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Sitzungsvorlage

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Verkehrsausschuss Digitalisierung & Verwaltung Rad- und Fußverkehr

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/070/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Veillodterstraße - Fahrradstraßen 2. Stufe

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2410.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Veillodterstraße zwischen der Bayreuther Straße und dem Maxtorgraben ist Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2.Stufe und verbindet die bereits bestehende Fahrradachse über die Fahrradstraße Rennweg mit der Radvorrangroute 1 (Altstadtring).

Der Straßenabschnitt soll an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraßenstandard angepasst werden. Dazu gehören u.a. die Anpassung der Beschilderung und die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche. Bestandteil der Planung ist eine optimierte Anbindung für den Radverkehr an den Zweirichtungsradweg im Maxtorgraben in Form eines vorgezogenen Aufstellbereiches zur besseren und sicheren Querung vom Maxtorgraben kommend. Zusätzlich soll durch den baulichen Fahrbahnverschwenk die Rechts-vor-Links-Regelung hervorgehoben werden.

Bei 58 qm zusätzlicher Entsiegelung wird ein weiterer Baum zur Pflanzung vorgeschlagen.

Im Kreuzungsbereich zur Stuckstraße entsteht ein kleiner Vorplatz mit einer Baumneupflanzung und der Erweiterung der bestehenden Baumscheiben für den neu entstehenden Evangelischen Campus Nürnberg in der ehemaligen Oberpostdirektion. Durch diese Maßnahme verringert sich die KFZ-Stellplatzanzahl von 79 auf 63, bei gleichzeitiger Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder von sechs auf 16.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen ca. 680.000 Euro. Die Finanzierung ist zu 100% aus dem Radwegeetat vorgesehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 680.000 € Folgekosten 6.500 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 680.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung des Fuß- und Radverkehrs

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Vpl-Nr. 2.2410.2.1 mit letzter Änderung vom 23.11.2023.

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