Anlage 6.1
Investitionzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen
Entscheidungsvorlage
Der Planansatz in Höhe von regulär 1.100.000 EUR reduziert sich durch eine pauschale Kürzung des investiven Anteils in Höhe von 15% um 37.000 EUR. Demnach stehen für das Jahr 2023 im Haushalt insgesamt 1.063.000 EUR an Zuschüssen für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung. Im Rahmen der Sitzungen der Sportkommission vom 10.03.2023 und 14.07.2023 wurden Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen in Höhe von 948.700 EUR bewilligt und ausgezahlt. Zuzüglich der Zusatzmittel aus einer Rückforderung über 4.450 EUR ergeben sich Restmittel in Höhe von 118.750 EUR. In der Anlage 4.2 sind die Vereine und Maßnahmen aufgeführt, für die in dieser Sitzung Zuschüsse bewilligt werden sollen. Es sind Anträge berücksichtigt, bei denen der Verwendungsnachweis bereits vorliegt. Außerdem solche, bei denen der Verwendungsnachweis bzw. der abschließende Bewilligungsbescheid des BLSV (Bayrischer Landessportverband) noch aussteht, die aber bereits weitgehend abgeschlossen sind. Nach Auszahlung der vorgeschlagenen Bewilligungen in Anlage 4.2 sind damit alle vorhandenen Zuschussmittel für Investitionszuschüsse voll ausgeschöpft. Alle Maßnahmen, von denen der Verwaltung bis zum Stichtag 01.10.2023 vollständige Abrechnungsunterlagen vorlagen, konnten somit in 2023 mit Zuschüssen berücksichtigt werden. Vier Maßnahmen, für die aufgrund des Baufortschritts und fast finalem Abrechnungsstand ein Teilzuschuss zugewiesen war (insgesamt knapp 40.000 EUR), konnten aufgrund der ausgeschöpften Mittel nicht mehr in diesem Jahr berücksichtigt werden. Grundsätzlich kann – unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel – bei neueren Maßnahmen (Stichtag Antragstellung: 13.02.2019) pro Jahr und Maßnahme ein Betrag von maximal 100.000 EUR ausgezahlt werden. Wenn der Zuschussbetrag über 300.000 EUR liegt, erfolgt die Auszahlung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Für ältere Maßnahmen gilt, dass maximal 50.000 EUR pro Jahr und Maßnahme ausgezahlt werden können, bei über 300.000 EUR Gesamtzuschuss erfolgt die Auszahlung innerhalb von maximal sechs Jahren. Sollten unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen noch Mittel vorhanden sein, können für umfangreichere Baumaßnahmen gegebenenfalls weitere Zuschüsse bewilligt werden.
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