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Sachverhalt

Anlage · 07.12.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Langwasser Wohnen & Bauen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhalt

  1. Ausgangssituation ........................................................................................................................... 2 2. Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“ ................................................. 2 2.1 Methodik: Erhebung der Angebotssituation ................................................................................. 3 2.2 Methodik: Erhebung der Bedarfslage ........................................................................................... 4 3. Bedarfslage für inklusive Deutschsprachkurse in Nürnberg ........................................................... 5 3.1 Quantitativer Bedarf ...................................................................................................................... 5 3.2 Inhaltlicher Bedarf ......................................................................................................................... 9 4. Angebote für inklusive Deutschsprachkurse in Nürnberg ............................................................. 12 4.1 Inklusive Sprachkurse im Rahmen des Integrationskursangebots des BAMF ............................. 12 4.2 Weitere Hinweise auf inklusive Sprachkursangebote ................................................................. 14 5. Zusammenfassung ......................................................................................................................... 16 6. Handlungsempfehlungen .............................................................................................................. 18 I. Für die Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ sensibilisieren ........................................... 18 II Transparenz und Beratung an der Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ verbessern ..... 19 III Angebote an der Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ etablieren ................................. 19 IV Umsetzung von Handlungsempfehlungen .................................................................................... 20 7. Quellen .......................................................................................................................................... 21

1. Ausgangssituation

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem ESF-Plus-Programm „Bildungskommunen“ die Weiterentwicklung des kommunalen Bildungsmanagements und unterstützt Kommunen bei der Gestaltung ihrer Bildungslandschaften. Das Bildungsbüro der Stadt Nürnberg beteiligt sich seit Jahresbeginn 2023 am Bundesprogramm, in dessen Rahmen unter anderem das `Kommunale Programm Deutschspracherwerb´ weiterentwickelt sowie das Datenmonitoring im Bereich Inklusion vertieft wird. In diesem Kontext führte das Bildungsbüro zuletzt eine Praxisforschung durch, um die im Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2023 gestellten Anfragen zu beantworten und bestehende Bedarfe im Bereich der Inklusiven Integrationskurse zu ermitteln. Die Ergebnisse der Praxisforschung werden mitsamt Handlungsempfehlungen vorgestellt.

Im datengestützten kommunalen Bildungsmanagement (DKBM) der Stadt Nürnberg sind Daten zur inklusiven Bildung seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil. Über das Kommunale Programm Deutschspracherwerb sollen für alle Menschen in der Stadt Nürnberg passende Sprachangebote zur Verfügung stehen, zudem individuelle Voraussetzungen für das Lernen berücksichtigt und Teilhabe für alle ermöglicht werden. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 31. Januar 2023 zu einem „Inklusiven Integrationskursangebot in Nürnberg“ wurden Fragestellungen rund um die Schnittstelle zwischen „Spracherwerb“ und „Inklusion“ aufgeworfen, die das Bildungsbüro – eingebettet in seine bisherigen Projektaktivitäten – durch eine Praxisforschung untersucht hat.

Im genannten Antrag wird die Verwaltung gebeten zu berichten, ob der Bedarf nach inklusiven Sprachlernangeboten in Nürnberg bekannt ist und quantitativ wie inhaltlich eingeschätzt werden kann. Damit verbunden ist die Frage, ob es bereits inklusive Sprachangebote in Nürnberg gibt und „– sollten sie fehlen – noch mit den Kooperationspartner/-innen oder im Rahmen der eigenen Programme der Stadt (zum Beispiel im kommunalen Programm Deutschspracherwerb) initiiert werden können“. Die im genannten Antrag gestellten Fragen zielen damit auf ein Forschungsfeld, das aktuell nicht gut beleuchtet ist. Zur Beantwortung der Fragen wurde daher ein multimethodisches Forschungsdesign gewählt, um Hinweise auf Bedarfslage und Angebotssituation im Hinblick auf den Spracherwerb von zugewanderten Menschen mit Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen zu erhalten. Auf Basis der vorliegenden Praxisforschung werden Handlungsempfehlungen formuliert und konkrete Umsetzungen im Bereich „Spracherwerb“ und „Inklusion“ in Nürnberg angeregt.

2. Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“

Zugewanderte mit einer Behinderung oder Beeinträchtigungen werden in den wissenschaftlichen Diskursen als „unsichtbare“ Gruppe beschrieben, da es nur wenige empirische Erkenntnisse zu ihren besonderen Bedarfslagen im Hinblick auf Hilfs- und Unterstützungssysteme gibt (vgl. Steiner 2019, S. 7; Korntheuer 2021, S. 149). Gleichwohl ist bekannt, dass insbesondere unter den Geflüchteten ein nicht unerheblicher Teil der Menschen Einschränkungen wie körperliche Behinderungen, Lernbehinderungen oder psychische Krankheiten hat. Schätzungen zufolge haben mindestens 15 Prozent aller Geflüchteten eine Beeinträchtigung (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte 2018, S. 1). Lernhindernisse bestehen auch dann, wenn durch Fluchterfahrungen Traumatisierungen entstanden sind. Noch Jahre später kann der Spracherwerb durch Traumata ungünstig beeinflusst werden, wie man in einer biographischen Studie herausfand (vgl. Bernhard et al. 2021, S. 5).

Die Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“ des Bildungsbüros wurde aufgrund der bestehenden mangelnden Datenlage am Schnittpunkt von „Spracherwerb/Integration“ und „Inklusion“ explorativ angelegt und umfasste verschiedene Forschungsmethoden (vgl. Abbildung 1). Durch Literaturrecherche zum Forschungsstand der Bedarfs- und Versorgungslage von zugewanderten Menschen mit Behinderung konnten erste Ansatzpunkte für die Untersuchung gewonnen werden.

„Inklusion“ wurde im Rahmen der Praxisforschung „breit“ gefasst. Es wurden nicht nur die Angebote betrachtet, die sich ausschließlich an Menschen mit einer attestierten Beeinträchtigung oder Behinderung richten. Vielmehr standen die multiplen Hürden bei der Teilnahme an Sprachkursangeboten, die sich für die Zielgruppe zugewanderte Menschen mit Beeinträchtigungen ergeben, im Fokus. Es ist zu vermuten, dass insbesondere bei Menschen, die neu nach Nürnberg zugewandert sind, noch keine Behinderung attestiert wurde, und dass Geflüchtete von einer Vielzahl von Beeinträchtigungen wie psychischen Erkrankungen und Traumatisierungen etc. betroffen sein können. Um Aussagen zu Lücken im Gesamtangebot von Integrations- bzw. Deutschsprachkursen für die Zielgruppe treffen zu können, wurden auch die Angebote für spezielle Zielgruppen, z.B. Menschen mit Sehbehinderung, in den Blick genommen, die per se nicht „inklusiv“ sind.

2.1 Methodik: Erhebung der Angebotssituation Zur Erhebung der quantitativen und inhaltlichen Bedarfslage sowie von inklusiven Sprachkursangeboten wurden leitfadengestützte telefonische Einzelinterviews mit Akteurinnen und Akteuren aus der (kommunalen) Verwaltung (Interviewgruppe I, N=8) und aus dem Kreis der Anbieter und Träger von Angeboten zum Deutschspracherwerb und sozialen Organisationen (Interviewgruppe II, N=11) geführt. Sie wurden zur Versorgung der zugewanderten Menschen mit Behinderung mit einem Sprachkursangebot in Nürnberg (Schwerpunkt bei Interviewgruppe I) bzw. zu inklusiven Deutschsprachangeboten, z.B. in der eigenen Einrichtung, (Schwerpunkt bei Interviewgruppe II) befragt.

Ein genaueres Bild über die Angebotssituation zu Integrationskursen für Menschen mit diagnostizierten Behinderungen lieferten zwei schriftliche Abfragen:

 Zum einen wurde vom 07.07. bis zum 21.07.2023 eine E-Mail-Abfrage der Integrationskursträger in Nürnberg unter Mitwirkung der Regionalkoordinatoren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Sie umfasste Fragen zu speziellen und inklusiven Deutschsprachangeboten und Teilnehmerzahlen sowie zur Barrierefreiheit der Einrichtungen. Insgesamt haben 14 der 17 Integrationskursträger in Nürnberg geantwortet, was einem Rücklauf von 82 % entspricht.  Vom 04.08. bis 03.09.2023 wurden Anbieter von niedrigschwelligen Sprachkursen in Nürnberg, auf die z.B. in der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung verwiesen wird, ebenfalls zu bestehenden inklusiven Deutschsprachangeboten per E-Mail befragt. Die befragten Organisationen, darunter Sozialdienste, Bildungseinrichtungen und Vereine, sind in der digitalen Nürnberger Matrix zu niedrigschwelligen Sprachkursen1 verzeichnet. Die Matrix wird zentral über die ZAM-Beratung gepflegt, sodass von einer aktuellen Abbildung niedrigschwelliger Sprachangebote in Nürnberg ausgegangen werden kann, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zum Zeitpunkt der Befragung waren 35 Angebote verzeichnet. Vier Personen meldeten sich, teilweise mit konkreten Angeboten, zurück.

