Beilage 6.1 zur Sitzung des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2023
Aktuelle Themen zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im
Grundschulalter
Einbindung der Mittagsbetreuung in das Kita-Portal
Mit dem Kita-Portal ist die Online-Anmeldung für Kinder in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) bereits seit einigen Jahren möglich. Die Anwendung ist etabliert und wird rege von den Eltern genutzt. Bisher konnten sich Eltern dort für einen Hortplatz, aber nicht für die Mittagsbetreuung online anmelden, dies ist nun ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 möglich.
Das Kita-Portal gibt einen umfassenden Überblick über alle Einrichtungen in Nürnberg. Eltern können nach Einrichtungen suchen, sich informieren und nach einer Registrierung online anmelden. Das Kita-Portal wird vom Jugendamt betreut und die Kosten der Träger für die Nutzung des Kita-Portals (z. B. Lizenzen, Schulungen) übernimmt die Stadt Nürnberg, sodass das Kita-Portal den Trägern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann. Die Teilnahme der freien Träger ist freiwillig, allerdings zeigte sich bereits bei den Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), dass es sowohl für die freien Träger als auch für die Stadt Nürnberg einen großen Mehrwert hat, wenn möglichst alle Einrichtungen an das Kita-Portal angebunden sind. Bereits für das kommende Schuljahr werden knapp 80% aller Mittagsbetreuungsplätze in das Kita-Portal eingebunden sein.
Seit den Sommerferien arbeiten die Stadt Nürnberg und die verschiedenen Träger an der Einbindung der Mittagsbetreuungen in das Kita-Portal. Dabei müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört ein überarbeiteter geregelter Vergabeprozess, sodass die Vergabe der Hortplätze und der Mittagsbetreuungsplätze aufeinander abgestimmt erfolgt.
Bisheriger Anmelde-Prozess siehe links in grau (vgl. TOP 4, gem. Sitzung JHA/SchulA 29.06.2023). Neuer Anmelde-Prozess ab November 2023 siehe rechts in Farbe.
Für die Mittagsbetreuung wird, analog zum Hort-Verfahren, stadtweit ein gemeinsamer Stichtag (30. April) als Anmeldeschluss für die Mittagsbetreuung festgelegt. Anschließend erfolgt die Vergabe der Plätze in der Mittagsbetreuung über das Kita-Portal. Die Vergabe der Plätze in der Mittagsbetreuung erfolgt durch die Träger der Mittagsbetreuung und ihren jeweiligen Kriterien.
Eine weitere zentrale Voraussetzung für die Anmeldung und Vergabe der Plätze in der Mittagsbetreuung über das Kita-Portal ist das Prinzip der „Wartelistenklarheit“. Dieses Prinzip ist aus dem Kita-Bereich bereits bekannt. Wenn ein Kind für drei Kitas „Kita A“, „Kita B“ und „Kita C“ angemeldet ist, dann kann es in allen drei Einrichtungen einen Platz erhalten. Wenn das Kind über das Kita-Portal bei „Kita A“ eine Zusage erhält und die Zusage von den Eltern angenommen wird (14-Tage-Frist), dann ist das Kind versorgt und wird bei den anderen beiden Einrichtungen „Kita B“ und „Kita C“ nicht mehr auf der Warteliste geführt. Bei der Einbindung der Mittagsbetreuung in das Kita-Portal ist diese Logik ebenso auf die Mittagsbetreuung zu übertragen. Dies bedeutet, dass wenn ein Kind für „Hort A“, „Hort B“ und „Mittagsbetreuung C“ angemeldet ist und dieses von der „Mittagsbetreuung C“ eine Zusage erhält und die Eltern den Platz annehmen, dann wird das Kind in „Hort A“ und „Hort B“ nicht mehr auf der Warteliste geführt. Auf diese Weise werden die Wartelisten schrittweise bereinigt, sodass nur die tatsächlich unversorgten Kinder dort geführt werden.
