Beschlussvorlage SÖR/096/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 06.12.2023 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Grünanlage Annapark/Ritter-von Schuh-Platz, 1. BA Allwetterplatz,
Objektplan Flur-Nummern 251, 251/4 und 251/5
Anlagen: Erläuterungsbericht Kostenberechnung Kostenprüfung Präsentation
Sachverhalt (kurz):
Der Bolzplatz am Annapark ist eine sehr stark genutzte Aktionsfläche in der Nürnberger Südstadt. Die Aktionsfläche besteht aus einem großen Bolzplatz (45 x 28 m), zwei kleinen Bolzplätzen (je 10 x 20 m) und zwei Basketballplätzen (je 10 x 20 m). Die Plätze sind von einem 4 m hohen Stabgitterzaun eingefriedet, auf der Ostseite wurde der Zaun zum Schutz des angrenzenden Kinderhortes auf 6 m erhöht. Der Bodenbelag auf allen Flächen besteht aus Teppichvlies. Dieser Belag wurde vor 8 Jahren auf den darunterliegenden maroden EPDM-Belag (Ethylen-Propylen-Dien-Monomer, ein synthetischer Kautschuk, der auf Spielplätzen in Granulatform als Fallschutz zum Einsatz kommt) aufgebracht. Durch die Basketballszene wurde dieser Schritt stark kritisiert, da sich das Vlies nicht gut zum Basketballspielen eignet. Die gesamte Anlage weist starke Nutzungsspuren auf. Der Teppichvliesbelag ist z.T. löchrig und weist Stolperstellen auf. Der Zaun ist an vielen Stellen kaputt, da sich Schweißnähte gelöst haben und hat keine Schalldämpfung mehr. Im Bereich der kleinen Bolzplätze sind die Zäune besonders stark beschädigt. Die beiden kleinen Bolzplätze und ein Basketballplatz sind bereits aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrt. Die beiden übrigen Plätze werden mit hohem Unterhaltsaufwand in Betrieb gehalten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.400.000 € Folgekosten 21.362 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 1.400.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: MIP-Nr.714. Die Finanzierung erfolgt aus dem Masterplan Freiraum HJ 2023 und 2024. Städtebauförderung von ca. 60 % der ff.Kosten.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene Gruppen wurde bereits bei der Planung in den Leistungsphasen 1-3 berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Objektplan für die Grünanlage Annapark/Ritter-von Schuh-Platz, 1. BA Allwetterplatz mit Gesamtkosten in Höhe von 1.400.000 € wird genehmigt.