1 Die Matrix kann über den ersten Link in diesem Dokument abgerufen werden.

2.2 Methodik: Erhebung der Bedarfslage Zur Untersuchung des Bedarfs an inklusiven Deutschsprachangeboten in Nürnberg wurde vom 21.07. bis zum 13.09.2023 eine standardisierte Online-Befragung von Beratenden im Bereich Migration, Flucht und Integration durchgeführt. Die für Integration Neuzugewanderter und Geflüchteter zuständige Mitarbeiterin der Referentin für Jugend, Familie und Soziales versendete dazu über ihren Verteilerkreis der Integrations-, Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen eine entsprechende Einladung. 28 Beratende aus Nürnberg beantworteten die Befragung teilweise oder vollständig.

Zur weiteren Einschätzung der Bedarfslage wurden Daten des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und des Monitorings der städtischen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für Sekundäranalysen verwendet:

 Es wurde die Strukturstatistik zum Bereich des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ des ZBFS für die Stadt Nürnberg in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ausgewertet. Das ZBFS als Versorgungsamt stuft die Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden ab einem GdB von 20 ab und verzeichnet sie in der Statistik; Menschen mit anderen Beeinträchtigungen wie chronischen Erkrankungen, Traumatisierungen und Beeinträchtigungen, die (noch) nicht attestiert sind, werden in dieser Statistik nicht erfasst.  Über die Fachstelle für Flüchtlinge des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration (Sozialamt) in Nürnberg wurden die Daten des Monitorings der städtischen und staatlichen GU in Nürnberg für das Jahr 2022 bzw. 2023 herangezogen. Der Datenreport umfasst Zahlen zur Unterbringung von Geflüchteten in kommunalen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünften (GU), Erstaufnahmeeinrichtungen und Inobhutnahmestellen für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen sowie Personen im Asylbewerberleistungsgesetz-Bezug, die in Privatwohnungen und Anschlusshilfen des Jugendamts leben. Im Rahmen des Monitorings beantworten die in den GU zuständigen Flüchtlings- und Integrationsberatenden regelmäßig Fragen zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern anhand sog. Belegungslisten. Hierbei werden auch einzelne gesundheitsbezogene Fragen beantwortet.

Die herangezogenen Daten umfassen jeweils nur einen Teil der interessierenden Gruppe von zugewanderten Menschen mit Beeinträchtigung (z.B. Menschen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit mit attestiertem Grad der Behinderung in Nürnberg oder Menschen mit einer attestierten Traumatisierung in einer Nürnberger GU).

Aufgrund der schwierigen Datenlage ist es nicht möglich, genau abzuschätzen, wie viele Personen in Nürnberg einen konkreten Bedarf an inklusiv gestalteten Deutschsprachkursen haben. Die nachfolgenden Ausführungen zur Praxisforschung verstehen sich daher als Sammlung von Befunden und ersten Hinweisen zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen des genannten Antrags.

Abbildung 1

Abbildung 1: Verwendete Forschungsmethoden zur Analyse der Angebots- und Bedarfslage im Rahmen der Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“, Bildungsbüro der Stadt Nürnberg

3. Bedarfslage für inklusive Deutschsprachkurse in Nürnberg

Die Sekundäranalysen und quantitativen Einschätzungen von Beratenden im Kontext Integration, Flucht und Migration liefern erste Hinweise für den quantitativen Bedarf und mögliche Ansatzpunkte für ein inklusives Deutschsprachangebot in der Stadt Nürnberg. Zur Erfassung inhaltlicher Aspekte des Bedarfs an inklusiven Angeboten, wie zum Beispiel pädagogische Erfordernisse, wurden insbesondere Einschätzungen aus den Einzelinterviews ausgewertet.

3.1 Quantitativer Bedarf Das Monitoring der städtischen und staatlichen GU in Nürnberg wurde für das Jahr 2022 bzw. 2023 herangezogen. Zu beachten ist, dass die Daten der städtischen und staatlichen GU zu unterschiedlichen Zeiten erhoben werden und sich daher nicht addieren lassen. Die Angaben der städtischen GU beziehen sich auf den Stichtag 30.06.2023, die Angaben für die staatlichen GU umfassen das gesamte Jahr 2022.

Gesundheitsmerkmale für die Bewohnerinnen und Bewohner Städtische GU Stand: 30.06.2023 Staatliche GU Stand: 2022
Anzahl Anteil an Anzahl Anteil an
Gesamtzahl Gesamtzahl
Anzahl der bekannten psychisch Kranken/ 173 9,4% 52 4,1%
Traumatisierten
davon: Anzahl an Personen, bei denen 86 4,7% 46 3,7%
dies attestiert ist
Anzahl der chronisch physisch Kranken bzw. der 135 7,3% 64 5,1%
Bewohnerinnen und Bewohner mit
Kriegsverletzungen
Anzahl an Bewohnerinnen und Bewohner mit 88 4,8% 56 4,5%
Behinderung
Gesamtzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in 1844 100% 1258 100%
den GU

Gesundheitsmerkmale für die Bewohnerinnen und

Bewohner

Tabelle 1: Angaben zum Thema Gesundheit im Monitoring der städtischen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte in Nürnberg, Stand: 30.06.2023 (städt. GU) bzw. 2022 (staatl. GU); Quelle: Fachstelle für Flüchtlinge, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration, Stadt Nürnberg

Am 30.06.2023 lebten 88 Personen mit einer Behinderung in kommunalen GU (vgl. Tabelle 1). In GU in staatlicher Zuständigkeit wurden für das Jahr 2022 56 Personen erfasst. Gezählt wurden Personen, für die ein Grad der Behinderung festgestellt wurde und/oder ein entsprechender Behindertenausweis vorliegt.

Die Zahlen der „chronisch physisch Kranken bzw. der Bewohnerinnen und Bewohner mit Kriegsverletzungen“ lagen mit 135 Personen in den städt. GU und 64 Personen in den staatl. GU über den Zahlen zu Bewohnerinnen und Bewohnern mit Behinderung. Es lässt sich vermuten, dass sich jedoch unter den hier gezählten chronisch kranken und kriegsverletzten Personen auch beeinträchtigte und / oder von Behinderung bedrohte Personen befinden sowie Personen, die z.B. noch im Feststellungsverfahren des Grads der Behinderung oder Beantragungsprozess eines Behindertenausweises stehen.

Der Kategorie „bekannte psychisch Kranke/ Traumatisierte“ wurde in den städtischen GU 173 Personen zugeordnet, von ihnen lag jedoch nur bei 86 ein ärztliches Attest vor. Auch in den staatlichen GU liegt nicht für alle der verzeichneten 52 Person mit einer psychischen Erkrankung bzw. Traumatisierung ein entsprechendes Attest vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sozialdienste bei Vorliegen mehrerer Beeinträchtigungen Personen auch in mehreren Kategorien eintragen und diese im Monitoring doppelt erfasst werden. Die Zahlen zu beeinträchtigten und behinderten Personen in den Gemeinschaftsunterkünften in Nürnberg können daher nicht zusammengefasst werden. Dennoch geben die Ergebnisse erste Hinweise auf die Zahl der neuzugewanderten Personen, die einen potenziellen Bedarf an inklusiv gestalteten Deutschsprachangeboten haben.

Dass ein konkreter Bedarf nach Sprachkursen für Personen mit „Beeinträchtigungen/ Lernbehinderungen und/oder hohem Alter“ besteht, wurde der zuständigen Fachstelle für Flüchtlinge des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration darüber hinaus von vielen Sozialdiensten aus den Unterkünften im Rahmen der Monitoring-Interviews berichtet. Dies zeigt, dass es für Bewohnerinnen und Bewohner mit Beeinträchtigungen zum aktuellen Stand (Sommer 2023) noch keine adäquaten Sprachkursangebote gab. Gleichzeitig muss davon ausgegangen werden, dass auch Personen Bedarf an inklusiven Deutschangeboten haben, die bereits in privaten Wohnraum oder in andere Unterkünfte, z.B. der Wohnungslosenhilfe, umgezogen sind. Zudem ist eine große Zahl Geflüchteter aus der Ukraine 2022 direkt in Privatwohnungen untergekommen. Dieser Personenkreis wird nicht vom Monitoring erfasst.

Die Onlinebefragung von Beratungsfachkräften in den Bereichen Migration, Integration und Asyl ergab weitere Hinweise auf den Bedarf an Sprachkursangeboten. Sie gehen auch auf Personen mit Beeinträchtigungen ein, die sich nicht oder nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften aufhalten. Die befragten Beratungsfachkräfte, die nicht in einer GU in Nürnberg eingesetzt sind und Angaben zur Anzahl der von ihnen beratenen Personen machten (N=10), haben von 2022 bis Mitte 2023 alle mindestens eine zugewanderte Person mit Beeinträchtigung2 persönlich beraten.

2Beeinträchtigungen im Rahmen der Befragung wurden weit gefasst und beziehen sich z.B. auf körperliche Behinderungen, Lernbehinderungen, psychische Krankheiten oder Traumatisierungen.

Werden die Angaben dieser zehn Beraterinnen und Berater addiert, so wurden von 2022 bis Mitte 2023 allein von ihnen mindestens 80 zugewanderte Personen mit Beeinträchtigungen außerhalb von GU beraten3.