Die Einbindung der Mittagsbetreuung in das Kita-Portal hat für alle Beteiligten einen Nutzen: Die Eltern können ihr Kind in einem System für Hort und Mittagsbetreuung bequem von zu Hause aus anmelden und werden über die Servicestelle Kitaplatz bei Bedarf unterstützt. Die Träger der Mittagsbetreuung haben den Vorteil einer digitalen Anmeldung, digitale Schnittstellenmöglichkeiten zu Verwaltungssystemen und einen direkten Abgleich der Wartelisten. Die Stadt Nürnberg kann die Betreuungssituation besser analysieren und steuern, da über die Daten herausgefunden werden kann, welche Kinder an welchem Standort tatsächlich noch unversorgt sind und weder in Hort noch in der Mittagsbetreuung einen Platz gefunden haben. Die grundsätzlichen Strukturen zur Steuerung und die Verantwortung für die Mittagsbetreuung durch das Amt für Allgemeinbildende Schulen bleiben erhalten.
Bayerische Förderrichtlinie zur Investitionskostenförderung
Im September 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Für die Investitionskosten wird der Bund bis zu 3,5 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen und in Kinderhorten zur Verfügung stellen. Da das Grundgesetz im Bildungsbereich eine direkte Förderung von Kommunen durch den Bund verbietet, können die Bundesmittel nur dem Freistaat zur Verfügung gestellt werden. Dieser hat wiederum eigene Förderrichtlinien zu erlassen, um die Bundesmittel an die Kommunen weiterzugeben.
Die ersten 750 Mio. Euro wurden vom Bund an die Länder bereits im Dezember 2020 ausgereicht, wofür der Freistaat Bayern eine eigene Richtlinie im Februar 2021 veröffentlichte. Von den 750 Mio. Euro insgesamt standen Bayern rund 117 Mio. Euro zur Verfügung. Davon konnte Bayern insgesamt aber nur knapp 22 Mio. Euro (18,6 %) abrufen und musste somit rund 95 Mio. Euro an nicht abgerufenen Mittel an den Bund zurückgeben. Diese 95 Mio. Euro wurden nun gemeinsam mit den anderen nicht genutzten Fördermitteln (insgesamt rund 208 Mio. Euro) auf alle Bundesländer neu verteilt.
Am 07.09.2023 trat die lang erwartete „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Bayern in Kraft. Ergänzend zur Förderrichtlinie wurden von den beiden Ministerien (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales sowie Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus) Vollzugshinweise erlassen.
Zum Förderprogramm gab es von der Stadt Nürnberg über die kommunalen Spitzenverbände wiederholt Stellungnahmen. Dabei wurden wesentliche Punkte benannt, die seitens des Freistaats nicht umgesetzt wurden. Dies sind insbesondere: → Keine Gleichbehandlung von Hort und Kombieinrichtung → Keine einheitliche Förderhöhe (Gefahr von Förderschädlichkeit bei 25 Jahren Zweckbindung) → Zu niedrige Förderhöhe (6.000 bzw. 4.500 Euro statt 12.000 Euro) → Keine Dynamisierung der Förderhöhe (Kopplung an Baupreisentwicklung)
Für die Stadt Nürnberg sind diese Punkte von hoher Relevanz und haben finanzielle Auswirkungen. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass ein Hort-Platz mit 6.000 Euro gefördert wird und ein Kombieinrichtungsplatz mit 4.500 Euro. In Summe bedeutet dies, dass die Stadt Nürnberg allein in fünf Projekten ca. 2,4 Mio. Euro weniger an Fördermittel erhält: GS Forchheimer Str.: 500 Plätze * -1.500 Euro = 750.000,- Euro weniger GS Henry-Dunant-Schule: 300 Plätze * -1.500 Euro = 450.000,- Euro weniger GS Reutersbrunnenschule: 150 Plätze * -1.500 Euro = 225.000,- Euro weniger GS Eibach / Ahornstr.: 150 Plätze * -1.500 Euro = 225.000,- Euro weniger GS Bruneck./Gertrud-Steinl: 500 Plätze * -1.500 Euro = 750.000,- Euro weniger
Durch die unterschiedliche Förderhöhe entsteht für Horte wiederum ein Umwandlungsverbot für 25 Jahre. Beispielsweise wäre die Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule und an der Grundschule Altenfurt nach dieser Förderrichtlinie förderschädlich gewesen. Damit wird den Kommunen und Schulen langfristig über 25 Jahre Zweckbindungsfrist der notwendige Handlungsspielraum genommen. Es ist somit förderschädlich Standorte von einem „additiven“ Hort-System zu einem kooperativen System weiterzuentwickeln.
