Errichtung Grundschule Forchheimer Straße - Darstellung der notwendigen
Strukturveränderungen in der nördlichen Grundschulsprengellandschaft
hier: Antrag Die Linke “Schulsprengeländerung Nürnberg-Nord” vom 14.07.2023 und Antrag Bündnis90/Die Grünen “Sprengelpläne für die Grundschulen im Nürnberger Norden überprüfen” vom 17.10.2023
Grundschule Forchheimer Straße: Städtische Beschlusslagen
In der Forchheimer Straße, Flurnummer 644/9, Gemarkung Wetzendorf, im nordöstlichen Stadtgebiet soll aufgrund der prognostizierten künftigen Schülerzahlen und den daraus entstehenden Betreuungsbedarfen sowie bereits vollumfänglich ausgeschöpfter Schulraumkapazitäten im Nordwesten eine neue Grundschule auf einem bislang unbebauten Grundstück entstehen. Bereits im beschlossenen Bebauungsplan aus 2005 wurde daher für das Gebiet Forchheimer Straße eine Schule vorgesehen. Der Neubau umfasst eine fünfzügige Grundschule mit integriertem Hort in der Bauweise Kombieinrichtung für 500 Kinder. Die Grundschule Forchheimer Straße soll planmäßig im September 2024 in Betrieb gehen.
In zahlreichen Ausschuss- und Stadtratssitzungen wurden seit 2012 die Planungen konkretisiert und immer wieder angepasste Beschlüsse gefasst, die die Veränderung von Einwohnerstrukturen und stadtplanerischer Entwicklung in der Planungsregion Wetzendorf aufgegriffen und in ihren Bedarfen fortgeschrieben haben. Der Schulausschuss stimmte bereits im Juli 2014 der Planung zur Errichtung einer Grundschule Forchheimer Straße und einer damit verbundenen Sprengeländerung der benachbarten Grundschulen zu. In den darauffolgenden Jahren wurde im Schulausschuss und in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschuss auch im Rahmen des sogenannten „Masterplans“ regelmäßig berichtet und der Beschluss bestätigt.
In der öffentlichen Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses der Stadt Nürnberg vom 21.10.2020 erfolgte schließlich der Projekt Freeze für die Maßnahme "Neubau einer fünfzügigen Grundschule in der Forchheimer Straße mit integrierter kooperativer Ganztagsbildungs-Kombieinrichtung („Kombihort“)“, womit der Bau der neuen Grundschule beginnen konnte.
In der Sitzung des Schulausschusses am 11.12.2020 wurde zum Bauprojekt Grundschule Forchheimer Straße ein Sachstandsbericht (11/2020) und die Vor-BIC-Liste (11/2020) vorgelegt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Errichtung der Grundschule Forchheimer Straße wurde hiermit beschlossen.
Sprengelbetrachtung im Stadtgebiet
Jeder neue Grundschulsprengel, der bei der Errichtung einer neuen staatlichen Grundschule entstehen muss, verändert zwingend Sprengel der bestehenden Grundschulen, denn es gibt im Stadtgebiet keine sprengelfreien Bereiche. Sprengeländerungsverfahren müssen ebenso Stadtentwicklungen der Zukunft berücksichtigen. Der neue Sprengel einer neuen Grundschule inklusive der Sprengelanpassungen vorhandener Sprengel löst ein Sprengeländerungsverfahren durch die Regierung von Mittelfranken aus. Dieser Prozess wird sich in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit anderen Schulstandorten wiederholen (z. B. Grundschule West, Grundschule Brunecker-Straße / Gertrud-Steinl-Straße usw.; siehe Masterplan in der Sitzung vom 29.06.2023).
