Beschlussvorlage Vpl/074/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fahrradstraßen 2. Stufe - Senefelderstraße - Kilianstraße bis Nordring
Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2405.2.1 Straßenplan Nr. 2.2405.2.2
Sachverhalt (kurz):
Die Fahrradstraße zwischen Kilianstraße entlang der Georg-Buchner-Straße, der Senefelderstraße, der Gerngrosstraße und der Otto-Geßler-Straße bis zum Nordring ist Bestandteil des beschlossenen Fahrradstraßenpakets der 2. Stufe und stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Marienbergpark und Nordring dar.
Der Straßenabschnitt soll an den aktuellen Nürnberger Fahrradstraßenstandard angepasst werden. Dazu gehören u.a. Anpassungen der Beschilderung, die Roteinfärbung der Kreuzungsbereiche und bauliche Anpassungen zur Hervorhebung der Vorfahrtsregelung.
Bestandteil der Planung ist eine Optimierung der Rad- und Gehwegführung von der Otto-Geßler-Straße kommend bis zur LSA-Querung am Nordring. Dies hat ebenfalls eine Anpassung an der Bushaltestelle "Hintermayrstraße" zur Folge, welche um ca. 40 m in westliche Richtung verschoben und barrierefrei ausgebaut wird. In der Senefelderstraße kann der straßenbegleitende Radweg entfallen. Dadurch kann der bestehende Gehweg und die angrenzenden Grünflächen vergrößert werden. Die notwendigen Flächen sind bereits im Besitz der Stadt Nürnberg.
Insgesamt können 5 neue Bäume gepflanzt und im Saldo 47 m² Fläche entsiegelt werden. Es fallen 18 KFZ-Stellplätze weg und es werden vier Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen ca. 980.000 Euro. Die Finanzierung ist zu 100% aus dem Radwegeetat vorgesehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 980.000 € Folgekosten 6.600 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung des Rad- und Fußverkehrs, sowie Herstellung der Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrsanlagen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
VB
Behindertenrat
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne Vpl-Nr. 2.2405.2.1 und Vpl-Nr. 2.2405.2.2 mit letzter Änderung vom 09.08.23.