Ähnlich gelagert ist das Umwandlungsverbot für 25 Jahre in Häusern für Kinder, denn eine Förderung von sogenannte „Flexiblen Gruppen“ bzw. „Flex-Gruppen“ ist nicht möglich. Flex- Gruppen können flexibel (je nach konkretem Bedarf vor Ort) entweder als Kindergartengruppe
oder als Hortgruppe oder als gemischte Gruppe geführt werden. Der Bau von „Flex-Gruppen“ ist vor allem in Vorstadtgebieten und im ländlichen Raum notwendig und sinnvoll. Beispielsweise ist in der Stadt Nürnberg im Projekt Van-Gogh-Straße geplant, dass der dreigruppige Hort eine Gruppe als Flex-Gruppe hat. Die Förderrichtlinie bedeutet, dass diese Gruppe weder als Hort-Plätze noch als Kindergarten-Plätze eine Sonderförderung erhalten kann. Die Förderung verringert sich in diesem Projekt um 150.000,- Euro.
Die Förderhöhe erfolgt über Pauschalen: 6.000 Euro für einen Hortplatz und 4.500 Euro für einen Platz in einer Kombieinrichtung, der Mittagsbetreuung oder im offenen oder gebundenen Ganztag. Eine Erhebung der kommunalen Spitzenverbände bei den Kommunen zu den tatsächlichen Kosten von Horten und Ganztagsangeboten kam zu dem Ergebnis, dass die Pauschale für alle Formen eine Höhe von 12.000 Euro haben müsste, um eine Förderhöhe von 90% der förderfähigen Kosten zu erreichen. Zudem sind die Förderpauschalen mit 6.000 Euro und 4.500 Euro fixiert und werden nicht jährlich angepasst. Insbesondere in Zeiten Baupreissteigerungen und Inflation wäre eine dynamisierte Förderhöhe hilfreich für die Kommunen gewesen.
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie hat die Stadt Nürnberg nun Handlungssicherheit und kann die entsprechenden Förderanträge stellen. Die geringeren Pauschalen für Plätze in Kombieinrichtungen können dazu führen, dass es in Einzelfällen aus kommunaler Sicht wirtschaftlicher ist einen Hort mit mehr benötigter Fläche zu bauen als eine Kombieinrichtung. Die Stadt Nürnberg plant aber weiterhin, Kombieinrichtungen zu bauen und den „Nürnberger Weg“ konsequent umzusetzen. Zudem endet der Förderzeitraum bereits am 31. Dezember 2027, sodass neue zukünftige Bauprojekte (z. B. GS West) nicht mehr von diesem Förderprogramm erfasst werden.
Bayerische Betriebskostenförderung zum Ausbau der Kooperativen Ganztagsbildung
Bei der Kooperativen Ganztagsbildung arbeiten Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Die bereits bestehenden Angebotsformen „Hort“ und „Gebundene Ganztagsschule“ werden miteinander verknüpft. In der Regel gibt es an den Schulstandorten zwei Varianten der Kooperativen Ganztagsbildung, die „Rhythmisierte Variante“ und die „Flexible Variante“.
Im April 2023 wurde der Abschlussbericht zur Evaluation des Modellversuchs durch ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildung) und IFP (Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz) veröffentlicht1. Das Fazit der Evaluation lautet (S. 114): „Der Kooperative Ganztag stellt mit dem Anspruch, Schule und Jugendhilfe enger zu verzahnen ein innovatives Modell dar, das die Möglichkeit eröffnet, viele Ansprüche in Einklang zu bringen und ganztägige Bildung zum Wohl der Kinder zu gestalten. Um diese Möglichkeit auch umsetzen zu können, müssen die KoGa-Standorte über ausreichende räumliche, personelle und zeitliche Ressourcen verfügen können sowie Unterstützung durch Prozessbegleitung erfahren.“ An der Evaluation nahmen ausschließlich Schulstandorte der Modellphase teil.