Das städtische Prozedere der Sprengelbetrachtung im Allgemeinen und hier bei der Bildung der Grundschule Forchheimer Straße im Speziellen beruht in der Stadt Nürnberg auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des statistischen Amtes. In dieser Prognose werden die 6-Jährigen und damit das Erstklasspotential distriktscharf betrachtet. Durch Zusammenfassung der Distrikte bzw. Teile von Distrikten wird das zu erwartende Erstklasspotential pro Sprengel abgeleitet. Dabei wird die bisherige durchschnittliche stadtweite Einschulungsquote von 91% berücksichtigt. Die Erstklässlerinnen und Erstklässler werden dann für die Folgejahre in den Klassen zwei bis vier fortgeschrieben. Bei Neubaugebieten werden auch die neu hinzukommenden Kinder in den Jahrgangstufen zwei bis vier berücksichtigt.
Die neue Grundschule Forchheimer Straße befindet sich in der Planungszone Nord. Dieseumfasst nachfolgende Grundschulen, wobei im Weiteren nur auf die für die Planung Grundschule Forchheimer Straße relevanten Schulen eingegangen wird (siehe violette Markierung):
Mit der Anpassung der Sprengel, sollen die nachfolgenden Schulen,
Grundschule Nürnberg, St. Johannis Grundschule Nürnberg, Wahlerschule Grundschule Nürnberg, Dr.-Theo-Schöller-Schule Grundschule Nürnberg, Thoner Espan Grundschule Nürnberg, Friedrich-Hegel-Schule Grundschule Nürnberg, Ludwig-Uhland-Schule,
bezogen auf die Unterrichtskapazität, sinnvoll und dauerhaft belegt werden, was eine Entlastung und eine Verbesserung der Bildungsqualität bedeutet. Durch die ressourcengerechte Lenkung der Schülerpotentiale steigt die Effektivität und Effizienz der Bildung (Lehrer-Schüler-Verhältnis, Ausstattung der Schulen, Fachraumangebot usw.). Dies ist wichtig, um sicher zu stellen, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihre Zukunft vorbereitet werden.
Zudem ist es dringend angezeigt, die Förderfähigkeit zu beachten, die auf 25 Jahre hinsichtlich der schulaufsichtlich beantragten und genehmigten Zügigkeit festgelegt ist (insbesondere GS Thoner Espan 4-zügig, GS Ludwig-Uhland 4-zügig). Werden diese von der Regierung anerkannten Zügigkeiten nicht erreicht, ist mit einer Rückzahlung von Fördergeldern zu rechnen. Auch nach Ablauf der Bindungsfrist wird von Seite der Regierung eine notwendige schulische Belegung gefordert.
Dabei kann die Schulraumentwicklungsplanung nicht solitär betrachtet werden, sondern muss mit den Bedarfen nach ganztägigen Angeboten verbunden werden. In der Stadt Nürnberg ist der „Masterplan“ das Instrument zur abgestimmten Schulraumentwicklungs- und Jugendhilfeplanung. Dabei gilt das seit vielen Jahren etablierte Prinzip, dass eine Grundschule
nur so groß geplant werden kann, wie auch die Betreuung gewährleistet werden kann. Spätestens seit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat einen ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zu berücksichtigen, hat dieses Prinzip an Bedeutung stark zugenommen. Sowohl Unterrichtskapazitäten als auch Betreuung werden in jeder Fortschreibung der Schulraumentwicklungsplanung und des Masterplans betrachtet, in den gemeinsamen Sitzungen von Schul- und Jugendhilfeausschuss vorgestellt und die Verwaltung per Beschluss mit der Umsetzung beauftragt.
Des Weiteren wurden bei der Sprengelbildung die Schülerzahlen des Staatlichen Schulamtes in der Stadt Nürnberg, Aspekte der sinnvollen Klassenbildung, der sicheren Schulwege sowie der Schülerbeförderung (in der Aufgabenträgerschaft der Stadt Nürnberg) seitens der Stadt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt berücksichtigt.
Die Verwaltung hat im Vorfeld verschiedene Sprengelvarianten betrachtet und sowohl stadtintern als auch mit staatlichen Stellen diskutiert. Die Prüfung hat gezeigt, dass die sinnvollste Variante mit den wenigsten Eingriffen die vorliegende Anpassung ist. Die neuen Sprengelgrenzen wurden auch der Regierung von Mittelfranken vorgestellt.
