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← gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und Jugendhilfeausschusses (30.11.2023)

Sachverhalt

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Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 8.1 zur Sitzung des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2023

Vergabe der Betriebsträgerschaften für die Horte / Kombieinrichtungen in der

Grundschule Forchheimer Straße, Grundschule Henry-Dunant-Schule und

Grundschule Reutersbrunnenschule

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich einer zeitgemäßen baulichen Ausstattung von Grundschulen haben in der kommunalen Bildungs-, Jugend- und Familienpolitik der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Der Ausbau des ganztägigen Angebots für Grundschulkinder hat seit der beschlossenen Einführung eines Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit den ersten Klassen, nochmals an Bedeutung stark gewonnen.

Mit dem sogenannten „Nürnberger Weg“ entwickelte die Stadt Nürnberg bereits seit 2017 ein strategisches Konzept, wie der Rechtsanspruch und das daraus abgeleitete Versorgungsziel von stadtweit 90% erreicht werden soll. Ein zentrales Element ist neben dem Ausbau von Hortplätzen auch der Ausbau von Plätzen in Kombieinrichtungen. Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die integrierte Bauweise von Grundschule und Hort als Innovation mit synergetischen Effekten aus. Basis ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird.

Mit dem Ersatzneubau der Grundschule Maiacher Straße wird im Januar 2024 die erste Kombieinrichtung in Nürnberg in Betrieb gehen (150 Plätze). Diese Kombieinrichtung ersetzt den kommunalen Hort Maiacher Straße und wird als kommunale Einrichtung weitergeführt.

Die Jugendhilfe zeichnet sich durch eine Vielfalt an Trägern und Akteuren aus. Daher ist das sogenannte Subsidiaritätsprinzip Wesensmerkmal der Jugendhilfe. Die Stadt Nürnberg möchte auch im Bereich der Kombieinrichtungen das Subsidiaritätsprinzip der Jugendhilfe umsetzen und eine Trägervielfalt in Nürnberg erreichen. Deshalb hat sich die Stadt Nürnberg von Beginn an dazu entschieden, die drei Kombieinrichtungen an den Grundschulen Forchheimer Straße (500 Plätze), Henry-Dunant-Schule (300 Plätze) und Reutersbrunnenschule (150 Plätze) in freie Trägerschaft zu geben.

Mit diesen drei Kombieinrichtungen haben die freien Träger einen wesentlichen Anteil an der Umsetzung des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in Nürnberg. Ausgehend von einer stadtweiten Versorgungsquote von 90% und der prognostizierten Anzahl an Schulkindern in öffentlichen Grundschulen, werden im Vergleich zu den im Schuljahr 2022/2023 bestehenden ca. 11.900 Plätzen rund 4.000 zusätzliche Plätze zu schaffen sein. Mit den drei Kombieirichtungen an diesen drei Grundschulen werden in Summe 950 Plätze in freier Trägerschaft geschaffen. Dies entspricht knapp einem Viertel der bis 2026 benötigten Plätze in Nürnberg.

Am 05. September 2023 wurden alle Träger, Trägerinnen und Trägervertretungen per E-Mail angeschrieben und um Abgabe einer Interessensbekundung bis 06. Oktober 2023 gebeten. Die Frist wurde dann nochmals bis zum 13. Oktober 2023 verlängert. Am 19. Oktober 2023 ging beim Jugendamt die letzte Interessensbekundung eines Trägers ein, die ebenfalls in diesem Verfahren berücksichtigt wurde.

Nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Betriebsträgerschaften der drei Einrichtungen werden alle Träger, die Interesse bekundeten, über die Entscheidung informiert.

Mit den zukünftigen Betriebsträgern der drei Einrichtungen wird anschließend ein Betriebsträgervertrag geschlossen, um die Einrichtung an den Träger zu vermieten und den Betrieb zu regeln. Die Mietzahlung beginnt in der Regel mit dem Monat der Betriebsaufnahme.

Eingegangene Interessenbekundungen

Für die Betriebsträgerschaft des Hortes / der Kombieinrichtung an der Grundschule Forchheimer Straße haben sich folgende Träger beworben (in alphabetischer Reihenfolge): o AWO Kreisverband Nürnberg e. V. o Diakoneo KdöR o Evangelische Jugend Nürnberg o Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH

Für die Betriebsträgerschaft des Hortes / der Kombieinrichtung an der Grundschule Henry- Dunant-Schule haben sich folgende Träger beworben (in alphabetischer Reihenfolge): o Diakoneo KdöR o Evangelische Jugend Nürnberg

Für die Betriebsträgerschaft des Hortes / der Kombieinrichtung an der Grundschule Reutersbrunnenschule haben sich folgende Träger beworben (in alphabetischer Reihenfolge): o DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH o Diakoneo KdöR o Evangelische Jugend Nürnberg

Entscheidungskriterien bei der Vergabe der Betriebsträgerschaften

Die Vergabe der Betriebsträgerschaften in Kombieinrichtungen erfolgt analog der beschlossenen Kriterien des Jugendhilfeausschusses vom 26. März 2009. Diese werden nachfolgend kurz skizziert:

Das Kriterium „(1) Trägerpluralität“ ist ein wesentlicher Aspekt bei der Empfehlung mit dem Ziel die Trägerpluralität zu steigern. Dabei wird zunächst die Zugehörigkeit nach evangelischen, katholischen oder freigemeinnützigen / sonstigen Trägern unterschieden. Ist im Stadtteil eine dieser Trägergruppierungen unterrepräsentiert, wird dies entsprechend bewertet.

