangsverfahren gefunden:
5. Jahrgangsstufe: Die zum Schuljahr 2024/2025 übertretenden Schülerinnen und Schüler besuchen die Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule.
6./7. Jahrgangsstufe: Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 eine 6. oder 7. Klasse besuchen, wechseln mit Blick auf eine sinnvolle Klassenbildung und Auslastung der Schulhäuser in Abstimmung mit dem zuständigen Verbundkoordinator bzw. Verbundkoordinatorin an die Mittelschule Nürnberg Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule. 8. – 10. Jahrgangsstufe: Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 eine 8., 9. oder 10. Klasse besuchen, können aufgrund der bereits getroffenen Festlegung der Wahlpflichtfächer, auf Antrag der Eltern an der Mittelschule Nürnberg Georg- Holzbauer-Schule verbleiben.
Im Bereich des Mittelschulverbunds besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit eine andere als die durch den Binnensprengel zugeordnete Mittelschule zu besuchen. Insbesondere die an den Schulstandorten vorhandenen Angebote (Ganztagsbetreuung, M-Klassen usw.) sind hierbei zu berücksichtigen. Die Entscheidung über Zuweisungen trifft der zuständige Verbundkoordinator bzw. die zuständige Verbundkoordinatorin.
Erlass Rechtsverordnungen zur Sprengeländerung
Die Anträge für die erforderlichen Änderungen der Sprengel sind im Rahmen des vorgeschriebenen aufsichtlichen Verfahrens zum Erlass der erforderlichen Rechtsverordnung(en) entsprechend formgerecht und vollständig gem. Art. 32 Abs. 4 i. V. m. Art. 26 BayEUG und Art. 32 a Abs. 3 i. V. m. Art. 26 BayEUG spätestens Anfang des Jahres der Umsetzung der Sprengeländerungen (2024) über das Staatliche Schulamt bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Vor der Veränderung der Sprengelgrenzen einer Schule wird seitens der Regierung von Mittelfranken das Benehmen mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräten und kirchlichen Oberbehörden hergestellt. Im Zuge eines Anhörungsverfahrens werden sämtliche Einwendungen der anzuhörenden Beteiligten aufsichtlich abgewogen und ohne weitere Einbindung der Prozessbeteiligten zu einer aufsichtlich finalen Entscheidung gebracht. Die Stadt Nürnberg wird entsprechend zu gegebener Zeit über die Festlegung mittels Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Amtsblatt informiert. Neben dem Anhörungsverfahren bestehen keine weiteren Einflussnahmemöglichkeiten der Stadt Nürnberg in den Prozess. Nachdem die städtische Schulverwaltung die Sprengelneufestlegungen im Zuge der Verwaltungsprozesse im Rahmen der Schulanmeldung, des Gastschulantragswesens sowie der Schülerbeförderung unabdinglich benötigt, besteht das städtische Interesse den Erlass der Rechtsverordnungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu initiieren.
Basierend auf dem Ergebnis der Rechtsverordnung wird dann gemeinsam mit den städtischen Fachdienststellen und der Verkehrspolizei ein etabliertes Prüfverfahren gestartet. Hierbei geht es insbesondere um die qualifizierte Prüfung der veränderten Schulwege für alle von den Sprengelveränderungen betroffenen Schülerinnen und Schülern. Sofern die Prüfung der Schulwege im Hinblick auf deren Beschaffenheit und Sicherheit längerfristig oder vorübergehend die Notwendigkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bedingt, werden kostenfreie
Fahrkarten für den Schulweg zur Verfügung gestellt. Sollten Straßenquerungen den Einsatz von Schulweghelferinnen und Schulweghelfern erforderlich machen, wird die Stadt Nürnberg an diesen Stellen Schulweghelferinnen und Schulweghelfer zum Einsatz bringen.