Nachfolgend wird die Entwicklung der Klassenzahlen an den relevanten Schulen aufgezeigt.
Entwicklung ohne Grundschule Forchheimer Straße:
| Prognose Klassenzahl | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| UK | 2024/25 | 2025/26 | 2026/27 | 2027/28 | 2028/29 | 2029/30 | |
| Grundschule Nürnberg St. Johannis | 19 | 19 | 19 | 20 | 20 | 20 | 20 |
| Grundschule Nürnberg Wahlerschule | 8 | 11 | 12 | 12 | 12 | 12 | 13 |
| Grundschule Nürnberg Friedrich-Hegel-Schule | 20 | 24 | 24 | 24 | 25 | 25 | 25 |
| Grundschule Nürnberg Dr.-Theo-Schöller-Schule | 12 | 19 | 19 | 19 | 19 | 19 | 20 |
| Grundschule Nürnberg Thoner Espan | 16 | 18 | 19 | 19 | 18 | 18 | 18 |
| Grundschule Nürnberg Ludwig-Uhland-Schule | 16 | 19 | 20 | 20 | 20 | 20 | 20 |
| Summe | 91 | 110 | 113 | 114 | 114 | 114 | 116 |
| Soll-Ist-Abgleich | -19 | -22 | -23 | -23 | -23 | -25 |
Quelle: Bevölkerungsvorausberechnungen des Amtes für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg und Referat für Schule und Sport auf Basis Bevölkerungsbestand 31.12.2021
Es ist ersichtlich, dass die Unterrichtskapazität an den für die Errichtung der Grundschule Forchheimer Straße relevanten Grundschulen im Nürnberger Nord-Westen in der Größenordnung für bis zu 25 Klassen nicht ausreicht. Die Situation wird sich weiter verschärfen, da in den Vorausberechnungen und Prognosen die unerwartet starke Bevölkerungsentwicklung in Nürnberg der Jahre 2022 und 2023 noch nicht eingeflossen ist.
Eine Entlastung durch den Schulneubau Forchheimer Straße ist daher zwingend nötig.
Entwicklung mit Grundschule Forchheimer Straße
Quelle: Bevölkerungsvorausberechnungen des Amtes für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg und Referat für Schule und Sport auf Basis Bevölkerungsbestand 31.12.2021
Durch den Neubau der Grundschule Forchheimer Straße wird der im Nürnberger Nord-Westen vorhandene Raumbedarf für bis zu 25 Klassen zu einem erheblichen Teil abgemildert. Die an den relevanten Schulen verbliebenen Defizite müssen in den Folgejahren durch mögliche Sprengelanpassungen, Erweiterungs- bzw. Neubau sowie Umnutzung von bestehenden Gebäuden ausgeglichen werden.
Die beigelegte Karte zeigt die bisherige Struktur sowie die neue Struktur mit Kenntlichmachung der zu verschiebenden Bereiche.
Auswirkungen auf die Betreuung
Seit 2014 wird im „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg“ die Schulraumentwicklungsplanung des Referats für Schule und Sport und die Jugendhilfeplanung zum Ausbau der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung des Jugendamts gemeinsam entwickelt und regelmäßig fortgeschrieben. Die Ergebnisse werden im Jugendhilfe- und Schulausschuss beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Nachfolgend wird je Standort die Versorgung mit Plätzen im ganztägigen Angebot im vergangenen Schuljahr 2022/2023 und die Versorgungsquote dargestellt:
GS Thoner Espan: 370 Plätze (330 dauerhaft1) / 94% GS St. Johannis: 293 Plätze / 74% GS Wahlerschule: 133 Plätze / 68% GS Friedrich-Hegel-Schule: 355 Plätze / 68% GS Dr.-Theo-Schöller-Schule: 269 Plätze (179 dauerhaft) / 72% GS Ludwig-Uhland-Schule: 281 Plätze / 67%
Im vergangenen Schuljahr 2022/2023 gab es somit an diesen Schulen insgesamt 1.701 Plätze (1.571 dauerhaft), was einer Versorgungsquote von 74% (dauerhaft 68%) entspricht. Durch die Inbetriebnahme der GS Forchheimer Straße mit 500 Plätzen und die Reduktion der Plätze
1 „dauerhaft“ bedeutet, dass von der Gesamtzahl an Plätzen die genannte Anzahl an Plätzen dauerhaft gesicherte Plätze sind. Nicht dauerhaft gesicherte Plätze sind beispielsweise Überbelegungen im Rahmen von Hort-Notprogrammen oder extern angemietete Einrichtungen oder Einrichtungen bei denen bekannt ist, dass diese schließen werden.