Das Kriterium „(2) Vielfalt der pädagogischen Ansätze“ wurde auf Basis der eingereichten Unterlagen bewertet. Berücksichtigt wurden dabei drei Unterkriterien, die für Kombieinrichtungen besonders wichtig sind: 1.) Kooperation von Hort und Schule, 2.) Konzept Betreuungsformate (insb. Kurzgruppen) und 3.) Trägerspezifische pädagogische Schwerpunkte zur Umsetzung der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit, kurz Bayerische Bildungsleitlinien (BayBL).

Das Kriterium „(3) Örtliche Vernetzung“ berücksichtigt die lokale Vernetzung und Kooperationen im Stadtteil, beispielsweise zu anderen Einrichtungen, auf Basis der eingereichten Unterlagen.

Das Kriterium „(4) Betriebsträgererfahrungen“ bewertet die Erfahrung des Bewerbers beim Betrieb von Kindertageseinrichtungen oder Angeboten der Grundschulkinderbetreuung (z. B. Mittagsbetreuung, offene und gebundene Ganztagsschule) in Nürnberg.

Das Kriterium „(5) Besondere standortspezifische Bedingungen“ wurde auf Basis der eingereichten Unterlagen bewertet und gliedert sich in drei Unterkriterien: 1.) Speiseraum und Essenskonzept, 2.) Pädagogisches Konzept mit standortspezifischen Anforderungen und 3.) Erfahrung mit dem Betrieb von großen Einrichtungen (mehr als 100 Plätze). Bei dem pädagogischen Konzept mit standortspezifischen Anforderungen wurde bei der Grundschule Forchheimer Straße insbesondere die Leselounge und der MINT-Fachbereich in den Fokus genommen

und bei der Grundschule Henry-Dunant-Schule und der Grundschule Reutersbrunnenschule der konzeptionelle Umgang mit der Mischung von „Halbtags-Schulkindern“ und „Ganztags- Schulkindern“ in einem Gebäude.

Das Kriterium „Art der Trägerschaft“ wurde in diesem Verfahren nicht angewendet, da es in keinem der Projekte die Möglichkeit gab, dass ein freier Träger die Betriebsträgerschaft und die Bauträgerschaft übernimmt. Alle drei Gebäude werden von der Stadt Nürnberg (Hochbauamt oder WBG Kommunal GmbH) errichtet. Das Kriterium „Sonstige Entscheidungsmerkmale“ fand in diesem Verfahren ebenfalls keine Anwendung.

Die Gesamtbeurteilung der Bewerbungen erfolgt über ein einfaches Punktesystem. Für jedes Kriterium (1-5) gibt es bis zu zwei Punkte: 2 Punkte = erfüllt das Kriterium, 1 Punkt = erfüllt das Kriterium eingeschränkt, 0 Punkte = erfüllt das Kriterium nicht. Die Gesamtpunktzahl jedes Bewerbers konnte somit zwischen 0 Punkten und 10 Punkte liegen. Auf Basis der Gesamtpunktzahl wurde ein Ranking erstellt.

Bei den beiden Kriterien „(2) Vielfalt der pädagogischen Ansätze“ und „(5) Besondere standortspezifische Bedingungen“ wurde jedes der drei Unterkriterien zunächst einzeln bewertet (je 0-2 Punkte) und die Summe der drei Wertungen in eine Punktbewertung für das Kriterium umgewandelt (0-2 Punkte = 0 Punkte, 3-4 Punkte = 1 Punkt, 5-6 Punkte = 2 Punkte).

Die Verwaltung empfiehlt die Betriebsträgervergabe an denjenigen Bewerber mit der höchsten Punktbewertung.

Empfehlung des Jugendamts für den Hort / die Kombieinrichtung an der Grundschule

Forchheimer Straße

Nach der Sichtung der Interessensbekundungen und nach Bewertung der einzelnen Bewerbungen anhand der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien für die Trägervergabe schlägt die Verwaltung des Jugendamts die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH als Träger für den Hort / die Kombieinrichtung Grundschule Forchheimer Straße vor.

Für den Vorschlag war ausschlaggebend, dass der Betriebsträger gfi gGmbH insgesamt am meisten Punkte bei der Bewertung erhielt.

Empfehlung des Jugendamts für den Hort / die Kombieinrichtung an der Grundschule

Henry-Dunant-Schule

Nach der Sichtung der Interessensbekundungen und nach Bewertung der einzelnen Bewerbungen anhand der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien für die Trägervergabe schlägt die Verwaltung des Jugendamts Diakoneo KdöR als Träger für den Hort / die Kombieinrichtung an der Grundschule Henry-Dunant-Schule vor.

Für den Vorschlag war ausschlaggebend, dass der Betriebsträger Diakoneo KdöR insgesamt am meisten Punkte bei der Bewertung erhielt.

Empfehlung des Jugendamts für den Hort / die Kombieinrichtung an der Grundschule

Reutersbrunnenschule

Nach der Sichtung der Interessensbekundungen und nach Bewertung der einzelnen Bewerbungen anhand der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien für die Trägervergabe schlägt die Verwaltung des Jugendamts Diakoneo KdöR als Träger für den Hort / die Kombieinrichtung an der Grundschule Reutersbrunnenschule vor.

Für den Vorschlag war ausschlaggebend, dass der Betriebsträger Diakoneo KdöR insgesamt am meisten Punkte bei der Bewertung erhielt.

Beschlussvorschlag:

1.) Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Betriebsträgerschaft für den Hort / die Kombieinrichtung an der Grundschule Forchheimer Straße an die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH zu übertragen.

2.) Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Betriebsträgerschaft für den Hort / die Kombieinrichtung an der Grundschule Henry-Dunant-Schule an Diakoneo KdöR zu übertragen.

3.) Jugendhilfeausschuss beschließt, die Betriebsträgerschaft für den Hort / die Kombieinrichtung an der Grundschule Reutersbrunnenschule an Diakoneo KdöR zu übertragen.

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