Haushaltssperre

← Sitzung des Umweltausschusses (29.11.2023)

Berichtvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 29.11.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage UwA/009/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 29.11.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Vorstellung der Lärmkarte 2022

Bericht:

Die Lärmkarte 2022 für den Straßenverkehrslärm, Schienenlärm, Fluglärm und Anlagenlärm wurde von den jeweils zuständigen Stellen (bayerisches Landesamt für Umwelt, Eisenbahn-Bundesamt) fertiggestellt und veröffentlicht. Gegenüber der Lärmkarte 2017 hat sich der Umfang der kartierten Straßen in Nürnberg verringert, außerdem sind die Berechnungsverfahren geändert worden. Die so ermittelten Belastetenzahlen können daher aus methodischen Gründen nicht mit den Zahlen von 2017 verglichen werden. Zudem liefert die Lärmkarte nur Informationen im Bereich der Hauptverkehrsstraßen.

Die Lärmkarte wird die Grundlage für die Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg sein. Im Rahmen des Verfahrens wird es auch noch eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Eine erneute Behandlung im Umweltausschuss und u.U. Stadtrat ist im Sommer 2024 geplant, danach muss der Lärmaktionsplan zur Einhaltung gesetzlicher Fristen an das Landesamt für Umwelt gemeldet werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage UwA/009/2023

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In lärmbelasteten Bereichen wohnen vermutlich überdurchschnittlich viele von Armut bedrohte Bürger und Bürgerinnen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage UwA/009/2023

Download ↓