Beschlussvorlage Vpl/068/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zerzabelshofstraße - barrierefreier Umbau Haltestelle Marienbader Straße
Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2469.2.1
Sachverhalt (kurz):
Nach Abschluss der Hochbaumaßnahme in der Zerzabelshofstraße 117 sind Wiederherstellungsmaßnahmen in der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche notwendig.
Die betroffene Haltestelle "Marienbader Straße" entspricht nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrsanlagen. Auch die bestehende Radwegeführung auf der Nordseite sorgt wiederkehrend für Konflitksituationen zwischen Radverkehr und wartenden Fahrgästen.
Die Planung sieht eine barrierefreie Ausführung beider Haltepunkte vor. Zusätzlich wird der Radverkehr stadteinwärts aus der Valznerweiherstraße kommend auf einem Radstreifen auf der Fahrbahn geführt. Zum Schutz der bestehenden Kastanie auf der Nordseite wird die Grünfläche erweitert und der direkt angrenzende Gehwegbereich mit Substrat unterbaut. Es werden 10 qm neu entsiegelt. Die Stellplatzbilanz bleibt unverändert.
Für die Maßnahme fallen Kosten in Höhe von ca. 330.000 Euro an. Die Fanzierung erfolgt zu Teilen aus den Wiederherstellungskosten des Hochbaus sowie der MIP-Pauschale 82 "Barrierefreie Bushaltestellen".
Eine Maßnahmenumsetzung ist für 2025 vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 330.000 € Folgekosten 1.200 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 330.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung des Fuß- und Radverkehrs und Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
VB
Behindertenrat
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Vpl-Nr. 2.2469.2.1 mit letzter Änderung vom 08.08.2023.