an der GS Thoner Espan (-40 Plätze) stehen somit ab September 2024 voraussichtlich 2.161 Plätze zur Verfügung, was einer theoretischen Versorgungsquote von ca. 94% entspricht.
Durch die Bauweise der Kombieinrichtung an der GS Forchheimer Straße können die 500 Plätze jedoch nur von Kindern genutzt werden, die auch an der GS Forchheimer Straße unterrichtet werden. Das Gebäude der GS Forchheimer Straße wurde in seiner Raumstruktur an das pädagogische Konzept angepasst. Es gibt acht verschiedene Cluster, die eine enge Zusammenarbeit von Grundschule und Kinderhort ermöglichen. Dabei ist das Grundprinzip, dass diejenigen Kinder, die im jeweiligen Cluster unterrichtet werden, auch in diesem Cluster ihren Hortplatz haben. Durch diese Gebäudestruktur ist eine Art „Zentralhort-Lösung“ für die Kombieinrichtung an der GS Forchheimer Straße nicht möglich. Dies bedeutet, dass nicht belegte Plätze in der Kombieinrichtung auch frei bleiben und hier nicht die Möglichkeit besteht diese freien Plätze Kindern anderer Grundschulen anzubieten. Ein Beispiel: Wenn die GS Forchheimer Straße insgesamt von nur 400 Schulkindern besucht wird und davon nur 80% einen Platz in der Kombieinrichtung in Anspruch nehmen, dann werden von den 500 zur Verfügung stehenden Plätzen nur 320 Plätze tatsächlich belegt. Die 180 freien Plätze können keinen Kindern anderer Grundschulen zur Verfügung gestellt werden, obwohl Familien in benachbarten Grundschulen einen dringenden Hortplatzbedarf haben. Um das Ziel 80-90% Versorgung im Nürnberger Nord-Westen zu erreichen, ist es somit notwendig, eine effiziente Belegung der Grundschule und der Kombieinrichtung zu erreichen.
Das Ziel von 80-90% Versorgung kann in den benachbarten Grundschulen auch nur dann erreicht werden, wenn die Anzahl an Grundschulkindern nicht über den rechnerisch angenommen Wert (siehe Prognose Klassenzahl oben) hinausgeht. Wenn die Anzahl an Grundschulkindern steigt, dann sinkt die prozentuale Versorgungsquote, ohne dass entsprechende Planungen zur Kompensation bestehen.
