Beschlussvorlage Stpl/048/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4670 "Gleiwitzer Straße"
für ein Gebiet nordöstlich der Gleiwitzer Straße zwischen Poststraße und Ringbahn
Billigung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Satzung Entwurf der Begründung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet auf Basis des bestehenden FNP geschaffen werden.
Die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 4670 „Gleiwitzer Straße“ wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 15.04.2021 beschlossen. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde parallel mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 03.05.2021 bis einschließlich 07.06.2021 durchgeführt. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen neun Stellungnahmen zu ausschließlich öffentlichen Belangen ein. Die Stellungnahmen sind in der Entscheidungsvorlage dargelegt und wurden berücksichtigt.
Der Bebauungsplan Vorentwurf wurde in der Zeit vom 14.08. bis 25.09.2023 bei den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB instruiert.
Die Stellungnahmen wurden eingearbeitet und berücksichtigt. Der Stellungnahme der Regierung bezüglich der Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftplan (FNP) konnte nicht gefolgt werden. Die Gründe sind in der Entscheidungsvorlage und in der Begründung dargelegt.
Der Bebauungsplan soll gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel werden beantragt und die Ausführung erfolgt erst, wenn die Mittel zur Verfügung stehen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel 1.4.4. "Gender und Diversity"
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA
Beschlussvorschlag:
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4670 "Gleiwitzer Straße" so erweitert und eingeschränkt wird, wie es sich aus dem Bebauungsplan-Entwurf vom 16.11.2023 ergibt.
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Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4670 "Gleiwitzer Straße" auf Grundlage des Plans vom 16.11.2023, der Begründung vom 16.11.2023 und des Umweltberichts vom 31.10.2023.
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf Grundlage des gebilligten Entwurfs.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen