Sitzungsunterlagen
Sitzung der Kommission für
Integration
07.12.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.V/017/2023 4 Sachbericht_Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der FIB 8 Ref.V/017/2023 Anlage_Bericht zur Entwicklung der GU 2014 bis 2025 und Ausgestaltung der FIB 15 Ref.V/017/2023 TOP Ö 2 Angebote der beruflichen Integration für zugewanderte Menschen Berichtvorlage Ref.V/014/2023 26 2023-03-23_Antrag_SPD_Eine Berufsmesse für zugewanderte Menschen 30 Ref.V/014/2023 Anlage_Beschluss Unterstützung Stadtratsantrag Berufsmesse Ref.V/014/2023 32 Sachbericht_Angebote der beruflichen Integration für zugewanderte Menschen 35 Ref.V/014/2023 TOP Ö 3 Weiterentwicklung des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb im Zuge des Bundesprogramms „Bildungskommune“ Berichtvorlage OBM/021/2023 36 Antrag_Inklusive Integrationskurse _SPD OBM/021/2023 39 Sachverhalt OBM/021/2023 40 TOP Ö 4 Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg Berichtvorlage Ref.III/036/2023 62 Sachverhalt Ref.III/036/2023 65 Statistik Fachstelle Trauma 2018 - 2022 Ref.III/036/2023 73 Diversity Check Ref.III/036/2023 84 Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 25.07.2023 85 Ref.III/036/2023
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung der Kommission für Integration
Sitzungszeit
Donnerstag, 07.12.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Empfehlung
Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg Ref.V/017/2023
Ries, Elisabeth
2. Angebote der beruflichen Integration für zugewanderte Bericht
Menschen Ref.V/014/2023
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2023 sowie Beschluss des
Integrationsrats vom 25.07.2023
Ries, Elisabeth
3. Weiterentwicklung des Kommunalen Programms Bericht
Deutschspracherwerb im Zuge des Bundesprogramms OBM/021/2023
„Bildungskommune“
- hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.01.2023
König, Marcus
4. Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma des Bericht
Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg Ref.III/036/2023
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2023,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage Ref.V/017/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 07.12.2023 öffentlich Empfehlung
Stadtrat 13.12.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlings- und
Integrationsberatung in Nürnberg
Anlagen: Sachbericht_Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der FIB Anlage_Bericht zur Entwicklung der GU 2014 bis 2025 und Ausgestaltung der FIB
Sachverhalt (kurz): Nach dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen in den Jahren 2014/2015 ist deren Anzahl seit 2016 wieder rückläufig, was zur Reduzierung der verfügbaren Plätze und der Anzahl städtischer sowie staatlicher Gemeinschaftsunterkünfte (GU) im Stadtgebiet geführt hat. Mit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 änderte sich die Situation schlagartig. Seit 2022 macht sich auch der wieder zunehmende Zuzug Geflüchteter aus unterschiedlichen Herkunftsländern, überwiegend aus dem Nahen Osten, der Türkei und Kuba, bemerkbar und erfordert einen weiteren Ausbau der Unterbringungskapazitäten im Stadtgebiet. Dies betrifft nicht nur die Anschlussunterbringung (i.S. städtische und staatliche Gemeinschaftsunterkünfte), sondern auch die ANKER-Dependancen in Nürnberg (zur Erstunterbringung von Geflüchteten, bis sie in Kommunen verteilt oder in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden) sowie die sogenannten Übergangswohnheime der Regierung von Mittelfranken zur Unterbringung unter anderem von Resettlementflüchtlingen und afghanischen Ortskräften. Darüber hinaus gibt es eine hohe Anzahl von Geflüchteten, insbesondere aus der Ukraine, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Privatwohnungen im Stadtgebiet Nürnberg leben.
Die Sozialbetreuung und –beratung der in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten erfolgt durch freie Träger der Wohlfahrtspflege. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) fördert die soziale Beratung und Betreuung im Rahmen der Ziffer 2 „Flüchtlings- und Integrationsbera-tung“ (FIB) der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR).
Das bisherige System der Zuteilung von FIB-Stellen zu ANKER-Dependancen, städtischen und staatlichen GU sowie unterkunftsunabhängigen Beratungsstellen kommt an seine Grenzen. Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung sich Träger, insbesondere in staatlichen Einrichtungen, aus der FIB zurückziehen und aussteigen.
Um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten reagieren zu können und eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen, bedarf es eine Neustrukturierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unter Veränderung des bisherigen Modells zur Verteilung der freiwilligen Zuschussmittel der Stadt Nürnberg.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 6: Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 517.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsmittel in Höhe von 517.000 Euro wurden im Kämmereipaket angemeldet
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen für geflüchtete Personen sichern die Versorgung und Integration der betreffenden Personengruppe.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Empfehlungsvorschlag:
- Die Kommission für Integration hält fest, dass die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden und die Betreuung der Unterkünfte im Aufgabenbereich des Freistaats Bayern liegen. 2. Um eine bedarfsgerechte Beratungsstruktur für Geflüchtete in Nürnberg gewährleisten zu können, ist eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unerlässlich. Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg dies weiterhin beim Freistaat Bayern einzufordern. 3. Aus humanitären und sozialpolitischen Erwägungen sieht sich die Stadt Nürnberg in der Verantwortung, eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen. Hierfür bedarf es eine atmende Struktur um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Fluchtzuwanderung im Stadtgebiet reagieren zu können. Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg und der Stadtverwaltung, staatliche Einrichtungen (staatliche Gemeinschaftsunterkünfte und ANKER-Dependancen) in die kommunale Fördersystematik einzubeziehen und die dort aktiven Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung ebenfalls ergänzend finanziell aus städtischen Haushaltsmitteln zu unterstützen, soweit diese im städtischen Haushalt bereitgestellt sind.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Im Nachgang zur Kommission für Integration vom 07.12.2023 beschließt der Stadtrat folgende Empfehlungen: 1. Der Stadtrat hält fest, dass die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden und die Betreuung der Unterkünfte im Aufgabenbereich des Freistaats Bayern liegen. 2. Um eine bedarfsgerechte Beratungsstruktur für Geflüchtete in Nürnberg gewährleisten zu können, ist eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unerlässlich. Dies ist weiterhin beim Freistaat Bayern einzufordern. 3. Aus humanitären und sozialpolitischen Erwägungen sieht sich die Stadt Nürnberg in der Verantwortung, eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen. Hierfür bedarf es eine atmende Struktur um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Fluchtzuwanderung im Stadtgebiet reagieren zu können. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung beschließt, staatliche Einrichtungen (staatliche Gemeinschaftsunterkünfte und ANKER- Dependancen) in die kommunale Fördersystematik einzubeziehen und die dort aktiven Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung ebenfalls ergänzend finanziell aus städtischen Haushaltsmitteln zu unterstützen, soweit diese im städtischen Haushalt bereitgestellt sind.
Beilage: zur Sitzung der Kommission für Integration am 07.12.2023
Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlings- und
Integrationsberatung in Nürnberg
1. Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in Nürnberg1
Die Aufgabe der Unterbringung von Asylbewerbenden liegt im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Für die Unterbringung von Schutzsuchenden gibt es verschiedene Unterbringungsarten:
Erstunterbringung (ANKER, Dependancen und Notunterkünfte) Die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erfolgt zunächst in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung, den sogenannten ANKER-Einrichtungen2, die alle für das Asylverfahren erforderlichen Behörden und Einrichtungen umfassen. Hier soll das gesamte Asylverfahren, angefangen von der Einreise bis zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag oder der Ausreise (einschließlich der Rückführung), durchgeführt werden. In Bayern gibt es in jedem Regierungsbezirk eine AN- KER-Einrichtung, zum Teil mit angegliederten Unterkunfts-Dependancen3. Grundsätzlich sind Asylbewerberinnen und Asylbewerber verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise, längstens jedoch 18 bzw. 24 Monate in der ANKER-Einrichtung zu wohnen. Familien mit minderjährigen Kindern sind für maximal sechs Monate verpflichtet, in einem AN- KER zu wohnen. Sofern die Kapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter nicht ausreichen und es zu einem zeitgleichen erheblichen Anstieg der Ankunftszahlen kommt, erfolgt die Erstunterbringung auch oft in sogenannten Notunterkünften, wie beispielsweise in Turnhallen oder Schulen, um schnell zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und die Erstversorgung sicherzustellen. Der Verbleib in Notunterkünften soll grundsätzlich so kurz wie möglich gestaltet werden, um den Geflüchteten die entsprechende Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten.
Anschlussunterbringung Nach Beendigung der Wohnverpflichtung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt eine Verteilung auf die Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterbringung) gemäß einem landesgesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) werden durch die Regierung von Mittelfranken betrieben, während die dezentrale Unterbringung den Kreisverwaltungsbehörden obliegt.
1 In der folgenden Vorlage bezieht sich der Begriff „Geflüchtete“ auf Personen, die aus ihrem Heimatland geflohen sind, unabhängig von ihrem Aufenthalts- oder Asylverfahrensstatus. „Asylsuchende“ bezeichnet Personen, die die Absicht haben einen Asylantrag zu stellen, jedoch noch nicht beim Bundesamt als Asylantragsstellende erfasst sind. „Asylbewerberinnen und Asylbewerber“ hingegeben bezieht sich auf Personen, die sich bereits im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden ist. „Flüchtlinge“ bzw. „ankerkannte Flüchtlinge“ umfasst Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten haben. 2 ANKER steht für Ankunft, Entscheidung und Rückführung. 3 Der ANKER Mittelfranken besteht aus der ANKER-Einrichtung Zirndorf sowie den Unterkunfts-Dependancen in Nürnberg, Erlangen und Zirndorf.
Übergangswohnheime Von der Erst- und Anschlussunterbringung zu unterscheiden ist die Unterbringung von humanitären Aufnahmen, wie aktuell beispielsweise den afghanischen Ortskräften, in Übergangswohnheimen. Diese werden durch die Regierung von Mittelfranken zur Verfügung gestellt und dienen den Personen als Erstunterbringung, bis sie eine eigene Wohnung suchen und finden. Sie haben von Beginn an einen Aufenthaltsstatus, der den Auszug und die eigene Wohnung erlaubt.
Unbegleitete Minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der UMA ist primär die Kinderund Jugendhilfe und damit die Kommunen zuständig. Eine Unterbringung erfolgt hierbei entweder in Clearingstellen freier Träger oder in städtischen Inobhutnahmestellen.
Privater Wohnraum Der Bezug der eigenen Wohnung stellt einen wesentlichen Bestandteil gelungener Integrationsprozesse dar, der jedoch aufgrund von aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen stark beeinflusst wird. Asylbewerbende sind beispielsweise während der Dauer ihres Asylverfahrens verpflichtet, in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Anerkannte Flüchtlinge, die zum Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft berechtigt und verpflichtet sind, stoßen aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt auf Schwierigkeiten, eigenen Wohnraum zu finden (u.a. bedingt durch Wohnraummangel). Durch die Aktivierung der EU-Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2001 erhalten ukrainische Geflüchtete einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Für sie ist kein Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erforderlich, und es besteht keine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Demnach sind auch die meisten ukrainischen Geflüchteten privat untergekommen (über 80%; Stand: 31.05.2022).
Die Stadt Nürnberg ist seit 2014 im übertragenen Wirkungskreis im Auftrag der Regierung von Mittelfranken in der Unterbringung von Geflüchteten tätig. Die Anschlussunterbringung von Geflüchteten, die Akquise bzw. der Rückbau dezentraler Unterkünfte, wird im Auftrag der Regierung durch die Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt geleistet. Für die Anmietung dezentraler Unterkünfte erfolgt die Kostenerstattung gemäß Art. 8 des Aufnahmegesetzes. Der Freistaat Bayern trägt die notwendigen Kosten für diese Unterkünfte vollständig, unter der Bedingung, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden, einschließlich der Vermeidung von Leerstand. Der Abschluss und die Verlängerung von Mietverträgen erfolgen daher stets in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken. Das Sozialamt bemüht sich unter diesen Bedingungen, besondere Bedarfe zu berücksichtigen und eine Abschätzung künftig notwendiger Kapazitäten vorzunehmen4.
4 Für weitere Informationen siehe „Bericht zur Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte in den Jahren 2014 bis 2023 und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ vom Sozialamt, Sozialausschuss 07.12.2023
Nach dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen in den Jahren 2014/2015 ist deren Anzahl seit 2016 wieder rückläufig, was zur Reduzierung der verfügbaren Plätze und der Anzahl städtischer sowie staatlicher GU im Stadtgebiet geführt hat. Die Zahl der Zentralen Aufnahmeeinrichtungen (ZAE) bzw. ANKER-Dependancen der Regierung ist hingegen seit 2017 in Nürnberg weiter gestiegen.
| Zahl der Unterkünfte | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 10/2023 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| städt. GU | 160 | 117 | 51 | 34 | 18 | 38 | 34 | ||||||||
| staatl. GU | 17 | 16 | 14 | 14 | 14 | 14 | 16 | ||||||||
| staatliche ZAE/ ANKER-Depen- dancen | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 6 |
Tabelle 1: Überblick über die Unterkünfte in Nürnberg; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung 5
Mit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 änderte sich die Situation schlagartig. Bereits Ende Februar 2022 kamen die ersten Geflüchteten aus der Ukraine in Nürnberg an. Trotz der großen privaten Hilfsbereitschaft, die viele Aufnahmen von Geflüchteten in Privatwohnungen ermöglichte, mussten zeitweise Notunterkünfte mit Unterstützung der Feuerwehr eröffnet werden, um Geflüchtete aus der Ukraine dort unterzubringen. Die Betreuung der Geflüchteten erfolgte in den Notunterkünften durch die Nürnberger Hilfsorganisationen unter Federführung des BRK, Kreisverband Nürnberg Stadt. In Nürnberg wurden unter Hochdruck weitere Unterkünfte unter Vertrag genommen, sodass die letzten Personen Anfang Mai 2022 aus der Notunterkunft in der Messehalle in reguläre Gemeinschaftsunterkünfte ziehen konnten. Insgesamt wurden bis Ende Oktober 2023 ca. 1.300 Geflüchtete aus der Ukraine in städtischen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht6. Seit 2022 macht sich auch der wieder zunehmende Zugang Geflüchteter aus unterschiedlichen Herkunftsländern, überwiegend aus dem Nahen Osten, der Türkei und Kuba, bemerkbar und erfordert einen weiteren Ausbau der Unterbringungskapazitäten im Stadtgebiet. Dies betrifft nicht nur die Anschlussunterbringung (i.S. städtische und staatliche Gemeinschaftsunterkünfte), sondern auch die ANKER-Dependancen in Nürnberg (zur Erstunterbringung von Geflüchteten, bis sie in Kommunen verteilt oder in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden) sowie die sogenannten Übergangswohnheime der Regierung von Mittelfranken zur Unterbringung unter anderem von Resettlementflüchtlingen und afghanischen Ortskräften. Darüber hinaus gibt es eine hohe Anzahl von Geflüchteten, insbesondere aus der Ukraine, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Privatwohnungen im Stadtgebiet Nürnberg leben.
Grundsätzlich ist die Stadt Nürnberg laut den Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes - (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) verpflichtet, 29,2 % der in den Regierungsbezirk Mittelfranken zugewiesenen Geflüchteten aufzunehmen (Sollquote). Die Quote der im Stadtgebiet Nürnberg aufgenommenen Geflüchteten wird seit 2016 kontinuierlich übererfüllt. Zum 30.09 2023 lag die Übererfüllung der Sollquote für Nürnberg bei 173,10 %.
Aufgrund der starken Auslastung in den ANKER-Dependancen hat die Regierung von Mittelfranken seit September 2022 mehrmals die mittelfränkischen Kommunen und Landkreise aufgefordert, unabhängig von der Quotenerfüllung Geflüchtete aufzunehmen. Bisher konnte dies mittels gesteuerter Aufnahmen in vorhandene Gemeinschaftsunterkünfte gemeistert
5 Da die genaue Anzahl der verfügbaren Plätze in allen Unterkunftsarten nicht bekannt ist, ist eine detaillierte Aufschlüsselung nach Anzahl der Plätze nicht möglich. 6 Hinzu kommt noch die Unterbringung in staatl. GU. Die Zahl ist uns nicht bekannt.
werden. Bis Ende Oktober 2023 wurden in diesem Zusammenhang rund 600 Personen in städtischen Asylunterkünften aufgenommen. Dennoch wurde parallel eine Notunterkunft in einem nicht mehr betriebenen Gebäudeteil eines städtischen Alten- und Pflegeheims eingerichtet, die nun zum 15.11.2023 mit einer Kapazität von 80 Personen zur Verfügung steht.
Aktuell wird seitens der Regierung von Mittelfranken darauf verwiesen, dass neu in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr über die gesetzlichen Verteilmechanismen gesteuert werden, sondern in der Kommune unterzubringen sind, in der die Nachfrage nach Unterbringung erfolgt. Dies erschwert aus Sicht der Verwaltung die Kapazitätsplanung erheblich, da eine Nachfrage erfahrungsgemäß vor allem in Städten erfolgen wird, die bereits jetzt eine große Anzahl Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen haben (Aufnahmequote Ukraine Stadt Nürnberg gegenüber der Sollquote im bayerischen Vergleich, Stand 31.10.2023: 194,20 %). Die Nachfrage nach Unterbringung ist bereits in den letzten Wochen deutlich spürbar. Daher wird ab 15.11.2023 eine Etage in der neu geschaffenen Notunterkunft (maximal 30 Betten) für die Aufnahme neu in Nürnberg ankommender Ukrainerinnen und Ukrainer eingeplant.
Die Stadt Nürnberg ist aufgrund leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen und etablierter Kooperationen auch derzeit grundsätzlich in der Lage, die Erstunterbringung Geflüchteter im Stadtgebiet zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Bedarfsdeckung prioritär durch den eigentlichen Aufgabenträger (Freistaat Bayern, vgl. Ziffer 1) sicherzustellen ist, d.h. die Stadt Nürnberg wird grundsätzlich nur tätig, soweit und solange der Unterbringungsbedarf nicht durch den Freistaat Bayern selbst gedeckt werden kann oder dies aufgrund anderer Anforderungen unzweckmäßig ist. Zunehmend problematisch stellt sich angesichts der insgesamt steigenden Bevölkerungszahlen und der erheblichen Fluchtzuwanderung die mittel- und langfristige Integration dar, da die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur angesichts fehlender Flächen, knapper finanzieller und personeller Ressourcen schwierig ist. Dies betrifft unter anderem die Bereitstellung ausreichender Kita- und Schulplätze, die bedarfsgerechte Ausweitung von Sprach- und Integrationsangeboten sowie migrationsspezifischer Beratungsstellen, die Instrumente zur beruflichen Anerkennung, Qualifizierung und Integration und ganz generell den nicht ausreichend aufnahmefähigen Wohnungsmarkt.
2. Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) fördert die soziale Beratung und Betreuung im Rahmen der Ziffer 2 „Flüchtlings- und Integrationsberatung“ (FIB) der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR). Die Sozialbetreuung und –beratung der in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten erfolgt durch freie Träger der Wohlfahrtspflege in enger Abstimmung mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Die aktuelle Richtlinie (BIR II) tritt am 31.12.2023 außer Kraft und wird ab dem 01.01.2024 für drei weitere Haushaltsjahre (2024 – 2026) in einer weiterentwickelten Fassung verlängert.
2.1. Förderstruktur der Flüchtlings- und Integrationsberatung
Gemäß der Förderstruktur der FIB ist pro Gebietskörperschaft in Bayern ein bestimmtes Stellenkontingent vorgesehen, welches sich aus Gründen der Kontinuität auf der Grundlage der bisherigen Beratungsstruktur ergibt. In der Gebietskörperschaft Nürnberg werden die verfügbaren FIB-Stellen derzeit für die Sozialberatung und -betreuung in staatlichen und städtischen Unterkünften, ANKER-Dependancen, unterkunftsunabhängige Beratungsstellen, das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) und die Zentrale Anlaufstelle Migration-Be-
ratung (ZAM-Be) eingesetzt. Die Verteilung der Stellen innerhalb der Gebietskörperschaft erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung mit allen Trägern der FIB in der Gebietskörperschaft anhand einer Zuständigkeitsvereinbarung.
2.2. Finanzierungsstruktur der FIB und finanzielle Unterstützung durch die Stadt
Nürnberg
Im Kalenderjahr 2024 beträgt der Festbetrag der staatlichen Förderung je Personalstelle bis zu 69 000 EUR. Dabei sind auch die Kinderbetreuungs- und Assistenzkräfte, die Koordination und Verwaltung auf Ortsebene sowie die Unterstützungskräfte berücksichtigt. In den Kalenderjahren 2025 bis 2026 beträgt der Festbetrag 90% des Personalausgabenhöchstsatzes für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat für die maßgebliche Eingruppierung S 12. Obwohl der Festbetrag in der BIR III gegenüber der bisherigen BIR II gestiegen ist, wird die Höhe der Förderung pro Vollzeitäquivalent aus Sicht der Träger weiterhin als problematisch angesehen. Dies ist unter anderem auf die zuletzt sehr hohen Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die grundlegende Kritik, dass die Förderung nicht auskömmlich ist, wurde sowohl von den Trägern der Flüchtlings- und Integrationsberatung als auch von der Stadt Nürnberg und ihren Spitzenverbänden auf Landesebene kommuniziert. Um die Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg angesichts der für die Träger nicht auskömmlichen staatlichen Finanzierung sicherstellen zu können, finanziert die Stadt Nürnberg seit 2014 die Träger der FIB anteilig mit. Die Bezuschussung aus städtischen Haushaltsmitteln stand von Beginn an unter dem Vorbehalt, dass es sich aus Sicht der Stadt Nürnberg grundsätzlich um eine staatliche Aufgabe handelt, deren Finanzierung durch den Freistaat Bayern zu sichern ist. Dennoch sah sich die Stadt Nürnberg aus humanitären und sozialpolitischen Erwägungen in der Verantwortung, Sozialbetreuung für die in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde bisher in der Höhe zwischen der Bezuschussung des FIB-Einsatzes in städtischen GU (aufgrund der direkten Zuständigkeit der Stadt Nürnberg der höchste Betrag) und den staatlichen GU unterschieden. In Anbetracht veränderter Gegebenheiten und Bedarfe wurde die finanzielle Unterstützung weiterentwickelt: Seit 2021 werden zudem die Träger der FIB in den unterkunftsunabhängigen Beratungsstellen und die ZAM-Be unterstützt sowie seit 2022 auch das PSZ. Bislang wurden aus ordnungs- und haushaltspolitischen Gründen die ANKER-Dependancen nicht berücksichtigt.
2.3. Aktuelle Sachlage
Nachdem bis zum Jahreswechsel 2021/2022 ein Rückgang in der Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet zu verzeichnen war, zeigt sich seitdem wieder eine erhebliche Dynamik (vgl. Ziffer 1). Das bisherige System der Zuteilung von FIB-Stellen zu ANKER-Dependancen, städtischen und staatlichen GU sowie unterkunftsunabhängigen Beratungsstellen kommt an seine Grenzen. Aufgrund der Förderstruktur, des komplexen Steuerungsmodells der FIB (Landesebene, Trägervielfalt, kommunale Ebene) und der ständigen Veränderungen bei den Unterkünften (Anmietungen, Abmietungen, Neueröffnungen) unterliegt es immer mehr dem Zufall, ob und mit welchem Schlüssel Unterkünfte betreut sind. Es zeichnet sich außerdem ab, dass aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung sich Träger, insbesondere in staatlichen Einrichtungen, aus der FIB zurückziehen und aussteigen. Ein Träger, der bisher die Beratung und Betreuung der ANKER-Dependancen übernommen hat (hierfür hat die Stadt bislang keinen Zuschuss gewährt), hat angekündigt, sich bis Ende Dezember 2023 aus der FIB zurückzuziehen.
Um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten reagieren zu können und eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen, bedarf es eine Neustrukturierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unter Veränderung des bisherigen Modells zur Verteilung der freiwilligen Zuschussmittel der Stadt Nürnberg. Sowohl die Zusammensetzung der Geflüchteten, die unterschiedlichen Unterbringungsformen und Herkunftsländer sowie der differenzierte Rechtsstatus von Personen, die in öffentlicher Unterbringung leben (im Verfahren, als Ukrainer/innen außerhalb des Anerkennungsverfahrens, direkt angesiedelte Personen wie bspw. afghanische Ortskräfte) machen eine grundsätzliche Neuordnung erforderlich. Zu betrachten sind auch die für andere Zielgruppen konzipierten Angebote der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)7 und des Jugendmigrationsdienstes (JMD)8.Diese adressieren trotz der unterschiedlichen Finanzierung und Zweckbestimmung zum Teil vergleichbare Lebenslagen, werden von überwiegend den selben Trägern angeboten und sind oft auch örtlich benachbart. Zum Redaktionsschluss dieser Vorlage stand noch nicht fest, ob die angekündigten erheblichen Mittelkürzungen seitens des Bundes umgesetzt werden und welche Auswirkungen sich dadurch für die Beratung Zugewanderter in Nürnberg insgesamt ergeben. Die Ausgestaltung der Beratungsstruktur erfolgt in gemeinsamer Absprache mit den Trägern der FIB unter Berücksichtigung der Gesamtumstände vor Ort und aller vorhandenen Beratungsressourcen (wie beispielsweise die MBE, JMD). Als längerfristige Perspektive soll die Struktur der Beratungsangebote stärker stadträumlich ausgerichtet werden. Die Umsetzung erfolgt sukzessive und pragmatisch. Es muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass für jede Unterkunft ein Träger als Anlaufstelle für Ratsuchende feststeht und den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Ehrenamtlichen und weiteren Akteuren bekannt gemacht ist. Wenn größere Unterkünfte hinzukommen oder verlegt werden, steuern die örtlichen Träger in gemeinsamer Abstimmung proaktiv in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg den Ressourceneinsatz („atmende Struktur“). Die Verteilung und Einsatz der FIB-Stellen sollen halbjährlich überprüft und bei Bedarf nachjustiert werden. Durch die Aufteilung der freiwilligen Leistungen der Stadt Nürnberg auf alle FIB-Stellen (unabhängig vom Einsatzort) wird ermöglicht, dass das vom Freistaat Bayern zur Verfügung stehende FIB-Kontingent für die Gebietskörperschaft Nürnberg weiterhin vollumfänglich ausgeschöpft wird und eine bedarfsangemessene Beratung für alle Schutzsuchenden in Nürnberg sichergestellt ist.
7 Zielgruppe der MBE sind erwachsene Zuwanderer (Spätaussiedler und Ausländer) über 27 Jahre mit einem dauerhaften Aufenthalt, „prioritär“ Neuzugewanderte innerhalb der ersten drei Aufenthaltsjahre. Zuwendungsgeber ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). 8 Zielgruppe der JMD sind Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (sowie deren Eltern) unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Zuwendungsgeber ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Empfehlungen: 1. Die Kommission für Integration hält fest, dass die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden und die Betreuung der Unterkünfte im Aufgabenbereich des Freistaats Bayern liegen. 2. Um eine bedarfsgerechte Beratungsstruktur für Geflüchtete in Nürnberg gewährleisten zu können, ist eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unerlässlich. Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg dies weiterhin beim Freistaat Bayern einzufordern. 3. Aus humanitären und sozialpolitischen Erwägungen sieht sich die Stadt Nürnberg in der Verantwortung, eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen. Hierfür bedarf es einer atmenden Struktur, um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Fluchtzuwanderung im Stadtgebiet reagieren zu können. Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg und der Stadtverwaltung, staatliche Einrichtungen (staatliche Gemeinschaftsunterkünfte und ANKER-Dependancen) in die kommunale Fördersystematik einzubeziehen und die dort aktiven Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung ebenfalls ergänzend finanziell aus städtischen Haushaltsmitteln zu unterstützen, soweit diese im städtischen Haushalt bereitgestellt sind.
Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 07.12.2023
Bericht zur Entwicklung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte in den Jahren
2014 bis 2023 und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürn-
berg
Die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden liegt im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern. Für die Unterbringung der Schutzsuchenden gibt es verschiedene Unterbringungsarten1. Sie erfolgt zunächst in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen, den sogenannten ANKER-Zentren2, welche alle für das Asylverfahren erforderlichen Behörden und Einrichtungen umfassen. Hier soll das gesamte Asylverfahren, angefangen von der Einreise bis zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag oder der Ausreise (einschließlich der Rückführung), durchgeführt werden. Nach der Unterbringung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt eine Verteilung auf die Anschlussunterbringung gemäß einem landesgesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) werden durch die Regierung von Mittelfranken betrieben, während die dezentrale Unterbringung den Kreisverwaltungsbehörden obliegt („städtische GU“). Von der Erst- und Anschlussunterbringung zu unterscheiden ist die Unterbringung von humanitären Aufnahmen, wie aktuell beispielsweise den afghanischen Ortskräften, in Übergangswohnheimen. Die Bereitstellung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken. Die Übergangswohnheime dienen diesen Personen als Erstunterbringung, bis sie eine eigene Wohnung finden. Sie haben von Beginn an einen Aufenthaltsstatus, der den Auszug und die eigene Wohnung erlaubt. Auch die Unterbringung von unbegleitete Minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) ist aufgrund des besonderen Unterstützungsbedarfs von der Erst- und Anschlussunterbringung zu unterscheiden. Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der UMA ist primär die Kinder- und Jugendhilfe und damit die Kommunen zuständig. Eine Unterbringung erfolgt hierbei entweder in Clearingstellen freier Träger oder in städtischen Inobhutnahmestellen. Nach dem starken Anstieg der Schutzsuchenden in den Jahren 2014/2015 ist deren Anzahl seit 2016 wieder rückläufig, was zur Reduzierung der verfügbaren Plätze und der Anzahl städtischer sowie staatlicher GU im Stadtgebiet geführt hat. Die Zahl der Zentralen Aufnahmeeinrichtungen (ZAE) bzw. ANKER-Dependancen der Regierung ist hingegen seit 2017 in Nürnberg weiter gestiegen.
| Zahl der Unterkünfte | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 10/2023 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| städt. GU | 160 | 117 | 51 | 34 | 18 | 38 | 34 | ||||||||
| staatl. GU | 14 | 16 | 16 | 14 | 14 | 14 | 16 | ||||||||
| staatliche ZAE/ ANKER-Depen- dancen | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 6 |
Tabelle 1: Überblick über die Unterkünfte in Nürnberg; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung
1 Für weitere Informationen siehe „Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ vom Sozialamt, Kommission für Integration 07.12.2023. 2 ANKER steht für Ankunft, Entscheidung und Rückführung.
Die Fachstelle für Flüchtlinge des Sozialamtes der Stadt Nürnberg ist seit 2014 im übertragenen Wirkungskreis im Auftrag des Freistaates Bayern in der Unterbringung Geflüchteter im Rahmen der Anschlussunterbringung tätig. Das Aufgabengebiet umfasst die Unterbringung von Asylsuchenden und die Akquise bzw. den Rückbau städtischer Gemeinschaftsunterkünfte. Für die Anmietung der dezentralen Unterkünfte erfolgt die Kostenerstattung gemäß Art. 8 des Aufnahmegesetzes. Der Freistaat Bayern trägt die notwendigen Kosten für diese Unterkünfte unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.3 Hierzu gehört auch die Vermeidung von Leerstand. Der Abschluss und die Verlängerung von Mietverträgen erfolgt daher in Abstimmung mit der Regierung Mittelfranken. Das Sozialamt versucht unter diesen Bedingungen, besondere Bedarfe zu berücksichtigen und eine Abschätzung von zukünftig notwendigen Kapazitäten vorzunehmen.
Die Stadt bedient sich bei der Akquise der Unterkünfte sogenannter Beherbergungsverträge. Der operative Betrieb der Unterkünfte obliegt dabei dem jeweiligen Betreiber. Die Vergütung erfolgt über eine vertraglich vereinbarte Gebühr pro Person und Nacht. Allein mit dieser Herangehensweise konnte eine schnelle und ausreichende Akquise von Gemeinschaftsunterkünften erreicht werden.
Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Entwicklung der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte. Auf die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte wird in dieser Vorlage im Folgenden nicht näher eingegangen.
1. Entwicklungen in den Jahren 2014 bis 2021: Aufbau und Rückbau
Nach dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen in den Jahren 2014/2015 sind diese seit 2016 wieder rückläufig. Es wurde die Anzahl verfügbarer Plätze und die Zahl der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte reduziert.
| Städtische Gemeinschaftsunter- | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| künfte | ||||||
| Anzahl GU | 160 | 117 | 51 | 34 | 18 | |
| Anzahl Plätze (zum Jahresende) | 7.605 | 7.321 | 5.300 | 3.911 | 2.368 |
Tabelle 2: Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2017 - 2021; Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
2. Entwicklung ab 2022
Mit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24.02.2022 änderte sich die Situation schlagartig. Bereits Ende Februar 2022 kamen die ersten Geflüchteten aus der Ukraine in Nürnberg an. Trotz der großen privaten Hilfsbereitschaft und der vielen Aufnahmen von Geflüchteten in Privatwohnungen waren innerhalb kürzester Zeit über 200 Personen in der Anfang März 2022 mit Unterstützung der Feuerwehr eröffneten Notunterkunft in der Turnhalle der Bertolt- Brecht-Schule in Langwasser angekommen. Freie Plätze in Bestandsunterkünften wurden genutzt, um 230 Geflüchtete aus der Ukraine bis Mitte März 2022 dort unterzubringen. Dennoch musste noch im März 2022 eine weitere Notunterkunft in der Turnhalle der Birkenwaldschule zur Verfügung gestellt werden, um die geflüchteten Personen aufnehmen zu können. Auch ein Zimmerkontingent, das über ein Hotel ab Anfang März 2022 befristet bis
3 Vgl. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020.
31.03.2022 für Geflüchtete aus der Ukraine angemietet werden konnte, war schnell ausgeschöpft. Ein im Heilig-Geist-Saal eingerichtetes Ankunftszentrum für Geflüchtete aus der Ukraine, das zu Beginn auch an den Wochenenden geöffnet war, bot den Geflüchteten eine erste Orientierung. Dort waren Mitarbeitende des Sozialamtes ebenso vertreten wie Mitarbeitende des Sozialreferates und der freien Träger, die dort eine Erstberatung anboten. Auch eine erste medizinische Versorgung über das Gesundheitsamt konnte dort zeitweise angeboten werden. Unterstützt wurde das Angebot durch ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger. In Zusammenarbeit mit der Nürnberger Messe wurde ab Ende März eine besser ausgestattete Notunterkunft in einer Messehalle eingerichtet, sodass die beiden Notunterkünfte in den Turnhallen geschlossen werden konnten. Die Betreuung der Geflüchteten erfolgte in den Notunterkünften durch die Nürnberger Hilfsorganisationen unter Federführung des BRK, Kreisverband Nürnberg Stadt. Ende März 2022 konnte eine erste neu akquirierte städtische Gemeinschaftsunterkunft für ca. 200 Personen geöffnet werden. Ab April 2022 haben die die Verteilmechanismen des Königsteiner Schlüssels und innerhalb Bayerns nach der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) Wirkung entfaltet und Geflüchtete aus der Ukraine, die keine private Wohnmöglichkeit hatten, wurden unter Beachtung des Verteilschlüssels auf die Bundesländer und innerhalb Bayerns nach den geltenden Quotenregelungen auf die Regierungsbezirke und dort auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. In Nürnberg wurden unter Hochdruck weitere Unterkünfte unter Vertrag genommen, sodass die letzten Personen Anfang Mai 2022 aus der Notunterkunft in der Messehalle in reguläre Gemeinschaftsunterkünfte ziehen konnten. Insgesamt wurden bis Ende Oktober 2023 ca. 1.300 Geflüchtete aus der Ukraine in städtischen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Grundsätzlich ist die Stadt Nürnberg laut den Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes - (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) verpflichtet, 29,2 % der in den Regierungsbezirk Mittelfranken zugewiesenen Geflüchteten aufzunehmen (Sollquote). Die Quote der im Stadtgebiet Nürnberg aufgenommenen Geflüchteten wird seit 2016 kontinuierlich übererfüllt. Zum 30.09 2023 lag die Übererfüllung der Sollquote für Nürnberg bei 173,10 %. Nachdem die Aufnahmequote der DVAsyl in Nürnberg seit Jahren übererfüllt wird, erfolgen seit Mai 2022 keine neuen Zuweisungen von Geflüchteten aus der Ukraine durch die Regierung von Mittelfranken. Seit 2022 macht sich auch der wieder zunehmende Zugang Geflüchteter aus unterschiedlichen Herkunftsländern, überwiegend aus dem Nahen Osten, der Türkei und Kuba bemerkbar. Die Regierung von Mittelfranken hat seit September 2022 mehrmals die mittelfränkischen Kommunen und Landkreise aufgefordert regelmäßig Sonderkontingente, unabhängig von der Quotenerfüllung, zur Entlastung des ANKER-Zentrums aufzunehmen. Bisher konnte dies mittels gesteuerter Aufnahmen in vorhandene Gemeinschaftsunterkünfte realisiert werden. Bis Ende Oktober 2023 wurden in diesem Zusammenhang rund 600 Personen in städtischen Asylunterkünften aufgenommen. Dennoch wurde parallel eine Notunterkunft in einem nicht mehr betriebenen Gebäudeteil eines städtischen Alten- und Pflegeheims eingerichtet, die nun zum 15.11.2023 mit einer Kapazität von 80 Personen zur Verfügung steht. Aktuell wird seitens der Regierung von Mittelfranken darauf verwiesen, dass neu in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr über die gesetzlichen Verteilmechanismen gesteuert werden, sondern in der Kommune unterzubringen sind, in der die
Nachfrage nach Unterbringung erfolgt. Dies erschwert aus Sicht der Verwaltung die Kapazitätsplanung erheblich, da eine Nachfrage erfahrungsgemäß vor allem in Städten erfolgen wird, die bereits jetzt eine große Anzahl Ukrainerinnen und Ukrainer aufgenommen haben (Aufnahmequote Ukraine Stadt Nürnberg gegenüber der Sollquote im bayerischen Vergleich, Stand 31.10.2023: 194,20 %). Die Nachfrage nach Unterbringung ist bereits in den letzten Wochen deutlich spürbar. Daher wird ab 15.11.2023 eine Etage in der neu geschaffenen Notunterkunft (maximal 30 Betten) für die Aufnahme neu in Nürnberg ankommender Ukrainerinnen und Ukrainer eingeplant. Bei der Belegung der Unterkünfte spielen auch Sonderbedarfe immer wieder eine Rolle, sei es aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder aufgrund eines erhöhten persönlichen Schutzbedarfes (z. B. Frauen, LGBTIQ*). Daher muss immer eine Notfallkapazität bzw. Reserve vorgehalten werden. Eine exakte, auf die einzelne Unterkunft bezogene Planung bzw. genaue Prognose zukünftiger Entwicklungen ist aus Sicht der Verwaltung nur näherungsweise möglich. Neben den genannten Punkten erschweren folgende Aspekte eine exakte Planung:
Der Rückgang der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt nicht linear. Es können jederzeit Zuzüge bzw. Zuweisungen der Regierung von Mittelfranken in nennenswerter Höhe stattfinden (Notfallkapazität ist unabdingbar). Vertragsverlängerungen in räumlich geeigneten Unterkünften sind von der Mitwirkung des Eigentümers bzw. Betreibers abhängig. Jede Vertragsänderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Freistaat Bayern (Regierung von Mittelfranken) als Kostenträger. Die Stadt Nürnberg ist aufgrund leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen und etablierter Kooperationen auch derzeit grundsätzlich in der Lage, die Erstunterbringung Geflüchteter im Stadtgebiet zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Bedarfsdeckung prioritär durch den eigentlichen Aufgabenträger (Freistaat Bayern, vgl. Ziffer 1) sicherzustellen ist, d.h. die Stadt Nürnberg wird grundsätzlich nur tätig, soweit und solange der Unterbringungsbedarf nicht durch den Freistaat Bayern selbst gedeckt werden kann oder dies aufgrund anderer Anforderungen unzweckmäßig ist.
3. Bewohnerstruktur
Insgesamt sind derzeit in den 34 städtischen Gemeinschaftsunterkünften 1.849 Personen zum Stand Oktober 2023 untergebracht. Unabhängig der rechnerisch vorhandenen Platzkapazität von ca. 500 Betten sind aktuell ca. 70 Betten tatsächlich frei. Die Differenz ergibt sich aufgrund freier Betten in Familienzimmern, die nicht mit fremden Personen nachbelegt werden, Berücksichtigung von medizinisch bestätigten Einzelzimmeransprüchen sowie einer realistischen Belegungsdichte bei alleinstehenden Personen. Nach Abschluss des Asylverfahrens sind anerkannte bzw. bleibeberechtigte Geflüchtete berechtigt und auch verpflichtet, aus der Gemeinschaftsunterkunft in eigenen Wohnraum zu ziehen. Es ist für Auszugsberechtigte weiterhin schwierig, geeigneten Wohnraum zu finden. Dennoch war die Zahl der auszugsberechtigten Bewohnerinnen und Bewohner in städtischen Unterkünften lange Zeit rückläufig. Lag Anfang 2018 das Verhältnis Asylsuchende zu Auszugsberechtigten bei 40 Prozent zu 60 Prozent, lag die Quote zum 31.12.2019 bei 51 Prozent Asylsuchende zu 49 Prozent Auszugsberechtigte. Bis zum 31.12.2020 verringerte sich der Anteil an auszugsberechtigten Personen weiter bis zu einem Anteil von 44 Prozent gegenüber 56 Prozent Asylsuchender. Zum 31.12.2021 stieg
die Quote wieder auf 49 Prozent Auszugsberechtigte an. Diese Dynamik ist darauf zurückzuführen, dass im Laufe der Jahre weiterhin regelmäßig Personen einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie die unterschiedlichen ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Abschiebeverbot, humanitäre Gründe, Klageverfahren, bei nachhaltiger Integration usw.)4. Das Verhältnis änderte sich mit Beginn des Ukrainekrieges und der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter in Gemeinschaftsunterkünfte. In den Monaten März bis Mai 2022 erhielten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der Anteil von asylsuchenden Personen ohne Aufenthaltstitel in den Unterkünften stieg dadurch sprunghaft wieder auf 70 Prozent. Seit 01.06.2022 besteht für Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel ein Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Daher kehrte sich das Verhältnis aufgrund des Rechtskreiswechsels nahezu um, bis zum Stand August 2022 der Höchststand von 67 Prozent auszugsberechtigter Personen erreicht wurde. Seit September 2022 steigt dann auch die Zahl an Auszügen von Geflüchteten aus der Ukraine in geringem Maße an (vgl. Grafik S. 8 „Auszüge“).
Verhältnis Auszugsberechtigte - Asylsuchende
100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%
Anteil Auszugsberechtigte / Mit Aufenthaltstitel Anteil Asylsuchende
Abbildung 1: Verhältnis Auszugsberechtigte – Asylsuchende; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
4 Stand Oktober 2023, Sozialamt der Stadt Nürnberg.
Entwicklung Bewohnerzahl 2020 - 2023
Anteil Auszugsberechtigte / Mit Aufenthaltstitel Anteil Asylsuchende
Abbildung 2: Entwicklung Bewohnerzahl 2020 - 2023; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
EINZÜGE AB 03/2022
24
62
22
358
8 111 45 34 49 101 0 112 79 1 1 3 2 2 9 0 1 9 7 1 4 7 3 37 37 1 4 7 5 175 1 5 3 3 33 4 5 5 190 3 3 7 2 1 4 4 1 1 1 5 23 9
Ukraine Sonstige Herkunftsländer
Abbildung 3: Einzüge ab 03/2022; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
Die auszugsberechtigten Bewohnerinnen und Bewohner werden, gemäß der Vorgabe des Freistaats Bayern5, regelmäßig zum Auszug aufgefordert. Auch die Sozialberatung und -betreuung versucht, bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Dazu gehört auch der Verweis auf die Wohnungsvermittlung in geförderten Wohnraum. Zum 31.10.2023 waren in Nürnberg 7.569 Haushalte als wohnungssuchend gemeldet, davon waren 1.373 Haushalte Geflüchteter. Die Vermittlungsquote (Stand 31.12.2022) betrug bei den Gesamthaushalten 12,3%, bei den Geflüchteten 12,2 %.
5 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020.
Im Projekt „Übergangswohnen“, das beim Sozialamt, Fachstelle für Flüchtlinge angesiedelt ist, werden Wohnungen angemietet und an anerkannte Geflüchtete weitervermietet. Aktuell sind in diesem Projekt 104 Wohnungen unterschiedlicher Größe an insgesamt 295 Bewohnerinnen und Bewohner aus städtischen Gemeinschaftsunterkünften untervermietet. Seit Beginn des Projektes haben 45 Haushalte mit insgesamt 182 Personen privaten Wohnraum gefunden. Zudem leben in einem Boardinghaus, in dem die Fachstelle für Flüchtlinge das Belegungsrecht hat, rund 30 auszugsberechtigte Personen (alleinstehende Männer).
4. Entwicklung der Auszüge
Neben den bereits aufgezeigten bedarfsrelevanten Kriterien sind bei der Planung die Anzahl der Personen zu berücksichtigen, die die Unterkünfte verlassen. Dabei handelt es sich um
Auszüge der auszugsberechtigten (anerkannten) Bewohnerinnen und Bewohner und Auszüge auszugsberechtigter Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Privatwohnungen Auszüge aufgrund Rückkehr ins Heimatland Auszüge aus sonstigen Gründen (z.B. Person hält sich nicht mehr in der Unterkunft auf, Inhaftierung, etc.)
Diese können nicht linear betrachtet werden und unterliegen starken Schwankungen, so dass die Bewohnerentwicklung schwierig einschätzbar ist. Zum Zeitpunkt des letzten Berichts im Oktober 2020 war die Zahl der durchschnittlichen Auszüge in den Vorjahren vergleichsweise hoch, da die Projekte Übergangswohnen und Boardinghouse angelaufen waren. Im ersten Halbjahr 2020 lag die Zahl der Personen, die aus den Unterkünften ausgezogen sind, bei rund 30 Personen monatlich. Im Zeitraum Juli 2020 bis Februar 2022 lag der Rückgang bei durchschnittlich 42 Personen monatlich gemittelt über den gesamten Zeitraum. Die absolute Zahl reduzierte sich zum 28.02.2022 auf insgesamt 1.443 Personen in städtischen Unterkünften.
AUSZÜGE AB 03/2022
94
49
65
62
55
56
86
19
49
53
58
44
48
34
38
35
32
43
23
52
55
15
27
39
33
33
18
47
24
44
23
38
27
29
19
34
31
17
25
15
20 39
0 0
Ukraine Sonstige Herkunftsländer
Abbildung 4: Auszüge ab 03/2022; Quelle: Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung
Im Zeitraum 01.02.2022 bis 31.10.2023 sind monatlich im Durchschnitt 77 Personen ausgezogen.
5. Berücksichtigung von Sonderbedarfen
In der Bedarfsplanung der Unterkünfte sind den Standards des Freistaates Bayern entsprechend auch bestehende und zukünftige Sonderbedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen. Diese führen zur Notwendigkeit von bestimmten räumlichen Bedingungen (z.B. Einzelzimmer, eigenes Bad/Küche) und ergeben rechnerische „Leerstände“, da Zimmer nicht voll belegt werden können. Die Stadt Nürnberg betreibt als einzige Kommune in Nordbayern eine Schutzunterkunft für Frauen und zwei Schutzunterkünfte für Personen aus dem Kreis der LGBTIQ*-Community. Es handelt sich um 50 Plätze für LGBTIQ*, von denen Stand 31.10.2023 38 Plätze belegt sind. Die 7 freien Plätze werden gerade in Absprache mit Fliederlich e.V., der die Unterkunft betreut, belegt. Die Regierung von Mittelfranken plant ab dem IV. Quartal 2023 eine eigene Schutzeinrichtung für diesen Personenkreis mit einer Kapazität von bis zu 28 Personen. In der Frauenschutzunterkunft sind 15 Plätze vorhanden, von denen aktuell nur 4 Plätze belegt sind. Die Schutzunterkunft für Frauen ist vergleichbar mit einem Frauenhaus. Die Frauen befinden sich in aller Regel noch im Asylverfahren, sodass eine Unterbringung im regulären Frauenhaus nicht möglich ist. Die Unterkunft hat eine geschützte Adresse. Die Betreuung erfolgt durch eine Mitarbeitende eines Sozialdienstes. In diesem Bereich ist der Bedarf zu den Vorjahren zurückgegangen. Im Bereich LGBTIQ* ist der Bedarf an Plätzen, nachdem die Nachfrage die letzten Jahre eher rückläufig war, wieder gestiegen. Je nach individuellen Bedarfen der aufzunehmenden Personen können diese in die bestehenden städtischen Schutzunterkünfte und zukünftig
auch in die geplante staatliche Unterkunft aufgenommen werden. Die Betreuung erfolgt ebenfalls durch einen Sozialdienst in Zusammenarbeit mit Fliederlich e.V.
6. Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) fördert die soziale Beratung und Betreuung im Rahmen der Ziffer 2 „Flüchtlings- und Integrationsberatung“ (FIB) der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR). Die Sozialbetreuung und –beratung der in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten erfolgt durch freie Träger der Wohlfahrtspflege in enger Abstimmung mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales. Die aktuelle Richtlinie (BIR II) tritt am 31.12.2023 außer Kraft und wird ab dem 01.01.2024 für drei weitere Haushaltsjahre (2024 – 2026) in einer weiterentwickelten Fassung verlängert.6
6.1. Förderstruktur der Flüchtlings- und Integrationsberatung
Gemäß der Förderstruktur der FIB ist pro Gebietskörperschaft in Bayern ein bestimmtes Stellenkontingent vorgesehen, welches sich aus Gründen der Kontinuität auf der Grundlage der bisherigen Beratungsstruktur ergibt. In der Gebietskörperschaft Nürnberg werden die verfügbaren FIB-Stellen derzeit für die Sozialberatung und -betreuung in staatlichen und städtischen Unterkünften, ANKER-Dependancen, unterkunftsunabhängige Beratungsstellen, das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) und die Zentrale Anlaufstelle Migration-Beratung (ZAM-Be) eingesetzt. Die Verteilung der Stellen innerhalb der Gebietskörperschaft erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung mit allen Trägern der FIB in der Gebietskörperschaft anhand einer Zuständigkeitsvereinbarung.
6.2. Finanzierungsstruktur der FIB und finanzielle Unterstützung durch die Stadt
Nürnberg
Im Kalenderjahr 2024 beträgt der Festbetrag der staatlichen Förderung je Personalstelle bis zu 69 000 EUR. Dabei sind auch die Kinderbetreuungs- und Assistenzkräfte, die Koordination und Verwaltung auf Ortsebene sowie die Unterstützungskräfte berücksichtigt. In den Kalenderjahren 2025 bis 2026 beträgt der Festbetrag 90% des Personalausgabenhöchstsatzes für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat für die maßgebliche Eingruppierung S 12. Obwohl der Festbetrag in der BIR III gegenüber der bisherigen BIR II gestiegen ist, wird die Höhe der Förderung pro Vollzeitäquivalent aus Sicht der Träger weiterhin als problematisch angesehen. Dies ist unter anderem auf die zuletzt sehr hohen Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die grundlegende Kritik, dass die Förderung nicht auskömmlich ist, wurde sowohl von den Trägern der Flüchtlings- und Integrationsberatung als auch von der Stadt Nürnberg und ihren Spitzenverbänden auf Landesebene kommuniziert. Um die Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg angesichts der für die Träger nicht auskömmlichen staatlichen Finanzierung sicherstellen zu können, finanziert die Stadt Nürnberg seit 2014 die Träger der FIB anteilig mit. Die Stadt Nürnberg sah sich aufgrund humanitärer und sozialpolitischer Überlegungen in der Verantwortung, Sozialbetreuung für die in Nürnberg untergebrachten Geflüchteten zu gewährleisten. Die Bezuschussung aus städtischen Haushaltsmitteln stand von Beginn an grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass es sich aus Sicht der Stadt Nürnberg grundsätzlich um eine staatliche Aufgabe handelt, deren Finanzierung durch den Freistaat Bayern zu sichern ist. Daher wurde bisher zwischen der
6 Für weitere Informationen siehe Bericht „Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlingsund Integrationsberatung in Nürnberg“ in der Sitzung der Kommission für Integration vom 07.12.2023
Bezuschussung des FIB-Einsatzes in städtischen GU (aufgrund der direkten Zuständigkeit der Stadt Nürnberg der höchste Betrag) und den staatlichen GU unterschieden. Angesichts veränderter Gegebenheiten und Bedürfnisse wurde die finanzielle Unterstützung weiterentwickelt: Seit 2021 werden die Träger des FIB in den unterkunftsunabhängigen Beratungen sowie die ZAM-Be unterstützt, und seit 2022 auch das PSZ. Bisher wurden aus ordnungs- und haushaltspolitischen Gründen die ANKER-Dependancen nicht berücksichtigt.
6.3. Aktuelle Sachlage
Wie bereits oben geschildert ist derzeit wieder eine erhebliche Dynamik im Zugangs- und Unterbringungsgeschehen im Stadtgebiet zu verzeichnen7. Das bisherige System der Zuteilung von FIB-Stellen zu ANKER-Dependancen, städtischen und staatlichen GU sowie unterkunftsunabhängigen Beratungsstellen kommt an seine Grenzen. Aufgrund der Förderstruktur, des komplexen Steuerungsmodells der FIB (Landesebene, Trägervielfalt, kommunale Ebene) und der ständigen Veränderungen bei den Unterkünften (Anmietungen, Abmietungen, Neueröffnungen) unterliegt es immer mehr dem Zufall, ob und mit welchem Schlüssel Unterkünfte betreut sind. Es zeichnet sich außerdem ab, dass sich aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung Träger, insbesondere in staatlichen Einrichtungen, aus der FIB zurückziehen und aussteigen. Ein Träger, der bisher die Beratung und Betreuung der ANKER- Dependancen übernommen hat (bislang ohne städtischen Zuschuss), hat angekündigt, sich bis Ende Dezember 2023 aus der FIB zurückzuziehen.
Um auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten reagieren zu können und eine flächendeckende Beratungsstruktur in Nürnberg zu ermöglichen, bedarf es einer Neustrukturierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung unter Veränderung des bisherigen Modells zur Verteilung der freiwilligen Zuschussmittel der Stadt Nürnberg. Sowohl die Zusammensetzung der Geflüchteten, die unterschiedlichen Unterbringungsformen und Herkunftsländer sowie der differenzierte Rechtsstatus von Personen, die in öffentlicher Unterbringung leben (im Verfahren, als Ukrainer/innen außerhalb des Anerkennungsverfahrens, direkt angesiedelte Personen wie bspw. afghanische Ortskräfte) machen eine grundsätzliche Neuordnung erforderlich. Zu betrachten sind auch die für andere Zielgruppen konzipierten Angebote der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und des Jugendmigrationsdienstes (JMD). Diese adressieren trotz der unterschiedlichen Finanzierung und Zweckbestimmung zum Teil vergleichbare Lebenslagen, werden von überwiegend denselben Trägern angeboten und sind oft auch örtlich benachbart. Zum Redaktionsschluss dieser Vorlage (15.11.2023) stand noch nicht fest, ob die angekündigten erheblichen Mittelkürzungen seitens des Bundes umgesetzt werden und welche Auswirkungen sich dadurch für die Beratung Zugewanderter in Nürnberg insgesamt ergeben.
Die Ausgestaltung der Beratungsstruktur erfolgt in gemeinsamer Absprache mit den Trägern der FIB unter Berücksichtigung der Gesamtumstände vor Ort und aller vorhandenen Beratungsressourcen (wie beispielsweise die MBE, JMD). Als längerfristige Perspektive soll die Struktur der Beratungsangebote stärker stadträumlich ausgerichtet werden. Die Umsetzung erfolgt sukzessive und pragmatisch. Es muss grundsätzlich sichergestellt werden, dass für jede Unterkunft ein Träger als Anlaufstelle für Ratsuchende feststeht und den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Ehrenamtlichen und weiteren Akteuren bekannt gemacht ist. Wenn größere Unterkünfte hinzukommen oder verlegt werden, steuern die örtlichen Träger
7 Für weitere Informationen bzgl. der Entwicklung im Stadtgebiet (auch in staatlichen Einrichtungen) siehe Bericht „Aktuelles aus dem Bereich Flucht und Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“ in der Sitzung der Kommission für Integration vom 07.12.2023
in gemeinsamer Abstimmung proaktiv in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg den Ressourceneinsatz („atmende Struktur“). Die Verteilung und Einsatz der FIB-Stellen sollen halbjährlich überprüft und bei Bedarf nachjustiert werden. Durch die Aufteilung der freiwilligen Leistungen der Stadt Nürnberg auf alle FIB-Stellen (unabhängig vom Einsatzort) wird ermöglicht, dass das vom Freistaat Bayern zur Verfügung stehende FIB-Kontingent für die Gebietskörperschaft Nürnberg weiterhin vollumfänglich ausgeschöpft wird und eine bedarfsangemessene Beratung für alle Schutzsuchenden in Nürnberg sichergestellt ist. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wird in der Kommission für Integration am 07.12.2023 vorgestellt.
Ref.V/014/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 07.12.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Angebote der beruflichen Integration für zugewanderte Menschen
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2023 sowie Beschluss des Integrationsrats vom
25.07.2023
Anlagen: 2023-03-23_Antrag_SPD_Eine Berufsmesse für zugewanderte Menschen Anlage_Beschluss Unterstützung Stadtratsantrag Berufsmesse Sachbericht_Angebote der beruflichen Integration für zugewanderte Menschen
Bericht:
Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Antrag vom 23.03.2023 die Stadtverwaltung aufgefordert, gemeinsam mit dem Jobcenter Nürnberg-Stadt und weiteren Partnern in der Region einen Initiativkreis ins Leben zu rufen, um ein neues Veranstaltungsangebot zur Förderung der beruflichen Integration für zugewanderte Menschen in Nürnberg umzusetzen. Der Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung unterstützt diesen Antrag mit Beschluss vom 25.07.2023 und ergänzt um den Hinweis, kleinere Formate sowie auch mehrsprachige Angebote vorzusehen und bietet seine Unterstützung an.
Die Stadtverwaltung berichtet zu den bisherigen Angeboten in Nürnberg und stellt die Planung von weiteren Angeboten der beruflichen Integration für zugewanderte Menschen vor.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 5: Beschäftigung ermöglichen Leitlinie 6: Perspektiven nach Flucht und Neuzuwanderung eröffnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Relevanz ist zielgruppenoriert benannt, beschrieben und berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschluss
des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung
vom 25.07.2023
-
öffentlich -
-
einstimmig angenommen -
Unterstützung des Antrags im Nürnberger Stadtrat zur Schaffung einer Berufs-
messe für zugewanderte Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund
Antragsteller/innen: Betül Özen, Sorush Mawlahi, Diana Lutz
Der Integrationsrat unterstützt den Stadtratsantrag von Frau Diana Liberova (SPD) vom 23.03.2023, in Nürnberg eine Berufsmesse für zugewanderte Menschen zu schaffen und schlägt vor, die Zielgruppe ausdrücklich auch auf andere Menschen mit Migrationshintergrund auszudehnen und explizit ein mehrsprachiges Angebot vorzusehen. Darüber hinaus regt der Integrationsrat an, auch über die Etablierung kleinere Formate zum Kennenlernen bzw. zum Austausch zwischen Arbeitgebern und potenziellen Arbeitnehmerinnen nachzudenken, etwa Vorstellungen bzw. Informationsveranstaltungen von Firmen bzw. Branchen am Rande der Integrationskurse.
Begründung:
Eine solche Berufsmesse würde es qualifizierten Fachkräften mit Flucht- und Migrationsgeschichte ermöglichen, sich gezielter über mögliche Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Oft haben zugewanderte Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund (auch solche, die schon länger in Deutschland leben) Schwierigkeiten, in ihrem Berufsfeld Fuß zu fassen oder eine passende Ausbildung zu finden. Da das Sprachniveau oft eine Barriere darstellt, wäre es von Vorteil, wenn die Berufsmesse mehrsprachig angeboten würde.
Eine derartige Berufsmesse würde den Menschen und Schüler*innen helfen, mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt zu treten und sich über Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren. Gleichzeitig würden Unternehmen von der Berufsmesse profitieren, indem sie in Zeiten des Fachkräftemangels Zugang zu den oben genannten Zielgruppen erhalten. Eine solche Berufsmesse fördert somit die Integration von zugewanderten Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt und trägt zur Stärkung der Wirtschaft bei.
Der Integrationsrat wäre bereit, mit 1-2 Personen aus seinen Reihen in dem im Antrag von Frau Liberova angeregten Initiativkreis für eine Berufsmesse mitzuwirken. Die vorhandenen Netzwerke einzelner Integrationsratsmitglieder könnten das Zusammenbringen von zugewanderten Fachkräften mit Firmen begünstigen, die entsprechenden Personalbedarf aufweisen.
Neben der Messe könnten (ggf. auch pilotweise) in kleinerem Rahmen einzelne Kennenlern-Treffen während der Integrationskurse stattfinden. Beispielweise können Firmenvertretungen verschiedener Branchen am Bildungsort Informationsveranstaltun-
gen für die Kursteilnehmenden anbieten. Somit können die interessierte Kursteilnehmenden bzw. die zugewanderten Personen, die die geforderten Fachkenntnisse aufweisen, schneller mit geeigneten Arbeitgebenden in Verbindung treten. Infolgedessen könnte sowohl der Kontaktaustausch von potenziellen Bewerbenden mit entsprechenden Firmen als auch die Informationsvermittlung effektiver und zielgerechter erfolgen. Evtl. könnten Firmenvertretungen für die Integrationskursteilnehmenden auch als Mentor*innen gewonnen werden.
Nürnberg, 26.07.2023
Die Vorsitzende Schriftführerin
Betül Özen Gülay Incesu-Asar
| SPD | ||||
|---|---|---|---|---|
| spd@stadt.nuernberg.de | U1, U11 Lorenzkirche | Rathaus | Tel 0911 / 231-2906 | STADTRATSFRAKTION |
| www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de | Bus 36, 46, 47 Rathaus | 90403 Nürnberg | Fax 0911 / 231-3895 | N ÜRNBERG |
ANLAGE
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 23. März 2023 Antragsteller: Liberova
Eine Berufsmesse für zugewanderte Menschen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den letzten Jahren sind viele Menschen aus dem Ausland in die Stadt Nürnberg gekommen und bauen nun ihren Lebensmittelpunkt hier auf. Es sind neben den vielen Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Ländern auch viele Partner*innen, die als Familienmitglieder der Fachkräfte oder im Rahmen des Familiennachzugs nach Nürnberg kamen. Alle diese Menschen bringen wichtige Ressourcen der Vorbildung und ihre Fachlichkeit mit ausländischen Abschlüssen mit. Viele besuchen auch die Integrationskurse, doch fehlt oft im Anschluss an die Kurse die Möglichkeit, sich im Arbeitsleben auszuprobieren. Oft ist es schwierig, einen Arbeitsplatz entsprechend der eigenen Qualifikation zu finden. Dies liegt nicht nur an fehlenden Anerkennungen, sondern oft auch an der Tatsache, dass man sich mit einem bestandenen Sprachniveau B1 einen Berufs- oder Ausbildungseinstieg nicht zutraut und auch nicht immer einen Zugang zu berufsbezogenen B2-Kursen bekommt.
Diese Gruppe an zugewanderten Menschen mit den Firmen, die sich um die Fachkräfte bemühen, zusammenzubringen und damit Chancen zu eröffnen, kann Perspektiven eröffnen und Firmen beim Bewältigen des Fachkräftemangels entlasten. Beispielsweise führt die IHK bereits eine vergleichbare Integrationsmesse durch. Anknüpfungspunkt wäre hier eine Veranstaltung, explizit für Menschen nach Abschluss des Integrationskurses und dem Sprachniveau zwischen B1 und C1.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt aus diesem Grund zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung ruft gemeinsam mit dem Jobcenter einen Initiativkreis zusammen und unterstützt die Akteure bei der Organisation einer solchen Veranstaltung. Als Partner sind die Kammern – insbesondere die IHK unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Messe – die Agentur für Arbeit sowie AAU e.V. und weitere Firmen aus der Region zu gewinnen.
Sachstandsbericht zu Angeboten der beruflichen Integration für zugewanderte
Menschen in Nürnberg
Beantwortung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.03.2023 sowie des Beschlusses des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 25.07.2023
Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, gemeinsam mit dem Jobcenter Nürnberg-Stadt einen Initiativkreis ins Leben zu rufen, um mit weiteren Partnern eine Berufsmesse für zugewanderte Menschen in Nürnberg umzusetzen. Der Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung unterstützt diesen Antrag mit dem Hinweis, kleinere Formate sowie auch mehrsprachige Angebote vorzusehen und bietet seine Unterstützung an.
Um weitere Angebote der beruflichen Integration zugewanderter Menschen (z.B. Messen, Aktionstage) in Nürnberg ins Leben zu rufen, wurden im Jahr 2023 in Zusammenarbeit von Ref. V mit dem Bildungsbüro der Stadt Nürnberg Treffen innerhalb des bestehenden „Runden Tisches Beratung in Weiterbildung und Qualifizierung“ organisiert. Beteiligt waren: Jobcenter Nürnberg-Stadt, Agentur für Arbeit Nürnberg, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Bildungszentrum der Stadt Nürnberg und weitere Akteure aus dem Bereich der Sprachförderung. Gemeinsam wurde eine Sammlung der bisher bestehenden Angebote der beruflichen Integration in Nürnberg (z.B. im Format von Messen oder Informationsveranstaltungen) erstellt. Folgend ist eine Auswahl der Angebote im Jahr 2023 aufgelistet:
IHK Integrationsmesse (3. März 2023, Fortsetzung ist geplant) Jobcenter Nürnberg Stadt: Branchenspezifische Bewerbertage (insb. Zielgruppe Ukraine) Informationsmesse für geflüchtete Frauen aus der Ukraine zu den Themen Integration und Qualifizierung im Nachbarschaftshaus Gostenhof (27. Juli 2023) Messe im Jobcenter Nürnberg Stadt für die Zielgruppe SGB II mit dem Ziel, mit Arbeitgebern verschiedener Branchen ins Gespräch zu kommen (27. September 2023) Seminar „Beruflich durchstarten in Deutschland: Wege zu Spracherwerb und beruflicher Anerkennung“ (Angebot der Agentur für Arbeit) Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+): Informationsveranstaltungen zu den Themen „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“ und „Fachkräfteeinwanderung“ für zugewanderte Menschen, aber auch Arbeitgeber MigraNet-Integrationsmesse für Arbeitgebende (mit Informationen zu Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Unterstützungsangeboten am 14. September 2023) Veranstaltung der Agentur für Arbeit Nürnberg für Arbeitgebende zum Thema Fachkräftegewinnung (16.10.2023)
Bei Analyse des bestehenden Angebots und Einbezug von Best-Practice-Beispielen anderer Kommunen wurde ersichtlich, dass man weiteres Potenzial bei kleineren und zielgruppenspezifischen Formaten sieht. Das vom Bildungsbüro und Sozialreferat erarbeitete Grobkonzept soll für unterschiedliche Zielgruppen mit einer Arbeitsgruppe jeweils relevanter Akteure umgesetzt werden. Hierbei sollen zielgruppenspezifisch mehrere aufsuchende Veranstaltungen unter Einbezug von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern umgesetzt und neue Zugangswege genutzt werden. Im Rahmen der einzelnen Veranstaltungen soll eine jeweils auf die Zielgruppe zugeschnittene gemeinsame Beratung zu den Themen Arbeitsmarktintegration, Weiterbildung und Fördermöglichkeiten angeboten werden. Ein Schwerpunkt im kommenden Jahr werden Aktionstage direkt im Anschluss an den Integrationskurs sein. Die fachlichen Anregungen des Integrationsrats werden hierbei berücksichtigt und Mitglieder des Integrationsrats haben bereits ihre Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Aktionstage zugesagt. In der Sitzung der Kommission für Integration wird ergänzend über den aktuellen Stand der Planungen berichtet.
OBM/021/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 07.12.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Bundesprogramms „Bildungskommune„
- hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.01.2023
Anlagen: Antrag_Inklusive Integrationskurse _SPD Sachverhalt
Bericht: Im Rahmen des Programms `Bildungskommunen´ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, an dem sich das Bildungsbüro der Stadt Nürnberg seit Beginn 2023 beteiligt, wird unter anderem das `Kommunale Programm Deutschspracherwerb´ weiterentwickelt und das Datenmonitoring im Bereich Inkusion ausgebaut. In diesem Kontext führte das Bildungsbüro eine Praxisforschung durch, um die im Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2023 gestellten Anfragen zu beantworten und bestehende Bedarfe im Bereich der Inklusiven Integrationskurse zu ermitteln. Die Ergebnisse der Praxisforschung werden im Bericht ebenso wie Handlungsempfehlungen vorgestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/021/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Zielsetzung ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Sprachlernangeboten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Koordinierungsgruppe Integration
Rat für Integration und Zuwanderung
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage OBM/021/2023
SPD
spd@stadt.nuernberg.de U1,U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911/231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
OBERBÜRGERMEISTER
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
o
1. fei:>. 2023
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg 1 /........Nr.......... W\>Zur Zur Stellungnahme Marcus König ] )llKXJiLS. 4 Antwort vor Absen- Rathaus 2 düng vorlegen
X
90403 Nürnberg 5 Antwort zur Unter z.w.V. schrift vorlegen
Nürnberg, 31. Januar 2023 Antragsteller: Liberova
Inklusive Integrationskurse in Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration der Menschen mit Migrationsge schichte ist der erfolgreiche Spracherwerb, denn Sprache ist meist der Schlüssel zur Integra tion. Gerade im letzten Jahr sind viele Menschen u.a. aus der Ukraine zu uns gekommen, die aktuell ihre Kenntnisse der deutschen Sprache in den Integrationskursen erwerben. Dazu kommen die vielfältigen Angebote der diversen Träger sowie Sprach Cafes. Durch diese Gruppe der Menschen verstärkt, wurde an uns die Anfrage auch nach inklusiven Sprachlernangeboten für Erwachsene herangetragen. Dazu gehören neben körperlichen Be hinderungen oder Lernbehinderungen, zum Beispiel auch Einschränkungen durch psychi sche Krankheiten oder Traumatisierungen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden
Antrag: Die Verwaltung berichtet,
- ob der Bedarf nach inklusiven Sprachlernangeboten bereits bekannt ist und quanti
tativ sowie inhaltlich eingeschätzt werden kann.
- ob es bereits inklusive Angebote bei den Sprachkursen/Sprachangeboten in Nürn
berg gibt.
- ob sie - sollten sie fehlen - noch mit den Kooperationspartner*innen oder im Rah
men der eigenen Programme der Stadt (zum Beispiel im kommunalen Programm Deutschspracherwerb) initiiert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
"TrEce/rM
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender
Stadtratsfrakti.
' {~r9
SPD
Inhalt
- Ausgangssituation ........................................................................................................................... 2 2. Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“ ................................................. 2 2.1 Methodik: Erhebung der Angebotssituation ................................................................................. 3 2.2 Methodik: Erhebung der Bedarfslage ........................................................................................... 4 3. Bedarfslage für inklusive Deutschsprachkurse in Nürnberg ........................................................... 5 3.1 Quantitativer Bedarf ...................................................................................................................... 5 3.2 Inhaltlicher Bedarf ......................................................................................................................... 9 4. Angebote für inklusive Deutschsprachkurse in Nürnberg ............................................................. 12 4.1 Inklusive Sprachkurse im Rahmen des Integrationskursangebots des BAMF ............................. 12 4.2 Weitere Hinweise auf inklusive Sprachkursangebote ................................................................. 14 5. Zusammenfassung ......................................................................................................................... 16 6. Handlungsempfehlungen .............................................................................................................. 18 I. Für die Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ sensibilisieren ........................................... 18 II Transparenz und Beratung an der Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ verbessern ..... 19 III Angebote an der Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ etablieren ................................. 19 IV Umsetzung von Handlungsempfehlungen .................................................................................... 20 7. Quellen .......................................................................................................................................... 21
1. Ausgangssituation
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem ESF-Plus-Programm „Bildungskommunen“ die Weiterentwicklung des kommunalen Bildungsmanagements und unterstützt Kommunen bei der Gestaltung ihrer Bildungslandschaften. Das Bildungsbüro der Stadt Nürnberg beteiligt sich seit Jahresbeginn 2023 am Bundesprogramm, in dessen Rahmen unter anderem das `Kommunale Programm Deutschspracherwerb´ weiterentwickelt sowie das Datenmonitoring im Bereich Inklusion vertieft wird. In diesem Kontext führte das Bildungsbüro zuletzt eine Praxisforschung durch, um die im Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2023 gestellten Anfragen zu beantworten und bestehende Bedarfe im Bereich der Inklusiven Integrationskurse zu ermitteln. Die Ergebnisse der Praxisforschung werden mitsamt Handlungsempfehlungen vorgestellt.
Im datengestützten kommunalen Bildungsmanagement (DKBM) der Stadt Nürnberg sind Daten zur inklusiven Bildung seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil. Über das Kommunale Programm Deutschspracherwerb sollen für alle Menschen in der Stadt Nürnberg passende Sprachangebote zur Verfügung stehen, zudem individuelle Voraussetzungen für das Lernen berücksichtigt und Teilhabe für alle ermöglicht werden. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 31. Januar 2023 zu einem „Inklusiven Integrationskursangebot in Nürnberg“ wurden Fragestellungen rund um die Schnittstelle zwischen „Spracherwerb“ und „Inklusion“ aufgeworfen, die das Bildungsbüro – eingebettet in seine bisherigen Projektaktivitäten – durch eine Praxisforschung untersucht hat.
Im genannten Antrag wird die Verwaltung gebeten zu berichten, ob der Bedarf nach inklusiven Sprachlernangeboten in Nürnberg bekannt ist und quantitativ wie inhaltlich eingeschätzt werden kann. Damit verbunden ist die Frage, ob es bereits inklusive Sprachangebote in Nürnberg gibt und „– sollten sie fehlen – noch mit den Kooperationspartner/-innen oder im Rahmen der eigenen Programme der Stadt (zum Beispiel im kommunalen Programm Deutschspracherwerb) initiiert werden können“. Die im genannten Antrag gestellten Fragen zielen damit auf ein Forschungsfeld, das aktuell nicht gut beleuchtet ist. Zur Beantwortung der Fragen wurde daher ein multimethodisches Forschungsdesign gewählt, um Hinweise auf Bedarfslage und Angebotssituation im Hinblick auf den Spracherwerb von zugewanderten Menschen mit Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen zu erhalten. Auf Basis der vorliegenden Praxisforschung werden Handlungsempfehlungen formuliert und konkrete Umsetzungen im Bereich „Spracherwerb“ und „Inklusion“ in Nürnberg angeregt.
2. Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“
Zugewanderte mit einer Behinderung oder Beeinträchtigungen werden in den wissenschaftlichen Diskursen als „unsichtbare“ Gruppe beschrieben, da es nur wenige empirische Erkenntnisse zu ihren besonderen Bedarfslagen im Hinblick auf Hilfs- und Unterstützungssysteme gibt (vgl. Steiner 2019, S. 7; Korntheuer 2021, S. 149). Gleichwohl ist bekannt, dass insbesondere unter den Geflüchteten ein nicht unerheblicher Teil der Menschen Einschränkungen wie körperliche Behinderungen, Lernbehinderungen oder psychische Krankheiten hat. Schätzungen zufolge haben mindestens 15 Prozent aller Geflüchteten eine Beeinträchtigung (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte 2018, S. 1). Lernhindernisse bestehen auch dann, wenn durch Fluchterfahrungen Traumatisierungen entstanden sind. Noch Jahre später kann der Spracherwerb durch Traumata ungünstig beeinflusst werden, wie man in einer biographischen Studie herausfand (vgl. Bernhard et al. 2021, S. 5).
Die Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“ des Bildungsbüros wurde aufgrund der bestehenden mangelnden Datenlage am Schnittpunkt von „Spracherwerb/Integration“ und „Inklusion“ explorativ angelegt und umfasste verschiedene Forschungsmethoden (vgl. Abbildung 1). Durch Literaturrecherche zum Forschungsstand der Bedarfs- und Versorgungslage von zugewanderten Menschen mit Behinderung konnten erste Ansatzpunkte für die Untersuchung gewonnen werden.
„Inklusion“ wurde im Rahmen der Praxisforschung „breit“ gefasst. Es wurden nicht nur die Angebote betrachtet, die sich ausschließlich an Menschen mit einer attestierten Beeinträchtigung oder Behinderung richten. Vielmehr standen die multiplen Hürden bei der Teilnahme an Sprachkursangeboten, die sich für die Zielgruppe zugewanderte Menschen mit Beeinträchtigungen ergeben, im Fokus. Es ist zu vermuten, dass insbesondere bei Menschen, die neu nach Nürnberg zugewandert sind, noch keine Behinderung attestiert wurde, und dass Geflüchtete von einer Vielzahl von Beeinträchtigungen wie psychischen Erkrankungen und Traumatisierungen etc. betroffen sein können. Um Aussagen zu Lücken im Gesamtangebot von Integrations- bzw. Deutschsprachkursen für die Zielgruppe treffen zu können, wurden auch die Angebote für spezielle Zielgruppen, z.B. Menschen mit Sehbehinderung, in den Blick genommen, die per se nicht „inklusiv“ sind.
2.1 Methodik: Erhebung der Angebotssituation Zur Erhebung der quantitativen und inhaltlichen Bedarfslage sowie von inklusiven Sprachkursangeboten wurden leitfadengestützte telefonische Einzelinterviews mit Akteurinnen und Akteuren aus der (kommunalen) Verwaltung (Interviewgruppe I, N=8) und aus dem Kreis der Anbieter und Träger von Angeboten zum Deutschspracherwerb und sozialen Organisationen (Interviewgruppe II, N=11) geführt. Sie wurden zur Versorgung der zugewanderten Menschen mit Behinderung mit einem Sprachkursangebot in Nürnberg (Schwerpunkt bei Interviewgruppe I) bzw. zu inklusiven Deutschsprachangeboten, z.B. in der eigenen Einrichtung, (Schwerpunkt bei Interviewgruppe II) befragt.
Ein genaueres Bild über die Angebotssituation zu Integrationskursen für Menschen mit diagnostizierten Behinderungen lieferten zwei schriftliche Abfragen:
Zum einen wurde vom 07.07. bis zum 21.07.2023 eine E-Mail-Abfrage der Integrationskursträger in Nürnberg unter Mitwirkung der Regionalkoordinatoren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Sie umfasste Fragen zu speziellen und inklusiven Deutschsprachangeboten und Teilnehmerzahlen sowie zur Barrierefreiheit der Einrichtungen. Insgesamt haben 14 der 17 Integrationskursträger in Nürnberg geantwortet, was einem Rücklauf von 82 % entspricht. Vom 04.08. bis 03.09.2023 wurden Anbieter von niedrigschwelligen Sprachkursen in Nürnberg, auf die z.B. in der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung verwiesen wird, ebenfalls zu bestehenden inklusiven Deutschsprachangeboten per E-Mail befragt. Die befragten Organisationen, darunter Sozialdienste, Bildungseinrichtungen und Vereine, sind in der digitalen Nürnberger Matrix zu niedrigschwelligen Sprachkursen1 verzeichnet. Die Matrix wird zentral über die ZAM-Beratung gepflegt, sodass von einer aktuellen Abbildung niedrigschwelliger Sprachangebote in Nürnberg ausgegangen werden kann, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zum Zeitpunkt der Befragung waren 35 Angebote verzeichnet. Vier Personen meldeten sich, teilweise mit konkreten Angeboten, zurück.
1 Die Matrix kann über den ersten Link in diesem Dokument abgerufen werden.
2.2 Methodik: Erhebung der Bedarfslage Zur Untersuchung des Bedarfs an inklusiven Deutschsprachangeboten in Nürnberg wurde vom 21.07. bis zum 13.09.2023 eine standardisierte Online-Befragung von Beratenden im Bereich Migration, Flucht und Integration durchgeführt. Die für Integration Neuzugewanderter und Geflüchteter zuständige Mitarbeiterin der Referentin für Jugend, Familie und Soziales versendete dazu über ihren Verteilerkreis der Integrations-, Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen eine entsprechende Einladung. 28 Beratende aus Nürnberg beantworteten die Befragung teilweise oder vollständig.
Zur weiteren Einschätzung der Bedarfslage wurden Daten des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und des Monitorings der städtischen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für Sekundäranalysen verwendet:
Es wurde die Strukturstatistik zum Bereich des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ des ZBFS für die Stadt Nürnberg in den Jahren 2020, 2021 und 2022 ausgewertet. Das ZBFS als Versorgungsamt stuft die Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden ab einem GdB von 20 ab und verzeichnet sie in der Statistik; Menschen mit anderen Beeinträchtigungen wie chronischen Erkrankungen, Traumatisierungen und Beeinträchtigungen, die (noch) nicht attestiert sind, werden in dieser Statistik nicht erfasst. Über die Fachstelle für Flüchtlinge des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration (Sozialamt) in Nürnberg wurden die Daten des Monitorings der städtischen und staatlichen GU in Nürnberg für das Jahr 2022 bzw. 2023 herangezogen. Der Datenreport umfasst Zahlen zur Unterbringung von Geflüchteten in kommunalen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünften (GU), Erstaufnahmeeinrichtungen und Inobhutnahmestellen für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen sowie Personen im Asylbewerberleistungsgesetz-Bezug, die in Privatwohnungen und Anschlusshilfen des Jugendamts leben. Im Rahmen des Monitorings beantworten die in den GU zuständigen Flüchtlings- und Integrationsberatenden regelmäßig Fragen zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern anhand sog. Belegungslisten. Hierbei werden auch einzelne gesundheitsbezogene Fragen beantwortet.
Die herangezogenen Daten umfassen jeweils nur einen Teil der interessierenden Gruppe von zugewanderten Menschen mit Beeinträchtigung (z.B. Menschen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit mit attestiertem Grad der Behinderung in Nürnberg oder Menschen mit einer attestierten Traumatisierung in einer Nürnberger GU).
Aufgrund der schwierigen Datenlage ist es nicht möglich, genau abzuschätzen, wie viele Personen in Nürnberg einen konkreten Bedarf an inklusiv gestalteten Deutschsprachkursen haben. Die nachfolgenden Ausführungen zur Praxisforschung verstehen sich daher als Sammlung von Befunden und ersten Hinweisen zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen des genannten Antrags.
Abbildung 1: Verwendete Forschungsmethoden zur Analyse der Angebots- und Bedarfslage im Rahmen der Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“, Bildungsbüro der Stadt Nürnberg
3. Bedarfslage für inklusive Deutschsprachkurse in Nürnberg
Die Sekundäranalysen und quantitativen Einschätzungen von Beratenden im Kontext Integration, Flucht und Migration liefern erste Hinweise für den quantitativen Bedarf und mögliche Ansatzpunkte für ein inklusives Deutschsprachangebot in der Stadt Nürnberg. Zur Erfassung inhaltlicher Aspekte des Bedarfs an inklusiven Angeboten, wie zum Beispiel pädagogische Erfordernisse, wurden insbesondere Einschätzungen aus den Einzelinterviews ausgewertet.
3.1 Quantitativer Bedarf Das Monitoring der städtischen und staatlichen GU in Nürnberg wurde für das Jahr 2022 bzw. 2023 herangezogen. Zu beachten ist, dass die Daten der städtischen und staatlichen GU zu unterschiedlichen Zeiten erhoben werden und sich daher nicht addieren lassen. Die Angaben der städtischen GU beziehen sich auf den Stichtag 30.06.2023, die Angaben für die staatlichen GU umfassen das gesamte Jahr 2022.
| Gesundheitsmerkmale für die Bewohnerinnen und Bewohner | Städtische GU Stand: 30.06.2023 | Staatliche GU Stand: 2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anteil an | Anzahl | Anteil an | ||||
| Gesamtzahl | Gesamtzahl | ||||||
| Anzahl der bekannten psychisch Kranken/ | 173 | 9,4% | 52 | 4,1% | |||
| Traumatisierten | |||||||
| davon: Anzahl an Personen, bei denen | 86 | 4,7% | 46 | 3,7% | |||
| dies attestiert ist | |||||||
| Anzahl der chronisch physisch Kranken bzw. der | 135 | 7,3% | 64 | 5,1% | |||
| Bewohnerinnen und Bewohner mit | |||||||
| Kriegsverletzungen | |||||||
| Anzahl an Bewohnerinnen und Bewohner mit | 88 | 4,8% | 56 | 4,5% | |||
| Behinderung | |||||||
| Gesamtzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in | 1844 | 100% | 1258 | 100% | |||
| den GU |
Gesundheitsmerkmale für die Bewohnerinnen und
Bewohner
Tabelle 1: Angaben zum Thema Gesundheit im Monitoring der städtischen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte in Nürnberg, Stand: 30.06.2023 (städt. GU) bzw. 2022 (staatl. GU); Quelle: Fachstelle für Flüchtlinge, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration, Stadt Nürnberg
Am 30.06.2023 lebten 88 Personen mit einer Behinderung in kommunalen GU (vgl. Tabelle 1). In GU in staatlicher Zuständigkeit wurden für das Jahr 2022 56 Personen erfasst. Gezählt wurden Personen, für die ein Grad der Behinderung festgestellt wurde und/oder ein entsprechender Behindertenausweis vorliegt.
Die Zahlen der „chronisch physisch Kranken bzw. der Bewohnerinnen und Bewohner mit Kriegsverletzungen“ lagen mit 135 Personen in den städt. GU und 64 Personen in den staatl. GU über den Zahlen zu Bewohnerinnen und Bewohnern mit Behinderung. Es lässt sich vermuten, dass sich jedoch unter den hier gezählten chronisch kranken und kriegsverletzten Personen auch beeinträchtigte und / oder von Behinderung bedrohte Personen befinden sowie Personen, die z.B. noch im Feststellungsverfahren des Grads der Behinderung oder Beantragungsprozess eines Behindertenausweises stehen.
Der Kategorie „bekannte psychisch Kranke/ Traumatisierte“ wurde in den städtischen GU 173 Personen zugeordnet, von ihnen lag jedoch nur bei 86 ein ärztliches Attest vor. Auch in den staatlichen GU liegt nicht für alle der verzeichneten 52 Person mit einer psychischen Erkrankung bzw. Traumatisierung ein entsprechendes Attest vor.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sozialdienste bei Vorliegen mehrerer Beeinträchtigungen Personen auch in mehreren Kategorien eintragen und diese im Monitoring doppelt erfasst werden. Die Zahlen zu beeinträchtigten und behinderten Personen in den Gemeinschaftsunterkünften in Nürnberg können daher nicht zusammengefasst werden. Dennoch geben die Ergebnisse erste Hinweise auf die Zahl der neuzugewanderten Personen, die einen potenziellen Bedarf an inklusiv gestalteten Deutschsprachangeboten haben.
Dass ein konkreter Bedarf nach Sprachkursen für Personen mit „Beeinträchtigungen/ Lernbehinderungen und/oder hohem Alter“ besteht, wurde der zuständigen Fachstelle für Flüchtlinge des Amts für Existenzsicherung und soziale Integration darüber hinaus von vielen Sozialdiensten aus den Unterkünften im Rahmen der Monitoring-Interviews berichtet. Dies zeigt, dass es für Bewohnerinnen und Bewohner mit Beeinträchtigungen zum aktuellen Stand (Sommer 2023) noch keine adäquaten Sprachkursangebote gab. Gleichzeitig muss davon ausgegangen werden, dass auch Personen Bedarf an inklusiven Deutschangeboten haben, die bereits in privaten Wohnraum oder in andere Unterkünfte, z.B. der Wohnungslosenhilfe, umgezogen sind. Zudem ist eine große Zahl Geflüchteter aus der Ukraine 2022 direkt in Privatwohnungen untergekommen. Dieser Personenkreis wird nicht vom Monitoring erfasst.
Die Onlinebefragung von Beratungsfachkräften in den Bereichen Migration, Integration und Asyl ergab weitere Hinweise auf den Bedarf an Sprachkursangeboten. Sie gehen auch auf Personen mit Beeinträchtigungen ein, die sich nicht oder nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften aufhalten. Die befragten Beratungsfachkräfte, die nicht in einer GU in Nürnberg eingesetzt sind und Angaben zur Anzahl der von ihnen beratenen Personen machten (N=10), haben von 2022 bis Mitte 2023 alle mindestens eine zugewanderte Person mit Beeinträchtigung2 persönlich beraten.
2Beeinträchtigungen im Rahmen der Befragung wurden weit gefasst und beziehen sich z.B. auf körperliche Behinderungen, Lernbehinderungen, psychische Krankheiten oder Traumatisierungen.
Werden die Angaben dieser zehn Beraterinnen und Berater addiert, so wurden von 2022 bis Mitte 2023 allein von ihnen mindestens 80 zugewanderte Personen mit Beeinträchtigungen außerhalb von GU beraten3.
Welche Herausforderungen sehen Sie für die von Ihnen
beratenen zugewanderten Personen mit Beeinträchtigungen
in Nürnberg? (N=26)
| 9 | 2,3% | ||
|---|---|---|---|
| 69 | ,2% | ||
| 65,4 | % | ||
| 34,6% |
Sprachbarrieren
Eingeschränkte Gesundheitsleistungen für Bezieher/-
innen von Leistungen nach dem AsylbLG
Fehlendes Wissen zum Leistungsanspruch für
zugewanderte Menschen mit Behinderung
Identifikation von Behinderung
Sonstiges 3,8%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Abbildung 2: Herausforderungen, die für die beratenen Personen mit Beeinträchtigungen aus Sicht der befragten Beratenden bestehen; absolute und relative Häufigkeiten; N=26; Datenquelle: Beratendenbefragung des Bildungsbüros der Stadt Nürnberg 2023
Dass das Thema Sprache für zugewanderte Menschen mit Beeinträchtigungen eine besondere Herausforderung darstellt, zeigt sich deutlich im Rahmen der Beratendenbefragung, denn von fast allen Befragten, unabhängig ob diese in GU eingesetzt waren, wurden „Sprachbarrieren“ als Herausforderung in Bezug auf die beratenen zugewanderten Personen mit Beeinträchtigungen in Nürnberg gesehen (vgl. Abbildung 2). 18 bzw. 17 Beratende sahen Herausforderungen in eingeschränkten Gesundheitsleistungen für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und in fehlendem Wissen zum Leistungsanspruch für zugewanderte Menschen mit Behinderung. Neun befragte Beratende gaben an, dass die Identifikation der Behinderung(en) eine Herausforderung für sie war. Dies zeigt, dass die Problemlagen für zugewanderte Menschen mit Beeinträchtigungen über den reinen Spracherwerb hinausgehen und vor allem die gesundheitliche Versorgungslage ein vordergründiges Thema ist. In einer deutschlandweiten Befragung des Caritas-Verbands zur Versorgungslage von zugewanderten Menschen mit Behinderung im Juli 2019 waren dies aus Sicht der befragten Dienste der Sozial-, Migrations-, Flüchtlingsberatung und Behindertenhilfe ebenfalls wesentliche Herausforderungen in der Arbeit mit zugewanderten Menschen mit Behinderung (vgl. Steiner 2019, S. 25).
Ergänzend zum GU-Monitoring der Fachstelle für Flüchtlinge und der Beratendenbefragung, die jeweils einen kleinen Ausschnitt der Gruppe beeinträchtigter Menschen mit einem möglicherweise bestehenden Bedarf an inklusiv gestalteten Deutschsprachangeboten abbilden, wurden Daten des Zentrums Bayern Familie und Soziales angefragt. Die Zahlen der Strukturstatistik zum SGB IX bilden
3 Zehn Befragte machten zur Anzahl der beratenen Personen mit Beeinträchtigungen folgende Angaben: Zwei Befragte hatten innerhalb des Zeitraums von 2022 bis Mitte 2023 „1 bis 5 Personen“ beraten, drei Befragte „6 bis 10 Personen“, jeweils ein/e Befragte/-r hatte „11 bis 15 Personen“ und „16 bis 20 Personen“ beraten und drei Befragte hatten sogar „Mehr als 20 Personen“ beraten.
wiederum die Gesamtzahl der von einer Behinderung betroffenen Menschen in Nürnberg ab, jedoch werden andere Arten von Beeinträchtigungen nicht erfasst. Nach Angaben des ZBFS lebten im Jahr 2022 insgesamt 91.609 Menschen mit Behinderung in Nürnberg, 62.910 davon mit einer Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung von über 50 (vgl. Zentrum Bayern Familie und Soziales 2022a). Für den Bedarf an Deutschsprachangeboten soll in der weiteren Betrachtung vor allem die Altersgruppe der 15- bis 64-jährigen Menschen mit einer Behinderung fokussiert werden, da die Sprachbildung dieser Personengruppe (größtenteils) nicht mehr durch das Regel- bzw. Förderschulsystem abgedeckt ist. Weiterhin spielt die Erwerbsintegration für diese Altersgruppe eine große Rolle. Das ausgewiesene Merkmal „Staatsangehörigkeit“ kann als Annäherung an die Gruppe der Menschen mit Behinderung in Nürnberg dienen, die grundsätzlich mit Deutsch als neuer Sprache konfrontiert waren oder sind.
Personenzahl
| 8850 | 8882 | 9070 |
|---|---|---|
| 33947 | 33776 | 33466 |
2020 2021 2022
Jahr
mit deutscher Staatangehörigkeit ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Abbildung 3: Anzahl der 15- bis 64-jährigen Menschen mit Behinderung in Nürnberg im Jahr 2020, 2021 und 2022, nach Staatsangehörigkeit; eigene Berechnung; Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Strukturstatistiken SGB IX, Stadt Nürnberg 2022, 2021, 2020
Im Jahr 2022 lebten 9.070 Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahre mit einer Behinderung in Nürnberg, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Diese Anzahl entspricht 21,3 Prozent bzw. einem Fünftel der 15- bis 64-jährigen Menschen mit Behinderung in Nürnberg in diesem Jahr (vgl. Abbildung 3). Unklar ist die genaue Zusammensetzung der Gruppe. Merkmale wie Behinderungsarten, Herkunftsländer, Aufenthaltsdauer in Deutschland oder die Teilnahme an Integrations- oder Sprachkursen werden nicht dargestellt. Anhand der vorliegenden Daten kann jedoch abgelesen werden, dass sich die Zahl der Betroffenen im Vergleich zum Vorjahr relativ um 0,5 Prozentpunkte bzw. absolut um 188 Personen erhöht hat (2022: 21,3 Prozent; 2021: 20,8 Prozent; 2020: 20,7 Prozent). Gleichzeitig ist die Zahl der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit in den drei Jahren gesunken. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass v.a. auch durch aktuelle (Flucht-)Zuwanderung Menschen mit Behinderung nach Nürnberg gekommen sind, die noch am Anfang des Deutschspracherwerbs stehen.
Weitere Differenzierungen in der Strukturstatistik zum SGB IX sind für das Merkmal „Alter“ möglich. Die Zahl der Menschen mit Behinderung nimmt im Lebensverlauf zu. In der betrachteten Altersspanne von 15 bis 64 Jahren ist in Nürnberg (wie in Bayern allgemein, vgl. Zentrum Bayern Familie und Soziales 2022b) die Gruppe der 45 bis 54-jährigen Menschen jedoch mit 2.876 Personen am häufigsten und mit deutlichem Abstand zu den nachfolgenden Altersgruppen vertreten (vgl.
Abbildung 4). Ihre Anzahl und auch die der nachfolgenden Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen hat in Nürnberg von 2020 bis 2022 zudem kontinuierlich zugenommen. Rund drei Viertel der betreffenden Personengruppe zwischen 15 und 64 Jahren befinden sich damit im Alter über 45 Jahren. In den anderen Altersgruppen blieben die Zahlen in den drei Jahren auf ähnlich hohem Niveau.
Personenzahl
3000 280428492876
260 247 260
68 83 78
15 bis 17 18 bis 24 25 bis 34 35 bis 44 45 bis 54 55 bis 59 60 bis 64
Altersgruppe
2020 2021 2022
Abbildung 4: Anzahl der 15- bis 64-jährigen Menschen mit Behinderung ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Nürnberg für die Jahre 2020, 2021 und 2022, nach Altersgruppen, eigene Darstellung, Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Strukturstatistik SGB IX, Stadt Nürnberg 2022
Die Altersverteilung mit Schwerpunkt auf Menschen im mittleren und höheren Erwerbsalter legt nahe, dass das institutionalisierte Lernen für einen Großteil der Menschen mit Behinderung ohne deutsche Staatsangehörigkeit bereits einige Jahre zurückliegt. Dies kann als wichtiger Hinweis auf den inhaltlichen bzw. pädagogischen Bedarf an einem inklusiven Deutschsprachangebot betrachtet werden, dem z.B. durch das Monitoring in den Nürnberger GU weiter nachgegangen werden könnte. Dies wäre wünschenswert, um gezielt die Anforderungen (z.B. in Bezug auf Behinderungsarten und Beeinträchtigungen) an ein inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg ermitteln zu können. Weitere Einschätzungen zum inhaltlichen Bedarf, die im Rahmen der Praxisforschung gesammelt wurden, sind in den nachfolgenden Ausführungen zusammengefasst.
3.2 Inhaltlicher Bedarf In der Onlinebefragung der Beratenden durch das Bildungsbüro wurde in einer offenen Frage nach den konkreten Herausforderungen beim Deutschspracherwerb für die beratenen zugewanderten Personen mit Beeinträchtigungen gefragt. 18 Befragte nutzten die Gelegenheit, ihre Einschätzungen mitzuteilen. Die Befragten berichteten, dass allgemeine Sprach- und Integrationskurse für die von ihnen beratenen Personen mit Beeinträchtigungen nicht geeignet seien (N=13) und zum Teil auch aus Frustration abgebrochen wurden (N=2). Als Gründe, warum die bestehenden Angebote ungeeignet für die Zielgruppe waren, wurde angeführt, dass
diese einen zu hohen Lernfortschritt erforderten bzw. zu intensiv seien (N=6), und so z.B. traumatisierte Personen nicht mithalten könnten;
die Klassengröße zu hoch und es daher zu laut (N=3) z.B. für traumatisierte und hörbeeinträchtigte Menschen sei, und es so zu Konzentrationsschwierigkeiten und Überforderung komme; nicht individuell auf Beeinträchtigungen von Teilnehmenden eingegangen werden könne (N=3); nicht speziell auf die multiplen Herausforderungen, die die Personen in ihrem aktuellen Alltag bewältigen müssen, eingegangen werden könne (N=3), die schulische Atmosphäre und die sich anbahnende Testsituation für psychisch beeinträchtigte Menschen schwierig sei.
Die Beratenden sprachen zudem dezidiert fehlende Kursformate in Nürnberg an. Genannt wurden spezialisierte Kurse für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Hörbeeinträchtigungen (auch mit Cochlea-Implantaten), geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sowie mit Traumatisierungen. Weiterhin wurden besondere Sprachkursformate wie Frauenkurse, Teilzeitkurse und Alphabetisierungskurse, die für Menschen mit Beeinträchtigungen noch etwas geeigneter seien als reguläre Integrationskurse, als quantitativ nicht ausreichend in Nürnberg beschrieben. Die Befragten betonten, dass aktuell kein geeignetes Kursformat existiere, um u.a. einem langsameren Lernfortschritt Rechnung zu tragen. In einem Kommentar wird daher z.B. eine Kursformmischung vorgeschlagen: „Die allgemeinen Integrationskurse sind vor allem für ältere und/ oder beeinträchtigte Personen oft sehr starr und vom Vorgang her zu schnell. Alpha[bethisierungs]kurse gibt es hingegen aber sehr wenige, außerdem muss man hierfür erstmal eingestuft werden. Es wäre gut, wenn es Kursangebote zwischen Alpha[bethisierungs]- und regulären Integrationskursen gäbe - gerade für diese Zielgruppe.“ (Kommentar einer Person in der Beratendenbefragung des Bildungsbüros 2023).
In fünf offenen Kommentaren ließ sich zudem erkennen, dass die Zugangsmöglichkeiten bzw. die Entfernung zum Kursort die Teilnahme an Integrationskursen u.a. bei bewegungseingeschränkten Personen erschwerten bzw. verhinderten. Der folgende Kommentar fasst dies prägnant zusammen: „Durch die räumliche Lage der Gemeinschaftsunterkunft am äußersten Stadtrand Nürnbergs sind die Wege zu den Sprachkursen beschwerlich und hindern einige Personen an einer Teilnahme“ (Kommentar einer Person in der Beratendenbefragung des Bildungsbüros 2023). Insgesamt gaben die Befragten somit eine Vielzahl an Hinweisen, welchen qualitativen Bedarf Menschen mit Beeinträchtigungen in Richtung des Deutschspracherwerbs haben.
Auch in den Einzelinterviews mit Multiplikator/-innen wurden die Problemlagen und die daraus folgenden Bedarfe der Zielgruppe entsprechend bestätigt: die beschriebenen Barrieren bei Sprachangeboten betreffen nach Angaben mehrerer Interviewter in besonderem Maße zugewanderte Menschen mit kognitiven Behinderungen oder Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Den spezifischen Lernanforderungen dieser – wiederum in sich heterogenen – Gruppen könne in vorhandenen Angeboten nicht entsprochen werden. Auch Kurse (wie z.B. Alphabetisierungskurse), die ein grundsätzlich langsameres Lerntempo voraussetzen, seien aus Sicht einiger Befragter nicht passend. Aufgrund der Flucht- und Krisenerfahrung der Menschen seien zudem viele der Zugewanderten durch Angststörungen und Traumata beeinträchtigt. Unterricht im Klassenkontext sei für viele überfordernd und bräuchte intensive Begleitung.
Mehrere Befragte berichten, dass insbesondere die Integrationskurse aufgrund der konkreten Vorgaben (z.B. zum Umfang oder Lernfortschritt) kaum auf diese individuellen Bedürfnisse angepasst werden könnten. Darüber hinaus seien die Kursanbieter mitunter noch wenig hinsichtlich der speziellen Bedürfnisse und Probleme der Zielgruppe sensibilisiert (z.B. keine Kenntnis darüber, warum es häufig zu Fehlzeiten oder Abbrüchen kommt). Dem gegenüber stünden multiple
Problemlagen der Zielgruppe, die einem Spracherwerb oft (noch) im Wege stehen. Eine normale Teilhabe an Sprachkursen sei mitunter nicht möglich, da z.B. Zugewanderte mit psychischen Erkrankungen aufgrund einer schlechten gesundheitlichen Verfassung und angespannten Wohnsituation nicht in der Lage seien, sich auf den Spracherwerb einzulassen. Gleichzeitig wurde in den Gesprächen mit der Gesundheitsverwaltung und sozialen Organisationen deutlich, dass es insbesondere für diese Zielgruppe wichtig sei die Sprache zu erlernen, um ihre gesundheitliche Lage verbessern können. Durch den Aufbau sprachlicher Kompetenzen könne maßgeblich zu einer korrekten Diagnosestellung und passenden Behandlung bzw. Therapie beigetragen werden. Dazu bräuchte es niedrigschwellige Angebote als Einstieg, die v.a. auch Aspekte der Gesundheitsbildung / Psychoedukation beinhalten. Ein solcher lebensweltorientiertere Ansatz würde auch die Motivation zur Sprachkursteilnahme steigern.
Aus Sicht der interviewten Fachpersonen brauche es für ein inklusives Angebot besondere Bedingungen sowohl hinsichtlich der äußeren Angebotsgestaltung, als auch für die konkretere pädagogische und didaktische Umsetzung. Genannt wurden hier:
ein Grundverständnis für die Lebenslage behinderter bzw. beeinträchtigter Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (so z.B. für prioritäre Fragen in den Bereichen Wohnen oder Gesundheit) dem folgend und insbesondere bei jungen Menschen wichtig: eine ganzheitliche Sicht auf die Person und deren Umfeld (Familie, Fluchterfahrung, Wohnsituation) flexible und individuell organisierte Angebote, in denen sowohl das Lerntempo als auch die Methodik an den jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf angepasst sind (so seien z.B. virtuelle Angebote für Personengruppen mit Mobilitätseinschränkung oft passend, für Menschen mit Hörbeeinträchtigung eher schwierig).
Demzufolge müsse der jeweilige Unterstützungsbedarf (z.B. Förderunterricht, Mobilitätsbegleitung oder umfassende Assistenz) vorab genau erhoben werden.
Wenn (neben individueller Einzelangebote) Kurse „inklusiv“ angeboten werden, sollten sie nach Meinung der befragten Multiplikator/-innen entsprechend ausgestaltet werden:
sehr kleine Gruppengrößen mit eher geringer Mischung, d.h. auch tendenziell Personen mit ähnlichen Behinderungsarten/ Beeinträchtigungen mit Angeboten für Kinderbetreuung mit modularen Angeboten zu Förderunterricht/ Intensivierung mit Lerninhalten zur Orientierung (analog Erstorientierung) und Grundbildung zunächst auch mit „Erstorientierungsthemen“ sowie Grundbildung (z.B. digitale und finanzielle Grundbildung, Gesundheitsbildung) altersdifferenziert, auch mit Anbindung von Angeboten zur Berufsorientierung / zu Praktika
Bei den Sprachprüfungen (vgl. Abschnitt 4.1) sind nach Angaben eines Trägers die Problemlagen und notwendige Lösungen vergleichbar mit der Kursteilnahme: so sind zwar sog. „Sonderprüfungen“ grundsätzlich möglich, die Anmeldemöglichkeit hängt allerdings von fachärztlichen Attesten ab, die für bestimmte Beeinträchtigungen (z.B. Lese-Rechtschreibstörung) kaum oder nur sehr schwer zu erlangen sind. Auch hier sind Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen besonders benachteiligt, weil Prüfungssituationen meist an sich ein Problem darstellen. Um die
Rahmenbedingungen der Prüfungen bedarfsgerecht anpassen zu können, wäre ein „Gerätepool“ mit entsprechenden Hilfsmitteln sinnvoll.
4. Angebote für inklusive Deutschsprachkurse in Nürnberg
Die Frage, ob und welche Angebote es für den inklusiven Deutschspracherwerb in Nürnberg gibt, war Gegenstand zweier Abfragen des Bildungsbüros der Stadt Nürnberg sowie der Einzelinterviews (vgl. Abschnitt 2). Die Ergebnisse sollen nachfolgend dargestellt werden.
4.1 Inklusive Sprachkurse im Rahmen des Integrationskursangebots des BAMF Gemäß § 13 Absatz 1 der Integrationskursverordnung können Träger von Integrationskursen in Deutschland spezielle Kurse, z.B. für Menschen mit sprachpädagogischem Förderbedarf anbieten. Spezielle Kursarten könnten besonders geeignet sein, um das Leistungspotential bei betreffenden Teilnehmenden für den Spracherwerb voll ausschöpfen zu können. Im Rahmen einer kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2021 wurde auf das deutschlandweite Angebot von Integrationskursen für Menschen mit Behinderungen (v.a. für Menschen mit Sinnesbehinderungen) eingegangen. In der Antwort der damaligen Bundesregierung wird deutlich, dass Sprachförderangebote für Menschen mit (Sinnes-) Behinderung nicht in allen Bundesländern zur Verfügung stehen bzw. monatelange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Auch in Bayern ist das Angebot auf wenige Großstädte beschränkt. Die Anzahl der begonnenen Integrationskurse für hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen lag für Bayern von 2017 bis 2020 bei insgesamt acht Kursen. Im Jahr 2018 und 2020 entfielen davon je zwei Kurse mit jeweils 15 Teilnehmenden auf die Stadt Nürnberg (vgl. BT-Drucksache 19/27553, S. 3f.). Im Gespräch mit dem überregionalen Anbieter des Integrationskurses, der Sprachschule Heesch aus Hamburg, wurde dem Bildungsbüro der Stadt Nürnberg berichtet, dass es seit Jahren zwei Integrationskurse für hörbeeinträchtigte und gehörlose Personen mit ca. 11 Teilnehmenden pro Jahr gebe. Es gebe darüber hinaus viele Anfragen. Aktuell stammten diese v.a. von Menschen aus der Ukraine. Jedoch stünden aktuell etwa 50 Personen auf der Warteliste (Stand: Mai 2023).
Für blinde Menschen wurde im Rahmen der Antwort auf die kleine Anfrage kein Angebot in Integrationskursen in Nürnberg ausgewiesen. Die Anzahl der begonnenen Integrationskurse lag in Bayern in den Jahren 2018 bis 2020 bei insgesamt acht Kursen, davon sieben in Würzburg und einem in München (vgl. ebd., S. 9). Für Würzburg ist der Anbieter der Kurse das Berufsförderungswerk (bfw) Würzburg gGmbH. Hier lag die Teilnehmendenzahl in den betrachteten Jahren bei 46 Personen. In einem Gespräch mit dem Bildungsbüro gab das bfw Würzburg an, dass von 2022 bis Mitte 2023 ca. 20 Teilnehmende aus Nürnberg an dem Integrationskursangebot teilgenommen haben. Die Teilnahme ist allerdings mit einem längeren Anfahrtsweg und ggf. einer Internatsunterbringung in Einzelzimmern verbunden. Die Kosten für die Unterbringung werden vom BAMF übernommen, einzig ein Eigenanteil von 4,50 Euro für die Verpflegung muss von den Teilnehmenden selbst getragen werden (Stand: September 2023). Das Angebot besteht seit 2015 beim bfw und ist eines von sehr wenigen in Deutschland, sodass Kursteilnehmende z.T. sogar Anfahrtswege aus Schleswig-Holstein in Kauf nehmen würden.
Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen war laut der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage in Bezug auf Gesamtdeutschland unklar, ob es bereits erprobte Modellprojekte für entsprechende Integrationskurse gibt. Aus einer Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die
Bayerische Staatsregierung im Jahr 2017 geht ebenfalls kein explizites Angebot hervor, das die Belange von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bei Sprachkursen systematisch in den Blick nimmt. So werde „im Rahmen der Sprachkurse des Freistaats Bayern […] im Einzelfall eine bedarfsbezogene Entscheidung getroffen, um sinnesbehinderten Menschen oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen die Teilnahme [Ann.: an Sprachkursen] zu ermöglichen“ (vgl. LT- Drucksache Bayern 17/17063, S. 6). In den geführten Einzelinterviews wurde auf die Möglichkeit des Besuchs von Integrationskursen in Teilzeit hingewiesen, um so einem zu erwartenden geringeren Lernfortschritt Rechnung zu tragen. Allerdings beurteilten die interviewten Sprachkursträger die benannten Teilzeitkurse als ungeeignet z.B. für Menschen mit Lernbehinderung.
Dass die Angebotslage an Integrationskursen, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, für Nürnberg als stark ausbaufähig einzuschätzen ist, hat sich durch eine Abfrage der Integrationskursträger des Bildungsbüros unter Mitwirkung der BAMF-Regionalkoordination Mittelfranken bestätigt. An der vom 07.07. bis zum 21.07.2023 laufenden E-Mail-Abfrage nahmen 14 der 17 Integrationskursträger aus Nürnberg teil, was einem Rücklauf von 82 % entspricht. Im Ergebnis zeigte sich, dass es nur einen einzigen Integrationskurs in Nürnberg gibt, der sich speziell an Menschen mit Beeinträchtigung richtet. Der benannte Kurs ist dabei speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbeeinträchtigung ausgerichtet und hat somit eine sehr spezifische Zielgruppe. Von 2022 bis Mitte 2023 nahmen an diesem Kursangebot 29 Personen aus Nürnberg teil. Fünf der 14 Integrationskursträger gaben an, dass Menschen mit Behinderungen an den regulären BAMF- Integrationskursen von 2022 bis Mitte 2023 teilgenommen hatten; im Betrachtungszeitraum waren dies insgesamt 34 Teilnehmende. Zwei Träger verwiesen jedoch auch darauf, dass vorliegende Behinderungen bei ihren Teilnehmenden nicht erfasst werden, wodurch keine konkreten Teilnehmerzahlen mitgeteilt werden konnten. Es ist zu vermuten, dass dadurch eine Unterschätzung der Zahl der an den regulären Integrationskursen teilnehmenden Menschen mit Behinderungen vorliegt. Darüber hinaus sagt die reine Teilnahme nichts darüber aus, ob die Kurse erfolgreich absolviert werden konnten.
Bietet Ihre Bildungseinrichtung Ist Ihre Bildungseinrichtung in
Deutschsprachkurse in Nürnberg Nürnberg aktuell vollständig
an, die für Menschen mit barrierefrei zugänglich gemäß der
Behinderung geeignet sind? (N=14) Norm DIN 18040-1 für öffentliche
Gebäude? (N=14)
Ja Ja Nein 6
7 Nein
Nicht bekannt
6 Nicht bekannt
Keine Angabe Keine Angabe
Abbildung 5: Integrationskursträgerabfrage „Inklusives Integrations-/Deutschkursangebot in Nürnberg“, Juli 2023, Bildungsbüro der Stadt Nürnberg
Die Integrationskursträger wurden auch dazu befragt, ob sie Deutschsprachkurse anbieten, die für Menschen mit Behinderung geeignet seien. Die Hälfte der antwortenden Träger bejahte dies (vgl.
Abbildung 5). Sie bezogen hier auch die Teilnehmenden ein, die an regulären BAMF- Integrationskursen teilgenommen hatten. Die Deutsch- bzw. Integrationskurse, die als geeignet eingeschätzt wurden, waren nach Angaben dieser Träger v.a. geeignet für Menschen mit einer Gehbehinderung (N=4) bzw. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer (N=2), Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung (N=1) und Menschen mit einer Sehbehinderung (N=1). Ein Träger gab zudem an, dass seiner Erfahrung nach die von dieser Einrichtung angebotenen virtuellen Kurse besonders geeignet für körperlich eingeschränkte Personen seien sowie für Personen, die aufgrund psychischer Probleme oder ansteckender Krankheiten Schwierigkeiten hätten, an Präsenzkursen teilzunehmen. Dies zeige sich v.a. auch an guten Prüfungsergebnissen der betreffenden Teilnehmenden in den virtuellen Kursen.
Eine Barrierefreiheit ist den Angaben zufolge bei sechs der 14 antwortenden Träger gegeben. In einzelnen offenen Antworten wurden aber z.T. Einschränkungen angegeben, z.B. noch ausstehende bauliche Veränderungen oder eine nicht an allen Kursorten gegebene Barrierefreiheit für alle Behinderungsarten. Es muss damit jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob ein Träger oder der Kursort eines Trägers in Frage kommt.
In den Einzelinterviews sprachen einzelne Träger auch die Einstufung für Sprachkurse und die Prüfungsabnahme an. Beides kann ungeachtet der eigentlichen Kursteilnahme eine Hürde für Menschen mit Beeinträchtigungen darstellen, nicht nur, weil Sonderprüfungen ärztliche Atteste verlangen, sondern auch weil nicht alle Kursträger auf Abweichungen vom regulären Einstufungsund Prüfungsprozedere eingehen können. Einstufung und Prüfung sind z.T. mit höheren organisatorischen und personellen Anforderungen verbunden, denn die Träger müssen für die notwendigen Voraussetzungen bei der Teilnahme sorgen. Beispielsweise muss der oder die Prüfer/in beim Ausfüllen der Tests helfen oder es muss ein spezielles Lesegerät für sehbehinderte Menschen organisiert werden. Auch wenn derartige Aufwendungen beim BAMF geltend gemacht werden können, sei dies insgesamt nicht lukrativ für die Träger. So kämen auch Anfragen für Sonderprüfungen von anderen Trägern, auch aus dem Nürnberger Umland. Auch bei den Einstufungen sehen sich nicht alle Träger dazu in der Lage, die Modalitäten an die Bedarfe der jeweiligen Person anzupassen. Es ist davon auszugehen, dass die Integrationskursträger in Nürnberg in der Gesamtheit mitunter kaum Erfahrung im direkten Kontakt mit beeinträchtigten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte haben bzw. ihre Voraussetzungen (noch) nicht an diesen ausgerichtet sind. Gestützt wird dieser Eindruck auch durch die bundesweite Evaluationsstudie der BAMF- Integrationskurse. Das BAMF hat in seine 2020 neu konzipierte Zusatzqualifikation für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung u.a. das Wahlmodul „Umgang mit besonderem Förderbedarf“ integriert. In der Studie wird jedoch deutlich, dass dieses Wahlmodul nur von einem Prozent der befragten Lehrkräfte, die von September 2021 bis April 2022 u.a. zu besuchten Fort- oder Weiterbildungen befragt wurden, ausgewählt wurde (vgl. Kay et al. 2023, S. 95ff.).
4.2 Weitere Hinweise auf inklusive Sprachkursangebote In den Befragungen und Einzelinterviews der Praxisforschung wurden weitere Hinweise zum Angebot geeigneter bzw. inklusiver Formen von Deutschsprachkursen für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in Nürnberg gesammelt. Keine der in den Einzelinterviews befragten Personen konnte von einem ihr bekannten „inklusiven“ Deutschsprachangebot in Nürnberg berichten. Im Rahmen der Regelförderung finden sich verschiedene Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation für Menschen im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III, die aufgrund einer (drohenden) Behinderung Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben benötigen. Dazu gehören beispielsweise
Maßnahmen zur Diagnostik, Eingliederung oder Berufsvorbereitung. Diese sind jedoch nicht spezifisch an Menschen mit geringen Deutschsprachkenntnissen orientiert. Bildungsdienstleister reagieren hier meist auf öffentliche Ausschreibungen von Arbeitsagentur und Jobcenter und haben in diesem Sinne keinen Einfluss auf die Schaffung inklusiver Angebote, die den Spracherwerb mitdenken.
Von einer Angebotslücke hinsichtlich inklusiver Sprachangebote sind nach Angaben der Interviewpartner/innen aus der Agentur für Arbeit auch junge Menschen betroffen, die aus den Berufsintegrationsklassen (BIK) kommen – sofern sie mit ihren jeweiligen Beeinträchtigungen überhaupt in die BIK aufgenommen werden können. Nach Abschluss der BIK bestehe kein systematischer Zugang zu geeigneten Deutschsprachkursen für junge Menschen mit Behinderung. Berufsvorbereitende Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation setzten das Sprachniveau GER B1 voraus. Nachdem Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten mitunter „schulmüde“ sind und ihre Motivation verloren haben, würden sich Problemlagen beim Übergang in regelhafte, nicht bedarfsgerechte Sprachkurse oft noch verstärken.
Für noch berufsschulpflichtige junge Menschen bestünden ggf. über das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an den Berufsschulen für sonderpädagogische Förderung Möglichkeiten zum Spracherwerb. Dies bestehe aber nur in geringem Umfang und nicht für alle Förderschwerpunkte. Teilweise wird auch auf die erweiterte Pflegeausbildung der Rummelsberger Diakonie verwiesen, die in der BIK „Fachsprache in sozialen Berufen“ integriert.
Interviewpartnerinnen und -partner, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Verwaltung oder Vereinen Menschen beraten und/oder auch eigene Sprachangebote haben, haben Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigungen und einem bestehenden Bedarf an Deutschsprachförderung daher eher an Angebote verwiesen, die einen niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang zur Sprache ermöglichen. Dies waren beispielsweise Sprachcafés (z.B. von der Noris-Arbeit gGmbH), Sprachstammtische (z.B. von we integrate e.V.) oder auch Sportveranstaltungen. Weiterhin gebe es über das „Traumanetzwerk“ in Nürnberg niedrigschwellige Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen mit der deutschen Sprache in Kontakt zu kommen. Ob diese Angebote in Anspruch genommen wurden, war nicht bekannt.
Inwiefern es niedrigschwellige Deutschsprachangebote in Nürnberg gibt, die geeignet sind für Menschen mit Beeinträchtigungen, seien es körperliche Behinderungen, Lernbehinderungen, psychische Krankheiten oder Traumatisierungen, wurde auch in einer eigenen Sprachkursanbieter- Abfrage vom 04.08. bis 03.09.2023 durch das Bildungsbüro eruiert. Dazu wurden Organisationen, die in der digitalen Nürnberger Matrix für niedrigschwellige Sprachkursangebote (Link siehe S. 3) verzeichnet sind, darunter Sozialdienste, Bildungseinrichtungen und Vereine, per E-Mail angeschrieben. Die Matrix wird zentral über die ZAM - Beratung gepflegt, sodass von einer aktuellen Abbildung niedrigschwelliger Sprachangebote in Nürnberg ausgegangen werden kann, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. In dem angegebenen Zeitraum meldeten sich vier der 20 angeschriebenen Ansprechpersonen zurück. Zwei davon benannten eines ihrer Angebote, das u.a. geeignet für Menschen mit Beeinträchtigungen waren bzw. wären. Auch in der Beratendenbefragung des Bildungsbüros wurde gefragt, ob Integrations- oder Deutschsprachangebote bekannt sind, die für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen geeignet sind. Dazu machte eine oder ein Beratende/r eine Angabe. Die aus beiden Quellen benannten Sprachangebote sind in Tabelle zusammengefasst.
| Angebotsart | Geeignet für | Anbieter/Träger | Durchführungs- ort |
|---|---|---|---|
| Deutschkurs | Menschen, die (noch) kein anderes (offizielles) Angebot bekommen haben; Menschen mit Einschränkungen/Behinderungen/ Traumata sowie einige Menschen mit Alphabetisierungsbedarf | Ehrenamtlich tätige Person | Gemeinschafts- haus Langwasser |
| Sprachcafé | Menschen mit einer Beeinträchtigung, die nicht körperlich ist (Einrichtung nicht barrierefrei) | Evangelische Studierendengemeinde (ESG) Nürnberg | Räume der ESG und außerhalb |
| Erstorientierungs -kurse | Personen, die nach ihrer Einreise und aufgrund ihrer Lebensumstände Bedarf an einem niederschwelligen Einstiegs- und Orientierungsangebot haben. Dies sind vorrangig Schutzsuchende. […] Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder individuellen Gründen (noch) nicht möglich ist. (Auszug Förderrichtlinie, vgl. BAMF 2022). | Johanniter Unfallhilfe Mittelfranken | Integrations- zentrum First Steps |
Tabelle 2: Ergebnisse zum Angebot von Integrations- oder Deutschsprachangebote in Nürnberg, die für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen geeignet sind, Abfrage der Anbieter von niedrigschwelligen Sprachkursen, August bis September 2023, Bildungsbüro der Stadt Nürnberg
Das vom BAMF geförderte Angebot der Erstorientierungskurse kann als niedrigschwelliges Sprachlernangebot eingestuft werden. Es dient der sprachlichen Erstorientierung für Asylsuchende und bietet die Vermittlung grundlegender Deutschkenntnisse sowie von Grundwissen zu Alltagsfragen und kulturellen Besonderheiten in Deutschland. Es ist kein festes Curriculum und kein definiertes Zielsprachniveau vorgesehen (vgl. Bildungsbüro der Stadt Nürnberg 2019, S. 213). Da im Rahmen des Angebots jedoch nur 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zur Verfügung stehen, kann dies nur als erste Möglichkeit mit der Sprache in Kontakt zu kommen angesehen werden.
5. Zusammenfassung
Das Bildungsbüro hat eingebettet in seine bisherigen Aktivitäten eine Praxisforschung zum Thema „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“ durchgeführt. Von Interesse war die Einschätzung des Bedarfs an Sprachkurs- bzw. Sprachlernangeboten, die für Menschen mit Behinderungen und anderen Beeinträchtigungen offen und geeignet sind, sowie der Angebotslage in der Stadt Nürnberg. Zur Untersuchung der Fragestellungen wurden im Sommer 2023 telefonische Einzelinterviews mit Akteurinnen und Akteuren aus (Stadt-)Verwaltung, Sprachkursträgern und Vereinen sowie verschiedene standardisierte Befragungen (E-Mail-Abfragen und Online-Befragung) von Anbietern von Sprachlernangeboten und Beratenden im Kontext Flucht, Integration und Migration durchgeführt. Zudem wurden Daten des Monitorings in Nürnberger Gemeinschaftsunterkünften und der Schwerbehindertenstatistik gemäß SGB IX für die Stadt Nürnberg für Sekundäranalysen herangezogen.
Im Jahr 2022 lebten 9.070 Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahre mit einer Behinderung in Nürnberg, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. Die Einschätzung der quantitativen Bedarfslage ist jedoch schwierig. Zum einen existieren keine Zahlen, die die Vielfalt der Behinderungsarten und
anderen Formen von Beeinträchtigungen wie chronischen Erkrankungen und Traumatisierung abbilden. Zum anderen lässt sich nicht sagen, für wie viele Menschen tatsächlich ein notwendiger Bedarf an einem inklusiv gestalteten Spracherwerb besteht. Ungeachtet dessen, kann konstatiert werden, dass in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften in Nürnberg am 30.06.2023 88 Personen lebten, die eine Behinderung haben, sowie 173 Personen mit einer psychischen Erkrankung oder Traumatisierung. In den staatlichen GU lebten im Jahr 2022 56 Personen mit einer Behinderung und 52 Personen mit einer psychischen Krankheit bzw. Traumatisierung. Dies zeigt, dass allein von den in den Gemeinschaftsunterkünften in Nürnberg lebenden Menschen mit Beeinträchtigungen viele von einem inklusiv gestalteten Deutschlernangebot profitieren würden. Die Befragung von Beratenden im Kontext Migration, Integration und Flucht in Nürnberg ergab, dass die teilnehmenden Beratenden, die außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt waren, von 2022 bis Mitte 2023 mehr als 80 Personen mit einer Beeinträchtigung beraten hatten. Sprachbarrieren waren dabei vordringliche Herausforderungen. Genaue Zahlen können aktuell nicht ermittelt werden, aber es ist davon auszugehen, dass es wesentlich mehr Menschen mit Bedarf an inklusiven Deutschlernangeboten gibt. Zu denken ist dabei zum Beispiel an weitere Personen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften und im Bezugs von Leistungen nach dem AsylbLG sowie an Personen mit Anerkennung, die keine passenden Integrationskurse finden oder allgemeine Kurse abgebrochen haben. Genauso könnte es beeinträchtigte EU-Bürger/-innen und Drittstaatler/-innen, sowie Geflüchtete aus der Ukraine betreffen.
Zur Angebotslage lässt sich festhalten, dass mit den regulär von den Trägern in Nürnberg und Umgebung durchgeführten Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zum aktuellen Zeitpunkt lediglich für gehörlose und taube Menschen entsprechende Kurse in Nürnberg (mit Warteliste) vorgehalten werden. Für sehbehinderte Personen besteht das nächstgelegene reguläre Integrationskursangebot in Würzburg, was eine tägliche An- und Abreise oder eine Internatsunterbringung voraussetzt. In Einzelfällen können Integrationskurse bei hiesigen Trägern absolviert werden, wobei hierzu Zahlen fehlen. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen wie Gehbehinderungen bzw. Menschen mit Rollstuhl können nach jetziger Einschätzung bei einzelnen (teilweise) barrierefreien Trägern am Integrationskursangebot teilhaben oder finden z.B. über ein virtuelles Kursangebot Zugang zu einem Kurs. Für Menschen mit anderen Beeinträchtigungen, wie geistigen oder psychischen Behinderungen, Lernbehinderungen oder Traumatisierungen sind keine speziellen Integrationskursangebote in Nürnberg benannt worden. Neben den Problemen bei der Inklusion der benannten Gruppen in allgemeine Integrationskurse (z.B. aufgrund nicht geeigneter Kurskonzepte, fehlender individueller Betreuung), wurde auch auf Probleme bei Einstufungen und Prüfungen verwiesen. Auch dort kann nur teilweise auf die speziellen Anforderungen beeinträchtigter Menschen eingegangen werden.
Weitere reguläre Möglichkeiten zur Teilnahme an Sprachkursen könnten über Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation für Menschen, die unter den Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III fallen und aufgrund einer (drohenden) Behinderung Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben benötigen, bestehen. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht spezifisch auf Menschen mit geringen Deutschsprachkenntnissen unterhalb eines Sprachniveaus GER B1 ausgerichtet. Berufsschulpflichtige junge Menschen mit Beeinträchtigungen, die nach dem Besuch der BIK nicht das Sprachniveau GER B1 erreichen, können mitunter über das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an einzelnen Berufsschulen für sonderpädagogische Förderung in Nürnberg Möglichkeiten zum Spracherwerb vorfinden. Jedoch ist das Platzangebot für das BVJ mit Sprachanteil in der Stadt Nürnberg äußerst begrenzt und die aktuellen Ausgestaltungen dieses Angebots zielen nicht auf die Vielfalt der Förderschwerpunkte ab.
Die Ergebnisse der Beratendenbefragung und der telefonischen Einzelinterviews legen vor dem Hintergrund der eingeschränkten Versorgungslage mit geeigneten Deutschlernangeboten nahe, dass noch nicht Deutsch sprechende Menschen mit Beeinträchtigung bislang v.a. auf niedrigschwellige Formen des Deutschspracherwerbs verwiesen werden, wie Sprachcafés etc. Nicht eingeschätzt werden kann jedoch, inwiefern diese Formate aktuell von der betreffenden Zielgruppe genutzt werden. Die geringe Resonanz auf die Abfrage bei Anbietenden niedrigschwelliger Deutschlernformate, die in der Nürnberger Matrix zu niedrigschwelligen Sprachkursen (Link siehe S. 3) gelistet sind, lässt vermuten, dass hier nur wenige Erfahrungen mit der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an den Angeboten vorliegen.
Insgesamt lässt die Praxisforschung einen deutlichen Bedarf an inklusiv gestalteten Sprachangeboten erkennen, der bislang nicht systematisch aufgegriffen wird. Es ist davon auszugehen, dass Kursteilnahmen von Menschen mit (attestierten) Behinderungen und Beeinträchtigungen wie psychischen Erkrankungen, Traumatisierungen etc. nur in Einzelfällen und eher zufällig erfolgen und viele Menschen weder ein speziell auf sie ausgerichtetes noch ein inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg vorfinden.
6. Handlungsempfehlungen
Die vorliegende Praxisforschung bestätigt die allgemeine Studienlage in Deutschland: Zugewanderte Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen aus Drittstaaten aber auch aus der EU sind auch in Nürnberg „unsichtbar“ und im Bereich der Sprachlernangebote nicht systematisch berücksichtigt. Um die gesellschaftliche Teilhabe dieser Personengruppe zu verbessern und damit auch den Verpflichtungen der UN-BRK (§24, insbesondere: §24 Abs. 3) nachzukommen muss das Angebot deutlich ausgebaut werden. Dabei kann zum einen an bestehenden Sprachangeboten angesetzt werden, zum anderen können neue Formate entwickelt werden. Zudem sollte die Schnittstelle zwischen „Spracherwerb“ und „Inklusion“ stärker ausgeleuchtet und die Multiplikator/ -innen für die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe sensibilisiert werden. Konkret lassen sich aus der Praxisforschung folgende Empfehlungen ableiten.
I. Für die Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ sensibilisieren Zugewanderte Menschen mit Beeinträchtigungen sind nur in Einzelfällen in regelhaften Sprachlernangeboten vertreten und finden meist kein geeignetes Sprachkursangebot vor. Mitarbeitende und Lehrpersonal der Sprachkursträger im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit haben mitunter kaum Erfahrung im direkten Kontakt mit beeinträchtigten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und besitzen damit keine Kenntnis über den grundsätzlichen Bedarf sowie notwendige und machbare Anpassungsmaßnahmen zur Kursdurchführung.
Damit inklusives Denken und Handeln im Bereich des Deutschspracherwerbs systematisch verankert werden kann, braucht es Maßnahmen, die zur Sensibilisierung von Multiplikator/-innen und Akteur/-innen beitragen. Für den Kompetenz- und Erfahrungsaufbau müssen Fortbildungsangebote für Lehrpersonal zu besonderen Bedarfen von Menschen mit unterschiedlichen Arten von Beeinträchtigungen und Behinderungen beim Sprachlernen in der Stadt etabliert bzw. bestehende Weiterbildungsmöglichkeiten (z. B. des BAMF) beworben werden.
Ein Informations- und Austauschangebot z.B. in Form eines „Fachtags Inklusion & Sprache“ kann einen ersten Impuls zur Sensibilisierung bieten. Hier können Sprachkursträger u.a. über
Möglichkeiten von Assistenzleistungen für Kurse, Umsetzungsmöglichkeiten von Barrierefreiheit (Infrastruktur und Kommunikation) und Fortbildungsangebote informiert werden. Im Austausch mit Beratungsstellen und Sozialdiensten kann darüber gesprochen werden, wie auch bisher nicht oder nur schwer erreichbare Zielgruppen an Integrationskursen partizipieren können. Zudem sollte Integrationskursträgern Unterstützung geboten werden, zum Beispiel durch einen zentral organisierten Geräte-/ Hilfsmittelpool (z.B. Lesegeräte) für die Kursteilnahme sowie für Spracheinstufungen und Prüfungen.
II Transparenz und Beratung an der Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ verbessern Wichtig ist die Schaffung von Transparenz über das Angebot und den Bedarf an der Schnittstelle von „Spracherwerb“ und „Inklusion“ sowohl für die Zielgruppe als auch alle beratenden bzw. unterstützenden Personen. Der Bedarf an (inklusiven) Sprachkursen sollte im Rahmen des kommunalen Programms Deutschspracherwerb, der Bildungsberichterstattung sowie des GU- Monitorings der Fachstelle für Flüchtlinge systematisch erfasst werden, um die Schnittstelle Integration/Flucht und Inklusion weiter auszuleuchten und Belange der Zugewanderten mit Beeinträchtigungen langfristig in den Blick zu nehmen. Aktuelle und zukünftige (inklusive) Angebote und Möglichkeiten des Spracherwerbs können in bestehende Datenbanken (z.B. Angebotsdatenbank
- Bildungsangebote für Neuzugewanderte (nuernberg.de)) eingepflegt werden.
Sowohl die befragten Multiplikator/-innen der Einzelinterviews als auch die Teilnehmenden des „Fachtag Sprache“ des Bildungsbüros am 21. März 2023 waren sich einig: um die (bisher wenigen und unbedingt auszubauenden) Angebote und die Zielgruppe der zugewanderten, beeinträchtigten Menschen zusammenbringen zu können, braucht es zudem eine Anlaufstelle. Diese sollte zum einen Zugang zur Zielgruppe und zum anderen den umfassenden Überblick über das vorhandene Angebot haben, um ein entsprechendes „Matching“ herstellen zu können. Es wird empfohlen eine spezialisierte Beratungsinstanz an der Schnittstelle von „Spracherwerb“ und „Inklusion“ aufzubauen. Dazu braucht es keine neue Beratungsstelle. Ein gezieltes Wissensmanagement einer bereits bestehenden Beratungsstelle, zum Beispiel der Zentralen Anlaufstelle (ZAM Beratung) wäre ausreichend.
III Angebote an der Schnittstelle „Spracherwerb“ und „Inklusion“ etablieren Es sollten zum einen neue Formate an Sprachlernangeboten für Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen in Nürnberg entwickelt zum anderen geeignete Settings in bestehende Angebote integriert werden.
Sinnvoll ist die Gründung einer Konzept- und Steuerungsgruppe „Spracherwerb und Inklusion“, um Formate passgenau an die Anforderungen der heterogenen Zielgruppe (insbes. der verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen) anzupassen bzw. neu zu initiieren. Es sollten dabei Vertreter/-innen der Zielgruppe (z.B. aus Behindertenrat und Integrationsrat) sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Bereichen „Inklusion“ und „Integration/Flucht“ vertreten sein, zum Beispiel Inklusionsbeauftragte, Beratungsstellen, (gemeinnützigen) Organisationen etc. Auch eine Beteiligung der Integrations- und Sprachkursträger sowie des BAMF ist erstrebenswert.
Konkret können aus der Praxisforschung bereits folgende Formate abgeleitet werden, die konzipiert und auf Realisierung geprüft werden müssen:
a) Spezielle Sprachkursangebote, für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen, z.B.
Menschen mit kognitiven Behinderungen Menschen mit Lernbeeinträchtigungen und Lernentwöhnte (z.B. Menschen mit Lese- Rechtschreibstörung, ältere Menschen mit Beeinträchtigungen) Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen und/oder Depressionen)
Diese Sprachkursangebote sollten ein geeignetes Lernsetting bieten (z.B. Lehrkraft mit Doppelqualifikation DaZ/Sonderpädagogik, angepasstes Methodik, langsames Lerntempo, sozial-/ heilpädagogische Begleitung im Kurs, niedrigschwellig erreichbarer Kursort, niedrige Teilnehmendenzahl). Die Inhalte müssen sich an lebensweltlich relevanten Themen orientieren. Dabei sind für diese Zielgruppe die Gesundheitsbildung bzw. Psychoedukation besonders relevant.
b) Gezielte Unterstützung von Menschen mit (z.B. Hör- oder Mobilitäts-) Behinderungen, damit sie an bestehenden Sprachkursen teilnehmen könnten.
Notwendig ist die Schaffung von Begleit- und Assistenzmöglichkeiten für bestehende Sprachkurse. Dazu müssten geeignete Assistenzpersonen akquiriert und fortgebildet werden, die dann im Rahmen einer „Poollösung“ bei Bedarf von Kursträgern angefragt werden können.
c) Gezielte Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung, die ohne Assistenz an Kursen teilnehmen können. Konkret könnte dies sein:
Begleitender Förder- und Stützunterricht, z.B. die Weiterführung des von der Noris-Arbeit erprobten integrationskursbegleitenden Förderunterrichts Systematische Bereitstellung von Hilfsmitteln, z.B. der Ausbau des bestehenden Hilfsmittelangebots im Bildungszentrum in einen allgemein (für alle Sprachschulen nutzbaren) nutzbaren Pool für Gerätschaften und Hilfsmittel die Überprüfung und Anpassung der bestehenden Prüfungsformate (z.B. durch Digitalisierung oder Assistenzlösungen)
IV Umsetzung von Handlungsempfehlungen Im Rahmen des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb und des Programms „Bildungskommune“ wird das Bildungsbüro zur Sensibilisierung für die Bedarfe der Zielgruppe sowie zu einer Transparenz der Angebote beitragen, beispielsweise durch einen Fachtag „Sprache & Inklusion“.
Wenn gewünscht, wird es zudem die Koordination der Akteure an der Schnittstelle Integration/Sprache und Inklusion übernehmen, um gemeinsam die Beratungs- und Angebotssituation zu verbessern – immer unter Einbindung von Vertreter/innen der Zielgruppe und in Abstimmung mit bestehenden Aktivitäten in diesem Themenfeld z.B. des Vorhabens „FiBA+ IR Nürnberg“.
Im Rahmen des vom Bund im ESF Plus geförderten Netzwerks „FiBA+ - Flüchtlinge nachhaltig in Bildung, Ausbildung und Arbeit begleiten“ liegt derzeit ein Schwerpunkt auf der Unterstützung Geflüchteter mit Behinderungen und Beeinträchtigungen bei der Teilhabe an Bildung und Arbeit. Geplant sind hier u.a. Schulungen für Multiplikator/-innen und Fachpersonal zu den Rahmenbedingungen und speziellen Kontexten von Geflüchteten mit Behinderungen in verschiedenen Formaten anzubieten. Daran beteiligt ist in Nürnberg insbesondere das beim
Integrationsrat der Stadt Nürnberg angesiedelte Teilvorhaben „FiBA+ IR Nürnberg“, welches die Nachfolge des ausgelaufenen FiBA2-Teilvorhabens „Bleib in Nürnberg“ angetreten hat.
Das Bildungsbüro plant zudem, gemeinsam mit verschiedenen verwaltungsinternen und -externen Partnern, neue Kursformate sowie die inklusive Teilnahme an bestehenden Angeboten zu erproben. Anhand dieser Erfahrungen werden Gelingensbedingungen festgehalten, die bestenfalls in den Regelangeboten berücksichtigt werden.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt wo immer möglich im Rahmen der Regelförderung, ansonsten durch das Kommunale Programm Deutschspracherwerb oder eine Beantragung von Fördermitteln. Das Bildungsbüro hat hierzu bereits Sachmittel von der Marie-Hack-Stiftung zugesagt bekommen.
7. Quellen
Bernhard, S., Bernhard, S. & Helbig, L. (2021): Erfahrungen von Geflüchteten beim Deutschlernen: Langer Weg mit Stolpersteinen. (IAB-Kurzbericht 26/2021), Nürnberg, 8 S. URL: https://www.econstor.eu/bitstream/10419/248674/1/1783512776.pdf [Abruf: 05.09.2023]
Bildungsbüro der Stadt Nürnberg (2019): Bildung in Nürnberg 2019. Fünfter Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, Dezember 2019, URL: https://www.nuernberg.de/imperia/md/bildungsbuero/dokumente/bildungsbericht_nuernberg_201 9.pdf [Abruf: 29.09.2023]
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2022: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte in ihrer Fassung der Inkraftsetzung vom 1.1.2023, URL: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Erstorientierung/foerderrichtlinie-eok- 2023-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [Abruf: 10.10.2023]
Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): Geflüchtete Menschen mit Behinderungen - Handlungsnotwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Aufnahme in Deutschland, Position Nr. 16, URL: https://www.institut-fuermenschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Position_16_Gefluechtete_mit_Behinderun gen.pdf [Abruf: 23.08.2023]
Kay, R., Babka von Gostomski, C., Saif, S., Homrighausen, P., Eckhard, J. & Rother, N. (2023): Zwischenbericht III zum Forschungsprojekt "Evaluation der Integrationskurse (EvIk)". Analysen und Erkenntnisse zu Kursteilnehmenden, Kursspezifika, Lehrkräften und Integrationskursträgern zu Kursbeginn. (Forschungsbericht 46). Nürnberg. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). URL: https://doi.org/10.48570/bamf.fz.fb.46.d.2023.evik.zb3.1.0
Korntheuer, A. (2021): An der Schnittstelle von Flucht und Behinderung. Ergebnisse einer Analyse der Unterbringungs- und Versorgungssituation von Geflüchteten mit Behinderung in der Kommune München. In: Judith Vey und Salome Gunsch (Hg.): Unterbringung von Flüchtenden in Deutschland. Inklusion, Exklusion, Partizipation? Baden Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, S. 149-173. URL: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748921172/unterbringung-von-fluechtenden-indeutschland [Abruf 11.08.2023]
Steiner, M. (2019): Umfrage zur Versorgungslage geflüchteter Menschen mit Behinderung in Deutschland innerhalb des Deutschen Caritasverbandes, Deutscher Caritasverband e.V., URL: https://awo-migration-behinderung.de/wp-content/uploads/Umfrage-zur-Versorgungslagegefluechteter-Menschen-mit-Behinderung-2019.pdf [Abruf 11.08.2023]
Zentrum Bayern Familie und Soziales (2022a): Strukturstatistik SGB IX, Stadt Nürnberg für die Jahre 2022, 2021, 2020
Zentrum Bayern Familie und Soziales (2022b): Strukturstatistik SGB IX, Land Bayern für das Jahr 2022
Ref.III/036/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kommission für Integration 07.12.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma des Gesundheitsamtes der
Stadt Nürnberg
Bericht:
Es wird ein Überblick über die Aktivitäten der Fachstelle einschließlich Statistik für die Jahre 2018-2022 gegeben. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt in der psychosozialen, psychologischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Betreuung von Geflüchteten. Die Versorgung von Flüchtlingen ist aufgrund der vielfältigen kulturellen Hintergründe, der Sprachproblematik und der oft komplexen Vorgeschichten und Erkrankungen zumeist sehr intensiv und fordernd. Oft kann diesen komplexen Bedarfen der Geflüchteten im Regelsystem zunächst nicht begegnet werden. Zur Überwidnung von kulturellen und sprachlichen Barrieren arbeitet die Fachstelle mit speziell geschulten Sprach- und Kulturmittlern zusammen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/036/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Beilage
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/036/2023
Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma des Gesundheitsamtes
der Stadt Nürnberg
Sachverhalt
A. Entwicklung der Anzahl von Geflüchteten in Nürnberg
Zum 31.12.2022 lebten in Nürnberg insgesamt 141.713 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. In dieser Gesamtzahl sind ca. 2.009 Asylbewerber und ca. 1.031 Ausreisepflichtige enthalten.1
Die meisten Menschen, die in der Fachstelle Trauma behandelt wurden, kamen 2022 aus ehemalige GUS, dem Iran, aus Afrika, gefolgt von Syrien, Afghanistan, dem Irak; siehe Statistik in der Anlage zur Vorlage.
Seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Russland suchten 1,09 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer Zuflucht in Deutschland (Stand September 2023),11.901 davon in Nürnberg2.
Zum 30.09.2023 waren in Nürnberg 4.511 Geflüchtete in staatlichen und städtischen Unterkünften untergebracht.
Der Zuzug der unbegleiteten Jugendlichen hat in den letzten Monaten stark zugenommen: im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 15.10.2023 wurden in der Fachstelle Nürnberg 87 minderjährige Neuankömmlinge untersucht. Die Hauptherkunftsländer Geflüchteter in der Fachstelle sind 2023 bis dato (23.10.2023) die Türkei, die Ukraine, Venezuela, der Iran, Irak, Benin, Kuba, Afghanistan und Syrien.
Angesichts der politischen Lage im Iran, in Israel, in der Ukraine und weiteren Ländern ist in den nächsten Jahren nicht mit einem Rückgang der Fluchtbewegungen in die EU und konsekutiv der Anzahl an Geflüchteten in Nürnberg zu rechnen.
B. Häufigkeit psychischer Störungen bei Geflüchteten in Deutschland und grundsätzliche Zielsetzung der Medizinischen Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma
des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist die häufigste psychische Erkrankung infolge von traumatischen Erlebnissen. Eine Übersichtsarbeit von Bozorgmehr et al. aus dem Jahr 2016 analysiert alle Studien, die zwischen 1990 und 2014 die Häufigkeit von PTBS bei
1 Stadt Nürnberg, Amt für Statistik (2023) Statistischer Bericht Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit /Migrationshintergrund für das Jahr 2022 https://www.nuernberg.de/imperia/md/integration/dokumente/integration/statistischer_jahresbericht_mi_sta_2023.pdf
2 Stadt Nürnberg, Amt für Kommunikation und Stadtmarketing (2023) Nürnberg heute. https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtportal/dokumente/nh113_heft.pdf und https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html
Flüchtlingen in Deutschland untersucht haben. Die Metaanalyse nennt als Mindesthäufigkeit in allen Studien eine Prävalenz der PTBS von 16 bis 22%3.
Neben PTBS sind vor allem Depressionen, Angststörungen, psychosomatische Erkrankungen und Suchterkrankungen unter Geflüchteten häufig.
Die in der Fachstelle am häufigsten diagnostizierten Störungen waren dementsprechend den Belastungs- und somatoformen Störungen (z.B. PTBS und Angsterkrankungen) mit 48% sowie den affektiven Störungen (z.B. depressiven Störungen) mit 30% zuzuordnen.
Psychische Erkrankungen stellen ein erhebliches Hindernis für das Erlernen der Sprache und für die Integration insgesamt dar.
Die Versorgung von Flüchtlingen ist aufgrund des anderen kulturellen Hintergrundes, der Sprachproblematik – die Fachstelle arbeitet hier mit speziell geschulten Sprach- und Kulturmittlern – und der oft komplexen Vorgeschichten und Erkrankungen zumeist sehr intensiv und fordernd. Teilweise muss am Anfang einer Therapie zunächst erklärt werden, dass die erlebten Symptome Zeichen einer psychischen Erkrankung sind und was z.B. eine Psychotherapie ist. Ziel der Therapie ist unter den gegebenen Umständen – mit oft unsicherem Aufenthaltsstatus – zunächst, eine Stabilisierung zu erreichen und eine Alltagsstruktur zu implementieren. Erst nach einer Stabilisierung kann eine traumaspezifische Therapie erfolgen.
Täglich werden in der Fachstelle Menschen in einem medizinisch und seelisch desolaten Akutzustand vorstellig, die einer Erst-/Notfallintervention zur Stabilisierung bedürfen. Gleichzeitig zeigen sich auch immer wieder Fälle, bei denen eine nichtbehandelte, chronifizierte Erkrankung nach mehreren Jahren in Deutschland zu schweren Beeinträchtigungen in der Teilhabe geführt hat, z.B. chronische Schmerzzustände oder Herz-Kreislauferkrankungen, abgebrochener Deutschkurs, sozialer Rückzug. Durch Behandlung kann hier dennoch eine starke Verbesserung erreicht werden.
Die Versorgung findet in mehreren Sprachen statt. Die psychiatrisch-psychologisch-psychotherapeutische Komponente stellt eine wichtige und fachlich komplexe Aufgabe dar. Insbesondere arbeitet die Fachstelle, anders als die klassische Psychotherapie in Deutschland, nach humanitären Modellen der Notfallpsychologie und bieten zunehmend Akutinterventionen an, z.B. eine offene Psychoedukationsgruppe. Die besondere Stärke liegt in dem erfahrenen Team der Fachstelle, das über viele Jahre und unter erheblichem Arbeitsaufwand und Engagement aufgebaut wurde.
Die Fachstelle arbeitet mit schwer traumatisierten Menschen, die anderweitig trotz intensiver Bemühungen, besonders aufgrund von Problemen bei der Kostenübernahme und Sprachbarrieren, kaum eine Anbindung finden.
C. Überblick über die Aufgaben der Medizinischen Fachstelle für Flüchtlinge des Ge-
sundheitsamtes mit Fachstelle Trauma
a) allgemeinmedizinischer Part
Die Fachstelle hat folgende allgemeinmedizinische Aufgaben:
3 Bozorgmehr, K. et al. (2016) Systematische Übersicht und „Mapping“ empirischer Studien des Gesundheitszustands und der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Deutschland (1990–2014), Bundesgesundheitsblatt, 59, 599–620
Verpflichtende Erstuntersuchungen der unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber (umA) gemäß § 62 Asylgesetz und GesUVV4, ggf. Blutabnahme, Labor oder Röntgenaufnahme
kultursensible Aufklärung bei auffälligen Blutergebnissen: HIV, Hepatitis-B und -C, Tuberkulose. Vermittlung an behandelnde Spezialisten und Anbindung an Institutionen wie die Aidsberatung
Untersuchungen von Familiennachzüglern mit dem gleichen Spektrum wie bei den verpflichtenden Erstuntersuchungen
Impfungen: Das Masernschutzgesetz vom 01.03.2020 gilt auch für die Gemeinschaftsunterkünfte (GU). Bei Bewohnerinnen und Bewohnern muss ein Masernschutz nachgewiesen werden; bei fehlendem Schutz ist eine entsprechende Impfung erforderlich. Die Fachstelle bietet weitere Impfungen gemäß der Empfehlung der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) an.
Allgemeinärztliche Basisversorgung einschließlich Case –Management: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die noch keinen Krankenbehandlungsschein haben, können sich an die Fachstelle wenden - notfalls kann eine notwendige Medikation ausgegeben oder eine Krankenhausbehandlung organisiert werden.
Gesundheitliche Beratung: Geflüchteten Asylsuchende haben häufig kultur- und herkunftslandbedingt andere Vorstellungen von Gesundheit und Krankheit bzw. den Ursachen von Krankheit. Die Fachstelle bietet die gesundheitliche Beratung von Flüchtlingen mit dem Ziel der Weiterleitung und Integration in das Regelsystem an. Falls die Klientinnen und Klienten (noch) keinen Behandlungsschein des Sozialamtes haben, kann eine allgemeinmedizinische Basisbehandlung in der Fachstelle erfolgen.
Fachärztliche gynäkologische Beratung: besonders bei Genitaler Beschneidung (FGM) und Aufzeigen der Therapiemöglichkeiten
Screening auf psychische Erkrankungen: Das Screening wird bei Erstuntersuchungen, ersten Untersuchungen von Familiennachzüglern und gegebenenfalls weiteren Patientinnen und Patienten durchgeführt. Wenn nötig erfolgt eine Weiterleitung an die Fachstelle Trauma. Etwa 20% der umA sowie etwa ein Drittel der neu angekommenen erwachsenen Geflüchteten werden in der Erstuntersuchung als psychiatrisch auffällig eingestuft. Vermutlich ist dies eine Unteridentifikation, da Auffälligkeiten sich häufig erst später im Verlauf der Ankommensphase zeigen.
Nachsorge nach Polizeimeldungen: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die gemäß Psychischkrankenhilfegesetz (BayPsychKHG) aufgrund des Vorliegens einer psychischen Erkrankung und einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung bei der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) vorgestellt wurden, werden nachgehend in die Fachstelle eingeladen. Die Eigen- oder Fremdgefährdung wird beurteilt. Die Klientinnen und Klienten
4 Gesundheitsuntersuchungsverwaltungsvorschrift – GesUVV zum Vollzug des § 62 des Asylgesetzes; Gesundheitsuntersuchung
werden an soziale oder medizinische Hilfsangebote, gegebenenfalls auch an die Fachstelle Trauma, angebunden. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur Minimierung der Risiken für Selbst- oder Fremdgefährdung dar.
Zusätzliche allgemeinmedizinische Aufgaben bei der Sondersituation Ukrainekrise: Die medizinische Versorgung für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Notunterkünften wurde durch Gh organisiert, unterstützt durch ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte, die von einem niedergelassenen Allgemeinmediziner koordiniert wurden. Durch die Fachstelle ist der rasche Aufbau einer Gesundheitsversorgung in weiteren derartigen Krisensituationen möglich. Screening gemäß Infektionsschutzgesetzes (IFSG): Die in Nürnberg ankommenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, werden bzgl. TBC gescreent. Seit März 2022 wurden durch die Fachstelle in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Nürnberg und der TBC-Beratungsstelle bei Gh insgesamt etwa 900 TBC Untersuchungen bei ukrainischen Flüchtlingen organisiert und durchgeführt.
b) psychiatrischer Part
Die Fachstelle hat folgende psychiatrische Aufgaben:
Fachärztliche Exploration durch die Psychiater/Psychiaterinnen der Fachstelle: Hier findet eine Kooperation mit einer externen Kinder-und Jugendpsychiaterin sowie einem externen forensischen Psychiater auf Honorarbasis statt, bei Bedarf werden Sprachmittler hinzugezogen.
Psychiatrische Diagnostik und Empfehlungen hinsichtlich medikamentöser Therapie und Psychotherapie durch die Psychiaterinnen und Psychiater der Fachstelle: Hierbei werden soweit möglich die Klientinnen und Klienten an das Regelsystem, zumindest aber für die Übernahme der Verschreibung von Medikamenten sowie Laborkontrollen, weitergeleitet.
Psychoedukation und stützende Gespräche bei der Psychiaterin und /oder (der Psychologin der Fachstelle: Durch eine frühzeitige psychiatrische Abklärung, gefolgt von Psychoedukation und Gesprächen bei der Psychiaterin und/ oder der Psychologin der Fachstelle, ist oft bereits eine Stabilisierung zu erreichen.
Durchführung von Einzelpsychotherapie: In Fällen, in denen niederschwellige Gespräche nicht ausreichend sind und aufgrund der Persönlichkeit und der äußeren Gegebenheiten eine Psychotherapie nicht nur indiziert, sondern auch möglich erscheint, wird durch externe approbierte Psychotherapeuten, in Ausbildung zum Psychotherapeuten befindliche Psychologen5 und Pädagogen eine Psychotherapie durchgeführt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 373 Therapiegespräche mit Psychiaterin, Psychologin und Psychotherapeut/ Psychotherapeutinnen durchgeführt. Bei einem Großteil der Patientinnen und Patienten in Psychotherapie konnte eine leichte bis sehr starke Verbesserung der Symptomatik gemäß einer standardisierten klinischen Bewertung festgestellt werden (79.5%).
5 Hier bestehen Kooperationen mit den Ausbildungsinstituten DGVT Erlangen sowie dem IVS in Fürth.
Der vergleichsweise hohe Anteil an Behandlungsabbrüchen (42%) spiegelt die instabile Lebenssituation der Patientinnen und Patienten wider, beispielsweise Umzüge und aufenthaltsrechtliche Probleme.
Sozialmedizinisches Case Management bei komplexen Fällen: wird in Kooperation durchgeführt z.B. mit der Polizei, den Gewaltschutzkoordinatoren in den GU, den Kliniken, den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Betreuerinnen und Betreuern, den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Einrichtungen zur Einleitung sozialtherapeutischer Maßnahmen und Helferkreisen. Hier leistet die Fachstelle einen wichtigen Beitrag zur Prävention, um auch die schwierigen Fälle aufzufangen. Die Patientinnen und Patienten werden engmaschig psychiatrisch betreut.
Differenzierte Diagnostik und testdiagnostische Dokumentation von psychischen Erkrankungen und Erstellung der entsprechenden fachärztlichen qualifizierten Atteste für das Asylverfahren.
In den vergangenen beiden Jahren wurden neue niederschwellige Angebote geschaffen, wie z.B.
Aufsuchende niederschwellige Psychoedukation: bezgl. Trauma in den GU und bei Organisationen wie dem Internationalen Frauencafé
Durchführung von niederschwelligen stabilisierenden Gruppentherapien: Durch das vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 geförderte Projekt „Stärken Stabilisieren Integrieren“ wurden 2022 fünf Stabilisierungsgruppen durchgeführt und nach jeweils 12 Sitzungen abgeschlossen. Es handelt sich um sprachreduzierte stabilisierende Gruppen für Frauen, die im Heimatland sowie auf dem Fluchtweg Traumata erlebt haben. Die Teilnehmerinnen, welche die Gruppe abschlossen, berichteten von einer Verbesserung der psychosozialen Funktion im Alltag und einer subjektiven Minderung der Belastung. Wenn auch viele von ihnen das Ende der Stabilisierungsgruppe bedauerten und von einer weiter bestehenden klinisch signifikanten Symptomatik berichteten. Es zeigten sich erhebliche, z.T. unerwartete, Verbesserungen in der psychosozialen Funktion, die auch auf Grundlage von psychiatrischer oder psychologischer Einzelbehandlung zuvor nicht möglich waren. So begannen Teilnehmerinnen beispielsweise erstmalig einen Integrationskurs - in einem Fall nach Jahren des sozialen Rückzugs aufgrund starken Vermeidungsverhaltens - oder berichteten von eigenständigen Unternehmungen mit Kindern. Die Stabilisierungsgruppen werden z.T. wissenschaftlich durch die Evangelische Hochschule begleitet.
Sondersituation Ukraine Krise:
Aufsuchende Arbeit und „Erste Hilfe“ vor Ort: Die Psychiaterin und die Psychologin der Fachstelle bieten den ukrainischen Kriegsflüchtlingen Sprechstunden direkt in den Unterkünften und bei Einrichtungen wie dem Internationalen Frauencafé an. Vorrangig wird der Umgang mit Flashbacks, Alpträumen und Angstzuständen behandelt. Einzelsprechstunden sowie die psychiatrischpharmakologische Versorgung werden den Geflüchteten anschließend in der Fachstelle angeboten.
C. Netzwerkbildung
Die Fachstelle ist eng eingebunden im Netzwerk all der Organisationen und Institutionen, die Angebote für Geflüchteten haben. Regelmäßige Netzwerktreffen, durch die Fachstelle organisiert, ermöglichen eine enge und effektive Zusammenarbeit. Zu den Netzwerkpartnern gehören z.B.
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Nürnberg Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter des Klinikums Nürnberg Mutter-Kind-Klinik des Klinikums Nürnberg Kinder- und Jugendabteilung für Psychische Gesundheit des Universitätsklinikums Erlangen, Klinik für Psychiatrie der Unikliniken Erlangen Psychosomatische und Psychotherapeutische Abteilung der Universitätskliniken Erlangen Sozialdienste der GU Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren der Regierung von Mittelfranken Fliederlich e.V. (Queeres Zentrum Nürnberg) Imedana e.V. (Internationales Frauencafe) Jadwiga e.V. (Fachberatungsstelle für Opfer von Frauenhandel) Mudra e.V. (Alternative Jugend- und Drogenhilfe) pro familia e.V Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge der Rummelsberger Diakonie Schlupfwinkel e.V. (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) Schulpsychologischer Dienst der Stadt Nürnberg Selbsthilfekontaktstellen Kiss Mittelfranken e.V. Straßenambulanz Franz von Assisi Caritas Nürnberg TraumaHilfeZentrum (THZ) Nürnberg e.V. Verein Frauennotruf Nürnberg e.V. We Integrate e.V. (Träger von Integrationsprojekten) Zentrale Anlaufstelle für Migration der Stadt Nürnberg, Sozialreferat
D. Personelle und finanzielle Ausstattung der Fachstelle
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind für die Fachstelle folgende Personalkapazitäten vorhanden:
1,0 VK Ärztliche Leitung 1,5 VK Arzt/Ärztin 2,0 VK medizinische Fachangestellte/r 2,0 VK Verwaltungsfachkraft
Zum aktuellen Stand sind alle Stellen bis 12/2023 befristet. In den Haushaltsberatungen 2023 wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen, die weitestgehend aus städtischen Mitteln finanzierte Fachstelle mittelfristig einzusparen, eine Verlängerung des Fristvermerkes bis 12/2025 wurde in Aussicht gestellt.
Die aktuelle personelle Besetzung liegt bei:
0,5 VK Ärztliche Leitung (Psychiaterin) 0,5 VK Ärztin (Gynäkologin)
2,0 VK medizinische Fachangestellte 2,0 VK Verwaltungsfachkraft
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird zum 31.12.2023 0,5 VK Verwaltungsfachkraft eingespart, so dass am 01.01.2024 nur noch 1,5 VK Verwaltungsfachkraft zur Verfügung stehen.
Da die ärztlichen Kapazitäten in der Fachstelle zur Versorgung derzeit nicht ausreichen, werden zusätzlich eine Kinder- und Jugendpsychiaterin, ein Psychiater mit forensischer Erfahrung sowie sieben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf Honorarbasis eingesetzt. Die hierfür anfallenden Kosten werden aus den freien Stellenanteilen in der Fachstelle finanziert.
Die Kosten der Fachstelle belaufen sich auf rund 600.000 €/Jahr (Personal- und Sachkosten), die größtenteils aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Insbesondere für die psychiatrischen Aufgaben gibt es keine Kostenerstattung anderer Kostenträger. Um dieses jährliche Defizit zu verringern, wird – wie oben bereits dargelegt – 0,5 VK Verwaltungsfachkraft zum 31.12.2023 eingespart. Zudem ist ein Umzug der Fachstelle von den angemieteten Räumen in der Dianastraße 29 in die stadteigene Immobilie in der Lina-Ammon-Str. 28 vorgesehen, um Mietkosten einzusparen. Hinzu kommt, dass die Fachstelle – auf Grund des vermehrten Zustroms an Geflüchteten – auf Weisung der Regierung von Mittelfranken aktuell auch Erstuntersuchungen für Geflüchtete übernimmt, für die eine Kostenübernahme des Freistaates vorgesehen ist.
E. Kosten für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler
Im Jahr 2021 wurden Kosten für Sprachmittler, insbesondere für Farsi und Arabisch, von insgesamt 36.345,52 € notwendig. Diese fielen v.a. im Rahmen der 476 therapeutischen Sitzungen an, mit einem Schwerpunkt bei 39 intensiver zu betreuenden psychiatrischen Patienten/Patientinnen, aber auch der 1.093 Patientenkontakte in der medizinischen Fachstelle.
F. Zusammenfassung und Ausblick
Mit der Medizinischen Fachstelle erhalten Menschen Unterstützung, für die das bestehende Gesundheitssystem aus verschiedenen Gründen schwer zugängig ist.
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt profitieren von der Arbeit der Fachstelle: So werden bereits bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchung der Neuankömmlinge übertragbare Krankheiten erkannt und eine Ausbreitung in Nürnberg verhindert. Durch die engmaschige psychiatrische Betreuung und die enge Zusammenarbeit mit der Polizei leistet die Fachstelle einen wichtigen Beitrag zur Prävention und dem Schutz der Stadtgesellschaft.
Die Ergebnisse aktueller wissenschaftlichen Studien bestätigen erneut die dringende Notwendigkeit, sowohl psychische Probleme bei Geflüchteten früh zu erkennen als auch angemessene Angebote vorzuhalten. Psychische Erkrankungen stellen ein erhebliches Hindernis für die Integration dar. Die Versorgung von Flüchtlingen ist zumeist sehr intensiv und zeitliche Ressourcen fordernd und kann oft (zunächst) nicht vom Regelsystem geleistet werden.
Ein grundsätzliches, drängendes Problem ist nach wie vor, die Menschen mit Fluchtmigrationshintergrund zu erreichen, die erhebliche psychische Probleme haben, sich auch deswegen nicht adäquat integrieren können, jedoch nicht (mehr) an Sozialdienste angebunden sind und somit nicht von Dritten vermittelt werden.
Die Fachstelle in ihrem jetzigen Zustand hat den Vorteil, als integrierte Struktur zu existieren, schnell zu intervenieren und nicht tröpfchenweise einzelne Maßnahmen für wenige Personen nach langen Planungsphasen anzubieten. Sie hat damit tatsächlich eine Modellfunktion.
Daher haben sich auch zahlreiche Institutionen für einen Erhalt der Fachstelle über 12/2025 hinaus eingesetzt und sich in Schreiben an die Stadtspitze gewandt. Nicht zuletzt wurde der Erhalt der Fachstelle vom Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung in seinem einstimmig angenommenen Beschluss vom 25.07.2023 gefordert.
Statistik Fachstelle Trauma 2018-2022
Ergebnisse des psychiatrischen Screenings von UMA (Prozentual)
| Jahr | auffällig | nicht auffällig | Summe |
|---|---|---|---|
| 2019 | 20 | 80 | 100 |
| 2020 | 41 | 59 | 100 |
| 2021 | 59 | 41 | 100 |
| 2022 | 42 | 58 | 100 |
Ergebnisse des psychiatrischen Screenings von Erwachsenen (Prozentual)
| Jahr | auffällig | nicht auffällig | Summe |
|---|---|---|---|
| 2018 | 28 | 72 | 100 |
| 2019 | 30 | 70 | 100 |
| 2020 | 25 | 75 | 100 |
| 2021 | 33 | 67 | 100 |
| 2022 | 29 | 71 | 100 |
Anzahl der Patientenkontakte (PK)
| Jahr | Anzahl der Pat. | Erstvorstellung | Anzahl der PK |
|---|---|---|---|
| 2018 | 182 | * | * |
| 2019 | 194 | 194 | 460 |
| 2020 | 276 | 235 | 1411 |
| 2021 | 262 | 147 | 1093 |
| 2022 | 301 | 171 | 1162 |
* keine Daten
Geschlecht (Prozentual)
| Jahr | Weiblich | Männlich | Summe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 38 | 62 | 100 | ||
| 2019 | 37 | 63 | 100 | ||
| 2020 | 45 | 55 | 100 | ||
| 2021 | 46 | 54 | 100 | ||
| 2022 | 45 | 55 | 100 |
Wohnform (Prozentual)
| Jahr | GU | WG | Private | Frauenhaus | Kirchenasyl | Ohne Angaben oder sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnung | |||||||
| 2017 | 49 | 23 | 20 | 2 | 1 | 5 | 100 |
| 2018 | 65 | 14 | 14 | 3 | 0 | 4 | 100 |
| 2019 | 64 | 15 | 15 | 0,5 | 0,5 | 4 | 100 |
| 2020 | 75 | 10 | 13 | 1 | 0 | 1 | 100 |
| 2021 | 65 | 5 | 14 | 13 | 2 | 1 | 100 |
| 2022 | 63 | 15 | 16 | 1 | 0 | 5 | 100 |
Dauer des Aufenthalts (Prozentual)
| Jahr | bis zu 15 Monaten | 15-35 Monate | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| 36 Monate und länger | ||||
| 2018 | 10 | 45 | 45 | 100 |
| 2019 | 6 | 10 | 84 | 100 |
| 2020 | 25 | 6 | 69 | 100 |
| 2021 | 7 | 17 | 76 | 100 |
| 2022 | 15 | 39 | 46 | 100 |
Familienstand (Prozentual)
| Jahr | ledig | verheiratet/ | getrennt Lebend | verwitwet | geschieden | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lebenspartnerschaft | ||||||
| 2017 | 80 | 13 | 5 | 2 | 0 | 100 |
| 2018 | 68 | 9 | 4 | 14 | 5 | 100 |
| 2019 | 62 | 28 | 4 | 3 | 3 | 100 |
| 2020 | 62 | 27 | 5 | 2 | 4 | 100 |
| 2021 | 51 | 29 | 11 | 6 | 3 | 100 |
| 2022 | 60 | 25 | 6 | 2 | 2 | 95* |
*5% ohne Angabe
Altersgruppe (Prozentual)
| Jahr | 0-9 | 10-19 | 20-29 | 30-39 | 40-49 | 50-59 | 60-69 | 70 | o.A | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| und | |||||||||||
| älter | |||||||||||
| 2018 | 1 | 9 | 31 | 32 | 23 | 2 | 2 | 0 | 0 | 100 | |
| 2019 | 2 | 15 | 37 | 23 | 16 | 6 | 0 | 0 | 1 | 100 | |
| 2020 | 2 | 12 | 33 | 28 | 15 | 8 | 1 | 0 | 1 | 100 | |
| 2021 | 4 | 17 | 24 | 27 | 17 | 7 | 3 | 1 | 0 | 100 | |
| 2022 | 5 | 21 | 24 | 27 | 14 | 4 | 3 | 1 | 1 | 100 |
Herkunftsländer (Prozentual)
| Land | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Iran | 27 | 28 | 24 | 22 | 19 | |
| Irak | 16 | 19 | 20 | 19 | 12 | |
| Afghanistan | 17 | 8 | 13 | 14 | 12 | |
| Syrien | 16 | 10 | 9 | 9 | 12 | |
| Ehemalige GUS (Aserbaidschan, Armenien, Georgien, Tschetsche- nien, Kasachstan, Russland, Ukra- ine) | 9 | 10 | 12 | 12 | 22 | |
| Afrikanische Staaten (Äthiopien, Somalia, Eritrea, Nigeria, Guinea, Mauretanien, Gambia, Kamerun) | 10 | 23 | 20 | 21 | 18 | |
| Weitere Staaten (Libyen, Indien, Marokko, Türkei, Pakistan, Kuba, Peru, Vietnam) | 5 | 2 | 2 | 3 | 5 | |
| Summe | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Patienten nach Muttersprache (Prozentual)
| Sprache | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| Persisch/Dari | 43 | 45 | 36 | 35 | 31 |
| Arabisch | 31 | 29 | 26 | 24 | 24 |
| Kurdisch | 4 | 5 | 11 | 10 | 8 |
| Russisch/ukrainisch | 9 | 10 | 4 | 6 | 18 |
| Türkisch | 1 | 1 | 3 | 5 | 5 |
| Amharisch | 3 | 3 | 7 | 8 | 5 |
| Englisch | 4 | 1 | 2 | 4 | 1 |
| Oromo | 2 | 4 | 7 | 3 | 2 |
| Französisch | 0 | 0 | 1 | 3 | 3 |
| Somali | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 |
| Andere | 1 | 0 | 1 | 1 | 1 |
| Summe | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Übermittlung an Trauma FS (Prozentual)
| Übermittlung an FS Trauma | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sozialpädagogen GUS | 41 | 36,5 | 34 | 31 | 35 | ||||
| Med. Fachstelle Ärzte | 28 | 30 | 25 | 35 | 38 | ||||
| Jadwiga e.V. | 8 | 11 | 8 | 8 | 6 | ||||
| Ehrenamtliche Betreuer | 4 | 3 | 3 | 3 | 1 | ||||
| Psychologen | 2 | 5 | 1 | 0 | 1 | ||||
| Selbst angemeldet (Patienten) | 10 | 9 | 12 | 11 | 10 | ||||
| Sozialamt | 3 | 0 | 1 | 0 | 0 | ||||
| Vormund | 3 | 2 | 1 | 1 | 1 | ||||
| Sonstiges | 1 | 3,5 | 15 | 11 | 8 | ||||
| Summe | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Hauptdiagnose – Diagnosegruppe (Prozentual)
| Diagnosegruppe | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|---|
| F 00 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| F 10 (Psychische Störungen durch psychotrope Substanzen) | 4 | 5 | 5 | 5 | 4 |
| F 20 (Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen) | 4 | 4 | 2 | 2 | 4 |
| F 30 (Affektive Störungen (z.B. De- pression)) | 28 | 29 | 40 | 32 | 32 |
| F 40 (Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen) | 42 | 52 | 41 | 47 | 48 |
| F 50 (Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren) | 5 | 4 | 5 | 8 | 5 |
| F 60 (Persönlichkeits- und Verhal- tensstörung) | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 |
| F 70 | 0 | 0 | 0,5 | 1 | 1 |
| F 80 (Entwicklungsstörung) | 0 | 1 | 0,5 | 1 | 1 |
| F 90 ( Verhaltens-und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend) | 2 | 1 | 1 | 1 | 2 |
| Hauptdiagnose noch nicht bekannt | 11 | 0 | 1 | 1 | 1 |
| Summe | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
Psychotherapeuten (Prozentual)
| 2017 - 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Psychotherapeuten | ||||
| (PT) | ||||
| Aktive PT | 19 | 6 | 6 | 10 |
| Davon extern | 5 | 0 | 0 | 3 |
| Davon Kinder – und Ju- gendpsychotherapeuten KJP | 5 | 1 | 1 | 3 |
| Davon Psychologen | 3 | 1 | 1 | 3 |
| Davon Erwachsenenthera- peuten oder beides Er- wachsen /KJP | 10 | 5 | 5 | 9 |
| Von Ausbildungsinstituten | 6 | 1 | 1 | 2 |
| HP | 0 | 1 | 1 | 1 |
Einzel- Psychotherapien
| Therapien | 2017/18/19 | 2020 | 2021 | 2022 |
|---|---|---|---|---|
| Laufende | 42 | 21 | 36 | 35 |
| Abgeschlossene | 58 | 0 | 14 | 3 |
| Davon mit Dolmetscher | 8 | 3 | 16 | 17 |
| Aktuelle Warteliste | 39 | ~20 | NV | ~5 |
| Davon mit Dolmetscher | 35 (davon 28 mit Kostenträ- ger AOK) | NV | 16 | 15 |
| Gesamt durchgeführte Psychothe- rapien | 106 (davon 6 extern) | 24 | 50 (davon 7 extern) | 38 (da- von 3 ex- tern) |
| + Pt. in psychologischer Stabilisie- rung (einzeln) | - | - | 29 | 74 |
Die größere Anzahl neuer Patientinnen und Patienten an der Fachstelle führte 2022 zu mehr niedrigschwelliger psychologischer Begleitung (stabilisierend) in Einzelgesprächen –etwa doppelt so viele Patientinnen und Patienten wurden im Vergleich zu 2021 so versorgt.
Stabilisierungsgruppen
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|
| Therapien | ||||
| Anzahl der Gruppendurchläufe (à 10-15 Sitzungen) | 2 | 0 | 1 | 4 |
| Anzahl der Teilnehmerinnen | 14 | 0 | 5-8 (offen) | 43 |
Durch das vom Integrationsfond geförderte Projekt „Stärken Stabilisieren Integrieren“ wurden 2022 vier Stabilisierungsgruppen begonnen und nach 12 Sitzungen abgeschlossen.
Anzahl der Therapiesitzungen im Haus (intern)
| Name | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Interne Einzelsitzungen | 33 | 95 | 254 | 160 | 371 | 373 |
Zustand der Patienten bei Ende der Psychotherapie oder Psychologischen Be-
handlung (nach CGI-I)
| Anzahl der Patienten: | 2022 | ||
|---|---|---|---|
| Sehr starke Verbesse- rung | 2 | ||
| Starke Verbesserung | 4 | ||
| Leichte Verbesserung | 10 | ||
| Gleicher Zustand | 2 | ||
| Leichte Verschlechte- rung | 0 | ||
| Starke Verschlechte- rung | 0 | ||
| Sehr starke Ver- schlechterung | 0 | ||
| Keine Information | 10 | ||
| Beendete Psychothe- | 28 | ||
| rapien total: |
Bei beendeten psychotherapeutischen/psychologischen Behandlungen lagen in 89% der Fälle leichte bis sehr starke Verbesserungen der Symptomatik vor.
Zustand bei Behandlungsende 2022 in %
Sehr starke Verbesserung Starke Verbesserung
| 11% | 11% |
|---|
22%
Leichte Verbesserung
56%
Gleicher Zustand
Anzahl der erstellten fachärztlichen qualifizierten Atteste
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fachärztliche Qualifizierte At- teste | 4 | 8 | 15 | 26 | 26 | 50* |
* Anzahl der:
Fachärztliche Qualifizierte Atteste (13) + FÄA (37) =50 Gutachten: 4 Stellungnahme: 15
Statistik Medizinische Fachstelle 2018-2022
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Erstuntersuchun- | 0 | 28 | 24 | 55 | 109 | ||||
| gen | |||||||||
| (körperliche Untersuchung + | |||||||||
| psychiatrische Screening + Imp- | |||||||||
| fung) | |||||||||
| Anzahl der Familiennachzüg- | 206 | 109 | 37 | 20 | 45 | ||||
| ler | |||||||||
| (körperliche Untersuchung + | |||||||||
| psychiatrische Screening + Imp- | |||||||||
| fung) | |||||||||
| Anzahl der Sprechstunden | 1468 | 1386 | 469 | 303 | 679 | ||||
| und Beratungen und Nach- | |||||||||
| impfungen | |||||||||
| Anzahl der Screenings in der | 46 | 22 | 8 | 16 | 15 | ||||
| Clearingstelle (UMA) | |||||||||
| Summe Anzahl der Patienten- Kontakte in der Fachstelle | 1720 | 1545 | 538 | 394 | 848 | ||||
| Anzahl der Patienten-Kontakte außerhalb der Fachstelle (EU, Sprechstunde, Impfung) | 440 | 1073 | 571 | 1200 | 1399 | ||||
| Summe der Patienten-Kontakte | 2160 | 2618 | 1109 | 1503 | 2247 | ||||
| innerhalb und außerhalb der | |||||||||
| Fachstelle | |||||||||
| Anzahl der Patienten in der | 76 | 183 | 134 | 176 | 371 | ||||
| Fachstelle mit Krankenschein | |||||||||
| vom Sozialamt |
Erstuntersuchungen UMA im Sommer 2023
| Monat | E.U. (UMA) | Familien- nachzügler | |
|---|---|---|---|
| Familien- | |||
| nachzügler | |||
| Juli | 10 | 0 | |
| Aug. | 19 | 14 | |
| Sep. | 32 | 22 | |
| Okt. | 28 | 11 | |
| Summe | 89 | 47 | |
| 47 |
Erstuntersuchungen (UMA Familien-nachzügler)
E.U.
(UMA)
Juli-Oktober 2023
1914 32 22 28
Juli Aug. Sep. Okt. Summe
E.U. (UMA) Familien-nachzügler
MMR Impfung - städtische Unterkünfte
| Nr. | Unterkünfte | *Anzahl der MMR Verpflich- teten | davon geimpfte | geimpfte (%) | **Anzahl der Impf.stoffe | ***Anzahl der Einla- dungen | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zweimal geimpfte | einmal geimpfte | ||||||||
| 1 | Münchner Str. 330 | 116 | 37 | 13 | 43,0 | 119 | 254 | ||
| 2 | Eilgutstr. 7 | 111 | 40 | 10 | 45,0 | 98 | 318 | ||
| 3 | Vogelweiherstr. 30 | 93 | 51 | 0 | 54,8 | 92 | 192 | ||
| 4 | Tassilostr. 21 | 91 | 38 | 0 | 41,8 | 63 | 153 | ||
| 5 | Regensburger Str. | 49 | 18 | 3 | 43,0 | 43 | 91 | ||
| 79 | |||||||||
| 6 | Isarstr. 12 | Isarstr. 12 | 37 | 14 | 2 | 43,0 | 29 | 71 | |
| 7 | Bierweg 71 | 25 | 8 | 5 | 52,0 | 24 | 55 | ||
| 8 | Reichelsdorfer Hauptstr. 175 | 22 | 14 | 0 | 63,6 | 0 | 33 | ||
| 9 | Findelwiesen Str. | 19 | 1 | 2 | 5,3 | 5 | 18 | ||
| 10 | Schnieglinger Str. | 15 | 2 | 0 | 13,3 | 2 | 15 | ||
| 321 |
geimpfte
(%)
Reichelsdorfer
Hauptstr. 175
* Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die ab 1970 geboren sind, und Kinder ab 6 Jahren **Die Mehrzahl der Patientinnen und Patienten bekommt Kombinationsimpfstoffe d.h. TdaP-IPV, MMR, Varizellen
***Anzahl der erbrachten Leistungen durch die Fachstelle z.B. Einladungen, Terminierungen
Anzahl der von Med.- Fachstelle durchgeführten Impfungen
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Einladungen | 806 | 1073 | 505 | 1200 | 420 |
| Geimpfte Personen | 643 | 358 | 260 | 258 | 120 |
| Angewendete Impfstoffe | 1110 | 947 | 364 | 475 | 228 |
TBC Untersuchungen der ukrainischen Flüchtlinge 2022
| Unterkunft | Anzahl der | Rö. | davon erledigt | QF ver- pflichtet | Davon erledigt | Kinder un- | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewohner | Verpflich- | ter 10 | |||||||||
| tet | Jahre | ||||||||||
| Bierweg | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | |||||
| 2 | 0 | ||||||||||
| Eilgutstr.7 | 26 | 19 | 19 | 2 | 2 | 3 | |||||
| 26 | 3 | ||||||||||
| Fürther Str. 338 | 66 | 51 | 50 | 9 | 8 | 6 | |||||
| 66 | 6 | ||||||||||
| Georg-Hennch-Str. 17 | 11 | 10 | 10 | 1 | 1 | ||||||
| 11 | 10 | 10 | 1 | 1 | |||||||
| Harsdörfferstr. 30 | 27 | 24 | 13 | 0 | 0 | 3 | |||||
| Holzschuherstr. 42 | 47 | 36 | 32 | 6 | 6 | 5 | |||||
| Kohlenhofstr. 40 | 2 | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | |||||
| Köhnstr. 51 | 37 | 29 | 28 | 3 | 3 | 4 | |||||
| Lichtenfelser Str. 1 | 31 | 21 | 20 | 4 | 3 | 6 | |||||
| Münchner Str.330 | 118 | 89 | 79 | 18 | 16 | 11 | |||||
| Regensburger Str. 79 | 31 | 26 | 25 | 2 | 1 | 3 | |||||
| 31 | 26 | 25 | 2 | 1 | 3 | ||||||
| Tassilostr. 21 | 200 | 140 | 126 | 27 | 25 | 33 | |||||
| Vogelweiherstr. 30 | 48 | 34 | 33 | 7 | 7 | 7 | |||||
| Wirthstr.16-18 | 52 | 30 | 26 | 8 | 8 | 14 | |||||
| Worzeldorfer Hauptstr. 15 | 18 | 10 | 8 | 3 | 3 | 5 | |||||
| 18 | 10 | 8 | 3 | 3 | 5 | ||||||
| Beuthenerstr. 37-39 | 263 | 175 | 161 | 36 | 34 | 52 | |||||
| Summe | 979 | 697 | 633 | 127 | 118 | 152 |
davon
erledigt
QF ver-
pflichtet
Davon
erledigt
Insgesamt fanden für TBC Untersuchungen 36 Termine (Tage) in den Unterkünften oder in der medizinischen Fachstelle statt. Bei allen Terminen waren mindestens zwei MFAs und mindestens eine Verwaltungskraft tätig. Die Arbeitsstunden belaufen sich auf: 576 Stunden
Anzahl der Sprechstunden in den Notunterkünften:
Bertolt-Brecht-Schule: 187 Herriedener Straße/ Messe: 287
Insgesamt: 979 Patienten Kontakte haben stattgefunden- davon wurden 69 weiter
übermittelt.
Anzahl der MMR Impfungen Termine (auf eigenen Wunsch) in der medizinischen
Fachstelle: 84
Diversity-Check Stadt Nürnberg
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Flüchtlinge aus unterschiedlichsten Ländern, Syrien, Af- ghanistan, Iran, Irak,Türkei und Afrika, finden sich im Re- gelsystem nicht zurecht. Sie werden aufgrund der Sprachbarriere und einem anderen Krankheitsverständ- nis medizinisch oft nur unzureichend versorgt. Das nied- rigschwellige Angebot der kombinierten Fachstelle er- möglicht ihnen auch einen Zugang zur Psychiatrischen o- der psychotherapeutischen Vorsorgung. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | Daten der Medizinischen und Trauma-Fachstelle für Flüchtlinge der Satdt Nürnberg von 2018 bis 2023 | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | die Fachstelle versorgt Menschen mit besonderen psychosozialen Belastungen (Gewalterfahrungen, prekäre Wohnsituation, von Abschiebung bedroht) und verschafft durch die Vernetzung Zugang zu anderen Hilfsangeboten. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Kultursensible medizinische, psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit besonderen Belastungsfaktoren. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | Chancen zur Intergration und Anpassung an die Aufnahmegesellschaft. | relevant teilweise relevant nicht relevant |
Beschluss
des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung
vom 25.07.2023
-
öffentlich -
-
einstimmig angenommen -
Medizinische Versorgung von Geflüchteten – Erhalt der Fachstelle Trauma
über 2025 hinaus
Antragsteller: Cengiz Avci
Der Integrationsrat empfiehlt und unterstützt die Fortführung der medizinischen Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma beim Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg über das Jahr 2025 hinaus.
Begründung:
Die medizinische Versorgung der Geflüchteten durch muttersprachliche Ärzte besteht seit 2014 – anfangs in der Flüchtlingsunterkunft in der Tillystr. Wegen der beengten Verhältnisse und Aufgabe der Unterkunft zog die Fachstelle 2017 in die Dianastr. 29 um. Die Fachstelle hat genügend Räumlichkeiten für den Wartebereich und Behandlungsräume für Ärzte und Psychotherapeuten. Die Betreuung der Patienten erfolgt durch ein Ärzteteam, bestehend aus drei Ärzten und medizinischem Fachpersonal sowie Verwaltungskräften. Es werden alle Geflüchteten (mit Wohnort Nürnberg) in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland (aus Gründen der Kostenträgerschaft) allgemeinmedizinisch versorgt. Es werden die Erstuntersuchungen (Pflicht) bei neu Angekommenen sowie bei Familiennachzüglern durchgeführt. Darüber hinaus werden Impfungen nach STIKO (staatliche Impfungskommission) und medizinische Beratungen aller Art vorgenommen. Falls erforderlich, werden die Kranken an Fachärzte weitergeleitet; damit erfüllt die Einrichtung auch Lotsenfunktion mit Hinführung an das deutsche Gesundheitssystem. Die Patienten werden in der Fachstelle unmittelbar mit Akutmedikamenten versorgt. Es besteht die Möglichkeit von Hausbesuchen. Hervorgehoben werden soll die integrierte Erfassung von psychischen Auffälligkeiten bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen mit weiterer Vermittlung - falls erforderlich - zu psychotherapeutischen Stabilisierungsgesprächen und bei schwer Traumatisierten zur entsprechenden Behandlung. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine häufen sich in den Medien wieder Berichte über schwer traumatisierte Geflüchtete. Dies stellt bei der Integration einen erschwerenden Faktor dar. Die Vorteile der medizinischen Fachstelle liegen für die Zugewanderten auf der Hand: Muttersprachliche Betreuung in den ersten 15 Monaten (erschwerte Orientierung), Heranführen an das deutsche Regelsystem, erforderliche Impfungen, problemlose Zugangsmöglichkeit (es ist nicht erforderlich, zuerst einen Krankenschein beim Sozialamt zu besorgen), unbürokratische Vorgehensweise mit eventuell unmittelbarer Versorgung mit Medikamenten, Screening auf infektiöse Krankheiten, Dokumentation über durchgeführte Maßnahmen, Beratung und Überweisung zu den Fachärzten mit entsprechender Weiterleitung der Diagnosen und Untersuchungsergebnisse.
Neben den Allgemeinerkrankungen werden weitere gesundheitsrelevante Sachbestände erfasst; gemeint ist Alkoholabhängigkeit, sowie Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit. Die Betroffenen werden über die Möglichkeiten der Therapie aufgeklärt und auf Kontakte zu sozialen Hilfsorganisationen (z.B. anonyme Alkoholiker) hingewiesen. Bezüglich der Drogenabhängigkeit und der Therapie besteht eine enge Zusammenarbeit mit MUDRA in der Stadt. Mit einer weiteren Flüchtlingszuwanderung in den kommenden Jahren ist zu rechnen. Es wäre verheerend, jetzt eine funktionierende Struktur abzuschaffen, um sie mühsam in den darauffolgenden Jahren wieder zu etablieren. Wir möchten an die Situation mit ZAM erinnern, die 2005 eingerichtet wurde und im Herbst 2015 auslief. Seit Ende 2015 bestanden dann Bemühungen, die Stelle erneut einzurichten, im Sommer 2017 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Ähnliches ist mit dem Modell Koordinationsstelle Migration und Gesundheit beim Gh Nürnberg geschehen. Strukturelle Verbesserungen sind nur möglich, wenn es sich um langfristige und nachhaltige „Projekte“ handelt. Wenn sich die Zuwanderung von Geflüchteten erneut merklich erhöhen oder vermindern sollte oder diese aus anderen Ländern mit anderen Sprachen kämen, ließe sich die bestehende Situation mit Personalanpassung und kleinen Änderungen an neue Gegebenheiten anpassen. Die unumgänglich notwendigen Grundstrukturen wären auf jeden Fall vorhanden. Hinsichtlich des Krieges in der Ukraine haben wir eine entsprechende Situation und eine plötzliche Erhöhung des Bedarfs nun schon zum zweiten Mal innerhalb von 10 Jahren erlebt. Zusammenfassend wurde in Nürnberg eine einmalige, hoch effiziente medizinische Fachstelle für die Versorgung von Geflüchteten durch muttersprachliche Ärzte und Personal sowie Psychotherapeuten geschaffen. Es liegt im Ermessen der Stadt Nürnberg, diese Institution auch über das Jahr 2025 hinaus zu erhalten und zu fördern.
Nürnberg, 26.07.2023
Die Vorsitzende Schriftführerin
Betül Özen Gülay Incesu-Asar