Beschlussvorlage Vpl/071/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Optimierung der Radinfrastruktur am Ortsausgang von Neunhof in Richtung Kalchreuth
Anlagen: Straßenplan "Obere Dorfstraße" Nr. 2.2484.2.1
Sachverhalt (kurz):
Anlass der Straßenplanung für den Abschnitt der Oberen Dorfstraße ist eine geplante Fahrbahnsanierung durch SÖR in Folge einer Aufgrabung und Spartenverlegung der N-Ergie.
Der Bürgerverein Neunhof kennt die Planungen. Diese sehen keine bauliche Einengung im Bereich der Radausleitung vor, sondern lediglich eine Pfostenreihe, die den straßenbegleitenden Geh- und Radweg vor Befahren durch den Kfz-Verkehr sichert. So kann die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöht werden, ohne größere Eingriffe in die Fahrbahn. Die Befahrbarkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr ist auch weiterhin gewährleistet. Im Bereich des Bestandsbaumes auf Höhe der Hausnummer 33 entsteht eine Engstelle (Breite: 4,00 m) für den Kfz-Verkehr. So bekommt der Fußverkehr ein durchgehendes Angebot auf der Westseite mit ca. 1,50 m Breite und der Wurzelraum des Baumes wird vergrößert.
Die Engstelle und die Absicherung des Geh- und Radweges führen vor Ort zu einer klaren und übersichtlichen Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr, sodass unklare Situationen im Begegnungsfall vermieden werden können und die Konfliktstellen zwischen Kfz- und Radverkehr reduziert werden.
Die Kosten der Maßnahme inkl. notwendiger Fahrbahnsanierung betragen ca. 130.000 Euro. Fördermittel stehen in Aussicht.
Eine Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich Anfang/Mitte 2024 geplant.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 130.200 € Folgekosten 240 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
-
Refinanzierbar nach Art. 13h BayFAG (straßenbaupauschale)
-
Wiederherstellungskosten der N-Ergie
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Stärkung des Fuß- und Radverkehrs.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
VB
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Straße "Obere Dorfstraße" gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2484.2.1 vom 27.10.2023.