Welche Herausforderungen sehen Sie für die von Ihnen

beratenen zugewanderten Personen mit Beeinträchtigungen

in Nürnberg? (N=26)

9 2,3%
69 ,2%
65,4 %
34,6%

Sprachbarrieren

Eingeschränkte Gesundheitsleistungen für Bezieher/-

innen von Leistungen nach dem AsylbLG

Fehlendes Wissen zum Leistungsanspruch für

zugewanderte Menschen mit Behinderung

Identifikation von Behinderung

Sonstiges 3,8%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Abbildung 2: Herausforderungen, die für die beratenen Personen mit Beeinträchtigungen aus Sicht der befragten Beratenden bestehen; absolute und relative Häufigkeiten; N=26; Datenquelle: Beratendenbefragung des Bildungsbüros der Stadt Nürnberg 2023

Dass das Thema Sprache für zugewanderte Menschen mit Beeinträchtigungen eine besondere Herausforderung darstellt, zeigt sich deutlich im Rahmen der Beratendenbefragung, denn von fast allen Befragten, unabhängig ob diese in GU eingesetzt waren, wurden „Sprachbarrieren“ als Herausforderung in Bezug auf die beratenen zugewanderten Personen mit Beeinträchtigungen in Nürnberg gesehen (vgl. Abbildung 2). 18 bzw. 17 Beratende sahen Herausforderungen in eingeschränkten Gesundheitsleistungen für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und in fehlendem Wissen zum Leistungsanspruch für zugewanderte Menschen mit Behinderung. Neun befragte Beratende gaben an, dass die Identifikation der Behinderung(en) eine Herausforderung für sie war. Dies zeigt, dass die Problemlagen für zugewanderte Menschen mit Beeinträchtigungen über den reinen Spracherwerb hinausgehen und vor allem die gesundheitliche Versorgungslage ein vordergründiges Thema ist. In einer deutschlandweiten Befragung des Caritas-Verbands zur Versorgungslage von zugewanderten Menschen mit Behinderung im Juli 2019 waren dies aus Sicht der befragten Dienste der Sozial-, Migrations-, Flüchtlingsberatung und Behindertenhilfe ebenfalls wesentliche Herausforderungen in der Arbeit mit zugewanderten Menschen mit Behinderung (vgl. Steiner 2019, S. 25).

Ergänzend zum GU-Monitoring der Fachstelle für Flüchtlinge und der Beratendenbefragung, die jeweils einen kleinen Ausschnitt der Gruppe beeinträchtigter Menschen mit einem möglicherweise bestehenden Bedarf an inklusiv gestalteten Deutschsprachangeboten abbilden, wurden Daten des Zentrums Bayern Familie und Soziales angefragt. Die Zahlen der Strukturstatistik zum SGB IX bilden

3 Zehn Befragte machten zur Anzahl der beratenen Personen mit Beeinträchtigungen folgende Angaben: Zwei Befragte hatten innerhalb des Zeitraums von 2022 bis Mitte 2023 „1 bis 5 Personen“ beraten, drei Befragte „6 bis 10 Personen“, jeweils ein/e Befragte/-r hatte „11 bis 15 Personen“ und „16 bis 20 Personen“ beraten und drei Befragte hatten sogar „Mehr als 20 Personen“ beraten.

wiederum die Gesamtzahl der von einer Behinderung betroffenen Menschen in Nürnberg ab, jedoch werden andere Arten von Beeinträchtigungen nicht erfasst. Nach Angaben des ZBFS lebten im Jahr 2022 insgesamt 91.609 Menschen mit Behinderung in Nürnberg, 62.910 davon mit einer Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung von über 50 (vgl. Zentrum Bayern Familie und Soziales 2022a). Für den Bedarf an Deutschsprachangeboten soll in der weiteren Betrachtung vor allem die Altersgruppe der 15- bis 64-jährigen Menschen mit einer Behinderung fokussiert werden, da die Sprachbildung dieser Personengruppe (größtenteils) nicht mehr durch das Regel- bzw. Förderschulsystem abgedeckt ist. Weiterhin spielt die Erwerbsintegration für diese Altersgruppe eine große Rolle. Das ausgewiesene Merkmal „Staatsangehörigkeit“ kann als Annäherung an die Gruppe der Menschen mit Behinderung in Nürnberg dienen, die grundsätzlich mit Deutsch als neuer Sprache konfrontiert waren oder sind.

Personenzahl

8850 8882 9070
33947 33776 33466

2020 2021 2022

Jahr

mit deutscher Staatangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Abbildung 3: Anzahl der 15- bis 64-jährigen Menschen mit Behinderung in Nürnberg im Jahr 2020, 2021 und 2022, nach Staatsangehörigkeit; eigene Berechnung; Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Strukturstatistiken SGB IX, Stadt Nürnberg 2022, 2021, 2020

Im Jahr 2022 lebten 9.070 Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahre mit einer Behinderung in Nürnberg, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Diese Anzahl entspricht 21,3 Prozent bzw. einem Fünftel der 15- bis 64-jährigen Menschen mit Behinderung in Nürnberg in diesem Jahr (vgl. Abbildung 3). Unklar ist die genaue Zusammensetzung der Gruppe. Merkmale wie Behinderungsarten, Herkunftsländer, Aufenthaltsdauer in Deutschland oder die Teilnahme an Integrations- oder Sprachkursen werden nicht dargestellt. Anhand der vorliegenden Daten kann jedoch abgelesen werden, dass sich die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vorjahr relativ um 0,5 Prozentpunkte bzw. absolut um 188 Personen erhöht hat (2022: 21,3 Prozent; 2021: 20,8 Prozent; 2020: 20,7 Prozent). Gleichzeitig ist die Zahl der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit in den drei Jahren gesunken. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass v.a. auch durch aktuelle (Flucht-)Zuwanderung Menschen mit Behinderung nach Nürnberg gekommen sind, die noch am Anfang des Deutschspracherwerbs stehen.

Weitere Differenzierungen in der Strukturstatistik zum SGB IX sind für das Merkmal „Alter“ möglich. Die Zahl der Menschen mit Behinderung nimmt im Lebensverlauf zu. In der betrachteten Altersspanne von 15 bis 64 Jahren ist in Nürnberg (wie in Bayern allgemein, vgl. Zentrum Bayern Familie und Soziales 2022b) die Gruppe der 45 bis 54-jährigen Menschen jedoch mit 2.876 Personen am häufigsten und mit deutlichem Abstand zu den nachfolgenden Altersgruppen vertreten (vgl.

Abbildung 4). Ihre Anzahl und auch die der nachfolgenden Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen hat in Nürnberg von 2020 bis 2022 zudem kontinuierlich zugenommen. Rund drei Viertel der betreffenden Personengruppe zwischen 15 und 64 Jahren befinden sich damit im Alter über 45 Jahren. In den anderen Altersgruppen blieben die Zahlen in den drei Jahren auf ähnlich hohem Niveau.

Personenzahl

3000 280428492876

260 247 260

68 83 78

15 bis 17 18 bis 24 25 bis 34 35 bis 44 45 bis 54 55 bis 59 60 bis 64

Altersgruppe

2020 2021 2022

Abbildung 4: Anzahl der 15- bis 64-jährigen Menschen mit Behinderung ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Nürnberg für die Jahre 2020, 2021 und 2022, nach Altersgruppen, eigene Darstellung, Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Strukturstatistik SGB IX, Stadt Nürnberg 2022

Die Altersverteilung mit Schwerpunkt auf Menschen im mittleren und höheren Erwerbsalter legt nahe, dass das institutionalisierte Lernen für einen Großteil der Menschen mit Behinderung ohne deutsche Staatsangehörigkeit bereits einige Jahre zurückliegt. Dies kann als wichtiger Hinweis auf den inhaltlichen bzw. pädagogischen Bedarf an einem inklusiven Deutschsprachangebot betrachtet werden, dem z.B. durch das Monitoring in den Nürnberger GU weiter nachgegangen werden könnte. Dies wäre wünschenswert, um gezielt die Anforderungen (z.B. in Bezug auf Behinderungsarten und Beeinträchtigungen) an ein inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg ermitteln zu können. Weitere Einschätzungen zum inhaltlichen Bedarf, die im Rahmen der Praxisforschung gesammelt wurden, sind in den nachfolgenden Ausführungen zusammengefasst.

3.2 Inhaltlicher Bedarf In der Onlinebefragung der Beratenden durch das Bildungsbüro wurde in einer offenen Frage nach den konkreten Herausforderungen beim Deutschspracherwerb für die beratenen zugewanderten Personen mit Beeinträchtigungen gefragt. 18 Befragte nutzten die Gelegenheit, ihre Einschätzungen mitzuteilen. Die Befragten berichteten, dass allgemeine Sprach- und Integrationskurse für die von ihnen beratenen Personen mit Beeinträchtigungen nicht geeignet seien (N=13) und zum Teil auch aus Frustration abgebrochen wurden (N=2). Als Gründe, warum die bestehenden Angebote ungeeignet für die Zielgruppe waren, wurde angeführt, dass

 diese einen zu hohen Lernfortschritt erforderten bzw. zu intensiv seien (N=6), und so z.B. traumatisierte Personen nicht mithalten könnten;

 die Klassengröße zu hoch und es daher zu laut (N=3) z.B. für traumatisierte und hörbeeinträchtigte Menschen sei, und es so zu Konzentrationsschwierigkeiten und Überforderung komme;  nicht individuell auf Beeinträchtigungen von Teilnehmenden eingegangen werden könne (N=3);  nicht speziell auf die multiplen Herausforderungen, die die Personen in ihrem aktuellen Alltag bewältigen müssen, eingegangen werden könne (N=3),  die schulische Atmosphäre und die sich anbahnende Testsituation für psychisch beeinträchtigte Menschen schwierig sei.

Die Beratenden sprachen zudem dezidiert fehlende Kursformate in Nürnberg an. Genannt wurden spezialisierte Kurse für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Hörbeeinträchtigungen (auch mit Cochlea-Implantaten), geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sowie mit Traumatisierungen. Weiterhin wurden besondere Sprachkursformate wie Frauenkurse, Teilzeitkurse und Alphabetisierungskurse, die für Menschen mit Beeinträchtigungen noch etwas geeigneter seien als reguläre Integrationskurse, als quantitativ nicht ausreichend in Nürnberg beschrieben. Die Befragten betonten, dass aktuell kein geeignetes Kursformat existiere, um u.a. einem langsameren Lernfortschritt Rechnung zu tragen. In einem Kommentar wird daher z.B. eine Kursformmischung vorgeschlagen: „Die allgemeinen Integrationskurse sind vor allem für ältere und/ oder beeinträchtigte Personen oft sehr starr und vom Vorgang her zu schnell. Alpha[bethisierungs]kurse gibt es hingegen aber sehr wenige, außerdem muss man hierfür erstmal eingestuft werden. Es wäre gut, wenn es Kursangebote zwischen Alpha[bethisierungs]- und regulären Integrationskursen gäbe - gerade für diese Zielgruppe.“ (Kommentar einer Person in der Beratendenbefragung des Bildungsbüros 2023).

In fünf offenen Kommentaren ließ sich zudem erkennen, dass die Zugangsmöglichkeiten bzw. die Entfernung zum Kursort die Teilnahme an Integrationskursen u.a. bei bewegungseingeschränkten Personen erschwerten bzw. verhinderten. Der folgende Kommentar fasst dies prägnant zusammen: „Durch die räumliche Lage der Gemeinschaftsunterkunft am äußersten Stadtrand Nürnbergs sind die Wege zu den Sprachkursen beschwerlich und hindern einige Personen an einer Teilnahme“ (Kommentar einer Person in der Beratendenbefragung des Bildungsbüros 2023). Insgesamt gaben die Befragten somit eine Vielzahl an Hinweisen, welchen qualitativen Bedarf Menschen mit Beeinträchtigungen in Richtung des Deutschspracherwerbs haben.

Auch in den Einzelinterviews mit Multiplikator/-innen wurden die Problemlagen und die daraus folgenden Bedarfe der Zielgruppe entsprechend bestätigt: die beschriebenen Barrieren bei Sprachangeboten betreffen nach Angaben mehrerer Interviewter in besonderem Maße zugewanderte Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Den spezifischen Lernanforderungen dieser – wiederum in sich heterogenen – Gruppen könne in vorhandenen Angeboten nicht entsprochen werden. Auch Kurse (wie z.B. Alphabetisierungskurse), die ein grundsätzlich langsameres Lerntempo voraussetzen, seien aus Sicht einiger Befragter nicht passend. Aufgrund der Flucht- und Krisenerfahrung der Menschen seien zudem viele der Zugewanderten durch Angststörungen und Traumata beeinträchtigt. Unterricht im Klassenkontext sei für viele überfordernd und bräuchte intensive Begleitung.

Mehrere Befragte berichten, dass insbesondere die Integrationskurse aufgrund der konkreten Vorgaben (z.B. zum Umfang oder Lernfortschritt) kaum auf diese individuellen Bedürfnisse angepasst werden könnten. Darüber hinaus seien die Kursanbieter mitunter noch wenig hinsichtlich der speziellen Bedürfnisse und Probleme der Zielgruppe sensibilisiert (z.B. keine Kenntnis darüber, warum es häufig zu Fehlzeiten oder Abbrüchen kommt). Dem gegenüber stünden multiple

Problemlagen der Zielgruppe, die einem Spracherwerb oft (noch) im Wege stehen. Eine normale Teilhabe an Sprachkursen sei mitunter nicht möglich, da z.B. Zugewanderte mit psychischen Erkrankungen aufgrund einer schlechten gesundheitlichen Verfassung und angespannten Wohnsituation nicht in der Lage seien, sich auf den Spracherwerb einzulassen. Gleichzeitig wurde in den Gesprächen mit der Gesundheitsverwaltung und sozialen Organisationen deutlich, dass es insbesondere für diese Zielgruppe wichtig sei die Sprache zu erlernen, um ihre gesundheitliche Lage verbessern können. Durch den Aufbau sprachlicher Kompetenzen könne maßgeblich zu einer korrekten Diagnosestellung und passenden Behandlung bzw. Therapie beigetragen werden. Dazu bräuchte es niedrigschwellige Angebote als Einstieg, die v.a. auch Aspekte der Gesundheitsbildung / Psychoedukation beinhalten. Ein solcher lebensweltorientiertere Ansatz würde auch die Motivation zur Sprachkursteilnahme steigern.

Aus Sicht der interviewten Fachpersonen brauche es für ein inklusives Angebot besondere Bedingungen sowohl hinsichtlich der äußeren Angebotsgestaltung, als auch für die konkretere pädagogische und didaktische Umsetzung. Genannt wurden hier:

 ein Grundverständnis für die Lebenslage behinderter bzw. beeinträchtigter Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (so z.B. für prioritäre Fragen in den Bereichen Wohnen oder Gesundheit)  dem folgend und insbesondere bei jungen Menschen wichtig: eine ganzheitliche Sicht auf die Person und deren Umfeld (Familie, Fluchterfahrung, Wohnsituation)  flexible und individuell organisierte Angebote, in denen sowohl das Lerntempo als auch die Methodik an den jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf angepasst sind (so seien z.B. virtuelle Angebote für Personengruppen mit Mobilitätseinschränkung oft passend, für Menschen mit Hörbeeinträchtigung eher schwierig).

Demzufolge müsse der jeweilige Unterstützungsbedarf (z.B. Förderunterricht, Mobilitätsbegleitung oder umfassende Assistenz) vorab genau erhoben werden.

Wenn (neben individueller Einzelangebote) Kurse „inklusiv“ angeboten werden, sollten sie nach Meinung der befragten Multiplikator/-innen entsprechend ausgestaltet werden:

 sehr kleine Gruppengrößen  mit eher geringer Mischung, d.h. auch tendenziell Personen mit ähnlichen Behinderungsarten/ Beeinträchtigungen  mit Angeboten für Kinderbetreuung  mit modularen Angeboten zu Förderunterricht/ Intensivierung  mit Lerninhalten zur Orientierung (analog Erstorientierung) und Grundbildung  zunächst auch mit „Erstorientierungsthemen“ sowie Grundbildung (z.B. digitale und finanzielle Grundbildung, Gesundheitsbildung)  altersdifferenziert, auch mit Anbindung von Angeboten zur Berufsorientierung / zu Praktika

Bei den Sprachprüfungen (vgl. Abschnitt 4.1) sind nach Angaben eines Trägers die Problemlagen und notwendige Lösungen vergleichbar mit der Kursteilnahme: so sind zwar sog. „Sonderprüfungen“ grundsätzlich möglich, die Anmeldemöglichkeit hängt allerdings von fachärztlichen Attesten ab, die für bestimmte Beeinträchtigungen (z.B. Lese-Rechtschreibstörung) kaum oder nur sehr schwer zu erlangen sind. Auch hier sind Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen besonders benachteiligt, weil Prüfungssituationen meist an sich ein Problem darstellen. Um die

Rahmenbedingungen der Prüfungen bedarfsgerecht anpassen zu können, wäre ein „Gerätepool“ mit entsprechenden Hilfsmitteln sinnvoll.

4. Angebote für inklusive Deutschsprachkurse in Nürnberg

Die Frage, ob und welche Angebote es für den inklusiven Deutschspracherwerb in Nürnberg gibt, war Gegenstand zweier Abfragen des Bildungsbüros der Stadt Nürnberg sowie der Einzelinterviews (vgl. Abschnitt 2). Die Ergebnisse sollen nachfolgend dargestellt werden.

4.1 Inklusive Sprachkurse im Rahmen des Integrationskursangebots des BAMF Gemäß § 13 Absatz 1 der Integrationskursverordnung können Träger von Integrationskursen in Deutschland spezielle Kurse, z.B. für Menschen mit sprachpädagogischem Förderbedarf anbieten. Spezielle Kursarten könnten besonders geeignet sein, um das Leistungspotential bei betreffenden Teilnehmenden für den Spracherwerb voll ausschöpfen zu können. Im Rahmen einer kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2021 wurde auf das deutschlandweite Angebot von Integrationskursen für Menschen mit Behinderungen (v.a. für Menschen mit Sinnesbehinderungen) eingegangen. In der Antwort der damaligen Bundesregierung wird deutlich, dass Sprachförderangebote für Menschen mit (Sinnes-) Behinderung nicht in allen Bundesländern zur Verfügung stehen bzw. monatelange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.

Auch in Bayern ist das Angebot auf wenige Großstädte beschränkt. Die Anzahl der begonnenen Integrationskurse für hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen lag für Bayern von 2017 bis 2020 bei insgesamt acht Kursen. Im Jahr 2018 und 2020 entfielen davon je zwei Kurse mit jeweils 15 Teilnehmenden auf die Stadt Nürnberg (vgl. BT-Drucksache 19/27553, S. 3f.). Im Gespräch mit dem überregionalen Anbieter des Integrationskurses, der Sprachschule Heesch aus Hamburg, wurde dem Bildungsbüro der Stadt Nürnberg berichtet, dass es seit Jahren zwei Integrationskurse für hörbeeinträchtigte und gehörlose Personen mit ca. 11 Teilnehmenden pro Jahr gebe. Es gebe darüber hinaus viele Anfragen. Aktuell stammten diese v.a. von Menschen aus der Ukraine. Jedoch stünden aktuell etwa 50 Personen auf der Warteliste (Stand: Mai 2023).

Für blinde Menschen wurde im Rahmen der Antwort auf die kleine Anfrage kein Angebot in Integrationskursen in Nürnberg ausgewiesen. Die Anzahl der begonnenen Integrationskurse lag in Bayern in den Jahren 2018 bis 2020 bei insgesamt acht Kursen, davon sieben in Würzburg und einem in München (vgl. ebd., S. 9). Für Würzburg ist der Anbieter der Kurse das Berufsförderungswerk (bfw) Würzburg gGmbH. Hier lag die Teilnehmendenzahl in den betrachteten Jahren bei 46 Personen. In einem Gespräch mit dem Bildungsbüro gab das bfw Würzburg an, dass von 2022 bis Mitte 2023 ca. 20 Teilnehmende aus Nürnberg an dem Integrationskursangebot teilgenommen haben. Die Teilnahme ist allerdings mit einem längeren Anfahrtsweg und ggf. einer Internatsunterbringung in Einzelzimmern verbunden. Die Kosten für die Unterbringung werden vom BAMF übernommen, einzig ein Eigenanteil von 4,50 Euro für die Verpflegung muss von den Teilnehmenden selbst getragen werden (Stand: September 2023). Das Angebot besteht seit 2015 beim bfw und ist eines von sehr wenigen in Deutschland, sodass Kursteilnehmende z.T. sogar Anfahrtswege aus Schleswig-Holstein in Kauf nehmen würden.

Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen war laut der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage in Bezug auf Gesamtdeutschland unklar, ob es bereits erprobte Modellprojekte für entsprechende Integrationskurse gibt. Aus einer Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die

Bayerische Staatsregierung im Jahr 2017 geht ebenfalls kein explizites Angebot hervor, das die Belange von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bei Sprachkursen systematisch in den Blick nimmt. So werde „im Rahmen der Sprachkurse des Freistaats Bayern […] im Einzelfall eine bedarfsbezogene Entscheidung getroffen, um sinnesbehinderten Menschen oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen die Teilnahme [Ann.: an Sprachkursen] zu ermöglichen“ (vgl. LT- Drucksache Bayern 17/17063, S. 6). In den geführten Einzelinterviews wurde auf die Möglichkeit des Besuchs von Integrationskursen in Teilzeit hingewiesen, um so einem zu erwartenden geringeren Lernfortschritt Rechnung zu tragen. Allerdings beurteilten die interviewten Sprachkursträger die benannten Teilzeitkurse als ungeeignet z.B. für Menschen mit Lernbehinderung.

Dass die Angebotslage an Integrationskursen, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, für Nürnberg als stark ausbaufähig einzuschätzen ist, hat sich durch eine Abfrage der Integrationskursträger des Bildungsbüros unter Mitwirkung der BAMF-Regionalkoordination Mittelfranken bestätigt. An der vom 07.07. bis zum 21.07.2023 laufenden E-Mail-Abfrage nahmen 14 der 17 Integrationskursträger aus Nürnberg teil, was einem Rücklauf von 82 % entspricht. Im Ergebnis zeigte sich, dass es nur einen einzigen Integrationskurs in Nürnberg gibt, der sich speziell an Menschen mit Beeinträchtigung richtet. Der benannte Kurs ist dabei speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbeeinträchtigung ausgerichtet und hat somit eine sehr spezifische Zielgruppe. Von 2022 bis Mitte 2023 nahmen an diesem Kursangebot 29 Personen aus Nürnberg teil. Fünf der 14 Integrationskursträger gaben an, dass Menschen mit Behinderungen an den regulären BAMF- Integrationskursen von 2022 bis Mitte 2023 teilgenommen hatten; im Betrachtungszeitraum waren dies insgesamt 34 Teilnehmende. Zwei Träger verwiesen jedoch auch darauf, dass vorliegende Behinderungen bei ihren Teilnehmenden nicht erfasst werden, wodurch keine konkreten Teilnehmerzahlen mitgeteilt werden konnten. Es ist zu vermuten, dass dadurch eine Unterschätzung der Zahl der an den regulären Integrationskursen teilnehmenden Menschen mit Behinderungen vorliegt. Darüber hinaus sagt die reine Teilnahme nichts darüber aus, ob die Kurse erfolgreich absolviert werden konnten.

Bietet Ihre Bildungseinrichtung Ist Ihre Bildungseinrichtung in

Deutschsprachkurse in Nürnberg Nürnberg aktuell vollständig

an, die für Menschen mit barrierefrei zugänglich gemäß der

Behinderung geeignet sind? (N=14) Norm DIN 18040-1 für öffentliche

Gebäude? (N=14)

Ja Ja Nein 6

7 Nein

Nicht bekannt

6 Nicht bekannt

Keine Angabe Keine Angabe

Abbildung 5: Integrationskursträgerabfrage „Inklusives Integrations-/Deutschkursangebot in Nürnberg“, Juli 2023, Bildungsbüro der Stadt Nürnberg

Die Integrationskursträger wurden auch dazu befragt, ob sie Deutschsprachkurse anbieten, die für Menschen mit Behinderung geeignet seien. Die Hälfte der antwortenden Träger bejahte dies (vgl.

Abbildung 5). Sie bezogen hier auch die Teilnehmenden ein, die an regulären BAMF- Integrationskursen teilgenommen hatten. Die Deutsch- bzw. Integrationskurse, die als geeignet eingeschätzt wurden, waren nach Angaben dieser Träger v.a. geeignet für Menschen mit einer Gehbehinderung (N=4) bzw. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer (N=2), Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung (N=1) und Menschen mit einer Sehbehinderung (N=1). Ein Träger gab zudem an, dass seiner Erfahrung nach die von dieser Einrichtung angebotenen virtuellen Kurse besonders geeignet für körperlich eingeschränkte Personen seien sowie für Personen, die aufgrund psychischer Probleme oder ansteckender Krankheiten Schwierigkeiten hätten, an Präsenzkursen teilzunehmen. Dies zeige sich v.a. auch an guten Prüfungsergebnissen der betreffenden Teilnehmenden in den virtuellen Kursen.

Eine Barrierefreiheit ist den Angaben zufolge bei sechs der 14 antwortenden Träger gegeben. In einzelnen offenen Antworten wurden aber z.T. Einschränkungen angegeben, z.B. noch ausstehende bauliche Veränderungen oder eine nicht an allen Kursorten gegebene Barrierefreiheit für alle Behinderungsarten. Es muss damit jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob ein Träger oder der Kursort eines Trägers in Frage kommt.

In den Einzelinterviews sprachen einzelne Träger auch die Einstufung für Sprachkurse und die Prüfungsabnahme an. Beides kann ungeachtet der eigentlichen Kursteilnahme eine Hürde für Menschen mit Beeinträchtigungen darstellen, nicht nur, weil Sonderprüfungen ärztliche Atteste verlangen, sondern auch weil nicht alle Kursträger auf Abweichungen vom regulären Einstufungsund Prüfungsprozedere eingehen können. Einstufung und Prüfung sind z.T. mit höheren organisatorischen und personellen Anforderungen verbunden, denn die Träger müssen für die notwendigen Voraussetzungen bei der Teilnahme sorgen. Beispielsweise muss der oder die Prüfer/in beim Ausfüllen der Tests helfen oder es muss ein spezielles Lesegerät für sehbehinderte Menschen organisiert werden. Auch wenn derartige Aufwendungen beim BAMF geltend gemacht werden können, sei dies insgesamt nicht lukrativ für die Träger. So kämen auch Anfragen für Sonderprüfungen von anderen Trägern, auch aus dem Nürnberger Umland. Auch bei den Einstufungen sehen sich nicht alle Träger dazu in der Lage, die Modalitäten an die Bedarfe der jeweiligen Person anzupassen. Es ist davon auszugehen, dass die Integrationskursträger in Nürnberg in der Gesamtheit mitunter kaum Erfahrung im direkten Kontakt mit beeinträchtigten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte haben bzw. ihre Voraussetzungen (noch) nicht an diesen ausgerichtet sind. Gestützt wird dieser Eindruck auch durch die bundesweite Evaluationsstudie der BAMF- Integrationskurse. Das BAMF hat in seine 2020 neu konzipierte Zusatzqualifikation für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung u.a. das Wahlmodul „Umgang mit besonderem Förderbedarf“ integriert. In der Studie wird jedoch deutlich, dass dieses Wahlmodul nur von einem Prozent der befragten Lehrkräfte, die von September 2021 bis April 2022 u.a. zu besuchten Fort- oder Weiterbildungen befragt wurden, ausgewählt wurde (vgl. Kay et al. 2023, S. 95ff.).

