Berichtsvorlage UwA/009/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 29.11.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Vorstellung der Lärmkarte 2022
Bericht:
Die Lärmkarte 2022 für den Straßenverkehrslärm, Schienenlärm, Fluglärm und Anlagenlärm wurde von den jeweils zuständigen Stellen (bayerisches Landesamt für Umwelt, Eisenbahn-Bundesamt) fertiggestellt und veröffentlicht. Gegenüber der Lärmkarte 2017 hat sich der Umfang der kartierten Straßen in Nürnberg verringert, außerdem sind die Berechnungsverfahren geändert worden. Die so ermittelten Belastetenzahlen können daher aus methodischen Gründen nicht mit den Zahlen von 2017 verglichen werden. Zudem liefert die Lärmkarte nur Informationen im Bereich der Hauptverkehrsstraßen.
Die Lärmkarte wird die Grundlage für die Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg sein. Im Rahmen des Verfahrens wird es auch noch eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Eine erneute Behandlung im Umweltausschuss und u.U. Stadtrat ist im Sommer 2024 geplant, danach muss der Lärmaktionsplan zur Einhaltung gesetzlicher Fristen an das Landesamt für Umwelt gemeldet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage UwA/009/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In lärmbelasteten Bereichen wohnen vermutlich überdurchschnittlich viele von Armut bedrohte Bürger und Bürgerinnen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage UwA/009/2023