Die Abhängigkeit von Schulraumentwicklungsplanung und Hort-Ausbauplanung kann am Beispiel der GS Friedrich-Hegel-Schule dargestellt werden: Die Grundschule hatte im Schuljahr 2022/2023 520 Schulkinder. Aktuell können 355 Plätze angeboten werden (68% Versorgung), wobei davon nur 250 Plätze dauerhaft gesichert sind (48%). Die zusätzlichen 105 Plätze wurden interimsweise durch Überbelegung des offenen Ganztags und eine Anmietung geschaffen, sind aber nicht dauerhaft gesichert. In der Fortschreibung des Masterplans 2023 wurde beschlossen, dass auf dem Schulgelände ein Erweiterungsbau für Fachunterricht und 150 Hortplätze entstehen soll. Die Größe des Gebäudes ist aufgrund des zur Verfügung stehenden Grundstücks limitiert. Nach Fertigstellung des Neubaus stehen langfristig voraussichtlich 425-445 Plätze Ganztagsangebot zur Verfügung. Bezogen auf rechnerisch angenommene 520 Schulkinder (Anzahl im Schuljahr 2022/2023) entspricht dies einer Versorgungsquote von 82-85%. Um das Versorgungsziel von 90% zu erreichen, fehlen weiterhin 20-50 Hortplätze (1-2 Gruppen), für die momentan noch keine Planungen bestehen. Dies bedeutet, dass die Stadt Nürnberg nur dann die Möglichkeit hat den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch an der Grundschule Friedrich-Hegel-Schule zu erfüllen, wenn zwei Maßnahmen in Kombination durchgeführt werden: 1.) Errichtung eines Neubaus mit Fachunterrichtsräumen und 150 Hortplätzen am Schulgelände und 2.) Entlastung der Grundschule und „Deckelung“ auf insgesamt maximal 22 Grundschulklassen und somit maximal 500 bis 550 Schulkinder. Nur in Kombination beider Maßnahmen, kann langfristig eine Situation erreicht werden, bei der die Unterrichts-Versorgung und Ganztags-Versorgung gewährleistet werden kann. Eine Maßnahme allein ist nicht ausreichend, um die gewünschte Wirkung zu erreichen.
Wie das Beispiel GS Friedrich-Hegel-Schule zeigt, bedingen sich Schulraumentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung gegenseitig. Daher kann die Anpassung von Sprengeln nicht ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf die ganztägige Bildung,
Betreuung und Erziehung erfolgen. Die hier vorliegende Planung zur Errichtung der GS Forchheimer Straße und die damit verbundenen Sprengeländerungen an den bestehenden Grundschulen ist seit mehreren Jahren zwischen Referat für Schule und Sport und dem Jugendamt abgestimmt.
Im Sinne des Planungsprinzips „kurze Beine – kurze Wege“ sind bei der Betrachtung drei Laufwege des Kindes zu betrachten: A) Laufweg vom Wohnort des Kindes zur Grundschule in der Früh, B) Laufweg von der Grundschule zum Kinderhort mittags und C) Laufweg abends vom Kinderhort zum Wohnort des Kindes. Idealerweise ist der Laufweg B) mittags von der Grundschule zum Kinderhort nicht vorhanden, denn dies bedeutet automatisch, dass der Laufweg A) in der Früh zur Grundschule und der Laufweg B) abends vom Kinderhort nach Hause ein und derselbe Laufweg ist. An den beiden aufnehmenden Grundschulen Forchheimer Straße und Thoner Espan entfällt der Laufweg mittags von der Grundschule in den Kinderhort. Da der Laufweg in der Früh und am Abend ein und derselbe Weg ist, ist es in einer Gesamtabwägung daher akzeptabel, wenn dieser Laufweg etwas länger ist. Es ist in der Stadt Nürnberg bereits seit vielen Jahren Praxis, dass für jede Grundschule Karten zum sicheren Schulweg erstellt werden. Auch hier wird immer wieder festgestellt, dass der kürzeste Weg zur Schule nicht immer der sicherste Weg ist. Deshalb ist bei der Frage von Schulwegen eine Gesamtabwägung der verschiedenen Aspekte Länge des Schulwegs, Einfachheit des Schulwegs und Sicherheit des Schulwegs vorzunehmen.
Notwendige schulaufsichtliche Verfahren für das Bauvorhaben einer schulrechtlich
neu zu errichtenden Grundschule Forchheimer Straße mit neuem Schulsprengel
Der Schulausschuss der Stadt Nürnberg hat am 11.12.2020 die Verwaltung beauftragt im Zuge der Errichtung der Grundschule Forchheimer Straße die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen und des Weiteren über das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg bei der Regierung von Mittelfranken den Erlass einer Rechtsverordnung zur Errichtung einer Grundschule einschließlich Schulsprengel gem. Art. 26 und Art. 32 Abs. 4 BayEUG zu beantragen.
