Haushaltssperre

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (14.12.2023)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 14.12.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Langwasser Gibitzenhof Altstadt Schweinau Stadtentwicklung & Planung Steinbühl St. Leonhard Wöhrder See Weststadt Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

Stadterneuerung in Nürnberg

Bedarfsmitteilungen 2024

Entscheidungsvorlage

1 Ausgangssituation

Das Stadtplanungsamt meldet der Regierung von Mittelfranken regelmäßig zum 1. Dezember den für das Folgejahr prognostizierten Zuschussbedarf aus den Städtebauförderungsprogrammen (Bedarfsmitteilung). Die Programmzuschnitte der Städtebauförderung werden jährlich von Bund und Freistaat Bayern bekannt gegeben (Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung). Aus dem Gesamtkontingent für Mittelfranken wird der Stadt Nürnberg auf Grundlage der Bedarfsmitteilungen ein individueller Bewilligungsrahmen zugeteilt, der dann über projektbezogene Bewilligungen ausgeschöpft werden kann. Die Bedarfsmitteilungen für 2024 werden zur Beschlussfassung vorgelegt.

2 Übersicht der prognostizierten Zuschussbedarfe für 2024

Stadterneuerungsgebiet Förderprogramm Förderfähige Kosten
Nördliche Altstadt Lebendige Zentren (PLZ) 3.950.000 EUR
Altstadt-Süd Sozialer Zusammenhalt (PSZ) 6.300.000 EUR
Weststadt Wachstum und nachhaltige Erneuerung (PWE) 4.000.000 EUR
St. Leonhard/Schweinau Sozialer Zusammenhalt (PSZ) 3.800.000 EUR
Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus Sozialer Zusammenhalt (PSZ) 380.000 EUR
Langwasser Wachstum und nachhaltige Erneuerung (PWE) 2.350.000 EUR
Oberer Wöhrder See Wachstum und nachhaltige Erneuerung (PWE) 150.000 EUR
Quartier Annapark Wachstum und nachhaltige Erneuerung (PWE) 1.420.000 EUR
Altstadt Mitte Lebendige Zentren (PLZ) 50.000 EUR
Projekte im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm (BY) 1.600.000 EUR
SUMME 24.000.000 EUR

Für das Jahr 2024 wird ein für den Zuschussabruf geeignetes Finanzierungsaufkommen von insgesamt 24 Mio. Euro prognostiziert. Bei der Summe handelt es sich um voraussichtlich

förderfähige Kosten, nicht um Gesamtkosten. Der städtische Eigenanteil an den

förderfähigen Kosten beträgt 40%, der Zuschussanteil 60%. Die Verwaltung bemüht sich um höhere Förderquoten, insoweit die Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Die hinterlegten Einzelmaßnahmen in den Gebieten sind in den Anlagen aufgelistet.

Berücksichtigt sind dabei die Regelprogramme der Bund-Länder-Städtebauförderung sowie das Bayerische Städtebauförderungsprogramm. Ergänzend laufende Sonderförderprogramme des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU sind nicht dargestellt. Die Gebiete „Quartier Annapark“ und „Altstadt Mitte“ werden erstmalig für die Aufnahme in die Städtebauförderung angemeldet.

1

3 Maßnahmen der Klimaschutzes als Fördervoraussetzung

Seit 2020 ist im Art. 3 der jährlichen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung die Integration von Maßnahmen des Klimaschutzes als Fördervoraussetzung definiert:

Weitere Voraussetzung für die Förderung sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns). Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen, mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe dieser Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Die Voraussetzung ist ebenfalls erfüllt, sofern die Maßnahmen in anderer Weise finanziert werden (Mittelbündelung); Satz 2 gilt entsprechend.

Investitionen in grüne Infrastruktur sowie ein hoher Grad an klimaangepasster Planung (Verschattung, Entsiegelung, Wasser etc.) bei allen Maßnahmen sind künftig bei Bauvorhaben in allen Stadterneuerungsgebieten besonders zu berücksichtigen und im Rahmen der Antragstellung durch die Planungs- und Baudienststellen nachzuweisen.

4 Kosten- und Finanzierungsübersicht

Gem. § 149 BauGB hat die Gemeinde für jedes Stadterneuerungsgebiet eine regelmäßige Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen und fortzuschreiben. Die Übersicht ist den Bedarfsmitteilungen beizulegen. Abweichend von der bisherigen Praxis des informellen Austausches mit der Regierung von Mittelfranken ist vorgesehen, künftig für jedes Gebiet ein abgestimmtes und verbindliches Investitionsprogramm über die verbleibende Laufzeit der Sanierung aufzustellen. Diese Maßnahmenliste soll insbesondere verbindliche Umsetzungszeiträume und Finanzierungsrahmen für jedes Einzelprojekt enthalten und im Rahmen regelmäßiger Fortschreibungen sukzessive konkretisiert werden.

Anlässlich der laufenden Fortschreibung der Sanierungsziele im Gebiet Langwasser sowie bei der Neuausweisung der Gebiete Quartier Annapark und Altstadt Mitte soll dies erstmals zur Anwendung kommen mit dem Ziel, als Standardvorgehen für jedes Sanierungsgebiet etabliert zu werden. Ein enger Abgleich mit den Jahresplanungen der Baudienststellen sowie mit dem BIC- Verfahren ist dabei erforderlich.

2

Download ↓