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Sitzungsvorlage

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Verkehrsausschuss Steinbühl Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/069/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 14.12.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

VAG Gleissanierung Landgrabenstraße zw. Gibitzenhofstraße und Gugelstraße

Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan Gibitzenhofstraße - Haltestelle Landgrabenstraße und Gleisfreieck - Nr. 2.2346.2.1 Straßenplan Landgrabenstraße - Optimierung Gleislage Umgestaltung Straßenraum - Nr. 2.2438.2.1 Straßenplan Landgrabenstraße - Neue Haltestelle Melanchthonplatz - Nr. 2.2438.2.2

Sachverhalt (kurz):

Die Gleise in der Landgrabenstraße zwischen Gibitzenhofstraße und Gugelstraße müssen dringend saniert werden.

Durch die zwei neuen Straßenbahnlinien 10 und 11 entsteht die Notwendigkeit nach einer neuen Haltestelle Melanchthonplatz und der Bedarf nach einer fahrdynamisch optimierten Gleislage insbesondere im Bereich der Heynestraße.

Der dichtbesiedelte Stadtteil Steinbühl ist im betroffenen Bereich extrem stark versiegelt, die meisten Straßen verfügen über einen viel zu geringen Baumbestand. Zudem weisen die Gehwege entlang der Landgrabenstraße bedingt durch das halbseitige Parken nur selten die erforderliche Gehweg-Regelbreite auf.

Für die Gleissanierung wurden insgesamt drei Straßenpläne erstellt: Die überlastete Haltestelle Landgrabenstraße in der Gibitzenhofstraße wird verbreitert. Eine neue Haltestelle „Melanchthonplatz“ ist notwendig, um die beiden neuen Linien 10 und 11 optimal einsetzen zu können. Infolge des Entfalls der Haltestelle Heynestraße kann die Trassierung zwischen Melanchthonplatz und Christuskirche insbesondere an der Kreuzung Heynestraße fahrdynamisch deutlich optimiert werden.

Für die Gleissanierung – nicht für den Straßenraum - ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Der Beschluss des Verkehrsausschusses ist dafür erforderlich.

Die Pläne sind innerhalb der Verwaltung und mit der VAG abgestimmt. Die Gesamtkosten für alle drei Maßnahmen belaufen sich inklusive der Leitungsverlegungen auf ca. 6,5 Mio. Euro, die Förderung kann bis zu 80 % betragen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 6.500.000 € Folgekosten 25.300 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ausreichend große Gehwege für zu Fuß Gehende. Barrierefreier Ausbau der Haltestellen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Behindertenrat

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne

 Vpl-Nr. 2.2346.2.1 Gibitzenhofstraße - Haltestelle Landgrabenstraße und Gleisdreieck vom 23.08.23,

 Vpl-Nr. 2.2438.2.1 Landgrabenstraße - Optimierung Gleislage und Umgestaltung Straßenraum vom 26.01.23 mit letzter Änderung vom 31.10.23,

 Vpl-Nr. 2.2438.2.2 Landgrabenstraße - Neue Haltestelle Melanchthonplatz - 13.04.2022 mit letzter Änderung vom 25.08.23.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung in terminlicher Abstimmung mit dem Gleisbauprogramm der VAG zu sichern.

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