Haushaltssperre

← gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und Jugendhilfeausschusses (30.11.2023)

Sitzungsvorlage

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Schule & Bildung Digitalisierung & Verwaltung

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Beschlussvorlage Ref.IV/031/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 30.11.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Errichtung Grundschule Forchheimer Straße; Darstellung der notwendigen

Strukturveränderungen in der nördlichen Grundschulsprengellandschaft; hier: Antrag der

Grünen-Stadtratsfraktion vom 17.10.2023 sowie Antrag der Linken vom 14.07.2023

Anlagen: Bericht Anlage1_Stadtkartenauszug_aus_dem_Raumbezugssystem_2023 Anlage2_Beschreibung_der_neuen_Verläufe_der_Sprengelaußengrenzen Antrag_B90-Die Grünen_Sprengelpläne für die Grundschulen im Nürnberger Norden überprüfen Antrag_Schulsprengel Nord_Linke_v2

Sachverhalt (kurz):

Der Schulausschuss der Stadt Nürnberg hat am 11.12.2020 die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Errichtung der Grundschule Forchheimer Straße die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen und des Weiteren über das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg bei der Regierung von Mittelfranken den Erlass einer Rechtsverordnung zur Errichtung einer Grundschule einschließlich Schulsprengel gem. Art. 26 und Art. 32 Abst. 4 BayEUG zu beantragen. Die schulaufsichtliche Genehmigung für das Bauvorhaben Grundschule Forchheimer Straße liegt zwischenzeitlich vor. Einhergehend mit der Neubestimmung eines zusätzlichen Sprengels für die neu zu errichtende Grundschule Forchheimer Straße sind Teilumstrukturierungen der umliegenden Grundschulsprengel (jeweils Inkrafttreten mit dem 01.08.2024) notwendig. Die Verwaltung legt hierzu vorbereitend die gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg erarbeitete (Detail-)Ausgestaltung einer schulorganisatorisch schlüssigen Sprengelneustrukturierung im Nürnberger Norden vor. Die Detailausgestaltung soll zustimmend zur Kenntnis genommen und der zeitnahen Initiierung eines Rechtsverordnungserlasses über das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg zu Grunde gelegt werden. Desweiteren soll im Rahmen des aufsichtlichen Anhörungsverfahrens der Regierung von Mittelfranken die städtische Schulverwaltung, in der Eigenschaft als kommunale Gebietskörperschaft, ermächtigt werden, Entsprechendes zu vertreten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

keine Auswirkung auf den Stellenplan.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das vorgelegte Konzept dient allein einer schlüssigen Schulorganisation.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Einhergehend mit der Neubestimmung eines zusätzlichen Sprengels für die neu zu errichtende Grundschule Forchheimer Straße sind Teilumstrukturierungen der umliegenden Grundschulsprengel (jeweils Inkrafttreten mit dem 01.08.2024) notwendig. Die von der Verwaltung zusammen mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg hierzu vorbereitend erarbeitete (Detail-)Ausgestaltung einer schulorganisatorisch schlüssigen Sprengelneustrukturierung im Nürnberger Norden wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Detailausgestaltung soll der zeitnahen Initiierung eines Rechtsverordnungserlasses über das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg zu Grunde gelegt werden. Desweiteren wird im Rahmen des aufsichtlichen Anhörungsverfahrens der Regierung von Mittelfranken die anzuhörende städtische Schulverwaltung, in der Eigenschaft als kommunale Gebietskörperschaft, ermächtigt, Entsprechendes zu vertreten.

Ergänzungsantrag 1:

Unter Berücksichtigung des Artikels 43 BayEUG werden im Übergangszeitraum die Gastschulanträge der Familien einer wohlwollenden Einzelfallprüfung unterzogen.

einstimmig angenommen

Ergänzungsantrag 2:

Der bisherige Sprengel der Hegelschule soll künftig beibehalten werden.

nicht angenommen

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