Beschlussvorlage Stpl/046/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4684 "Bamberger Straße"
für ein Gebiet betreffend die städtischen Grundstücke zwischen dem Spargelfeldweg und
der Kreuzung Schnepfenreuther Hauptstraße / Bamberger Straße
Einleitung des Verfahrens
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 13.11.2023
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 13.11.2023 Entscheidungsvorlage Übersichtsplan
Sachverhalt (kurz):
Die ursprünglich geplante Verbindungsspange zwischen Schleswiger Straße und Bamberger Straße, welche unter anderem zur Verbesserung der Erschließung eines zukünftigen Baugebiets in Schnepfenreuth Südwest vorgesehen war und welche die geringsten negativen Auswirkungen für die bestehenden Wohngebiete zur Folge gehabt hätte, wird auf absehbare Zeit nicht entstehen, da von einer Entwicklung des Gebiets auf Grund erheblicher Konflikte in Bezug auf die Umsetzung der Planung abgesehen wurde.
Um trotzdem eine gewisse Entlastungsfunktion für den Schnepfenreuther Ortskern und die Schleswiger Straße sowie die Erschließung angrenzender baulicher Nutzungen zu ermöglichen, soll ein Straßenabschnitt zwischen dem Spargelfeldweg und der Kreuzung Schnepfenreuther Hauptstraße / Bamberger Straße entsprechend den aktuellen Rahmenbedingungen als neue Verbindung gebaut werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung dieser untergeordneten Verkehrstrasse soll die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4684 "Bamberger Straße" beschlossen werden.
Die Konkretisierung der Planung - wie die Gestaltung und die Funktion der Straße im Detail erfolgt im weiteren Verfahren. Die Straße, inklusive aller begleitenden Maßnahmen, soll auf städtischen Liegenschaften errichtet werden. Sie soll keine überörtliche Wirkung haben, keinen zusätzlichen Verkehr –auch keinen zusätzlcíchen LKW-Verkehr induzieren und nur mit Mindestbreiten geplant werden.
Unabhängig davon sollen für die Verbindung Schleswiger Straße (Ost) / Schnepfenreuther Weg im Verkehrsausschuss Konzepte vorgelegt werden, die dort eine Reduzierung der Verkehre, insbesodnere des LKW-Verklehrs ermöglichen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Sobald die anfallenden Planungskosten im Rahmen des Verfahrens konkret ermittelt werden können, werden diese angemeldet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversitiy-Relevanz zum Einleitungsbeschluss auf Grund fehlender konkreter Planungsinhalte noch nicht ersichtlich.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
1.) Der Stadtplanungsausschuss beschließt, für das im Übersichtsplan des Stadtplanungsamtes vom 15.11.2023 durch die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs bestimmte Gebiet betreffend der städtischen Grundstücke zwischen dem Spargelfeldweg und der Kreuzung Schnepfenreuther Hauptstraße / Bamberger Straße die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Verwaltung plant einen nicht überörtlich wirksamen Lückenschluss in der Bamberger Straße bis zum Spargelfeldweg. Die Breite der Straße orientiert sich an den möglichen Mindestmaßen. Die Gesamtverkehrsmenge von Schleswiger Straße und Bamberger Straße soll in etwa unverändert bleiben.
Entsprechende Haushaltsmittel für den Bau sind ab 2025 im MIP einzustellen (bis 2022 geführte MIP-Position 41: Aus- und Umbaumaßnahmen Bamberger Straße).
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.) Eine Fortführung der Bamberger Straße über den Ausbau hinaus nach Westen soll dauerhaft ausggeschlossen werden. Die Flächennutzungsplanung ist ebenso wie die Bauleitplanung darauf abzustellen.
3.) Die Verwaltung stellt unabhängig vom Bauleitplanverfahren und ohne gegenseitige Abhängigkeiten im Verkehrsausschuß Vorschläge vor, wie in der Schleswiger Straße und dem Schnepfenreuther Weg die verkehrliche Belastung weiter reduziert werden kann.