4.2 Weitere Hinweise auf inklusive Sprachkursangebote In den Befragungen und Einzelinterviews der Praxisforschung wurden weitere Hinweise zum Angebot geeigneter bzw. inklusiver Formen von Deutschsprachkursen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in Nürnberg gesammelt. Keine der in den Einzelinterviews befragten Personen konnte von einem ihr bekannten „inklusiven“ Deutschsprachangebot in Nürnberg berichten. Im Rahmen der Regelförderung finden sich verschiedene Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation für Menschen im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III, die aufgrund einer (drohenden) Behinderung Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben benötigen. Dazu gehören beispielsweise

Maßnahmen zur Diagnostik, Eingliederung oder Berufsvorbereitung. Diese sind jedoch nicht spezifisch an Menschen mit geringen Deutschsprachkenntnissen orientiert. Bildungsdienstleister reagieren hier meist auf öffentliche Ausschreibungen von Arbeitsagentur und Jobcenter und haben in diesem Sinne keinen Einfluss auf die Schaffung inklusiver Angebote, die den Spracherwerb mitdenken.

Von einer Angebotslücke hinsichtlich inklusiver Sprachangebote sind nach Angaben der Interviewpartner/innen aus der Agentur für Arbeit auch junge Menschen betroffen, die aus den Berufsintegrationsklassen (BIK) kommen – sofern sie mit ihren jeweiligen Beeinträchtigungen überhaupt in die BIK aufgenommen werden können. Nach Abschluss der BIK bestehe kein systematischer Zugang zu geeigneten Deutschsprachkursen für junge Menschen mit Behinderung. Berufsvorbereitende Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation setzten das Sprachniveau GER B1 voraus. Nachdem Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten mitunter „schulmüde“ sind und ihre Motivation verloren haben, würden sich Problemlagen beim Übergang in regelhafte, nicht bedarfsgerechte Sprachkurse oft noch verstärken.

Für noch berufsschulpflichtige junge Menschen bestünden ggf. über das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an den Berufsschulen für sonderpädagogische Förderung Möglichkeiten zum Spracherwerb. Dies bestehe aber nur in geringem Umfang und nicht für alle Förderschwerpunkte. Teilweise wird auch auf die erweiterte Pflegeausbildung der Rummelsberger Diakonie verwiesen, die in der BIK „Fachsprache in sozialen Berufen“ integriert.

Interviewpartnerinnen und -partner, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Verwaltung oder Vereinen Menschen beraten und/oder auch eigene Sprachangebote haben, haben Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigungen und einem bestehenden Bedarf an Deutschsprachförderung daher eher an Angebote verwiesen, die einen niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang zur Sprache ermöglichen. Dies waren beispielsweise Sprachcafés (z.B. von der Noris-Arbeit gGmbH), Sprachstammtische (z.B. von we integrate e.V.) oder auch Sportveranstaltungen. Weiterhin gebe es über das „Traumanetzwerk“ in Nürnberg niedrigschwellige Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen mit der deutschen Sprache in Kontakt zu kommen. Ob diese Angebote in Anspruch genommen wurden, war nicht bekannt.

Inwiefern es niedrigschwellige Deutschsprachangebote in Nürnberg gibt, die geeignet sind für Menschen mit Beeinträchtigungen, seien es körperliche Behinderungen, Lernbehinderungen, psychische Krankheiten oder Traumatisierungen, wurde auch in einer eigenen Sprachkursanbieter- Abfrage vom 04.08. bis 03.09.2023 durch das Bildungsbüro eruiert. Dazu wurden Organisationen, die in der digitalen Nürnberger Matrix für niedrigschwellige Sprachkursangebote (Link siehe S. 3) verzeichnet sind, darunter Sozialdienste, Bildungseinrichtungen und Vereine, per E-Mail angeschrieben. Die Matrix wird zentral über die ZAM - Beratung gepflegt, sodass von einer aktuellen Abbildung niedrigschwelliger Sprachangebote in Nürnberg ausgegangen werden kann, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. In dem angegebenen Zeitraum meldeten sich vier der 20 angeschriebenen Ansprechpersonen zurück. Zwei davon benannten eines ihrer Angebote, das u.a. geeignet für Menschen mit Beeinträchtigungen waren bzw. wären. Auch in der Beratendenbefragung des Bildungsbüros wurde gefragt, ob Integrations- oder Deutschsprachangebote bekannt sind, die für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen geeignet sind. Dazu machte eine oder ein Beratende/r eine Angabe. Die aus beiden Quellen benannten Sprachangebote sind in Tabelle zusammengefasst.

Angebotsart Geeignet für Anbieter/Träger Durchführungs- ort
Deutschkurs Menschen, die (noch) kein anderes (offizielles) Angebot bekommen haben; Menschen mit Einschränkungen/Behinderungen/ Traumata sowie einige Menschen mit Alphabetisierungsbedarf Ehrenamtlich tätige Person Gemeinschafts- haus Langwasser
Sprachcafé Menschen mit einer Beeinträchtigung, die nicht körperlich ist (Einrichtung nicht barrierefrei) Evangelische Studierendengemeinde (ESG) Nürnberg Räume der ESG und außerhalb
Erstorientierungs -kurse Personen, die nach ihrer Einreise und aufgrund ihrer Lebensumstände Bedarf an einem niederschwelligen Einstiegs- und Orientierungsangebot haben. Dies sind vorrangig Schutzsuchende. […] Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder individuellen Gründen (noch) nicht möglich ist. (Auszug Förderrichtlinie, vgl. BAMF 2022). Johanniter Unfallhilfe Mittelfranken Integrations- zentrum First Steps

Tabelle 2: Ergebnisse zum Angebot von Integrations- oder Deutschsprachangebote in Nürnberg, die für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen geeignet sind, Abfrage der Anbieter von niedrigschwelligen Sprachkursen, August bis September 2023, Bildungsbüro der Stadt Nürnberg

Das vom BAMF geförderte Angebot der Erstorientierungskurse kann als niedrigschwelliges Sprachlernangebot eingestuft werden. Es dient der sprachlichen Erstorientierung für Asylsuchende und bietet die Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse sowie von Grundwissen zu Alltagsfragen und kulturellen Besonderheiten in Deutschland. Es ist kein festes Curriculum und kein definiertes Zielsprachniveau vorgesehen (vgl. Bildungsbüro der Stadt Nürnberg 2019, S. 213). Da im Rahmen des Angebots jedoch nur 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zur Verfügung stehen, kann dies nur als erste Möglichkeit mit der Sprache in Kontakt zu kommen angesehen werden.

5. Zusammenfassung

Das Bildungsbüro hat eingebettet in seine bisherigen Aktivitäten eine Praxisforschung zum Thema „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“ durchgeführt. Von Interesse war die Einschätzung des Bedarfs an Sprachkurs- bzw. Sprachlernangeboten, die für Menschen mit Behinderungen und anderen Beeinträchtigungen offen und geeignet sind, sowie der Angebotslage in der Stadt Nürnberg. Zur Untersuchung der Fragestellungen wurden im Sommer 2023 telefonische Einzelinterviews mit Akteurinnen und Akteuren aus (Stadt-)Verwaltung, Sprachkursträgern und Vereinen sowie verschiedene standardisierte Befragungen (E-Mail-Abfragen und Online-Befragung) von Anbietern von Sprachlernangeboten und Beratenden im Kontext Flucht, Integration und Migration durchgeführt. Zudem wurden Daten des Monitorings in Nürnberger Gemeinschaftsunterkünften und der Schwerbehindertenstatistik gemäß SGB IX für die Stadt Nürnberg für Sekundäranalysen herangezogen.

