Beschlussvorlage Stpl/044/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Satzung Nr. 72 "Bauhof"
zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3787 für das Gebiet um den Bauhof zwischen Lorenzer Straße, Königstormauer, Peuntgasse,
Johannesgasse und Theatergasse
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
In Nürnberg bestehen seit einigen Jahren Bestrebungen, die Fußgängerzone in der Altstadt zu erweitern und zeitgleich eine höhere Aufenthaltsqualität zu schaffen. Im Zuge dessen soll der Bauhof umgestaltet werden. Daraus ergibt sich für die Verwaltung die Aufgabe, eine planungsrechltiche Anpassung vorzunehmen.
Ziel der vorgelegten Planung ist eine partielle Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3787, der für den Geltungsbereich der Aufhebungssatzung hauptsächlich Stellplätze für PKW vorsieht. Am 01.12.2022 wurde die Einleitung der Satzung Nr. 72 zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen beschlossen, um auf dem Grundstück eine Umgestaltung mit mehr Aufenthaltsqualität und mehr Grün zu ermöglichen. Dies ist nach der Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich genehmigungsfähig.
Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde vom 07.09. bis 09.10.2023 durchgeführt. Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt in der Entscheidungsvorlage.
Die Prüfung der Stellungnahmen und der Erlass der Aufhebungssatzung soll beschlossen werden. Im Anschluss daran wird die Aufhebungssatzung bekanntgemacht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Aufhebung des Bebauungsplans ist keine Diversity-Relevanz ersichtlich.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtplanungsausschuss prüft die vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung Nr. 72 "Bauhof" zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3787 für das Gebiet um den Bauhof zwischen Lorenzer Straße, Königstormauer, Peuntgasse, Johannesgasse und Theatergasse vom 13.06.2023 auf dem Plan mit folgendem Ergebnis:
Der gebilligten Satzung in der Fassung vom 20.07.2023 ist nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und mit den privaten Belangen Dritter gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage der Vorrang einzuräumen.
- Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Satzung Nr. 72 "Bauhof" zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3787 für das Gebiet um den Bauhof zwischen Lorenzer Straße, Königstormauer, Peuntgasse, Johannesgasse und Theatergasse vom 13.06.2023 unter Hinweis auf die Begründung vom 10.11.2023 mit Umweltbericht vom 09.11.2023 als Satzung.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.