Haushaltssperre

← Sitzung des Verkehrsausschusses (14.12.2023)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 14.12.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Verkehrsausschuss Schweinau Digitalisierung & Verwaltung Umwelt & Klima Sicherheit & Ordnung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/072/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Sommerstraße - Hartungstraße

Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan Nr. 2.2486.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Sommerstraße sowie der ca. 100 m lange betroffene Teilabschnitt der Hartungstraße weisen aktuell im Bestand lediglich eine provisorische Asphaltdecke auf. Es sind weder baulich angelegte Gehwege und Parkbuchten noch eine der aktuellen Stand der Technik entsprechende Entwässerung des Straßenabschnittes vorhanden.

Die vorgelegte Straßenplanung sieht eine Aufteilung des Straßenraums für eine Tempo-30- Zone vor. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Fahrbahnbreite von 5,50 m (Forderung der Feuerwehr für den Einsatzfall) können Gehwege gemäß dem Mobilitätsbeschluss mit einer Breite von min. 2,50 m ausgebaut werden. Mit dem Einbau von Längsparkbuchten wird zusätzlich zu den bereits ausreichend vorhandenen Stellplätzen auf Privatgrund ein Angebot für u.a. den Besucherverkehr geschaffen. Verglichen mit dem (nicht ausgebauten) Ist-Zustand fallen sieben KFZ-Stellplätze weg.

In der Sommerstraße besteht für Kfz die Möglichkeit, in der Zufahrt von Hausnummer 4 zu wenden. Zur Begrünung sollen drei neue Bäume gepflanzt werden. 53 qm Fläche werden neu entsiegelt.

Der vorgelegte Ausbau der Sommerstraße stellt die Rechtmäßigkeit der Herstellung dar und schafft die Abrechnungsvoraussetzungen trotz fehlender planungsrechtlicher Festsetzungen zum Ausbau der Straße nach § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB. Damit die Finanzierung dieses Abschnittes über das Erschließungsbeitragsrecht geregelt werden kann, ist eine endgültige Herstellung und Abrechnung der Maßnahme bis spätestens 24.10.2025 erforderlich.

Die ausführliche Beschreibung erfolgt in der angefügten Entscheidungsvorlage.

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 280.000 Euro. Die Kosten werden weitgehend über die Ersterschließung gedeckt. Zusätzlich sind Flächenarrondierungen in einer Größe von ca. 70 m² notwendig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 285.000 € Folgekosten 1.490 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 285.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung des Fußverkehrs durch Mobilitätsbeschluss konformen Gehwegbreiten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Vpl-Nr. 2.2486.2.1 mit letzter Änderung vom 25.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Grundstücksgeschäfte zu tätigen.

Es wird zudem festgestellt, dass die Sommerstraße durch die Umsetzung der Planung im Bereich zwischen den westlichen Grundstücken mit den Fl.Nrn. 149/24 und 149/21 je Gem. Gemarkung Großreuth b. Schweinau, sowie der Hartungstraße erstmalig hergestellt wird.

Der Ausbau entspricht den Anforderungen des §125 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

Download ↓