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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (14.12.2023)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 14.12.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 4684 "Bamberger Straße"

für ein Gebiet betreffend die städtischen Grundstücke zwischen dem Spargelfeldweg und

der Kreuzung Schnepfenreuther Hauptstraße / Bamberger Straße

Einleitung des Verfahrens

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Ein Ausbau der Bamberger Straße als eine überörtliche Hauptverkehrsstraße Richtung Fürth ist obsolet. Der Anschluss einer verlängerten Bamberger Straße an die Wilhelm-Hoegner-Straße auf das Stadtgebiet der Stadt Fürth ist nicht mehr vorgesehen. Die Stadt Fürth hat in diesem Zusammenhang ihren Flächennutzungsplan entsprechend geändert, so dass der Anschluss auch seitens der Stadt Fürth nicht mehr möglich ist.

Durch die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg soll der abschließende Verzicht der Weiterführung der Bamberger Straße westlich der Raiffeisenstraße als (geplante) überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße gesichert werden und die bisherige Darstellung dahingehend in Flächen für Landwirtschaft geändert werden.

Auch soll die Klassifizierung der Bamberger Straße an sich als überörtliche/ örtliche Hauptverkehrsstraße weitestgehend entfallen. Stattdessen soll es zukünftig eine übergeordnete Freiraumverbindung Richtung Westen geben.

Die ursprünglich angedachte Verbindungsspange zwischen Schleswiger Straße und Bamberger Straße, welche auch einer verbesserten Erschließung eines zukünftigen Baugebiets in Schnepfenreuth Südwest gedient hätte und welche die geringsten negativen Auswirkungen auf bestehende Wohngebiete zur Folge gehabt hätte, wird auf absehbare Zeit nicht entstehen, da von einer Entwicklung des Baugebiets auf Grund erheblicher Konflikte in Bezug auf die Umsetzung der Planung abgesehen wurde.

Um in gewissem Umfang eine verkehrliche Alternative für die Spange zu schaffen, welche eine Entlastungsfunktion für den Schnepfenreuther Ortskern und die Schleswiger Straße hat sowie die Erschließung angrenzender baulicher Nutzungen übernehmen kann, soll ein Straßenabschnitt zwischen dem Spargelfeldweg und der Kreuzung Schnepfenreuther Hauptstraße / Bamberger Straße entsprechend den aktuellen Rahmenbedingungen als Verbindung hergestellt werden. Die Straße, inklusive aller begleitenden Maßnahmen, soll auf städtischen Liegenschaften errichtet werden. Sie soll mit minimalem Aufwand, minimaler Breite und minimaler Leistungsfähigkeit errichtet werden, damit nicht neue, zusätzliche Verkehre das Knoblauchsland bedrohen. Die Austarierung zwischen den aus der Schleswiger Straße zu verlagernden Verkehren, insbesondere den LKW-Verkehren, und den auf der neuen, ebenfalls sehr schmalen Achse zu führenden Verkehren ist Teil des Planungsauftrags. In der Summe soll der Ost-West / West- Ost Verkehr zahlenmäßig nicht verändert werden.

Kosten und zeitliche Umsetzung

Anfallende Planungskosten und die Kosten für erforderliche Fachgutachten können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Haushaltmittel werden angemeldet,. Zum nächsten Verfahrensschritt, der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, wird dem Rat eine konkretisierte Planung vorgelegt werden. 1

Fazit

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung einer untergeordneten Verkehrstrasse zwischen dem Spargelfeldweg und der Kreuzung Schnepfenreuther Hauptstraße / Bamberger Straße soll die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4684 "Bamberger Straße" beschlossen werden.

Die Konkretisierung der Planung - wie die Gestaltung und die Funktion der Straße im Detail erfolgt im weiteren Verfahren.

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