Im Jahr 2022 lebten 9.070 Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahre mit einer Behinderung in Nürnberg, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Die Einschätzung der quantitativen Bedarfslage ist jedoch schwierig. Zum einen existieren keine Zahlen, die die Vielfalt der Behinderungsarten und

anderen Formen von Beeinträchtigungen wie chronischen Erkrankungen und Traumatisierung abbilden. Zum anderen lässt sich nicht sagen, für wie viele Menschen tatsächlich ein notwendiger Bedarf an einem inklusiv gestalteten Spracherwerb besteht. Ungeachtet dessen, kann konstatiert werden, dass in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften in Nürnberg am 30.06.2023 88 Personen lebten, die eine Behinderung haben, sowie 173 Personen mit einer psychischen Erkrankung oder Traumatisierung. In den staatlichen GU lebten im Jahr 2022 56 Personen mit einer Behinderung und 52 Personen mit einer psychischen Krankheit bzw. Traumatisierung. Dies zeigt, dass allein von den in den Gemeinschaftsunterkünften in Nürnberg lebenden Menschen mit Beeinträchtigungen viele von einem inklusiv gestalteten Deutschlernangebot profitieren würden. Die Befragung von Beratenden im Kontext Migration, Integration und Flucht in Nürnberg ergab, dass die teilnehmenden Beratenden, die außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt waren, von 2022 bis Mitte 2023 mehr als 80 Personen mit einer Beeinträchtigung beraten hatten. Sprachbarrieren waren dabei vordringliche Herausforderungen. Genaue Zahlen können aktuell nicht ermittelt werden, aber es ist davon auszugehen, dass es wesentlich mehr Menschen mit Bedarf an inklusiven Deutschlernangeboten gibt. Zu denken ist dabei zum Beispiel an weitere Personen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften und im Bezugs von Leistungen nach dem AsylbLG sowie an Personen mit Anerkennung, die keine passenden Integrationskurse finden oder allgemeine Kurse abgebrochen haben. Genauso könnte es beeinträchtigte EU-Bürger/-innen und Drittstaatler/-innen, sowie Geflüchtete aus der Ukraine betreffen.

Zur Angebotslage lässt sich festhalten, dass mit den regulär von den Trägern in Nürnberg und Umgebung durchgeführten Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zum aktuellen Zeitpunkt lediglich für gehörlose und taube Menschen entsprechende Kurse in Nürnberg (mit Warteliste) vorgehalten werden. Für sehbehinderte Personen besteht das nächstgelegene reguläre Integrationskursangebot in Würzburg, was eine tägliche An- und Abreise oder eine Internatsunterbringung voraussetzt. In Einzelfällen können Integrationskurse bei hiesigen Trägern absolviert werden, wobei hierzu Zahlen fehlen. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen wie Gehbehinderungen bzw. Menschen mit Rollstuhl können nach jetziger Einschätzung bei einzelnen (teilweise) barrierefreien Trägern am Integrationskursangebot teilhaben oder finden z.B. über ein virtuelles Kursangebot Zugang zu einem Kurs. Für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen, wie geistigen oder psychischen Behinderungen, Lernbehinderungen oder Traumatisierungen sind keine speziellen Integrationskursangebote in Nürnberg benannt worden. Neben den Problemen bei der Inklusion der benannten Gruppen in allgemeine Integrationskurse (z.B. aufgrund nicht geeigneter Kurskonzepte, fehlender individueller Betreuung), wurde auch auf Probleme bei Einstufungen und Prüfungen verwiesen. Auch dort kann nur teilweise auf die speziellen Anforderungen beeinträchtigter Menschen eingegangen werden.

Weitere reguläre Möglichkeiten zur Teilnahme an Sprachkursen könnten über Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation für Menschen, die unter den Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III fallen und aufgrund einer (drohenden) Behinderung Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben benötigen, bestehen. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht spezifisch auf Menschen mit geringen Deutschsprachkenntnissen unterhalb eines Sprachniveaus GER B1 ausgerichtet. Berufsschulpflichtige junge Menschen mit Beeinträchtigungen, die nach dem Besuch der BIK nicht das Sprachniveau GER B1 erreichen, können mitunter über das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an einzelnen Berufsschulen für sonderpädagogische Förderung in Nürnberg Möglichkeiten zum Spracherwerb vorfinden. Jedoch ist das Platzangebot für das BVJ mit Sprachanteil in der Stadt Nürnberg äußerst begrenzt und die aktuellen Ausgestaltungen dieses Angebots zielen nicht auf die Vielfalt der Förderschwerpunkte ab.

Die Ergebnisse der Beratendenbefragung und der telefonischen Einzelinterviews legen vor dem Hintergrund der eingeschränkten Versorgungslage mit geeigneten Deutschlernangeboten nahe, dass noch nicht Deutsch sprechende Menschen mit Beeinträchtigung bislang v.a. auf niedrigschwellige Formen des Deutschspracherwerbs verwiesen werden, wie Sprachcafés etc. Nicht eingeschätzt werden kann jedoch, inwiefern diese Formate aktuell von der betreffenden Zielgruppe genutzt werden. Die geringe Resonanz auf die Abfrage bei Anbietenden niedrigschwelliger Deutschlernformate, die in der Nürnberger Matrix zu niedrigschwelligen Sprachkursen (Link siehe S. 3) gelistet sind, lässt vermuten, dass hier nur wenige Erfahrungen mit der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an den Angeboten vorliegen.

Insgesamt lässt die Praxisforschung einen deutlichen Bedarf an inklusiv gestalteten Sprachangeboten erkennen, der bislang nicht systematisch aufgegriffen wird. Es ist davon auszugehen, dass Kursteilnahmen von Menschen mit (attestierten) Behinderungen und Beeinträchtigungen wie psychischen Erkrankungen, Traumatisierungen etc. nur in Einzelfällen und eher zufällig erfolgen und viele Menschen weder ein speziell auf sie ausgerichtetes noch ein inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg vorfinden.

6. Handlungsempfehlungen

Die vorliegende Praxisforschung bestätigt die allgemeine Studienlage in Deutschland: Zugewanderte Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen aus Drittstaaten aber auch aus der EU sind auch in Nürnberg „unsichtbar“ und im Bereich der Sprachlernangebote nicht systematisch berücksichtigt. Um die gesellschaftliche Teilhabe dieser Personengruppe zu verbessern und damit auch den Verpflichtungen der UN-BRK (§24, insbesondere: §24 Abs. 3) nachzukommen muss das Angebot deutlich ausgebaut werden. Dabei kann zum einen an bestehenden Sprachangeboten angesetzt werden, zum anderen können neue Formate entwickelt werden. Zudem sollte die Schnittstelle zwischen „Spracherwerb“ und „Inklusion“ stärker ausgeleuchtet und die Multiplikator/ -innen für die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe sensibilisiert werden. Konkret lassen sich aus der Praxisforschung folgende Empfehlungen ableiten.

I. Für die Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ sensibilisieren Zugewanderte Menschen mit Beeinträchtigungen sind nur in Einzelfällen in regelhaften Sprachlernangeboten vertreten und finden meist kein geeignetes Sprachkursangebot vor. Mitarbeitende und Lehrpersonal der Sprachkursträger im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit haben mitunter kaum Erfahrung im direkten Kontakt mit beeinträchtigten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und besitzen damit keine Kenntnis über den grundsätzlichen Bedarf sowie notwendige und machbare Anpassungsmaßnahmen zur Kursdurchführung.

Damit inklusives Denken und Handeln im Bereich des Deutschspracherwerbs systematisch verankert werden kann, braucht es Maßnahmen, die zur Sensibilisierung von Multiplikator/-innen und Akteur/-innen beitragen. Für den Kompetenz- und Erfahrungsaufbau müssen Fortbildungsangebote für Lehrpersonal zu besonderen Bedarfen von Menschen mit unterschiedlichen Arten von Beeinträchtigungen und Behinderungen beim Sprachlernen in der Stadt etabliert bzw. bestehende Weiterbildungsmöglichkeiten (z. B. des BAMF) beworben werden.

Ein Informations- und Austauschangebot z.B. in Form eines „Fachtags Inklusion & Sprache“ kann einen ersten Impuls zur Sensibilisierung bieten. Hier können Sprachkursträger u.a. über

Möglichkeiten von Assistenzleistungen für Kurse, Umsetzungsmöglichkeiten von Barrierefreiheit (Infrastruktur und Kommunikation) und Fortbildungsangebote informiert werden. Im Austausch mit Beratungsstellen und Sozialdiensten kann darüber gesprochen werden, wie auch bisher nicht oder nur schwer erreichbare Zielgruppen an Integrationskursen partizipieren können. Zudem sollte Integrationskursträgern Unterstützung geboten werden, zum Beispiel durch einen zentral organisierten Geräte-/ Hilfsmittelpool (z.B. Lesegeräte) für die Kursteilnahme sowie für Spracheinstufungen und Prüfungen.

II Transparenz und Beratung an der Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ verbessern Wichtig ist die Schaffung von Transparenz über das Angebot und den Bedarf an der Schnittstelle von „Spracherwerb“ und „Inklusion“ sowohl für die Zielgruppe als auch alle beratenden bzw. unterstützenden Personen. Der Bedarf an (inklusiven) Sprachkursen sollte im Rahmen des kommunalen Programms Deutschspracherwerb, der Bildungsberichterstattung sowie des GU- Monitorings der Fachstelle für Flüchtlinge systematisch erfasst werden, um die Schnittstelle Integration/Flucht und Inklusion weiter auszuleuchten und Belange der Zugewanderten mit Beeinträchtigungen langfristig in den Blick zu nehmen. Aktuelle und zukünftige (inklusive) Angebote und Möglichkeiten des Spracherwerbs können in bestehende Datenbanken (z.B. Angebotsdatenbank

Sowohl die befragten Multiplikator/-innen der Einzelinterviews als auch die Teilnehmenden des „Fachtag Sprache“ des Bildungsbüros am 21. März 2023 waren sich einig: um die (bisher wenigen und unbedingt auszubauenden) Angebote und die Zielgruppe der zugewanderten, beeinträchtigten Menschen zusammenbringen zu können, braucht es zudem eine Anlaufstelle. Diese sollte zum einen Zugang zur Zielgruppe und zum anderen den umfassenden Überblick über das vorhandene Angebot haben, um ein entsprechendes „Matching“ herstellen zu können. Es wird empfohlen eine spezialisierte Beratungsinstanz an der Schnittstelle von „Spracherwerb“ und „Inklusion“ aufzubauen. Dazu braucht es keine neue Beratungsstelle. Ein gezieltes Wissensmanagement einer bereits bestehenden Beratungsstelle, zum Beispiel der Zentralen Anlaufstelle (ZAM Beratung) wäre ausreichend.