Schulaufsichtliche Genehmigung des Bauvorhabens
Der schulaufsichtliche Antrag vom 14.05.2021 wurde am 04.10.2021 für den Neubau einer fünfzügigen Grundschule im Kombimodell an der Forchheimer Str. gemäß Art. 4 Abs. 4 BayEUG schulaufsichtlich genehmigt.
Neuerrichtung der Grundschule Forchheimer Straße mittels Erlass einer
Rechtsverordnung zur Schulsprengelneubildung einhergehend mit Sprengeländerung
abgebender Grundschulen
Der Antrag zur schulrechtlichen Errichtung der Grundschule und der erforderlichen Änderung der Sprengel der bestehenden Schulen ist im Rahmen des vorgeschriebenen aufsichtlichen Verfahrens zum Erlass der erforderlichen Rechtsverordnung(en) entsprechend formgerecht und vollständig gem. Art. 32 Abs. 4 i.V.m. Art. 26 BayEUG spätestens Anfang des Jahres der Inbetriebnahme der Grundschule Forchheimer Straße (2024) über das Staatliche Schulamt bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Vor der Errichtung einer Grundschule wird seitens der Regierung von Mittelfranken das Benehmen mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräten und kirchlichen Oberbehörden hergestellt. Im Zuge eines Anhörungsverfahrens werden sämtliche Einwendungen der anzuhörenden Beteiligten aufsichtlich abgewogen und ohne weitere Einbindung der Prozessbeteiligten zu einer aufsichtlich finalen Entscheidung gebracht. Die Stadt Nürnberg wird entsprechend zu gegebener Zeit über die Festlegung mittels Veröffentlichung der Rechtsverordnung im
Amtsblatt informiert. Neben dem Anhörungsverfahren bestehen keine weiteren Einflussnahmemöglichkeiten der Stadt Nürnberg. Nachdem die städtische Schulverwaltung die Sprengel(neu-)festlegungen im Zuge der Verwaltungsprozesse im Rahmen der Schulanmeldung, des Gastschulantragswesens sowie der Schülerbeförderung benötigt, besteht das städtische Interesse den Erlass der Rechtsverordnungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu initiieren.
Basierend auf dem Ergebnis der Rechtsverordnung(en) wird dann gemeinsam mit den städtischen Fachdienststellen und der Verkehrspolizei ein etabliertes Prüfverfahren gestartet. Hierbei geht es insbesondere um die qualifizierte Prüfung der veränderten Schulwege für alle von den Sprengelveränderungen betroffenen Schülerinnen und Schülern (GS Wahlerschule, GS Dr.-Theo-Schöller, GS St. Johannis, GS Thoner Espan, GS Ludwig-Uhland, GS Friedrich- Hegel). Sofern die Prüfung der Schulwege im Hinblick auf deren Beschaffenheit und Sicherheit längerfristig oder vorübergehend die Notwendigkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bedingt, werden kostenfreie Fahrkarten für den Schulweg zur Verfügung gestellt. Sollten Straßenquerungen den Einsatz von Schulweghelferinnen und -helfern erforderlich machen, wird die Stadt Nürnberg an diesen Stellen Schulweghelferinnen und -helfer zum Einsatz bringen.
Übergangsverfahren
Grundsätzlich gelten mit Nutzungsbeginn der Grundschule Forchheimer Straße (geplant) zum Schuljahr 2024/2025 die neuen, von der Regierung von Mittelfranken beschlossenen Schulsprengel. Für das Schuljahr 2024/2025 wurde jedoch zwischen dem Staatlichen Schulamt, den betroffenen Schulleitungen und der Stadt Nürnberg nachfolgendes Übergangsverfahren gefunden:
1. Jahrgangsstufe: Die zum Schuljahr 2024/2025 einzuschulenden Erstklässler werden in den neuen Sprengelgrenzen eingeschult. 2. Jahrgangsstufe: Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 eine 2. Klasse besuchen, wechseln an die künftig neue Sprengelschule. 3. Jahrgangsstufe: Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 eine 3. Klasse besuchen, wechseln an die künftig neue Sprengelschule. 4. Jahrgangsstufe: Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 eine 4. Klasse besuchen, können auf Antrag der Eltern an der bisherigen Sprengelschule verbleiben. Im Rahmen eines Zuweisungsverfahrens durch das Staatliche Schulamt kann dem Wunsch der Eltern entsprochen werden.