Die Standorte der Modellphase erhalten eine Modellförderung durch einen pauschalisierten Buchungszeitfaktor von 1,5 für die flexible Variante bzw. 0,75 für die rhythmisierte Variante. Nur durch die Pauschalisierung von 1,5 in der flexiblen Variante ist es betriebswirtschaftlich überhaupt möglich eine kürzere Betreuungsform, wie beispielsweise den Mittagshort, anzubieten. Die pauschalisierte Förderung ermöglicht in den gebundenen Ganztagsklassen eine hohe Qualität, da der Hort auch hier pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) einsetzen kann. Nur durch die pauschalisierte Förderung ist es möglich, dass die pädagogische Fachkraft des Hortes mit der Lehrkraft gemeinsam Zeiten mit oder ohne Pflichtunterricht (Tandemstunde) gestaltet, zwei Lehrkräfte zusammen im Unterricht sind (Team-Teaching) und die Klassenfachkraft und Klassenlehrkraft gemeinsame Besprechungen machen können. Diese pauschalisierte Förderung erwies sich in der Modellphase nicht nur als ziel- und sachgerecht, da sie eine ausreichende personelle Ausstattung ermöglicht, sondern wurde in der Evaluation auch als Verwaltungsvereinfachung begrüßt.
Seit Februar 2023 besteht die Möglichkeit, dass Kommunen weitere Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung eröffnen, allerdings ohne pauschalisierte Modellförderung nur auf Basis der regulären gesetzlichen Förderung. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt zeigen, dass es wirtschaftlich nicht möglich ist, das bestehende Konzept der Kooperativen Ganztagsbildung ohne pauschalisierte Modellförderung anzubieten. Im Ergebnis stellt sich die Kooperative Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung in der Gesamtfinanzierungsstruktur schlechter dar als ein regulärer Hortbetrieb. Daher ist es weder für Kommunen noch für Träger auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien attraktiv, den Kooperativen Ganztag weiter auszubauen. Dies ist besonders für die Stadt Nürnberg und die freien Träger von hoher Relevanz, denn durch die Bauweise Kombieinrichtung wäre ein Ausbau der Angebotsform Kooperative Ganztagsbildung in den kommenden drei Jahren an folgenden Standorten möglich: GS Maiacher Straße 150 Plätze ab 2024 kommunaler Träger GS Forchheimer Straße 500 Plätze ab 2024 freier Träger GS Henry-Dunant-Schule 300 Plätze ab 2025 freier Träger GS Reutersbrunnenschule 150 Plätze ab 2025 freier Träger GS Eibach / Ahornstraße 150 Plätze ab 2025 kommunaler Träger GS Bruneck./Getrud-Steinl 500 Plätze ab 2026 freier Träger
1 Download über: https://www.ifp.bayern.de/imperia/md/content/stmas/ifp/abschlussbericht_evaluation_kooperative_ganztagsbildung_final.pdf
Alle diese Standorte bieten durch die Bauweise Kombieinrichtung die räumlichen Voraussetzungen, um die Kooperative Ganztagsbildung umzusetzen. Allerdings kann die Kooperative Ganztagsbildung nur in Verbindung mit der pauschalisierten Förderung wie im Modellprojekt wirtschaftlich betrieben werden. Daher erhalten die Träger der Kombistandorte, für die in dieser Sitzung die Betriebsträgervergabe erfolgt, die reguläre, gesetzliche Betriebskostenförderung nach BayKiBiG. Das heißt, sie werden als Hort in einem gemeinsamen Gebäude mit der Grundschule betrieben. Eine Weiterentwicklung in Richtung Kooperative Ganztagsbildung wäre möglich, wenn sich die Rahmenbedingungen der staatlichen Finanzierung wie gefordert verändern sollten.