III Angebote an der Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ etablieren Es sollten zum einen neue Formate an Sprachlernangeboten für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen in Nürnberg entwickelt zum anderen geeignete Settings in bestehende Angebote integriert werden.

Sinnvoll ist die Gründung einer Konzept- und Steuerungsgruppe „Spracherwerb und Inklusion“, um Formate passgenau an die Anforderungen der heterogenen Zielgruppe (insbes. der verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen) anzupassen bzw. neu zu initiieren. Es sollten dabei Vertreter/-innen der Zielgruppe (z.B. aus Behindertenrat und Integrationsrat) sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Bereichen „Inklusion“ und „Integration/Flucht“ vertreten sein, zum Beispiel Inklusionsbeauftragte, Beratungsstellen, (gemeinnützigen) Organisationen etc. Auch eine Beteiligung der Integrations- und Sprachkursträger sowie des BAMF ist erstrebenswert.

Konkret können aus der Praxisforschung bereits folgende Formate abgeleitet werden, die konzipiert und auf Realisierung geprüft werden müssen:

a) Spezielle Sprachkursangebote, für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen, z.B.

 Menschen mit kognitiven Behinderungen  Menschen mit Lernbeeinträchtigungen und Lernentwöhnte (z.B. Menschen mit Lese- Rechtschreibstörung, ältere Menschen mit Beeinträchtigungen)  Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen und/oder Depressionen)

Diese Sprachkursangebote sollten ein geeignetes Lernsetting bieten (z.B. Lehrkraft mit Doppelqualifikation DaZ/Sonderpädagogik, angepasstes Methodik, langsames Lerntempo, sozial-/ heilpädagogische Begleitung im Kurs, niedrigschwellig erreichbarer Kursort, niedrige Teilnehmendenzahl). Die Inhalte müssen sich an lebensweltlich relevanten Themen orientieren. Dabei sind für diese Zielgruppe die Gesundheitsbildung bzw. Psychoedukation besonders relevant.

b) Gezielte Unterstützung von Menschen mit (z.B. Hör- oder Mobilitäts-) Behinderungen, damit sie an bestehenden Sprachkursen teilnehmen könnten.

Notwendig ist die Schaffung von Begleit- und Assistenzmöglichkeiten für bestehende Sprachkurse. Dazu müssten geeignete Assistenzpersonen akquiriert und fortgebildet werden, die dann im Rahmen einer „Poollösung“ bei Bedarf von Kursträgern angefragt werden können.

c) Gezielte Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung, die ohne Assistenz an Kursen teilnehmen können. Konkret könnte dies sein:

 Begleitender Förder- und Stützunterricht, z.B. die Weiterführung des von der Noris-Arbeit erprobten integrationskursbegleitenden Förderunterrichts  Systematische Bereitstellung von Hilfsmitteln, z.B. der Ausbau des bestehenden Hilfsmittelangebots im Bildungszentrum in einen allgemein (für alle Sprachschulen nutzbaren) nutzbaren Pool für Gerätschaften und Hilfsmittel  die Überprüfung und Anpassung der bestehenden Prüfungsformate (z.B. durch Digitalisierung oder Assistenzlösungen)

IV Umsetzung von Handlungsempfehlungen Im Rahmen des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb und des Programms „Bildungskommune“ wird das Bildungsbüro zur Sensibilisierung für die Bedarfe der Zielgruppe sowie zu einer Transparenz der Angebote beitragen, beispielsweise durch einen Fachtag „Sprache & Inklusion“.

Wenn gewünscht, wird es zudem die Koordination der Akteure an der Schnittstelle Integration/Sprache und Inklusion übernehmen, um gemeinsam die Beratungs- und Angebotssituation zu verbessern – immer unter Einbindung von Vertreter/innen der Zielgruppe und in Abstimmung mit bestehenden Aktivitäten in diesem Themenfeld z.B. des Vorhabens „FiBA+ IR Nürnberg“.

Im Rahmen des vom Bund im ESF Plus geförderten Netzwerks „FiBA+ - Flüchtlinge nachhaltig in Bildung, Ausbildung und Arbeit begleiten“ liegt derzeit ein Schwerpunkt auf der Unterstützung Geflüchteter mit Behinderungen und Beeinträchtigungen bei der Teilhabe an Bildung und Arbeit. Geplant sind hier u.a. Schulungen für Multiplikator/-innen und Fachpersonal zu den Rahmenbedingungen und speziellen Kontexten von Geflüchteten mit Behinderungen in verschiedenen Formaten anzubieten. Daran beteiligt ist in Nürnberg insbesondere das beim

Integrationsrat der Stadt Nürnberg angesiedelte Teilvorhaben „FiBA+ IR Nürnberg“, welches die Nachfolge des ausgelaufenen FiBA2-Teilvorhabens „Bleib in Nürnberg“ angetreten hat.

Das Bildungsbüro plant zudem, gemeinsam mit verschiedenen verwaltungsinternen und -externen Partnern, neue Kursformate sowie die inklusive Teilnahme an bestehenden Angeboten zu erproben. Anhand dieser Erfahrungen werden Gelingensbedingungen festgehalten, die bestenfalls in den Regelangeboten berücksichtigt werden.

Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt wo immer möglich im Rahmen der Regelförderung, ansonsten durch das Kommunale Programm Deutschspracherwerb oder eine Beantragung von Fördermitteln. Das Bildungsbüro hat hierzu bereits Sachmittel von der Marie-Hack-Stiftung zugesagt bekommen.

7. Quellen

Bernhard, S., Bernhard, S. & Helbig, L. (2021): Erfahrungen von Geflüchteten beim Deutschlernen: Langer Weg mit Stolpersteinen. (IAB-Kurzbericht 26/2021), Nürnberg, 8 S. URL: https://www.econstor.eu/bitstream/10419/248674/1/1783512776.pdf [Abruf: 05.09.2023]

Bildungsbüro der Stadt Nürnberg (2019): Bildung in Nürnberg 2019. Fünfter Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, Dezember 2019, URL: https://www.nuernberg.de/imperia/md/bildungsbuero/dokumente/bildungsbericht_nuernberg_201 9.pdf [Abruf: 29.09.2023]

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2022: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte in ihrer Fassung der Inkraftsetzung vom 1.1.2023, URL: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Erstorientierung/foerderrichtlinie-eok- 2023-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [Abruf: 10.10.2023]

Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): Geflüchtete Menschen mit Behinderungen - Handlungsnotwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Aufnahme in Deutschland, Position Nr. 16, URL: https://www.institut-fuermenschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Position_16_Gefluechtete_mit_Behinderun gen.pdf [Abruf: 23.08.2023]

Kay, R., Babka von Gostomski, C., Saif, S., Homrighausen, P., Eckhard, J. & Rother, N. (2023): Zwischenbericht III zum Forschungsprojekt "Evaluation der Integrationskurse (EvIk)". Analysen und Erkenntnisse zu Kursteilnehmenden, Kursspezifika, Lehrkräften und Integrationskursträgern zu Kursbeginn. (Forschungsbericht 46). Nürnberg. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). URL: https://doi.org/10.48570/bamf.fz.fb.46.d.2023.evik.zb3.1.0

Korntheuer, A. (2021): An der Schnittstelle von Flucht und Behinderung. Ergebnisse einer Analyse der Unterbringungs- und Versorgungssituation von Geflüchteten mit Behinderung in der Kommune München. In: Judith Vey und Salome Gunsch (Hg.): Unterbringung von Flüchtenden in Deutschland. Inklusion, Exklusion, Partizipation? Baden Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 149-173. URL: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748921172/unterbringung-von-fluechtenden-indeutschland [Abruf 11.08.2023]

Steiner, M. (2019): Umfrage zur Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland innerhalb des Deutschen Caritasverbandes, Deutscher Caritasverband e.V., URL: https://awo-migration-behinderung.de/wp-content/uploads/Umfrage-zur-Versorgungslagegefluechteter-Menschen-mit-Behinderung-2019.pdf [Abruf 11.08.2023]

Zentrum Bayern Familie und Soziales (2022a): Strukturstatistik SGB IX, Stadt Nürnberg für die Jahre 2022, 2021, 2020

Zentrum Bayern Familie und Soziales (2022b): Strukturstatistik SGB IX, Land Bayern für das Jahr 2022

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