Durch dieses Übergangsverfahren gelingt es, für die bestehenden Schulen unmittelbar die notwendige Entlastung herbeizuführen und der defizitären Raumsituation bei gleichzeitig steigenden Schülerzahlen entgegenzuwirken. Zudem bleiben Kinder verschiedenen Alters aus dem gleichen sozialräumlichen Umfeld zusammen und können weiterhin Gemeinschaften bilden, um den neuen Schulweg zurückzulegen.
In Abweichung zur Sprengelpflicht besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit im Rahmen des BayEUG Art.43 eine andere als die Sprengelschule zu besuchen. Gerade persönlich zwingende und individuelle Gründe eines Kindes ermöglichen eine Genehmigungsfähigkeit, wenn keine schulorganisatorischen Gründe dagegensprechen. Hierzu werden immer die beteiligten Schulleitungen angehört, die die Schulsituation, aber auch die familiäre Situation der Antragsteller (z. B. Geschwisterkinder) kennen.
Übergang als pädagogische Herausforderung
Der Wechsel von Kindern während der Grundschulzeit von einer Grundschule zu einer anderen Grundschule und der damit verbundene Wechsel von einem Kinderhort in einen anderen Kinderhort geht mit Brüchen in der Beziehungsarbeit einher.
Durch das gewählte Übergangsverfahren wird versucht den Kindern und Familien eine klare Orientierung und Planungssicherheit zu geben. Ziel ist dabei, einen organisierten und pädagogisch begleiteten Wechsel zur neuen Grundschule und zum neuen Hort zu ermöglichen. Durch das gewählte Übergangsverfahren haben alle Kinder und Familien eine verlässliche Auskunft darüber, ob ihr Kind von einem Wechsel betroffen ist oder nicht.
Eine Aufgabe von den betroffenen Grundschulen und Horten (und Trägern) ist es den Übergang der Kinder zu organisieren, zu gestalten und zu begleiten. Dazu dient auch die bereits durchgeführte Berücksichtigung der zukünftigen Sprengelgrenzen bei der Klassenbildung der Eingangsklassen im laufenden Schuljahr. Darüber hinaus gibt es weitere verschiedene pädagogische Konzeptideen, wie der Übergangsprozess gestaltet werden kann, beispielsweise durch eine Schulhausrally, einen Besuch an der neuen Grundschule bzw. einer Baustellenbesichtigung oder die Möglichkeit einen Tag lang als „Außenklasse“ an der neuen Grundschule mit der gesamten Klasse einen Unterrichtstag zu verbringen. Für den Übergang von Grundschule zu Grundschule oder von Kinderhort zu Kinderhort können Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte auch in der Nürnberger Toolbox zum Übergang von der Kita in die Schule Anregungen und Ideen finden und auf die konkrete Situation in ihrer Klasse bzw. in ihrem Hort anpassen.
Damit die Schulleitungen, Lehrkräfte, Hortleitungen, Träger und pädagogischen Fachkräfte die Möglichkeit haben den Übergang pädagogisch zu gestalten, benötigen auch sie eine verlässliche Planungssicherheit darüber, welche Klassen bzw. Kinder genau von dem Wechsel betroffen sind und welche nicht. Daher ist es ein Ziel der Verwaltung der Stadt Nürnberg die betroffenen Grundschulen und Kinderhorte dabei zu unterstützen, den Wechsel pädagogisch zu begleiten.